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Verwaltungsbehörden 18.03.1991 90.070
18. März 1991Deutsch23 min
Source admin.ch
Double imposition. Convention 548 N 18 mars 1991 #ST# 90.070 Doppelbesteuerungsabkommen mit der Volksrepublik China Double imposition. Convention avec la République populaire de Chine Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Oktober 1990 (BBIII11160) Message et projet d'arrêté du 16 octobre 1990 (FF III 1111 ) Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Ulrich, Gardiol, Matthey, Uchtenhagen, Vollmer, Zbinden Hans) Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat Die Vorlage ist an den Bundesrat zurückzuweisen, und zwar mit dem Auftrag, das Geschäft vorderhand zu sistieren und es erst wieder vorzulegen, wenn sich die Lage der Menschenrechte und der demokratischen Freiheit in der Volksrepublik China nachhaltig verbessert hat. In diesem Sinne ist das vom Bundesrat am 6. Juli 1990 unterzeichnete Abkommen vorderhand nicht zu ratifizieren. Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité (Ulrich, Gardiol, Matthey, Uchtenhagen, Vollmer, Zbinden Hans) Entrer en matière et renvoi au Conseil fédéral L'objet est à renvoyer au Conseil fédéral en demandant sa suspension pour le moment et de le représenter seulement lorsque la situation des droits de l'homme et les libertés démocratiques de la République populaire de Chine seront rétablies de façon durable. Dans ce sens, la convention signée par le Conseil fédéral le
Erwägungen
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juillet 1990 ne peut pas être ratifiée pour le moment. Oehler, Berichterstatter: Wir hatten die Absicht, Ihnen das Doppelbesteuerungsabkommen in einem schriftlichen Verfahren zur Genehmigung beziehungsweise zur Ablehnung zu unterbreiten. Nachdem aber ein Rückweisungsantrag eingereicht wurde, sind wir gezwungen, dieses Geschäft etwas eingehender zur Diskussion zu stellen. Vor einigen Jahren hat der Bundesrat mit der chinesischen Regierung die Verhandlungen über den Abschluss dieses Doppelbesteuerungsabkommens aufgenommen. Er legt es uns jetzt zur Genehmigung vor. Wir alle wissen, dass China in der Völkergemeinschaft einen wichtigen Platz einnimmt, nicht nur bezüglich der Grosse des Landes, auch nicht nur bezüglich der Bevölkerungszahl, sondern insbesondere auch bezüglich der Entwicklungsmöglich-keiten dieses Staates und dieses Volkes. Das bedeutet, dass die Volksrepublik China in den nächsten Jahren eine bedeutende Stellung in der wirtschaftlichen Entwicklung der Welt einnehmen wird. Uns Schweizern, vor allem aber unserer Volkswirtschaft kann das nicht gleichgültig sein, zumal wir als exportorientiertes Land grosses Interesse daran haben müssen, in diesem Land aktiv mitarbeiten und es mitgestalten zu können. Es geht uns dabei nicht nur um den Export von Gütern, welche in der Schweiz produziert werden, sondern ebenso um Investitionen - Joint ventures - wie auch um die Aussenhandelstätigkeit der Volksrepublik China ganz allgemein. Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen mit China wollen wir die Doppelbelastung ausmerzen, welche unserer Wirtschaft entstehen kann, wenn sie in China auf den verschiedensten Gebieten aktiv wird. Das Abkommen ist keine Neuerfindung, sondern hält sich im wesentlichen an das uns bekannte Musterabkommen der OECD aus dem Jahre 1977. Wir können indessen nicht übersehen, dass China in diesem DBA Rücksicht aufsein innerstaatliches Recht nimmt, wie es auch die Besonderheiten des chinesischen Steuerrechts mitberücksichtigt haben will. In diesem Sinne stellen sich für uns keine grundsätzlichen Fragen wegen des Inhalts des Doppelbesteuerungsabkommens, im Gegenteil: Wenn unsere Industrie in China die gleichen Bedingungen wie ihre Konkurrenten aus anderen Volkswirtschaften antreffen soll, dann haben wir das Abkommen zu ratifizieren. Verschiedene Industriestaaten haben diesen Beschluss gefasst und schon die notwendigen Startvoraussetzungen für eine erfolgversprechende Tätigkeit in China geschaffen. Neben dem Bundesrat und den Kantonen steht auch die überwiegende Mehrheit der Wirtschaftsverbände und Industrieunternehmen hinter diesem Abkommen. Und dennoch drängt sich die Grundsatzdiskussion auf, zumal uns bereits ein Antrag vorliegt, das Abkommen sei an den Bundesrat zurückzuschieben und es sei abzuwarten, bis sich in der Volksrepublik China die Menschenrechtssituation verbessert und die demokratische Freiheit nachhaltig geändert hat. An sich ist es nicht neu, dass in China andere Verhältnisse herrschen als bei uns. Uns allen ist bekannt, dass China eine wechselvolle Geschichte hinter sich hat. Ich denke dabei nicht nur an,die vergangenen zwei Jahre, namentlich nicht nur an die blutige Unterdrückung der Studentenunruhen in Peking, sondern an die lange Geschichte dieses Vielvölkerstaates ganz allgemein. Wer die Möglichkeit hat, sich einmal in die Geschichte der Chinesen, deren Kultur und Philosophie einzulösen und vor allem auch die Menschen in China kennenzulernen, merkt bald, dass der Mensch in der chinesischen Lebensart und Lebensphilosophie einen ganz ändern Stellenwert als bei uns hat. China wird sich auch in Zukunft schwertun, unsere Ideen der Demokratie zu übernehmen, das Land demokratisch zu führen und die Mitbestimmungsrechte auf allen Ebenen gemäss unsern abendländischen wie westlichen Vorstellungen einzuführen. Es ist zu einfach - ich bin geneigt, beizufügen: zuviel -, wenn wir unser demokratisches Strickmuster auf das chinesische Volk übertragen wollen. Wir haben vielmehr mit anderen Ideen an die Problemlösung heranzutreten, wenn wir mit fernöstlichen Ländern, namentlich aber mit Staaten wie China, umzugehen versuchen. So war es beispielsweise lange Zeit Brauch, dass die Männer in China eine andere Stellung als bei uns in der abendländischen Gesellschaft hatten; zum Teil kommt das heute noch zum Tragen. All das darf aber nicht bedeuten, dass wir wegen dieser ändern Kultur und nur aus wirtschaftlichen Gründen den Menschenrechten einen ändern Stellenwert einräumen, wenn es um die Behandlung von Menschen in China oder in unserer abendländischen Gesellschaft geht. Dies vor allem auch deshalb, weil wir keinen Unterschied darin machen, ob es sich um Menschen unterschiedlicher Rassen, von verschiedenen Kontinenten oder aus verschiedenen Kulturkreisen handelt. Für uns ist ein Mensch ein Mensch, dem die gleichen Grundrechte zukommen, ohne Unterschied von Hautfarbe, Stellung, Herkunft, Geschlecht und Alter. Vor diesem Hintergrund hätten wir uns schon seit Jahren überlegen müssen, wie wir unsere Beziehungen zur Volksrepublik China ausgestalten wollen oder ausgestalten sollen. Es ist nicht die jüngste Vergangenheit in China, welche sich nicht mit unsern Ideen deckt; es sind die verschiedenen Revolutionen, die Kulturrevolution usw., welche bei uns nicht Zustimmung, sondern immer wieder Abscheu weckten. Dennoch haben wir uns kaum geregt. Wir haben die diplomatischen Beziehungen nicht eingefroren, sondern sogar ausgebaut. So ist es in den vergangenen Jahren beispielsweise kaum jemandem in den Sinn gekommen, einen Antrag zu unterbreiten, die diplomatischen Beziehungen mit der Volksrepublik China abzubrechen und offizielle Beziehungen mit der Regierung von China auf Taiwan aufzunehmen. Wer nur leise an so etwas dachte, wurde vom EDA mit Verachtung gestraft, weil man so etwas nicht tut und auch nicht an so etwas denkt. Deshalb scheint mir der Wink mit dem Zaunpfahl über das Doppelbesteue-- 1 of 5 -18. März 1991 N 549 Doppelbesteuerungsabkommen rungsabkommen eine Auseinandersetzung um das falsche Objekt. Wir strafen nicht die Chinesen oder deren Regierung, sondern wir machen eine Strafexpedition gegen unsere eigene Wirtschaft. Das soll beileibe nicht heissen, dass wir die Menschenrechtsverletzungen in China gutheissen; im Gegenteil. Wir verurteilen sie ebenso wie alle Menschenrechtsverletzungen, welche tagtäglich irgendwo in dieser Welt passieren. Vor diesem Hintergrund und aufgrund dieser Ueberlegungen ist die Wirtschaftskommission grossmehrheitlich zum Schluss gekommen, Ihnen die Ratifizierung des Abkommens zu empfehlen sowie Ihnen nahezulegen, den Minderheitsantrag abzulehnen. M. Cavadini, rapporteur: En ce qui concerne le contenu de l'accord, il n'y a pas eu de discussion au sein de la commission. Cet accord correspond aux accords de double imposition que la Suisse a conclus avec d'autres pays. Dans sa structure, il suit le modèle de l'OCDE et améliore la position des entrepreneurs suisses travaillant avec la Chine ou de ceux qui décident d'y faire des investissements. L'accord ne touche donc pas seulement les produits suisses exportés en Chine, mais surtout les accords de joint-venture ou les décisions d'investissement dans ce pays. Personne n'a contesté le contenu de cet accord au sein de la commission. La proposition de minorité et la discussion en commission se réfèrent au problème du respect des droits de l'homme et des libertés démocratiques. C'est un élément important, surtout après les dures et violentes répressions par le gouvernement chinois, intervenues à partir de 1989, contre la révolte des étudiants. Il est certain que si l'on devait s'en tenir strictement à cet aspect, il faudrait retarder la ratification de cet accord jusqu'au moment où la Chine aura démontré des progrès dans le respect des droits de l'homme. Mais, il y a encore d'autres éléments à considérer. D'une part, il faut préciser que cet accord ne contient aucune aide ou don à la Chine. Il n'intéresse pas le gouvernement chinois. Il devrait uniquement favoriser des liens encore plus étroits entre notre économie et cette nation. Par ces liens économiques, on disposerait d'un moyen supplémentaire de contact avec la Chine, qui nous permettrait d'avoir une influence régulière afin d'améliorer constamment l'attitude du gouvernement quant au respect des droits de l'homme. Jusqu'à présent, aucun Etat occidental n'a conclu de traité bilatéral de nature économique ou commerciale contenant une clause expresse sur le respect des droits de l'homme, ce qui ne nous empêche pas d'avoir une politique active en faveur de ceux-ci. La Suisse intervient régulièrement auprès des Etats qui violent gravement ces droits et, en particulier, envers ceux avec lesquels nous entretenons des relations économiques ou de coopération au développement. L'expérience a montré que les interventions suisses ont d'autant plus de possibilités et de chances d'être efficaces que de telles relations sont étroites. D'autre part, nos relations diplomatiques avec la Chine n'ont pas été interrompues tout au long des dernières années, malgré les différentes révolutions qu'il y a eu dans ce pays. Il ne faut pas oublier non plus que cet accord permet aux entreprises suisses de se trouver en Chine sur pied d'égalité avec les entreprises d'autres pays, lesquelles travaillent aussi avec la Chine et pour lesquelles les Etats ont souscrit des accords de double imposition. En conclusion, la majorité de la commission est d'avis que l'isolement économique d'un pays - de la Chine en l'occurrence - n'est pas un élément permettant d'améliorer la situation des droits de l'homme. En effet, le développement économique et social, tout comme le respect des droits de l'homme, sont des conditions indispensables pour la paix et la sécurité d'un pays. Nous comprenons les motifs louables de la minorité, mais nous ne pensons pas qu'il faille modifier l'attitude suivie par la Suisse jusqu'à présent dans ce secteur. Pour toutes ces raisons, la majorité de la commission vous invite à rejeter la proposition Zbinden et à ratifier l'accord de double imposition avec la Chine. Ne pas le ratifier signifierait punir les entreprises suisses qui veulent avoir des relations commerciales avec cette nation. Frau Ulrich, Sprecherin der Minderheit: Gestatten Sie mir, dass ich Sie zurückführe ins Jahr 1989, Junisession, dringliche Interpellation wegen der Vorkommnisse auf dem Tienanmen-Platz. Wir hatten hier in diesem Saal eine grosse Empörung über das, was dort geschehen war. Wir waren uns eigentlich alle einig, dass so etwas nicht toleriert werden kann. Nach dem, was wir in der Kommission gehört haben, hat der Bundesrat auch gewisse Konsequenzen gezogen: Die Verhandlungen für dieses Doppelbesteuerungsabkommen sind nämlich bereits zu Beginn des Jahres 1989 in Angriff genommen worden. Sie sind dann wegen diesen Ereignissen sistiert worden. Sie haben in der Botschaft gesehen, am 6. Juli 1990 wurde das Abkommen dann von den beiden Unterhändlern unterzeichnet. Ich frage Sie jetzt hier: Wenn der Bundesrat im Jahre 1989 der Meinung war, es gehe nicht an, in dieser Situation das Abkommen weiter voranzutreiben, ist es dann heute gerechtfertigt, dieses Abkommen von uns aus zu ratifizieren, falls sich die Verhältnisse in China nicht wesentlich zugunsten der Menschenrechte verändert haben? Wenn Sie im Februar ein bisschen in die Zeitungen geschaut haben, dann haben Sie festgestellt, dass praktisch keine Veränderungen zum Guten, zum Besseren stattgefunden haben. Amnesty International hat zum Beispiel dargelegt, dass in den letzten zwölf Monaten 1100 Menschen in China hingerichtet worden sind. Die Zeitungen haben über die Prozesse mit den Angeschuldigten der Ereignisse vom Mai/Juni 1989 berichtet - ich zitiere hier ein sicher unverdächtiges Blatt, nämlich die «Neue Zürcher Zeitung», die über diese Prozesse berichtete und sagte: «Jede Verteidigung wurde zur Farce. Die Leute konnten sich nicht verteidigen. Gegen den einen der beiden wurde das Verfahren einen Tag vor dem Schuldspruch eröffnet, beim anderen am Morgen, und am Nachmittag wurde das Urteil gesprochen: 13 Jahre Haft. Es wurden keine ausländischen oder unabhängigen Beobachter zugelassen, und die Anwälte der Angeklagten bekamen die Anklageschrift nur wenige Tage vor dem Prozess überhaupt zu sehen.» Und die «NZZ» sagt auch: «Ein Sinneswandel hat in Peking bis heute nicht stattgefunden.» Wenn wir uns vor knapp zwei Jahren so empört haben und heute hören, dass ein Sinneswandel nicht stattgefunden hat, müssen wir heute konsequent sein und das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen. Er soll es uns wieder bringen, wenn sich die Situation wirklich verbessert hat. Und wenn vorhin der Kommissionspräsident gesagt hat, man hätte schon viel früher etwas machen sollen, so fordere ich Sie auf, zumindest heute etwas zu unternehmen. Denn sonst ist nie der Tag, an dem wir sagen: Wir unterstützen dieses Regime nicht mehr. Deshalb bitte ich Sie, auch im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, zwar auf das Geschäft einzutreten, es aber nachher an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, es erst dann wieder vorzulegen, wenn sich die Menschenrechtssituation in China wesentlich verbessert hat. Reimann Maximilian: Dieses Doppelbesteuerungsabkommen mit der Volksrepublik China sei moralisch und politisch derzeit nicht vertretbar, hat uns eben die Vertreterin der Minderheit der Wirtschaftskommission weiszumachen versucht. Als Begründung wurden die unhaltbaren Zustände bei der Wahrung der Menschenrechte und der demokratischen Freiheit in China angeführt. Ich stelle mit Genugtuung fest, dass die Sozialdemokraten der Minderheitsantrag entspringt ja ihren Reihen - beginnen, die sozialistischen und kommunistischen Diktaturen dieser Erde mit differenzierteren Augen zu betrachten und zu behandeln. Während Jahrzehnten wurden doch viele Regimes hochgelobt, fleissig besucht und mit brüderlicher Freundschaft behandelt. In einem eidgenössischen Wahljahr muss man den Bürgerinnen und Bürgern nun aber ein anderes Gesicht präsentieren, muss sich absetzen von einer Welt, die langsam, aber sicher ihr wahres und schändliches Gesicht zu zeigen beginnt. Ich habe Verständnis für diese Wendehalspolitik. Nur, meine Damen und Herren der Linken, diese Vorlage ist das falsche Objekt. Der Präsident der Wirtschaftskommission hat Ihnen das klar gesagt; Ihr Rückweisungsantrag ist ein -- 2 of 5 -Double imposition. Convention 550 N 18 mars 1991 Schlag ins Leere. Wir machen ja den Chinesen keine Geschenke. Ein Doppelbesteuerungsabkommen hat zwei gleichwertige Partner, und Ihre Straf massnah me trifft somit auch den Werk- und Dienstleistungsplatz Schweiz. Wollen Sie das wirklich, in einer Zeit, wo die Schweiz doch froh sein könnte, die wirtschaftlichen Beziehungen mit dem bevölkerungsreichsten Staat der Welt zu verstärken? Wirtschaftliche Beziehungen mit einem demokratischen Staat fördern doch auch die Demokratisierungsbestrebungen im noch nicht demokratischen Staat. Wo Demokratie Einzug hält, verbessert sich sukzessive auch die Menschenrechtssituation. Gerade aus diesen Ueberlegungen heraus tritt die SVP-Fraktion voll und ganz für die Unterzeichnung dieses Doppelbesteuerungsabkommens ein. Schliesslich noch eine Zusatzbemerkung, die aufzeigen mag, wie doppelzüngig mitunter die Sozialdemokraten zu politisieren pflegen: In der ersten Sessionswoche haben wir einen 700-Millionen-Rahmenkredit zugunsten ärmster Entwicklungsländer diskutiert und beschlossen. Viele der Länder, die von diesem Kredit profitieren werden, sind alles andere als demokratisch. Und wie dort oftmals mit Minderheiten und Menschenrechten umgegangen wird, ist ein trübes Kapitel in der Geschichte der Menschheit! Wo aber, Frau Ulrich, waren die warnenden Worte der Sozialdemokraten in jener Debatte? Sie schwiegen. Diese Feststellung vor dem Hintergrund des heutigen Geschäftes wollte ich hier doch noch gemacht haben. M. Eggly: On ne va pas suspecter les libéraux d'être des amis du régime communiste chinois. Pour les libéraux, les dignitaires chinois n'ont jamais été de «chers camarades». Par conséquent, dans cette affaire, nous essayons simplement de voir quels sont les critères que l'on peut observer et à quelle ligne générale nous devons nous conformer. Permettez-moi donc quelques simples remarques. Tout d'abord, comme le souligne le message, l'importance de la Chine, actuelle mais surtout future, aussi bien du point de vue économique que politique, n'est pas à démontrer. Ensuite, dès lors qu'il y a un grand marché qui se présente pour notre pays et des investissements possibles, il est évident qu'il y a des intérêts réciproques pour les entreprises suisses à ce que la question fiscale soit réglée, que l'on élimine la double imposition et que, de surcroît, nos entreprises bénéficient làbas d'une certaine garantie fiscale. Il y a ensuite un problème de concurrence pour nos entreprises par rapport à celles d'autres pays qui ne seraient pas soumises à un régime d'interdiction d'accord de double imposition par leur propre Etat. En effet, dans la plupart des pays démocratiques qui nous entourent, l'Etat est là précisément pour aider les entreprises d'exportation et les investissements à l'étranger et non pas pour les paralyser, les prétériter et affaiblir leur position économique. Enfin et surtout, il s'agit de savoir quelle est la ligne suivie de manière générale. Si nous devions remettre en cause nos relations économiques d'abord, et en particulier nos accords de double imposition, chaque fois que notre partenaire est un pays où la situation politique du point de vue des droits de l'homme n'est pas celle que nous souhaiterions, nous ne commercerions et n'aurions des accords financiers, fiscaux et autres qu'avec bien peu de pays; nous n'aurions même plus d'ailleurs à nous préoccuper de notre avenir européen ou mondial, nous pourrions revenir à cette fameuse légende qui dit que «Le Suisse trait sa vache et vit paisiblement». Par conséquent, je crois que nous devons absolument en rester à notre politique générale en la matière. Il est vrai, Madame Ulrich et Monsieur Zbinden, qu'à l'occasion il faut faire pression sur certains pays pour les rappeler à des devoirs élémentaires concernant notamment les droits de l'homme. Il est vrai que nous devions - et nous l'avons fait manifester notre émotion, notre condamnation, et exercer notre pression, parmi d'autres, après les événements qui ont eu lieu en Chine et où l'on a vu des étudiants écrasés par des tanks sur la place principale de Pékin. Mais je crois qu'il faut encore choisir la manière et le mode de pression. Il y a une chose qui me paraît évidente, c'est que ce n'est là ni la bonne manière, ni le bon moyen, ni le bon endroit. Par conséquent, pour ce qui est de la Chine ou d'autres pays, conformément à l'universalité de nos relations économiques et financières - ce qui ne veut pas dire notre neutralité politique et notre indifférence vis-à-vis des droits de l'homme - nous considérons que le Conseil fédéral a parfaitement raison de nous proposer cet accord d'élimination de la double imposition. Nous vous engageons donc à repousser la proposition de la minorité Ulrich, à suivre la majorité et à ratifier cet accord. Mühlemann: Die freisinnig-demokratische Fraktion setzt sich für das Doppelbesteuerungsabkommen mit China ein und empfiehlt Ihnen, den Antrag von Frau Ulrich abzulehnen. Der Vertrag ist nach mehreren Jahren endlich ausgehandelt worden. Er ist wichtig für unseren Werkplatz, für unsere Exportwirtschaft, weil er den Vertretern unserer Exportfirmen Wettbewerbsgleichheit sichert. Er bietet ihnen einen gewissen steuerlichen Schutz. Er erleichtert die Investitionen und sorgt dafür, dass unsere Wirtschaft hier eine Entwicklungsmöglichkeit hat. Dies ist notwendig in einer Zeit, in der unser Wirtschaftswachstum recht bescheiden ist im Quervergleich mit unseren ausländischen Nachbarn. Wir haben alles Interesse, dass der schweizerische Unternehmer in diesen grossen Markt investieren kann, dass er Joint-venture-Unternehmungen tätigen darf. Das kommt letztlich uns allen wieder in irgendeiner Form zugute, indem wir dann Gelegenheit haben, mit dem Erwirtschafteten wiederum andere wichtige Aufgaben zu lösen. Nun richtet sich der Antrag von Frau Ulrich gegen ein politisches System, dem auch wir nie und nimmer zustimmen können. Wir wissen sehr wohl, dass China - ähnlich wie die Sowjetunion - entdeckt hat, dass Planwirtschaft kein Erfolgsrezept ist. Aber man hat im Gegensatz zur Sowjetunion den Weg von der militärischen Abrüstung zur wirtschaftlichen Aufrüstung gesucht, ohne die demokratische Transformation miteinzubeziehen. Was Gorbatschow versucht hat, nämlich über eine Glasnost- und Perestroika-Politik den unmündigen Staatsbürger zu einem mündigeren zu machen, den Funktionär zu unternehmerischem Geist zu bringen, hat China bewusst nie gewollt und wird es vielleicht aufgrund der geschichtlichen Tradition auch nie wollen. Es sind unzählige Studenten gewesen, die im Westen gespürt haben, was Freiheit ist, die die Bewegung entfacht haben, die letztlich zu diesem grausamen Blutbad in Peking geführt hat. Wir haben dagegen protestiert, und wir werden auch weiterhin dagegen protestieren müssen, wenn die Menschenrechte in diesem Riesenreich verletzt werden. Aber wenn wir tatsächlich so etwas wie eine demokratische Bewegung in Gang bringen wollen, geht das nur über Verbindungen, über menschliche Kontakte, die unter anderem auch durch die Vertreter der Wirtschaft angebahnt werden, über Verbindungen, die jetzt schon bestehen; und alle diejenigen, die mit Chinesen in Kontakt sind, wissen, was es für sie bedeutet, irgendwo im Westen einen Menschen zu haben, der für persönliche und politische Freiheitsrechte Verständnis hat. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen ist nicht nur ein Abkommen, von dem die Wirtschaft profitiert, es ist auch ein Abkommen, das über die materiellen Bereiche hinaus in einen geistigen Erneuerungsprozess hineinführt, in dem wir mitwirken können, zwar in bescheidener Weise, aber immerhin ist es ein Anfang. Diese offensivere Art, das Problem anzugehen, wird uns nicht schaden, sondern im Gegenteil, wir müssen diese Haltung einnehmen und in genügend harter Art und Weise auftreten und klar und deutlich Menschenrechtsverletzungen immer wieder verurteilen. Gesamthaft gesehen, können wir, in Abwägung aller Probleme, die hier auftreten, diesem Abkommen zustimmen. Präsident: Die CVP-Fraktion und die LdU/EVP-Fraktion lassen mitteilen, dass sie der Mehrheit zustimmen. Die grüne Fraktion lässt mitteilen, dass sie für Eintreten ist, aber der Rückweisung zustimmt.
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März 1991 551 Parlamentarische Initiative. Nationalratswahlen Bundesrat Stich: Spätestens wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen Anlass für eine grössere Diskussion hier im Rat ist, merkt man, dass die Wahlen vor der Tür stehen. (Heiterkeit) Ich kenne zwar nicht alle Doppelbesteuerungsabkommen auswendig, aber ich gehe davon aus, dass wir bis heute Abkommen nach links und nach rechts abgeschlossen haben, mit Ländern, die links oder rechts beherrscht sind und in bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte nicht über alle Zweifel erhaben sind, wir haben sie aber dennoch abgeschlossen. Hier-da hat Frau Ulrich recht-haben wir die Ratifikation etwas hinausgezögert. Das hatte zum Teil mit diesem Umstand zu tun, aber eben nur zum Teil. Im grossen und ganzen finden wir aber, dass man mit Ländern, die die Menschenrechte vielleicht nicht so respektieren, wie wir das erwarten, trotzdem besser Kontakt hat, mit ihnen diskutiert und ihnen auch immer wieder sagt, welche Vorstellungen wir haben. Wir glauben, dass der direkte Kontakt mehr bringt, als wenn wir hier in der Schweiz irgendwelche Demonstrationen durchführen. Im konkreten Fall tun Sie China nichts zuleide, höchstens der schweizerischen Industrie, das ist das einzige, was Sie erreichen. Konkret bringt natürlich die Rückweisung dieses Doppelbesteuerungsabkommens nichts, denn es tritt 30 Tage nach der Ratifikation in Kraft und gilt dann rückwirkend für die Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 1990 beginnen. Was Sie mit einer Verschiebung erreichen, ist einzig und allein eine Komplikation für die Steuerbehörden und die betreffenden Leute, die von diesem Doppelbesteuerungsabkommen einen Vorteil hätten, also die schweizerische Wirtschaft. Wenn es natürlich zu lange zurückgestellt würde, müsste es neu ausgehandelt werden. Eine Neuaushandlung, wenn ein Abkommen nicht ratifiziert wurde, bringt nicht unbedingt und nicht zwingend ein besseres Abkommen. Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und dem Doppelbesteuerungsabkommen zuzustimmen. Zbinden Hans: Es geht jetzt um eine Art innerfamiliäre Angelegenheit: Ich persönlich und wahrscheinlich viele meiner Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion können nicht akzeptieren, dass die ethischen Bedenken, die wir hier ins Feld führen, als Wahltaktik abgetan werden. Schweizerische Aussenhandelspolitik, die Aktionen einzelner Unternehmen im Ausland - also zum Beispiel in der Volksrepublik China-sind keine isolierten Aktionen. Sie spielen sich in einem Umfeld ab, und zwar in einem inhumanen Umfeld, einem Umfeld, das menschenverachtend ist. Das, was wir jetzt hier diskutieren, ist eigentlich nicht nur Aussenhandelspolitik, sondern auch ein Aspekt der Wirtschaftsethik. Ueberall wird momentan in Seminarien über wirtschaftsethische Grundwerte ernsthaft diskutiert - ökologisch, human und sozial. In diesem Umfeld sind auch unsere Bedenken vorgebracht worden. Das ist qualitativ wirklich etwas anderes als Wahltaktik. Das möchte ich klar und deutlich sagen. Bundesrat Stich: Gestatten Sie mir, dass ich auch freundschaftlich Antwort gebe. Ich wäre sehr froh, mein lieber Hans Zbinden, wenn Sie etwas mehr für den Umweltschutz tu n würden. Ich habe hier immer noch einen unberichtigten Antrag vor mir, da ist die Minderheit von Hans Zbinden angeführt. Offenbar hat man nachher gefunden, man müsse die Ursula ins Feuer schicken, weil ich Damen gegenüber höflicher bin als gegenüber Genossen. (Heiterkeit) Herr Zbinden, es ist völlig falsch, meine Ausführungen wegen der Wahltaktik hier zu kritisieren. Wenn Sie geschwiegen hätten, hätte das für alle gegolten, denn eine Diskussion ist nur möglich, wenn es Antwort gibt. Sonst ist eine Diskussion nicht möglich. Es ist schade, dass Sie sich betroffen gefühlt haben. Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Frau Ulrich: Ich möchte zuhanden des Protokolls richtigstellen, dass ich nicht ins Feuer geschickt worden bin, sondern dass es in der Schreibstube einen Fehler gab, indem in Wahrheit der Minderheitsantrag von mir eingereicht worden ist. Die Schreibstube hat das falsch gemacht. Also, keine Angst, ich kann mich selber wehren. Oehler, Berichterstatter: Damit die innerparteiliche SP-Diskussion richtig abgeschlossen wird: Ich finde es nicht anständig, Frau Ulrich, wenn man jetzt diesen innerparteilichen Schaden dem Sekretariat der Bundesversammlung aufhalsen will. Die Angelegenheit bei Ihnen verlief anders: Es ist in der Tat so, dass Herr Zbinden den Antrag einreichte, und nachher wurde er umfunktioniert. Ich finde das einfach: Auf diese Weise behalten Sie die Konsequenz parteiintern. Ich habe gedacht, solche Diskussionen würden nur in der CVP stattfinden, aber offenbar sind sie auch bei Ihnen üblich. (Heiterkeit) Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Abstimmung - Vote Fürden Rückweisungsantrag der Minderheit 42 Stimmen Dagegen 87 Stimmen Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 91 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 87.228 Parlamentarische Initiative (Iten) Nationalratswahlen in Einer-Wahlkreisen. Aenderung des Gesetzes über die politischen Rechte Initiative parlementaire (Iten) Elections au Conseil national. Révision de la loi sur les droits politiques Kategorie IV, Art. 68 GRN -Catégorie IV, art. 68 RCN Wortlaut der Initiative vom 30. November 1987 Das Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976 ist zu ändern, damit auch in Wahlkreisen (Kantonen), in denen nur ein Mitglied des Nationalrates zu wählen ist, stille Wahlen möglich sind. Wird innert bestimmter Frist nicht mehr als ein Kandidat vorgeschlagen, wird dieser von der Kantonsregierung als gewählt erklärt. Ein Wahlvorschlag muss von einer bestimmten Anzahl im Kanton wohnhafter Stimmberechtigter handschriftlich unterzeichnet sein.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Doppelbesteuerungsabkommen mit der Volksrepublik China Double imposition. Convention avec la République populaire de Chine In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.070 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.03.1991 - 14:30 Date Data Seite 548-551 Page Pagina Ref. No 20 019 694 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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