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Entscheid

89-768

Verwaltungsbehörden 21.06.1991 89.768

21. Juni 1991Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

6.

Efta-Staaten abgeschlossen werden könnte, als auch während der späteren Abstimmungskampagne. Die Frage der beiden Motionäre nach einer Anpassung der Parlamentsorgane an diese und mögliche spätere Aufgaben ist somit sehr berechtigt. Zurzeit werden die Europafragen vor allem in folgenden sieben parlamentarischen Kommissionen und Delegationen behandelt (alle mit einem gemeinsamen Sekretariat): - Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Nationalrates (23 Mitglieder) - Wirtschaftskommission des Nationalrates (23 Mitglieder) - Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Ständerates (11 Mitglieder) - Aussenwirtschaftskommission des Ständerates (11 Mitglieder) - Delegation beim Europarat (8 Nationalräte und 4 Ständeräte, total 12 Mitglieder) - Delegation bei der Efta (3 Nationalräte und 2 Ständeräte, total 5 Mitglieder) - Delegation für die Beziehungen zum Europäischen Parlament (6 Nationalräte und 4 Ständeräte, total 10 Mitglieder). Diese Situation bietet den Vorteil, dass eine grosse Zahl von Ratsmitgliedern sich mit Fragen der europäischen Integration beschäftigt, wodurch die Sensibilisierung der Bevölkerung gefördert wird. Andererseits sind eine gewisse Verzettelung der Kräfte und ein unterschiedlicher Informationsstand der Interessierten nicht zu vermeiden. Das Büro hat die Meinung der betroffenen zwei Kommissionen und drei Delegationen zu dieser Frage eingeholt. Einig sind sich diese Gremien über die Notwendigkeit einer vermehrten Koordination, die über den Austausch von Protokollen und die Organisation von gemeinsamen Seminaren hinausgehen sollte. Die Kommissionen und Delegationen stimmen auch darin überein, dass es nötig ist, unseren Magistraten, Unterhändlern und Experten die Aufgabe zu erleichtern, indem vermieden wird, dass sie vor verschiedenen parlamentarischen Ausschüssen dieselben Probleme mehrmals darlegen müssen. Lieber die Art der Strukturen gehen indessen die Meinungen auseinander: - Die Idee der Schaffung einer Kommission oder Delegation für Europafragen findet nur begrenzte Unterstützung und wird von den befragten Kommissionen und Delegationen abgelehnt. Das Büro hält deshalb nicht an dieser Idee fest. - Zur Diskussion gestellt wurde eine Vereinigung der beiden Delegationen zur Efta bzw. zum Europäischen Parlament. Die betroffenen Delegationen wenden sich aber gegen diese Lösung. - Die Delegation beim Europarat schlägt vor, die drei Delegationen administrativ zu einer Einheit zusammenzufassen und daraus drei Sektionen (Europarat/Efta/Europäisches Parlament) zu bilden, die sich mit der betreffenden internationalen Organisation beschäftigen würden. Es bestände eine ähnliche Struktur, wie sie die GPK hat, d. h., die 27 Kommissionsmitglieder würden sich dreimal jährlich zu einer gemeinsamen Kommissionssitzung zusammenfinden, um über die jeweiligen Aktivitäten zu berichten und um die Standpunkte zu koordinieren. Das Büro unterstützt die Bestrebungen zur verstärkten Zusammenarbeit aller parlamentarischen Organe, die sich mit der Europafrage beschäftigen. Eine bessere Koordination ist ebenfalls vom Bundesrat gewünscht. In einem Zeitpunkt rascher Veränderungen gilt es indessen, mit den vorhandenen Strukturen bestmögliche Resultate zu erzielen und auf die Bildung neuer Organe zu verzichten. Das Büro gibt deshalb der Lösung einer administrativen Zusammenfassung der bestehenden drei Delegationen den Vorzug. Der Ständerat müsste einer solchen Lösung auch zustimmen. Das Büro sieht im übrigen vor, das Abkommen über den Beitritt zum EWR - analog zum Freihandelsabkommen mit der EG 1972-der Wirtschaftskommission (WK) und der Kommission für auswärtige Angelegenheiten (AAK) zur Vorberatung zuzuteilen, da dieses Geschäft sowohl wirtschaftliche als auch aussenpolitische Aspekte enthält. Das Büro beantragt, die Motionen insofern abzulehnen, als sie die Bildung einer neuen Kommission oder einer Delegation der WK und der AAK verlangen. Das Büro ist indessen bereit, die Vorstösse als Postulate entgegenzunehmen. Es wird - in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Organ des Ständerates und mit den drei betroffenen Delegationen - rasch einen Reglementsentwurf vorlegen, der eine Delegation für Europafragen bestehend aus den bisherigen drei Delegationen (Europarat/Efta/Europäisches Parlament) vorsieht. Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Ueberweisung der Motion in der Form eines Postulates. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.303 Motion Portmann Ausschuss für Europabelange Délégation aux affaires européennes Wortlaut der Motion vom 5. Februar 1990

1.

Das Büro wird beauftragt, einen «Ausschuss für Europabelange» zu bilden. Diesem mögen der Präsident und eine repräsentative Anzahl von Mitgliedern sowohl der Kommission für auswärtige Angelegenheiten als auch der Wirtschaftskommission angehören. Dieser Ausschuss berät die europarelevanten Geschäfte insbesondere im Lichte von Artikel 85 Ziffer 5 und 6 unserer Verfassung mit den Vertretern des Bundesrates vor und verabschiedet sie zuhanden der über solche Geschäfte vereint tagenden beiden Kommissionen.

2.

Ferner wird das Büro beauftragt, mit demjenigen des Ständerates Verhandlungen darüber aufzunehmen, ob und wie sich ein koordiniertes Zusammenwirken mit einem entsprechenden ständerätlichen Gremium im Lichte von Artikel 85 Ziffer 5 und 6 unserer Verfassung ratsübergreifend institutionalisieren lässt. Texte de la motion du 5 février 1990

1.

Le Bureau est chargé de constituer une «délégation aux affaires européennes», dont feraient partie le président ainsi qu'un nombre adéquat de membres de la Commission des affaires étrangères et de la Commission des affaires économiques. Cette délégation examinerait au préalable avec les représentants du Conseil fédéral les objets relevant de la politique européenne, notamment à la lumière de l'article 85 chiffres 5 et 6 de notre constitution, et les transmettrait aux deux commissions réunies pour traiter ces questions.

2.

En outre, le Bureau est chargé d'entamer des pourparlers avec le Bureau du Conseil des Etats afin d'étudier la possibilité d'institutionnaliser une action coordonnée avec un organe du Conseil des Etats à la lumière de l'article 85 chiffres 5 et 6 de notre constitution. Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Bürgi, David, Dormann, Dünki, Eisenring, Engler, Fäh, Hänggi, Hildbrand, Maeder, Oester, Reimann Maximilian, Widmer, Widrig, Wiederkehr, Zbinden Hans, Zwygart (18)

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Zbinden Hans Europafrage. Entsprechende Anpassung der Parlamentsorganisation Motion Zbinden Hans Question européenne. Adaptation de l'organisation du Parlement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.768 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1991 - 08:00 Date Data Seite 1301-1302 Page Pagina Ref. No 20 020 023 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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