Lexipedia

Entscheid

89-658

Verwaltungsbehörden 15.12.1989 89.658

15. Dezember 1989Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

25.

Absatz 2 Buchstabe h des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr zu prüfen, ob auch für Fahrräder ein gut lesbares Kontrollschild (analog des Kontrollschildes für Motorfahrräder) vorgeschrieben werden kann. Texte du postulat du 4 octobre 1989 A la différence des véhicules à moteur, qui sont munis de plaques de police facilement lisibles, les bicyclettes ne portent qu'un support d'aluminium sur lequel on applique la vignette d'assurance annuelle. Dans ces conditions, il est impossible d'identifier un 'cycliste qui enfreint les dispositions du code de la route. Le Conseil fédéral est donc invité à étudier la possibilité de prescrire, au sens de l'article 25, 2e alinéea, lettre h, de la loi fédérale sur la circulation routière, que les bicyclettes doivent être munies d'une plaque de police facilement indentifiable (à l'instar des cyclomoteurs). Mitunterzeichner- Cosignataire: Dreher (1 ) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Aufgewiegelt durch verschiedene Verbände und Klubs halten sich viele Velofahrer heutzutage nicht einmal mehr an die einfachsten Verkehrsregeln. Das Ueberfahren von Rotlichtern und Stoppstrassen, das unerlaubte Befahren von Trottoirs und Einbahnstrassen sowie das Fahren auf der falschen Strassenseite gehören zum täglichen Bild im Strassenverkehr. Während solche Gesetzesübertretungen, begangen vom Lenker eines Motorfahrzeuges, aufgrund der Identifikation durch das Kontrollschild verfolgt werden können, fehlt beim Fahrrad diese Möglichkeit. Die Unmöglichkeit der Ahndung der Gesetzesübertretungen durch Fahrradlenker ermutigt diese, ihr gefährliches Tun noch auszuweiten. Es ist deshalb nötig, der Verwilderung der Sitten im Strassenverkehr auch im Bereich der Velofahrer Einhalt zu gebieten. Ein Radfahrer, der weiss, dass er aufgrund eines Kontrollschildes identifiziert werden kann, wird sich eher an die Verkehrsregeln halten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. November 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 novembre 1989 Das Begehren des Postulanten würde den Bestrebungen, das Radfahren durch eine möglichst einfache Zulassung der Fahrräder zum Verkehr zu fördern, zuwiderlaufen. Es stünde auch im Widerspruch zu dem vom Nationalrat am 27. März 1985 überwiesenen Postulat Schule, in dem der Bundesrat eingeladen wurde, die Bestimmungen über die Fahrräder zu vereinfachen. Dieses Postulat hat den Bundesrat veranlasst, das Fahrradkennzeichen neu zu regeln und dabei den für Radfahrer und Behörden gleichermassen unbefriedigenden administrativen Aufwand, der mit der Fahrradkennzeichenabgabe verbunden war, u. a. durch den Verzicht auf die Fahrradregister und die amtlichen Fahrradpapiere, auf ein Minimum zu reduzieren. Bei der Beratung der SVG-Revision haben sich National- und Ständerat für diese Neuerung, die der Bundesrat inzwischen beschlossen und auf den 1. Januar 1990 in Kraft gesetzt hat, ausgesprochen und Aenderungsanträge, die ihr entgegengestanden hätten, abgelehnt. Die Verwirklichung des Postulates würde aber nicht nur die mit der Neuregelung erreichten Erleichterungen rückgängig machen, sondern wäre sogar ein Rückschritt gegenüber der bisherigen Regelung. Müssten nämlich statt der als Versicherungsnachweis abgegebenen Kennzeichen den Fahrrädern Kontrollschilder zugeteilt werden, so hätte dies zur Folge, dass jedes Fahrrad vor der Inbetriebsetzung durch die kantonale Zulassungsbehörde durch Abgabe von Kontrollschildern und Fahrzeugausweis formell zum Verkehr zugelassen werden müsste. Dies aber kann den Kantonen nicht zugemutet werden, nachdem sie sich im Vernehmlassungsverfahren insbesondere auch deshalb fast einhellig für die Neuregelung ausgesprochen haben, weil diese eine wesentliche Reduktion des administrativen Aufwandes beinhaltet. Die Verkehrsdisziplin der Radfahrer lässt sich auch ohne die vorgeschlagene Massnahme mittels Verkehrserziehung und gezielten Polizeikontrollen verbessern. Kontrollschilder für Fahrräder sind im übrigen in keinem europäischen Land vorgesehen, so dass eine solche Vorschrift international zu einem sachlich und politisch nicht zwingenden Alleingang der Schweiz führen würde. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. • Abgelehnt-Rejeté #ST# 89.658 Postulat Rüttimann Steuerliche Massnahmen gegen die Baulandhortung Mesures fiscales contre l'accaparement de terrains à bâtir Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1989 Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen seines Anschlussprogramms «Boden» auch die Frage der Verkehrswertbesteuerung von gehortetem Bauland in die Ueberlegungen miteinzubeziehen und die Kantone zur Mitwirkung einzuladen. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob diese Steuererträge, welche durch die Kantone zu vereinnahmen wären, im Sinne des -- 1 of 3 -15. Dezember 1989 N 2247 Postulat Steffen Wohn- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) zweckbestimmt eingesetzt werden sollen. Texte du postulat du 4 octobre 1989 Le Conseil fédéral est invité, dans le cadre de son programme relatif au droit foncier, à étudier l'imposition de la valeur vénale des terrains à bâtir accaparés et à encourager les cantons à la collaboration. Il convient également d'examiner si ces recettes fiscales, qui seraient perçues par les cantons, ne devraient pas faire l'objet d'une affectation au sens de la loi fédérale concernant l'encouragement à la construction de logements. Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Bürgi, Columberg, David, Dietrich, Engler, Feigenwinter, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Hari, Hildbrand, Humbel, Keller, Neuenschwander, Nussbaumer, Portmann, Ruckstuhl, Schnider, Seiler Rolf, Wellauer, Widrig, Zölch (22) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In den Beratungen der bodenrechtlichen Sofortmassnahmen kamen aus allen Richtungen Zweifel auf, ob diese auch wirklich das gesteckte Ziel erreichen würden, nämlich eine Beruhigung des Bodenmarktes, die Verhinderung der kurzfristigen Spekulation und damit der unheilvollen Preistreiberei. Da wir mit den Sofortmassnahmen Neuland betreten, kann niemand mit absoluter Sicherheit sagen, wie sie sich in der Praxis auswirken werden. Ein zumindest psychologischer Effekt zeichnet sich aber bereits ab, und die zustimmenden Mehrheiten beider Räte erhoffen sich allein schon daraus einen Erfolg. Sollten sich die Massnahmen innert kurzer Zeit als unwirksam oder gar verfehlt erweisen, so ist raschmöglichst Gegensteuer zu geben. Namhafte und berechtigte Einwände gegen die zu treffenden Massnahmen waren dahingehend zu hören, dass die Baulandhortung durch sie nicht erfasst würde. Falls das eingezonte und erschlossene Bauland hingegen auf den Markt gebracht würde, wäre der Bodenmarkt flüssiger. Es würde der allgemeinen und durch die Sperrfrist zusätzlich befürchteten Verknappung des Bodens direkt entgegengewirkt. Ein Verkaufs- und Nutzungsanreiz von eingezontem, erschlossenem Land kann jedoch nur ausgelöst werden durch die Besteuerung gemäss Verkehrswertschätzung. Dass diese bei der rasanten Bodenpreissteigerung ohnehin der Wirklichkeit ständig hintennachhinkt, liegt in der Natur der Sache. Die Steuerhoheit der Kantone soll dadurch nicht angetastet werden. Doch könnte die ordnende Hand des Bundes vielleicht zu einer konstruktiven, gemeinsamen Lösung führen, und wenn es nur ein interkantonales Konkordat zur einheitlichen Besteuerung gehorteten Baulandes wäre. Es sollte geprüft werden, ob die Steuererträge von den Kantonen gezielt und voll für Massnahmen zur Eigentumsförderung und zur Senkung der Wohnungsmieten (gem. WEG) eingesetzt werden könnten. Letztere sind durch die unbestritten ungesunden Verhältnisse auf dem Boden- und Wohnungsmarkt für junge Leute und Familien nachgerade unerträglich geworden. Diese Situation ist kein kantonal unterschiedliches Problem, sondern wird im ganzen Lande beklagt. Es sollte daher mit gutem Willen möglich sein, dass Bund und Kantone eine einvernehmliche Lösung treffen könnten. Damit wäre der Haupteinwand gegen die bodenrechtlichen Sofortmassnahmen ausgeräumt. Zusammen mit der eingeleiteten Revision des Raumplanungsgesetzes wäre damit ein breites Abwehrdispositiv gegen die eigentumsfeindliche Bodenpreissteigerung errichtet. Die Mieten ihrerseits könnten damit direkt oder indirekt stabilisiert oder gar gesenkt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. November 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 novembre 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.678 Postulat Steffen Extreme Umtriebe in der Schweiz Organisations extrémistes en Suisse Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat Grendelmeier 89.533 vom 22. Juni 1989 entgegenzunehmen. Jener Vorstoss beschäftigt sich sehr einseitig mit der rechtsextremen, gewalttätigen Szene und mit neonazistischen Umtrieben. Nötig wären aber Abklärung und Auskünfte über links- und rechtsextreme sowie religiös motivierte Aktivitäten von Schweizern und Ausländern in der Schweiz und eine Erfassung des politischen Terrorismus. Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament einen Bericht über Anwesenheit, Organisation, personelle Zusammensetzung und Aktivitäten von staatsgefährdenden und gewalttätigen Organisationen und Gruppen in der Schweiz zu unterbreiten. Dabei sollen die Verflechtung mit anderen in- und ausländischen politischen und religiösen Gruppierungen wie auch allfällige Verbindungen zu ausländischen diplomatischen Vertretungen zur Darstellung gebracht werden. Aufgrund der gesammelten Erkenntnisse soll sich der Bundesrat im Bericht zu folgenden Fragen äussern:

1.

Genügen die Strafbestimmungen zur Verhinderung staatsgefährdender, gewalttätiger und terroristischer Umtriebe?

2.

Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee der Veröffentlichung eines periodischen Berichtes über extreme Umtriebe, ähnlich dem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht der Bundesrepublik Deutschland? Texte du postulat du 6 octobre 1989 Le Conseil fédéral est disposé à traiter le postulat Grendelmeier (no 89.533) du 22 juin 1989. Cette intervention porte seulement sur les actes de violence perpétrés par des groupes d'extrême-droite et sur les organisations néo-nazies. Il serait pourtant aussi utile de disposer de renseignements sur les activités de certains Suisses ou étrangers qui font partie, dans notre pays, de groupements soit religieux, soit d'extrême-droite, soit d'extrême-gauche, et d'avoir une vue d'ensemble sur le terrorisme politique. Le Conseil fédéral est invité à présenter au Parlement un rapport sur la présence, le fonctionnement, la composition et les activités des organisations et des groupements en Suisse qui se caractérisent par leur violence et déstabilisent l'Etat. Ce rapport devrait aussi mettre en lumière les relations qui existent entre ces organisations et d'autres groupements, politiques ou religieux, établis en Suisse ou à l'étranger, et définir les rapports éventuels, qu'elles entretiennent avec les représentations diplomatiques étrangères. Compte tenu de tous ces renseignements, le Conseil fédéral est invité, dans le rapport, à donner son avis sur les questions suivantes:

1.

les dispositions pénales actuelles suffisent-elles à contrecarrer les activités des organisations terroristes ou des groupements dont les actes violents déstabilisent l'Etat?

2.

que pense le Conseil fédéral de l'idée de publier un rapport périodique sur les organisations extrémistes, à l'instar de la RFA. qui publie chaque année un rapport sur la protection de la constitution? Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Aubry, Bühler, Cincera, Dünki, Eisenring, Etique, Giger, Hafner Rudolf, Hari, Hess Otto, Loretan, Mauch Rolf, Meier Fritz, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Oester, Philipona, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruf, Schwab, Seiler Hanspeter, Zölch, Zwingli, Zwygart (26)

-- 2 of 3 --

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Rüttimann Steuerliche Massnahmen gegen die Baulandhortung Postulat Rüttimann Mesures fiscales contre l'accaparement de terrains à bâtir In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.658 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1989 - 08:00 Date Data Seite 2246-2247 Page Pagina Ref. No 20 018 113 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 3 of 3 --