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Entscheid

89-793

Verwaltungsbehörden 04.10.1991 89.793

4. Oktober 1991Deutsch13 min

Source admin.ch

Motion Jaeger 1972 N 4 octobre 1991 Ce bureau a livré sept projets de câblage, qui ont été transmis à l'Inspection fédérale des installations à courant fort. Ils font partie intégrante des plans et seront mis à l'enquête lors de la procédure habituelle d'approbation des projets. Les études réalisées servent à justifier le choix du tracé préconisé. A ce titre, elles sont accessibles à toute personne intéressée. Il est donc donné suite à la proposition qui fait l'objet de la présente motion. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion et propose de la classer. Abgeschrieben - Classé #ST# 90.994 Motion Jaeger Kombination von CÛ2-Abgabe und Energiesteuer Taxes combinées sur le gaz carbonique et l'énergie Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, die vorgeschlagene COz-Abgabe und die diskutierte Energiesteuer (Energie 2000) miteinander zu verbinden, um Friktionen zwischen den beiden Abgaben und unerwünschte Nebeneffekte durch das Ausweichen auf steuerfreie Energien zu verhindern. Texte de la motion du 14 décembre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de combiner la taxe sur le gaz carbonique qu'il se propose d'introduire, avec la taxe sur l'énergie dont il est actuellement question (Energie 2000), afin d'éviter les effets négatifs d'une perception séparée de ces deux redevances et d'un transfert vers d'autres formes d'énergie échappant à la taxe. Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Günter, Kühn, Maeder, Meier Samuel, Weder-Basel, Wiederkehr, Zwygart (9) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates von Februar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral de février 1991 Verschiedene Vorstösse verlangen eine Abgabe auf Energie, wobei mehrere Varianten zur Diskussion gestellt werden. Der Bundesrat hat sich bereits mit verschiedenen Möglichkeiten befasst und grundsätzlich entschieden, eine CO2-Abgabe weiterzuverfolgen, bei welcher die Steuersätze nach dem CO2Gehalt differenziert werden. Für Treibstoffe soll, wegen der besonders starken Verbrauchsdynamik, von einem höheren Niveau der Abgabesätze ausgegangen werden. Eine periodische Anpassung der Steuersätze, zum Ausgleich der Teuerung oder um den verfolgten Zielen Rechnung zu tragen, ist nicht auszuschliessen. Die Abgabe bezweckt, den Verbrauch der fossilen Energien zu reduzieren. Die Wirkung der Massnahme kann - vor allem bei tiefen Abgabesätzen - verstärkt werden, indem ein kleinerer Teil der Einnahmen in gelockerter Zweckbindung für energie- und umweltschutzpolitische Ziele eingesetzt wird. Der grössere Teil der Einnahmen könnte durch eine Reduktion der bestehenden Steuern oder der Sozialversicherungsabgaben kompensiert werden, wobei nach Möglichkeit die überproportionale Belastung tieferer Einkommen durch die Abgabe auszugleichen ist. Die genaue Ausgestaltung der Einnahmenrückerstattung stellt Probleme, die derzeit noch untersucht werden und keinen bindenden Vorentscheid zulassen. Für eine alle Energieträger auf der Basis des Wärmeinhaltes belastende Energielenkungsabgabe wurden die wesentlichen Grundlagen bereits in einem Bericht über die Energieabgabe (EFV, Mai 1988) erarbeitet. Diese Variante wird vom Bundesrat vorderhand nicht weiterverfolgt. Eine Luftreinhalteabgabe mit nach Luftschadstoffemissionen differenzierten Abgabesätzen ist aus erhebungstechnischen Gründen auszuschliessen. Die Emissionen unterscheiden sich stark, je nach eingesetzter Energietechnik, und sind nicht auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Ebenfalls anspruchsvoll, aber grundsätzlich wünschbar und daher weiterzuverfolgen ist eine Internalisierung von externen Kosten. Diese sind schwierig zu quantifizieren, und es stellen sich Bewertungsprobleme. Wissenschaftliche Untersuchungen über diese Frage wurden vom EVED eingeleitet. Eine allfällige Lenkungsabgabe verfolgt andere Zwecke als die vorgesehene neue Finanzordnung. Mit der Reform der Verbrauchsbesteuerung sollen auch die bis anhin befreiten Energieträger (Brennstoffe, Elektrizität) fiskalisch belastet werden. Mit dieser Massnahme soll eine aus heutiger Sicht nicht mehr gerechtfertigte steuerliche Bevorzugung beseitigt und gleichzeitig zur Kompensation der Einnahmenausfälle aus der Beseitigung der Taxe occulte beigetragen werden. In einem Vorstoss wird verlangt, dass die CCyAbgabe von vornherein mit einer allgemeinen Energieabgabe kombiniert werden sollte, um zu verhindern, dass die Nachfrage nach nicht (oder deutlich weniger) belasteten Energieträgern (insbesondere Elektrizität) zunimmt. Erneuerbare Energien und Kernenergie würden durch eine CGyAbgabe bevorteilt. Zu berücksichtigen ist, dass zwischen fossilen Energien und Elektrizität fast ausschliesslich bei der Niedertemperaturwärme Konkurrenzbesteht. Die netzseitigen Möglichkeiten für weitere Anschlüsse von elektrischen Widerstandsheizungen scheinen heute mancherorts ausgeschöpft zu sein, obwohl insgesamt bis heute noch starke Zunahmen zu verzeichnen waren. Die praktische Umsetzung der Tarifempfehlungen des EVED verringert die Konkurrenzfähigkeit der elektrischen Widerstandsheizung und fördert andererseits die Stromverwendung im Sommer. Im Energienutzungsbeschluss ist ferner eine Bewilligungspflicht für elektrische Widerstandsheizungen vorgesehen. Dadurch dürfte sich die durch eine CCyAbgabe geförderte Substitution von fossilen Energien durch Elektrizität im Wärmemarkt in Grenzen halten. Trotzdem wird bei einem abschliessenden Entscheid über die zukünftige Belastung der Energie diese Frage nochmals zu prüfen sein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Ziegler Hochspannungsleitung Galmiz-Verbois Motion Ziegler Ligne à haute tension Galmiz-Verbois In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.793 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1991 - 08:00 Date Data Seite 1971-1972 Page Pagina Ref. No 20 020 404 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Motion Jaeger 1972 N 4 octobre 1991 Ce bureau a livré sept projets de câblage, qui ont été transmis à l'Inspection fédérale des installations à courant fort. Ils font partie intégrante des plans et seront mis à l'enquête lors de la procédure habituelle d'approbation des projets. Les études réalisées servent à justifier le choix du tracé préconisé. A ce titre, elles sont accessibles à toute personne intéressée. Il est donc donné suite à la proposition qui fait l'objet de la présente motion. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion et propose de la classer. Abgeschrieben - Classé #ST# 90.994 Motion Jaeger Kombination von CÛ2-Abgabe und Energiesteuer Taxes combinées sur le gaz carbonique et l'énergie Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, die vorgeschlagene COz-Abgabe und die diskutierte Energiesteuer (Energie 2000) miteinander zu verbinden, um Friktionen zwischen den beiden Abgaben und unerwünschte Nebeneffekte durch das Ausweichen auf steuerfreie Energien zu verhindern. Texte de la motion du 14 décembre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de combiner la taxe sur le gaz carbonique qu'il se propose d'introduire, avec la taxe sur l'énergie dont il est actuellement question (Energie 2000), afin d'éviter les effets négatifs d'une perception séparée de ces deux redevances et d'un transfert vers d'autres formes d'énergie échappant à la taxe. Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Günter, Kühn, Maeder, Meier Samuel, Weder-Basel, Wiederkehr, Zwygart (9) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates von Februar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral de février 1991 Verschiedene Vorstösse verlangen eine Abgabe auf Energie, wobei mehrere Varianten zur Diskussion gestellt werden. Der Bundesrat hat sich bereits mit verschiedenen Möglichkeiten befasst und grundsätzlich entschieden, eine CO2-Abgabe weiterzuverfolgen, bei welcher die Steuersätze nach dem CO2Gehalt differenziert werden. Für Treibstoffe soll, wegen der besonders starken Verbrauchsdynamik, von einem höheren Niveau der Abgabesätze ausgegangen werden. Eine periodische Anpassung der Steuersätze, zum Ausgleich der Teuerung oder um den verfolgten Zielen Rechnung zu tragen, ist nicht auszuschliessen. Die Abgabe bezweckt, den Verbrauch der fossilen Energien zu reduzieren. Die Wirkung der Massnahme kann - vor allem bei tiefen Abgabesätzen - verstärkt werden, indem ein kleinerer Teil der Einnahmen in gelockerter Zweckbindung für energie- und umweltschutzpolitische Ziele eingesetzt wird. Der grössere Teil der Einnahmen könnte durch eine Reduktion der bestehenden Steuern oder der Sozialversicherungsabgaben kompensiert werden, wobei nach Möglichkeit die überproportionale Belastung tieferer Einkommen durch die Abgabe auszugleichen ist. Die genaue Ausgestaltung der Einnahmenrückerstattung stellt Probleme, die derzeit noch untersucht werden und keinen bindenden Vorentscheid zulassen. Für eine alle Energieträger auf der Basis des Wärmeinhaltes belastende Energielenkungsabgabe wurden die wesentlichen Grundlagen bereits in einem Bericht über die Energieabgabe (EFV, Mai 1988) erarbeitet. Diese Variante wird vom Bundesrat vorderhand nicht weiterverfolgt. Eine Luftreinhalteabgabe mit nach Luftschadstoffemissionen differenzierten Abgabesätzen ist aus erhebungstechnischen Gründen auszuschliessen. Die Emissionen unterscheiden sich stark, je nach eingesetzter Energietechnik, und sind nicht auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Ebenfalls anspruchsvoll, aber grundsätzlich wünschbar und daher weiterzuverfolgen ist eine Internalisierung von externen Kosten. Diese sind schwierig zu quantifizieren, und es stellen sich Bewertungsprobleme. Wissenschaftliche Untersuchungen über diese Frage wurden vom EVED eingeleitet. Eine allfällige Lenkungsabgabe verfolgt andere Zwecke als die vorgesehene neue Finanzordnung. Mit der Reform der Verbrauchsbesteuerung sollen auch die bis anhin befreiten Energieträger (Brennstoffe, Elektrizität) fiskalisch belastet werden. Mit dieser Massnahme soll eine aus heutiger Sicht nicht mehr gerechtfertigte steuerliche Bevorzugung beseitigt und gleichzeitig zur Kompensation der Einnahmenausfälle aus der Beseitigung der Taxe occulte beigetragen werden. In einem Vorstoss wird verlangt, dass die CCyAbgabe von vornherein mit einer allgemeinen Energieabgabe kombiniert werden sollte, um zu verhindern, dass die Nachfrage nach nicht (oder deutlich weniger) belasteten Energieträgern (insbesondere Elektrizität) zunimmt. Erneuerbare Energien und Kernenergie würden durch eine CGyAbgabe bevorteilt. Zu berücksichtigen ist, dass zwischen fossilen Energien und Elektrizität fast ausschliesslich bei der Niedertemperaturwärme Konkurrenzbesteht. Die netzseitigen Möglichkeiten für weitere Anschlüsse von elektrischen Widerstandsheizungen scheinen heute mancherorts ausgeschöpft zu sein, obwohl insgesamt bis heute noch starke Zunahmen zu verzeichnen waren. Die praktische Umsetzung der Tarifempfehlungen des EVED verringert die Konkurrenzfähigkeit der elektrischen Widerstandsheizung und fördert andererseits die Stromverwendung im Sommer. Im Energienutzungsbeschluss ist ferner eine Bewilligungspflicht für elektrische Widerstandsheizungen vorgesehen. Dadurch dürfte sich die durch eine CCyAbgabe geförderte Substitution von fossilen Energien durch Elektrizität im Wärmemarkt in Grenzen halten. Trotzdem wird bei einem abschliessenden Entscheid über die zukünftige Belastung der Energie diese Frage nochmals zu prüfen sein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Ziegler Hochspannungsleitung Galmiz-Verbois Motion Ziegler Ligne à haute tension Galmiz-Verbois In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.793 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1991 - 08:00 Date Data Seite 1971-1972 Page Pagina Ref. No 20 020 404 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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