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Verwaltungsbehörden 07.06.1990 90.027
7. Juni 1990Deutsch11 min
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7. Juni 1990 N 895 GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1989 Mir geht es eigentlich nur um die Modalitäten von solchen Meinungsumfragen, besonders unmittelbar vor Abstimmungen. Zum Beispiel der Abstimmungskampf im Amtsbezirk Laufental: Es war so, dass die «Basler Zeitung», die eine Kampagne zugunsten des Anschlusses an den Kanton Baselland geführt hat, im Vorfeld der Abstimmung eine Erhebung publizieren liess mit einem Ergebnis, das ganz eindeutig zugunsten des Anschlusses an den Kanton Baselland lautete. Ich selber war auf der Seite der Berntreuen, zwar nicht im Komitee, ich habe mich aber orientieren lassen, dass dieses Ergebnis im Komitee der Berntreuen tatsächlich zur Frage geführt hat: Will man den Kampf überhaupt fortsetzen, hat es noch einen Sinn, Mittel einzusetzen, nachdem es aufgrund dieser Erhebung fast ein aussichtsloser Kampf zu sein scheint? Dann kam das Ergebnis, ein äusserst knapper Entscheid. Es waren 154 Wähler, die den Ausschlag gegeben haben zugunsten des Kantons Baselland. An diesem Beispiel - ich betone nochmals, es geht nicht um eine Aufwärmung der Laufental-Debatte - möchte ich zeigen, wie problematisch solche Meinungserhebungen im unmittelbaren Vorfeld von Abstimmungen sein können. Sonst nicht ein Freund von Reglementierungen, scheint mir im Interesse einer sauberen Abwicklung der demokratischen Meinungsbildung doch die Frage berechtigt zu sein, ob nicht wie in anderen demokratischen Staaten eine gewisse Karenzzeit vom Bund aus vorgesehen werden sollte, in der solche Erhebungen nicht durchgeführt werden dürfen. Damit werden solche problematischen Beeinflussungen vermieden. Letzten Endes ist das auch eine Massnahme im Interesse von seriös durchgeführten Meinungserhebungen. Es ist auch nicht gut, wenn verschiedene Meinungserhebungen zu völlig gegensätzlichen Resultaten führen. Wenn diese Meinungserhebungen ein nützliches politisches Instrument bleiben sollen, ist es nicht gut, wenn sie in die Auseinandersetzungen um Abstimmungen einbezogen werden. Darum geht es mir bei dieser Interpellation. Die Antwort des Bundesrates hat mich nur teilweise befriedigt. Ich behalte mir vor, einen gezielteren Vorstoss in diese Richtung zu unternehmen. Vollmer: Ich möchte mich nicht zum Fall äussern, den Herr Bonny im Hintergrund seiner Interpellation angesprochen hat - zur Laufental-Abstimmung. Sie ist auch nicht Gegenstand des eigentlichen Interpellationstextes. Ich finde es nämlich müssig, nach einer Entscheidung des Volkes, die knapp ausgefallen ist, nach irgendwelchen Gründen zu suchen und sich zu fragen, ob nicht doch einzelne Bürger vielleicht anders entschieden hätten, wenn.... So stellt man ein rechtmässig zustande gekommenes Volksvotum in Frage. Ich bin aber überrascht von der Stossrichtung der Interpellation Bonny, überrascht, weil Herr Bonny plötzlich neue staatliche gesetzliche Reglementierungen verlangt. Ich bin vor allem deshalb überrascht, weil Herr Bonny hier ein Problem anschneidet, das sicher ein kleines Problem darstellt. Meinungsumfragen können tatsächlich Einfluss auf die Willensbildung nehmen. Aber wenn wir hier davon sprechen möchten, woher es denn kommt, dass Meinungs- und Willensbildung beim Bürger heute in Frage gestellt, gefährdet sind, dann sicher nicht aufgrund solcher Meinungsumfragen, sondern dann wahrscheinlich aufgrund der Abstimmungspropaganda, die in unserem Lande oft sehr ungleich lange Spiesse hat. Wenn ich daran denke, dass nächsten Herbst eine Abstimmung zu den Atom-Initiativen stattfindet und dass wir lesen konnten, dass die Atomlobby bereits 12 Millionen in den Abstimmungskampf gebuttert hat, dann liegt hier die Gefahr, dann muss man sich hier fragen, ob der Bürger in einer Abstimmung tatsächlich noch nach seinem freien Willen entscheiden kann, und nicht bei diesen möglichen Verzerrungen aufgrund von Meinungsumfragen, die Herr Bonny hier anspricht. Bundeskanzler Buser: Nur kurz ein Schlusswort, ein Epilog für heute. Herr Bonny hat bereits angekündigt, dass er von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt ist und wahrscheinlich eine Motion einreichen wird. Wir werden also Gelegenheit haben, das Thema nochmals aufzugreifen. In der Beurteilung der Lage liegen wir nicht weit auseinander. Jedermann weiss, dass die Art und Weise, wie man heute im unmittelbaren Vorfeld von Abstimmungen mit «sondages» die Oeffentlichkeit beglückt, nicht besonders salonfähig ist. Man kann damit sehr viel erreichen, man muss freilich das Geld dazu haben. Ich mag mich erinnern, dass ich als junger Bürger vor 40 Jahren von einer Firma einen Stumpen bekam, um für das Tabakstatut zu stimmen. Heute schickt man eine nicht überprüfbare Meinungsumfrage ins Haus. Die Mittel ändern sich im Laufe derzeit.... Heute geht es darum, ob die Situation so schlimm ist, dass man deshalb ein Gesetz erlassen sollte. Da gehen unsere Meinungen auseinander. Im Bundesrat hat man schon früher zu ähnlichen Vorstössen Stellung genommen und war der Meinung, dass die beteiligten Institute - es gibt deren nicht so viele - selber zusammen mit den Parteien und den Organisationen, die sich mit der Abstimmungs-oder mit der Wahlpropaganda befassen, eine Konvention treffen könnten, damit Ergebnisse nicht im unmittelbaren Vorfeld von Wahlen oder Abstimmungen publiziert werden. Mit anderen Worten: der Weg einer Vereinbarung und nicht eines gesetzlichen Erlasses. Warum nicht ein gesetzlicher Erlass? Das Schlagwort «Deregulierung» geistert seit vielen Jahren auch durch diesen Saal und durch die politischen Versammlungen. Ueberall wird uns vorgeworfen, die Gesetzesdichte sei zu gross, man regle alles und jedes, was man nicht zwingend regeln müsste. Ist nun die Situation bei diesen «sondages» so gravierend, dass ein Gesetz erlassen werden muss? Der Entscheid liegt zu gegebener Zeit bei Ihnen. Wir haben in unserer Antwort angekündigt, dass der Bundesrat in der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte dazu eingehend Stellung nehmen wird, und Sie können dann beschliessen, ob Sie eine solche gesetzliche Regelung wünschen oder nicht. Ein separates Gesetz aber würde sich nicht aufdrängen; auch Herr Bonny wäre wohl nicht dieser Auffassung. Diese Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte kommt aber nicht mehr vor den Wahlen 1991. Das sind vielleicht gewisse Erwartungen gewesen. Wir haben beschlossen - wegen der Verhandlungen mit der EG und im Hinblick darauf, dass der Acquis communautaire voraussichtlich sehr tiefgreifende Auswirkungen auf die politischen Rechte unseres Landes haben wird -, diese Revision zurückzustellen und sie dann, unter Berücksichtigung der Regeln der EG und des Europäischen Wirtschaftsraumes-wenn es dazu kommt -, an die Hand zu nehmen. Der Bundesrat ist bereit, wenn es wirklich sein muss, diese Revision zu forcieren, doch möchte er nicht von sich aus im jetzigen Moment die Initiative ergreifen. Präsident: Herr Bundeskanzler, ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass sich der Interpellant als teilweise befriedigt erklärt hat. #ST# 90.027 GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1989 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1989 Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 11. Aprili 990 (BBIII, 781) Rapport des Commissions de gestion du 11 avril 1990 (FF II, 721) Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport Tschuppert, Berichterstatter: Ich habe heute morgen in meinem Eintretensreferat diesen Bericht vom 11. April 1990 ange-- 1 of 3 -Participation des travailleurs 896 N 7 juin 1990 sprachen; er ist auch an einer Pressekonferenz vorgestellt worden, und wenn Sie nähere Auskunft darüber haben möchten, sind die zuständigen Sektionspräsidenten sehr gerne dazu bereit. Ich beantrage Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, diese Berichte zu genehmigen. Angenommen -Adopté #ST# 76.223 Parlamentarische Initiative (Morel) Mitbestimmung der Arbeitnehmer Initiative parlementaire (Morel) Participation des travailleurs 76.224 Parlamentarische Initiative (Egli-Sursee) Mitbestimmung der Arbeitnehmer Initiative parlementaire (Egli-Sursee) Participation des travailleurs 80.224 Parlamentarische Initiative (Biderbost) Mitwirkungsgesetz Initiative parlementaire (Biderbost) Loi sur la participation Fortsetzung - Suite Siehe Jahrgang 1981, Seite 123 - Voir année 1981, page 123 Herr Wyss Paul unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 27 Absatz 5 des Geschäftsreglements den Bericht der vorberatenden Kommission über die von den früheren Nationalräten Morel, Egli-Sursee und Biderbost eingereichten parlamentarischen Initiativen. Die Initiativen Morel und Egli-Sursee verlangen in der Form ausgearbeiteter Entwürfe eine angemessene, die Funktionsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie die Einheit und die Entscheidungsfähigkeit der Unternehmung wahrende Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Die Initiative Biderbost verlangt ebenfalls in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein neues Bundesgesetz über die Mitwirkung der Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz). Die Kommission hatte sich bereits in den Jahren 1976 und 1977 mit den Initiativen Morel und Egli-Sursee befasst. Sie hatte einen eigenen Beschlussentwurf formuliert und den Bundesrat beauftragt, darüber bei den Kantonen und interessierten Organisationen eine Vernehmlassung durchzuführen (BBI 1978 II 985). Der Bundesrat erstattete der Kommission Bericht über die kontroversen Ergebnisse der Vernehmlassung, verzichtete aber vorläufig darauf, seinerseits zu den drei Entwürfen Stellung zu nehmen. Daraufhin beschloss der Nationalrat am 9. März 1981 auf Antrag unserer Kommission, die Vorstösse auf Verfassungsebene zu sistieren und zuerst die parlamentarische Initiative über die Mitwirkung auf Betriebsebene zu behandeln (Amtl. Bull. NR1981,111). Die Kommission beauftragte daraufhin das EVD, eine Expertenkommission einzusetzen, welche in der Folge einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Mitwirkung der Arbeitnehmer in den Betrieben erarbeitete. Dieser Vorentwurf wurde im Auftrag der Kommission anfangs 1984 den Kantonen und interessierten Organisationen zur Vernehmlassung unterbreitet. Im Jahre 1986 diskutierte die Kommission die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und hörte verschiedene Experten an. In einer Subkornmission wurden anschliessend zwei Entwürfe für ein mögliches Mitwirkungsgesetz erarbeitet. An der Sitzung der Kommission vom 14. September 1987 fand indes keiner der vorgeschlagenen Entwürfe eine Mehrheit. Sie wurden einerseits als zu wenig weitgehend beurteilt, andererseits befürchteten zahlreiche Kommissionsmitglieder, dass ein Mitwirkungsgesetz die Stellung der Sozialpartnerorganisationen beschränken würde, oder sie bezweifelten grundsätzlich, dass sich die Mitwirkung im Betrieb gesetzlich regeln lasse. Auch die parlamentarische Initiative Biderbost wurde mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission war mehrheitlich der Auffassung, die Mitwirkung solle vorläufig weiterhin in Gesamtarbeitsverträgen oder durch Absprachen der Sozialpartner verwirklicht werden. Eine Minderheit der Kommission war bereit, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie erachtete einen Konsens über die wichtigsten Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer im Betrieb als möglich und befürwortete entsprechende gesetzliche Regeln. Nachdem die Initiative Biderbost während mehr als zwei Jahren im Nationalrat nicht traktandiert worden war, kam die Kommission an einer weiteren Sitzung vom 20. März 1990 überein, auch die Initiativen Morel und Egli-Sursee abzuschreiben. Mit
Erwägungen
9.
zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen kam sie auf ihren eigenen Beschlussentwurf vom 3. Mai 1978 zurück; mit 10 zu 2 Stimmen beschloss sie ein Kommissionspostulat (90.430). Der Bundesrat wird darin ersucht, im Hinblick auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen Bericht über die Mitbestimmungsregelungen in anderen europäischen Staaten und über die Auswirkungen auf die Schweiz zu erstatten. Mit
14.
zu 0 Stimmen wurden anschliessend die beiden Initiativen Morel und Egli-Sursee zur Abschreibung empfohlen. M. Wyss Paul présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: Nous vous soumettons, par la présente, conformément à l'article 27, alinéa 5 du règlement du Conseil national, le rapport de la commission chargée de l'examen préliminaire des initiatives parlementaires déposées par les anciens conseillers nationaux Morel, Egli-Sursee et Biderbost. Les initiatives Morel et Egli-Sursee demandent, sous forme de projets rédigés de toutes pièces, une participation des travailleurs assurant à l'entreprise le fonctionnement, la rentabilité ainsi que l'unité et la capacité de prendre des décisions. L'initiative Biderbost demande, également sous forme de projet rédigé de toutes pièces, une nouvelle loi fédérale sur la participation des travailleurs dans les entreprises (loi sur la participation). En 1976 et 1977, la commission avait déjà examiné les initiatives Morel et Egli-Sursee. Elle avait élaboré son propre projet d'arrêté et chargé le Conseil fédéral de le soumettre en consultation aux cantons et aux organisations intéressées (FF 1978 II 1005). Dans son rapport à la commission sur les résultats de la procédure au cours de laquelle des divergences étaient apparues, le Conseil fédéral avait provisoirement renoncé à se prononcer sur les trois projets. Là-dessus, le Conseil national avait décidé, le 9 mars 1981, sur proposition de la commission, de suspendre l'examen des propositions concernant l'adoption de dispositions constitutionnelles et de traiter d'abord la présente initiative sur la participation au niveau de l'exploitation (cf. Bull. off. CN1981, p. 111). La commission a ensuite chargé le Département fédéral de l'économie publique de créer une commission d'experts qui a élaboré un avant-projet de loi sur la participation des travailleurs dans l'entreprise. Cet avant-projet a été envoyé au début -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1989 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1989 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.027 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.06.1990 - 15:00 Date Data Seite 895-896 Page Pagina Ref. No 20 018 635 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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