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Verwaltungsbehörden 07.03.1990 89.777
7. März 1990Deutsch11 min
Source admin.ch
Postulat Simmen 86 7 mars 1990 Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig Kenntnisnahme vom Bericht über die 1988 an der 75. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen Uebereinkommen und Empfehlungen und Eintreten auf den Bundesbeschluss betreffend das Uebereinkommen Nr. 168 über die Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit sowie Zustimmung zu demselben. Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Zustimmung-Adhésion Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art, 1,2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 89.777 PostulatSimmen Sprachkurse zur beruflichen Weiterbildung Cours de langues pour le perfectionnement professionnel Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1989 Bis heute wird bei der Subventionierung von Sprachkursen nicht unterschieden zwischen Kursen zur persönlichen kulturellen Bereicherung und solchen zur beruflichen Weiterbildung. Vielmehr erfolgt die Unterstützung durch den Bund je nach Trägerschaft der Kurse. Kurse an Berufsschulen gelten im vorneherein als berufsbedingt und werden über das BIGA unterstützt, solche an Volkshochschulen werden als reine Hobbies betrachtet und dem BAK zugewiesen. Dies entspricht nicht der Realität. Tatsächlich bieten auch Volkshochschulen Sprachkurse zur beruflichen Weiterbildung dort an, wo keine Berufsschulen vorhanden sind oder wo sie dieses Feld nicht abdecken. Der Bundesrat wird daher eingeladen zu prüfen, ob und wie die Unterstützung nach Funktion und nicht nach Trägerschaft ausgerichtet werden könnte. Texte du postulat du 13 décembre 1989 A ce jour, aucune distinction n'est faite dans le subventionnement de cours entre ceux destinés à l'enrichissement culturel personnel et ceux servant le perfectionnement professionnel. Un appui de la Confédération dépend plutôt des institutions d'enseignement. Les cours suivis dans des écoles professionnelles sont considérés d'office comme liés à la profession et sont soutenus par l'OFIAMT, alors que les cours dispensés par les universités populaires passent dans la catégorie des loisirs et sont renvoyés à l'OFC. Cela ne correspond pas à la réalité. En effet, les universités populaires offrent également des cours de langues servant au perfectionnement professionnel lorsque manquent des écoles professionnelles ou que ces dernières ne couvrent pas ce domaine. J'invite dès lors le Conseil fédéral à examiner les possibilités et moyens d'accorder un soutien non plus en fonction des institutions d'enseignement mais des objectifs de la formation. Mitunterzeichner - Cosignataires: Cottier, Delalay, Gadient, Huber, Jelmini, Onken.Rhinow (7) Frau Simmen: Fremdsprachenkenntnisse sind heutzutage ein sehr wichtiger Bestandteil der beruflichen Qualifikation, und dies nicht etwa nur bei denjenigen Berufen, die man üblicherweise mit fremden Ländern oder Menschen assoziiert, wie etwa im Fremdenverkehr, im Gastgewerbe oder in den Verkaufsberufen. In hohem Masse werden Fremdsprachenkenntnisse heute auch von den Angehörigen technischer Berufe verlangt, von Monteuren ebenso wie von Ingenieuren. Diese Kenntnisse sind nötig einerseits für das Studium von Unterlagen und Lehrbüchern, andererseits für den Kontakt mit den Kunden. Gerade auf dem Gebiete der Kundenkontakte kann es für die Erteilung eines Auftrages entscheidend sein, wer von den Anbietern den besten Kontakt zum Kunden aufbauen kann. Die Schweiz ist in dieser Beziehung bis heute in einer guten Position, doch gilt es, sich hier nicht einfach auf einmal erworbenen Lorbeeren auszuruhen. Aus diesem Grunde unterstützt der Bund auch im Rahmen der Sofortmassnahmen zur beruflichen und universitären Weiterbildung die Weiterbildung auf dem sprachlichen Sektor, sofern sie effektiv der beruflichen Weiterbildung dient. Neben den freien Sprachschulen sind es vor allem zwei Trägerschaften, welche Sprachkurse anbieten, nämlich die Volkshochschulen und die Berufsschulen. Beide haben sowohl Kurse, die zu einem Abschluss führen, als auch reine Hobbykurse im Programm. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsschulen und Volkshochschulen auf den verschiedensten Gebieten ist sehr gut. Ich erwähne als Beispiel die Weiterbildung der Lehrer von Fremdsprachenkursen. Die Volkshochschulen mit ihrer dezentralen Struktur erreichen aber viele Orte, an denen keine Berufsschulen existieren. So gibt es in der ganzen Schweiz insgesamt 75 Volkshochschulen mit 549 Kursorten. Beide Trägerorganisationen bieten also in der Praxis einerseits Hobby- und andererseits berufliche Weiterbildungskurse mit Abschluss an. Bei den Volkshochschulen sind dies die Zertifikate der internationalen Zertifikatskonferenz. In dieser Hinsicht besteht also kein Unterschied zwischen den beiden Trägerschaften. Die Unterstützung hingegen, die derBund ausrichtet, folgt völlig anderen Kriterien. Alle Kurse, die an Berufsschulen erteilt werden, die Zertifikats- wie die Hobbykurse, gelten automatisch als berufliche Weiterbildung und werden als solche vom Biga auch kräftig unterstützt. Die Volkshochschulkurse dagegen gelten a priori als Freizeitbeschäftigung und erhalten eine bedeutend massigere Unterstützung via Bundesamt für Kultur. Das ergibt im Resultat höhere Kurskosten für die Teilnehmer und benachteiligt nicht nur die Volkshochschulen als solche, sondern alle Kursbesucher, die ausschliesslich eine Volkshochschule in ihrem Einzugsgebiet zur Verfügung haben. Diese Aufteilung der Subventionen ist ebenso unlogisch wie ungerecht und sollte geändert werden. Es kann sich sicher nicht darum handeln, die Berufsschulen um ihren Besitzstand zu bringen, der heute darin besteht, dass alle Kurse an den Berufsschulen subventioniert werden, sondern es sollten vielmehr Mittel und Wege gefunden werden, damit alle Kurse, die einer echten beruflichen Weiterbildung dienen, durch das Biga unterstützt werden, ungeachtet des Veranstalters, der sie anbietet. Selbstverständlich beschränkt sich diese Forderung auf nicht lukrative Organisationen.
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7. März 1990 87 Postulat Meier Josi Es gibt ein taugliches Kriterium für die Unterscheidung zwischen Weiterbildung und Hobby: das ist die Bereitschaft der Kursteilnehmer, Examina abzulegen. Diese Examina existieren, sie werden benützt, und Abgrenzungsschwierigkeiten sind aus diesem Grunde nicht zu befürchten. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Postulates und den Bundesrat um eine wohlwollende Aufnahme. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral accepte le postulat présenté par Mme Simmen. Il constate en effet que, dans l'état actuel des choses, les universités populaires suisses ainsi que d'autres organisations dispensent des cours de langues principalement destinés à la culture générale des adultes, alors que les crédits de la Confédération sont accordés à la formation professionnelle et subventionnent d'autres institutions que l'Université populaire, par exemple. Or, les cours de langues constituent incontestablement dans certains cas - vous avez raison de le souligner, Madame - un facteur important de qualification professionnelle. Dès lors, ce distinguo, théoriquement facile entre l'enseignement général et l'enseignement professionnel, et par conséquent le subventionnement ou le non-subventionnement par la Confédération, a quelque chose d'assez artificiel, finalement. Il s'agirait d'essayer de trouver une formule plus souple, moins tranchée qu'elle ne l'est actuellement, et de contribuer ainsi à des cours de langues dont la signification dans la formation, professionnelle en particulier, sera plus considérable encore demain qu'elle ne l'est aujourd'hui. Nous pourrions ainsi entrer en matière, examiner plus avant les propositions du postulat de Mme Simmen, mais d'entrée de cause bien rappeler que si nous en venions à modifier la loi sur la formation professionnelle, il conviendrait que des conditions strictes soient remplies quant à la qualité de cet enseignement. Nous postulons comme exigences que les enseignants doivent être au bénéfice d'une formation linguistique et pédagogique et que l'autorité compétente du canton dans lequel le cours a lieu doit aussi contribuer financièrement à son soutien. Si ces conditions sont posées, il est possible à mon avis, et de l'avis du Conseil fédéral, d'aller dans le sens du postulat de Mme Simmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.808 Postulat Meier Josi Heizölpreise. Freigabe von Heizöl-Pflichtlagern Prix du mazout. Libération de certains stocks obligatoires Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1989 Die Heizölpreise explodieren derzeit. Zurückzuführen ist die Preisentwicklung auf einen Importengpass, dieser wiederum hängt zusammen mit einem extrem niedrigen Wasserstand auf dem Rhein, der Transportengpässe bewirkt. Die Preisentwicklung hat unerwünschte Auswirkungen auf die Teuerung (Index). Ich fordere den Bundesrat auf, vorübergehend 10 Prozent der Heizöl-Pflichtlager freizugeben, um die Versorgungslage zu verbessern. Diese Massnahme ist vertretbar. Strategische Bedenken stehen ihr dazu nicht im Wege. In vergleichbarer Lage hat der Bundesrat vor einigen Jahren ähnlich entschieden. Texfe du postulat du 14 décembre 1989 En ce moment, les prix du mazout s'envolent. C'est le résultat d'un ralentissement des importations, phénomène étroitement lié à l'abaissement extrême du niveau du Rhin. Le renchérissement du prix du mazout exerce des effets indésirables sur l'indice des prix à la consommation (il relance l'inflation). J'invite le Conseil fédéral à libérer, à titre provisoire, 10 pour cent des réserves obligatoires de mazout en vue d'améliorer la situation. Cette mesure est défendable. Nulle considération stratégique ne s'y oppose. Il a, voici quelques années, pris une mesure identique dans une situation semblable. Mitunterzeichner - Cosignataires: Danioth, Delalay, Ducret, Flückiger, Gautier, Jelmini, Lauber, Meier Hans, Onken, Reymond, Roth, Schmid, Schönenberger, Seiler, Simmen, Weber, Ziegler, Zimmerli, Zumbühl (19) Frau Meier Josi: Im Dezember 1989 explodierten die Heizölpreise. Unter normalen Verhältnissen sind sie im Sommer niedrig und steigen wegen der erhöhten Nachfrage im Winter. Im letzten Dezember aber spielten sie verrückt. Das deutete auf einen Engpass im Angebot, und so war es auch. Ein extrem niedriger Wasserstand auf dem Rhein und Schleusenpannen hatten Transportrückstände zur Folge. Sogar Raffinerien mussten geschlossen werden. Bei vielen Firmen entstanden grosse Lieferschwierigkeiten. In bestimmten Bereichen stiegen die Beschaffungspreise innert kurzem um über 100 Prozent. In dieser Lage schlug ich dem Bundesrat vor, vorübergehend
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Prozent der Pflichtlager freizugeben, um die Versorgungslage zu verbessern. Die Formulierung «vorübergehend» zeigt, dass ich nicht von einer langfristigen Versorgungslücke ausging. Was mich beschäftigte, war der durch den Anstieg des Heizölpreises zu befürchtende Teuerungsschub und der Indexaufschlag auf Jahresende, weil der Dezemberindex für viele Privatpersonen eine wichtige Referenzziffer ist. Viele Mieter, die schon unter den verschiedenen Zinsaufschlägen zu leiden gehabt hatten, kamen bei den Nebenkosten wegen der fiebrigen Preisexplosion nochmals unter Druck. Bei meiner Begründung ging ich davon aus, dass der Bundesrat bei schweren Mangellagen infolge Marktstörungen, besonders im Bereiche der sogenannten freiwilligen Lager, Freigabemöglichkeiten hat. Nach Artikel 30 des Landesversorgungsgesetzes dürfte er selbst Preisausgleichsmassnahmen prüfen, wenn das Angebot mengenmässig nicht mehr ausreicht, was ja hier zutraf. Meine Befürchtung bewahrheitete sich. Der Heizölpreis wirkte sich zu mehr als 50 Prozent auf den Indexanstieg von November bis Dezember 1989 aus. Von 0,74 Indexpunkten Totalanstieg entfielen allein 0,44 Punkte auf Heizöl. Geirrt hatte ich mich allerdings in einem Punkt: Entgegen einer Fehlinformation aus Fachkreisen hatte der Bundesrat in den letzten Jahren von seiner Freigabekompetenz nie Gebrauch gemacht. Nun hat der Bundesrat meiner Anregung nicht entsprochen. Damit ist das Postulat natürlich gegenstandslos geworden; denn nur ein sofortiges Handeln hätte den Schaden vermindert. Ich ziehe es folgerichtig zurück. Der Bundesrat kann sich also ersparen auszuführen, dass er im vorliegenden Falle der Auffassung gewesen sei, die Wirtschaft vermöge dieser Mangellage selbst zu begegnen. Ich hätte diesen Rückzug in einem Satz bekanntgeben können. Es lag mir aber daran, hier darzutun, dass nach meiner Ueberzeugung bei der Anwendung des Landesversorgungsgesetzes durch den Bundesrat mehr Flexibilität am Platz wäre. Es ging ja einzig darum, den Marktteilnehmern, den Eigentümern der Lager, zu erlauben, ihre eigenen Lager zu 10 Prozent in einer durch Marktstörung bewirkten schweren Mangellage zu verwenden. Das sind nicht etwa marktwirtschaftliche Sündenfälle - wie einige Leute denken könnten -, sondern moderne, flexible Einsätze von Vorräten. Sonst hätten ja nicht 19 Mitglieder dieses Rates mein Postulat mitunterzeichnet. Aus heutiger Sicht scheint mir das ganze Gesetz immer noch zu kriegsbezogen. Es müsste ebenfalls der heutigen Bedrohungslage angepasst werden. Zu dieser gehören heute auch Zusammenbrüche von Versorgungswegen für eine absehbare Zeit, vor allem, wenn sie sich sozial so unverhältnismässig auswirken. Solche Zusammenbrüche können in Zukunft nicht nur klimatisch bedingt sein, sondern können z. B. auch -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Simmen Sprachkurse zur beruflichen Weiterbildung Postulat Simmen Cours de langues pour le perfectionnement professionnel In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.777 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 86-87 Page Pagina Ref. No 20 018 573 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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