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Entscheid

89-662

Verwaltungsbehörden 15.12.1989 89.662

15. Dezember 1989Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Le Conseil fédéral est-il d'avis que «Cargo Domicile» a fait ses preuves dans le Haut-Valais et que ce service fonctionne tout à fait bien? Si non, pense-t-il que «Cargo Domicile» n'achemine pas assez de marchandises dans le Haut-Valais?

2.

Le Conseil fédéral ne partage-t-il pas l'avis selon lequel on devrait encourager le transport de marchandises par rail pour des raisons de protection de l'environnement (diminution de la consommation de carburant, réduction du trafic sur les routes qui sont déjà fortement encombrées dans le Haut-Valais). Les CFF seraient-ils prêts à mettre sur pied des opérations publicitaires avec le concours des autorités municipales et cantonales, des unions d'art et métiers et des associations professionnelles?

3.

Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que CARGO 2000 et «Cargo Domicile» permettront de créer davantage d'emplois dans le Haut-Valais? Quelle forme prendra la coopération entre les CFF, les administrations économiques des cantons et les syndicats?

4.

Est-il exact que, dans le cadre de CARGO 2000, on n'a prévu qu'un seul terminal à Sierre pour l'ensemble du canton du Valais? Quel est le programme précis prévu pour le Valais? Quelles sont les étapes prévues avant la réalisation définitive du projet? Existe-t-il un calendrier des échéances et, si oui, comment se présente-t-il? A combien se monteront les coûts? Mitunterzeichner-Cosignataire: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989 Wie der Interpellant zu Recht erwähnt, entwickeln die SBB mit «Cargo 2000» eine Vorwärtsstrategie. Aufgrund der unbefriedigenden Ertragslage haben die Verkehrskommissionen beider Räte die Bundesbahnen beauftragt, ein Massnahmenprogramm vorzulegen. Der Bundesrat hat nun die SBB angewiesen, «Cargo 2000» in dieses Massnahmenpaket einzuarbeiten. Das neue Güterverkehrskonzept wurde von den SBB nach unternehmerischen Kriterien, das heisst entsprechend den Vorgaben des Leistungauftrages, ausgearbeitet. «Cargo 2000» ist die neue Angebotsstrategie für den gesamten Güterverkehr. Sie umfasst neben dem neuen Behälterangebot mit Linienzügen auch Ganzzüge, Einzelwagenladungen («Cargo Rail») und Kleingut («Cargo Domizil»). Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Bahnen mit «Cargo 2000», neben einem verbesserten Angebot, gleichzeitig ihre Leistungen rationalisieren müssen. Dies bedeutet indessen keineswegs, dass sich die Bedienung gewisser Regionen in Zukunft verschlechtern wird. Ein durchrationalisiertes Güterverkehrskonzept wird auch Randregionen verbesserte Leistungen bringen. Ferner weist der Bundesrat darauf hin, dass zwischen den SBB und den kantonalen Verkehrsplanungsstellen ein Kontaktgremium besteht, das sich mit Planungsfragen im Güterverkehr befasst. Die SBB sind sehr daran interessiert, dass die Anliegen des Kantons Wallis, beispielsweise auch Vorstellungen über allfällige Werbeaktionen, dort eingebracht werden. Ergänzend hierzu beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:

1.

«Cargo Domizil» wird im Rahmen von «Cargo 2000» überprüft. Die angestrebten Rationalisierungen sollten verbesserte Leistungen ermöglichen, beispielsweise in der Bedienungsgeschwindigkeit. Sofern dieses überprüfte Angebot zu einer besseren Kostendeckung führt, wird «Cargo Domizil» aufrechterhalten. Das gilt auch für den Kanton Wallis.

2.

Der Bundesrat teilt mit dem Interpellanten die Ansicht, dass aus Umweltschutz-Gründen der Gütertransport vermehrt auf der Schiene abgewickelt werden soll. Das geplante neue Behälterangebot, das bezüglich Transportdauer, Berechenbarkeit und Service-Standard eine echte Alternative zum Strassenverkehr sein wird, entspricht denn auch dieser Zielsetzung.

3.

Nach Leistungsauftrag sind die Bundesbahnen verpflichtet, ihre Leistungen rationell zu erbringen. Mit rationelleren und folglich kostengünstigeren Angeboten werden die Bahnen im Verkehrsmarkt konkurrenzfähiger. Ein erfolgreiches «Cargo 2000» schliesst somit nicht aus, dass mehr Arbeitsplätze geschaffen werden.

4.

Voraussetzung für den betriebswirtschaftlichen Erfolg des neuen Angebotes «Cargo 2000» sind entsprechende Verkehrspotentiale. An der Medienkonferenz der SBB im Sommer 1989 wurden entsprechende mögliche Linienzüge vorgestellt. Diese resultieren aus der Transportnachfrage Strasse/ Schiene, wie sie aus damaliger Sicht beurteilt werden konnten. Die definitiven Linienzüge werden im Rahmen der Konkretisierung aufgrund detaillierter Potentialbeurteilungen festgelegt. Dabei wird auch die Frage der Anschlüsse der Privatbahnen wie BVZ, FO und BLS weiterbearbeitet. Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du 'Conseil fédéral. #ST# 89.662 Interpellation Graf Reformen beim Zivilschutz Réforme de la protection civile Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1989 Die Schweizerische Volkspartei (SVP) des Kantons Zürich hat am 19. Juli 1989 eine gründliche Untersuchung über die heutige Situation des Zivilschutzes vorgelegt und dabei auch konkrete Verbesserungsmassnahmen erarbeitet. Aus diesen Untersuchungen geht hervor, dass im Zivilschutz heute schwerwiegende Mängel bestehen. Diese sind zum Teil systembedingt, zum Teil sind sie zurückzuführen auf Ungenügen in der Ausbildung und Führung. Wenn diese Mängel nicht rasch behoben werden, ist die Auftragserfüllung des Zivilschutzes im Katastrophen-, Krisen- und Kriegsfall in Frage gestellt. Die offensichtlichen Mängel haben auch dazu geführt, dass der Zivilschutz vom Volk zum Teil nicht mehr mitgetragen wird. Diese Situation darf nicht länger hingenommen werden. Ein funktionierender Zivilschutz ist unerlässlich für die Sicherheit unseres Volkes und ein unentbehrliches Glied unserer Gesamtverteidigung. Der Zivilschutz braucht dringend bessere Strukturen und neue Impulse. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1.

Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Vollzug des Zivilschutzes durch geeignete Massnahmen grundlegend verbessert werden muss?

2.

Ist der Buridesrat auch der Ansicht, dass zunächst die Ausbildung verbessert und professioneller gestaltet werden muss? Wie gedenkt dies der Bundesrat zu tun?

3.

Würde die Umgestaltung der verfassungsmässigen Wehrpflicht in eine Gesamtverteidigungsdienstpflicht nicht bessere Voraussetzungen für einen modernen Zivilschutzschaffen? Ist der Bundesrat bereit, eine Verfassungsrevision in diesem Sinne an die Hand zu nehmen?

4.

Was hält der Bundesrat von der Idee, das Militärdepartement in ein Landesverteidigungsdepartement umzuwandeln, womit Armee und Zivilschutz unter die gleiche Departementsleitung gestellt werden könnten? Ergäben sich daraus nicht beträchtliche Rationalisierungsmöglichkeiten, Motivationsgewinne und Synergien?

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15.

Dezember 1989 N 2277 Interpellation Graf

5.

Ist der Bundesrat bereit, auch folgende Massnahmen zu prüfen: a. die Lockerung des Wohnortprinzips zur Sicherstellung der Kontinuität bei Kaderfunktionen; b. die Uebernahme anderswo bewährter Formen, wie beispielsweise «militärische» Gradbezeichnung (analog Polizei und Feuerwehr), eine verstärkte Befehlsgewalt und vermehrte Disziplinarmassnahmen; c. die Schaffung eines Gesamtverteidigungsbüchleins (Ersatz Dienstbüchlein) und die Einführung des Schutzdienstpflichtersatzes (analog Militärpflichtersatz); d. die flexiblere Handhabung der Vorschriften, damit die Handlungs- und Entschlussfreiheit der Zivilschutzorganisationen und ihrer Führung verbessert werden kann; e. mehr Handlungsfreiheit und bessere Voraussetzungen für Initiative und Innovation auf unterer Stufe, insbesondere für die Chefs kantonaler Aemter; f. die Aufhebung des Vorrangs der Betriebsschutzorganisation bei der Einteilung von Schutzdienstpflichtigen in der heutigen absoluten Form?

6.

Ist der Bundesrat bereit, einen Zeitplan vorzulegen, nach welchem die erwähnten Massnahmen verwirklicht werden? Texte de l'interpellation du 5 octobre 1989 L'Union démocratique du Centre (UDC) du canton de Zurich a présenté le 19 juillet 1989 un rapport détaillé sur la situation actuelle de la protection civile. Ce rapport propose en outre quelques améliorations concrètes. Il ressort de l'enquête que la protection civile présente de graves défauts, qui sont en partie liés à la structure et en partie dus à des imperfections dans les systèmes de l'instruction et de la direction. Si ces défauts ne sont pas corrigés rapidement, la fonction que doit remplir la protection civile en cas de catastrophe, de crise ou de guerre sera remise en question. De plus en raison précisément de ces manques, une partie de la population ne soutient plus la protection civile. Cette situation ne peut plus durer. La sécurité de notre peuple passe par une protection civile qui fonctionne parfaitement et qui remplit son rôle comme élément indispensable au sein de la défense générale du pays. Il importe donc de donner de toute urgence une nouvelle impulsion à la protection civile et d'améliorer ses structures. Aussi, je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis qu'il faudrait améliorer fondamentalement le fonctionnement de la protection civile, au moyen de mesures appropriées?

2.

Le Conseil fédéral ne partage-t-il pas l'avis selon lequel il importerait avant tout d'améliorer l'instruction et de la rendre plus professionnelle? Comment le Conseil fédéral entend-il s'y prendre?

3.

Changer le service militaire obligatoire, tel qu'il est consigné dans la constitution, en une simple obligation de service dans le cadre de la défense générale ne serait-il pas la condition préalable à toute modernisation de la protection civile? Le Conseil fédéral est-il disposé à entreprendre une révision de la constitution dans ce sens?

4.

Que pense le Conseil fédéral de l'idée de transformer le Département militaire fédéral en un département de défense nationale, ce qui permettrait de regrouper et l'armée et la protection civile dans un même département? Ne serait-ce pas là le moyen de rationaliser considérablement le système, d'y gagner en synergie et en motivation?

5.

Le Conseil fédéral est-il disposé à considérer également les mesures suivantes: a. assouplir le principe du lieu de domicile pour assurer la continuité de l'encadrement dans la protection civile; b. appliquer à la protection civile les règles en usage à l'armée, comme par exemple le système de signes de grades à l'armée (par analogie avec la police et les sapeurs-pompiers), un commandement plus strict et des mesures disciplinaires renforcées; c. remplacer le livret de service par un livret de la défense générale et introduire la possibilité d'une taxe d'exemption de la protection civile, à l'instar de la taxe d'exemption du service militaire; d. appliquer plus souplement les prescriptions, afin d'accorder une plus grande liberté de manoeuvre et de décision aux organismes de protection civile et d'améliorer la gestion de ceux-ci; e. accorder aux cadres inférieurs, notamment aux chefs des offices cantonaux, une plus grande liberté de manoeuvre et leur offrir de meilleures conditions pour excercer leur esprit d'innovation et d'initiative; f. supprimer la priorité accordée aujourd'hui aux organismes de protection d'établissements lors de la répartition du personnel appelé à servir dans le cadre de la protection civile;

6.

Le Conseil fédéral est-il disposé à présenter un calendrier, en fonction duquel les mesures susmentionnées seront mises en oeuvre? Mitunterzeichner- Cosignataires: Allenspach, Basler, Blocher, Bonny, Bremi, Bühler, Burckhardt, Cincera, Daepp, Dietrich, Dreher, Eggly, Eisenring, Engler, EppenbergerSusi, Fäh, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Walter, Früh, Giger, Grassi, Hari, Hess Otto, Hess Peter, Hildbrand, Hösli, Jeanneret, Jung, Keller, Kühne, Loretan, Luder, Massy, Mauch Rolf, Mühlemann, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Neukomm, Oehler, Oester, Portmann, Reichling, Reimann Maximilian, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Sager, Scherrer, Schmidhalter, Schnider, Schule, Schwab, Seiler Hanspeter, Spalti, Steffen, Stucky, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss Paul, Zölch, Zwingli (64) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989 In seiner rund 25jährigen Aufbauphase hat der schweizerische Zivilschutz insgesamt einen beachtlichen Stand erreicht. Unser in erster Linie auf Schadenminderung bei bewaffneten Konflikten ausgerichtetes System eines umfassenden Bevölkerungsschutzes, dessen Mittel in den letzten Jahren auch bei verschiedensten Notlagen immer wieder mit Erfolg eingesetzt werden konnten, hat sich im wesentlichen bewährt. Es wird von der grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung bejaht. Dies beweisen einerseits verschiedene in den letzten Jahren durchgeführte Meinungsumfragen und andererseits die in der Regel positive Einstellung der Stimmbürger bei Abstimmungen über Objektkredite für Schutzmassnahmen aller Art. Zutreffend ist allerdings, dass namentlich in einigen Städten bzw. deren Einzugsgebieten in den letzten Jahren einzelne Zivilschutzvorlagen abgelehnt worden sind. Die verschiedenen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:

1.

Vollzugsprobleme im Zivilschutz: Wie im bundesrätlichen Bericht vom 31. Januar 1983 zum Stand des Zivilschutzes (BBI 198311333), von dem die eidgenössischen Räte im Dezember 1983 bzw. März 1984 Kenntnis genommen haben, festgehalten wird, geht es darum, den bewusst föderalistisch strukturierten Zivilschutz- in Uebereinstimmung mit den Erkenntnissen der im Dezember 1986 vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eingesetzten Arbeitsgruppe «Einsatz des Zivilschutzes zur Nothilfe» - gestützt auf die Zivilschutzkonzeption 1971 zu verwirklichen und dabei insbesondere die Unterschiede im Ausbaustand zwischen den Kantonen und zwischen den Gemeinden raschmöglichst abzubauen. Zu diesem Zwecke wurde auf 1. Januar 1986 u. a. eine Neuordnung der Bundesbeiträge zugunsten der finanzschwachen Kantone mit vielen erst seit 1978 organisations- und baupflichtigen Gemeinden in Kraft gesetzt. Die Entwicklung zeigt, dass der angestrebte Zweck im wesentlichen erreicht worden ist. Mit den gegenwärtig laufenden Arbeiten zur Revision der Zivilschutzgesetzgebung werden nun u. a. günstige Voraussetzungen zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Zivil-- 2 of 4 -Votations finales 2278 N 15 décembre 1989 Schutzorganisationen der Gemeinden im Hinblick auf die Hilfeleistung bei Notlagen in Friedenszeiten geschaffen.

2.

Verbesserung der Ausbildung: Der Bundesrat teilt die Ueberlegung, wonach einer Verbesserung der Ausbildung erstrangige Bedeutung zukommt. Die Schliessung der heute in der Ausbildung noch vorhandenen Lücken setzt eine Erhöhung der Zahl der hauptamtlichen Instruktoren auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden voraus. Die entsprechenden Begehren werden derzeit in Bund und verschiedenen Kantonen auf ihre schrittweise Umsetzung geprüft. Gerade im Hinblick auf die der Ausbildung beigemessene Bedeutung ist der Bundesrat im übrigen bereit, die Motion Neuenschwander (NR 89.598) vom 20. September 1989 betreffend Schaffung einer zentralen Zivilschutz-lnstruktorenschule anzunehmen.

3.

Gesamtverteidigungsdienstpflicht statt Wehr- und Schutzdienstpflicht: Der Bundesrat erachtet das Postulat einer Gesamtverteidigungsdienstpflicht grundsätzlich als eine in längerer Sicht prüfenswerte Idee. Sie würde die Gesamtverteidigung, die sich nicht in Armee und Zivilschutz erschöpft, auf eine neue Rechtsgrundlage stellen. Bereiche wie die zivilen Führungsstäbe der Kantone und Gemeinden, die koordinierten Dienste, die wirtschaftliche Landesversorgung u. a. m. würden damit für ihre unbestrittenen personellen Bedürfnisse eine klare Verfassungsbasis erhalten. Vorerst wird es allerdings darum gehen, die durch den im Mai 1989 bekanntgegebenen Planungsauftrag «Armee 95» bedingten umfassenden Anpassungen der Gesetzgebung im Bereich der militärischen Landesverteidigung und des Zivilschutzes auf der Grundlage der heute verfassungsmässig verankerten Wehr- und Schutzdienstpflicht vorzunehmen.

4.

Schaffung eines Gesamtverteidigungsdepartements: Bei der Beurteilung dieser Frage müssten neben der Armee und dem Zivilschutz auch die übrigen Partner der Gesamtverteidigung berücksichtigt werden. Zu betonen ist, dass der Zivilschutz aus den unterschiedlichsten Gründen auch weiterhin eine zivile, im wesentlichen auf der Gemeinde beruhende Organisation bleiben muss. Da der Gesetzgeber anlässlich der Schaffung des Zivilschutzes ausdrücklich dessen Unterstellung unter ein anderes Departement als das Militärdepartement wünschte, erscheint es am zweckmässigsten, diese Frage mit dem Postulat einer Gesamtverteidigungspflicht zu prüfen. Die Unterstellung ist für die Erfüllung des Verfassungsauftrages von untergeordneter Bedeutung.

5.

Diverse Fragen: Die unter den Buchstaben a bis f aufgeworfenen Fragen werden im Rahmen der im Mai 1989 eingeleiteten Abklärungen zur «Armee 95» bzw. zum «Zivilschutz 95» geprüft. Zu den einzelnen Sachbereichen kann vorläufig folgendes festgehalten werden: a. Lockerung des Wohnortsprinzips: Eine vom Wohnortsprinzip abweichende Einteilung der Schutzdienstpflichtigen, die allerdings in der Regel nur für gewisse Führungs- und Spezialisten-Funktionen zweckmässig ist, ist rechtlich schon heute möglich (vgl. Art. 42 des Zivilschutzgesetzes, SR 520.1 ). Es gilt lediglich, davon auf Kantons- und Gemeindestufe angemessen Gebrauch zu machen. b. Uebernahme anderswo bewährter Formen: Auch wenn die erwähnten Fragen materiell nicht von grosser Bedeutung sein dürften, sind deren psychologische Aspekte nicht zu unterschätzen, wobei diesbezüglich die Meinungen stark auseinandergehen. In diesem Zusammenhang ist weiter zu erwähnen, dass im Rahmen der laufenden Revision des Zivilschutzgesetzes einerseits ein Weisungsrecht für alle diejenigen, die dienstliche Anordnungen zu erteilen haben, verankert wird und andererseits die Strafbestimmungen bei Nichtbeachtung der entsprechenden Anordnungen präzisiert werden. c. Schaffung eines Gesamtverteidigungsdienstbüchleins und Einführung eines Schutzdienstpflichtersatzes: Die mit der Schaffung eines Gesamtverteidigungsdienstbüchleins verbundenen Fragen werden in Erledigung des Postulates Cincera (NR 88.403) vom 16. März 1988 im Rahmen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe geprüft. Die entsprechenden Abklärungen und Vorarbeiten dürften bis Mitte 1991 abgeschlossen sein. Die postulierte Einführung eines Schutzdienstpflichtersatzes ist politisch umstritten und wäre mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbunden (Doppelbelastung von Schutzdienstpflichtigen im wehrpflichtigen Alter usw.). d. Flexiblere Handhabung der Vorschriften: Die meisten Dokumente des Bundesamtes für Zivilschutz sind so konzipiert, dass sie den Kantonen und den Gemeinden einen bedeutenden Spielraum in deren Anwendung geben (Richtlinien, Wegleitungen, mögliche Lösungen usw.). Dieses System erlaubt massgeschneiderte, den örtlichen Verhältnissen angepasste Lösungen. e. Handlungsspielraum und Förderung der Initiative auf Kantonsstufe: Der Grundsatz ist unbestritten. In diesem Sinne werden die sich beim Auf- und Ausbau des Zivilschutzes in den verschiedensten Bereichen, namentlich auf den Gebieten der Organisation, der Ausbildung, des Materials, der Schutzbauten, der Information und des Vollzugs im allgemeinen, stellenden Sachfragen in engem Zusammenwirken zwischen dem Bundesamt für Zivilschutz und den kantonalen Zivilschutzämtern erarbeitet und können in der Regel allseits befriedigenden Lösungen zugeführt werden. f. Aufhebung des Vorrangs der Betriebsschutzorganisationen: Als Grundsatz gilt heute schon, dass die Erfassung und Einteilung der schutzdienstpflichtigen Betriebsangehörigen nicht zum Nachteil der unerlässlichen Bestückung der örtlichen Schutzorganisationen bzw. der Schutzraumorganisationen erfolgen dürfen. Dieses Prinzip soll durch eine Ueberprüfung der Betriebsschutzpflicht im Rahmen von «Zivilschutz 95» verdeutlicht werden.

6.

Zum Zeitplan: Die im Zivilschutz angestrebten Reformen und damit auch die Prüfung der in der Interpellation aufgeworfenen Fragen -werden materiell und zeitlich mit jenen der «Armee 95» abgestimmt werden. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 46 Stimmen Dagegen 2 Stimmen Verschoben - Renvoyé #ST# 85.015 Mieterschutz. Revision des Miet- und Pachtrechts Protection des locataires. Révision du droit du bail à loyer et du bail à ferme Siehe Seile 1876 hiervor - Voir page 1876 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 15. Dezember 1989 Décision du Conseil des Etats du 15 décembre 1989 B. Obligationenrecht (Miete und Pacht) Code des obligations (Bail à loyer et bail à ferme) Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen An den Bundesrat-Au Conseil fédéral 117Stimmen

10.

Stimmen

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Graf Reformen beim Zivilschutz Interpellation Graf Réforme de la protection civile In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.662 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1989 - 08:00 Date Data Seite 2276-2278 Page Pagina Ref. No 20 018 144 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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