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Entscheid

89-751

Verwaltungsbehörden 15.03.1990 89.751

15. März 1990Deutsch44 min

Source admin.ch

Erwägungen

40.

landwirtschaftliche Ganzjahresbetriebe liegen ebenfalls innerhalb des Perimeters; für deren Bewirtschaftung müsste künftig mit erheblichen Erschwernissen gerechnet werden. In bezug auf das Dorf Lauerz hat der Regierungsrat des Kantons Schwyz festgestellt, dass die ganze rechtskräftige Bauzone innerhalb des Moorschutzperimeters zu liegen käme und damit diese Gemeinde ihrer Lebensfähigkeit beraubt würde. Ja, es wäre sogar fraglich, ob auf dem im provisorischen Schutzgebiet gelegenen Friedhof Bestattungen noch zulässig wären. Ob das der Volkswille von 1987 war, muss ich ernsthaft in Zweifel ziehen.

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15.

März 1990 183 Motion Huber Ich bin mit dem Motionär der Meinung, dass der Katalog der schützenswerten Moore und Moorlandschaften baldmöglichst festzulegen ist. Dass das einige Zeit beansprucht, ist selbstverständlich. Dabei muss aber dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen werden, und es müssen auch die Durchsetzbarkeit und die Möglichkeit des Vollzugs berücksichtigt werden. Es nützt nichts und dient der Sache wenig, theoretisch möglichst grosse Schutzgebiete auszuscheiden, deren Schutz in der Praxis nicht realisiert werden kann. Vielmehr müsste sich der Bund auf eine wirklich qualifizierte Auswahl von Objekten beschränken. Ferner müssten die Perimeter der Moorlandschaften so eng wie nur immer möglich gefasst werden. Auf diese Weise könnten die Behörden ihre Mittel auf das Wesentliche konzentrieren und dort die vom Verfassungsgeber vorgegebenen Ziele erreichen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht gelingen wird, wenn die Mittel und Kräfte auf eine Vielzahl von Objekten mit riesiger Flächenausdehnung verzettelt werden. Ich möchte den Bundesrat ersuchen - ich habe diesbezüglich volles Vertrauen in unseren Departementschef-, dass er in enger Zusammenarbeit mit den Kantonsregierungen vernünftige und vollziehbare Regelungen anstrebt. Extreme Forderungen, wie sie heute von Umweltschutzorganisationen erhoben werden, führen nicht zu akzeptablen Lösungen. Meier Hans: Mir scheint in dieser Diskussion wichtig, dass wir auch darauf bestehen, dass die Uebergangsbestimmungen vollzogen werden. Ich erinnere daran, dass man in der Abstimmungskampagne darauf hingewiesen hat, was für Probleme und unendliche Schwierigkeiten entstehen. Man hat das seitens der Befürworter bagatellisiert und bestritten. Nun sehen wir, wie sich die Situation entwickelt. Ich glaube, mit einem energischen Durchgreifen müssen wir einmal aufzeigen, was für Konsequenzen mit der Annahme solcher Bestimmungen verbunden sind. Der Bürger muss einmal sehen, dass er überlegen und lesen muss, was ihm unterbreitet wird und nicht alles aufgrund von Schlagworten unterschreiben darf. Ich sage das ganz bewusst im Hinblick auf die Abstimmung über die Initiative «Stopp dem Beton». Auch dort haben wir wieder Uebergangsbestimmungen, die man verharmlost. Man macht sogar dem Bundesrat Vorwürfe wegen seiner Publikation im «Bundesbüchlein». Ich glaube, auch hier wäre nochmals ein genaues Studium durch die Bürger notwendig, wenn man nicht noch wesentlich grössere Schwierigkeiten beim Vollzug schaffen will. Huber: Es war in verschiedener Hinsicht eine interessante und aufschlussreiche Debatte, die hier geführt wurde. Sie hat wesentlich zur Klärung der Positionen beigetragen. Ich habe mich zu Beginn der Aussprache bereiterklärt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Ausführungen des bundesrätlichen Sprechers. Unter diesen Umständen habe ich der Umwandlung zugestimmt. Hätte mich der Herr Präsident 20 Minuten später gefragt, ob ich zur Umwandlung des Postulats bereit wäre, hätte ich es mir vielleicht noch einmal überlegt und eine andere Antwort gegeben. Ich will aber darauf nicht zurückkommen. Herr Bundesrat Cotti hat drei klare Elemente hervorgehoben und die Konsequenzen daraus gezogen, und ich habe mich angeschlossen.

1.

Wir haben einen Verfassungsauftrag. Es entspricht unserer Pflicht, ihn in die Tat umzusetzen.

2.

Wir haben Verletzungen von Mooren, und zwar von Mooren, die der Qualifikation des Verfassungsartikels entsprechen. Ich muss Herrn Kollega Cavadini sagen: Wenn ich darauf hingewiesen habe, es seien 19 gewesen, dann sind das, Herr Kollege, Beispiele, les exemples. Alors on se comprend. Es sind Beispiele, und es sind nicht einfach 19. So einfach mache ich mir und machen wir uns die Sache nicht. Auch Herr Küchler hat nicht bestritten, dass Verletzungen vorkommen, so wenig wie ich bestreite, dass Interessenkonflikte zwischen verschiedenen Nutzungen vorkommen können.

3. Schliesslich hat Herr Bundesrat Cotti deutlich erklärt: Wenn wir innert nützlicher Frist mit den Problemen nicht zu Rande kommen, wird die Frage des Dringlichkeitsrechts nicht von der Hand gewiesen, sondern sie wird in Erwägung gezogen, geprüft und dann dem entsprechenden Staatsorgan vorgelegt. Das waren die drei klar umrissenen Grundsätze und die drei klar umrissenen Prämissen, die hier auf dem Tisch liegen. Gestützt darauf habe ich der Umwandlung zugestimmt. Naturschutzorganisationen sind nicht immer bequeme Organisationen, genauso sehr wie Hilfswerke nicht immer bequeme Partner sind bei der Erledigung von gewissen Dingen. Aber ich halte es nicht für richtig, und ich halte es nicht für vertretbar, wenn hier eine generelle Schelte an die Naturschutzorganisationen und an das zuständige Bundesamt gehen soll. Beide haben uns zusammen im Rahmen ihrer Zuständigkeit und nicht unter gegenseitiger Vernetzung - auf ein Problem aufmerksam gemacht, das - wie die Debatte und auch die Stellungnahme des Bundesrates zeigen -von einiger Brisanz und von einiger politischer Bedeutung ist. Zusammenfassend bitte ich Sie daher, dem Postulat in der vorliegenden Form zuzustimmen. Wenn schon von den Kantonsregierungen die Rede war, dann darf ich Ihnen vielleicht auch noch eine zitieren: «Der Regierungsrat begrüsst es ausdrücklich, wenn der Bund nun sofort und wirksam seine Verfassungsaufgabe zum Moorschutz wahrnimmt. Der Kanton Aargau steht vollumfänglich hinter einem entsprechenden dringlichen Bundesbeschluss.» Auch dieses Wort muss vielleicht im Bundesratsohr Gehör finden. Bundesrat Cotti: Ich muss Ihre Aufmerksamkeit noch für ein paar Minuten beanspruchen; denn die Voten, die nach der ersten Debatte gefallen sind, zwingen mich, Ihnen noch einmal die Haltung des Bundesrates darzulegen. Ich mache es nicht generell, das habe ich schon gemacht. Ich mache es aber in Beantwortung der verschiedenen Interventionen. Monsieur Cavadini, vous avez dit: «J'aime les tourbières, mais j'aime encore plus les institutions». Le meilleur système pour aimer les institutions, c'est de faire respecter les décisions du peuple. Or, le peuple a décidé de protéger les tourbières selon le sens que nous avons prévu. Il faut donc le faire, mais savoir encore de quelle manière! Les cantons, par exemple, ont une tâche essentielle à accomplir en la matière. La meilleure des protections à donner aux tourbières et aux institutions est donc de mettre en oeuvre ce que nous devons faire. Und das muss ich auch Herrn Meier sagen: Wir haben miteinander gegen diese Initiative gekämpft, Herr Meier. Diese Initiative zeigt eindeutig die Mängel im Vollzug, die wir damals aufgegriffen haben. Aber diese Mängel sind natürlich nicht unüberwindbar. Wir sind sogar daran, die Anwendung einzuleiten. Wir brauchen nur etwas Zeit dazu. Das Problem stellt sich in der Ueberbrückungsphase, und es ist ganz klar, dass wir diese Ueberbrückungsphase abdecken müssen. Ich komme also nochmals darauf zurück: Ich will niemandem einen Denkzettel verpassen - wenn das der Sinn Ihrer Intervention war -, selbstverständlich auch nicht den Schweizer Bürgern; das wäre vermessen. Wir müssen das machen, was das Volk wollte. Die Schwierigkeiten sind da, um behoben zu werden, und wir können sie beheben. Jetzt komme ich zur Substanz: Herr Küchler, Sie haben nach meiner Auffassung in unannehmbarer Art und Weise die Missbräuche, die stattgefunden haben, heruntergespielt. Ich garantiere Ihnen: Wenn Ihre Kommission oder die Kommission des Nationalrates aufgrund eines dringlichen Rechts, das der Bundesrat bei weitem nicht ausschliesst, einmal tagen sollte, werden wir Ihnen mit eindeutigen Bildern zeigen, dass es Schädigungen von Gebieten gibt, die von Verfassung wegen zu schützen sind - ohne dass ich diese Schädigungen subjek• tiv bewerten möchte; vielleicht könnte ein Besuch an Ort und Stelle das noch besser belegen. Wenn also die Ueberbrückungszeit ein Problem ist, so deshalb, weil sie leider dazu benützt wird - ich möchte nicht sagen, dass dabei subjektive Fehler gemacht werden -, den Beschlüssen des Volkes nicht Rechnung zu tragen. Deshalb ist die Situation in der Ueberbrückungszeit tatsächlich in einen Notstand geraten. Herr Küchler, ich will Ihnen einräumen: Die Verwaltung hat bis heute zuwenig Kontakt mit den Kantonen gehabt. Ich muss aber sagen - nicht etwa um die Verwaltung zu entschuldigen, denn sie hat von mir die klare Weisung, mit -- 5 of 7 -Motion Jelmini 184 15 mars 1990 den Kantonen in systematischem Kontakt zu bleiben -: Diesmal hatte die Verwaltung wirklich wenig Zeit, denn man musste sehr schnell handeln. Ich habe dann selber die Regierungsräte eingeladen, und jetzt läuft ein systematischer persönlicher Kontakt zwischen der Verwaltung und den Kantonen. Denn ich wiederhole nochmals: Hier haben die Kantone eine zentrale Rolle zu spielen, und es wäre eine Illusion zu glauben, der Bund könnte oder musste selber für eine Lösung besorgt sein. Aber diese Kontakte laufen jetzt, und wir werden bis ungefähr Mitte April zum definitiven Entscheid kommen. Wenn es dringliches Bundesrecht braucht, werden wir das den Räten in der Sommersession vorschlagen. Ich möchte Herrn Reichmuth in einem Punkt recht geben: Die Zahl der Objekte ist provisorisch. Im Rahmen der normalen Vernehmlassung, die stattgefunden hätte, hätten wir in zwei Jahren die Inventare gehabt. 500 Hochmoore, 1000 Flachmoore von nationaler Bedeutung, das scheint mir auch zuviel. Ich glaube, man muss sich wirklich auf das konzentrieren, was von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung ist, wie die Verfassung sagt, und der Rest darf den Bund nicht unmittelbar interessieren. Der Rest interessiert die Kantone, das ist mir klar. Wir werden jetzt wahrscheinlich eine klare provisorische Bereinigung machen können, und letzten Endes wird sich angesichts der Zielsetzung, die unbestritten ist-Schutz, und zwar sofort, auch während der Ueberbrückungszeit-, die Frage stellen: Welches ist das taugliche Mittel? Wenn die Kantone die Gewähr geben können, dass sie bis dann die in Frage kommenden Gebiete schützen, braucht der Bund sich nicht mehr einzumischen; andernfalls werden Sie sich im Juni mit dringlichem Recht zu befassen haben. Schoch: Die Frage des Vollzugs des Rothenthurm-Artikels der Bundesverfassung ist ohne Zweifel eine Frage von nicht unerheblicher Bedeutung. Ich stelle fest, dass dazu ein Willensbildungprozess in Gang gekommen ist, und ich stelle auuh fest, dass von diesem Willenbildungsprozess offensichtlich überwiegend oder praktisch ausschliesslich Angehörige der CVP-Fraktion erfasst worden sind. Ich stelle mir daher die Frage, ob es nicht angemessen gewesen wäre, die Diskussion, die wir jetzt geführt haben, in der CVP-Fraktion und nicht in diesem Rat zu führen. (Heiterkeit) Schönenberger: Ich bin sehr erstaunt, dass Herr Schoch solche Worte findet. Es ist im Ständerat nämlich nicht üblich, dass man von Fraktionen spricht. Wenn hier jemand das Wort ergreift, tut er das im eigenen Namen und nicht im Namen einer Fraktion, die im Ständerat nicht zutage tritt. Hefti: Das war auch immer die Auffassung der Freisinnigen, und ich möchte die Worte von Herrn Schönenberger unterstützen. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.810 Motion Jelmini Weiterbildung und gleiches Bildungssystem Perfezionamento professionale e formazione globale Formation permanente Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1989 Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sondermassnahmen zugunsten der beruflichen und universitären Weiterbildung, so sehr sie als Mittel zur Bekämpfung des Sachkräftemangels zu begrüssen sind, lösen die Grundprobleme des Weiterbildungswesens in unserem Land nicht. Eine gründlichere Analyse ist erforderlich. Lücken und Doppelspurigkeiten sind aufzuspüren, Kooperations- und Koordinationsmöglichkeiten zwischen Staat und privaten Organisationen aufzuzeigen und zu fördern. Die Weiterbildung ist ganz allgemein besser ins gesamte Bildungssystem zu integrieren und die Grundausbildung besser auf die Weiterbildung abzustimmen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen: a. Vorschläge zu einer systematischen Förderung und Integration der Weiterbildung ins gesamte Bildungssystem zu erarbeiten; b. insbesondere abzuklären, wie die Weiterbildung möglichst breiten Kreisen zugänglich zu machen ist. Testo cte//a mozione del 14 dicembre 1989 I prowedimenti speciali proposti dal Consiglio federale in favore del perfezionamento ai livelli professionale e universitario, sono certamente da considerare un adeguato mezzo per lottare contro la penuria di personale qualificato, ma non risolvono i problemi fondamentali del perfezionamento professionale nel nostro Paese. Occorre un'analisi più approfondita. Ocorre eliminare lacune e sovrapposizioni e promuovere possibilità di cooperazione e di coordinamento fra l'Ente pubblico e le organizzazioni private. II perfezionamento professionale deve essere meglio integrato nel sestema globale della formazione. Bisogna inoltre meglio sintonizzare la formazione di base con il perfezionamento professionale (formazione permanente). Il Consiglio federale è pertanto invitato a: a. elaborare proposte per integrare sistematicamente il promovimento e l'integrazione del perfezionamento professionale nel sistema globale della formazione. b. appurare particolarmente le modalità per rendere accessibile il perfezionamento professionale alla più ampia cerchia possibile di persone. Texte de la motion du 14 décembre 1989 Pour opportunes qu'elles soient dans la lutte contre le manque de main d'oeuvre qualifiée, les mesures exceptionnelles proposées par le Conseil fédéral en faveur de la formation permanente, tant professionnelle qu'universitaire, n'en résoudront pas pour autant les problèmes fondamentaux du système de la formation professionnelle dans notre pays. Il est indispensable de l'analyser en profondeur, en vue de déceler ce qui lui manque et ce qui le surcharge, afin aussi de présenter et de promouvoir les possibilités de coopération et de coordination entre le secteur public et les organisations privées. Il s'agit, d'une façon très générale, de mieux intégrer la formation permanente au système éducatif global et de mieux accorder la formation de base à la formation permanente. Aussi le Conseil fédéral est-il invité: a. à élaborer des propositions visant à promouvoir systématiquement la formation permanente et à l'intégrer au système éducatif global et b. tout particulièrement à clarifier comment le plus possible d'individus pourraient avoir accès à la formation permanente. Mitunterzeichner- Cofirmatari-Cosignataires: Keine - Nessuno - Aucun M. Jelmini: Je me suis permis de demander au Conseil fédéral d'accomplir un nouvel effort dans la voie de la promotion de la formation continue, à laquelle il faut accorder une plus haute considération en l'intégrant dans le système global de la formation. Il faut réexaminer, d'une part, la formation professionnelle de base, éliminer les éléments inutiles et dépassés, et, d'autre part, découvrir et combler les lacunes de la formation continue. Tels sont les arguments principaux qui motivent ma demande. La formation permanente contient des points faibles. Le plus important est le fait qu'un grand nombre de travailleurs ne sont pas saisis par la vague de la formation continue. Ce sont en général les employés non qualifiés, les étrangers, les femmes et les générations d'un certain âge. Cela a été constaté par l'OFIAMT et ressort également d'une étude de l'ORL, où il est -- 6 of 7 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Huber Schutz der Moore und Moorlandschaften. Dringlicher Bundesbeschluss Motion Huber Protection des zones humides. Arrêté fédéral urgent In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.751 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 179-184 Page Pagina Ref. No 20 018 595 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

3. Schliesslich hat Herr Bundesrat Cotti deutlich erklärt: Wenn wir innert nützlicher Frist mit den Problemen nicht zu Rande kommen, wird die Frage des Dringlichkeitsrechts nicht von der Hand gewiesen, sondern sie wird in Erwägung gezogen, geprüft und dann dem entsprechenden Staatsorgan vorgelegt. Das waren die drei klar umrissenen Grundsätze und die drei klar umrissenen Prämissen, die hier auf dem Tisch liegen. Gestützt darauf habe ich der Umwandlung zugestimmt. Naturschutzorganisationen sind nicht immer bequeme Organisationen, genauso sehr wie Hilfswerke nicht immer bequeme Partner sind bei der Erledigung von gewissen Dingen. Aber ich halte es nicht für richtig, und ich halte es nicht für vertretbar, wenn hier eine generelle Schelte an die Naturschutzorganisationen und an das zuständige Bundesamt gehen soll. Beide haben uns zusammen im Rahmen ihrer Zuständigkeit und nicht unter gegenseitiger Vernetzung - auf ein Problem aufmerksam gemacht, das - wie die Debatte und auch die Stellungnahme des Bundesrates zeigen -von einiger Brisanz und von einiger politischer Bedeutung ist. Zusammenfassend bitte ich Sie daher, dem Postulat in der vorliegenden Form zuzustimmen. Wenn schon von den Kantonsregierungen die Rede war, dann darf ich Ihnen vielleicht auch noch eine zitieren: «Der Regierungsrat begrüsst es ausdrücklich, wenn der Bund nun sofort und wirksam seine Verfassungsaufgabe zum Moorschutz wahrnimmt. Der Kanton Aargau steht vollumfänglich hinter einem entsprechenden dringlichen Bundesbeschluss.» Auch dieses Wort muss vielleicht im Bundesratsohr Gehör finden. Bundesrat Cotti: Ich muss Ihre Aufmerksamkeit noch für ein paar Minuten beanspruchen; denn die Voten, die nach der ersten Debatte gefallen sind, zwingen mich, Ihnen noch einmal die Haltung des Bundesrates darzulegen. Ich mache es nicht generell, das habe ich schon gemacht. Ich mache es aber in Beantwortung der verschiedenen Interventionen. Monsieur Cavadini, vous avez dit: «J'aime les tourbières, mais j'aime encore plus les institutions». Le meilleur système pour aimer les institutions, c'est de faire respecter les décisions du peuple. Or, le peuple a décidé de protéger les tourbières selon le sens que nous avons prévu. Il faut donc le faire, mais savoir encore de quelle manière! Les cantons, par exemple, ont une tâche essentielle à accomplir en la matière. La meilleure des protections à donner aux tourbières et aux institutions est donc de mettre en oeuvre ce que nous devons faire. Und das muss ich auch Herrn Meier sagen: Wir haben miteinander gegen diese Initiative gekämpft, Herr Meier. Diese Initiative zeigt eindeutig die Mängel im Vollzug, die wir damals aufgegriffen haben. Aber diese Mängel sind natürlich nicht unüberwindbar. Wir sind sogar daran, die Anwendung einzuleiten. Wir brauchen nur etwas Zeit dazu. Das Problem stellt sich in der Ueberbrückungsphase, und es ist ganz klar, dass wir diese Ueberbrückungsphase abdecken müssen. Ich komme also nochmals darauf zurück: Ich will niemandem einen Denkzettel verpassen - wenn das der Sinn Ihrer Intervention war -, selbstverständlich auch nicht den Schweizer Bürgern; das wäre vermessen. Wir müssen das machen, was das Volk wollte. Die Schwierigkeiten sind da, um behoben zu werden, und wir können sie beheben. Jetzt komme ich zur Substanz: Herr Küchler, Sie haben nach meiner Auffassung in unannehmbarer Art und Weise die Missbräuche, die stattgefunden haben, heruntergespielt. Ich garantiere Ihnen: Wenn Ihre Kommission oder die Kommission des Nationalrates aufgrund eines dringlichen Rechts, das der Bundesrat bei weitem nicht ausschliesst, einmal tagen sollte, werden wir Ihnen mit eindeutigen Bildern zeigen, dass es Schädigungen von Gebieten gibt, die von Verfassung wegen zu schützen sind - ohne dass ich diese Schädigungen subjek• tiv bewerten möchte; vielleicht könnte ein Besuch an Ort und Stelle das noch besser belegen. Wenn also die Ueberbrückungszeit ein Problem ist, so deshalb, weil sie leider dazu benützt wird - ich möchte nicht sagen, dass dabei subjektive Fehler gemacht werden -, den Beschlüssen des Volkes nicht Rechnung zu tragen. Deshalb ist die Situation in der Ueberbrückungszeit tatsächlich in einen Notstand geraten. Herr Küchler, ich will Ihnen einräumen: Die Verwaltung hat bis heute zuwenig Kontakt mit den Kantonen gehabt. Ich muss aber sagen - nicht etwa um die Verwaltung zu entschuldigen, denn sie hat von mir die klare Weisung, mit -- 5 of 7 -Motion Jelmini 184 15 mars 1990 den Kantonen in systematischem Kontakt zu bleiben -: Diesmal hatte die Verwaltung wirklich wenig Zeit, denn man musste sehr schnell handeln. Ich habe dann selber die Regierungsräte eingeladen, und jetzt läuft ein systematischer persönlicher Kontakt zwischen der Verwaltung und den Kantonen. Denn ich wiederhole nochmals: Hier haben die Kantone eine zentrale Rolle zu spielen, und es wäre eine Illusion zu glauben, der Bund könnte oder musste selber für eine Lösung besorgt sein. Aber diese Kontakte laufen jetzt, und wir werden bis ungefähr Mitte April zum definitiven Entscheid kommen. Wenn es dringliches Bundesrecht braucht, werden wir das den Räten in der Sommersession vorschlagen. Ich möchte Herrn Reichmuth in einem Punkt recht geben: Die Zahl der Objekte ist provisorisch. Im Rahmen der normalen Vernehmlassung, die stattgefunden hätte, hätten wir in zwei Jahren die Inventare gehabt. 500 Hochmoore, 1000 Flachmoore von nationaler Bedeutung, das scheint mir auch zuviel. Ich glaube, man muss sich wirklich auf das konzentrieren, was von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung ist, wie die Verfassung sagt, und der Rest darf den Bund nicht unmittelbar interessieren. Der Rest interessiert die Kantone, das ist mir klar. Wir werden jetzt wahrscheinlich eine klare provisorische Bereinigung machen können, und letzten Endes wird sich angesichts der Zielsetzung, die unbestritten ist-Schutz, und zwar sofort, auch während der Ueberbrückungszeit-, die Frage stellen: Welches ist das taugliche Mittel? Wenn die Kantone die Gewähr geben können, dass sie bis dann die in Frage kommenden Gebiete schützen, braucht der Bund sich nicht mehr einzumischen; andernfalls werden Sie sich im Juni mit dringlichem Recht zu befassen haben. Schoch: Die Frage des Vollzugs des Rothenthurm-Artikels der Bundesverfassung ist ohne Zweifel eine Frage von nicht unerheblicher Bedeutung. Ich stelle fest, dass dazu ein Willensbildungprozess in Gang gekommen ist, und ich stelle auuh fest, dass von diesem Willenbildungsprozess offensichtlich überwiegend oder praktisch ausschliesslich Angehörige der CVP-Fraktion erfasst worden sind. Ich stelle mir daher die Frage, ob es nicht angemessen gewesen wäre, die Diskussion, die wir jetzt geführt haben, in der CVP-Fraktion und nicht in diesem Rat zu führen. (Heiterkeit) Schönenberger: Ich bin sehr erstaunt, dass Herr Schoch solche Worte findet. Es ist im Ständerat nämlich nicht üblich, dass man von Fraktionen spricht. Wenn hier jemand das Wort ergreift, tut er das im eigenen Namen und nicht im Namen einer Fraktion, die im Ständerat nicht zutage tritt. Hefti: Das war auch immer die Auffassung der Freisinnigen, und ich möchte die Worte von Herrn Schönenberger unterstützen. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.810 Motion Jelmini Weiterbildung und gleiches Bildungssystem Perfezionamento professionale e formazione globale Formation permanente Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1989 Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sondermassnahmen zugunsten der beruflichen und universitären Weiterbildung, so sehr sie als Mittel zur Bekämpfung des Sachkräftemangels zu begrüssen sind, lösen die Grundprobleme des Weiterbildungswesens in unserem Land nicht. Eine gründlichere Analyse ist erforderlich. Lücken und Doppelspurigkeiten sind aufzuspüren, Kooperations- und Koordinationsmöglichkeiten zwischen Staat und privaten Organisationen aufzuzeigen und zu fördern. Die Weiterbildung ist ganz allgemein besser ins gesamte Bildungssystem zu integrieren und die Grundausbildung besser auf die Weiterbildung abzustimmen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen: a. Vorschläge zu einer systematischen Förderung und Integration der Weiterbildung ins gesamte Bildungssystem zu erarbeiten; b. insbesondere abzuklären, wie die Weiterbildung möglichst breiten Kreisen zugänglich zu machen ist. Testo cte//a mozione del 14 dicembre 1989 I prowedimenti speciali proposti dal Consiglio federale in favore del perfezionamento ai livelli professionale e universitario, sono certamente da considerare un adeguato mezzo per lottare contro la penuria di personale qualificato, ma non risolvono i problemi fondamentali del perfezionamento professionale nel nostro Paese. Occorre un'analisi più approfondita. Ocorre eliminare lacune e sovrapposizioni e promuovere possibilità di cooperazione e di coordinamento fra l'Ente pubblico e le organizzazioni private. II perfezionamento professionale deve essere meglio integrato nel sestema globale della formazione. Bisogna inoltre meglio sintonizzare la formazione di base con il perfezionamento professionale (formazione permanente). Il Consiglio federale è pertanto invitato a: a. elaborare proposte per integrare sistematicamente il promovimento e l'integrazione del perfezionamento professionale nel sistema globale della formazione. b. appurare particolarmente le modalità per rendere accessibile il perfezionamento professionale alla più ampia cerchia possibile di persone. Texte de la motion du 14 décembre 1989 Pour opportunes qu'elles soient dans la lutte contre le manque de main d'oeuvre qualifiée, les mesures exceptionnelles proposées par le Conseil fédéral en faveur de la formation permanente, tant professionnelle qu'universitaire, n'en résoudront pas pour autant les problèmes fondamentaux du système de la formation professionnelle dans notre pays. Il est indispensable de l'analyser en profondeur, en vue de déceler ce qui lui manque et ce qui le surcharge, afin aussi de présenter et de promouvoir les possibilités de coopération et de coordination entre le secteur public et les organisations privées. Il s'agit, d'une façon très générale, de mieux intégrer la formation permanente au système éducatif global et de mieux accorder la formation de base à la formation permanente. Aussi le Conseil fédéral est-il invité: a. à élaborer des propositions visant à promouvoir systématiquement la formation permanente et à l'intégrer au système éducatif global et b. tout particulièrement à clarifier comment le plus possible d'individus pourraient avoir accès à la formation permanente. Mitunterzeichner- Cofirmatari-Cosignataires: Keine - Nessuno - Aucun M. Jelmini: Je me suis permis de demander au Conseil fédéral d'accomplir un nouvel effort dans la voie de la promotion de la formation continue, à laquelle il faut accorder une plus haute considération en l'intégrant dans le système global de la formation. Il faut réexaminer, d'une part, la formation professionnelle de base, éliminer les éléments inutiles et dépassés, et, d'autre part, découvrir et combler les lacunes de la formation continue. Tels sont les arguments principaux qui motivent ma demande. La formation permanente contient des points faibles. Le plus important est le fait qu'un grand nombre de travailleurs ne sont pas saisis par la vague de la formation continue. Ce sont en général les employés non qualifiés, les étrangers, les femmes et les générations d'un certain âge. Cela a été constaté par l'OFIAMT et ressort également d'une étude de l'ORL, où il est -- 6 of 7 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Huber Schutz der Moore und Moorlandschaften. Dringlicher Bundesbeschluss Motion Huber Protection des zones humides. Arrêté fédéral urgent In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.751 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 179-184 Page Pagina Ref. No 20 018 595 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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