89-692
Verwaltungsbehörden 23.03.1990 89.692
23. März 1990Deutsch11 min
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23. März 1990 N 743 Interpellation Frey Walter Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Brélaz, Danuser, Diener, Dormann, Grendelmeier, Loretan, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Steffen, Thür, Weder-Basel, Ziegler (14) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Einerseits betont das Bundesamt für Gesundheitswesen (Bag) die Freiwilligkeit der MMR-lmpfung. Anderseits möchte das Bag nach eigenen Angaben die Impfkampagne «durchziehen». - Dieser Widerspruch des Bag ist aus folgenden Gründen höchst problematisch: Das Bag suggeriert der Oeffentlichkeit, sein fragwürdiges strategisches Ziel der Ausrottung der Kinderkrankheiten Masern, Mumps und Röteln sei absolut wünschbar und nur vorteilhaft. Dies ist jedoch nicht der Fall, da mit der Steigerung der Durchimpfungsquote die Krankheiten auf Jugendliche und Erwachsene mit erhöhten Komplikationsrisiken verlagert werden. Nach neuen Erkenntnissen wäre selbst bei hohen Durchimpfungsquoten von über 95 Prozent in absehbarer Zeit mit Jugendlichen- und Erwachsenenepidemien zu rechnen. Die umstrittene staatliche Impfkampagne beinhaltet somit totale Sachzwänge: Je mehr Impfungen, desto mehr Komplikationen, woraus das Bag die (fragwürdige) Schlussfolgerung zieht, die Impfkampagne müsse durchgezogen werden. Dass die Impfkampagne Zwanggscharakter hat, zeigt, sich auch am Vorgehen der Impf-Promotoren, die sich neuerdings im «Blick» über das weitere strategische Vorgehen unter dem Titel melden «Epidemien drohen, Bund fordert: Schweizer, lasst euch impfen!». Hier wird mit zum Teil völlig falschen Argumenten (z. B. die drei Viren MMR könnten bis zum Jahre 2000 weltweit ausgerottet werden, was durch die Studie Tschumper/Abelin klar widerlegt wird) eine einseitige Propaganda Pro-Impfung betrieben, und mit Angstmacherei werden Kurzschlussentscheide provoziert. Es ist bemerkenswert, wenn Eltern, Aerzte und Politiker über das Medium «Blick» mit Bag-Informationen versorgt werden. Unter diesen Umständen muss befürchtet werden, dass sich das Bag zwecks Durchsetzung seiner fragwürdigen Ausrottungsstrategie zu weiteren Umdrehungen in der Zwangsspirale verleiten lässt: -Weitere einseitige Propagandaaktionen über die Boulevard-Presse oder andere Medien; - mittelfristige Einführung von Quarantäne und Abriegelungsimpfungen, wie es zum Teil bereits in den USA praktiziert wird; - Druckversuche gegenüber Aerzten mit anderen wissenschaftlichen Anschauungen, wie z. B. in der neuen Aerztebroschüre mit der mehrmaligen Erwähnung, alle Kinder müssten konsequent geimpft werden; - schlussendlich eventuell sogar Zwangsimpfungen mit polizeilichen Massnahmen. Das Bag müsste gemäss dem verfassungsmässigen Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit andere fachliche Auffassungen tolerieren und sich bei wissenschaftlich umstrittenen Themen neutral verhalten. Dies gilt um so mehr, als es im vorliegenden Fall der MMR-Massenimpfungen nicht über einen ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag verfügt. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Februar 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 février 1990 Der Bundesrat ist auch aufgrund der Erfahrungen mit anderen Impfungen (Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung) der Ansicht, dass zur Erreichung einer hohen Durchimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln kein Obligatorium notwendig ist. Mit steigender Durchimpfung nimmt wohl die Möglichkeit, sich auf natürliche Weise zu infizieren, ab, und die ungeschützten Kinder werden daher älter, bis sie erkranken. Dies ist sicher unerwünscht, da gewisse Komplikationen mit dem Alter etwas häufiger auftreten. Mit einer hohen Durchimpfung kann dem aber weitgehend vorgebeugt werden, dadurch, dass, bedingt durch die wesentlich eingeschränkte Viruszirkulation, die Erkrankungshäufigkeit in allen Altersgruppen, auch bei den über 15jährigen, deutlich abnimmt. Gemäss Epidemiengesetz treffen die Kantone die zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten notwendigen Massnahmen. Sie bestimmen, ob Impfungen freiwillig oder obligatorisch sind. Von einem Impfobligatorium wurde allerdings kaum Gebrauch gemacht. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 89.692 Interpellation Frey Walter Immissionsgrenzwerte. Massnahmenpläne der Kantone Pollution atmosphérique (valeurs-limites). Plans des cantons Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1989 Laut Aeusserungen von verschiedenen kantonalen Umweltfachstellen wurde der Aufwand für die Kantone in materieller und personeller Hinsicht sowie der Zeitbedarf für die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen auf Kantonsebene für den Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom Buwal massiv unterschätzt. Alle Kantone sind demzufolge mit dem Vollzug der LRV, aber auch mit der Ausarbeitung ihrer Massnahmenpläne zur Festlegung von Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte teilweise beträchtlich in Verzug. Die in der LRV vorgesehene Frist vom 1. März 1989 zur Erstellung der Massnahmenpläne wird voraussichtlich um ein bis zwei Jahre überzogen werden. Laut LRV beträgt die ordentliche Sanierungsfristfünf Jahre. Wichtige Emissionsverminderungen werden sich demzufolge erst nach dem 1. März 1994 auswirken. Im weiteren hat Herr Bundesrat Cotti verschiedentlich öffentlich erklärt, dass die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes als Zielgrössen zu betrachten seien und eine Verschiebung des Zeitpunktes, d.h. eine zeitlich verspätete Erfüllung, an der Substanz nichts ändere. Aufgrund der aufgezeigten Problematik stellen sich verschiedene Fragen:
Erwägungen
1.
Ist der Bundesrat bereit, die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung, die im Prinzip ab 1. März 1994 die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte vorschreibt, sowie die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes, wo der Schwerpunkt auf das Jahr 1995 gelegt ist, zu koordinieren und nötigenfalls zu erstrecken?
2.
Wird der Bundesrat den Kantonen aktualisierte Daten bezüglich Abgasemissionsfaktoren für Personenwagen zur Verfügung stellen, wie er dies in seiner Antwort zur Einfachen Anfrage 89.1075 zugesichert hat?
3.
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es nicht sinnvoll sein kann, vorübergehend massive Eingriffe in die Mobilität und Bewegungsfreiheit des Menschen vorzunehmen, wenn mit dem technischen Umweltschutz die Immissionsgrenzwerte ein oder zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen eingehalten werden können? 4i Ist der Bundesrat bereit, die Kantone im Bestreben zur Schadstoffverminderung an der Quelle entsprechend dem Grundsatz im Umweltschutzgesetz, wonach die Emissionen unabhängig von der Belastung soweit herabzusetzen sind, wie dies technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbar ist, zu unterstützen, und nicht die Kantone ihrem Schicksal zu überlassen und damit zu zwingen, einzeln Grenzwerte festzulegen?
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Interpellation Stocker 744 N 23 mars 1990 Texfe de l'interpellation du 5 octobre 1989 Plusieurs services cantonaux de la protection de l'environnement ont déclaré que l'Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage avait nettement sous-estime le volume de travail et l'effectif du personnel qu'impliqué, pour les cantons, la mise en oeuvre de l'ordonnance sur la protection de l'air (OPair), ainsi que le temps que prend l'élaboration des bases légales nécessaires au niveau cantonal. Tous les cantons ont donc pris un certain retard - plusieurs un retard considérable - non seulement dans la mise en application de l'OPair, mais encore dans la préparation des plans qui leur permettront d'édicter des mesures afin de respecter les valeurs limites d'immission. Ainsi, la remise des plans pour ces mesures, que l'OPair avait fixée au 1er mars 1989 au plus tard, sera vraisemblablement différée d'un an ou deux. Selon ce même texte de loi, le délai ordinaire d'assainissement est de 5 ans, de sorte qu'aucune diminution importante de la pollution ne se fera sentir avant le 1er mars 1994. Or à plusieurs reprises, le conseiller fédéral Cotti a déclaré publiquement que les objectifs figurant dans la Stratégie de lutte contre la pollution de l'air devaient être considérés comme des objectifs globaux et que le fait que leur réalisation soit reportée ou retardée ne changeait rien au principe. Vu ce qui précède, le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivantes:
1.
Est-il disposé à coordonner les objectifs établis par l'ordonnance sur la protection de l'air - respect des valeurs limites d'immission à partir du 1 er mars 1994 - avec ceux de la Stratégie de lutte contre la pollution de l'air dont l'échéance a été fixée à 1995? Envisage-t-il une prorogation de ces délais en cas de nécessité?
2.
Le Conseil fédéral fournira-t-il aux cantons des données actualisées sur les facteurs d'émission des gaz d'échappement des voitures, comme il l'a promis dans sa réponse à la question ordinaire 89.1075?
3.
Partage-t-il l'avis selon lequel il ne serait pas raisonnable de porter gravement atteinte, pendant une période restreinte à la mobilité et à la liberté de mouvement de la population si les valeurs limites d'immission sont respectées un an ou deux plus tard que prévu, grâce à des mesures techniques en matière de protection de l'environnement?
4.
Soutiendra-t-il les cantons qui s'efforcent de réduire la pollution à la source, en respectant le principe fixé dans la loi sur la protection de l'environnement, selon lequel il importe indépendamment des nuisances existantes, de limiter les émissions dans la mesure que permettent l'état de la technique et les conditions d'exploitation, pour autant que cela soit économiquement supportable? Est-il disposé à ne pas abandonner les cantons à leur sort et à faire en sorte que ces derniers ne fixent pas eux-mêmes des valeurs limites? Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Auer, Basler, Blocher, Bonny, Burckhardt, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Gros, Jeanneret, Luder, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Reichling (15) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Dezember 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 décembre 1989
1.
Die Luftreinhalte-Verordnung ist am 1. März 1986 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt stellen die Immissionsgrenzwerte geltendes Bundesrecht dar. Allerdings räumt die Luftreinhalte-Verordnung für die Sanierung bestehender Quellen im Rahmen von kantonalen Massnahmenplänen eine grundsätzliche Frist bis 1994 ein. Die Ziele der schweizerischen Luftreinhalte-Politik hat der Bundesrat mit dem Luftreinhalte-Konzept vom 10. September 1986 festgelegt. Gemäss Konzept sollen die gesamtschweizerischen Emissionen der drei wichtigsten Schadstoffe bis spätestens Mitte der neunziger Jahre auf den Stand von 1960 zurückgeführt werden. Dies entspricht in etwa der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nach Luftreinhalte-Verordnung. Die Verordnung gliedert sich damit widerspruchslos ins Konzept ein. Im Rahmen des Luftreinhalte-Konzeptes sind bisher eine grosse Anzahl von Massnahmen beschlossen worden; über weitere MassnahmerT wird noch zu befinden sein. Die nach Luftreinhalte-Verordnung aufzustellenden kantonalen Massnahmenpläne sind unterschiedlich weit fortgeschritten; auch im Rahmen dieser Pläne wird über zahlreiche Massnahmen erst noch zu befinden sein. Aus Gründen der langen Entscheidungswege (teilweise sind Gesetzes- oder Verordnungsänderungen nötig) werden für die Realisierung einzelner Massnahmen Fristerstreckungen unerlässlich sein. Es zeichnet sich deshalb ab, dass bis Mitte der neunziger Jahre die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes nicht vollständig und die Immissionsgrenzwerte nicht überall erreicht werden können.
2.
Die Antwort, die der Bundesrat auf die Einfache Anfrage des Interpellanten vom 22. Juni 1989 (89.1075) erteilt hat, ist nach wie vor gültig.
3.
Laut Schlussbericht der Elektrowatt Ingenieurunternehmung AG «Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates und zusätzliche Massnahmen zur Reduktion der Luftverschmutzung» wird das technische Potential zur Verminderung der Luftverschmutzung mit den dort aufgezeigten Massnahmen ausgeschöpft sein. Der Bericht der Elektrowatt Ingenieurunternehmung AG, der Bericht «Ozon in der Schweiz» und kantonale Untersuchungen haben gezeigt, dass mit dem heute bekannten technischen Potential allein die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Ozon gesamtschweizerisch nicht eingehalten werden können. Die schliesst zwar nicht aus, dass neue technische Entwicklungen einen weiteren Beitrag leisten können, voraussichtlich aber erst nach Ablauf der vorgesehenen Fristen. Deshalb sind Verhaltensänderungen im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit Brenn- und Treibstoffen unerlässlich, um die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes zu erreichen und die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zu garantieren.
4.
Diesem Anliegen ist der Bundesrat bereits am 16. Dezember 1985 durch den Erlass der Luftreinhalte-Verordnung nachgekommen. Die Luftreinhalte-Verordnung enthält unter anderem konkrete Emissionsgrenzwerte für rund 150 Stoffe und rund 40 Arten von industriellen, gewerblichen und Feuerungsanlagen. Diese Werte decken sich weitgehend mit den entsprechenden Werten anderer fortschrittlicher Länder. Die Luftreinhalte-Verordnung ist seit 1. März 1986 in Kraft. Die Kantone verfügen damit im Bereich Luftreinhaltung über eine klare Vollzugsverordnung zum Umweltschutzgesetz. Der Bundesrat sieht überdies vor, die Luftreinhalte-Verordnung in einzelnen Bereichen zu verschärfen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 89.731 Interpellation Stocker Hochsicherheitsgewächshaus Lindau/ZH Serres de haute sécurité de Lindau/ZH Wortlaut der Interpellation vom 5. Dezember 1989 In der Bevölkerung herrscht um den Bau des Hochsicherheitsgewächshauses Lindau grosse Beunruhigung; die Auskünfte -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Frey Walter Immissionsgrenzwerte. Massnahmenpläne der Kantone Interpellation Frey Pollution atmosphérique (valeurs-limites). Plans des cantons In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.692 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 743-744 Page Pagina Ref. No 20 018 487 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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