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Entscheid

89-830

Verwaltungsbehörden 23.03.1990 89.830

23. März 1990Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die der Motion zugrunde gelegte Idee entspricht der Konkretisierung der am Seminar des Schweizerischen Bauernverbandes und des Schweizerischen Naturschutzverbandes vom 23. April 1987 in Ölten ausformulierten Thesen:

11.

Eine Akzentverschiebung in der Landwirtschaftspolitik soll vollzogen werden. Dem im Sechsten Landwirtschaftsbericht formulierten Oberziel des Schutzes und der Pflege der Kulturlandschaft soll eine grössere Nachachtung verschafft werden.

12.

Die Landwirtschaftsoll naturnaher produzieren. Eine umweltgerechte Anbauweise (mit weniger Pestiziden und mineralischen Stickstoffdüngern) wird heute vermehrt gefordert (z. B. wegen der Nitratbelastung des Grundwassers). Eine Produktion mit geringerem Hilfsstoffeinsatz kann mithelfen, die Ueberproduktion in gewissen Bereichen zu verringern. 13..Die Mitarbeit der Bauern soll freiwillig sein. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist nur in einem positiven Geiste möglich. Ein System der Anreize ist einem System der Verbote vorzuziehen.

14.

Die Landwirtschaft soll die Pflege der Landschaft selbst an die Hand nehmen. Die Bauern können diese Pflege am effizientesten und am sachgerechtesten durchführen. Zudem könnte sich die Landwirtschaft mit der Uebernahme dieser Arbeiten eine neue Einkommensquelle erschliessen, was bei den zurzeit schwierigen Einkommensverhältnissen sehr zu wünschen wäre.

2.

Der Uebergang von der produktionsorientierten Landwirtschaft zu einem naturnahen Landbau mutet dem Bauern eine zweifache Aufgabe zu: die Produktion von Nahrungsmitteln von hoher innerer Qualität und die Riege der Landschaft. Es sind neue Organisationsstrukturen zu schaffen, die dem Bauern einen Anreiz bringen, diese Aufgaben im Dienste der Natur und der Volkswirtschaft zu übernehmen. Am geeignetsten wäre eine Vertragsproduktion auf freiwilliger Basis.

3.

Ziele der Vertragsproduktion

31.

Die Einkommenspolitik ist nicht mehr auf Produktionssteigerungen, sondern vermehrt auf die Abgeltung der ökologischen Leistungen der Landwirtschaft auszurichten.

32.

Die Mehrheit der bäuerlichen Landwirtschaftsbetriebe soll in den nächsten zehn Jahren auf eine möglichst flächendeckende, umweltgerechte integrierte Produktion umgestellt werden, um den Naturhaushalt in der Agrarlandschaft flächendeckend wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

33.

Vertragsbetriebe haben den Zielvorstellungen des revidierten Gewässerschutzgesetzes und des Tierschutzgesetzes zu entsprechen. Ebenso haben sie ihren Betrieb im Sinne von Artikel 31 bis Absatz 3 BV landesüblich gut zu bewirtschaften.

34.

Schaffung eines neuen Berufsbildes für den Bauernstand. Als tüchtig soll inskünftig jener Landwirt gelten, der aus dem eigenen Boden mit geringem Futterzukauf und restriktiver Hilfsstoffanwendung, Produkte von hoher innerer Qualität erzeugt und der Umwelt Sorge trägt.

4.

Verwirklichungsmöglichkeit Die Erfahrung zeigt, dass sich die Bauern nur widerwillig an Verbote und Vorschriften halten. Sie halten indessen Verträge, die sie freiwillig unterschreiben, sehr pflichtbewusst ein. Der an der Vertragsproduktion interessierte Landwirt schliesst mit einer von den Kantonen bezeichneten Trägerorganisation einen mehrjährigen privatrechtlichen Vertrag ab. Den Kantonen stehen zur Durchführung die landwirtschaftliche Betriebsberatung, die Bauernorganisationen, die Naturschutzkreise usw. zur Verfügung. Die staatlich subventionierte Betriebsberatung kann wegen des guten Ausbildungsstandes der jungen Bauern mehr und mehr von der produktionssteigernden Beratung zurückgezogen und in der neuen Aufgabe eingesetztwerden.

5.

Förderung der Vertragsproduktion Die von den Vertragsproduzenten erbrachte ökologische Leistung soll jährlich abgegolten werden. Die Entschädigung der Umweltleistung besteht nicht aus der Abgeltung der Differenz zwischen Maximalerträgen und naturnaher Produktion. Integriert produzierende Landwirte nehmen mehr Risiko auf sich.

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Motion Früh 696 N 23 mars 1990 Die mittleren Jahreserträge werden sinken (1989: ca. 20 Prozenttiefere Weizenerträge in integrierten Betrieben). Es entsteht ein Mehraufwand (hacken statt spritzen). Vertragsproduzenten sollen zudem Hecken, Streuobstbau, Ufergehölze, Magerwiesen und Nassstandorte pflegen. Die Abgeltung sollte gestützt auf den Mehraufwand und buchhalterische Vergleichszahlen pro Betrieb oder pro Arbeitskraft erfolgen. Fläche und Viehbestand dürfen keine Bemessungskriterien für die Abgeltung sein, damit keine negative Beeinflussung des Pacht- und Bodenmarktes oder der Produktionsmengeerfolgt. (Die an die Fläche gebundenen Direktzahlungen im Tal- und im Berggebiet führen vielerorts dazu, dassdieVerpächter oder Eigentümer des Bodens auf diese Beiträge indirekt Anspruch erheben, sei es in Form höherer Pachtzinse oder höherer Verkaufspreise bei Handänderungen.)

6.

Kontrolle der Einhaltung der Verträge Da es sich um privatrechtliche zweiseitig unterzeichnete Verträge handelt, welche als Grundlage für inskünftige Umweltabgeltungen herangezogen werden sollen, ist deren Kontrolle doppelt wichtig. Die Einhaltung der Verträge ist den zuständigen Stellen und Organisationen für naturnahen Landbau zu übertragen. Der hierfür notwendige Aufwand wird sich in Grenzen halten. Der Vertragsproduzentenorganisation steht die Möglichkeit offen, mit der Zeit ein Punktierungssystem als Massstab für die Beurteilung der Umweltleistung der Vertragsbetriebe einzuführen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1990 Der Motionär verlangt eine Förderung jener Landwirtschaftsbetriebe mittels Beiträgen, «welche vertraglich ihre gesamte Produktion auf naturnahe umweltschonende Landbaumethoden» umstellen. Die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement eingesetzte Expertenkommission «Direktzahlungen» prüft zurzeit, wie in Zukunft die verschiedenen agrarpolitischen Ziele in optimaler Weise verwirklicht werden können. Dabei wird auch die von der Motion angestrebte Förderung der naturnah und umweltfreundlich produzierenden Landwirtschaftsbetriebe behandelt. Der Bericht der Kommission, der demnächst vorliegt, wird es dem Bundesrat, dem Parlament und den interessierten Kreisen erlauben, verschiedene Optionen der künftigen Landwirtschaftspolitik auf der Grundlage fundierter Abklärungen zu diskutieren. Der Bundesrat selbst wird nach eingehender Prüfung des Berichts seine Vorschläge zur Agrarpolitik formulieren und eine Anpassung der Rechtsgrundlagen vorschlagen. Wie diese Vorschläge und Anträge im einzelnen aussehen werden, lässt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Auch vermag sich der Bundesrat jetzt noch nicht darüber auszusprechen, ob er dem vom Motionär aufgezeigten Weg in der vorgeschlagenen Weise folgen kann. Nötigenfalls wird der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes vorschlagen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 88.528 Motion Früh Verlängerung der Fernseh-Werbezeit Publicité à la télévision. Temps d'antenne Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1988 Der Bundesrat wird ersucht, die jetzt geltende Fernseh-Werbezeit von durchschnittlich 23 Minuten pro Tag um einen Drittel zu erhöhen und die Sonntagswerbung im Fernsehen zu erlauben. Texte de la motion du 22 juin 1988 Le Conseil fédéral est chargé d'augmenter d'un tiers le temps d'antenne qui peut être réservé à la publicité télévisée selon le droit actuel (23 minutes par jour en moyenne) et d'autoriser la télévision à diffuser de la publicité le dimanche. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Cincera, Eisenring, EppenbergerSusi, Frey Walter, Leuenberger-Solothurn, Loeb, Reimann Maximilian, Rüttimann, Stucky, Weber-Schwyz, Zwingli (13) Schriftliche Begründung - Développement par écrit

1.

Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten von Presse, Radio und Fernsehen Informationen und Unterhaltungen werden insbesondere durch Presse, Radio und Fernsehen vermittelt, wobei sich die drei Medien weitgehend ergänzen. - Je nach betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten erfolgt die Finanzierung des einzelnen Mediums entweder durch Werbung oder Gebühren oder durch beides. Viele kleinere Zeitungen sind in den letzten Jahren eingegangen respektive in grössere Presseverlage integriert worden, hauptsächlich wegen der Vorzüge spezialisierter Redaktionsteams für die Qualität der Informationsleistung. Dieser Ausleseprozess, der mit Radio und Fernsehen nichts zu tun hat, hindert nicht, dass die Schweiz das Land mit der grössten Zeitungsdichte pro Einwohner ist. Eine pluralistische Meinungsbildung ist gewährleistet. -Zeitungsabonnemente und Handverkauf decken die Kosten zu 20 bis 30 Prozent, den überwiegenden Rest bringt die Werbung auf. Der Presse stehen Radio und Fernsehen gegenüber, die in 97 Prozent respektive 87 Prozent der 2,6 Millionen Haushalte vertreten sind. Das Radio der SRG wird nur durch Gebühren, Lokalradios werden nur durch auf 20 Minuten pro Tag staatlich beschränkte Werbung, das Fernsehen zu knapp einem Drittel durch staatlich beschränkte Werbung und zu zwei Dritteln mit Gebühren finanziert. Bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten von Qualitätsverbesserungen in der Informations- und Unterhaltungsleistung unterliegt die Presse den Gesetzen des Marktes. Vergleichsweise bessere Leistungen werden mit der Zeit durch mehr Abonnemente/Verkäufe, mehr Werbeaufträge und im Rahmen der Konkurrenzsituation durch höhere Inseratenpreise honoriert. Da die Anzahl der TV- und Radio-Konzessionäre stagniert, fällt eine Erhöhung der Werbepreise ausser Betracht. Ausserdem ist das Volumen der Werbung beim Fernsehen plafoniert. Mehreinnahmen zur Finanzierung von Programmverbesserungen sind ohne Erhöhung der Werbezeiten nicht möglich. Zweifellos besteht jedoch allgemein der Wunsch nach noch besseren Programmen angesichts der Sehbeteiligung unserer Bevölkerung an ausländischen Sendern.

2.

Die Rolle des Fernsehens für die Wirtschaft Die Werbung als Motor der Wirtschaft spielt für unser Land eine wichtige Rolle. Sie bestreitet gegenwärtig mit etwa 4 Milliarden Franken Ausgaben pro Jahr 1,5 Prozent unseres Brutto-

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Nussbaumer Naturnaher Landbau. Förderung der Vertragsproduktion Motion Nussbaumer Méthodes naturelles de culture et production sous contrat In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.830 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 695-696 Page Pagina Ref. No 20 018 428 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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