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Entscheid

89-724

Verwaltungsbehörden 11.03.1991 89.724

11. März 1991Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

19.

Stimmen

38.

Stimmen #ST# 89.724 Motion Ledergerber Führerschein mit Punktesystem Permis de conduire à points Wortlaut der Motion vom 29. November 1989 Wir laden den Bundesrat ein, dem Parlament eine Vorlage zur Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes mit folgendem Inhaltvorzulegen:

1.

Einführung des Führerscheins mit Punktesystem. Bei Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, insbesondere bei Ueberschreiten der Geschwindigkeitslimiten und bei Falschparkieren, werden dem fehlbaren Fahrzeuglenker eine bestimmte Anzahl Punkte abgenommen. Wer bei null Punkten ankommt, muss seinen Führerschein für bestimmte Zeit abgeben und nachher eine neue Fahrprüfung bestehen.

2.

Einführung einer Kausalhaftung der Fahrzeuglenker in jenen Fällen zum Tragen kommt, in denen der fehlbare Lenker nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Für entwendete Fahrzeuge ist eine Sonderlösung anzubieten. Texte de la motion du 29 novembre 1989 Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un projet de modification de la loi sur la circulation routière comportant les points suivants:

1.

Introduction du permis de conduire à points: toute personne ayant commis une infraction à la législation routière, en particulier si elle ne respecte pas les limitations de vitesse ou se trouve en stationnement interdit, se verra enlever un certain nombre de points. Celui qui aura perdu tous ses points se verra retirer son permis pendant une certaine période et devra repasser l'examen de conduite.

2.

Introduction de la responsabilité causale du conducteur: elle sera invoquée chaque fois que la faute du conducteur ne peut être établie avec certitude. Une mesure spéciale est à prévoir dans le cas de véhicules volés. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Danuser, Fankhauser, Hafner Ursula, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Leuenberger Moritz, Longet, Neukomm, Ort, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Züger (24) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die kantonalen Polizeiorgane sind heute in einer schwierigen Situation. Diverse Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes, insbesondere die Tempolimiten und die Parkierungsvorschriften, sind heute kaum durchzusetzen. Dies hängt auch damit zusammen, dass das verfügbare Instrumentarium ungenügend ist. Viele Fahrzeuglenker nehmen heute Parkierungsbussen einfach in Kauf oder budgetieren sie sogar. Das gleiche gilt für Geschwindigkeitsübertretungen. Es ist zwar unbestritten, dass in diesen Fällen vermehrte Polizeipräsenz und ein verstärkter Vollzugsaufwand notwendig sind. Mit einem Punktesystem, das z. B. in der BRD seit vielen Jahren praktiziert wird, liesse sich den Vorschriften des SVG Nachachtung verschaffen. Das Instrument ist auch Teil von verschiedenen kantonalen Massnahmenplänen zur Luftreinhaltung, die ihrerseits vom Bund die Einführung dieser wirksamen und nötigen Massnahme verlangen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Juni 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 juin 1990

1.

Führerausweis mit Punktesystem Die Einführung eines Punktesystems würde voraussetzen, dass das heutige, bewährte System bei Führerausweisentzügen grundlegend geändert werden müsste. Ein solcher Sy-

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11.

März 1991 N 383 Motion Ledergerber stemwechsel aber kommt nur in Betracht, wenn damit wesentliche Verbesserungen bezüglich Verkehrssicherheit erzielt werden können. Dies lässt sich zwar noch nicht abschliessend beurteilen, ist aber eher zweifelhaft. Ausländische Staaten, die das Punktesystem bereits kennen, haben nämlich mindestens so viele Probleme mit der Verkehrssicherheit wie die Schweiz. Der Bundesrat lehnt daher die Entgegennahme als Motion ab. Er ist aber bereit, das Begehren als Prüfungsauftrag entgegenzunehmen und in die Abklärungen bezüglich Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzubeziehen. In diesem Sinn hat er bereits früher ähnliche Begehren (85.543 Motion Graf: Geschwindigkeitsüberschreitungen; Entkriminalisierung und 90.321 Postulat Jaeger: Verkehrssicherheit) als Postulat entgegengenommen.

2.

Kausalhaftung Gemeint ist - entgegen dem Wortlaut - die (strafrechtliche) Kausalhaftung des Fahrzeughalters für Verfehlungen des Fahrzeuglenkers. Eine solche Regelung würde einem grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzip, dem Verschuldensgrundsatz, zuwiderlaufen und wäre zudem ein unverhältnisrnässiger Eingriff des Bundesgesetzgebers in das kantonal-prozessuale Zeugnisverweigerungsrecht. In den Stellungnahmen zum Vernehmlassungsschreiben des EJPD vom 16. Juli 1984 zur Teilrevision des SVG haben sich die Kantone und begrüssten Organisationen fast einhellig gegen eine Haftung des Halters für Verkehrsverstösse des nicht eruierbaren Fahrzeugführers ausgesprochen. Die Situation lässt sich durch prozessual-kantonale Regelungen, die den Halter zur Bekanntgabe des Fahrzeugführers bzw. Täters verpflichten, verbessern. Einzelne Kantone (z. B. Zürich und Graubünden) kennen solche Vorschriften, die vom Bundesgericht als mit dem Strassenverkehrsgesetz vereinbar beurteilt wurden. Die Motion ist daher in diesem Punkt abzulehnen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, Ziffer 1 der Motion in ein Postulat umzuwandeln und Ziffer 2 abzulehnen. Ledergerber: Ich habe mit meiner Motion versucht, zwei ganz einfache Sachen zu verwirklichen: Einerseits den kantonalen Behörden ein Instrument in die Hand zu geben, mit dem sie mit etwas mehr Nachdruck und Erfolg gegen die Verwilderung der Sitten im Strassenverkehr antreten können, und zweitens dort eine Lösung einzuführen, wo die Identität des Fahrzeuglenkers nicht festgestellt werden kann und wo bis jetzt eine Reihe von Prozessen geführt wurde und es immer wieder gelungen ist, dass diese Fehlbaren der Bestrafung entgehen konnten. Ich habe zwei Ideen mit der Motion verfolgt:

1.

Die Einführung eines Führerscheins mit einem Punktesystem ist ein System, das bei verschiedenen Nachbarländern bereits geübt wird, in Kraft ist, und mit dem recht gute Erfolge erzielt werden. Das System würde so aussehen, dass bei Verfehlungen im ruhenden und rollenden Verkehr gewisse Punkte angerechnet werden und nach Erreichen einer gewissen Punktzahl der Führerschein auf Zeit entzogen wird.

2.

Dieser Punkt verlangt eine Regelung, dass überall dort, wo der Lenker eines Fahrzeuges nicht festgestellt werden kann, der Besitzer des Fahrzeuges Punkte «abliefern» muss. Heute wird in einer Reihe von Kantonen dieses Instrument diskutiert, nämlich im Zusammenhang mit den Massnahmenplänen zur Luftreinhaltung. Die Kantone befinden sich in Vollzugsnotstand, und es fehlen ihnen die notwendigen Instrumente. Sie können selber im Alltag sehen, in welchem Masse heute die Disziplin der Fahrzeuglenker noch besteht, und Sie können sehen, wie die Städte «überlaufen» mit falsch parkierten Fahrzeugen. Hier muss etwas geschehen. Mit meiner Motion habe ich versucht, etwas in Bewegung zu setzen. Ich bin bereit, diese beiden Punkte in ein Postulat umzuwandeln. Ich meine aber, im Gegensatz zum Bundesrat, dass auch der zweite Punkt als Postulat überwiesen werden sollte. Der Bundesrat gibt mir hier zwar eine Antwort, die eigentlich sehr klug tönt, aber mit dem, was ich erreichen will, sehr wenig zutun hat. Ich bitte Sie, diese Motion in Form eines Postulats zu überweisen. Scherrer: Ich bitte Sie wie der Bundesrat, Ziffer 1 der Motion nicht zu überweisen, auch nicht als Postulat, und Ziffer 2 ohnehin abzulehnen. Das Punktesystem kann funktionieren. Meistens funktioniert es jedoch relativ schlecht. Wenn man heute die Strafpraxis im Strassenverkehr verschärfen will, muss man zuerst ein Strassenverkehrsgesetz mit vernünftigen Regelungen haben. Die Leute missachten Parkverbote nicht, weil sie das Gesetz missachten wollen, sondern weil laufend Parkplätze abgebaut werden und einfach keine Parkplätze mehr gefunden werden. Die Leute fahren nicht zu schnell, weil sie das Gesetz missachten wollen, sondern weil der Bundesrat wider besseres Wissen «wegen der Umwelt» an den zu tiefen Tempolimiten festhält. Das sind die Gründe. Ich weigere mich einfach, zu akzeptieren, dass vernünftige, unbescholtene Bürger, die nichts weiter tun, als das Recht der Mobilität wahrzunehmen, immer häufiger wie Kriminelle behandelt werden. Zu Ziffer 2: Wenn die SP Schweiz zu einer Demonstration aufruft, die demokratisch gerechtfertigt ist und auch gebilligt wird, und im Rahmen dieser Demonstration Chaoten auftauchen, Sachbeschädigungen anrichten, ist dann die SP Schweiz bereit, im Rahmen einer Kausalhaftung für die Randalierer strafrechtlich und auch zivilrechtlich geradezustehen? So führen wir dann den Rechtsstaat völlig ad absurdum\ Wenn irgendeiner eine Straftat begeht, der nicht eruiert werden kann, muss dann einfach derjenige, der das Fahrzeug besitzt, zur Kasse gebeten werden? So geht es wirklich nicht! Das sind Zustände, die sind schlimmer als in Diktaturen. Ich bitte Sie also, beide Punkte abzulehnen und die Motion nicht zu überweisen. Bundesrat Koller: Bei Ziffer 1, Einführung dieses Führerscheins mit Punktesystem, sind wir uns einig: Ueberweisung als Postulat. Bei Ziffer 2 muss ich Sie bitten, die Motion abzulehnen, denn eine strafrechtliche Kausalhaftung für einen Fahrzeuglenker wäre ein derartiger Eingriff in unser ganzes Rechtssystem, das auf der Verschuldenshaftung beruht, dass wir mit einem Postulat diesbezüglich wirklich nichts anfangen könnten. Ziff. 1-Ch.1 Abstimmung - Vofe Für Ueberweisung des Postulates 44 Stimmen Dagegen 31 Stimmen Ziff. 2-Ch.2 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 23 Stimmen Dagegen 47 Stimmen -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Ledergerber Führerschein mit Punktesystem Motion Ledergerber Permis de conduire à points In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.724 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1991 - 14:30 Date Data Seite 382-383 Page Pagina Ref. No 20 019 668 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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