89-680
Verwaltungsbehörden 23.03.1990 89.680
23. März 1990Deutsch10 min
Source admin.ch
Interpellation Hafner Rudolf 742 23 mars 1990 consommation de la drogue, de légaliser certaines drogues douces, ainsi que d'ouvrir des locaux réservés aux drogués. Le canton de Zurich pense adopter à son tour de telles mesures: un postulat déposé auprès du Grand Conseil exhorte le gouvernement du canton de Zurich à déposer, au niveau fédéral, une initiative du canton en faveur d'un assouplissement de la loi fédérale sur les stupéfiants, de façon à légaliser toutes les drogues douces et à dépénaliser l'acquisition à des fins de consommation personnelle de toutes les drogues. La sous-commission «Drogue» de la Commission fédérale des stupéfiants recommande dans son rapport l'adoption de mesures similaires. On peut pourtant lire dans ce même rapport que toutes les drogues recèlent un danger potentiel non négligeable de dépendance physique. Aussi, nous demandons au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Erwägungen
1.
Quels objectifs le Conseil fédéral vise-t-il dans sa politique de lutte contre la drogue et quel poids accorde-t-il aux différents domaines sociaux (notamment la santé publique, la santé des individus et l'abstinence)?
2.
Le Conseil fédéral reconnaît-il que la loi en vigueur sur les stupéfiants n'est plus appliquée de façon stricte?
3.
Au vu des tendances actuelles qui se dessinent à l'étranger, quelle est l'opinion du Conseil fédéral sur la politique suisse en matière de stupéfiants?
4.
Quelle est la position du Conseil fédéral face au postulat susmentionné déposé dans le canton de Zurich? Le Conseil fédéral envisage-t-il de faire délivrer par l'Office fédéral de la santé publique une autorisation spéciale permettant la distribution gratuite par l'Etat, et sous contrôle médical, des opiacés, comme il en est question dans le canton de Zurich?
5.
Le Conseil fédéral ne partage-t-il pas l'avis selon lequel il faudrait redoubler d'efforts pour éliminer l'abus de stupéfiants dans les domaines thérapeutique et prophylactique? Quelles mesures le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre? Sprecher-Porte-parole: Frey Walter Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Februar 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 février 1990 Der Bundesrat ist sich der Drogensucht sowie der damit zusammenhängenden Probleme vollauf bewusst und hat die davon ausgehende Bedrohung für die Gesellschaft, welche durch die Aids-Epidemie eine erhebliche Verschärfung erfahren hat, erkannt. Zusätzliche Mittel zur Bekämpfung der illegalen Drogeneinfuhr wurden deshalb bereits freigesetzt. So wurde auf nationaler Ebene die Zentralstelle des Bundes zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels um 15 Stellen verstärkt und auf internationaler Ebene der Beitrag der Schweiz zum Uno-Drogenbekämpfungsfonds erheblich erhöht. Die Einführung des strafrechtlichen Tatbestands der Geldwäscherei befindet sich zurzeit in parlamentarischer Beratung. Ferner hat der Bundesrat den Bericht der Subkommission «Drogenfragen» der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission über die Aspekte der Drogensituation und Drogenpolitik in der Schweiz, welcher im Juni 1989 veröffentlicht wurde, den Kantonen und interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Auswertung dieser Vernehmlassung zu den Analysen und Vorschlägen der Kommission wird im Frühjahr 1990 dem Bundesrat unterbreitet werden und als Grundlage für die zu definierende Drogenpolitik des Bundes dienen. Der Bundesrat wird erst nach der Festlegung der Drogenpolitik zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen einzeln Stellung nehmen können. Namentlich die kontrovers diskutierten Fragen der Strafbefreiung des Drogenkonsums und der staatlich kontrollierten Abgabe von Opiaten werden eine eingehende und sorgfältige Prüfung erfordern, da die Abschätzung der Folgen der vorgeschlagenen Möglichkeiten äusserst schwierig ist. Es gilt, der Ausbreitung des Drogenkonsums entgegenzuwirken und auch dem Leid der bereits Drogenabhängigen und ihren Familien Rechnung zu tragen. Bei der Formulierung der schweizerischen Drogenpolitik werden auch die Entwicklungen im Ausland sowie die internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu berücksichtigen sein. Allerdings kann in teilweiser Beantwortung der Frage 1 bereits heute festgehalten werden, dass die Zielsetzung einer jeden Drogenpolitik die Verhinderung des Drogenmissbrauchs ist. Die Aufgabe wird sein, in erster Linie die Abhängigkeitsprobleme zu verhindern und dort, wo die Vorbeugung versagt hat, den betroffenen Personen - unabhängig von ihrem Willen, von der Sucht loszukommen - die nötige Betreuung und therapeutische Hilfe zukommen zu lassen. Daraus folgt die Beantwortung der Frage 5: Ohne Zweifel wird der therapeutischen Betreuung sowie der Prévention eine zentrale Rolle zuzuordnen sein. In diesem Zusammenhang kann bemerkt werden, dass das Bundesamt für Gesundheitswesen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, beauftragt ist, eine Strategie der primären Prävention zur Verhinderung des Drogenkonsums sowie zur Bekämpfung der durch den Drogengebrauch verursachten Ausbreitung von Aids zu entwickeln. Betreffend Frage 4 kann festgestellt werden, dass das geltende Betäubungsmittelgesetz (BetmG) eine kontrollierte Abgabe von Heroin oder anderer Drogen zu sozial-therapeutischen Zwecken nicht gestattet; Artikel 8 Absatz 5 BetmG lässt eine Ausnahmebewilligung durch das Bundesamt für Gesundheitswesen nur in ganz bestimmten Fällen zu, welche diesen Zweck aber nicht umfassen. Le président: Les interpellateurs ne sont pas satisfaits de la réponse du Conseil fédéral. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 89.680 Interpellation Hafner Rudolf Zwangsmassnahmen bei MMR-Massenimpfungen Vaccinations collectives ROR. Mesures coercitives Wortlaut der Interpellation vom 6. Oktober 1989 Der Bundesrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Gedenkt der Bundesrat, mirtei- oder langfristig repressive Zwangsmassnahmen (z. B. Zwangsimpfungen, Aussperrung der Kinder von Schulen) anzuordnen, damit ein hoher Durchimpfungsgrad erreicht wird, obwohl heute die MMR-Massenimpfungen aus rechtlicher Sicht freiwillig sind und die Bevölkerung in der Schweiz generell sensibel auf Zwangsmassnahmen im Gesundheitsbereich reagiert? lexfe de l'interpellation du 6 octobre 1989 Le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre des mesures coercitives à long ou à moyen terme pour augmenter le pourcentage de personnes vaccinées en Suisse (par exemple, lancer une campagne de vaccinations obligatoires, exclure de l'école les enfants malades) et cela en dépit du fait que la vaccination collective ROR n'est juridiquement pas contraignante et que la population en Suisse réagit dans l'ensemble plutôt mal aux mesures imposées dans le domaine de la santé publique?
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23.
März 1990 N 743 Interpellation Frey Walter Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Brélaz, Danuser, Diener, Dormann, Grendelmeier, Loretan, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Steffen, Thür, Weder-Basel, Ziegler (14) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Einerseits betont das Bundesamt für Gesundheitswesen (Bag) die Freiwilligkeit der MMR-lmpfung. Anderseits möchte das Bag nach eigenen Angaben die Impfkampagne «durchziehen». - Dieser Widerspruch des Bag ist aus folgenden Gründen höchst problematisch: Das Bag suggeriert der Oeffentlichkeit, sein fragwürdiges strategisches Ziel der Ausrottung der Kinderkrankheiten Masern, Mumps und Röteln sei absolut wünschbar und nur vorteilhaft. Dies ist jedoch nicht der Fall, da mit der Steigerung der Durchimpfungsquote die Krankheiten auf Jugendliche und Erwachsene mit erhöhten Komplikationsrisiken verlagert werden. Nach neuen Erkenntnissen wäre selbst bei hohen Durchimpfungsquoten von über 95 Prozent in absehbarer Zeit mit Jugendlichen- und Erwachsenenepidemien zu rechnen. Die umstrittene staatliche Impfkampagne beinhaltet somit totale Sachzwänge: Je mehr Impfungen, desto mehr Komplikationen, woraus das Bag die (fragwürdige) Schlussfolgerung zieht, die Impfkampagne müsse durchgezogen werden. Dass die Impfkampagne Zwanggscharakter hat, zeigt, sich auch am Vorgehen der Impf-Promotoren, die sich neuerdings im «Blick» über das weitere strategische Vorgehen unter dem Titel melden «Epidemien drohen, Bund fordert: Schweizer, lasst euch impfen!». Hier wird mit zum Teil völlig falschen Argumenten (z. B. die drei Viren MMR könnten bis zum Jahre 2000 weltweit ausgerottet werden, was durch die Studie Tschumper/Abelin klar widerlegt wird) eine einseitige Propaganda Pro-Impfung betrieben, und mit Angstmacherei werden Kurzschlussentscheide provoziert. Es ist bemerkenswert, wenn Eltern, Aerzte und Politiker über das Medium «Blick» mit Bag-Informationen versorgt werden. Unter diesen Umständen muss befürchtet werden, dass sich das Bag zwecks Durchsetzung seiner fragwürdigen Ausrottungsstrategie zu weiteren Umdrehungen in der Zwangsspirale verleiten lässt: -Weitere einseitige Propagandaaktionen über die Boulevard-Presse oder andere Medien; - mittelfristige Einführung von Quarantäne und Abriegelungsimpfungen, wie es zum Teil bereits in den USA praktiziert wird; - Druckversuche gegenüber Aerzten mit anderen wissenschaftlichen Anschauungen, wie z. B. in der neuen Aerztebroschüre mit der mehrmaligen Erwähnung, alle Kinder müssten konsequent geimpft werden; - schlussendlich eventuell sogar Zwangsimpfungen mit polizeilichen Massnahmen. Das Bag müsste gemäss dem verfassungsmässigen Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit andere fachliche Auffassungen tolerieren und sich bei wissenschaftlich umstrittenen Themen neutral verhalten. Dies gilt um so mehr, als es im vorliegenden Fall der MMR-Massenimpfungen nicht über einen ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag verfügt. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Februar 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 février 1990 Der Bundesrat ist auch aufgrund der Erfahrungen mit anderen Impfungen (Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung) der Ansicht, dass zur Erreichung einer hohen Durchimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln kein Obligatorium notwendig ist. Mit steigender Durchimpfung nimmt wohl die Möglichkeit, sich auf natürliche Weise zu infizieren, ab, und die ungeschützten Kinder werden daher älter, bis sie erkranken. Dies ist sicher unerwünscht, da gewisse Komplikationen mit dem Alter etwas häufiger auftreten. Mit einer hohen Durchimpfung kann dem aber weitgehend vorgebeugt werden, dadurch, dass, bedingt durch die wesentlich eingeschränkte Viruszirkulation, die Erkrankungshäufigkeit in allen Altersgruppen, auch bei den über 15jährigen, deutlich abnimmt. Gemäss Epidemiengesetz treffen die Kantone die zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten notwendigen Massnahmen. Sie bestimmen, ob Impfungen freiwillig oder obligatorisch sind. Von einem Impfobligatorium wurde allerdings kaum Gebrauch gemacht. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 89.692 Interpellation Frey Walter Immissionsgrenzwerte. Massnahmenpläne der Kantone Pollution atmosphérique (valeurs-limites). Plans des cantons Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1989 Laut Aeusserungen von verschiedenen kantonalen Umweltfachstellen wurde der Aufwand für die Kantone in materieller und personeller Hinsicht sowie der Zeitbedarf für die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen auf Kantonsebene für den Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom Buwal massiv unterschätzt. Alle Kantone sind demzufolge mit dem Vollzug der LRV, aber auch mit der Ausarbeitung ihrer Massnahmenpläne zur Festlegung von Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte teilweise beträchtlich in Verzug. Die in der LRV vorgesehene Frist vom 1. März 1989 zur Erstellung der Massnahmenpläne wird voraussichtlich um ein bis zwei Jahre überzogen werden. Laut LRV beträgt die ordentliche Sanierungsfristfünf Jahre. Wichtige Emissionsverminderungen werden sich demzufolge erst nach dem 1. März 1994 auswirken. Im weiteren hat Herr Bundesrat Cotti verschiedentlich öffentlich erklärt, dass die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes als Zielgrössen zu betrachten seien und eine Verschiebung des Zeitpunktes, d.h. eine zeitlich verspätete Erfüllung, an der Substanz nichts ändere. Aufgrund der aufgezeigten Problematik stellen sich verschiedene Fragen:
1.
Ist der Bundesrat bereit, die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung, die im Prinzip ab 1. März 1994 die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte vorschreibt, sowie die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes, wo der Schwerpunkt auf das Jahr 1995 gelegt ist, zu koordinieren und nötigenfalls zu erstrecken?
2.
Wird der Bundesrat den Kantonen aktualisierte Daten bezüglich Abgasemissionsfaktoren für Personenwagen zur Verfügung stellen, wie er dies in seiner Antwort zur Einfachen Anfrage 89.1075 zugesichert hat?
3.
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es nicht sinnvoll sein kann, vorübergehend massive Eingriffe in die Mobilität und Bewegungsfreiheit des Menschen vorzunehmen, wenn mit dem technischen Umweltschutz die Immissionsgrenzwerte ein oder zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen eingehalten werden können? 4i Ist der Bundesrat bereit, die Kantone im Bestreben zur Schadstoffverminderung an der Quelle entsprechend dem Grundsatz im Umweltschutzgesetz, wonach die Emissionen unabhängig von der Belastung soweit herabzusetzen sind, wie dies technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbar ist, zu unterstützen, und nicht die Kantone ihrem Schicksal zu überlassen und damit zu zwingen, einzeln Grenzwerte festzulegen?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Hafner Rudolf Zwangsmassnahmen bei MMR-Massenimpfungen Interpellation Hafner Rudolf Vaccinations collectives ROR. Mesures coercitives In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.680 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 742-743 Page Pagina Ref. No 20 018 486 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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