90-228-90-229
Verwaltungsbehörden 30.09.1991 90.228/90.229
30. September 1991Deutsch17 min
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30. September 1991 809 Parlamentarische Initiativen. Parlamentsreform d'un tel projet, beaucoup d'ambitions, quelques réactions frileuses, mais l'aspect des choses que vous soulevez devrait recueillir l'unanimité des avis, de sorte que non seulement je puis accepter la motion, mais encore avoir la certitude, aujourd'hui déjà, qu'elle sera suivie d'effets. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.228/90.229 Parlamentarische Initiativen (Petitpierre/Rhinow) Parlamentsreform Initiatives parlementaires (Petitpierre/Rhinow) Réforme du Parlement Differenzen - Divergences Siehe Seite 685 hiervor - Voir page 685 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 23. September 1991 Décision du Conseil national du 23 septembre 1991 A. Bundesgesetz über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung sowie über die Form, die Bekanntmachung und das Inkrafttreten ihrer Erlasse A. Loi fédérale sur la procédure de l'Assemblée fédérale, ainsi que sur la forme, la publication et l'entrée en vigueur des actes législatifs Art. 16 Abs. 1,1 bis, Iter, 2 Antrag der Kommission Abs. 1, Iter, 2 Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Minderheit (Ziegler, Jagmetti, Küchler, Reymond, Ruesch) Festhalten Abs. Ibis Festhalten Art. 16 al. 1,1 bis, Iter, 2 Proposition de la commission Al. 1, Iter, 2 Majorité Adhérer à la décision du Conseil national Minorité (Ziegler, Jagmetti, Küchler, Reymond, Ruesch) Maintenir Al. Ibis Maintenir Art. 17 Abs. 1,2 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Minderheit (Ziegler, Jagmetti, Küchler, Reymond, Ruesch) Festhalten Art. 17 al. 1,2 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil national Minorité (Ziegler, Jagmetti, Küchler, Reymond, Ruesch) Maintenir Huber, Berichterstatter: Ich sage zuerst, bevor ich auf die erste Differenz eintrete, kurz einige Sätze über den Stand der Differenzen allgemein. Der Ständerat hat in seinen Beratungen vom 19. September eine Anzahl von Differenzen zu den Beschlüssen des Nationalrates geschaffen. Der Nationalrat - das ist nun doch beachtenswert - ist unterdessen bei den meisten umstrittenen Fragen auf die Beschlüsse des Ständerates eingeschwenkt. Bei drei Punkten hat er an seinen früheren Beschlüssen festgehalten: Beim Differenzbereinigungsverfahren, bei der Amtsdauer der Mitglieder des Europarats und beim Kredit für die persönlichen Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, die zur Verfügung stehen sollen. Ihre Kommission hat am 26. September, also am vergangenen Donnerstag, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung genommen und ist in der Lage, ihre Anträge zu unterbreiten. Zum Differenzbereinigungsverfahren, Geschäftsverkehrsgesetz Artikel 16 und 17 - mit Ihrer Genehmigung, Herr Vizepräsident, weil die Artikel 16 und 17 zusammengehören -: Hier hatte der Ständerat mit 15 zu 13 Stimmen entgegen den Empfehlungen der Kommission beschlossen, beim heute geltenden Verfahren zu bleiben. Der Nationalrat hat einstimmig beschlossen, an seinem Beschluss festzuhalten, wonach das Differenzbereinigungsverfahren gestrafft wird. Dazu gehören drei Schritte:
Erwägungen
1.
Nachdem das Geschäft ein erstes Mal in beiden Räten behandelt worden ist, koordinieren die beiden vorberatenden Kommissionen die Vorberatung der Differenzen. Die Vorberatung kann gemeinsam erfolgen; die Entscheide aber erfolgen getrennt. Dies finden Sie in Absatz 1 von Artikel 16.
2.
Die Behandlung der Differenzen findet anschliessend in der Regel in beiden Räten in derselben Session statt. Dies finden Sie in Absatz Ibis von Artikel 16.
3.
Wenn weiter Differenzen bestehen, wird eine Einigungskonferenz bestellt, die eine Verständigungslösung zu suchen hat. Dies finden Sie in Artikel 17. Die Idee hinter diesen Vorschlägen besteht darin, das in der Oeffentlichkeit häufig kritisierte parlamentarische Verfahren zu straffen und die Kommissionen, soweit sinnvoll, zur Koordination und zum gemeinsamen Arbeiten zu motivieren. Ihre Kommission schlägt Ihnen nun einen Kompromiss vor: Dem Grundsatz der Koordination und Zusammenarbeit unter den Kommissionen wird zugestimmt. Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, bei Artikel 16 Absatz 1 dem Nationalrat zuzustimmen; hingegen beantragt sie mit 7 zu 5 Stimmen, Absatz Ibis zu streichen. Die Behandlung der Differenzen in beiden Räten in derselben Session soll zwar angestrebt werden; sie soll jedoch im Gesetz nicht als Regel verankert werden. Die Kommission befürchtet einen zu grossen Zeitdruck. Ebenfalls mit 7 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, bei den Absätzen Iter und 2 dem Nationalrat zuzustimmen. Hier geht es um redaktionelle Fragen. Bei Artikel 17 soll dem Nationalrat gefolgt werden: Die Einigungskonferenz soll nach der zweiten Behandlung in jedem Rat in Funktion treten, um die verbleibenden Differenzen auszuräumen. Wie Sie auf der Fahne sehen, beantragt die Minderheit Ziegler, an den Beschlüssen des Ständerates festzuhalten. Ziegler, Sprecher der Minderheit: Die Minderheit besteht aus dem Sprechenden, den Herren Kollegen Gadient, Küchler, Reymond und Ruesch. Sie beantragt Ihnen, an Artikel 16 Absatz 1 festzuhalten, Absatz Ibis und Iter zu streichen und bei Artikel 17 festzuhalten. Wir befinden uns nach wie vor bei der Regelung des Differenzbereinigungsverfahrens. Differenzen sollen ausdiskutiert und tatsächlich bereinigt, nicht in einer vorgeschriebenen Hektik und mit Gewalt beseitigt werden.
1.
Zu Artikel 16 Absatz Ibis, wo die Mehrheit mit der Minderheit einiggeht, muss ich keine Ausführungen machen. Ich meine aber doch, dass im ganzen gesagt werden muss, dass wir uns nicht in eine Hektik hineinmanövrieren lassen sollten, noch weniger diese Hektik sogar vorschreiben sollten. Wir
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Initiatives parlementaires. Réforme du Parlement 810 30 septembre 1991 sind sicher in der Lage, ohne Vorschriften ein Geschäft in der gleichen Session zu behandeln, wenn wir dies für notwendig erachten.
2.
Gemeinsame Vorberatung und Koordination-wo sie angebracht ist - dürfte jederzeit möglich sein. Sie ist auch heute nicht verboten.
3.
Gerade brisante, heikle Fragen - dies sind wahrscheinlich jeweils diejenigen, die in der letzten Differenzbereinigung noch bestehen - müssen ausdiskutiert, nach allen Seiten abgewogen und eben - ich wiederhole es - nicht mit Gewalt beseitigt werden.
4.
Dringende Geschäfte konnten immer innert nützlicher Zeit behandelt werden. Wenn man etwas anderes behauptet, widerspricht das den bis heute gemachten Erfahrungen. Ich beantrage Ihnen deshalb, bei beiden Artikeln der Minderheit zuzustimmen. Reichmuth: Ich möchte den Antrag der Minderheit unterstützen. Herr Ziegler hat Ihnen die Gründe gut dargelegt. Der Beschluss des Nationalrates hat doch im Klartext zur Folge, dass schon nach dem ersten Durchgang einer Vorlage durch beide Räte koordinierte Sitzungen beider Kommissionen abgehalten werden müssen. Zu entscheiden ist wohl getrennt. Nach meiner Auffassung würde das bei grösseren Vorlagen zu einem unmöglichen Verfahren führen. Ich erinnere Sie nochmals an das Aktienrecht. Ich erinnere Sie auch an die Steuerharmonisierung, bei der wir etwa 105 Differenzen hatten, zum Teil mit ganz wichtigem Inhalt. Stellen Sie sich nun vor, welche unmöglichen Zustände das ergeben würde, wenn bereits nach dem ersten Durchgang in beiden Räten die Kommissionen gemeinsam tagen sollten, um solche Differenzen zu bereinigen! Ich bin daher der Meinung, dass wir der Minderheit zustimmen sollten. Nach meiner Meinung geht es hier auch um eine Aushöhlung der Stellung des Ständerates. Wenn man es nicht fertigbringt, den Ständerat abzuschaffen, versucht man, dasselbe mit gewissen Bestimmungen durch die Hintertüre zu erreichen. Ich möchte Sie davor warnen, solchen Praktiken zuzustimmen. Ich bitte Sie daher, dem Minderheitsantrag von Herrn Ziegler zuzustimmen. Rhinow: Das Votum von Herrn Reichmuth erstaunt mich ein wenig. Wir müssen uns wohl kaum gegenseitig in der Meinung bestärken, dass wir an diesem Rate festhalten wollen. Und es kann doch überhaupt nicht die Rede davon sein, dass man mit einer kleinen Verbesserung des Differenzbereinigungsverfahrens nun denjenigen das Wort reden wollte, die den Ständerat abschaffen möchten. Dieses Votum liegt schon einigermassen daneben. Es ist auch nicht so, wie Herr Reichmuth sagt - ich möchte Sie auf den Text verweisen-, dass die Kommissionen bereits nach einer Runde zusammen tagen müssen. Es heisst in Artikel 16 Absatz 1, dass die beiden Kommissionen gehalten sind, ihre Vorberatung zu koordinieren. Es ist offen, wie sie das tun. Sie können das auch so tun, dass sie ihre Arbeit in zeitlicher Hinsicht aufeinander abstimmen. Es heisst dann in einem zweiten Satz: «Zur Vorbereitung ihrer Beschlussfassung können die Kommissionen gemeinsame Sitzungen durchführen....» - es besteht also kein Zwang, dass die Sachkommissionen bereits nach der ersten Runde zusammen tagen müssen. Lassen Sie doch der Praxis einen gewissen Spielraum, und stimmen Sie der Mehrheit zu! Es wäre meines Erachtens schon ein Schlag ins Wasser, zuerst die parlamentarische Initiative zu überweisen, die klar festgehalten hat, dass wir das Differenzbereinigungsverfahren etwas straffen sollten, und jetzt bei den verschiedenen Vorschlägen vorzeitig zu passen. Die Kommissionsmehrheit sucht einen Kompromiss, der meines Erachtens ein echter Kompromiss ist. Ich bitte Sie deshalb, diesem Kompromiss zuzustimmen. Miville: Herr Reichmuth sagt: Man will etwas verändern, und damit ist letztlich wohl die Abschaffung des Ständerates instradiert. Man kann es auch anders sehen: Die Abschaffung des Ständerates gewinnt um so mehr an Boden im Volke, je weniger wir etwas verändern wollen. Diese Parlamentsreform soll unter anderem doch auch gewissen Stimmungen Rechnung tragen, die im Volke unschwer zu erkennen sind. Dazu gehört, dass man nicht zufrieden ist mit der langen Dauer, die Differenzbereinigungen in die Bearbeitung unserer Vorlagen hineinbringen. Es ist zuzugeben: Es sind nicht nur die Differenzbereinigungen; es sind auch die Vernehmlassungsverfahren; es sind auch die Erdauerung der Arbeiten von Experten und von anderen Kommissionen. Aber das Differenzbereinigungsverfahren ist eines der Elemente, das zur Erdauerung - und das wird manchmal als eigentliche Trölerei empfunden - unserer Geschäfte beiträgt. Ich halte es für richtig, dass durch eine - wie Kollege Rhinow ausgeführt hat - moderate Straffung dieses Differenzbereinigungsverfahrens auch unser Image als Ständerat wieder aufgewertet wird. Schmid: Ich bin eigentlich mit grossen Hoffnungen in diese Woche getreten, weil seitens verschiedener Kommissionsmitglieder die Bereitschaft signalisiert worden war, in diesem Bereich des Artikels 16 zu einem Kompromiss Hand zu bieten. Was jetzt allerdings als Kompromiss der Mehrheit vorliegt, hätte natürlich keine einzige Minute einer Sitzung gerechtfertigt. Wenn man Artikel 16 Absatz 1 bis einfach streicht, dann heisst das schlicht, dass man die Differenzen auch in verschiedenen Sessionen behandeln kann; man muss sie in der Regel nicht in der gleichen Session behandeln. Damit ist alles beim alten geblieben. Denn ob man das in dieser oder in einer anderen Session macht, das ist doch weitgehend eine Frage des Zeitplanes des Rates und von Zufälligkeiten abhängig. Ein echter Kompromiss sollte möglich sein - und hier in Artikel 16 Absatz Her und Artikel 17 Absatz 1 sieht es eben nicht danach aus, was mich dazu führt, jetzt noch einmal der Minderheit zuzustimmen. Nach diesem Mechanismus gibt es eine Beratung im Erst- und Zeitrat, und dann nur noch eine einzige Differenzrunde wiederum im Erst- und Zweitrat; das scheint mir zu kurz. Wenn Sie davon ausgehen, dass bei diesem Mechanismus der Erstrat in jedem Fall dem Zweitrat diktiert, was er unter der Strafe des Einigungsverfahrens zu beschliessen hat, dann ist der Zweitrat nicht mehr frei. Der Zweitrat kann entweder sklavisch dem Diktat des Erstrates folgen, und damit ist die Differenz bereinigt, oder aber er nimmt die schwere Verantwortung einer Einigungskonferenz auf sich; und ich erinnere Sie daran, wie viele Male wir in extremis davon abgesehen haben, einen Beschluss dieses Rates für endgültig zu erklären, weil man immer noch die Chance haben wollte, dass der andere Rat zu einem Kompromiss, zu einer besseren Lösung Hand bieten würde. Das ist dann hier gesetzlich ausgeschlossen. Wieso war es nicht möglich, in Artikel 16 Absatz Her und Artikel 17 Absatz 1 mindestens zwei Differenzbereinigungsrunden vorzusehen? Ich habe Ihnen vorgerechnet, dass das Differenzbereinigungsverfahren vom zeitlichen Aufwand her nicht zu den zentralen Punkten der Parlamentsreform gehört. Wenn Sie hier noch eine zweite Runde dazugeben, dann haben Sie dem Zweitrat- ich erinnere Sie daran, was ich bereits gesagt habe: Dieser Rat ist in wichtigen politischen Fragen immer Zweitrateinen grösseren, freieren Raum gegeben. Das haben Sie leider mit dieser kleinen Kompromissgeschichte, mit Absatz Ibis, verhindert, was mich dazu führt, der Form halber nochmals für Festhalten an der Minderheit zu plädieren. Vielleicht wird es eine Möglichkeit geben, hier doch noch einen materiellen Kompromiss zu finden. Art. 16Abs. 1, Iter, 2-Art. 16al. 1, Iter, 2 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit Art. 16 Abs. Ibis-Art. 16al. Ibis Angenommen -Adopté
20.
Stimmen
14.
Stimmen
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30.
September 1991 811 Standesinitiative Wallis An. 17Abs. 1, 2-Art. 17al. 1, 2 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit 20 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit 16 Stimmen C. Bundesbeschluss über die Delegation der Bundesversammlung beim Europarat C. Arrêté fédéral concernant la délégation de l'Assemblée fédérale auprès du Conseil de l'Europe Art. 2 Antrag der Kommission Abs. 1 In jedem Rat gelten für die Wahl und die Amtsdauer seiner Vertreter.... Abs. 2 Streichen Art. 2 Proposition de la commission AI.1.... pour l'élection et la durée du mandat de ses représentants au sein de la délégation. Al. 2 Biffer Huber, Berichterstatter: Der Nationalrat hält am Beschluss fest, wonach die Amtsdauer der Delegationsmitglieder nicht begrenzt sein soll. Er beruft sich vor allem auf das Schreiben der Delegation, welche einen derartigen Antrag gestellt hat. Es geht namentlich um die Präsidenten in den Kommissionen des Europarates, die nach Anciennität vergeben werden, so dass die Schweizer Parlamentarier und Parlamentarierinnen gegenüber ihren ausländischen Kolleginnen und Kollegen, die keiner Amtszeitbeschränkung unterworfen sind, benachteiligt wären. Die Kommission schlägt Ihnen diesmal ohne Gegenstimme vor, dass jeder Rat gemäss seinem Ratsreglement verfahren soll. Für den Ständerat bedeutet dies, dass die Amtsdauer gemäss unserem Reglement Artikel 10 Absatz 6 im Prinzip auf sechs Jahre begrenzt ist. Das Büro kann allerdings in Ausnahmefällen eine Verlängerung beschliessen. Für die Mitglieder des Nationalrates wird keine Amtsdauerbegrenzung gelten. Angenommen - Adopté H. Bundesbeschluss zum Infrastrukturgesetz H. Arrêté fédéral relatif à la loi sur les coûts d'infrastructure Art. 2 Abs. 1 Antrag der Kommission.... maximal 30 000 Franken.... Art. 2 al. 1 Proposition de la commission.... 30 000 francs.... Huber, Berichterstatter: Sie erinnern sich vielleicht, dass Sie einmal den Betrag halbiert haben, der für die Beschäftigung von persönlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zur Verfügung stehen soll, und zwar von 40 000 Franken auf 20 000 Franken. Die Kommission des Nationalrates hatte sogar
60 000 Franken beantragt. Der Nationalrat hat nun an seinem Entscheid von 40 000 Franken festgehalten. Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 5 Stimmen, als Kompromisslösung den Kredit auf 30 000 Franken festzusetzen. Die Minderheit wollte dem Nationalrat zustimmen. Reichmuth: Nachdem ich das letzte Mal den Antrag gestellt habe, diesen Kredit für die persönliche Unterstützung gänzlich zu streichen, möchte ich Ihnen heute bekanntgeben, dass ich dem Kompromissvorschlag der Kommission zustimme. 25-S M. Roth: Nous avons mis ce montant destiné aux collaborateurs personnels dans l'ascenseur: de 60 000francs, on l'afait descendre à 40 000 au Conseil national, puis à 20 000 au Conseil des Etats, et maintenant la majorité de la commission propose de le faire remonter à 30 000 francs. Cette idée novatrice et intéressante de la réforme ne méritait pas la sous-enchère à laquelle on s'est livré. De deux choses l'une, ou bien on juge cette innovation intéressante et on se donne les moyens de la réaliser, ou bien on en réduit considérablement la portée en même temps que le montant. Je répéterai ce que j'ai déjà dit dans un autre débat, à savoir que si la réduction partait de l'idée de décharger financièrement cette réforme, c'était une fausse bonne idée car on pouvait aussi s'en prendre à notre indemnité de base plutôt qu'à ce montant destiné aux collaborateurs personnels. Si nous voulons engager des collaborateurs compétents, il faut donner l'exemple et les payer. Je vous propose par conséquent de maintenir la version du Conseil national, soit 40 000 francs. Ruesch: Ich möchte Sie doch bitten, der Kommission zu folgen und Mass zu halten. Ich erinnere an Voten, die auch heute gefallen sind, im Zusammenhang mit der Investitionshilfe. Frau Weber, Sie haben dem Rat Masshaltung empfohlen, und er ist Ihnen teilweise gefolgt. Doch es wäre gerade in unserer eigenen Sache vorbildlich, wenn wir bei dieser neuen Entschädigung Mass hielten. Wenn Sie im Volk herumhören, so vernehmen Sie, dass man Mühe hat, diesen grossen Sprung nach vorn zu verkraften. Mit
60 000 Franken beantragt. Der Nationalrat hat nun an seinem Entscheid von 40 000 Franken festgehalten. Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 5 Stimmen, als Kompromisslösung den Kredit auf 30 000 Franken festzusetzen. Die Minderheit wollte dem Nationalrat zustimmen. Reichmuth: Nachdem ich das letzte Mal den Antrag gestellt habe, diesen Kredit für die persönliche Unterstützung gänzlich zu streichen, möchte ich Ihnen heute bekanntgeben, dass ich dem Kompromissvorschlag der Kommission zustimme. 25-S M. Roth: Nous avons mis ce montant destiné aux collaborateurs personnels dans l'ascenseur: de 60 000francs, on l'afait descendre à 40 000 au Conseil national, puis à 20 000 au Conseil des Etats, et maintenant la majorité de la commission propose de le faire remonter à 30 000 francs. Cette idée novatrice et intéressante de la réforme ne méritait pas la sous-enchère à laquelle on s'est livré. De deux choses l'une, ou bien on juge cette innovation intéressante et on se donne les moyens de la réaliser, ou bien on en réduit considérablement la portée en même temps que le montant. Je répéterai ce que j'ai déjà dit dans un autre débat, à savoir que si la réduction partait de l'idée de décharger financièrement cette réforme, c'était une fausse bonne idée car on pouvait aussi s'en prendre à notre indemnité de base plutôt qu'à ce montant destiné aux collaborateurs personnels. Si nous voulons engager des collaborateurs compétents, il faut donner l'exemple et les payer. Je vous propose par conséquent de maintenir la version du Conseil national, soit 40 000 francs. Ruesch: Ich möchte Sie doch bitten, der Kommission zu folgen und Mass zu halten. Ich erinnere an Voten, die auch heute gefallen sind, im Zusammenhang mit der Investitionshilfe. Frau Weber, Sie haben dem Rat Masshaltung empfohlen, und er ist Ihnen teilweise gefolgt. Doch es wäre gerade in unserer eigenen Sache vorbildlich, wenn wir bei dieser neuen Entschädigung Mass hielten. Wenn Sie im Volk herumhören, so vernehmen Sie, dass man Mühe hat, diesen grossen Sprung nach vorn zu verkraften. Mit
30 000 Franken kann man immerhin etwas machen. Der Schritt von null auf 30 000 Franken und der Schritt von null auf
24 000 Franken bei der Infrastruktur sind doch gewaltige Schritte. Machen wir zuerst einmal diese, bevor wir weitere Forderungen stellen, die in der Oeffentlichkeit nicht mehr verstanden werden! Ich bitte Sie, dem Kommissionskompromiss zuzustimmen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 23 Stimmen Für den Antrag Roth 8 Stimmen An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 90.203 Standesinitiative Wallis Unbeschränkte Haftpflicht bei Wasserkraftanlagen Initiative du canton du Valais Responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hydro-électriques Wortlaut der Initiative vom 13. September 1990 Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung beantragt der Grosse Rat des Kantons Wallis den eidgenössischen Räten, für Inhaber von Wasserkraftanlagen die unbeschränkte Haftpflicht einzuführen und analog zur Regelung der Kernenergiehaftpflicht einen eidgenössischen Solidaritätsfonds für Schäden durch höhere Gewalt oder durch kriegerische Ereignisse zu schaffen. Texte de l'initiative du 13 septembre 1990 En vertu de l'artice 93, alinéa 2, de la constitution, le Grand Conseil du canton du Valais invite les Chambres fédérales à instaurer la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hydro-électriques. Il les charge également, à l'instar -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiativen (Petitpierre/Rhinow) Parlamentsreform Initiatives parlementaires (Petitpierre/Rhinow) Réforme du Parlement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.229 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 30.09.1991 - 16:00 Date Data Seite 809-811 Page Pagina Ref. No 20 020 582 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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