89-721
Verwaltungsbehörden 23.03.1990 89.721
23. März 1990Deutsch13 min
Source admin.ch
23. März 1990 709 Postulat Fäh per il livello qualitativo del suo insegnamento, esso offre a studenti diplomati, per lo più provenienti da Stati membri della CE, la possibilità di compiere ricerche ed ottenere un titolo universitario. Materie umanistiche e sociali, come pure il diritto comunitario ed europeo sono affrontati in ottica interdisciplinare e sono oggetto di ricerche, cosicché per questi aspetti l'Istituto conta attualmente tra i centri di studio più importanti in Europa e può disporre in loco dell'archivio ufficiale della Comunità europea. Gli studenti che svolgono ricerche presso l'Istituto fiorentino ottengono generalmente dal governo del loro Stato d'origine una borsa di studio. Questa possibilità è invece preclusa agli studenti provenienti da Stati non membri e, nel caso della Svizzera, si potrebbe rawisare in questo fatto un motivo della scarsa presenza di studenti svizzeri. Contrariamente alla Svizzera, l'Austria ha concluso un accordo separato, in modo da garantire ai suoi studenti l'ottenimento di tali borse di studio. Nella prospettiva di una crescente apertura del nostro Paese verso l'Europa e di un rafforzamento delle attività di giovani studiosi svizzeri che presuppongono la conoscenza del diritto europeo, chiediamo dunque al Consiglio federale di esaminare la possibilità di concludere con l'Istituto europeo di studi superiori di Firenze un accordo, seguendo il modello austriaco, affinchè sia accettato un numero maggiore di studenti svizzeri e sia prevista, ad esempio, l'attribuzione annuale di una borsa di studio a due nostri studenti. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Februar 1990 Risposta scritta del Consiglio federale del 21 febbraio 1990 Rapport écrit dû Conseil fédéral du 21 février 1990 II Consiglio federale è disposto ad accettare il postulato. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.715 Postulat Allenspach Zivilschutz 95 Protection civile 95 Wortlaut des Postulates vom 28. November 1989 Der Bundesrat wird ersucht, - in Koordination mit dem Konzept «Armee 95» auch ein Konzept «Zivilschutz 95» auszuarbeiten, in dem die Aufgaben, die Führungsstruktur und die Organisation des Zivilschutzes sowie die Ausbildung der Zivilschutzangehörigen den neuen Gegebenheiten angepasst werden; - dem Parlament darüber Bericht zu erstatten und die sich aufdrängenden Gesetzesrevisionen vorzuschlagen. Texte du postulat du 28 novembre 1989 Le Conseil fédéral est chargé: - d'élaborer, parallèlement au plan directeur de l'armée 95, un plan directeur 95 pour la protection civile, afin d'adapter aux conditions nouvelles les tâches, l'encadrement et l'organisation de la protection civile, ainsi que la formation donnée aux personnes astreintes à servir dans la protection civile; - de faire rapport à ce sujet au Parlement et de lui proposer les modifications de loi qui s'imposent. Mitunterzeichner- Cosignataires: Aliesch, Antille, Aregger, Aubry, Bonny, Bremi, Büttiker, Cavadini, Cevey, Cincera, Cotti, Dünki, EppenbergerSusi, Etique, Fäh, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Früh, Giger, Graf, Grassi, Gysin, Houmard, Jeanneret, Kohler, Loeb, Loretan, Mauch Rolf, Mühlemann, Müller-Meilen, Nabholz, Oester, Petitpierre, Philipona, Pidoux, Portmann, Salvioni, Scheidegger, Schule, Segond, Spalti, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss Paul, Zwingli (50) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das derzeit erörterte Konzept «Armee 95» basiert auf neuen grundlegenden Ueberlegungen über Struktur und Organisation der Armee in Gegenwart und Zukunft. Vergleichbare Studien und Konzepte über den Zivilschutz sind nicht bekannt. Dabei benötigt der Zivilschutz noch dringender einer Ueberprüfung der Aufgaben und Führungsstruktur sowie der Zweckmässigkeit der Organisation und Ausbildung. Die Koordination mit dem Konzept «Armee 95» verlangt ohnehin entsprechende Anpassungsmassnahmen im Zivilschutzbereich. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 31. Januar 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 31 janvier 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.721 Postulat Fäh Verbesserung der Zivilschutzausbildung Protection civile. Amélioration de l'instruction Wortlaut des Postulates vom 29. November 1989 Der Bundesrat wird gebeten, dafür besorgt zu sein, dass die Ausbildung im Zivilschutz verbessert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Massnahmen festzulegen bzw. anzuregen: - Einbezug des Einsatzes des Zivilschutzes zur Nothilfe als bedeutsame Aufgabe; - Ausbildung und Einsatz von guten Ausbildnern auf allen Stufen; - realitätsbezogene Ausbildungsprogramme; - sinnvolles Verhältnis: a. Ausbildungsprogramm/Ausbildungszeit; b. Auszubildende/Ausbildungsprogramm. Texte du postulat du 29 novembre 1989 Le Conseil fédéral est invité àfaire le nécessaire pour que l'instruction dans la protection civile soit améliorée. Pour atteindre ce but, il y a lieu de prendre les mesures suivantes ou d'inviter les responsables à les prendre: - Prendre en considération l'emploi de la protection civile en cas d'urgence en accordant à cette tâche l'importance qu'elle mérite; -Assurer la formation de bons instructeurs et les engager à tous les niveaux; - Elaborer des programmes d'instruction conformes aux besoins réels; - Etablir un rapport judicieux entre: a. le programme d'instruction et le temps d'instruction; b. le programme d'instruction et les personnes à former. Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Büttiker, Eggenberg-Thun, Fischer-Seengen, Hari, Jeanneret, Loeb, Loretan, Müller-Meilen, Paccolat, Weber-Schwyz, Widmer, Wyss Paul, Zölch (15)
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Postulat Fierz 710 N 23 mars 1990 Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Zivilschutz hat-wie ähnliche Grossorganisationen -Stärken und Schwächen. Das föderalistische Konzept hat Vor- und Nachteile. Grundsätzlich ändern kann und soll man es nicht; es ist lediglich der jetzigen und künftigen Lage anzupassen. Der Einsatz des Zivilschutzes zur Nothilfe hat- unter Beibehalt seiner Schutzaufgabe vor kriegerischen Ereignissen und seiner Milizorganisation - wesentlicher Teil des Konzeptes zu werden. Das Image des Zivilschutzes steht und fällt unter anderem mit der Ausbildung. Auf allen Ausbildungsebenen gibt es hervorragende Ausbildung. Auf kantonaler, vor allem aber auf kommunaler Ebene sind aber auch Mängel festzustellen; Mängel, die zur Missstimmung führen und die daher-soweit möglich behoben werden sollten. Zum Teil genügen die Ausbilder nicht. Zum Teil ist das Ausbildungsprogramm zu wenig realitätsbezogen. Zum Teil stimmt einfach das Verhältnis Auszubildende/Ausbildungsprogramm/Ausbildungszeit nicht. Ich bitte daher den Bundesrat, gestützt auf die Möglichkeiten, die ihm das Zivilschutzgesetz gibt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür besorgt zu sein, dass die Ausbildung im Zivilschutz dort verbessert wird, wo eine Verbesserung notwendig und möglich ist. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. Februar 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 février 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.780 Postulat Scheidegger Ausbau der internationalen Rechtshilfe Entraide judiciaire internationale. Extension Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, nach dem Vorbild des Rechtshilfeabkommens der Schweiz mit den USA weitere Staatsverträge, namentlich mit Entwicklungsländern mit demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen, im Hinblick auf den Ausbau der internationalen Rechtshilfe abzuschliessen. Texte du postulat du 13 décembre 1989 Le Conseil fédéral est invité à conclure des accords interétatiques d'entraide judiciaire, notamment avec les pays en développement qui sont des Etats de droit et disposent de structures démocratiques, en prenant exemple sur le traité qui lie la Suisse et les Etats-Unis d'Amérique, dans le but de développer l'entraide judiciaire internationale. Mitunterzeichner - Cosignataires: Antille, Buttiker, Couchepin, Guinand, Nabholz, Petitpierre, Salvioni (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) ermächtigt die Schweiz zur Leistung von Rechtshilfe, verpflichtet sie aber nicht dazu. Wie die nun bereits drei Jahre dauernde Auseinandersetzung in mehreren Kantonen um die Marcos-Gelder zeigt, ist das geltende Prozedere ausserordentlich aufwendig und zeitraubend. Die äusserst zahlreichen Rechtsmittel führen zu einer Rechtsverzögerung, die nicht im Sinne des Gesetzgebers liegt. Der Rechtshilfevertrag mit den USA verpflichtet demgegenüber die Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen zur Rechtshilfe und strafft das Verfahren. Dank dem bilateralen Vertrag mit den USA dürfte nun die philippinische Regierung auf dem Umweg über ein Rechtshilfegesuch der Vereinigten Staaten rascher Zugang zu den Schweizer Bankdokumenten erhalten als über das direkte, schon weit früher eingeleitete Verfahren. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Einer wirksamen internationalen Rechtshilfe kommt eine grosse Bedeutung zu. Für Entwicklungsländer wie die Philippinen ist es wichtig, dass der Zugriff auf unrechtmässige Gelder erleichtert wird - Anstrengungen der Entwicklungszusammenarbeit können so sinnvoll ergänzt werden. Aber eine wirksame Rechtshilfe liegt auch im Eigeninteresse der Schweiz; denn wenn nicht nur die Tatbestände, in denen Rechtshilfe überhaupt in Frage kommt, entsprechend dem IRSG von vornherein recht beschränkt sind, sondern auch noch das Verfahren sich beinahe rechtsverhindernd auswirkt, so ist das für die Schweiz rufschädigend und stützt ihr Image als Hort krimineller Gelder. Der kürzlich bekanntgegebene Briefwechsel mit Indien in Sachen Rechtshilfe regelt das Gegenrechtserfordernis und wird Indien insofern die Suche nach Bestechungsgeldern etwas erleichtern. Es handelt sich um einen ersten Schritt in die richtige Richtung, der jedoch ungenügend ist. Die Erfahrungen legen vielmehr den Abschluss weiterer Rechtshilfeabkommen nach dem Vorbild des Vertrages mit den USA nahe. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. Februar 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 février 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.353 Postulat Fierz Rehabilitation von Herrn Jacques-André Kaeslin Réhabilitation de M. Jacques-André Kaeslin Wortlaut des Postulates vom 8. Februar 1990 Gegen den Beamten der Bundesanwaltschaft Jacques-André Kaeslin wurde in der Anfangsphase der Affäre Kopp ein Disziplinarverfahren eröffnet und ein Verweis ausgesprochen. Der Puk-Bericht und die seitherigen Erkenntnisse zeigen, dass zwar in der Bundesanwaltschaft Dilettantismus und Unterlassungen vorgekommen sind, dass jedoch gerade Herr Jacques-André Kaeslin in seinem Arbeitsbereich nicht versagt hat. Auch Bundesrat Koller hat ihn vor dem Parlament als sehr fähigen und engagierten Beamten bezeichnet. Die Disziplinierung von Herrn Kaeslin wurde und wird deshalb von grossen Teilen des Volkes und der Medien als ungerecht und unverständlich empfunden. Selbst wenn er einen Fehler begangen haben sollte, worauf der Puk-Bericht nicht den geringsten Hinweis gibt, so gäbe es bei einem fähigen und engagierten Beamten geeignetere Mittel, um diesen zu korrigieren, als Disziplinarmassnahmen. Der Bundesrat wird deshalb höflich gebeten zu prüfen, ob das Disziplinarverfahren gegen Herrn Jacques-André Kaeslin noch einmal aufgerollt und der diesbezügliche Entscheid auf seine Richtigkeit überprüft werden könnte.
Postulat Fierz 710 N 23 mars 1990 Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Zivilschutz hat-wie ähnliche Grossorganisationen -Stärken und Schwächen. Das föderalistische Konzept hat Vor- und Nachteile. Grundsätzlich ändern kann und soll man es nicht; es ist lediglich der jetzigen und künftigen Lage anzupassen. Der Einsatz des Zivilschutzes zur Nothilfe hat- unter Beibehalt seiner Schutzaufgabe vor kriegerischen Ereignissen und seiner Milizorganisation - wesentlicher Teil des Konzeptes zu werden. Das Image des Zivilschutzes steht und fällt unter anderem mit der Ausbildung. Auf allen Ausbildungsebenen gibt es hervorragende Ausbildung. Auf kantonaler, vor allem aber auf kommunaler Ebene sind aber auch Mängel festzustellen; Mängel, die zur Missstimmung führen und die daher-soweit möglich behoben werden sollten. Zum Teil genügen die Ausbilder nicht. Zum Teil ist das Ausbildungsprogramm zu wenig realitätsbezogen. Zum Teil stimmt einfach das Verhältnis Auszubildende/Ausbildungsprogramm/Ausbildungszeit nicht. Ich bitte daher den Bundesrat, gestützt auf die Möglichkeiten, die ihm das Zivilschutzgesetz gibt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür besorgt zu sein, dass die Ausbildung im Zivilschutz dort verbessert wird, wo eine Verbesserung notwendig und möglich ist. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. Februar 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 février 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.780 Postulat Scheidegger Ausbau der internationalen Rechtshilfe Entraide judiciaire internationale. Extension Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, nach dem Vorbild des Rechtshilfeabkommens der Schweiz mit den USA weitere Staatsverträge, namentlich mit Entwicklungsländern mit demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen, im Hinblick auf den Ausbau der internationalen Rechtshilfe abzuschliessen. Texte du postulat du 13 décembre 1989 Le Conseil fédéral est invité à conclure des accords interétatiques d'entraide judiciaire, notamment avec les pays en développement qui sont des Etats de droit et disposent de structures démocratiques, en prenant exemple sur le traité qui lie la Suisse et les Etats-Unis d'Amérique, dans le but de développer l'entraide judiciaire internationale. Mitunterzeichner - Cosignataires: Antille, Buttiker, Couchepin, Guinand, Nabholz, Petitpierre, Salvioni (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) ermächtigt die Schweiz zur Leistung von Rechtshilfe, verpflichtet sie aber nicht dazu. Wie die nun bereits drei Jahre dauernde Auseinandersetzung in mehreren Kantonen um die Marcos-Gelder zeigt, ist das geltende Prozedere ausserordentlich aufwendig und zeitraubend. Die äusserst zahlreichen Rechtsmittel führen zu einer Rechtsverzögerung, die nicht im Sinne des Gesetzgebers liegt. Der Rechtshilfevertrag mit den USA verpflichtet demgegenüber die Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen zur Rechtshilfe und strafft das Verfahren. Dank dem bilateralen Vertrag mit den USA dürfte nun die philippinische Regierung auf dem Umweg über ein Rechtshilfegesuch der Vereinigten Staaten rascher Zugang zu den Schweizer Bankdokumenten erhalten als über das direkte, schon weit früher eingeleitete Verfahren. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Einer wirksamen internationalen Rechtshilfe kommt eine grosse Bedeutung zu. Für Entwicklungsländer wie die Philippinen ist es wichtig, dass der Zugriff auf unrechtmässige Gelder erleichtert wird - Anstrengungen der Entwicklungszusammenarbeit können so sinnvoll ergänzt werden. Aber eine wirksame Rechtshilfe liegt auch im Eigeninteresse der Schweiz; denn wenn nicht nur die Tatbestände, in denen Rechtshilfe überhaupt in Frage kommt, entsprechend dem IRSG von vornherein recht beschränkt sind, sondern auch noch das Verfahren sich beinahe rechtsverhindernd auswirkt, so ist das für die Schweiz rufschädigend und stützt ihr Image als Hort krimineller Gelder. Der kürzlich bekanntgegebene Briefwechsel mit Indien in Sachen Rechtshilfe regelt das Gegenrechtserfordernis und wird Indien insofern die Suche nach Bestechungsgeldern etwas erleichtern. Es handelt sich um einen ersten Schritt in die richtige Richtung, der jedoch ungenügend ist. Die Erfahrungen legen vielmehr den Abschluss weiterer Rechtshilfeabkommen nach dem Vorbild des Vertrages mit den USA nahe. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. Februar 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 février 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.353 Postulat Fierz Rehabilitation von Herrn Jacques-André Kaeslin Réhabilitation de M. Jacques-André Kaeslin Wortlaut des Postulates vom 8. Februar 1990 Gegen den Beamten der Bundesanwaltschaft Jacques-André Kaeslin wurde in der Anfangsphase der Affäre Kopp ein Disziplinarverfahren eröffnet und ein Verweis ausgesprochen. Der Puk-Bericht und die seitherigen Erkenntnisse zeigen, dass zwar in der Bundesanwaltschaft Dilettantismus und Unterlassungen vorgekommen sind, dass jedoch gerade Herr Jacques-André Kaeslin in seinem Arbeitsbereich nicht versagt hat. Auch Bundesrat Koller hat ihn vor dem Parlament als sehr fähigen und engagierten Beamten bezeichnet. Die Disziplinierung von Herrn Kaeslin wurde und wird deshalb von grossen Teilen des Volkes und der Medien als ungerecht und unverständlich empfunden. Selbst wenn er einen Fehler begangen haben sollte, worauf der Puk-Bericht nicht den geringsten Hinweis gibt, so gäbe es bei einem fähigen und engagierten Beamten geeignetere Mittel, um diesen zu korrigieren, als Disziplinarmassnahmen. Der Bundesrat wird deshalb höflich gebeten zu prüfen, ob das Disziplinarverfahren gegen Herrn Jacques-André Kaeslin noch einmal aufgerollt und der diesbezügliche Entscheid auf seine Richtigkeit überprüft werden könnte.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Fäh Verbesserung der Zivilschutzausbildung Postulat Fäh Protection civile. Amélioration de l'instruction In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.721 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 709-710 Page Pagina Ref. No 20 018 446 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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