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Entscheid

8C_745/2023

30. November 2023Deutsch3 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Die Gerichtskosten von Fr. 300.- werden dem Beschwerdeführer und Rechtsanwalt Franklin Sedaj, Prishtina, Kosovo, auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird den Parteien, Rechtsanwalt Franklin Sedaj, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 30. November 2023

Im Namen der IV. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Wirthlin

Der Gerichtsschreiber: Grünvogel