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Entscheid

89-666

Verwaltungsbehörden 07.03.1990 89.666

7. März 1990Deutsch14 min

Source admin.ch

7. März 1990 289 Motion Thür Seit 1952 haben wir 170000 Hektaren landwirtschaftliche Nutzflächen verloren. Wir haben einen riesigen Verlust von Ausgleichsflächen zu beklagen. Die landwirtschaftliche Nutzung, die durch die Ausdehnung des Siedlungsgebietes be'drängt worden ist, hat diesen Druck weitergegeben auf die ökologischen Ausgleichsflächen. Resultat dieser Entwicklung: Seit Beginn des 19. Jahrhunderts sind praktisch alle Biotoptypen mit langen Entstehungszeiträumen, also Moore und Auen, in der Schweiz praktisch zerstört, nicht mehr vorhanden; die Entwicklung von der Vielfalt der traditionellen Kulturlandschaft zur verinselten Restnatur ist in vollem Gange. Wir müssen heute zur Kenntnis nehmen, dass ein grosser Teil unserer Arten nicht mehr existiert, bereits verschwunden sind, dass es also heute darum geht, das noch zu retten, was zu retten ist. In keinem Jahrzehnt zuvor ist die Bautätigkeit in diesem Land derart intensiv gewesen, also in dem Zeitraum, in dem eigentlich das Raumplanungsgesetz hätte dafür sorgen sollen, dass wir mit dem Boden haushälterisch umgehen. Wenn wir noch etwas schützen wollen, müssen wir das heute machen, indem wir Mindestflächen umschreiben, Mindestflächen für alles festlegen, nicht nur für Fruchtfolgeflächen, sondern eben auch für landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere auch für ökologische Ausgleichsflächen; das heisst zwingend auch, dass man das Siedlungsgebiet beschränken muss. Es gibt eine neue Studie - ich weiss nicht, ob Sie davon schon Kenntnis haben - über den Mindestbedarf an naturnahen Ausgleichsflächen in der Kulturlandschaft. Sie ist kürzlich für die Schweiz erstellt worden. Dieser können Sie entnehmen, dass man in der Schweiz einen Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen im Umfang von ungefähr 10 bis 15 Prozent benötigte, um 50 Prozent der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten erhalten zu können. Mit diesen 50 Prozent hat man bereits eine Hälfte aufgegeben. Wir haben etwa 5 bis 7 Prozent an Ausgleichsflächen ausgewiesen, also nicht einmal die Hälfte dessen, was für die Erhaltung von 50 Prozent unserer Arten nötig wäre. Aus all diesen Gründen erscheint mir die Forderung, die ich in meiner Motion gestellt habe, im Rahmen der hängigen Revision des Raumplanungsgesetzes als zentral. In der Stellungnahme des Bundesrates wird ersichtlich, dass der Bundesrat dieses Problem erkennt. Er stellt fest, dass der Flächenverbrauch auf die Dauer nicht so weitergehen könne wie bisher. Er verweist auf den Entwurf der Kommission Jagmetti, die neu einen Sachplan für landwirtschaftliche Vorrangflächen verlangt. Das ist richtig. Nur geht meine Idee weiter. Es geht nicht nur darum, jetzt neue Begriffe in das Raumplanungsgesetz hineinzuschreiben, sondern eben auch zu sagen, wieviel es von welcher Fläche in der Schweiz braucht, damit die raumplanerischen Zielsetzungen erfüllt werden können. Also es geht nicht nur um die Festlegung von Begriffen, sondern um die Festlegung von Flächen. Der Bundesrat stellt weiter fest, man komme nicht darum herum, Massnahmen zu prüfen, wie ich sie vorschlage, will aber meine Motion nur als Postulat entgegennehmen, mit dem Hinweis, es seien verfassungsrechtliche Fragen abzuklären. Ich verstehe diesen Einwand nicht. Wir haben eine verfassungsmässige Grundlage im Bereiche der Raumplanung, wir haben ein Raumplanungsgesetz, und wir haben bereits eine flächenmässige Festlegung im Bereiche der Fruchtfolgeflächen. Der Bundesrat hat das in Vollziehung des Raumplanungsgesetzes per Verordnung festgelegt, und.ich verstehe nun nicht, dass man, wenn man die ökologischen Ausgleichsflächen oder die landwirtschaftlichen Vorrangflächen festlegen will, hier verfassungsrechtliche Bedenken anmeldet. Zusammenfassend sehe ich nicht ein, weshalb verfassungsmässige Abklärungen gemacht werden sollen. Entweder ist man der Ansteht, heute sei es dringend nötig, dass diese Flächen definiert und auch begrenzt und Mindestflächen ausgeschieden werden, oder man ist eben doch nicht dieser Meinung. Ich persönlich bin der Auffassung, dass es heute wirklich eine sehr zentrale Frage ist, diese Flächen verbindlich zu umschreiben. Ich bitte Sie deshalb, meinen Vorstoss als Motion zu überweisen, damit diese Idee noch in die laufende Revision des Raumplanungsgesetzes einfliessen kann. Bundespräsident Koller: Der Bundesrat ist mit Herrn Thür einig, dass es nicht darum gehen kann, die ständig grosser werdenden Raumbedürfnisse künftig einfach auf die grüne Wiese hinaus zu befriedigen. Der Bundesrat hat nicht nur entsprechende Absichtserklärungen abgegeben, sondern er hat, wie Sie selber festgestellt haben, in dieser Richtung auch bereits gehandelt, indem er im Rahmen der Raumplanungsverordnung im Jahre 1986 die entsprechenden Fruchtfolgeflächen festgeschrieben hat. Im Entwurf der Expertenkommission Jagmetti findet sich zugleich der Vorschlag der landwirtschaftlichen Vorrangflächen, und dieser Entwurf ist bekanntlich jetzt bis zum 30. Juni in Vernehmlassung. Es erscheint daher dem Bundesrat unzweckmässig, sich in dieser Situation der Vernehmlassung und der Vernehmlassungsauswertung bereits in irgendeiner Richtung festzulegen. Wir werden nach Abschluss der Vernehmlassung die entsprechenden Massnahmenvorschläge im einzelnen gegeneinander abzuwägen haben, und der Bundesrat wird Ihnen dann im Botschaftsentwurf zur Revision des Raumplanungsgesetzes diejenigen Mittel vorschlagen, die auch Ihrem Anliegen, Herr Thür, entsprechen. Das ist der Grund, weshalb wir eine Umwandlung in ein Postulat vorschlagen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 48 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 38 Stimmen Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00 -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Thür Revision des Raumplanungsgesetzes Motion Thür Aménagement du territoire. Révision de la loi In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.666 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 288-289 Page Pagina Ref. No 20 018 350 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

7. März 1990 289 Motion Thür Seit 1952 haben wir 170000 Hektaren landwirtschaftliche Nutzflächen verloren. Wir haben einen riesigen Verlust von Ausgleichsflächen zu beklagen. Die landwirtschaftliche Nutzung, die durch die Ausdehnung des Siedlungsgebietes be'drängt worden ist, hat diesen Druck weitergegeben auf die ökologischen Ausgleichsflächen. Resultat dieser Entwicklung: Seit Beginn des 19. Jahrhunderts sind praktisch alle Biotoptypen mit langen Entstehungszeiträumen, also Moore und Auen, in der Schweiz praktisch zerstört, nicht mehr vorhanden; die Entwicklung von der Vielfalt der traditionellen Kulturlandschaft zur verinselten Restnatur ist in vollem Gange. Wir müssen heute zur Kenntnis nehmen, dass ein grosser Teil unserer Arten nicht mehr existiert, bereits verschwunden sind, dass es also heute darum geht, das noch zu retten, was zu retten ist. In keinem Jahrzehnt zuvor ist die Bautätigkeit in diesem Land derart intensiv gewesen, also in dem Zeitraum, in dem eigentlich das Raumplanungsgesetz hätte dafür sorgen sollen, dass wir mit dem Boden haushälterisch umgehen. Wenn wir noch etwas schützen wollen, müssen wir das heute machen, indem wir Mindestflächen umschreiben, Mindestflächen für alles festlegen, nicht nur für Fruchtfolgeflächen, sondern eben auch für landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere auch für ökologische Ausgleichsflächen; das heisst zwingend auch, dass man das Siedlungsgebiet beschränken muss. Es gibt eine neue Studie - ich weiss nicht, ob Sie davon schon Kenntnis haben - über den Mindestbedarf an naturnahen Ausgleichsflächen in der Kulturlandschaft. Sie ist kürzlich für die Schweiz erstellt worden. Dieser können Sie entnehmen, dass man in der Schweiz einen Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen im Umfang von ungefähr 10 bis 15 Prozent benötigte, um 50 Prozent der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten erhalten zu können. Mit diesen 50 Prozent hat man bereits eine Hälfte aufgegeben. Wir haben etwa 5 bis 7 Prozent an Ausgleichsflächen ausgewiesen, also nicht einmal die Hälfte dessen, was für die Erhaltung von 50 Prozent unserer Arten nötig wäre. Aus all diesen Gründen erscheint mir die Forderung, die ich in meiner Motion gestellt habe, im Rahmen der hängigen Revision des Raumplanungsgesetzes als zentral. In der Stellungnahme des Bundesrates wird ersichtlich, dass der Bundesrat dieses Problem erkennt. Er stellt fest, dass der Flächenverbrauch auf die Dauer nicht so weitergehen könne wie bisher. Er verweist auf den Entwurf der Kommission Jagmetti, die neu einen Sachplan für landwirtschaftliche Vorrangflächen verlangt. Das ist richtig. Nur geht meine Idee weiter. Es geht nicht nur darum, jetzt neue Begriffe in das Raumplanungsgesetz hineinzuschreiben, sondern eben auch zu sagen, wieviel es von welcher Fläche in der Schweiz braucht, damit die raumplanerischen Zielsetzungen erfüllt werden können. Also es geht nicht nur um die Festlegung von Begriffen, sondern um die Festlegung von Flächen. Der Bundesrat stellt weiter fest, man komme nicht darum herum, Massnahmen zu prüfen, wie ich sie vorschlage, will aber meine Motion nur als Postulat entgegennehmen, mit dem Hinweis, es seien verfassungsrechtliche Fragen abzuklären. Ich verstehe diesen Einwand nicht. Wir haben eine verfassungsmässige Grundlage im Bereiche der Raumplanung, wir haben ein Raumplanungsgesetz, und wir haben bereits eine flächenmässige Festlegung im Bereiche der Fruchtfolgeflächen. Der Bundesrat hat das in Vollziehung des Raumplanungsgesetzes per Verordnung festgelegt, und.ich verstehe nun nicht, dass man, wenn man die ökologischen Ausgleichsflächen oder die landwirtschaftlichen Vorrangflächen festlegen will, hier verfassungsrechtliche Bedenken anmeldet. Zusammenfassend sehe ich nicht ein, weshalb verfassungsmässige Abklärungen gemacht werden sollen. Entweder ist man der Ansteht, heute sei es dringend nötig, dass diese Flächen definiert und auch begrenzt und Mindestflächen ausgeschieden werden, oder man ist eben doch nicht dieser Meinung. Ich persönlich bin der Auffassung, dass es heute wirklich eine sehr zentrale Frage ist, diese Flächen verbindlich zu umschreiben. Ich bitte Sie deshalb, meinen Vorstoss als Motion zu überweisen, damit diese Idee noch in die laufende Revision des Raumplanungsgesetzes einfliessen kann. Bundespräsident Koller: Der Bundesrat ist mit Herrn Thür einig, dass es nicht darum gehen kann, die ständig grosser werdenden Raumbedürfnisse künftig einfach auf die grüne Wiese hinaus zu befriedigen. Der Bundesrat hat nicht nur entsprechende Absichtserklärungen abgegeben, sondern er hat, wie Sie selber festgestellt haben, in dieser Richtung auch bereits gehandelt, indem er im Rahmen der Raumplanungsverordnung im Jahre 1986 die entsprechenden Fruchtfolgeflächen festgeschrieben hat. Im Entwurf der Expertenkommission Jagmetti findet sich zugleich der Vorschlag der landwirtschaftlichen Vorrangflächen, und dieser Entwurf ist bekanntlich jetzt bis zum 30. Juni in Vernehmlassung. Es erscheint daher dem Bundesrat unzweckmässig, sich in dieser Situation der Vernehmlassung und der Vernehmlassungsauswertung bereits in irgendeiner Richtung festzulegen. Wir werden nach Abschluss der Vernehmlassung die entsprechenden Massnahmenvorschläge im einzelnen gegeneinander abzuwägen haben, und der Bundesrat wird Ihnen dann im Botschaftsentwurf zur Revision des Raumplanungsgesetzes diejenigen Mittel vorschlagen, die auch Ihrem Anliegen, Herr Thür, entsprechen. Das ist der Grund, weshalb wir eine Umwandlung in ein Postulat vorschlagen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 48 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 38 Stimmen Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00 -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Thür Revision des Raumplanungsgesetzes Motion Thür Aménagement du territoire. Révision de la loi In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.666 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 288-289 Page Pagina Ref. No 20 018 350 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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