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Verwaltungsbehörden 13.03.1990 89.669
13. März 1990Deutsch11 min
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13. März 1990 373 Postulat Mühlemann praktische Einführung in die Funktionsweise des schweizerischen Parlaments, dann die Vermittlung von Fachwissen, das für die Planung, Organisation und Abwicklung der parlamentarischen Arbeit benötigt wird, und eine praktische Vermittlung der Beziehungen und des Zusammenspiels zwischen Verwaltung einerseits und Parlament andererseits als Konkretisierung des Prinzips der Gewaltentrennung. Wir haben diese Anliegen noch speziell begründet. Ich darf noch anfügen, dass es eine ganze Reihe von ausländischen Parlamenten gibt, die schon solche Dienste eingerichtet haben, zum Teil schon seit Jahrzehnten. Insbesondere das englische Unterhaus ist führend in dieser Beziehung und hat einen ansehnlichen Etat zur Verfügung gestellt. Ich darf auch daran erinnern, dass die Europäische Parlamentspräsidentenkonferenz von 1986 in Lissabon das Thema «Hilfe an werdende Demokratien» behandelte und in diesem Zusammenhang an die verschiedenen nationalen Parlamente appelliert hat, sie möchten in diesem Sinne, wie es vor allem das englische Unterhaus praktiziert, tätig werden. • Das Ausbildungsangebot, das wir sehen, würde sich nicht nur an die Länder von Osteuropa richten, sondern universell sein gegenüber allen Ländern, die eine solche Ausbildung wünschten. Wir sind der Auffassung, dass das auch einer stärkeren Einbindung des Parlaments in die Aussenpolitik entspricht. Aus diesem Grunde sollte dieses Anliegen nicht einfach als Postulat verabschiedet werden, sondern als Motion, als verbindlicher Auftrag. Unsere Parlamentsdienste können und sollen ein Projekt ausarbeiten, sollen auch die Auswirkungen dieses Projektes sowohl finanzieller wie personeller Natur abschätzen und uns dann dieses Projekt vorlegen. Es geht nicht an, dass man das mit einem Postulat auf die lange Bank schiebt. Im Namen der Kommission möchte ich Sie bitten, die Motion als solche zu überweisen. M. Grassi, rapporteur: Vous connaissez le contenu de la motion de la Commission des affaires étrangères. Cette dernière n'a pas eu l'occasion de se prononcer sur la proposition du Bureau quant à la transformation de celle-ci en postulat. Personnellement, je crois que ce qui est déterminant, c'est de montrer la volonté du Parlement de venir en aide dans le domaine des services parlementaires. La motion est peut-être un peu imperative, le postulat laisse au Bureau la possibilité d'une appréciation. Ce que la commission désire, c'est l'élaboration d'un projet sur lequel on devra se pencher ultérieurement. Il vous appartient donc de décider de la meilleure forme que vous entendez donner à cette proposition. Hösli, Sprecher des Büros: Ich habe versucht, Ihnen darzulegen, dass das Büro gewillt ist zu handeln, und zwar rasch. Ich bin deshalb erstaunt, dass Herr Präsident Bundi trotzdem an der Motion festhält. Die Motion engt das Vorgehen auch der Parlamentsdienste unnötig ein und belassi nicht den nötigen Spielraum, zum Beispiel für das Zusammenwirken mit der Pro Helvetia, wie Sie gehört haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Motion schliesslich auch noch vom anderen Rat gutgeheissen werden muss. Damit geht unnötig Zeit verloren. Für einmal, aufgrund der Zusicherung des Büros, können wir rascher und besser in Form des Postulates als mit der Motion helfen. Ich bitte Sie, dem Postulat zuzustimmen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat offensichtliche Mehrheit Für Ueberweisung als Motion Minderheit #ST# 89.669 Postulat Mühlemann Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe gegenüber osteuropäischen Ländern Europe de l'Est. Coopération technique et aide financière Wortlaut des Postulates vom 5. Oktober 1989 Die als Folge des politischen Kurswechsels in Russland einsetzende Desintegration Osteuropas kann zu einer Verbesserung des Verhältnisses West-Ost führen. Im besondern scheinen die beiden Reformnationen Ungarn und Polen mit ihren Demokratisierungbestrebungen eine brückenartige Funktion in den Beziehungen gegenüber Westeuropa zu übernehmen. Da beide Länder hoch verschuldet sind und mit grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfen, ist westeuropäische Hilfe erwünscht. Es fehlt in der kommunistischen Planwirtschaft vor allem an der Fähigkeit, in einer arbeitsteiligen Gemeinschaft unternehmerisch zu denken und zu handeln. Aus diesen Gründen genügt reine Kredithilfe à la Marshall-Plan nicht, sondern sie muss ergänzt werden durch Vermittlung von fachtechnischem Wissen und Können, Beratung im Managementbereich und Unterstützung in der organisatorischen Infrastruktur. Die Schweiz hat als neutraler Staat die Chance, allein oder im Verbund mit der Efta, ein aktive Rolle zu spielen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, folgende Massnahmen zu treffen:
Erwägungen
1.
Ueberprüfung der Entwicklungszusammenarbeit mit Schwergewichtsverlagerung bei der technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe vor allem gegenüber Ungarn und Polen.
2.
Ergänzung der Lebensmittel- und Finanzhilfe durch unternehmensbezogene Expertenhilfe.
3.
Aufbau von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit in Kooperation mit der schweizerischen Wirtschaft, vor allem für Klein- und Mittelbetriebe. Texte du postulat du 5 octobre 1989 A la suite du changement d'orientation politique intervenu en Russie, le bloc de l'Europe de l'Est commence à se désintégrer, ce qui pourrait conduire à une amélioration des relations Est-Ouest. Il semble notamment que la Hongrie et la Pologne, qui ont entrepris une réforme en vue d'une certaine démocratisation, pourraient remplir un rôle d'intermédiaire dans les relations entre l'Est et l'Ouest. Comme les deux pays sont fortement endettés et ont de grandes difficultés économiques, il serait souhaitable que l'Europe occidentale leur accorde son aide. Dans l'économie planifiée des pays communistes, c'est surtout la capacité de penser et d'agir en termes d'entreprise dans une collectivité fonctionnant selon la division du travail qui fait défaut. C'est la raison pour laquelle une aide sous forme de crédit comme dans le plan Marshall ne suffit pas: il faut aussi transmettre le savoir-faire technique, conseiller en matière de gestion d'entreprise et fournir un appui à l'infrastructure organisationnelle. En tant qu'Etat neutre, la Suisse a la chance de pouvoir jouer un rôle actif à cet égard, que ce soit seule ou dans le cadre de l'AELE. C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité à prendre les mesures suivantes:
1.
Réexaminer les principes de la coopération au développement en mettant davantage l'accent sur la coopération technique et l'aide financière, notamment à l'égard de la Hongrie et de la Pologne.
2.
Compléter l'aide financière et alimentaire en fournissant l'assistance d'experts liés aux entreprises.
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Interpellation Dreher 374 N 13 mars 1990
3.
Elaborer des projets de coopération au développement, faisant appel à la participation de l'économie suisse, notamment à celle des petites et moyennes entreprises. Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Cincera, Eppenberger Susi, Fischer-Seengen, Loretan, Müller-Meilen, Steinegger, Stucky, Wanner, Wyss Paul (10) Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989 Die grossen bestehenden Bedürfnisse der Entwicklungsländer sind bekannt. Diese Länder sehen sich zudem wachsenden und zum Teil völlig neuen Problemen gegenüber (globale Umweltprobleme, Aids, usw.). Im Vergleich zu den Entwicklungsländern sind Ungarn und Polen ungleich bessergestellt. Es geht daher nicht an, die von der Schweiz für die Entwicklungsländervorgesehenen Hilfeleistungen zu reduzieren und auf Polen und Ungarn zu verlagern. Die Unterstützung des Reformprozesses in Polen und Ungarn ist eine gesonderte Aufgabe. Diese verlangt eine zusätzliche Finanzierung, welche die ebenso wichtigen Beiträge zu den Aufgaben in der Dritten Welt nicht beeinträchtigen darf. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, Punkt 1 des Postulates abzulehnen. Er ist bereit, Punkt 2 und 3 des Postulates entgegenzunehmen. Le président: L'auteur du postulat accepte les propositions du Conseil fédéral. Punkt 1-Point 1 Abgelehnt - Rejeté Punkte 2,3- Points 2,3 Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.825 Interpellation Dreher Entschädigung von Schweizer Ansprüchen in Osteuropa Biens suisses nationalisés en Europe de l'Est. Indemnisation Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1989 Die Veränderungen in Osteuropa - zumindest an den Regierungs- und Parteispitzen der dortigen Länder - in Richtung eines menschlicheren Systems laufen mit einer Schnelligkeit ab, welche berechtigte Bedenken hervorrufen muss, wie sich nach der Euphorie die langwierige Konsolidierungsphase mit einer weitgehend in den Schemata der sozialistischen Denkweise verhafteten Verwaltungshierarchie gestalten wird. Auch wenn eine Unterstützung des politischen und wirtschaftlichen Erneuerungsprozesses grundsätzlich zu begrüssen ist, stellen sich folgende Fragen:
1.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass ohne grundsätzliche Abkehr von einem wie auch immer gearteten Sozialismus an eine ökonomische Gesundung der bankrotten Volkswirtschaft dieser Länder nicht zu denken ist?
2.
Glaubt der Bundesrat nicht auch, dass die Schweizer Steuerzahler wenig Verständnis dafür hätten, wenn mit ihrem Geld diese Länder finanziell unterstützt würden, ohne dass zuvor die Ansprüche jener Schweizer Bürger abschliessend und befriedigend geregelt wurden, deren Eigentum ab 1945 entschädigungslos enteignet worden war? Texte de l'interpellation du 15 décembre 1989 Les changements en Europe de l'Est - du moins à la tête des gouvernements et des partis - tendent vers un système plus humain à une vitesse qui ne laisse pas d'inquiéter si l'on songe à la longue période de consolidation qui suivra l'euphorie et durant laquelle il faudra compter avec une hiérarchie administrative prisonnière des schémas de la pensée socialiste. Bien que le principe d'un appui au processus de réformes politiques et économiques ne soit pas contesté, je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:
1.
N'est-il pas d'avis que sans l'abandon fondamental d'un socialisme toujours actif, il est illusoire de songer à un assainissement des économies populaires en faillite de ces pays?
2.
Est-il également d'avis que les contribuables suisses ne comprendraient que difficilement que leur argent serve à soutenir financièrement ces pays, sans qu'il ait été préalablement donné suite, intégralement et définitivement, aux prétentions des citoyens suisses expropriés sans indemnisation depuis 1945? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Februar 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 février 1990
1.
Im Zuge tiefgreifender Reformen im politischen und wirtschaftlichen Bereich sind verschiedene Länder Mittel- und Osteuropas daran, oder sehen vor, ihr Wirtschaftssystem durch marktwirtschaftliche Elemente anzureichern. Es versteht sich von selbst, dass der Bundesrat diesen Reformprozess nachdrücklich befürwortet und unterstützt. Dass zur Genesung der osteuropäischen Volkswirtschaften auch drastische Massnahmen.nicht zu umgehen sind, muss angenommen werden. Ob die seit Beginn der wirtschaftlichen Umstrukturierung hauptsächlich praktizierten Mischformen im Sinne eines Mittelweges zwischen Plan- und Marktwirtschaft allein genügen, um diese Volkswirtschaften gesunden zu lassen, bleibt deshalb fraglich. Weil auch Mischformen in ihren Grundsätzen letztlich plan- oder marktwirtschaftlich ausgerichtet sind, werden diese Staaten zu entscheiden haben, ob und wann sie den Schritt in Richtung einer marktwirtschaftlichen Ordnung in grundsätzlicher Hinsicht zu tun gedenken. Dabei kommt freilich erschwerend hinzu, dass erprobte Konzepte für einen solchen Systemwechsel weitgehend fehlen. Der Bundesrat ist sich deshalb bewusst, dass die wirtschaftliche Gesundung Mittel- und Osteuropas Zeit beanspruchen wird. Er ist jedoch entschlossen, aufgrund der gegebenen Möglichkeiten das Seine dazu beizutragen.
2.
Die Ansprüche von Schweizer Bürgern und Firmen, die nach dem Zweiten Weltkrieg ihr Eigentum in diesen Staaten durch Nationalisierungs- und ähnliche Massnahmen verloren hatten, wurden - mit Ausnahme derjenigen 'gegenüber der DDR und der Sowjetunion - zwischen 1948 und 1973 mittels Globalentschädigungsabkommen, welche von den Räten genehmigt worden waren, bereits abschliessend geregelt. Mit der DDR werden seit ihrer diplomatischen Anerkennung Ende 1972 entsprechende Verhandlungen geführt (vgl. die Antworten des Bundesrates auf die Interpellation Humbel und die Einfache Anfrage Graf vom 11. bzw. 12. Dezember 1989). Mit der Sowjetunion fanden seit 1972 veschiedentlich Vorgespräche über eine vermögensrechtliche Regelung statt, und es ist vorgesehen, im Februar eigentliche Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Globalentschädigungsabkommens aufzunehmen. Diese beziehen sich auf Nationalisierungsschäden in den nach 1939 im Zuge des Zweiten Weltkrieges sowjetisch gewordenen Gebieten. Dagegen hat sich die Sowjetunion bisher geweigert, die nach 1917 erlittenen sogenannten Revolutionsschäden abzugelten. Der Bundesrat wird sich indessen weiterhin für eine Lösung auch dieser Frage einsetzen (vgl. die Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen Ziegler vom 8. Dezember 1980 und 2. März 1987). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine entgegenkom-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Mühlemann Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe gegenüber osteuropäischen Ländern Postulat Mühlemann Europe de l'Est. Coopération technique et aide financière In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.669 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 373-374 Page Pagina Ref. No 20 018 363 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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