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Entscheid

90-250

Verwaltungsbehörden 14.06.1990 90.250

14. Juni 1990Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Selbständige Prüfung des Kriteriums der Menschenwürde gemäss Artikel 11 Absatz 2 des Kriegsmaterialgesetzes.

2.

Veröffentlichung der EMD-Statistik über die Ausfuhr von Kriegsmaterial aus der Schweiz.

3.

Ein Kriegsmaterialbegriff der Verordnung entsprechend jenem des Gesetzes - es wurden Differenzen festgestellt.

4.

Eine Prüfung seitens des Bundesrates, ob und wie die Vermittlung von Kriegsmaterial und der Technologietransfer im Rüstungsbereich durch eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes erfasst werden könnten. Das sind die vier Forderungen, hinter die sich der Nationalrat mit der Ueberweisung der Petition stellte. Die ständerätliche GPK hat sich diesen Forderungen angeschlossen. Ich bitte Sie um Zustimmung. Zustimmung -Adhésion #ST# 90.328 Interpellation Iten EMD-Neubauten in Bilten Constructions du D M F à Bilten Wortlaut der Interpellation vom 7. Februar 1990 Ausgelöst durch die Reorganisation im Festungswachtkorps Anfang der 80er Jahre wurden in Glarus bei der damaligen FW Kp 14 etwa 30 Arbeitsplätze wegrationalisiert. Mit «Koberio» versprach das EMD Ersatzarbeitsplätze zu schaffen und traf Abklärungen für einen möglichen Standort des Fest Mat Parks BAGF. Planung und Projektierung dieses Bauvorhabens wurden durch das Bundesamt fürGenie und Festungen (BAGF) in Lachen in Auftrag gegeben. Anfang 1985 zeigte sich, dass der ausgewählte Standort in Bilten für diesen Fest Mat Park wenig geeignet war. In der Folge versuchte man, mit grossem Kostenaufwand den Baugrund zu sichern. Im Frühjahr 1989 ordnete der Direktor BAGF, Div Siegenthaler, einen Baustopp an. Gleichzeitig erhielt ein Ingenieurbüro in Zürich den Auftrag, technische Abklärungen durchzuführen, um definitive Entscheidungsgrundlagen für eine Weiterführung oder für das Abblasen der fragwürdigen Bauübung zu erhalten. Ausgelöst wurde nun die Diskussion in der Oeffentlichkeit durch eine Interpellation im Glarner Landrat. Fragen an den Bundesrat: -Wie gross ist der Zeitverzug, und wird das Bauvorhaben (Hochregallager) wie vorgesehen realisiert? -Wie viele Millionen Franken sind bereits investiert worden, und wie viele Millionen Franken sind dazu noch notwendig? - Wieviel soll das ganze Bauvorhaben kosten? - Ist der Bundesrat bereit abzuklären, ob mit der Ausserdienststellung von technisch veralteten Festungsanlagen ein Verzicht auf den Bau des Fest Mat Parks nicht sinnvoll wäre, da ja weniger Lagerkapazität gebraucht wird als ursprünglich vorgesehen? - Könnte dieses Areal (mit zwei SBB-Gleisanschlüssen) auch eine mögliche Variante für die Standortverschiebung des eidgenössischen Zeughauses in Rapperswil sein, damit wenigstens ein Teil der bereits getätigten Investitionen für das EMD genutzt werden könnte? - Was ist mit dem Personal vorgesehen, das durch das BAGF mit späterem Dienstort Glarus rekrutiert wurde und immer noch rekrutiert wird? - Sind zwangsweise Dienstortversetzungen dieses Personals zu erwarten, oder ist die KMV allenfalls bereit, dieses Personal zu übernehmen? - Ist der Bundesrat bereit abzuklären, ob eine Koordination aller in der Linth-Ebene tätigen militärischen Verwaltungsstellen notwendig ist, um einerseits alle künftigen militärischen Bedürfnisse offenzulegen und andererseits die raumplanerischen Aspekte rechtzeitig berücksichtigen zu können, aber auch eine Personalsituation zu schaffen, die das Klima für die Artillerieschiessen mit Pz-Haubitzen bei der Zivilbevölkerung merklich verbessert? Texte de l'interpellation du 7 février 1990 A la suite de la réorganisation du corps des gardes-fortifications qui a eu lieu au début des années 80, environ 30 emplois ont été supprimés dans l'ancienne cp GF14, à des fins de rationalisation. Le Département militaire fédéral a promis de compenser ces pertes en créant des emplois grâce au «Groupe de coordination pour le maintien des emplois dans les entreprises du DMF des régions de montagne (Koberio)» et a fait rechercher un emplacement où il serait possible d'installer le parc mat fort OFGF. L'Office fédéral du génie et des fortifications (OFGF) a donné mandat à une entreprise de Lachen de procéder à la planification et à l'élaboration de ce projet de construction. Au début de 1985, il est apparu que l'emplacement choisi à Bilten ne convenait pas pour le parc en question.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Petition Pétition In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer --Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1990 - 08:00 Date Data Seite 404-404 Page Pagina Ref. No 20 018 901 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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