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Verwaltungsbehörden 24.09.1990 90.220
24. September 1990Deutsch10 min
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24. September 1990 651 Parlamentarische Initiative. Stimm- und Wahlrechtsalter 18 #ST# Fünfte Sitzung - Cinquième séance Montag, 24. September 1990, Nachmittag Lundi 24 septembre 1990, après-midi 18.15h Vorsitz - Présidence: Herr Cavelty Präsident: Ich begrüsse Sie zur heutigen Sitzung. Nach dem vergangenen wichtigen Abstimmungssonntag möchte ich nicht ohne Kommentar zur Tagesordnung übergehen. Rund 40 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind unserer Aufforderung gefolgt, zu entscheidenden Fragen der Energiepolitik Stellung zu nehmen. Erfreulich ist es, dass der in unseren Räten ausgehandelte Energieartikel mit einem überwältigenden Mehr angenommen wurde. Wir müssen dies als Auftrag entgegennehmen, nun ohne Verzug für eine rationelle und sparsame Energienutzung zu sorgen und neuen Energietechnologien zum Durchbruch zu verhelfen. An erster Stelle ist unser Rat aufgerufen, den seit Februar bei uns hängigen Energienutzungsbeschluss zu behandeln. Das Büro hat in seiner Sitzung vom 31. August schon beschlossen, dieses Geschäft in der Wintersession zu traktandieren. Der Ausgang der Abstimmung über die Ausstiegs- und Moratoriums-initiativen zeigte einmal mehr, wie sehr die Kernenergiefrage die Bevölkerung spaltet. Ich hoffe, dass wir die uns auferlegte Denkpause, die wir mit unserem Kaiseraugst-Beschluss wohl selbst etwas in die Wege geleitet haben, zeitlich nutzen werden, um in der Energiefrage eine Einigung zu erreichen. Mit der Annahme der Revision des Strassenverkehrsgesetzes ist die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unserer Empfehlung gefolgt. Auch hier müssen Wege gefunden werden, die vom Strassentransitverkehr besonders betroffenen Kantone, wie etwa Uri und Graubünden, zu schützen. Im übrigen möchte ich Herrn Ständerat Gadient zu seiner glänzenden Wiederwahl für eine weitere Amtsdauer im Ständerat gratulieren. (Beifall) Affolter: Unser Ratspräsident hat vorhin in liebenswürdiger Art und Weise seinem Standeskollegen, Herrn Ständerat Gadient, zu seiner Wiederwahl gratuliert. Ich glaube, Sie werden sich mir anschliessen und werden es unterstützen können, wenn ich in Ihrem Namen nun aber auch unserem Präsidenten die allerherzlichste Gratulation zu seiner gestrigen schönen Wiederwahl als bündnerischem Standesherrn entbiete. Wir wünschen ihm für den Rest des Präsidialjahres alles Gute, selbstverständlich auch für die jetzt angetretene neue Legislaturperiode in Graubünden. (Beifall) #ST# 90.220 Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Stimm- und Wahlrechtsalter 18 Initiative parlementaire (Commission du Conseil national) Majorité politique à 18 ans Bericht und Beschlussentwurf der Kommission des Nationalrates vom 30. Januar 1990 (BBI l, 1167) Rapport et projet d'arrêté de la commission du Conseil national du 30 janvier 1990 (FF 1,1119) Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1990 (BBI l, 1545) Avis du Conseil fédéral du 28 février 1990 (FF 1,1469) Beschluss des Nationalrates vom 7. März 1990 Décision du Conseil national du 7 mars 1990 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Seiler, Berichterstatter: Im Jahr 1989 sind im Nationalratfünf parlamentarische Initiativen eingereicht worden, die die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtalters auf 18 Jahre forderten. In einer dazu bestellten Kommission fand dieses Anliegen einhellige Zustimmung. Da die Erarbeitung eines entsprechenden Beschlussentwurfes keiner grösseren Abklärung und Vorarbeit bedurfte, beschloss diese nationalrätliche Kommission, gemäss Artikel 21ter Absatz 3 Geschäftsverkehrsgesetz ohne Vorprüfung eine Vorlage auszuarbeiten. Die Initianten zogen daraufhin ihre Initiative zurück, womit das Verfahren beschleunigt werden konnte. Ziel dieser Kommission war es, den Entscheid bereits 1991 einer Volksabstimmung zuzuführen. Volk und Stände stimmten schon 1979 über eine entsprechende Vorlage ab. Dieser erste Versuch zur Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtalters scheiterte relativ knapp sowohl am Volks- als auch am Ständemehr: 934 000 Ja gegen
Erwägungen
964.
000 Nein und achteinhalb zustimmende und zwölfeinhalb ablehnende Stände. Inzwischen hat sich die Ausgangslage für eine erneute Abstimmung in dieser Frage insofern geändert, als mehr als die Hälfte der Kantone das Stimm- und Wahlrechtalter 18 für kantonale und kommunale Belange eingeführt haben. Heute hat dieses Recht in 16 Kantonen Eingang gefunden. Gestern haben - wie Sie hören konnten - auch die Kantone Zürich und Tessin ihren 18- bis 20jährigen dieses demokratische Recht zugestanden. Bevor ich auf den materiellen Gehalt der Vorlage zu sprechen komme, noch kurz eine Bemerkung zum Verfahren: Die nationalrätliche Kommission hat die Phase der Vorprüfung übersprungen und gemäss Geschäftsverkehrsgesetz direkt einen Bundesbeschluss ausgearbeitet. Dieses einfache und beschleunigte Verfahren stiess auch bei der ständerätlichen Kommission nicht auf Widerstand. Es darf dazu festgehalten werden, dass dieses parlamentarische Instrument sich bei einfachen und unbestrittenen Rechtsetzungsverfahren bestens bewährt. Es ermöglicht der gesetzgebenden Behörde, dank dem unkomplizierten Ablauf bestimmte Geschäfte rasch zu einem Ende zu führen. Ich frage mich nur, weshalb es nicht des öfteren angewendet wird. Im Bewusstsein, dass Sie sich alle schon intensiv mit den Vor- und Nachteilen der Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters auseinandergesetzt haben, verzichte ich auf deren detaillierte Aufzählung. Heute, am Ende des 20. Jahrhunderts, stellen wir fest, dass der Uebertritt der jungen Leute ins Erwachsenenleben früher vollzogen wird als noch vor einigen Jahrzehnten. Die Mehrheit der Jugendlichen steht mit achtzehn Jahren bereits im Berufsleben und -- 1 of 3 -Initiative du canton de Jura. Majorité politique à 18 ans 652 24 septembre 1990 nimmt am Erwachsenenleben teil; mit den entsprechenden Rechten, aber auch Pflichten. Sie haben Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen, sie sind andererseits auch befugt, ein Motorfahrzeug zu lenken, und mit achtzehn Jahren gelten Menschen grundsätzlich nicht mehr als Jugendliche im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Tatsachen sprechen klar dafür, den 18jährigen auch die politische Mündigkeit zu gewähren. Wer mit jungen Menschen zu tun hat, stellt zudem fest, dass das politische Interesse im Alter von achtzehn, neunzehn Jahren sprunghaft ansteigt. Ihrer Meinung können sie aber heute an der Urne erst in sechzehn Kantonen und teilweise auf kommunaler Ebene Ausdruck geben. Auf eidgenössischer Ebene sind sie davon noch ausgeschlossen. Mit der heute gültigen Regelung lassen wir dieses Interesse gewissermassen brachliegen. Mehr noch, die Gefahr, dass ein aufkommendes politisches Interesse, das sich an der Urne nicht ausdrücken kann, verebbt und zu späterer Stimmabstinenz führt, darf nicht als gering eingeschätzt werden. Die vorberatende Kommission empfiehlt deshalb, auf die Vorlage einzutreten und den Verfassungsartikel 74 Absatz 2 so zu revidieren, dass den 18jährigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Stimm- und Wahlrecht ermöglicht wird. Eine Volksabstimmung - der Bundeskanzler hat bereits einmal den 3. März 1991 angemeldet - soll dann dieses elementare Recht den Jugendlichen definitiv zusprechen. Der Ausgang dieser Abstimmung wird kaum zu einer Ueberraschung Anlass geben. Wenn diese politisch bedeutsame Abstimmung im nächsten Jahr, also im Jahr der 700-Jahr-Feier unserer Eidgenossenschaft, stattfindet, dann empfinden wir es nicht so, als ob wir Erwachsenen nun grosszügigerweise den Jugendlichen ein Geschenk machen würden. Für mich entspricht die Herabsetzung dem natürlichen, demokratischen Grundsatz, dass der Kreis der politischen Aktivbürger und -bürgerinnen möglichst gross sein und der Eintritt der politischen Mündigkeit so früh als möglich erfolgen soll. In der Kommission haben wir ja ebenfalls über die Herabsetzung der Mündigkeit im zivilrechtlichen Sinne gesprochen. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass Wahlrecht und Neuregelung der Zivilrechtsordnung nicht gekoppelt werden sollen. Diese Meinung vertreten auch der Nationalrat und der Bundesrat. Weil es nur schwer einzusehen ist, weshalb jemand in öffentliche Funktionen wählbar sein soll, aber in der Zivilrechtsordnung seine eigenen Angelegenheiten noch nicht vollumfänglich wahrnehmen kann, verlangt unsere Kommission vom Bundesrat raschmöglichst eine Vorlage zur Anpassung des Mündigkeitsalters im Zivilgesetzbuch. Zum Schluss bitte ich Sie nochmals, auf den Bundesbeschluss über die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf achtzehn Jahre einzutreten und ihm zuzustimmen. Jagmetti: Den trefflichen Worten_des Kommissionspräsidenten ist nicht viel beizufügen, nur der Freude ist Ausdruck zu geben, dass, nachdem die Stimmberechtigten im eigenen Kanton diese Lösung getroffen haben, wir sie nun auch auf Bundesebene in die guten Wege leiten können. Wir leben in einer Zeit, in der die Empfindungen und Sensibilitäten der verschiedenen Generationen unterschiedlich gelagert sind, da jede Zeit auf unterschiedliche Herausforderungen zu antworten hat. Und da gilt es in besonderem Masse, dass die jüngere Generation zum Zuge kommen muss, weil wir ja nur durch die Verbindung der Erfahrung der Aelteren und der Sensibilität der Jungen die Probleme von morgen richtig lösen können. Die Jungen werden die Bürger sein, die von dieser Ordnung nachher betroffen sind. Sie sollten sie mitgestalten können. Kurz gesagt: Es ist einfach Zeit für die Einführung des Stimmrechtsalters 18. Bundeskanzler Buser: Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission und bittet Sie, diesen Anträgen zuzustimmen. Das Abstimmungsdatum, das genannt worden ist, bleibt im provisorischen Abstimmungskalender des Bundesrates; er gedenkt, diese Vorlage im März 1991 zur Abstimmung zu bringen. Es wurde gesagt, es sei dies gewissermassen ein Jubiläumsgeschenk an die junge Generation, und man hofft selbstverständlich, dass dieser Artikel dann auch angenommen wird. Die Revision des zivilen Mündigkeitsalters ist, wie der Präsident gesagt hat, in Vorbereitung. Der Bundesrat hat eine entsprechende Revision des Zivilgesetzbuches bereits in Aussicht gestellt. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, eh. l, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat -Au Conseil national #ST# 89.206 Standesinitiative Jura Stimmrechtsalter 18 Initiative du canton de Jura Droit de vote à 18 ans Beschluss des Nationalstes vom 7. März 1990 Décision du Conseil national du 7 mars 1990 Herr Seiler unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
1.
Am 11. Dezember 1989 reichte der Regierungsrat des Kantons Jura im Auftrag des jurassischen Kantonsparlamentes gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung eine Standesinitiative ein, welche die Einführung des Stimm- und Wahlrechtsalter 18 auf Bundesebene fordert.
2.
Das Büro überwies die Standesinitiative der Kommission, welcher die parlamentarische Initiative des Nationalrates zur Einführung des Stimm- und Wahlrechtsalters 18 (90.220) zur Vorberatung zugeteilt worden war.
3.
Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession 1990 den Beschlussesentwurf seiner Kommission zur Senkung des Stimm- und Wahlrechtsaltersauf 18 Jahre (90.220) einstimmig angenommen hatte, beschloss die ständerätliche Kommission an ihrer Sitzung vom 20. Juni 1990, ihrem Rat einstimmig die Annahme dieser parlamentarischen Initiative zu beantragen. Weil damit das Anliegen der jurassischen Standesinitiative verwirklicht wird, kann diese abgeschrieben werden, wie dies auch bereits der Nationalrat am 7. März 1990 beschlossen hat. M. Seiler soumet au nom de la commission le rapport écrit suivant:
1.
Le 11 décembre 1989, le Conseil d'Etat du Canton du Jura déposait, sur mandat du Parlement cantonal jurassien et selon l'article 93 alinéa 2 de la Constitution fédérale, une initiative cantonale demandant que soit introduit le droit de vote et d'éligibilité à 18 ans sur le plan de la Confédération.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Stimm- und Wahlrechtsalter 18 Initiative parlementaire (Commission du Conseil national) Majorité politique à 18 ans In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.220 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.09.1990 - 18:15 Date Data Seite 651-652 Page Pagina Ref. No 20 019 203 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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