Lexipedia

Entscheid

8G_1/2008

23. Dezember 2008Deutsch2 min

Source bger.ch

Dispositiv

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, dem Bezirksrat B.________ und der Sicherheitsdirektion, Kantonales Sozialamt, schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 23. Dezember 2008

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Ursprung Jancar