89-718
Verwaltungsbehörden 22.06.1990 89.718
22. Juni 1990Deutsch15 min
Source admin.ch
22. Juni 1990 N 1275 Interpellation Oehler aufgewendet; unterstützt wurde sie dabei mit lediglich 250 000 Franken. Die Sammlung Auer würde dazu beitragen, dass dieses Museum, das unter anderem die Sammlung der ETH Zürich beherbergt, dem internationalen Vergleich standhält. Daher stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:
Erwägungen
1.
Ist er nicht der Ansicht, dass er selber einschreiten sollte, damit diese Sammlung im Lande bleibt?
2.
Könnte er nicht seinen Handlungsspielraum ausschöpfen und ein Bundesamt damit beauftragen, aktiv zu werden? Das Landesmuseum, das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, die technischen Hochschulen oder auch das Bundesamt für Kultur verfügen doch über beträchtliche finanzielle Mittel.
3.
Die Gemeinde Vevey und die Vereinigung der Freunde des Museums haben ohne grossen Erfolg bei der Privatwirtschaft um Unterstützung nachgesucht. Könnte der Bundesrat nicht wenigstens praktische Hilfe zusichern, damit diese liebevoll zusammengetragene Sammlung nicht verlorengeht? Texte de l'interpellation du 21 mars 1990 La presse vient d'informer largement le public suisse du fait qu'une des collections privées d'appareils photographiques les plus prestigieuses du monde, celle de M. Michel Auer, de Genève, risque de partir au Japon. Après la récente mainmise des Japonais sur une part prestigieuse du patrimoine hôtelier de notre pays, il n'est pas possible aux autorités fédérales de rester les bras ballants. En réponse à la petite question de Mme Irène Gardiol, le conseiller fédéral Cotti informe le Conseil national le 19 mars 1990 que des bases constitutionnelles et légales ainsi que les moyens financiers lui manquent pour intervenir sur ce plan: il conviendrait d'intervenir sur le marché et cette intervention devrait être le fait du canton. Il existe à Vevey un musée suisse de l'appareil photographique qui n'a été financé que par la commune à raison de 4 millions de francs. Celle-ci n'a reçu l'aide que de l'écu d'or pour
250.
000 francs. Afin que ce musée suisse qui abrite entre autres la collection de l'école polytechnique fédérale de Zurich puisse rivaliser avec les autres musées de ce type au plan mondial, il serait judicieux qu'il puisse présenter la collection Auer. Nous posons dès lors les questions suivantes au Conseil fédéral:
1.
Le Conseil fédéral ne considère-t-il pas qu'il soit utile d'intervenir, à son niveau, pour aider à maintenir dans notre pays la collection de Monsieur Michel Auer qui risque de partir à l'étranger?
2.
Le Conseil fédéral qui n'est pas sans possibilités d'intervention ne pourrait-il pas donner à l'un ou l'autre de ses offices la mission d'intervenir? Le Musée national, l'Office de l'éducation et de la science, les écoles polytechniques ou encore l'Office fédéral de la culture disposent tout de même de moyens financiers importants.
3.
La commune de Vevey et l'association des amis du musée ont engagé, sans grand succès, des démarches auprès de l'économie privée. Le Conseil fédéral ne peut-il pas s'engager pour le moins à une aide pratique afin d'éviter la perte d'un patrimoine patiemment regroupé? Mitunterzeicher - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, Borei, Braunschweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Cévey, Danuser, Dubois, Ducret, Gardiol, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jeanprêtre, Ledergerber, Leuba, Leuenberger-Solothurn, Longet, Maitre, Martin, Meizoz, Neukomm, Ott, Petitpierre, Pitteloud, Rebeaud, Rechsteiner, Stappung, Ulrich, Züger (35) Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Mai 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mai 1990 La collection privée d'appareils photographiques de M. Michel Auer compte certainement au nombre des collections les plus originales, précieuses et riches du genre. Montée de façon systématique, elle donne un aperçu fascinant des débuts des appareils photographiques. Grâce à de telles collections, aussi bien le photographe amateur que professionnel prennent conscience de l'esprit inventif impressionnant qui a trouvé son accomplissement dans nos appareils photographiques modernes, devenus aujourd'hui pour ainsi dire des objets de tous les jours. Dès lors, nous partageons l'opinion de l'auteur de l'interpellation, selon laquelle la vente de cette collection historique à l'étranger représenterait une grande perte pour la Suisse. Comme il ressort des réponses apportées ci-dessous aux questions concrètes figurant dans l'interpellation, le Conseil fédéral n'a pourtant aucune possibilité d'éviter cette vente.
1.
Comme l'a précisé le chef du DFI dans sa réponse du
19.
mars 1990 à la question de Mme Irène Gardiol, conseillère nationale, la Confédération ne dispose ni des bases juridiques ni des moyens financiers pour intervenir directement dans cette affaire. L'absence d'un véritable article sur la culture n'offre à la Confédération qu'une marge de manoeuvre très restreinte. A défaut de se voir attribuer une compétence en la matière, la Confédération ne disposera pas non plus à l'avenir des moyens lui permettant d'intervenir dans des problèmes de ce genre.
2.
Faute de moyens juridiques et financiers, il est inutile de charger un office fédéral d'intervenir activement dans la procédure d'achat de la collection Auer. Dans ce contexte, nous devons également attirer l'attention sur le fait que les fonds dont disposent les offices fédéraux mentionnés dans l'interpellation sont affectés à des domaines précis.
3.
Le Conseil fédéral regrette que la recherche de fonds privés effectuée par la commune de Vevey et par l'Association des amis du musée se soit soldée par un échec et que, de ce fait, d'autres milieux intéressés n'aient pu être acquis à l'idée d'acheter la collection. Mais comme nous l'avons déjà précisé, le soutien financier privé qui fait défaut ne peut être compensé par une subvention fédérale correspondante. •Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 89.718 Interpellation Oehler Daten der Bundespolizei Fichier de la police fédérale Wortlaut der Interpellation vom 28. November 1989 Der Bundesrat wird um Auskunft über die Datensammlung der Bundespolizei über Parlamentarier ersucht. Texte de l'interpellation du 28 novembre 1989 Le Conseil fédéral est prié d'informer au sujet du fichier de données tenu par la police fédérale sur les parlementaires. Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. ' Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1990 Die Puk hat die von der Bundespolizei über eidgenössische Parlamentarier angelegten Karteikarten beigezogen und hierzu in ihrem Bericht Ausführungen gemacht (S. 161f.).
-- 1 of 3 --
Interpellation Iten 1276 N 22 juin 1990 Ergänzend ist festzuhalten, dass Informationen und Erkenntnisse über Parlamentarier grundsätzlich in gleicherweise bearbeitet wurden wie solche über andere Personen. Die Karten der Parlamentarier wurden für die Dauer deren Amtszeit aus der Hauptregistratur entfernt und im Büro eines Sachbearbeiters der Bundespolizei separat unter Verschluss gehalten, um jeglichen Missbrauch sie betreffender Daten auszuschliessen. Die Bearbeitung der Karten erfolgte durch diesen Beamten selber oder unter seiner Kontrolle. Die Karten standen ausser dem Chef der Bundespolizei grundsätzlich niemandem für Konsultationen zur Verfügung. Karten von ehemaligen Parlamentariern gelangten wieder zurück in die Hauptregistratur. Wurde ein Mitglied der eidgenössischen Räte als Initiant eines parlamentarischen Vorstosses erfasst, hatte der Ficheneintrag ausschliesslich Geschäftskontrollcharakter und war das Fundmittel für die bearbeiteten Unterlagen in den Sammeldossiers (mehr als die Hälfte der Einträge auf Parlamentarierfichen stammen aus der Verwaltungskorrespondenz, aus Presse/Medien-Berichten oder erfolgten aufgrund von an die Bundesanwaltschaft gerichteten Begehren). Heute stehen die Karten von Parlamentariern unter der Obhut des Sonderbeauftragten und sind wieder in der Hauptregistratur integriert. Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.311 Interpellation Iten Zivilschutz. Reduktion der Kontrollen der Alarmsirenen Sirènes d'alarme de la protection civile. Réduction des contrôles Wortlaut der Interpellation vom 6. Februar 1990 Der Bundesrat wird angefragt, ob er nicht auch der Meinung ist, dass die gesamtschweizerischen Kontrollen der Alarmsirenen mittels Probealarm erheblich und unverzüglich reduziert oder gänzlich ersetzt werden sollten. Texte de l'interpellation du 6 février 1990 Le Conseil fédéral est invité à dire s'il ne serait pas favorable à ce que l'on réduise notablement et sans délai, voire que l'on supprime totalement, les exercices de contrôle des sirènes de la protection civile dans l'ensemble de la Suisse. Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Tatsache, dass diese Kontrollübungen derart häufig stattfinden, bewirkt eine Gewöhnung der Bevölkerung daran, dass nur ein Probealarm stattfindet. Für einen allfälligen Ernstfall könnte dies zu Fehlreaktionen und damit kontraproduktiven Resultaten führen. Die Sensibilität der Bevölkerung darf nicht durch zu häufige Probeversuche abgestumpft werden. Am 7. Februar 1990 findet erneut eine gesamtschweizerische Kontrolle der Alarmsirenen statt. Der dabei unüberhörbare Heulton wird von grossen Teilen der Bevölkerung als Belästigung, ja gar als ärgerlich empfunden. Dies trägt ohne Zweifel dazu bei, das ohnehin nicht sonderlich gute Image des Zivilschutzes in der Bevölkerung noch zu verschlechtern. Vor allem ältere Menschen und Kinder werden durch diesen Heulton häufig verängstigt und verunsichert. Es ist beim heutigen Stand der Technik erstaunlich, dass Kontrollen, ob die Alarmsirenen funktionieren, nicht auch auf andere Weise vorgenommen oder simuliert werden können, ohne dass die Anlagen auch tatsächlich voll eingeschaltet werden müssen. In diesem Zusammenhang wäre es auch interessant vom Bundesrat zu erfahren, wie hoch sich die Gesamtkosten eines Probealarms (inkl. Vorausankündigungen in den Medien) effektiv belaufen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1990 Das Alarmierungsnetz wurde im wesentlichen in den Jahren 1980 bis 1988 aufgebaut. 1988 wurde die Durchführung der Probealarme verbindlich vorgeschrietjen. Ziel der Probealarme ist ein Dreifaches. In erster Linie geht es darum, die technische Betriebsbereitschaft des Sirenennetzes zu überprüfen, das sowohl mit elektromechanischen als auch mit elektronischen und pneumatischen Sirenen arbeitet. Im weitern sollen damit die Sirenenwarte auf ihre Aufgabe geschult werden. Schliesslich kann die Bevölkerung mit den Probealarmen auf die Bedeutung der Sirenenzeichen und des durch sie auszulösenden Verhaltens aufmerksam gemacht werden. Dem Entscheid, den Probealarm zweimal jährlich durchzuführen, liegt die Sorge zugrunde, die Funktionstüchtigkeit des Alarmierungsnetzes ebenso bei winterlichen wie bei sommerlichen Verhältnissen sicherzustellen. Auf diese Weise ist es möglich, allfällige Defekte frühzeitig zu erkennen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Störfälle meistens als Folge einer Aenderung des Stromversorgungsnetzes in - vielfach privaten Gebäuden auftreten, auf denen Sirenenanlagen montiert sind. In unseren Nachbarländern, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, in Frankreich und in Oesterreich werden aus den gleichen Gründen -teils monatlich, teils wöchentlich - Probealarme durchgeführt. Verschiedene schweizerische Gemeinden praktizieren dies auch für den Feueralarm. Der sogenannte stille Alarm ermöglicht zwar die Kontrolle des Zustandes der elektrischen Leitung bis zu dem in der Regel im Erdgeschoss installierten Sirenenschalter. Er bietet aber keine Gewähr dafür, dass die Sirenenanlage als Ganzes funktionstüchtig ist. Die Probealarme bewirken keine zusätzlichen Kosten. Bei den dabei eingesetzten Informationsmitteln handelt es sich um solche, die ganz allgemein zur Information der Bevölkerung benötigt werden. Radio und Fernsehen strahlen die Informationsmitteilungen zu den Probealarmen kostenlos aus. Das mit der Durchführung der Probealarme betreute Personal, d. h. die Sirenenwarte, kommt seiner Aufgabe im Rahmen der Pflichtdienstleistung nach. Nachdem das Alarmierungssystem heute weitgehend spielt und sich der Wissensstand der Bevölkerung über die Alarmierung und die damit verbundenen Verhaltensregeln spürbar verbessert hat, wird zurzeit von den zuständigen Behörden geprüft, ob die Zahl der Probealarme auf einen Alarm je Jahr reduziert werden kann, ohne dass damit die technische Betriebsbereitschaft des Systems gefährdet würde. Eine Neuregelung könnte zutreffendenfalls zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft gesetzt werden. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
Interpellation Iten 1276 N 22 juin 1990 Ergänzend ist festzuhalten, dass Informationen und Erkenntnisse über Parlamentarier grundsätzlich in gleicherweise bearbeitet wurden wie solche über andere Personen. Die Karten der Parlamentarier wurden für die Dauer deren Amtszeit aus der Hauptregistratur entfernt und im Büro eines Sachbearbeiters der Bundespolizei separat unter Verschluss gehalten, um jeglichen Missbrauch sie betreffender Daten auszuschliessen. Die Bearbeitung der Karten erfolgte durch diesen Beamten selber oder unter seiner Kontrolle. Die Karten standen ausser dem Chef der Bundespolizei grundsätzlich niemandem für Konsultationen zur Verfügung. Karten von ehemaligen Parlamentariern gelangten wieder zurück in die Hauptregistratur. Wurde ein Mitglied der eidgenössischen Räte als Initiant eines parlamentarischen Vorstosses erfasst, hatte der Ficheneintrag ausschliesslich Geschäftskontrollcharakter und war das Fundmittel für die bearbeiteten Unterlagen in den Sammeldossiers (mehr als die Hälfte der Einträge auf Parlamentarierfichen stammen aus der Verwaltungskorrespondenz, aus Presse/Medien-Berichten oder erfolgten aufgrund von an die Bundesanwaltschaft gerichteten Begehren). Heute stehen die Karten von Parlamentariern unter der Obhut des Sonderbeauftragten und sind wieder in der Hauptregistratur integriert. Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.311 Interpellation Iten Zivilschutz. Reduktion der Kontrollen der Alarmsirenen Sirènes d'alarme de la protection civile. Réduction des contrôles Wortlaut der Interpellation vom 6. Februar 1990 Der Bundesrat wird angefragt, ob er nicht auch der Meinung ist, dass die gesamtschweizerischen Kontrollen der Alarmsirenen mittels Probealarm erheblich und unverzüglich reduziert oder gänzlich ersetzt werden sollten. Texte de l'interpellation du 6 février 1990 Le Conseil fédéral est invité à dire s'il ne serait pas favorable à ce que l'on réduise notablement et sans délai, voire que l'on supprime totalement, les exercices de contrôle des sirènes de la protection civile dans l'ensemble de la Suisse. Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Tatsache, dass diese Kontrollübungen derart häufig stattfinden, bewirkt eine Gewöhnung der Bevölkerung daran, dass nur ein Probealarm stattfindet. Für einen allfälligen Ernstfall könnte dies zu Fehlreaktionen und damit kontraproduktiven Resultaten führen. Die Sensibilität der Bevölkerung darf nicht durch zu häufige Probeversuche abgestumpft werden. Am 7. Februar 1990 findet erneut eine gesamtschweizerische Kontrolle der Alarmsirenen statt. Der dabei unüberhörbare Heulton wird von grossen Teilen der Bevölkerung als Belästigung, ja gar als ärgerlich empfunden. Dies trägt ohne Zweifel dazu bei, das ohnehin nicht sonderlich gute Image des Zivilschutzes in der Bevölkerung noch zu verschlechtern. Vor allem ältere Menschen und Kinder werden durch diesen Heulton häufig verängstigt und verunsichert. Es ist beim heutigen Stand der Technik erstaunlich, dass Kontrollen, ob die Alarmsirenen funktionieren, nicht auch auf andere Weise vorgenommen oder simuliert werden können, ohne dass die Anlagen auch tatsächlich voll eingeschaltet werden müssen. In diesem Zusammenhang wäre es auch interessant vom Bundesrat zu erfahren, wie hoch sich die Gesamtkosten eines Probealarms (inkl. Vorausankündigungen in den Medien) effektiv belaufen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1990 Das Alarmierungsnetz wurde im wesentlichen in den Jahren 1980 bis 1988 aufgebaut. 1988 wurde die Durchführung der Probealarme verbindlich vorgeschrietjen. Ziel der Probealarme ist ein Dreifaches. In erster Linie geht es darum, die technische Betriebsbereitschaft des Sirenennetzes zu überprüfen, das sowohl mit elektromechanischen als auch mit elektronischen und pneumatischen Sirenen arbeitet. Im weitern sollen damit die Sirenenwarte auf ihre Aufgabe geschult werden. Schliesslich kann die Bevölkerung mit den Probealarmen auf die Bedeutung der Sirenenzeichen und des durch sie auszulösenden Verhaltens aufmerksam gemacht werden. Dem Entscheid, den Probealarm zweimal jährlich durchzuführen, liegt die Sorge zugrunde, die Funktionstüchtigkeit des Alarmierungsnetzes ebenso bei winterlichen wie bei sommerlichen Verhältnissen sicherzustellen. Auf diese Weise ist es möglich, allfällige Defekte frühzeitig zu erkennen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Störfälle meistens als Folge einer Aenderung des Stromversorgungsnetzes in - vielfach privaten Gebäuden auftreten, auf denen Sirenenanlagen montiert sind. In unseren Nachbarländern, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, in Frankreich und in Oesterreich werden aus den gleichen Gründen -teils monatlich, teils wöchentlich - Probealarme durchgeführt. Verschiedene schweizerische Gemeinden praktizieren dies auch für den Feueralarm. Der sogenannte stille Alarm ermöglicht zwar die Kontrolle des Zustandes der elektrischen Leitung bis zu dem in der Regel im Erdgeschoss installierten Sirenenschalter. Er bietet aber keine Gewähr dafür, dass die Sirenenanlage als Ganzes funktionstüchtig ist. Die Probealarme bewirken keine zusätzlichen Kosten. Bei den dabei eingesetzten Informationsmitteln handelt es sich um solche, die ganz allgemein zur Information der Bevölkerung benötigt werden. Radio und Fernsehen strahlen die Informationsmitteilungen zu den Probealarmen kostenlos aus. Das mit der Durchführung der Probealarme betreute Personal, d. h. die Sirenenwarte, kommt seiner Aufgabe im Rahmen der Pflichtdienstleistung nach. Nachdem das Alarmierungssystem heute weitgehend spielt und sich der Wissensstand der Bevölkerung über die Alarmierung und die damit verbundenen Verhaltensregeln spürbar verbessert hat, wird zurzeit von den zuständigen Behörden geprüft, ob die Zahl der Probealarme auf einen Alarm je Jahr reduziert werden kann, ohne dass damit die technische Betriebsbereitschaft des Systems gefährdet würde. Eine Neuregelung könnte zutreffendenfalls zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft gesetzt werden. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
-- 2 of 3 --
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Oehler Daten der Bundespolizei Interpellation Oehler Fichier de la police fédérale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.718 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.06.1990 - 08:00 Date Data Seite 1275-1276 Page Pagina Ref. No 20 018 761 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --