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Entscheid

90-036

Verwaltungsbehörden 04.03.1991 90.036

4. März 1991Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

60.

Minuten. Fischer-Hägglingen: Herr Herczog hat erklärt, welche Punkte an dieser Debatte zu behandeln wären. Ich frage Sie: Können die sozialdemokratische, die christlich-demokratische und die freisinnig-demokratische Gruppe diese Punkte nicht innert 20 Minuten behandeln? Die Schweizerische Volkspartei erhält 15, und die kleinen Gruppen bekommen je 10 Minuten. Wenn man diese Punkte in dieser Zeit nicht behandeln kann, tut es mir leid. Dann reden Sie njcht zur Sache, sondern Sie brauchen sehr viele Worte für Nebensächlichkeiten. Darum bitte ich Sie in Anbetracht unserer Traktandenliste, sich mit diesen zwei Stunden zu begnügen. In diesen zwei Stunden kann man nämlich alles sagen, wenn man sich konzentriert. Es braucht nicht mehr. Allenspach: Ueblicherweise stimme ich den Anträgen von Herrn Herczog nicht zu. In diesem Fall muss ich sagen: Er hat ganz recht. Wir müssen Prioritäten setzen. Wir haben zwei Stunden lang über das Traktandum «Investitionskredite und Betriebshilfe an die Landwirtschaft» diskutiert. Genau gleich viel Zeit will uns die Fraktionspräsidentenkonferenz zur Erörterung des Aussenwirtschaftsberichts einräumen. Diese Investitionskredite an die Landwirtschaft sind offenbar in diesem Rat zeitlich etwa gleichwertig wie die gesamte Aussenwirtschaftspolitik, die Europapolitik, die Fragen der Teuerung in der Schweiz, der Frage der Betriebsschliessungen, die Zukunftsaussichten der Gatt-Verhandlungen oder die Auswirkungen des Golfkriegs. Wir haben darüber abgestimmt, dass wir das Geschäft von Kategorie III in Kategorie II umteilen wollen, mit der Begründung, wir müssten etwas mehr Zeit haben, um hier schwergewichtig die Stimme des Parlamentes in diesem wirtschaftlichen Integrationsprozess zum Ausdruck zu bringen. Und was ist passiert? Die Fraktionspräsidentenkonferenz will diesem Rat ganze 15 Minuten, verteilt auf alle Fraktionen, zusätzlich einräumen. Das ist im Grunde genommen eine Beleidigung der Mehrheit des Parlaments, die mehr Zeit für eine schwergewichtige Debatte haben wollte. Abstimmung - Vote Fürden Ordnungsantrag Herczog 66 Stimmen Dagegen 54 Stimmen #ST# 90.036 Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contributions aux frais Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Mai 1990 (BBII11062) Message et projet d'arrêté du 16 mai 1990 (FF II 1001) Beschluss des Ständerates vom 3. Oktober 1990 Décision du Conseil des Etats du 3 octobre 1990 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Herr Meier-Glattfelden unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 22 Absatz 2 und Artikel 68 Absatz 2 des Geschäftsreglements den Bericht über die Verhandlungen und die Anträge der vorberatenden Kommission zum schriftlichen Verfahren (Kategorie V) im Nationalrat. Inhalt der Vorlage Der Bundesrat beantragt für die Jahre 1991 und 1992 insgesamt 515 Millionen Franken für Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet, 35 Millionen Franken mehr als in den beiden Vorjahren. Die 1959 eingeführten Kostenbeiträge werden nur für die ersten 15 Grossvieheinheiten eines Betriebs ausbezahlt. Damit wird der kleine und mittlere Betrieb mit Nebenerwerb begünstigt. Die Vollerwerbsbetriebe liegen heute auch im Berggebiet bei 20 und mehr Grossvieheinheiten. Die Kostenbeiträge berücksichtigen insbesondere die Nachteile bezüglich Klima, Vegetationsdauer, Lage und Erschliessung der Betriebe. Der Ständerat beschloss am 3. Oktober 1990

550.

Millionen Franken, was eine Erhöhung um 70 Millionen im Vergleich zu den zwei Vorjahren bedeutet. Erwägungen der Kommission Die Kommission war mehrheitlich der Auffassung, dass erst mit der vom Ständerat vorgeschlagenen Erhöhung die Teuerung der letzten zwei Jahre ausgeglichen wird. Damit sei keine substantielle Verbesserung verbunden. Das Gesamteinkommen der Bergbetriebe erreiche auch mit dieser Massnahme nur 74 Prozent des Gesamteinkommens der Talbetriebe. Die Finanzdelegation beantragte die Aufhebung der sogenannten Betriebsbeiträge (jährlich rund 15 Mio. Franken) aufgrund geänderter Rahmenbedingungen. Der Bundesrat hat dieser Aenderung am 4. April 1990 zugestimmt und sieht eine einkommenspolitische Kompensation durch eine entsprechende Erhöhung der Kostenbeiträge 'ab 1. Januar 1992 vor. Am 3. Oktober 1990 reichte Nationalrat Blatter mit 46 Unterschriften das Postulat 90.772 ein. Er ersucht darin den Bundesrat, die Betriebsbeiträge weiterzuführen. M. Meier-Glattfelden présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: Nous vous soumettons, conformément aux articles 22, alinéa 2, et 68, alinéa 2, du règlement, le rapport relatif aux délibérations et les propositions de la commission préparatoire concernant la procédure écrite (catégorie V) au Conseil national. Teneur du projet Le Conseil fédéral propose de verser pour les années 1991 et 1992 un total de 515 millions de francs à titre de contributions aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne, soit 35 millions de plus que les deux années antérieures. Les contributions aux frais, instituées en 1959, ne sont versées que pour les 15 premières unités de gros bétail (UGB) d'une exploitation. Cette formule favorise les petites et moyennes exploitations disposant d'un gain accessoire. Or, les exploitations n'ayant qu'une source de revenu, comptent généralement, même en montagne, 20 UGB ou plus. Les contributions aux frais tiennent compte des inconvénients dus au climat, au cycle de la végétation, ainsi qu'à la situation et à la desserte de l'exploitation. Le Conseil des Etats a décidé le 3 octobre 1990 d'octroyer 550 millions de francs, soit 70 millions de plus que les deux années antérieures. Considérations de la commission La majorité de la commission considère que l'augmentation proposée par le Conseil des Etats est seule suffisante pour compenser le renchérissemtn des deux dernières années. Aucune amélioration substantielle n'en résulte. Même avec cette mesure, le revenu des exploitations de montagne n'atteint que

74.

pour cent de celui de la plaine. La Délégation des finances avait proposé de supprimer les contributions à l'exploitation qui totalisent près de 15 millions de francs par an - en raison de révolution des conditions générales. Le Conseil fédéral a approuvé cette modification le 4 avril 1990 et il prévoit une compensation destinée à améliorer les revenus sous forme d'un relèvement des contributions aux frais dès le 1er janvier 1992. Le 3 octobre 1990, le conseiller national Blatter a déposé le postulat 90.773 muni de 46 signatures, lequel demande au Conseil fédéral de maintenir les contributions à l'exploitation.

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4.

März 1991 N 219 Viehhalter im Berggebiet Anträge der Kommission

1.

Mit 16 zu 2 Stimmen und bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission dem Nationalrat, den Beschluss des Ständerats auf 550 Millionen Franken zu unterstützen. Darin enthalten ist der Betriebsbeitragskredit von 15 Millionen Franken.

2.

Mit 12 zu 0 Stimmen und bei 7 Enthaltungen übernimmt die Kommission das Postulat 90.773, Weiterführung der Betriebsbeiträge, als Kommissionspostulat und empfiehlt es dem Nationalrat zur Ueberweisung. Propositions de la commission

1.

Par 16 voix contre 2 avec une abstention, la commission propose au Conseil national d'appuyer la décision du Conseil des Etats d'accorder le montant de 550 millions de francs, qui inclut un crédit de 15 millions de francs au titre des contributions à l'exploitation.

2.

Par 12 voix sans opposition et avec 7 abstentions, la commission reprend le postulat 90.773 demandant le maintien des subsides à l'exploitation sous forme de postulat de la commission, et elle demande au Conseil national de le transmettre. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 135 Stimmen Dagegen 2 Stimmen An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Ad 90.036 Postulat der Kommission Weiterführung der Betriebsbeiträge Postulat de la commission Agriculture. Sauvegarde des subsides à l'exploitation Wortlaut des Postulates vom 24. Oktober 1990 Mit der neuen Vorlage für Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet der voralpinen Hügelzone hat der Bundesrat die Beiträge in Verbindung mit der Betriebsberatung von 16,5 Millionen Franken gestrichen und in den Gesamtbeitrag integriert. Wir ersuchen den Bundesrat:

1.

die Beiträge in Verbindung mit der Betriebsberatung weiterzuführen und die Ausbildungsziele im Sinne der Begründung neu zu formulieren;

2.

zu prüfen, ob diese Beiträge zu Lenkungsbeiträgen ausgebaut werden können. Texte du postulat du 24 octobre 1990 Dans son nouveau projet concernant les contributions aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne et de la région préalpine des collines, le Conseil fédéral a biffé les 16,5 millions de francs qu'il versait aux participants au service de vulgarisation et les a intégrés au total. Nous demandons au Conseil fédéral:

1.

De poursuivre le payement des contributions pour les participations au service de vulgarisation et de redéfinir les objectifs de la formation tels qu'ils sont formulés dans mon développement.

2.

D'étudier la possibilité de transformer ces subsides en contribution d'incitiation. Meier-Glattfelden, Berichterstatter: Im Zusammenhang mit der soeben angenommenen Vorlage will der Bundesrat die Beiträge in Verbindung mit der Betriebsberatung streichen. Die Kommission hat sich darüber ausgesprochen, und die Kommission bittet Sie mit 12 zu 0 Stimmen, dem Postulat, das Ihnen vorliegt, zuzustimmen. Diese Betriebsbeiträge werden seit 1958 ausgerichtet. Sie haben sich bestens bewährt. Die Bergbauern erhalten Beiträge, wenn sie gewisse Bedingungen erfüllen, nämlich mindestens im Winter an zwei Beratungsabenden teilnehmen, einen Betriebsspiegel und ein Viehregister führen. Lediglich aufgrund einer Bemerkung der Finanzdelegation sollen nun die Beiträge in Verbindung mit der Betriebsberatung gestrichen werden. Die Teilnahmen an viehwirtschaftlichen Beratungen werden stark zurückgehen. Gerade heute aber ist eine gute Beratung unserer Bergbauern wegen den Problemen integrierte Produktion, Oekologie, Gewässer- und Tierschutz sehr wichtig. Ich bitte Sie, das Postulat der Kommission zu überweisen. Blatter: Ich bitte Sie, dem Kommissionspostulat zuzustimmen. Warum? Wie der Vorredner bereits erwähnt hat, sind die Bedingungen an drei Punkte geknüpft. Diese Bedingungen haben sich wirklich bewährt. Ich habe mich in unserem Kanton erkundigt. Der Bundesrat und die Verwaltung haben es übrigens in der Hand, die Bedingungen zu ändern und anzupassen, wenn sie dies als notwendig erachten. Heute sind die Beiträge an die Grossvieheinheit, auf maximal 15 GVE, gebunden. Sie betragen in den Zonen l bis IV 30 bis 70 Franken pro Grossvieheinheit oder maximal 450 bis 1050 Franken pro Betrieb und Jahr. Ein Beispiel: Den Landwirten des Kantons Obwalden wurden 1990 total 351 000 Franken ausbezahlt. Von total 912 Betriebsinhabern haben im letzten Jahr 597 Landwirte alle drei Bedingungen erfüllt und einen Beitrag von durchschnittlich 580 Franken pro Betrieb erhalten. Machen wir uns bitte nichts vor! Wenn wir keine Bedingungen mehr aufstellen und dieses bewährte System aufgeben, dann werden die Teilnehmerzahlen an den Betriebskursen eindeutig stark zurückgehen, und das wäre schade. Ein bewährtes Modell der permanenten Weiterbildung der Bergbauern würde ersatzlos aufgegeben, und dies allein aufgrund der Bemerkung der Finanzdelegation, man solle Subventionen vereinfachen. Ich bitte Sie zu beachten: Hier geht es nicht um mehr oder weniger Subventionen, sondern um die Beibehaltung eines bewährten Auszahlungssystems. Die Subvention soll nicht im Giesskannensystem ausgeschüttet werden, die Kommission will eine bescheidene, aber leistungsabhängige Subvention, die sich bewährt hat, erhalten. Ich glaube, wir haben in der Landwirtschaft noch genug Themen und Anliegen, die diese Kurse rechtfertigen. Ich denke an integrierte Produktion, Oekologie oder die Probleme des Gewässer- und Tierschutzes. Ich bitte Sie, dem Kommissionspostulat zuzustimmen, und danke Ihnen. Schnider: Mit dem Kommissionspostulat unterstützen wir eine wertvolle Massnahme im Berggebiet. Damit wird einerseits bezweckt, einen gesunden Gedankenaustausch unter den Landwirten zu pflegen, und noch bedeutender scheint mir die gute Gelegenheit, die neuesten Informationen zu erhalten und entsprechend auszuwerten. Der Verzicht darauf, die Betriebsbeiträge separat auszuzahlen - wie das bis jetzt der Fall war -, würde den Betriebsberatern künftig ihre wertvolle Arbeit erschweren. Die Präsenz an den bis heute gutbewährten Orientierungsabenden würde stark nachlassen.

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Institut pour les maladies à virus à Mittelhäusern 220 N 4 mars 1991 Im Hinblick auf die wertvollen Orientierungen, welche von den Betriebsberatern an den erwähnten Versammlungen jeweils abgegeben werden, bitte ich Sie, das Kommissionspostulat gutzuheissen. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je pourrais fort bien m'accommoder d'un postulat en sachant qu'il ne sera pas exécutable en tant que tel et m'éviter ainsi une discussion et une confrontation avec la commission et peut-être le plénum du Conseil national. Mais, par honnêteté, je ne le fais pas. Je tiens à ce que vous sachiez que si le Conseil fédéral s'est opposé à la forme du postulat, c'est parce que la Délégation des finances du Parlement - je dis bien la Délégation des finances du Parlement et non pas un organe de l'Administration fédérale ni du Conseil fédéral - a demandé de supprimer les contributions à l'exploitation sous la forme qu'elles revêtaient, à la première raison qu'une partie importante des buts qu'elles devaient atteindre l'ont été et à l'explication aussi qu'il était convenable de prévoir non pas une série de petits crédits juxtaposés mais d'englober cette contribution de la Confédération de toute façon dans une contribution plus globale qui est celle même que vous venez de voter. Or, vous avez voté, à la suite du Conseil des Etats, un montant substantiellement plus élevé que celui que le Conseil fédéral vous proposait. Vous ne pouvez dès lors pas demander le beurre et l'argent du beurre. Il est clair que dans ce montant substantiellement élevé que vous venez de décider sont compris les subsides à l'exploitation qui a, dans le fond comme dans la forme, fait maintenant largement son temps. C'est la raison pour laquelle je vous propose d'éviter un travail inutile à l'administration dans l'étude d'un postulat qui est dépassé par les événements. Sachez en tout cas que les contributions destinées à améliorer l'élevage et l'exploitation du bétail ont été supprimées au 1 er janvier 1992 et que vouloir les rétablir procède d'une politique de complication pour l'administration et d'une politique de surenchère pour les finances de la Confédération. Il ne faut donc pas le faire. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulâtes 58 Stimmen Dagegen 20 Stimmen #ST# 90.041 Institut für Viruskrankheiten in Mittelhäusern. Zusatzkredit Institut pour les maladies à virus à Mittelhäusern. Crédit supplémentaire Botschaft und Beschlussentwurf vom 30. Mai 1990 (BBI II 1483) Message et projet d'arrêté du 30 mai 1990 (FF II 1407) Beschluss des Ständerates vom 27. November 1990 Décision du Conseil des Etats du 27 novembre 1990 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Herr Euler unterbreitet im Namen der erweiterten Bautengruppe den folgenden schriftlichen Bericht: In Anwendung von Artikel 22 Absatz 2 und Artikel 68 Absatz 2 des Geschäftsreglementes des Nationalrates vom 22. Juni 1990 unterbreiten wir Ihnen Bericht und Antrag der erweiterten Bautengruppe betreffend Ueberprüfung der Botschaft 90.041 vom 30. Mai 1990 und Entwurf zu einem Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für die Errichtung des Eidgenössischen Instituts für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) in Mittelhäusern, Köniz BE. Mit dieser Vorlage wird ein Zusatzkredit von 14,7 Millionen Franken zu dem von den eidgenössischen Räten im März 1986 bewilligten Objektkredit von 46,1 Millionen Franken beantragt. Mithin wird mit Kosten von 60,8 Millionen Franken für dieses Institut gerechnet. Am Anfang der Reihe von Gründen, die zu dieser Kostensteigerung geführt haben, dürfte die Tatsache liegen, dass die Vorlage von der Verwaltung bereits im Jahre 1979 ausgearbeitet, den eidgenössischen Räten aber erst im Jahre 1985 vorgelegt werden konnte. Wohl wurde für die Botschaft von 1985 die Teuerung aufgerechnet, allerdings generell aufgrund der allgemeinen Baukostenteuerung. Eine Neuberechnung fand nicht statt. Ein gewichtiger Faktor für die Mehrkosten liegt darin, dass sich nach Bewilligung des Objektkredites der effektive Baubeginn bis ins Frühjahr 1989 hinauszog. Zahllose Hürden waren in der Zwischenzeit zu überwinden, angefangen bei Baueinsprachen, die den Bau verhindern sollten, und langwierigen Baubewilligungsverfahren auf Gemeinde- und kantonaler Ebene, einschliesslich der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die zu Baubeginn nicht vorgesehen war. Diese war nicht nur kostspielig und bewirkte eine Bauverzögerung von gegen zwei Jahren, sondern mündete auch in weitreichende, teure Auflagen aus. Zudem verlangte der Nationalrat im Jahre 1986 eine zusätzliche Holzschnitzelfeuerung für 435 000 Franken. Vom beantragten Zusatzkredit von 14,7 Millionen Franken entfallen 11,85 Millionen Franken auf die Teuerung und 2,85 Millionen Franken auf projektbedingte Mehrkosten. Gemessen an der Tatsache, dass es sich beim IVI um einen wissenschaftlichen Spezialbau mit zum Teil hochtechnischen und einmaligen Einrichtungen handelt, erscheinen die Projektänderungen eher zurückhaltend, um so mehr als die Forschung und die damit verbundenen Neuerkenntnisse in verantwortbarem Ausmass zu berücksichtigen waren. Eine einigermassen genaue Kalkulation ist bei derart hochspezialisierten Bauten und Anlagen äusserst schwierig. Im Bereiche der Betriebssicherheit, des Umweltschutzes und des zusätzlichen Bevölkerungsschutzes in der Umgebung ergaben sich Mehrkosten, die weit über der Summe von 2,85 Millionen Franken lagen. Es mussten deshalb Projektänderungen vorgenommen werden, die Einsparungen bewirkten und zum Verzicht auf gewisse Anlagen und Dienstleistungen führten. So wird - zumindest vorläufig - auf die Beschaffung von Anlagen für die Produktion von Maul- und Klauenseuche-Impfstoffen verzichtet. Die Begründung hierfür wie auch für den Verzicht auf eine eigene Zucht von spezifisch krankheitsfreien Schweinen ist in der Botschaft unter Ziffer 23 hinreichend dargestellt. Hingegen wäre es nicht zu verantworten, sich durch noch weitergehende Aufgabenreduktionen in eine Auslandsabhängigkeit zu begeben, die sich in plötzlich und überraschend auftretenden Situationen (man denke an die Jacob-Creuzfeldtsche Krankheit oder die Bovine Spongiose Encephalopathie, «Rinderwahnsinn») verhängnisvoll auswirken könnte. Der Verzicht auf die Beschaffung eines Elektronenmikroskopes ist vertretbar, weil es heute in der Virologie biologische Nachweismethoden gibt, die ebenbürtig sind. Es ist somit nicht damit zu rechnen, dass heutige «Einsparungen» in Bälde mit Anschaffungen aus ändern Krediten nachgeholt werden. In einem Ergänzungsbericht der zuständigen Verwaltung, der von der vorberatenden ständerätlichen Kommission angefordert wurde, ist eine detaillierte Zusammenstellung der teuerungsbedingten Mehrkosten sowie der auf Projektänderungen basierenden Mehr- bzw. Minderkosten enthalten. Die erweiterte Baugruppe des Nationalrates hat von diesem Ergänzungsbericht zustimmend Kenntnis genommen. Zudem erhielt die Kommission anlässlich der Begehung der Baustelle und in der anschliessenden Sitzung von den Vertretern des Bundesamtes fürVeterinärwesen, des Institutes für Viruskrankheiten sowie des Amtes für Bundesbauten offen Auskunft auf alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit diesem Geschäft stellten. Sie ist von der Notwendigkeit des Zusatzkredites überzeugt. M. Euler présente au nom du Groupe des constructions élargi le rapport écrit suivant: En application des articles 22, 2e alinéa, et 68, 2e alinéa, du Règlement du Conseil national du 22 juin 1990, nous vous soumettons le rapport et la proposition du Groupe des constructions élargi, consécutifs à l'examen du message -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contributions aux frais In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.036 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.03.1991 - 14:30 Date Data Seite 218-220 Page Pagina Ref. No 20 019 639 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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