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Entscheid

90-044

Verwaltungsbehörden 11.03.1991 90.044

11. März 1991Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

18.15

h Vorsitz - Présidence: Herr Schönenberger Nachruf-Eloge funèbre Präsident: Am vergangenen Freitag ist unser Präsident, Max Affolter, von seinen schweren Leiden erlöst worden. Obwohl wir darauf vorbereitet sein mussten, sind wir fassungslos. Wir alle hätten es Max Affolter gegönnt, wenn er das Amt des Ständeratspräsidenten - für das er mit grossem Engagement gekämpft und auf das er sich intensiv vorbereitet hatte - seinen Vorstellungen entsprechend hätte zu Ende führen können. Max Affolter, geboren am 30. Dezember 1923, Bürger von Ölten und Gerlafingen, war kein stiller Beobachter der Politszene. Er war ein eigentlicher homo politicus, der sein Leben schon früh auf eine politische Karriere ausrichtete. Nach dem Studium der Rechte an den Universitäten Zürich, Paris und Michigan und nach der Eröffnung eines eigenen Anwaltsbüros stieg er in die kantonale Politik ein. 1961 wurde der Oltener Freisinnige in den solothurnischen Kantonsrat gewählt, dem er während 19 Jahren angehörte. Als Präsident der freisinnigen Kantonsratsfraktion und 1976 als Präsident des Kantonsrates prägte er die kantonale Politik entscheidend mit. Dabei setzte er sich unbeirrbar auch dann für liberale Anliegen ein, wenn dies auf Kosten seiner Beliebtheit und des sicheren Wahlglückes ging. Dieser unabhängige Kämpfer war denn auch wie geschaffen für den Ständerat, in den er im Herbst 1979 als Nachfolger des zurückgetretenen Ständeratspräsidenten Ulrich Luder gewählt wurde. Im Ständerat gewann Max Affolter rasch an Einfluss, Achtung und Anerkennung. Dank seiner profunden juristischen Kenntnisse war seine Mitarbeit bei wichtigen Gesetzesvorlagen wie Strafgesetzbuchrevisionen, Persönlichkeitsschutz, Mieterund Kündigungsschutz, Kartellrecht usw. prägend. Unermüdlich setzte er sich für eine verständliche Gesetzessprache ein. Besonders hervorzuheben ist sein Einsatz für das Konsumkreditgesetz, dessen vorberatende Kommission er präsidierte. Aber nicht nur juristische Fragen gehörten zu seinem bevorzugten Politikbereich. In der Aussenpolitik befasste er sich vor allem mit deren Grundsätzen und mit der Entwicklungshilfe. Er setzte sich stets für die Stärkung der Rolle des Parlamentes in der Aussenpolitik ein. Präsent und engagiert war Max Affolter auch in der Verkehrspolitik und in Fragen des Parlamentsrechts und -Verfahrens sowie bei der Reorganisation der Parlamentsdienste. Zu seinen Steckenpferden gehörte schliesslich die Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung. Wenn es darum ging, Missstände, allzu grossen Perfektionismus oder unklare Kompetenzregelungen zu bekämpfen, war er nicht nur ein kritischer, sondern auch ein beharrlicher Ständerat. Ein klassisches Beispiel für die Affoltersche Hartnäckigkeit war sein erfolgreicher Kampf für Reformen im Bereich der Alkoholverwaltung und Alkoholaufsicht oder in der Frage des Ausgleichs der kalten Progression. Max Affolter gehörte während seiner Tätigkeit im Ständerat über hundert Ad-hoc-Kommissionen und fast allen ständigen Kommissionen an. Einigen ständigen Kommissionen - wie z. B. der Kommission für auswärtige Angelegenheiten oder der Petitions- und Gewährleistungskommission - stand er als Präsident vor. Bedacht auf das Ansehen der politischen Institutionen im allgemeinen und des Parlamentes im besonderen, setzte er sich für deren Präsenz und Stärkung im Rahmen der verfassungsmässigen Ordnung ein. Es ist denn auch sein Verdienst, dass das Parlament in diesem Jubiläumsjahr in Erscheinungtritt. Dem Jubiläumsjahr hat Max Affolter viel Bedeutung beigemessen. In seiner Antrittsrede als Ständeratspräsident hat er uns alle dazu aufgerufen, das Jubiläumsjahr «- über das Nachdenken und die Suche nach nationaler Identität hinaus-zu einer Wegmarke unserer gesamten Staatspolitik und der Pragmatismus-Abkehr» werden zu lassen. Max Affolter, nach seiner eigenen Aussage kein Sowohl-alsauch-Politiker, war sich nicht nur der Möglichkeiten, sondern auch der Grenzen der Politik bewusst. Wenn er etwa gegen den Uno-Beitritt stimmte, so tat er dies, weil er davon überzeugt war, dass das Vorhaben im Volk nicht abgestützt war. Wer Max Affolter näher kannte, wusste, dass hinter der oft rüden Schale ein liebenswürdiger, phantasievoller, toleranter und kollegialer Mensch steckte, der die ihm übertragenen Aufgaben mit grosser Lust und Schaffenskraft anging. Wir verlieren mit Max Affolter einen echt liberalen Grundsatzpolitiker, der auf die persönliche Verantwortung, die Toleranz, das Gespräch und die Lernfähigkeit des Menschen und Bürgers vertraut hat. Wir danken ihm für seine grossen Verdienste und den fast unbeschränkten Einsatz für die öffentliche Sache. Wir versichern seine Gemahlin, seine Familie und seine Freunde unseres aufrichtigen Beileids und unserer Anteilnahme. Ich bitte die Ratsmitglieder, die Anwesenden im Saal und die Besucher auf den Tribünen, sich zum Gedenken an unseren verstorbenen Ratspräsidenten von den Sitzen zu erheben. Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Sitzen L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt #ST# 90.044 Landesgrenze im Sektor der Staumauer von Livigno. Abkommen Frontière dans le secteur du barrage de Livigno. Convention Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. Juni 1990 (BBII11629) Message et projet d'arrêté du 18 juin 1990 (FF II 1525) BeschlussdesNatipnalratesvom 12. Dezember 1990 Décision du Conseil national du 12 décembre 1990 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière On. Masoni, relatore: La Commissione degli affari esteri vi invita ad approvare la Convenzione del 5 febbraio 1990 tra la Confederazione svizzera e l'Italia relativa alla rettifica di frontiera nella zona della diga di Livigno. Il confine attuale segue i corsi sinuosi che corrispondono alla linea mediana dei letti del Torrente della Cera/Ova Chaschabella, dell'Acqua del Gallo (Ova del Gai) e dello Spöl, ora sommersi. Per delimitare, anche a scopo di controlli e di definizione di responsabilità, la parte svizzera e la parte italiana del lago, il confine sommerso non è d'alcun aiuto. Sulla superficie del lago è pressoché impossibile determinare la frontiera attuale. E quindi opportuno far capo a linee rette, facilmente determinabili topograficamente e delimitabili. Ciò avviene attraverso la permuta di due uguali superfici di 21 020 m2 di territorio elvetico e di territorio italiano conformemente al piano che troviamo alla fine del messaggio del Consiglio federale. Anche se si tratta di una questione di interesse minore occorre, a norma della Costituzione federale, una decisione mediante decreto federale soggetto a referendum facoltativo. La commissione vi raccomanda di approvare il progetto che autorizza il Consiglio federale a ratificare la convenzione.

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11.

März 1991 133 Interpellation Onken Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat -Au Conseil fédéral #ST# 90.940 Interpellation Onken Priorjtäten in der Entwicklungszusammenarbeit Priorités dans la coopération au développement Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1990 Im laufenden Jahr sind zwei gewichtige Rahmenkredite für internationale Entwicklungszusammenarbeit erneuert worden. Um zur Lösung gewisser Probleme gesamtwirtschaftlicher oder global-ökologischer Natur beizutragen, ist multilaterale Zusammenarbeit zweifellos unverzichtbar. Im Schweizervolk geniessen jedoch seit jeher die bilaterale, direkte Hilfe und jene der privaten Hilfswerke besonderes Vertrauen. Die Bevölkerung würde deshalb kaum verstehen und akzeptieren, wenn Verpflichtungen der Schweiz für multilaterale Organisationen, Programme und Projekte die überschaubare bilaterale Entwicklungszusammenarbeit, sei sie staatlich oder privat, beeinträchtigen. Ich frage deshalb den Bundesrat:

1.

Trifft es zu, dass trotz der Aufstockung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit in der Periode 1990/91 bilaterale Programme gekürzt oder entgegen der Planung nicht ausgebaut werden, um die multilaterale Zusammenarbeit zu steigern?

2.

Trifft es zu, dass auch die Zusammenarbeit mit den privaten Hilfswerken zurückgebunden und Gesuche um Ausbau abgelehnt worden sind?

3.

Ist der Bundesrat bereit, die Entwicklungszusammenarbeit über bilaterale Beziehungen prioritär zu fördern und im Konfliktfall multilaterale Vorhaben zurückzustellen? Ueberhaupt: Genügt im Vergleich die Aufsicht über die multilateralen Projekte, und wie sieht die Erfolgskontrolle aus?

4.

Ist der Bundesrat bereit, die Zusammenarbeit mit den privaten Hilfswerken weiter auszubauen, zum Beispiel durch die Uebertragung zusätzlicher Regieprojekte, durch erhöhte Programmfinanzierungsanteile oder durch neue Formen der Zusammenarbeit? Texfe de l'interpellation du 12 décembre 1990 En 1990 ont été renouvelés deux importants crédits de programme pour la coopération internationale au développement. Une coopération multilatérale est sans aucun doute indispensable si l'on veut aider à trouver une solution à certains problèmes économiques ou écologiques qui touchent l'ensemble de la planète. Or nos concitoyens ont toujours accordé leur confiance principalement à l'aide bilatérale directe et à celle des oeuvres d'entraide privées. La population aurait donc beaucoup de peine à comprendre et à accepter que les engagements de la Suisse dans des programmes et des projets multilatéraux, ainsi qu'auprès d'organisations multilatérales, ne portent préjudice à la coopération bilatérale dans son ensemble, qu'elle soit publique ou privée. J'adresse donc les questions suivantes au Conseil fédéral:

1.

Est-il exact que, pour intensifier la coopération multilatérale, certains programmes bilatéraux seront réduits ou ne pourront être étendus en dépit des prévisions, bien que l'on ait augmenté les moyens destinés à la coopération au développement pour la période 1990/1991?

2.

Est-il exact que la collaboration avec les oeuvres d'entraide privées a été réduite et que des demandes d'expansion ont été rejetées?

3.

Le Conseil fédéral est-il prêt à promouvoir en priorité l'aide au développement par des contacts bilatéraux et à écarter les projets multilatéraux au cas où deux initiatives seraient concurrentes? En outre, a-t-il un droit de regard suffisant sur les projets multilatéraux, et qu'en est-il du contrôle d'efficacité?

4.

Le Conseil fédéral est-il prêt à intensifier sa collaboration avec les oeuvres d'entraide privées, par l'organisation de nouveaux projets en régie, par une participation plus importante au financement de programmes ou par une nouvelle forme de coopération, par exemple? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer, Jaggi, Meier Josi, Miville, Piller, Roth, Simmen, Weber (8) Onken: Seit ich politisch-parlamentarisch aktiv bin, befasse ich mich auch mit Fragen der Entwicklungszusammenarbeit. Als junger Kantonsrat bin ich im Jahr 1974 Präsident einer Grossratskommission geworden, die das kantonale Gesetz über Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vorzuberaten hatte. Unsere Arbeit geriet damals in die Turbulenzen um die Kredite an die Weltbank-Tochterorganisation, die Ida, die International Development Agency. Das Volk lehnte diese, wie Sie sich erinnern werden, ab. Wir haben die Kontroverse sorgfältig analysiert und aus der Abstimmungsdiskussion Folgerungen für unsere Weiterarbeit gezogen. Diese Folgerungen lauteten damals, knapp zusammengefasst:

1.

Unsere Hilfe muss sich auf die Aermsten der Armen konzentrieren.

2.

Es muss Hilfe für die Bevölkerung sein, nicht für Regierungen.

3.

Es muss, unter Einbezug der Betroffenen, Hilfe zur Selbsthilfe sein.

4.

Es muss sich um überschaubare Vorhaben in angepasster Technik handeln, nicht um vermessene Grossprojekte.

5.

Es soll bilaterale Hilfe sein, nicht multilaterale. Viele dieser Grundsätze gelten heute unvermindert. Einer scheint jedoch an Verbindlichkeit und Priorität zu verlieren, der Grundsatz vom Vorrang der Bilateralität unserer Kooperationsbemühungen. Mit wachsendem Abstand von jener Volksabstimmung Anfang der siebziger Jahre verblasst diese Warnung des Souveräns, verliert sich - so scheint es - der politische Wille, einen ziemlich unzweideutigen Auftrag konsequent zu repektieren. Meine Interpellation dient nicht zuletzt auch dazu, nachhaltig daran zu erinnern und eine klare Grenzziehung zu fordern. Multilateralität begegnet uns heute auf Schritt und Tritt und in zunehmendem Masse. Sie beschäftigte uns am letzten Donnerstag bei der Hilfe an die von den Boykottmassnahmen gegen Irak am meisten betroffenen Länder und weckte Zweifel an der gezielten, von uns selbst bestimmten Projektorientierung der eingesetzten Gelder. Sie wird uns übermorgen wieder begegnen, wenn es um die Rahmenkredite der 700-Jahr-Feier zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer geht, wo etwa beim Rückkauf von kommerziellen Forderungen zum Marktwert vorab von multilateralen Trust funds ausgegangen wird, nicht aber von bilateralen Kooperationen. Das sind bloss zwei Beispiele, die sich beliebig vermehren Hessen und die eine schleichende Tendenz zur Multilateralisierung der Ent-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Landesgrenze im Sektor der Staumauer von Livigno. Abkommen Frontière dans le secteur du barrage de Livigno. Convention In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.044 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1991 - 18:15 Date Data Seite 132-133 Page Pagina Ref. No 20 019 869 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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