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Verwaltungsbehörden 11.03.1991 89.682
11. März 1991Deutsch9 min
Source admin.ch
11. März 1991 381 Postulat Wiederkehr schon diese Disqualifikation anerkannter, positiv arbeitender Verbände verdiente eigentlich, dass man über dieses Postulat gar nicht diskutieren müsste. Aber es ist nun einmal gestellt, und wir wollen nun wissen, was eigentlich der VCS auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit bisher alles getan hat. Der VCS ist ja bekannt als ein Verband, der das private Motorfahrzeug am liebsten verbieten würde. Der VCS ist aber auch bekannt dafür, dass er bereits mehrere Male illegale Aktionen durchgeführt hat, so z. B. ein Fussgängerballett in Zürich, wo Kinder missbraucht wurden, um den Motorfahrzeugverkehr, den Strassenverkehr zu blockieren und zu behindern, was allein schon schlimm genug ist. Dass aber diese Kinder auch noch durch die Damen und Herren des VCS massiv gefährdet wurden, das steht auf einem anderen Blatt. In Bern wurde eine Aktion mit Strassenblockaden durchgeführt, mit Radfahrern, die stundenlang im Kreisverkehr fuhren und so den Privatverkehr behinderten. Ein Club, der solches toleriert und unterstützt, hat in einem Fonds für Verkehrssicherheit schlicht und einfach nichts verloren! Ich bitte Sie deshalb, das Postulat Fierz abzulehnen. Fierz: Vor etwas mehr als zehn Jahren haben einige Leute den VCS gegründet, weil man das Gefühl hatte, dass die bisherigen Interessenverbände des Automobilverkehrs die Interessen der Verkehrssicherheit nicht genügend wahrnehmen. Ich erinnere z. B. an die Vernehmlassung zu «Tempo 50 innerorts», das sich inzwischen als segensreich erwiesen hat. Dort waren FRS, TCS, ACS, Astag und alle dagegen. Es Hessen sich auch die Vernehmlassungen zum Gurtenobligatorium, zu «Tempo 100 ausserorts» usw. erwähnen. Deshalb wurde der VCS gegründet. Er wurde zuerst belächelt und in der «Automobil-Revue» und in der «ACS-Zeitung» als nutzlos und zum Untergang verdammt bezeichnet, l nzwischen ist er in etwa gleich gross geworden wie der ACS. Es scheint uns einfach ein Gebot der demokratischen Fairness, dass er jetzt in diesem Gremium, das sich um die Verkehrssicherheit kümmert, auch seine Stimme einbringen darf. Es hat mich gefreut, dass dieses Postulat von sehr vielen Leuten in diesem Rat mitunterschrieben wurde, die an sich das Heu gar nicht auf der gleichen Bühne wie der VCS haben, aber die gesagt haben: Das gehört sich jetzt, das ist ein grosser Verband. Er muss gleich berücksichtigt werden wie der ACS. Entsprechend war auch der Bundesrat bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen, und ich bitte Sie doch, den Bekämpfungsantrag von Herrn Scherrer abzulehnen. M. Friderici: J'aimerais contredire M. Fierz. L'AST, en français l'Association suisse des transports, en allemand VCS, est déjà représentée au Fonds de la sécurité routière. L'ancien président du VCS Zurich est membre du Fonds de la sécurité routière et il ne cache nullement son appartenance à l'Association suisse des transports, cela m'a été confirmé il y a une quinzaine de jours par d'autres membres du Fonds de la sécurité routière. Ce postulat est donc sans objet, l'Association suisse des transports est déjà représentée au Fonds de la sécurité routière. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulâtes Dagegen
Erwägungen
31.
Stimmen
30.
Stimmen #ST# 89.628 Interpellation Daepp Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Assurance RC des véhicules automobiles Siehe Jahrgang 1990, Seite 1299 - Voir année 1990, page 1299 Präsident: Die Interpellantin hat mir mitgeteilt, dass sie auf eine Diskussion verzichtet. Das Geschäft ist damit erledigt. #ST# 89.682 Postulat Wiederkehr Massnahmen gegen unbelehrbare Verkehrssünder Mesures contre les délinquants de la route incorrigibles Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1989 Ich ersuche den Bundesrat, eine nationale Konferenz der ausschliesslich mit der Sicherheit und Gesundheit auf der Strasse befassten Stellen der Kantone, der privaten Organisationen und der relevanten Bundesstellen zu initiieren mit dem Ziel, a. Massnahmen gegen die Minderheit notorischer Gesetzesübertreter im Strassenverkehr zu diskutieren und zu ergreifen, die keiner Gesetzes- oder Verordnungsänderung bedürfen (z. B. Einzug der «Tatwaffe Fahrzeug», fortschrittliche Praxis beim Entzug des Führerausweises usw.); b. Massnahmen zu diskutieren und anzustreben, die Gesetzes- oder Verordnungsänderungen nötig machen (z. B. Führerschein auf Probe, Bonus- oder «Löchli»-System, obligatorischer Einbau von Restwegschreibern bei Temposündern, usw.). Texte du postulat du 6 octobre 1989 Je demande au Conseil fédéral de convoquer une conférence nationale réunissant les services cantonaux qui s'occupent exclusivement des mesures de sécurité et de la protection de la santé sur les routes, les organisations privées intéressées par ces questions et les offices fédéraux compétents en la matière, afin a. d'étudier les mesures à prendre, sans qu'il soit nécessaire de procéder à des révisions de lois ou d'ordonnances, à rencontre du petit nombre de délinquants de la route notoires (p. ex. confiscation du véhicule, jurisprudence moderne en matière de retrait du permis de conduire, etc.); b. d'étudier et d'encourager l'application de mesures nécessitant la modification de lois ou d'ordonnances (p. ex. délivrance d'un permis de conduire à l'essai, institution d'un système de bonus ou de permis à points, montage obligatoire d'un enregistreur de fin de parcours sur les véhicules des conducteurs coupables d'excès de vitesse, etc.). Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bäumlin Ursula, Bundi, Danuser, Fankhauser, Fierz, Grendelmeier, Hafner Rudolf, Jaeger, Luder, Maeder, Meier-Glattfelden, Müller-Aargau, Oester, Ott, Rebeaud, Schmid, Stocker, Weder-Basel, Widmer, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (23)
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Motion Ledergerber 382 N 11 mars 1991 Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Verwilderung des Verhaltens auf der Strasse ist Tatsache. Selbst Bundesrat Koller wurde kürzlich von einem Schnellfahrer auf der Autobahn rechts überholt. Die Missachter der Strassenverkehrsregeln gefährden sich und andere. Das Leid der Opfer und ihrer Familien ist gross. Fachleuten gemäss kann die Zahl der Toten (rund 1000 jährlich) und der Verletzten (30 000 pro Jahr) mit geeigneten Massnahmen halbiert werden. Besonders aus Kreisen von Juristen, Aerzten und Pflegepersonal, die sich mit dem Unfallgeschehen beruflich zu befassen haben, kommt der Ruf nach besseren Vorbeugemassnahmen und schärferen Sanktionen gegen unbelehrbare Gesetzesbrecher im Strassenverkehr. Der Erhalt des Führerscheins ist kein Menschenrecht. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989 Die vom Postulanten formulierten Aufgaben werden heute schon im gesamtschweizerischen Rahmen von diversen Organisationen wahrgenommen, so u. a. von der Schweizerischen Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr (SKS) und der von der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren eingesetzten Interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr (IKSt) sowie von der vom Bundesrat aufgrund von Artikel 106 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) bestellten Ständigen Strassenverkehrskommission. Die Einberufung einer zusätzlichen nationalen Konferenz, um die vom Postulanten angeregten Massnahmen zu diskutieren, ist daher nicht notwendig. Die vom Postulanten angestrebten schärferen Massnahmen, die keiner Gesetzes- oder Verordnungsänderung bedürfen, betreffen den Vollzug und die Ueberwachung der geltenden Vorschriften und fallen daher in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Die geltende Regelung bietet den zuständigen kantonalen Behörden hierfür genügend Spielraum; insbesondere können sie, da das Strassenverkehrsgesetz nur die Mindestdauer des Führerausweisentzuges festlegt, eine längere Entzugsdauern als heute üblich anordnen. Die meisten der vom Postulanten vorgesehenen Massnahmen, die eine Gesetzes- oder Verordnungsänderung notwendig machen, wurden bereits geprüft oder befinden sich in Prüfung. Zu den sich daraus ergebenden Verordnungsänderungen wird ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Selbstverständlich steht es den interessierten Organisationen frei, sich schon früher mit einer Eingabe an das federführende Departement (EJPD) zu wenden und darin die von ihnen als notwendig erachteten Massnahmen unter Anführung der Gründe zu nennen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
19.
Stimmen
38.
Stimmen #ST# 89.724 Motion Ledergerber Führerschein mit Punktesystem Permis de conduire à points Wortlaut der Motion vom 29. November 1989 Wir laden den Bundesrat ein, dem Parlament eine Vorlage zur Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes mit folgendem Inhaltvorzulegen:
1.
Einführung des Führerscheins mit Punktesystem. Bei Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, insbesondere bei Ueberschreiten der Geschwindigkeitslimiten und bei Falschparkieren, werden dem fehlbaren Fahrzeuglenker eine bestimmte Anzahl Punkte abgenommen. Wer bei null Punkten ankommt, muss seinen Führerschein für bestimmte Zeit abgeben und nachher eine neue Fahrprüfung bestehen.
2.
Einführung einer Kausalhaftung der Fahrzeuglenker in jenen Fällen zum Tragen kommt, in denen der fehlbare Lenker nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Für entwendete Fahrzeuge ist eine Sonderlösung anzubieten. Texte de la motion du 29 novembre 1989 Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un projet de modification de la loi sur la circulation routière comportant les points suivants:
1.
Introduction du permis de conduire à points: toute personne ayant commis une infraction à la législation routière, en particulier si elle ne respecte pas les limitations de vitesse ou se trouve en stationnement interdit, se verra enlever un certain nombre de points. Celui qui aura perdu tous ses points se verra retirer son permis pendant une certaine période et devra repasser l'examen de conduite.
2.
Introduction de la responsabilité causale du conducteur: elle sera invoquée chaque fois que la faute du conducteur ne peut être établie avec certitude. Une mesure spéciale est à prévoir dans le cas de véhicules volés. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Danuser, Fankhauser, Hafner Ursula, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Leuenberger Moritz, Longet, Neukomm, Ort, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Züger (24) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die kantonalen Polizeiorgane sind heute in einer schwierigen Situation. Diverse Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes, insbesondere die Tempolimiten und die Parkierungsvorschriften, sind heute kaum durchzusetzen. Dies hängt auch damit zusammen, dass das verfügbare Instrumentarium ungenügend ist. Viele Fahrzeuglenker nehmen heute Parkierungsbussen einfach in Kauf oder budgetieren sie sogar. Das gleiche gilt für Geschwindigkeitsübertretungen. Es ist zwar unbestritten, dass in diesen Fällen vermehrte Polizeipräsenz und ein verstärkter Vollzugsaufwand notwendig sind. Mit einem Punktesystem, das z. B. in der BRD seit vielen Jahren praktiziert wird, liesse sich den Vorschriften des SVG Nachachtung verschaffen. Das Instrument ist auch Teil von verschiedenen kantonalen Massnahmenplänen zur Luftreinhaltung, die ihrerseits vom Bund die Einführung dieser wirksamen und nötigen Massnahme verlangen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Juni 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 juin 1990
1.
Führerausweis mit Punktesystem Die Einführung eines Punktesystems würde voraussetzen, dass das heutige, bewährte System bei Führerausweisentzügen grundlegend geändert werden müsste. Ein solcher Sy-
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Wiederkehr Massnahmen gegen unbelehrbare Verkehrssünder Postulat Wiederkehr Mesures contre les délinquants de la route incorrigibles In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.682 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1991 - 14:30 Date Data Seite 381-382 Page Pagina Ref. No 20 019 667 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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