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Entscheid

89-828

Verwaltungsbehörden 23.03.1990 89.828

23. März 1990Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

der vermehrte Erwerb von bestehenden Wohnbauten durch gemeinnützige Wohnbauträger;

2.

die Ausrichtung der Zusatzverbilligung an die Mieterinnen und Mieter der betreffenden Wohnungen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen;

3.

eine allgemeine Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Ausrichtung der Zusatzverbilligung. Texte de la motion du 15 décembre 1989 Le Conseil fédéral est chargé de préparer immédiatement une augmentation des moyens de crédit destinés à l'aide à la construction de logements, comme le prévoit la loi fédérale encourageant la construction et l'accession à la propriété de logements (LCAP), de façon que les mesures suivantes puissent être prises:

1.

multiplier les possibilités d'acquisition d'immeubles existants, par l'intermédiaire de maîtres d'ouvrage d'utilité publique;

2.

accorder un abaissement supplémentaire aux locataires des logements en question, dans la mesure où ils remplissent les conditions requises;

3.

élargir, de façon générale, les limites de revenu pour l'octroi de l'abaissement supplémentaire. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, Braunschweig, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberg-Thun, Fankhauser, Hafner Ursula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Matthey, Mauch Ursula, Meizoz, Mort, Neukomm, Ott, Pitteloud, Reimann Fritz, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Züger (34) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die herrschende Wohnungsnot erfordert ein verstärktes Engagement des Bundes auch im Bereiche der Wohnbauförderung. Die dafür eingesetzten Mittel sind im Vergleich zu den Bedürfnissen viel zu gering. Besonders prekär ist die Lage für Bezügerinnen und Bezüger geringer, zunehmend aber auch für diejenigen mittlerer (z. B. Familien mit Kindern) Einkommen geworden, welche auf preisgünstige Wohnungen angewiesen sind. Neubauwohnungen sind heute aus verschiedenen Gründen (Bodenpreise, Baukosten usw.) relativ teuer. Deshalb ist es nötig, stärker als bisher auch bestehende Wohnungen und ihre Erhaltung zu fördern, unabhängig davon, ob gleichzeitig eine Erneuerung erfolgt. Gestützt auf Artikel 51 und 52 WEG ist gemeinnützigen Wohnbauträgern für den Erwerb von bestehenden Wohnbauten eine verstärkte Unterstützung zukommen zu lassen; die Mietzinse dieser Wohnungen sollen durch die Ausrichtung der Zusatzverbilligung gesenkt werden können, sofern die Bewohnerinnen und Bewohner die Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus ist es angesichts der stark gestiegenen Mietzinse unumgänglich geworden, den Bezügerkreis für die Zusatzverbilligung zu erweitern, indem die Einkommensgrenzen erhöht werden. Dies bedingt ebenfalls eine Aufstockung der Kreditmittel.

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23.

März 1990 N 695 Motion Nussbaumer Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Februar 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 février 1990 Die Motion verlangt, dass die Kredite zur Förderung der gemeinnützigen Wohnbauträger erhöht werden sollen. Diesem Anliegen wurde im Prinzip bereits Rechnung getragen. Im Voranschlag 1989 waren für Kredite zur Förderung von gemeinnützigen Wohnbauträgern 8 Millionen Franken eingesetzt. Im Budget 1990 ist ein Betrag von 11 Millionen Franken vorgesehen. Eine künftige weitere Erhöhung ist offen. Ferner verlangt die Motion bei der Zusatzverbilligung eine Erweiterung des Bezügerkreises. Dieses Anliegen wird im Rahmen der Revision der Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz geprüft. Der entsprechende Entwurf ist zurzeit bei den Kantonen in Vernehmlassung. Da gewisse Anliegen des Motionärs noch Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens bilden, erscheint dem Bundesrat die Umwandlung in ein Postulat angezeigt. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 89.830 Motion Nussbaumer Naturnaher Landbau. Förderung der Vertragsproduktion Méthodes naturelles de culture et production sous contrat Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1989 Der Bundesrat erhält den Auftrag, die landwirtschaftliche Gesetzgebung zu ergänzen und bezüglich der flächenbezogenen Direktzahlungen anzupassen, damit vor allem jene Landwirtschaftsbetriebe gefördert werden, welche vertraglich ihre gesamte Produktion auf naturnahe, umweltschonende Landbaumethoden umstellen. Bauernfamilien, welche sich unterschriftlich verpflichten, in geregelter Fruchtfolge qualitativ hochwertige Nahrungsmittel zu produzieren und die Pflege der Umwelt sowie der Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Artenvielfalt usw.) zu übernehmen, sollen für ihre ökologischen Leistungen angemessen entschädigt werden. Texte de la motion du 15 décembre 1989 Le Conseil fédéral est chargé de compléter la législation sur l'agriculture et de réajuster les paiements directs à la surface de manière à favoriser les exploitations agricoles qui s'engagent contractuellement à pratiquer pour la totalité de leur production des méthodes de culture écologiques et naturelles. Les familles paysannes qui s'engagent formellement à produire des denrées alimentaires de haute qualité en pratiquant un assolement régulier, et à ménager l'environnement et les bases vitales (sol, eau, diversité des espèces notamment), seront équitablement indemnisées pour leurs prestations écologiques. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baggi, Blatter, Bürgi, Büttiker, Caccia, Cotti, Daepp, Darbellay, David, Déglise, Dietrich, Dormann, Ducret, Engler, Eppenberger Susi, Grassi, Hänggi, Hess Peter, Hildbrand, Humbel, Iten, Kühne, Luder, Maître, Paccolat, Portmann, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnider, Seiler Rolf, Stamm, Theubet, Wanner, Wellauer, Widrig (35) Schriftliche Begründung - Développement par écrit

1.

Die der Motion zugrunde gelegte Idee entspricht der Konkretisierung der am Seminar des Schweizerischen Bauernverbandes und des Schweizerischen Naturschutzverbandes vom 23. April 1987 in Ölten ausformulierten Thesen:

11.

Eine Akzentverschiebung in der Landwirtschaftspolitik soll vollzogen werden. Dem im Sechsten Landwirtschaftsbericht formulierten Oberziel des Schutzes und der Pflege der Kulturlandschaft soll eine grössere Nachachtung verschafft werden.

12.

Die Landwirtschaftsoll naturnaher produzieren. Eine umweltgerechte Anbauweise (mit weniger Pestiziden und mineralischen Stickstoffdüngern) wird heute vermehrt gefordert (z. B. wegen der Nitratbelastung des Grundwassers). Eine Produktion mit geringerem Hilfsstoffeinsatz kann mithelfen, die Ueberproduktion in gewissen Bereichen zu verringern. 13..Die Mitarbeit der Bauern soll freiwillig sein. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist nur in einem positiven Geiste möglich. Ein System der Anreize ist einem System der Verbote vorzuziehen.

14.

Die Landwirtschaft soll die Pflege der Landschaft selbst an die Hand nehmen. Die Bauern können diese Pflege am effizientesten und am sachgerechtesten durchführen. Zudem könnte sich die Landwirtschaft mit der Uebernahme dieser Arbeiten eine neue Einkommensquelle erschliessen, was bei den zurzeit schwierigen Einkommensverhältnissen sehr zu wünschen wäre.

2.

Der Uebergang von der produktionsorientierten Landwirtschaft zu einem naturnahen Landbau mutet dem Bauern eine zweifache Aufgabe zu: die Produktion von Nahrungsmitteln von hoher innerer Qualität und die Riege der Landschaft. Es sind neue Organisationsstrukturen zu schaffen, die dem Bauern einen Anreiz bringen, diese Aufgaben im Dienste der Natur und der Volkswirtschaft zu übernehmen. Am geeignetsten wäre eine Vertragsproduktion auf freiwilliger Basis.

3.

Ziele der Vertragsproduktion

31.

Die Einkommenspolitik ist nicht mehr auf Produktionssteigerungen, sondern vermehrt auf die Abgeltung der ökologischen Leistungen der Landwirtschaft auszurichten.

32.

Die Mehrheit der bäuerlichen Landwirtschaftsbetriebe soll in den nächsten zehn Jahren auf eine möglichst flächendeckende, umweltgerechte integrierte Produktion umgestellt werden, um den Naturhaushalt in der Agrarlandschaft flächendeckend wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

33.

Vertragsbetriebe haben den Zielvorstellungen des revidierten Gewässerschutzgesetzes und des Tierschutzgesetzes zu entsprechen. Ebenso haben sie ihren Betrieb im Sinne von Artikel 31 bis Absatz 3 BV landesüblich gut zu bewirtschaften.

34.

Schaffung eines neuen Berufsbildes für den Bauernstand. Als tüchtig soll inskünftig jener Landwirt gelten, der aus dem eigenen Boden mit geringem Futterzukauf und restriktiver Hilfsstoffanwendung, Produkte von hoher innerer Qualität erzeugt und der Umwelt Sorge trägt.

4.

Verwirklichungsmöglichkeit Die Erfahrung zeigt, dass sich die Bauern nur widerwillig an Verbote und Vorschriften halten. Sie halten indessen Verträge, die sie freiwillig unterschreiben, sehr pflichtbewusst ein. Der an der Vertragsproduktion interessierte Landwirt schliesst mit einer von den Kantonen bezeichneten Trägerorganisation einen mehrjährigen privatrechtlichen Vertrag ab. Den Kantonen stehen zur Durchführung die landwirtschaftliche Betriebsberatung, die Bauernorganisationen, die Naturschutzkreise usw. zur Verfügung. Die staatlich subventionierte Betriebsberatung kann wegen des guten Ausbildungsstandes der jungen Bauern mehr und mehr von der produktionssteigernden Beratung zurückgezogen und in der neuen Aufgabe eingesetztwerden.

5.

Förderung der Vertragsproduktion Die von den Vertragsproduzenten erbrachte ökologische Leistung soll jährlich abgegolten werden. Die Entschädigung der Umweltleistung besteht nicht aus der Abgeltung der Differenz zwischen Maximalerträgen und naturnaher Produktion. Integriert produzierende Landwirte nehmen mehr Risiko auf sich.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Rechsteiner Erhöhung der Kredite für die Wohnbauförderung Motion Rechsteiner Aide fédérale au logement. Augmentation des crédits In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.828 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 694-695 Page Pagina Ref. No 20 018 427 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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