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Entscheid

90-079

Verwaltungsbehörden 13.03.1991 90.079

13. März 1991Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Aenderung der Freihandelsverordnung: Auf den 1. August 1990 wurde für aus der damaligen DDR eingeführte Waren eine Sonderregelung in Kraft gesetzt, welche vorsah, dass Erzeugnisse aus der damaligen DDR in den Genuss der gleichen Zollpräferenzen gelangten, wie sie bei Einfuhren aus der EG gewährt werden. Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 wurde diese Sonderregelung hinfällig. Damit erübrigt sich für die Bundesversammlung auch der Entscheid über das weitere Inkraftbleiben dieser Massnahme.

2.

Massnahmen gestützt auf den Zollpräferenzenbeschluss: Im Anhang 2 - Teil 1 der Verordnung über die Präferenz-Zollansätze zugunsten der Entwicklungsländer - wurde am 21. November 1990 die Liste der Entwicklungsländer durch Namibia und die Mongolei ergänzt. Autonome Zollpräferenzen werden jenen Ländern gewährt, die sich als Entwicklungsländer bezeichnen und diplomatische Beziehungen mit der Schweiz unterhalten. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Zollpräferenzenbeschluss zuzustimmen. Präsident: Zunächst haben wir Kenntnis zu nehmen vom Bericht. Zustimmung -Adhésion Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 90.080 700-Jahr-Feier. Rahmenkredite zugunsten ärmerer Entwicklungsländer 700e anniversaire. Crédits en faveur des pays en développement démunis Botschaft und Beschlussentwürfe vom 30. Januar 1991 (BBI 1753) Message et projets d'arrêté du 30 Janvier 1991 (FF 1717) Beschluss des Nationalstes vom 6. März 1991 Décision du Conseil national du 6 mars 1991 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schönenberger, Berichterstatter: Mit dieser Vorlage antwortet der Bundesrat auf die Postulate, welche National- und Ständerat in der Herbstsession 1990 aufgrund der von schweizerischen Hilfswerken eingereichten Petition «Entwicklung braucht Entschuldung» angenommen haben. Die Durchführung des Rahmenkredites zur Finanzierung von Entschuldungsmassnahmen zugunsten ärmerer Entwicklungsländer basiert auf dem bewährten Konzept, wie es bei der ersten Entschuldungsaktion im Zusammenhang mit dem vierten Rahmenkredit für die Weiterführung der Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen schon zur Anwendung gekommen ist. Dieses Konzept umfasst folgende Massnahmen bilateraler und multilateraler Art: Beiträge zum Rückkaufen oder zur Umwandlung nicht garantierter kommerzieller Schulden, Erlass von öffentlich garantierten Forderungen und Beiträge zur Begleichung von Rückständen gegenüber internationalen Finanzierungsinstitutionen. Die Beiträge der Schweiz zur Entschuldung sind grundsätzlich an die folgenden Voraussetzungen gebunden, die ich Ihnen schon anlässlich der letzten Session im Zusammenhang mit dem erwähnten vierten Rahmenkredit dargelegt habe und die ich hiermit wiederhole. Es muss sich um ein ärmeres, hochverschuldetes Entwicklungsland handeln. Das begünstigte Land muss ein mittelfristiges Wirtschaftsreformprogramm eingeleitet haben. Das Schuldenvolumen, das mit dem schweizerischen Beitrag und den Leistungen Dritter bereinigt werden kann, muss vor allem bei multilateralen Aktionen ein genügend grosses Ausmass erreichen, so dass eine spürbare Wir-- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Zolltarifarische Massnahmen 1990/II Tarif des douanes. Mesures 1990/II In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.079 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.03.1991 - 08:00 Date Data Seite 179-179 Page Pagina Ref. No 20 019 878 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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