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Entscheid

89-785

Verwaltungsbehörden 10.06.1991 89.785

10. Juni 1991Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

25.

novembre 1987 sur l'asile (RS 142.311) par l'introduction d'un article 17bis: Titre Hébergement en tant que prestation d'assistance (cf. les articles 20a et 20b de la loi sur l'asile) Texte La Confédération encourage la création de logements en octroyant des avances contractuelles pouvant aller jusqu'à cinq ans pour des prestations d'assistance. Mitunterzeichner-Cosignataires: Ammann, Bär, Béguelin, Bircher, Bodenmann, Bonny, Borei, Braunschweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Daepp, Danuser, Dietrich, Eggenberg-Thun, Fankhauser,. Fehr, Fierz, Günter, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Longet, Matthey, Mauch Ursula, Meizoz, Ott, Pitteloud, Reimann Fritz, Seiler Rolf, Stappung, Stocker, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Ziegler, Zölch, Züger, Zwygart (44) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Sowohl der Strategiebericht wie die Entwicklung der Asylgesuche zeigen klar auf, dass das Flucht- und Migrationsproblem in absehbarer Zeit nicht gelöst sein wird. Auch wenn Bestrebungen im Gange sind, durch geeignete Massnahmen die Dauer der Asylverfahren weiter abzukürzen, bleibt das zahlenmässige Unterbringungsproblem bestehen. Die Unterbringung der Asylbewerber ist integraler Teil der ihnen während der Dauer des Verfahrens zustehenden und vom Bund an die Kantone rückvergüteten Fürsorgeleistung. Ein zwischen Bund und Kantonen von Fall zu Fall vertraglich geregelter Vorbezug (z. B. in Form einer Garantieleistung) der Fürsorgeleistungen würde die Erstellung eigener Unterkünfte ermöglichen und damit Unterbringung und Fürsorgeleistungen verbilligen, indem im heutigen System häufig auf enorm teure Hotel- und Privatunterkünfte ausgewichen werden muss. Solche Vorbezüge und Kreditgarantien sind auch aus anderen Aufgabenbereichen, die Bund und Kantone gemeinsam betreffen, bekannt. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1990 In formeller Hinsicht hält der Bunderat fest, dass er nach wie vor nicht gewillt ist, Motionen entgegenzunehmen, welche den ihm übertragenen Rechtsetzungsbereich betreffen. In materieller Hinsicht kann das Anliegen auf dem vorgezeichneten Weg nicht verwirklicht werden. Artikel 20b Asylgesetz bestimmt, dass der Bund den Kantonen die Fürsorgeauslagen vergütet, die ihnen von der Einrichtung eines Asylgesuches bis zu dem Zeitpunkt entstehen, an dem die Wegweisung zu vollziehen ist. Das Gesetz nennt damit als Voraussetzung für die Entrichtung von Vergütungen des Bundes die Tatsache, dass überhaupt Fürsorgeauslagen entstanden sind. Solche sind jedoch im Zeitpunkt einer allfälligen Bevorschussung noch nicht entstanden. Die gesetzliche Verankerung des Vorbezuges von Bundesleistungen mit dem Ziel, die Errichtung von Unterkünften für Asylbewerber zu erleichtern, erweckt Bedenken. Da auf diesem Wege die vom Bund zu erwartenden Beiträge von der Gesamtausgabe abgezogen werden dürfen, könnten Kantone und Gemeinden derartige Vorhaben ausführen, ohne sie dem Finanzreferendum zu unterstellen. Ein solches Vorgehen ist bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten der Gemeinden bei der Errichtung von Aufnahmezentren aus politischen Gründen kaum angängig. Vielmehr geht es darum, die Bevölkerung von der Notwendigkeit und der Zweckmässigkeit der Errichtung solcher Bauten zu überzeugen, ein Vorgehen, das sich in jüngster Vergangenheit verschiedentlich bewährt hat. Im übrigen sollte der Bau von Asylbewerberunterkünften gegenüber anderen Möglichkeiten der Unterbringung nicht privilegiert werden. Es würden dabei erhebliche finanzielle Risiken für den Bund entstehen, zumal alle Anstrengungen darauf ausgerichtet werden, die Verfahrensdauer in Zukunkt entscheidend zu verkürzen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Frau Bäumlin: Ich bin in der glücklichen Lage, meine Motion nicht aufrechterhalten zu müssen, weil sie nämlich vor einem Jahr - in Artikel 20a Absatz 2 vor allem - in das Asylgesetz «hineingeschrieben» wurde. Meine Motion ist trotz Ablehnung des Bundesrates vor einem Jahr erfüllt worden. Ich möchte nicht mehr dazu sagen. Zurückgezogen - Retiré -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bäumlin Unterbringung von Asylbewerbern Motion Bäumlin Hébergement des demandeurs d'asile In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.785 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 10.06.1991 - 14:30 Date Data Seite 1024-1024 Page Pagina Ref. No 20 019 970 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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