90-047
Verwaltungsbehörden 21.03.1991 90.047
21. März 1991Deutsch5 min
Source admin.ch
Initiative parlementaire. Indemnisation des frais 706 N 21 mars 1991 sein, neue Wege zu beschreiten. Um das Wagnis in Grenzen halten zu können, lohnt es sich, gewisse Sicherheitshebel einzubauen. Auch dem haben wir Rechnung getragen. Um eine Verbesserung des heutigen Zustandes herbeizuführen, haben sich die GPK und die Finanzkommission auf die vorliegende Motion geeinigt. Wobei der Ausdruck «geeinigt» wörtlich zu nehmen ist, ging doch der ursprüngliche Vorschlag der GPK wesentlich weiter, die Finanzkommission übernahm eher die Bremserfunktion. Zum Inhalt der Motion: Mit dem Teil A wird der Bundesrat verpflichtet, die erforderlichen Instrumente für eine quantitative und qualitative Personalpolitik zu schaffen. Diese haben wesentliche Berührungspunkte zum Controlling-Projekt der Eidgenössischen Finanzverwaltung, so dass sich hier Synergieeffekte erhoffen lassen. Das Personal-Controlling beinhaltet die Bereiche Personaleinsatz, Einstellung, Auswahl, Ausbildung, Förderung, Entlöhnung und Führung. Auch gilt es zu beachten, dass das Personalmanagement mit den anderen Führungsinstrumenten wie Legislaturplanung, Finanzplan, Verwaltungs- und parlamentarische Kontrolle zu kuppeln ist. Der Teil B verpflichtet deshalb den Bundesrat, mit dem Legislaturfinanzplan auch Varianten einer Legislaturpersonalplanung vorzulegen. Damit überträgt das Parlament versuchsweise und befristet die Zuständigkeit für die Stellenplafonierung an den Bundesrat. Sollte sich diese Massnahme bewähren, die heutige Situation nach unserer Beurteilung verbessern und damit unsere hohen Ansprüche befriedigen, könnte dies die zukünftige Lösung sein. Bedingung ist allerdings, dass die diesbezügliche Kontrollmöglichkeit des Parlaments merklich verbessert wird. Teil C verlangt vom Bundesrat, es sei eine Botschaft für einen befristeten Bundesbeschluss zur Revision des Bundesgesetzes über die Stellenplafonierung vorzulegen, womit die vorhin erläuterten Massnahmen vorübergehend in Kraft gesetzt werden könnten. Definitiv- ich wiederhole das bewusst-wird die Sache erst, wenn wir vor Ende der Versuchszeit beschliessen, dass wir das wirklich wollen. Sonst treten die vorübergehend aufgehobenen Bestimmungen wieder in Kraft. Wir gehen also kein allzu grosses Risiko ein. Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Finanzkommission, dieser Motion in allen Teilen und ausschliesslich als Motion zuzustimmen, frei nach dem Motto: Wer nichts wagt, gewinnt nichts. Das zeitliche Argument des Bundesrates, den Teil C nur als Postulat entgegenzunehmen, gewichten wir nicht allzu schwer. Niemand ist böse, wenn der Bundesrat schneller agiert und reagiert als gefordert. Präsident: Die LdU/EVP-Fraktion, die grüne Fraktion, die CVP-Fraktion, die liberale Fraktion, die sozialdemokratische Fraktion sowie die freisinnig-demokratische Fraktion teilen mit, dass sie allen drei Teilen der Motion in Form der Motion zustimmen. Bundesrat Stich: Es ist immer besonders schön für einen Bundesrat, wenn er feststellt, dass mindestens sämtliche Bundesratsparteien ihn wortwörtlich, bildlich und in aller Form im Stich lassen. Aber ich möchte Ihnen trotzdem noch ganz kurz begründen, warum Sie trotz Ihren Fraktionsbeschlüssen dem Bundesrat zustimmen sollten: Sie haben völlig recht, wenn Sie wünschen, diesen Beschluss aus dem Jahre 1974 zu ändern, ihn aufzuheben; da stimmt der Bundesrat mit Ihnen völlig überein. Wir sind uns aber auch bewusst - und ich denke, Sie auch -, dass es Aufgabe der Regierung, der Exekutive ist, für einen zweckmässigen Personaleinsatz, für die Planung, die Ausbildung usw. zu sorgen. In dieser Hinsicht sind wir mit den Motionsteilen A und B völlig einverstanden. In bezug auf den dritten Teil ist es aber ganz anders. Herr Züger hat zwar gesagt, wer nichts wage, gewinne nichts. Es gibt aber auch eine andere Variante: Wer viel wagt, kann auch alles verlieren. Sie sind nun gerade daran, alles zu verlieren. Denn vermutlich wird die Zeit bis 1992 - bis wir mit dem Voranschlag unsere Vorschläge für die Stellen machen müssen - nicht ausreichen, Ihnen eine solche Vorlage zu unterbreiten. Gemäss Motionstext muss sie ja für eine ganze Legislaturperiode gelten. Das heisst wahrscheinlich dann konkret, dass das, was Sie wünschen, erst 1996 in Kraft treten könnte. Das wäre doch wirklich schade, wenn Sie etwas verbessern wollen. Teile A, B -Parts A, B Ueberwiesen - Transmis Teil C-Part C Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen offensichtliche Mehrheit
Erwägungen
4.
Stimmen #ST# 90.047 Ausserparlamentarische Kommissionen 1989-1992. Commissions extra-parlementaires 1989-1992 Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 22. und 31. August 1990(BBIIII337) Rapport des commissions de gestion du 22 et 31 août 1990 (FF III320) Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport Präsident: Sie haben einen schriftlichen Bericht zugestellt erhalten. Die Kommission beantragt, vom vorliegenden Bericht und den darin enthaltenen Empfehlungen Kenntnis zu nehmen. Angenommen -Adopté #ST# 89.252 Parlamentarische Initiative (Ruf) Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz. Neuregelung der Spesenentschädigung Initiative parlementaire (Ruf) Arrêté fédéral relatif à la loi sur les indemnités parlementaires. Indemnisation des frais Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Wortlaut der initiative vom 15. Dezember 1989 Der Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz (vom
18.
März1988) ist in folgendem Sinne zu revidieren: Die Entrichtung der Uebernachtungs- und Reiseentschädigung an die Mitglieder des National- und Ständerates ist derart neu zu regeln, dass Ungerechtigkeiten und Missbräuche so weitgehend als möglich beseitigt werden. Insbesondere ist der Anspruch auf die Uebernachtungsentschädigung von einem konkreten Bedürfnisnachweis abhängig zu machen.
-- 1 of 2 --
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Ausserparlamentarische Kommissionen 1989-1992. Commissions extra-parlementaires 1989-1992 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.047 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.03.1991 - 15:00 Date Data Seite 706-706 Page Pagina Ref. No 20 019 736 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 2 of 2 --