90-057
Verwaltungsbehörden 30.01.1992 90.057
30. Januar 1992Deutsch5 min
Source admin.ch
Votations finales 56 30 janvier 1992 #ST# 90.057 Bundesgericht. Bauvorhaben Tribunal fédéral. Projet de construction Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. September 1990 (BBI III 685) Message et projet d'arrêté du 12 septembre 1990 (FF III 665) Beschluss des Nationalstes vom 4. Dezember 1990 Décision du Conseil national du 4 décembre 1990 Zusatzbericht des Bundesrates vom 21. Januar 1991 (BBI 1930) Rapport complémentaire du Conseil fédéral du 21 janvier 1991 (FF 1898) Uhlmann, Berichterstatter: Mit seiner Botschaft vom 12. September 1990 beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 46,7 Millionen Franken für die Erweiterung und den Ausbau des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne. Der Nationalrat beschloss als Erstrat am 4. Dezember 1990, auf die Vorlage einzutreten, sie aber an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, ein Projekt vorzulegen, das nicht in offensichtlichem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtes betreffend Waldgesetz steht - es geht da um den Park um das Bundesgerichtsgebäude. Der Bundesrat legte am 21. Januar 1991 einen Ergänzungsbericht vor. Die vorberatende Kommission des Nationalrates behandelte diesen am 30. Januar 1991 und teilte dem Bundesrat folgendes mit: «Die Diskussion hat gezeigt, dass die Kommission grundsätzlich immer noch hinter dem Projekt steht Sie ist indessen mehrheitlich der Auffassung, die zurzeit verfügbaren Unterlagen genügten nicht, um die Möglichkeit einer nochmaligen Rückweisung im Nationalrat angesichts der bekannten Projektproblematik entscheidend zu reduzieren. Die Kommission fasste deshalb für das weitere Vorgehen den folgenden Beschluss: In Anbetracht der besonderen Umstände sei - in Abkehr von der bisherigen Praxis, aber ohne Präjudiz-vorder Weiterführung der parlamentarischen Behandlung das Baubewilligungsverfahren einzuleiten und durchzuführen. Die Kommission ist der Meinung, dass mit dem Vorliegen eines im Baubewilligungsverfahren genehmigten Projektes die heute noch im Raum stehenden divergierenden Interpretationsmöglichkeiten weitgehend gegenstandslos werden. Aus diesen Gründen lädt Sie die Kommission ein, die entsprechenden Massnahmen zu treffen.» Aufgrund von Artikel 12 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes erhält der andere Rat Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn eine Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen oder deren Behandlung voraussichtlich um mehr als ein Jahr verschoben wird; dies ist hier der Fall. Die Kommission für öffentliche Bauten beantragt Ihnen, die Behandlung des Geschäftes durch den Nationalrat abzuwarten und erst dann das Geschäft zu behandeln. Bundesrat Stich: Ich frage mich, ob der Rückweisungsbeschluss tatsächlich nötig ist Der Kommissionspräsident hat dargelegt, wie es abläuft Jetzt werden diese ganzen Unterlagen in Lausanne bereinigt, und dann wird ja die Frage, wie gebaut werden kann, entschieden sein. Man hat im Nationalrat seinerzeit wegen 50 Bäumen Opposition gemacht, das war das Vordergründige. Das Hintergründige war vielleicht, dass man dem Bundesgericht sagen wollte, man sei über gewisse von ihm gefällte Entscheide bezüglich des Waldabstands nicht sehr zufrieden. Aber diese Frage soll nun geklärt werden. Wenn wir die Baubewilligung haben, denke ich, dass wir dies nachher wieder ganz normal der Kommission des Nationalrates unterbreiten und das Geschäft dort wieder aufnehmen können. Ich denke nicht, dass es sehr sinnvoll ist, wenn wir dann eine neue Botschaft verfassen. Ich würde Ihnen empfehlen, einfach von den Ausführungen des Herrn Kommissionspräsidenten sowie den meinen Kenntnis zu nehmen. Wir werden voraussichtlich Ende dieses Jahres die Diskussion in den Kommissionen weiterführen können. Uhlmann, Berichterstatter: Das ist richtig. Wir müssen das nur zur Kenntnis nehmen. Unser Rat muss akzeptieren, dass wir die Beratung verschieben, bis der Nationalrat das Geschäft behandelt hat. Verschoben - Renvoyé #ST# 91.040 Hochschulförderungskredite 1992-1995 Aide aux universités. Crédits 1992-1995 Siehe Jahrgang 1991, Seite 1029 - Voir année 1991, page 1029 Beschluss des Nationalrates vom 30. Januar 1992 Décision du Conseil national du 30 janvier 1992 B. Bundesbeschluss über Sondermassnahmen zur Förderung des akademischen Nachwuchses in den Jahren 1992-1995 B. Arrêté fédéral instituant des mesures spéciales visant à encourager la relève universitaire durant les années 1992 à 1995 Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes 36 Stimmen (Einstimmigkeit) E. Bundesbeschluss über die siebte Beitragsperiode nach dem Hochschulförderungsgesetz E. Arrêté fédéral concernant la septième période de subventionnement selon la loi sur l'aide aux universités Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes An den Bundesrat-Au Conseil fédéral
Erwägungen
36.
Stimmen (Einstimmigkeit) Präsidentin: Bevor ich die Session schliesse, möchte ich Ihnen von einem Brief Kenntnis geben. Herr Carlo Schmid hat auf Ende dieser Session seinen Rücktritt aus dem Ratsbüro angekündigt Er begründet den Rücktritt damit, dass ihm das Amt eines schweizerischen Parteipräsidenten übertragen worden sei und er sich vor jeder Befangenheit bewahren möchte, die aus dem Nebeneinander dieser beiden Aemter entstehen könnte. Wir werden Ihnen auf die nächste Session einen Vorschlag für die Ergänzung des Büros unterbreiten. Wir nehmen mit Bedauern von diesem vorzeitigen Weggang von Herrn Schmid Kenntnis und danken ihm für seine sehr kompetente Mitarbeit im Büro. Schluss der Sitzung und der Session um 09.40 Uhr Fin de la séance et de la session à 09 h 40 Herausgeber: Dokumentationszentrale der Bundesversammlung Dienst für das Amtliche Bulletin Chefredaktor: Dr. François Comment Druck und Expedition: BUGRA SUISSE Buechler Gratino AG, 3084 Wabern Abonnemente: EDMZ, 3000 Bern Editeurs: Centrale de documentation de l'Assemblée fédérale Service du Bulletin officiel Rédacteur en chef: Dr François Comment Impression et expédition: BUGRA SUISSE Buechler Gratino SA, 3084 Wabern Abonnements: OCFIM, 3000 Berne -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bundesgericht. Bauvorhaben Tribunal fédéral. Projet de construction In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.057 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 30.01.1992 - 08:00 Date Data Seite 56-56 Page Pagina Ref. No 20 020 933 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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