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Verwaltungsbehörden 04.10.1995 90.257
4. Oktober 1995Deutsch92 min
Source admin.ch
Initiative parlementaire (Ducret) 2076 N 4 octobre 1995 #ST# 94.028 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei. Wahrung der inneren Sicherheit. Volksinitiative und Bundesgesetz S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse. Maintien de la sûreté intérieure. Initiative populaire et loi fédérale Frist - Délai Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwürfe vom 7. März 1994 (BBIII 1127) Message, projets de loi et d'arrêté du 7 mars 1994 (FF II 1123) Beschluss des Ständerates vom 3. Oktober 1995 Décision du Conseil des Etats du 3 octobre 1995 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Reimann Maximilian (V, AG) unterbreitet im Namen der Kommission für Rechtsfragen (RK) den folgenden schriftlichen Bericht: Die Behandlungsfrist für die am 14. Oktober 1991 eingereichte Volksinitiative «S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei» läuft gemäss Artikel 27 Absatz 1 Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) innert vier Jahren nach Einreichung ab, d. h. am 14. Oktober 1995. Gemäss Artikel 27 Absatz 5bis GVG kann die Bundesversammlung die Frist um ein Jahr verlängern, wenn mindestens ein Rat über einen Gegenentwurf oder einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlass Beschluss gefasst hat. Der Bundesrat hat der Bundesversammlung am 7. März 1994 eine Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und zur Volksinitiative «S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei» vorgelegt. Der Entwurf zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit stellt einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei» dar. Der Ständerat hat über den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Volksinitiative «S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei» und über den Entwurf zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit am 13. Juni 1995 Beschluss gefasst. Die Vorlagen werden zurzeit durch die RK-NR vorberaten. Reimann Maximilian (V, AG) présente au nom de la Commission des affaires juridiques (CAJ) le rapport écrit suivant: Le délai de traitement, fixé à quatre ans en vertu de l'article 27 alinéa 1er de la loi sur les rapports entre les Conseils, de l'initiative populaire «S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse», déposée le 14 octobre 1991, arrivera à échéance le 14 octobre 1995. Conformément à l'article 27 alinéa 5bis LREC, l'Assemblée fédérale peut prolonger le délai d'un an, si l'un des Conseils au moins a pris une décision sur un contre-projet ou sur un acte législatif qui a un rapport étroit avec l'initiative populaire. Le 7 mars 1994, le Conseil fédéral a présenté à l'Assemblée fédérale un message concernant la loi fédérale sur des mesures visant au maintien de la sûreté intérieure ainsi que l'initiative populaire «S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse». Le projet de loi fédérale sur des mesures visant au maintien de la sécurité intérieure constitue un contre-projet indirect à l'initiative «S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse». Le 13 juin 1995, le Conseil des Etats s'est prononcé sur le projet d'arrêté fédéral concernant l'initiative populaire «S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse» de même que sur le projet de loi fédérale sur des mesures visant au maintien de la sécurité intérieure. La CAJ-CN est actuellement chargée de l'examen préalable de ces deux objets. Antrag der Kommission Gestützt auf Artikel 27 Absatz 5bis GVG beantragt die Kommission, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative «S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei» um ein Jahr zu verlängern. Proposition de la commission Se fondant sur l'article 27 alinéa 5bis LREC, la commission propose de prolonger d'un an le délai de traitement de l'initiative populaire «S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse». Angenommen - Adopté #ST# 90.257 Parlamentarische Initiative (Ducret) Erwerb des Schweizer Bürgerrechts. Aufenthaltsdauer Initiative parlementaire (Ducret) Acquisition de la nationalité suisse. Conditions de résidence Zweite Phase - Deuxième étape Siehe Jahrgang 1992, Seite 190-Voir année 1992, page 190 Bericht und Gesetzentwurf der SPK-NR vom 9. September 1993 (BBI III 1388) Rapport et projet de loi de la CIP-CN du 9 septembre 1993 (FF III 1318) Stellungnahme des Bundesrates vom 19. September 1994 (BB11995 II 493) Avis du Conseil fédéral du 19 septembre 1994 (FF 1995 II 469) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN Neuer Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Steinemann, Ruf) Nichteintreten Nouvelle proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité (Steinemann, Ruf) Ne pas entrer en matière David Eugen (C, SG), Berichterstatter: Wir behandeln hier eine parlamentarische Initiative, die seit nunmehr fünf Jahren vor diesem Rat anhängig ist, die parlamentarische Initiative Ducret betreffend Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Aufenthaltsdauer. Dieses Geschäft hat deswegen eine sehr lange Behandlungsdauer hinter sich, weil am Bürgerrechtsgesetz vor zirka zwei Jahren, wie Sie wissen, eine Änderung vorgenommen werden sollte, indem eine erleichterte Einbürgerung für Jugendliche vorgesehen war. Über diese erleichterte Einbürgerung hat im Juni 1994 eine Volksabstimmung stattgefunden. Das Volk hat zu dieser erleichterten Einbürgerung ja gesagt, die Stände haben sie aber abgelehnt. Diese politische Ausgangslage hat in der Kommission nochmals zu einer sehr vertieften Auseinandersetzung mit dieser Initiative geführt. Was will diese parlamentarische Initiative? Sie zielt in erster Linie darauf ab, die Frist der ordentlichen Einbürgerung, die -- 1 of 15 -4. Oktober 1995 N 2077 Parlamentarische Initiative (Ducret) heute auf zwölf Jahre festgesetzt ist, auf sechs Jahre zu verkürzen. Für diese Frist - und das möchte ich vorwegschikken - ist wesentlich, dass sie dem Einbürgerungswilligen keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung in der Schweiz gibt. Es ist also nicht so, dass derjenige, der sich heute zwölf Jahre in der Schweiz aufgehalten hat, einen Rechtsanspruch darauf hätte, in der Schweiz eingebürgert zu werden. Diese schweizerische - oder bundesrechtliche - Einbürgerungsbewilligung ist nur eine Voraussetzung dafür, dass nachher im Kanton und in der Gemeinde überhaupt eingebürgert werden kann. Das heisst, ein Schweizerbürger wird der Bewerber erst dann, wenn auch die Gemeinde und der Kanton in ihrem Einbürgerungsverfahren zugestimmt haben. Und Sie wissen, dass die Kantone und Gemeinden in der Schweiz unabhängig vom bundesrechtlichen Erfordernis eigene Wohnsitz- und Eignungsvorschriften erlassen können, dies auch tun und für ihre entsprechenden Entscheide zum Teil sehr hohe Gebühren erheben. Mit ändern Worten, die Einbürgerungshürden in der Schweiz sind auf drei Ebenen gestaffelt, und wir behandeln hier nur diejenige, die das Bundesrecht betrifft. Es ist auch nicht so, dass das Überwinden der Hürde des Bundesrechts überhaupt einen Einbürgerungsanspruch ergibt - das möchte ich unbedingt festgehalten haben -, sondern sie ist nur Voraussetzung, dass die Kantone und Gemeinden überhaupt einbürgern können. Diese Frist will Kollege Ducret nun von 12 auf 6 Jahre herabsetzen. Das mag auf den ersten Blick als ein sehr grosser Schritt angesehen werden, ich bitte Sie aber zu bedenken, dass das Bürgerrechtsgesetz von 1903, der Vorgänger des heutigen Gesetzes, bereits eine bundesrechtliche Frist von
Erwägungen
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Jahren verlangt hatte. Mit anderen Worten: Von 1903 bis 1952 galt in der Schweiz eine Frist von 6 Jahren. 1952 - nach dem Zweiten Weltkrieg - hat der eidgenössische Gesetzgeber diese Frist auf 12 Jahre verdoppelt. Herr Ducret möchte mit seiner Initiative zurück zum alten Recht und die Frist von
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Jahren wiedereinführen. In diesem Zusammenhang ist auch noch auf den internationalen Vergleich hinzuweisen. Die Schweiz hat mit 12 Jahren die höchste Einbürgerungsdauer aller europäischen Länder in unserem Umfeld. Ich möchte einige Beispiele aufzählen: Für Frankreich, Italien, Belgien, Grossbritannien, Schweden, die Niederlande, Luxemburg, Finnland und Norwegen gilt eine Einbürgerungsfrist von 5 Jahren, wobei man bedenken muss, dass in jenen Ländern dann die zweite und dritte Hürde auf Kantons- und Gemeindestufe nicht mehr anschliessen. Portugal hat eine Frist von 6 Jahren, Dänemark eine von 7 Jahren. Lediglich Spanien, Österreich und Deutschland besitzen eine strengere Gesetzgebung, die Frist liegt im Moment bei 10 Jahren. Dieser Antrag liegt also grundsätzlich in der Richtung des europäischen Rechtes. Die Kommission hatte sich vor der Volksabstimmung dem Anliegen von Kollege Ducret ursprünglich mehrheitlich angeschlossen. Nach der Volksabstimmung wurde die Diskussion neu aufgenommen, und die Kommission hat sich dann mit 12 zu 7 Stimmen auf den Vorschlag geeinigt, den Sie jetzt auf der Fahne vor sich haben, nämlich die Verkürzung der bundesrechtlichen Frist von 12 auf 8 Jahre. Die Festsetzung der ordentlichen Einbürgerungsfrist ist der Kernpunkt dieser Vorlage. Weiter finden Sie in Artikel 15 Absatz 2 die Regelung der Doppelzählungen bei Jugendlichen. Hier wird eingefügt, dass auch bei Jugendlichen mindestens eine Dauer von
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Jahren erfüllt sein muss, wenn wir diese Frist gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit jetzt auf 8 Jahre verkürzen. Das ist materiell keine Änderung gegenüber dem heutigen Zustand, wir wollen nur, dass diese 6 Jahre auf keinen Fall unterschritten werden, auch nicht bei Jugendlichen zwischen
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und 20 Jahren. Diese 6 Jahre sollen in jedem Fall bundesrechtlich die Mindestgrenze sein. Ich möchte nochmals ganz klar hervorheben, dass es sich nur um die bundesrechtliche Hürde handelt und dass die Kantone und Gemeinden noch ihre eigenen Hürden aufstellen. Aber - und das war die grundsätzliche Überlegung der Kommission - der Bund soll nicht so hohe Hürden für jene Kantone schaffen, die ihren Einwohnern im Grundsatz eine Einbürgerung nach kürzerer Aufenthaltsdauer ermöglichen wollen. Der zweite Artikel, der zur Diskussion steht, ist Artikel 31. Hier geht es um eine geringfügige Änderung der Einbürgerungsfrist des Kindes eines schweizerischen Elternteils, das aber noch eine ausländische Staatsbürgerschaft hat. Hat ein ausländisches Kind einen schweizerischen Vater, soll die Einbürgerungsfrist nach Vollendung des 22. Altersjahres von
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auf 3 Jahre verkürzt werden. Diese Bestimmung, die in der Kommission unbestritten war und die auch vom Bundesrat nicht bestritten wird, zielt darauf ab, die Familieneinheit im Bürgerrecht möglichst zu wahren. Schliesslich gibt Artikel 58a zu wenig Bemerkungen Anlass. In dieser Bestimmung wird eine redaktionelle Anpassung vorgenommen: Für Kinder, die im Ausland geboren wurden, wird in Absatz 2bis festgelegt, dass sie, unabhängig davon, ob sie im Ausland oder in der Schweiz gelebt haben, vorzeitig ein Gesuch um Einbürgerung stellen können. Diese Bestimmungen sind der wesentliche Inhalt dieser Vorlage. Der wesentlichste Artikel ist Artikel 15. Wenn Herr Leuba seinen Abänderungsantrag formuliert und der Vertreter der Minderheit gesprochen hat, werde ich allenfalls noch auf jene Argumente eingehen. Borei François (S, NE), rapporteur: Ce dossier est sur nos pupitres depuis quelques années déjà, puisque c'est le
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octobre 1990 que l'initiative Ducret a été déposée et que vous y avez donné suite le 31 janvier 1992. Ensuite, la Commission des institutions politiques a rédigé un projet et vous a transmis un rapport qui date du 9 septembre 1993. Pourquoi n'engager la discussion que maintenant? C'est parce la votation populaire à propos de la naturalisation facilitée des jeunes étrangers devait avoir lieu, et qu'il convenait d'attendre le résultat de cette votation pour entrer en matière sur une modification de la législation, comme cela était demandé par l'initiative parlementaire Ducret. Malheureusement, si le peuple suisse a accepté la naturalisation facilité des jeunes étrangers, les cantons l'ont refusée, ce qui a amené le Conseil fédéral à estimer qu'il fallait en rester au statu quo et la commission à réviser quelque peu sa position et à modifier son projet. Vous avez reçu un rapport écrit et je n'insisterai maintenant que sur les points où la commission a changé d'opinion entre le moment où ce rapport écrit a été rédigé et aujourd'hui. Je rappellerai d'abord que le droit fédéral, qui fixe une durée minimale de séjour pour les étrangers demandant la naturalisation, n'accorde pas un droit à la naturalisation. Ce sont les communes, puis les cantons qui accordent la naturalisation. Ils sont libres de le faire, d'une part dans les cas particuliers, et d'autre part de fixer leurs propres critères, notamment la durée de séjour dans le pays, dans le canton, dans la commune. L'initiative parlementaire Ducret demandait de réduire de moitié la norme fédérale - passer de 12 ans à 6 ans concernant la durée minimum de séjour des étrangers avant qu'ils puissent entamer une procédure de naturalisation. Ça peut sembler être un pas important. Je rappellerai simplement que l'initiative parlementaire Ducret propose d'en revenir à la situation que nous avions dans ce pays jusqu'en 1903. Revenir aux bonnes vieilles habitudes, ce n'est peutêtre pas la moins mauvaise solution, et ça correspondrait en tout cas à la volonté exprimée par certains cantons de ne pas trop tarder avant de naturaliser certains ressortissants étrangers qui résident sur leur territoire. C'est donc dans un esprit de fédéralisme que votre commission vous propose de donner partiellement suite à l'initiative parlementaire Ducret. Pour ne pas donner l'impression de faire un pas trop important d'un coup, par 12 voix contre 7, la commission a décidé de ne réduire la durée de séjour exigée que de 12 ans à
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ans, et non pas de 12 ans à 6 ans comme l'aurait souhaité la minorité. Par contre, de manière très ferme, quasi à l'unanimité, la commission souhaite que la norme soit modifiée. Elle ne se rallie pas au point de vue du Conseil fédéral qui interprète le refus
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Initiative parlementaire (Ducret) 2078 N 4 octobre 1995 des cantons comme la nécessité de ne rien toucher en matière de droit de la naturalisation ces prochaines années. Je rappellerai, et c'est la conviction de la majorité de la commission, que le peuple suisse a accepté la naturalisation facilitée des jeunes étrangers, et que, si les cantons l'ont refusée, les considérations fédéralistes ont été pour beaucoup dans cette décision: les cantons veulent continuer à pouvoir légiférer comme ils l'entendent, y compris pour les jeunes étrangers. Or, cette norme fédérale que nous entendons modifier ne touche en rien les compétences cantonales, donc en rien le fédéralisme en matière de naturalisation. C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission vous recommande d'entrer en matière sur son projet de ramener de 12 ans à 8 ans la durée du séjour en Suisse avant de pouvoir être naturalisé dans quelque canton que ce soit. Nous avons aussi des modifications aux articles 31 et 58a. Mais là, la situation n'a pas changé par rapport au moment où nous avons rédigé le rapport écrit. Je vous renvoie donc à ce rapport. Steinemann Walter (A, SG), Sprecher der Minderheit: Die SPK hat den Antrag auf Abschreibung dieser parlamentarischen Initiative mit 13 zu 5 Stimmen leider abgelehnt. Ich möchte Sie trotzdem bitten, und zwar aus voller Überzeugung, auf dieses Geschäft nicht einzutreten und das geltende Recht beizubehalten, wie es auch der Bundesrat wünscht. Es gibt keinerlei zwingende Gründe, um von der heute gültigen und bewährten Regelung abzuweichen. In der Vergangenheit hatten wir verschiedene Volksentscheide zu ähnlichen Themen, bei denen jedesmal der klare Wille ersichtlich wurde, keine Erleichterungen für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts einzuführen respektive an der geltenden Regelung nichts zu verändern. Bitte nehmen Sie dies als Entscheidgrundlage, und zollen Sie den Volksentscheiden den nötigen Respekt, damit die Aussage «Die da oben in Bern machen doch sowieso, was sie wollen, Volksentscheide hin oder her» nicht immer wieder neu Gültigkeit bekommt. Obwohl die Schweiz ein klares Einbürgerungsverfahren kennt, das den Ausländern vorschreibt, dass sie während mindestens 12 Jahren hier leben müssen, werden immer häufiger - auch von den Stimmberechtigten der Gemeinden - Gesuche von Ausländern abgelehnt, selbst dann, wenn diese sämtliche Voraussetzungen erfüllen. Eine Erklärung für den offensichtlichen Unmut in verschiedenen Gemeinden: Die Zahl der Einbürgerungswilligen verdoppelt sich fast innert Jahresfrist. Nicht nur von uns, sondern vielerorts wird diese vorgesehene Erleichterung als viel zu grosszügig und zu weit gehend taxiert. Die Zunahme der Einbürgerungen ist jedoch nicht der einzige Grund für die Nein-Welle bei Abstimmungen über ähnliche Themen. In der Bevölkerung hat sich eine Angst ausgebreitet, die Angst nämlich, dass plötzlich fremde Leute aus fremden Kulturen und mit anderen Lebensgewohnheiten mitreden und mitbestimmen können, die oft überhaupt nicht integriert werden können oder wollen. Diese Angst empfinde ich als berechtigt, und sie muss von uns berücksichtigt werden. Auch spielen Namen von ausländischen Bewerbern, die kaum noch ausgesprochen werden können, sowie die Tatsache, dass lediglich bei etwa 5 Prozent der Bewerber ein steuerbares Vermögen aufgeführt wird, eine weitere Rolle. Zu bedenken ist auch, dass bei uns - im Gegensatz zu vielen anderen Ländern - der Verzicht auf die bisherige Staatszugehörigkeit keine Voraussetzung für die Einbürgerung darstellt. Dies bringt für die einbürgerungswilligen Ausländer grosse Vorteile, die sogar über die Rechte von uns Schweizern hinausgehen können. Wie wir hält es auch der Bundesrat in löblicher Weise für angebracht, die Dauer des gesetzlichen Wohnsitzerfordernisses bei 12 Jahren zu belassen, und zwar insbesondere aus folgenden Gründen:
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Zahlreiche Bewerber, insbesondere Personen aus anderen Kulturkreisen, sind nach wenigen Jahren Aufenthalt in der Schweiz weder sozial noch kulturell eingegliedert - teilweise auch, weil sie es überhaupt gar nicht erst wollen.
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Auch die ablehnende Haltung, d. h. die negative Akzeptanz einer kürzeren Frist bei vielen Kantonen und Gemeinden sowie insbesondere bei der Bevölkerung ist nicht unberücksichtigt zu lassen. Politisch sehr unklug ist es, gegen die teilweise erst kürzlich erfolgten Volksentscheide schon wieder Erleichterungen bei Einbürgerungen anzustreben. Bitte bedenken Sie: Es könnte sogar kontraproduktiv sein und im Ergebnis insgesamt, bei den Gemeinden nämlich, zu einer Erschwerung der Einbürgerungen führen. Am 12. Juni 1994 hat die Mehrheit der Kantone eine erleichterte Einbürgerung für junge Ausländer abgelehnt und damit Bundesrat und Parlamentsmehrheit zurückgepfiffen. Es wäre doch nicht akzeptabel, wenn so kurz nach diesem Ergebnis von einer Parlamentsmehrheit bei der ordentlichen Einbürgerung erneut eine Erleichterung, eine Herabsetzung der eidgenössischen Wohnsitzfrist, beschlossen würde.
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Die angestrebte Halbierung der Frist ist, auch wenn die Reduktion jetzt nur bis auf eine Frist von acht Jahren vorgenommen werden soll, unverhältnismässig, unangebracht und politisch völlig neben der Realität und macht ein Referendum wiederum wahrscheinlich. Ich halte die gesamthaft nicht entscheidende Erleichterung der Einbürgerung für absolut unnötig. Nur um die in unserem Land fast unerträglich hohen Ausländerzahlen kosmetisch bzw. statistisch zu reduzieren, wollen wir keinesfalls erleichterte Einbürgerungen. Aus all den erwähnten Gründen bitte ich Sie, den Nichteintretensantrag der Minderheit, der zugleich der Haltung des Bundesrates entspricht, zu unterstützen und dadurch den Abstimmungsentscheiden zu dieser Thematik Rechnung zu tragen. Ducret Dominique (C, GÈ): Faut-il vraiment sacrifier nos convictions sur l'autel du réalisme politique? Faut-il oublier que nous avons été élus pour trouver des solutions à nos problèmes de société, non pour les évacuer ou pour jouer aux autruches? Faut-il céder, aujourd'hui et constamment, à la menace du référendum? Faut-il, en définitive, renoncer à combattre sans avoir eu au moins la possibilité de convaincre ou de tenter de convaincre? Toutes ces questions, je vous avoue me les être posées ces derniers temps, après que certains d'entre nous m'aient demandé si je jugeais vraiment opportun, à deux semaines des élections fédérales, de débattre d'un sujet éminemment brûlant puisqu'il touche aux étrangers, ces boucs émissaires de tous les maux qui accablent notre pays. Compte tenu du résultat des derniers scrutins populaires, il faut avouer que leur réponse n'est pas simple et qu'il y a sans doute de bonnes raisons de s'interroger et d'être troublés. Mais, si vous me le permettez, en cette avant-veille de mon dernier jour de mandat parlementaire, je suis résolu à faire face et à répondre aux détracteurs de mon projet et à ceux qui hésitent encore à le soutenir. Je veux tout d'abord m'adresser au Conseil fédéral et lui dire ma surprise et ma déception. Sous le coup du traumatisme causé par l'échec de la votation populaire sur la naturalisation facilitée, je comprends, Monsieur le Conseiller fédéral, que vous ayez pu marquer momentanément un certain découragement et souhaité un moratoire sur toutes les réformes touchant au droit de la nationalité. Mais que plus d'une année plus tard, vous continuiez obstinément à vous ranger du côté de l'extrême droite, il y a là motif à découragement, mais aussi à révolte. Monsieur le Conseiller fédéral, l'alliance que vous voulez sceller aujourd'hui, c'est le mariage de la carpe et du lapin. Si je ne connaissais pas votre sens aigu de la mesure et de la justice, je serais enclin à beaucoup de sévérité en vous voyant emboucher les mêmes trompettes que ceux dont vous dénoncez les erreurs et les outrances. Puis, les rapporteurs l'ont fait tout à l'heure, il ne faut tout de même pas oublier que, le 12 juin de l'année dernière, 53 pour cent des citoyens ont accepté le projet qui leur était soumis. Seule la majorité des cantons n'a pas permis d'introduire la réforme proposée dans la constitution. L'Espace économique européen a été refusé pour bien moins que cela. Pour-- 3 of 15 -4. Oktober 1995 N 2079 Parlamentarische Initiative (Ducret) quoi, dès lors, craindre le résultat d'une votation populaire si, cette fois, gouvernement, Parlement, milieux intéressés s'engagent comme ils auraient dû le faire en juin 1994? Ma deuxième réponse, c'est aux champions du Réduit national et du repli sur soi que je veux l'adresser. Dans tous vos discours, Messieurs Steinemann et Ruf, dans tous vos programmes, vous déclarez la main sur le coeur que vous rejetez les accusations de xénophobie qui sont lancées contre vous, qu'en réalité vous n'éprouvez aucun ressentiment à l'égard des étrangers, mais que vous vous contentez de dénoncer une immigration excessive. Je vous le demande: que craignez-vous d'une réforme de la procédure de naturalisation qui ne vise d'autres buts que d'intégrer plus rapidement les résidents étrangers qui sont les plus assimilés et qui marquent, par un geste de respect et non d'hostilité à l'égard de notre pays, le souhait de faire partie de notre communauté? Dois-je vous rappeler que la réduction du délai fédéral de résidence sauvegarde totalement le droit souverain des cantons et des communes d'accorder la naturalisation aux seuls étrangers qui auraient été jugés dignes de cette faveur? Le risque que vous évoquez d'une répercussion en forme d'accroissement du nombre des étrangers dans notre pays est inexistant. Quelques chiffres seulement: en Suisse, entre le 1er mai 1994 et le 30 avril 1995, il y a eu 14 670 naturalisations, ce qui représente 1,1 pour cent des étrangers résidant et travaillant dans notre pays. Par comparaison, ce chiffre est de 1,7 pour cent en France, 1,9 pour cent en Allemagne, 2,2 pour cent en Autriche, 3,2 pour cent en Grande-Bretagne, 4 pour cent aux Pays-Bas et 5,2 pour cent en Suède. Même si on peut s'attendre, dans les premières années, à une légère augmentation de ce pourcentage, il n'est pas douteux que, très rapidement, il se stabiliserait pour se situer dans une moyenne en tout état inférieure à celle des autres pays européens. Ma troisième réponse, enfin, j'entends l'apporter aux hésitations et aux états d'âme de certains représentants du centre et de la droite modérée de notre Conseil. Qu'ils veuillent bien tenir compte qu'il y a peu - c'était en 1989 et 1990 - la Fédération des bourgeoisies et des corporations, l'Association des communes suisses, l'Union des villes suisses, la Commission fédérale des étrangers, l'Union syndicale, l'Usam, le Vorort et toutes les associations patronales du pays proclamaient d'un même élan que la Suisse devait tout mettre en oeuvre pour faciliter l'acquisition de la nationalité, tout particulièrement en réduisant le délai de résidence. Cette unanimité n'est-elle pas de nature à vous convaincre que vos craintes sont infondées? Puis, nous qui nous sommes opposés aux diverses initiatives populaires visant à accorder le droit de vote aux étrangers, ne devrions-nous pas nous souvenir que nous avons toujours soutenu l'idée qu'il était préférable de faciliter l'accès à la citoyenneté suisse plutôt que de concéder un droit que nombreux d'entre eux ne demandent pas et n'exerceraient pas? Il y a là un devoir de cohérence et de respect des engagements pris qui devrait interpeller et amener les plus hésitants à se rallier au projet de la commission. C'est une question de crédibilité. J'avais demandé, dans mon initiative parlementaire, de réduire de moitié la durée de résidence, la plus longue de toutes les législations des pays démocratiques, surtout si on veut bien y ajouter la durée de la procédure qui précède l'octroi de l'autorisation fédérale, soit deux à trois ans. La commission, faisant preuve d'une prudence extrême, a ramené cette limite à 8 ans. Je me range à cette proposition en espérant que vous accepterez de faire de même. Quant à la proposition Leuba, je vous invite à la rejeter. Si on suivait le raisonnement de M. Leuba, alors serait-il sans doute préférable d'enlever toute compétence à la Confédération autres que des compétences de police. On en reviendrait ainsi à une conception plus fédéraliste du droit de la nationalité, ce qui me paraît singulièrement anachronique, si l'on veut bien admettre que l'on détient un passeport à croix blanche et non pas un passeport aux armes de Saint-Gall, du Tessin ou de Genève. Je sais que ce combat sera difficile. Je vous invite en conséquence à faire preuve de courage pour l'affronter. Ruckstuhl Hans (C, SG): Bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Ducret stellt die CVP-Fraktion einmal mehr fest, dass wir mit unserer Einbürgerungsregelung eine unbefriedigende Lösung haben. Diese steht in engem Zusammenhang mit dem relativ hohen Ausländerbestand in unserem Land. Veränderungen der Gesetzgebung zugunsten von Ausländern sind zurzeit kaum durch Volksabstimmungen zu bringen. Die Ergebnisse der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung für junge Ausländer sowie die Abstimmung über die Änderung der Lex Friedrich, die nur entfernt etwas damit zu hat, bestätigen diese Feststellung. Trotzdem ist aber eine Mehrheit der CVP-Fraktion der Meinung, dass menschliche Härten und Ungereimtheiten ausgemerzt werden sollten. Diese Mehrheit ist darum der Meinung, dass die beiden Punkte, die mit der parlamentarischen Initiative Ducret aufgegriffen werden, genehmigt werden sollten. Es geht um zwei Ziele:
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Die Herabsetzung der bundesrechtlichen Wohnsitzfrist im ordentlichen Verfahren und
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die verkürzte Frist zur erleichterten Einbürgerung junger Ausländer mit einem Schweizer Vater. Die CVP-Fraktion ist für die Verkürzung dieser Fristen, weil es sich um Einbürgerungswillige handelt, die sich in unserem Land integriert haben, und weil durch diese Erleichterung kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann. Die einbürgerungsberechtigen Behörden haben nach wie vor freie Hand, ob sie einbürgern wollen oder nicht. Es besteht also auch in diesem Zusammenhang keine Einbürgerungspflicht. Eine Mehrheit unserer Fraktion bittet Sie deshalb, für den aufgrund der parlamentarischen Initiative Ducret ausgearbeiteten Entwurf zu stimmen und damit nicht zuletzt auch den unterschiedlichen Mentalitäten unserer Sprachregionen Rechnung zu tragen, damit diejenigen Regionen, welche von diesem Recht Gebrauch machen wollen, auch davon Gebrauch machen können. Persönlich werde ich dem Antrag des Bundesrates zustimmen. Nebiker Hans-Rudolf (V, BL): Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen mehrheitlich, an der bundesrechtlichen Einbürgerungsfrist von zwölf Jahren festzuhalten, also bei Artikel 15 dem Bundesrat zuzustimmen, nicht der Kommissionsmehrheit - und auch nicht dem Antrag der Minderheit Steinemann auf Nichteintreten. Wir sind mehrheitlich zu dieser Haltung gekommen, obschon es tatsächlich mehrere gute Gründe gibt, die bundesrechtliche Minimal-Wohnsitzfrist herabzusetzen. Herr Ducret hat diese erwähnt, und ich möchte speziell noch darauf hinweisen: die Einbürgerungspraxis in anderen, insbesondere europäischen Staaten ist anders, d.h., die Wohnsitzfrist ist deutlich kleiner. Aber man kann nicht immer mit anderen Staaten vergleichen, bekanntlich ist das für die Schweiz nicht sehr produktiv, um eine Volksmeinung zu beeinflussen, weil in anderen Staaten vielleicht ein anderes, kleineres Ausländerproblem besteht als bei uns. Wir sollten deshalb realistisch sein. Mit der Herabsetzung der Einbürgerungsfrist - es geht ja nur um die bundesrechtliche Voraussetzung, die im dreistufigen Verfahren den Gemeinden und Kantonen eine Einbürgerung überhaupt ermöglicht - lösen wir das Ausländerproblem nicht. Im Gegenteil, wir könnten es unnötigerweise schüren. Wie heikel diese Diskussionen sind, zeigte der negative Ausgang der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer, eine Vorlage, die im Vergleich zu einer generellen Verkürzung der Einbürgerungsfrist des Bundes relativ harmlos und durchaus verständlich war. Dort haben sich aber schon, wie Sie bekanntlich wissen, Polemiken und Fremdenfeindlichkeit gezeigt. Allzuleicht könnte man infolge dieser generellen Herabsetzung der Einbürgerungsfrist kritisieren, man wolle das Ausländerproblem oder die Zahl der Ausländer statistisch verringern, um in den Büchern etwas besser dazustehen. In Tat und Wahrheit würden damit Ausländer nicht tatsächlich in unsere Lebensweise integriert.
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Initiative parlementaire (Ducret) 2080 N 4 octobre 1995 Ob es uns nun passt oder nicht, wir sollten der Grundstimmung in der Bevölkerung Rechnung tragen. Die Befürchtungen einer Überfremdung sind ernst zu nehmen. Man sollte nicht provozieren, und man sollte insbesondere in einem Moment nicht provozieren, wo wir vor der schwierigen Aufgabe stehen, den freien Personenverkehr mit den europäischen Staaten in irgendeiner Form zuzulassen. Herr Ducret hat natürlich bei der Einreichung seiner Initiative 1990 nicht voraussehen können, dass die Diskussion über diese Verkürzung der Einbürgerungsfrist ausgerechnet mit der Frage der Freizügigkeit im Personenverkehr mit der Europäischen Union zusammenfallen könnte. Die zwölfjährige Minimalfrist für die Einbürgerung hat aber auch positive Seiten, und diese sollten wir nicht übersehen. Die längere Frist ist ein objektives Kriterium bezüglich Integration, damit man Gewähr hat, dass der Ausländer tatsächlich mit den schweizerischen Verhältnissen vertraut ist. Bei kürzeren Fristen muss man subjektiv prüfen, ob die Verbundenheit mit der Schweiz genügt oder ob immer noch die ausländische Herkunft allzu stark dominiert. Man hat also mit der längeren Frist eher Gewähr, dass man die Personen einbürgert, bei denen auch die Mitbürger der Überzeugung sind, dass die Einbürgerung richtig ist. Die längere Frist gibt auch den Kantonen weniger Möglichkeiten, zusätzliche Fristen und Bedingungen an die Einbürgerung zu knüpfen, und bietet eher Gewähr dafür, dass wir in der ganzen Schweiz ein einheitliches Verfahren haben. In diesem Sinne beantragen wir Ihnen, auch den Antrag Leuba abzulehnen. Mit diesem Antrag würde Bundesrecht durch die kantonale Gesetzgebung abgeändert. Wenn man schon die achtjährige Frist will, soll man der Kommissionsmehrheit zustimmen. Die Kantone und Gemeinden wären auch dann frei, zusätzliche Fristen vorzuschreiben. Man hätte dann in allen Kantonen mindestens die gleichen bundesrechtlichen Voraussetzungen. Nach Antrag Leuba würde Bundesrecht in verschiedenen Kantonen unterschiedlich angewendet. Ich meine, das wäre nicht mehr Föderalismus, sondern Rechtswirrwarr. Wo der Bund zuständig ist, Recht zu setzen, ist er für einheitliches Gesetz verantwortlich; wo er dieses Recht nicht hat, werden im föderalistischen Sinne unterschiedliche kantonale Lösungen zugelassen oder sind sogar erwünscht. Mit der Verkürzung der Wohnsitzfristen für ausländische Kinder einer schweizerischen Mutter oder eines schweizerischen Vaters, gemäss Artikel 31 und Artikel 58a, sind wir einverstanden. Sie sind eine Folge der erleichterten Einbürgerung von ausländischen Ehegatten, die mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin verheiratet sind. Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, einzutreten, bei Artikel 15 den Anträgen des Bundesrates zu folgen und den Änderungen gemäss Entwurf der Kommission in den Artikeln 31 und 58a zuzustimmen. Fankhauser Angeline (S, BL): Die sozialdemokratische Fraktion unterstützt einstimmig den Antrag der Mehrheit der Kommission. Wir haben am Abend der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung für junge Ausländer festgestellt, dass wohl eine Mehrheit der Stände diese erleichterte Einbürgerung abgelehnt, aber eine stattliche Mehrheit der Bevölkerung sie angenommen hat. Interessant ist, dass die zustimmende Mehrheit in den Kantonen und Regionen am grössten war, wo es am meisten Ausländerinnen und Ausländer hat. Daraus kann man den Schluss ziehen, dass die Ausländerproblematik zum Teil innenpolitisch herbeigeredet wird. Herr Bundesrat Koller, Sie haben am Abend der Lex-Friedrich-Abstimmung gesagt, wir hätten offensichtlich ein Ausländerproblem. Damit haben Sie die Türe zugeschlagen und meiner Meinung nach nichts dazu beigetragen, dass diese Problematik korrigiert und relativiert wird. Herr Bundesrat, die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz haben mit uns ein Problem, und zwar, weil wir uns sehr schwer damit tun, mit ihnen und ihren Familien zu leben, obwohl wir ihre Arbeitskraft schätzen. Um das sogenannte Ausländerproblem zu lösen, braucht es ein Engagement der Behörden. Es braucht Zeichen der Öffnung, es braucht mehr als Repression und Zwangsmassnahmen, es braucht eine andere Politik. Wir haben heute die Gelegenheit, ganz wenig zu korrigieren, einen Schritt in die richtige Richtung zu tun. Wir setzen eine Hürde ein wenig herab, flexibilisieren ein wenig die Einbürgerungsmöglichkeiten, geben Spielraum, machen in diesem Bereich, was wir im Prinzip überall machen wollen: deregulieren. Es ist ein Zeichen; andere würden vielleicht sagen, es sei ein mutiger Schritt - wenn man die Opposition hört, dann braucht es tatsächlich ein wenig Mut. Es ist ein Schritt der Vernunft. Niemand wird sich einbürgern lassen müssen. Es Ist ein Zeichen der Öffnung, um zu zeigen, dass wir die Problematik verstehen, dass wir wissen, dass die Leute, die in diesem Land mit Ausländerinnen und Ausländern leben, keine Probleme haben. Wenn sie Probleme haben, dann sind es soziale Probleme, und dafür braucht es eine andere Lösung als Hürden zur Einbürgerung. Herr Steinemann, Sie haben bedauert, dass einige Ausländerinnen und Ausländer dank der Doppelbürgerschaft offenbar mehr Rechte hätten als wir. Das ist vielleicht eine ganz kleine Kompensation für den Wechsel zwischen den Kulturen, den diese Leute auf sich nehmen müssen. Aber ich frage Sie, Herr Steinemann: Wenn das schon ein Vorteil ist, haben Sie sich schon überlegt, in welchem Land Sie zusätzlich eine Staatsbürgerschaft erreichen könnten? Vielleicht schwingt da ein wenig Neid mit. Sehr viele Schweizerinnen und Schweizer versuchen im Moment mit allen Mitteln, diese zweite Staatsbürgerschaft zu erhalten, damit sie einen EU-Pass bekommen und somit freien Zugang zu anderen Arbeitsmärkten und Schulen haben. Auch das ist eine Realität und ein Privileg bestimmter Schweizerinnen und Schweizer. Ich wäre sehr froh, wenn wir heute in diesem Saal eine Mehrheit für den Antrag der Kommissionsmehrheit bzw. die Anträge der Kommission finden würden. Wir sind mit diesen Anträgen einverstanden. Ich bitte Sie, machen Sie diesen Schritt, das ist in der heutigen politischen Situation ein positives Zeichen, das wir brauchen! Bühlmann Cécile (G, LU): Die grüne Fraktion unterstützt einstimmig die Idee, die bis zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts erforderliche Aufenthaltsdauer zu verkürzen. Wir sind überzeugt, dass das schweizerische Einbürgerungsverfahren, welches das hindernisreichste und teuerste Europas ist, dazu beiträgt, Fremde über viel zu lange Zeit fremd bleiben zu lassen. Die lange Aufenthaltsfrist ist allerdings nicht der einzige Grund, dass wir europaweit die kleinste Einbürgerungsquote haben. Der fehlende Rechtsanspruch ist ein weiteres Problem. So wurden in letzter Zeit in einer fatalen, in der Tendenz rassistischen Dreikreiselogik, welche die Menschen in eine erste, in eine zweite und in eine dritte Kategorie einteilt, Gesuche von Leuten ausserhalb des ersten Kreises abgelehnt. Das Beispiel Baar steht dafür. Mit dem schwierigen schweizerischen Einbürgerungsverfahren wird erstens ein wesentlicher Schritt zur Integration verhindert und zweitens natürlich die Statistik verschlechtert. So erscheinen in unserer Ausländerstatistik Menschen, die bereits 10,15, 20, 30 und mehr Jahre in der Schweiz leben, immer noch als Ausländerinnen und Ausländer, obwohl sie faktisch schon längst zu uns gehören. Daran kann höchstens die politische Rechte ein Interesse haben, weil sie dadurch immer wieder mit den hohen Ausländerzahlen fremdenfeindliche Stimmung machen kann. Sie tut es zurzeit wieder laut und polemisch. Das Boot, das angeblich absaufen soll, ist zynischer Ausdruck davon. Herr Steinemann hat heute wieder die gleiche Leier gespielt. Es ist schade, dass Herr Koller jetzt von dieser Seite mit dem Nichteintretensantrag unterstützt wird. Aber auch die 20-Prozent-Diskussion der CVP geht in die gleiche - fatale und falsche - Richtung. Ich hoffe, dass besonnene Leute der CVP wie Herr Ducret die Diskussion wieder von diesen populistischen Irrungen und Wirrungen wegbringen werden. Heute haben wir nämlich Gelegenheit dazu, einen Schritt in die richtige Richtung zu tun. Die parlamentarische Initiative -- 5 of 15 -4. Oktober 1995 N 2081 Parlamentarische Initiative (Ducret) Ducret gibt der CVP-Fraktion den Anstoss dazu. Diese Initiative will, wie wir gehört haben, die zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts notwendige Aufenthaltsdauer auf europäisches Durchschnittsmass herunterholen. Eigentlich hätte uns der Originalvorschlag Ducret, die Frist von zwölf auf sechs Jahre zu halbieren, besser gepasst. Wenn die Kommissionsmehrheit aber heute eine Frist von acht Jahren beantragt, können wir uns auch damit einverstanden erklären. Wir sind froh, wenn es in diesem Bereich endlich keinen Sonderfall Schweiz mehr gibt. Nun beantragt der Bundesrat leider, zusammen mit der Minderheit Steinemann, entgegen der deutlichen Mehrheit der SPK, die Frist bei zwölf Jahren zu belassen. Der Bundesrat tut dies nicht etwa, weil ihm der Sonderfall Schweiz in dieser Frage behagen würde, im Gegenteil. Er sieht die Nachteile sehr wohl, die er bei den bilateralen Verhandlungen in Brüssel im Bereich der Personenfreizügigkeit hat. Wenn er nämlich dort mit der 18-Prozent-Ausländerquote argumentieren will, heisst es: «Bürgert eure Ausländerinnen und Ausländer endlich so ein, wie es der Rest von Europa auch tut, dann kommen eure Zahlen auch in vergleichbare Dimensionen.» Das hat uns Herr Koller selber erzählt. Warum aber ist denn der Bundesrat jetzt plötzlich gegen diese Fristverkürzung? Eine einfache Antwort: aus lauter Angst vor der politischen Rechten, die in einem eventuellen Referendumsabstimmungskampf aus ihrer fremdenfeindlichen Position wiederum politisches Kapital schlagen könnte. Das ist auch nicht ausgeschlossen. Aber wenn wir wie das Kaninchen auf die Schlange auf die xenophoben Parteien starren, werden wir in dieser Frage keinen Schritt weiterkommen. Es ist auf jeden Fall die falsche Strategie, das haben wir im letzten Jahr deutlich erlebt. Wenn sich nämlich genügend Leute hinstellen und Position beziehen, schaffen wir es; das beweist die gewonnene Abstimmung zum Antirassismusartikel. Wenn wir das Feld aber den anderen überlassen, welche mit emotionalen Argumenten die Köpfe vernebeln, gewinnen diese, wie das bei der erleichterten Einbürgerung der Fall war. Sie wurde von der Mehrheit in diesem Parlament schlicht verschlafen, weil sich zuwenig Leute von uns, die hier der erleichterten Einbürgerung zugestimmt hatten, im Abstimmungskampf dann auch dafür eingesetzt haben. Immerhin, ein Volksmehr hatten wir, das ist der Trost. Wir müssen die aufgeheizte, polemische Debatte, die von rechts um die Ausländerfrage geführt wird, wieder in unsere Hände nehmen und versachlichen. Keinen Fortschritt mehr zu wagen, auch mit dem Risiko, zu verlieren, finden wir verheerend. Das kommt einer Kapitulation der offenen, toleranten Schweiz gleich. Die Zustimmung zur Variante der Kommissionsmehrheit mit der achtjährigen Einbürgerungsfrist ist eine gute Gelegenheit zur Deblockierung, wir sollten sie nutzen. Wir bitten Sie also: Unterstützen Sie die Kommissionsmehrheit, nicht den Nichteintretensantrag der Minderheit Steinemann, nicht den Antrag des Bundesrates und auch nicht den Antrag Leuba, diese Regelung den Kantonen zu überlassen; das gehört in die Hände des Bundes. Meier Samuel (U, AG): Im Namen der LdU/EVP-Fraktion beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu den verschiedenen Gesetzesänderungen gemäss dem Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission. Zugegeben, wir haben heute nicht gerade über das dringlich-ste Problem, welches uns in diesem Lande beschäftigt, zu beschliessen. Wenn wir aber das Anliegen und die Zielsetzung dieser Vorlage in einen grösseren Zusammenhang stellen, dann kommen wir nicht um die Feststellung herum, dass wir mit dieser Neuerung einen wichtigen und notwendigen Schritt in Richtung Harmonisierung der Einbürgerungspraxis mit anderen Ländern machen können. Es geht mir nicht zuletzt auch darum, einen Schritt in Richtung Öffnung zu tun und ein Zeichen der Toleranz gegenüber all den integrationswilligen Ausländern zu setzen, die sich schon seit Jahren in unserem Land aufhalten und mit uns leben. Wie gesagt, unsere Fraktion ist für Eintreten, und zwar mit folgender Begründung:
1.
Es kann nicht als prioritäre Voraussetzung gelten, ob ein Ausländer acht oder zehn oder zwölf Jahre in unserem Lande gelebt hat. Vielmehr müssen Eignung und Integrationswilligkeit die beiden zentralen und massgeblichen Kriterien für eine Einbürgerung bleiben. Zugegeben, die Beurteilung der Eignung und die Beurteilung der Integrationswilligkeit sind sehr viel schwieriger zu bewerkstelligen als die Feststellung der eindeutig objektivierbaren Wohnsitzdauer. Aber wir dürfen uns die ganze Aufgabe auch nicht allzu einfach machen. Wir alle wissen nur allzugut, dass überdies die Auswirkungen der Wohnsitzfristen individuell sind. Manch ein Ausländer kann auch nach 20 Jahren Wohnsitz in der Schweiz kaum deutsch sprechen, während es andere nach zwei Jahren schon gut können. Ich meine daher, dass nicht die Wohnsitzdauer, sondern die Eignung und die Integrationswilligkeit die beiden hauptsächlichen Kriterien für oder gegen die Einbürgerung darstellen müssen.
2.
Unser kompliziertes Einbürgerungsverfahren ist mitunter auch dafür verantwortlich, dass die Ausländerstatistik in unserem Land eine immer schlechtere wird. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung bleibt vergleichsweise hoch. Zwecks Förderung der Integration dieser Leute wird heute schon zum Ausländerstimm- und -Wahlrecht auf Gemeindeebene oder in kirchlichen Angelegenheiten gegriffen. Gerade hier bietet sich aber mit der Herabsetzung der Wohnsitzfrist eine taugliche Alternative an. Dadurch kann der zahlenmässig relativ hohe Ausländeranteil unserer Bevölkerung etwas gemindert und die Integrationswilligkeit sowie die Integrationsfähigkeit dieser Leute gefördert werden. Noch ein Wort zu den Änderungen bei der erleichterten Einbürgerung: Unsere Fraktion erachtet es als folgerichtig, dass auch im Bereich der erleichterten Einbürgerung gewisse Verkürzungen der Wohnsitzfristen vorgenommen werden. Es wäre geradezu stossend und unverhältnismässig, wenn für Kinder einer schweizerischen Mutter oder eines schweizerischen Vaters beinahe dieselben Wohnsitzfristen wie für Ausländer gelten würden. Zum Schluss stellt sich mir noch die Frage nach der Akzeptanz der vorgesehenen Neuerung. Ich bin der Auffassung, dass die Reduktion der Wohnsitzfristen, wie sie uns die Kommission bzw. die Kommissionsmehrheit vorschlägt, massvoll ausgefallen ist. Wir können uns damit im internationalen Vergleich mit anderen Ländern durchaus messen; wir preschen hier nicht waghalsig vor. Im übrigen kann uns niemand unterstellen, wir missachteten den Volksentscheid vom 12. Juni 1994, denn die vorgesehene Gesetzesänderung, vor der wir heute stehen, verzichtet auf eine generelle Herabsetzung der Wohnsitzdauer bei der erleichterten Einbürgerung und beschränkt sich meines Erachtens auf das Wesentliche. Noch zum Antrag Leuba: Ich möchte Sie bitten, den Antrag Leuba abzulehnen und statt dessen bei Artikel 15 Absatz 1 der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Ich denke, wir sollten im Bundesgesetz klare Vorgaben machen. Darüber hinaus verfügen die Kantone immer noch über eine gewisse Flexibilität, wie das heute schon der Fall ist. Ich möchte Sie bitten, Eintreten auf die Vorlage zu beschliessen und den Gesetzesänderungen gemäss dem Antrag der Kommission bzw. der Mehrheit zuzustimmen. Ruf Markus (D, BE): Unsere Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Steinemann. Zahlreiche gewichtige und überzeugende Gründe sprechen gegen die geplante Reduktion der eidgenössischen Wohnsitzfrist für die ordentliche Einbürgerung. Wir sind dem Bundesrat dankbar, dass er die Zeichen der eidgenössischen Abstimmung vom 12. Juni 1994 über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer - die Vorlage wurde bekanntlich vom Souverän verworfen - verstanden hat und nun seinerseits die verlangte Reduktion ablehnt. Wir führen im einzelnen die folgenden Gründe an, die uns überzeugt zu einer Ablehnung des Antrages der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission führen:
1.
Zunächst ist einmal der Aspekt der Assimilation von Einbürgerungswilligen zu beachten. Laut Artikel 14 Bürgerrechtsgesetz ist vor der Erteilung der eidgenössischen Ein-
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Initiative parlementaire (Ducret) 2082 N 4 octobre 1995 bürgerungsbewilligung zu prüfen, ob der Bewerber «in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist» und ob er «mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist». Richtigerweise führt der Bundesrat dazu in der Übersicht zu seiner Stellungnahme vom 19. September 1994 (S. 2) aus: «Zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber - insbesondere Personen aus anderen Kulturkreisen - sind nach sechs Jahren Aufenthalt in der Schweiz sozial und kulturell noch zuwenig eingegliedert. Der Anteil an ablehnenden Entscheiden wäre wesentlich höher als heute; für viele Bewerberinnen und Bewerber würde der falsche Anschein geweckt, sie erfüllten die Einbürgerungsvoraussetzungen gleich nach Ablauf der bundesrechtlichen Frist.» Diese Feststellung gilt auch für den Antrag der Mehrheit der Kommission, der auf acht Jahre lautet. Gut assimilierte, in der Schweiz aufgewachsene Jugendliche, die oft Zielgruppen von Bestrebungen in Richtung einer rascheren Einbürgerung darstellen, können sich bereits heute problemlos ordentlich einbürgern lassen, zumal die in der Schweiz verbrachte Zeit zwischen dem 10. und dem
20.
Lebensjahr doppelt zählt. Auch alle übrigen, jahrelang in der Schweiz lebenden Ausländer können dies tun, vorausgesetzt, sie sind assimiliert und sie haben vor allem auch den Willen zur Einbürgerung. Man darf nicht vergessen, dass viele Ausländerinnen und Ausländer sich nicht einbürgern lassen wollen, weil ihre Bindung an das jeweilige Heimatland noch zu stark ist. Nach unserer Überzeugung ist die Assimilation eine zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung.
2.
Es geht einmal mehr um den Respekt der Behörden vor Abstimmungsentscheiden. Ich darf auch hier noch einmal den Bundesrat zitieren, der in der Übersicht zu seiner Stellungnahme ebenfalls schreibt: «Am 12. Juni 1994 hat die Mehrheit der Kantone eine erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer abgelehnt.... Es wäre politisch nicht klug, kurze Zeit nach diesem Ergebnis eine Herabsetzung der eidgenössischen Wohnsitzfrist bei der ordentlichen Einbürgerung vorzuschlagen....» Dem ist nichts beizufügen, ausser dass das Nein vom 12. Juni 1994 als um so gewichtiger einzustufen ist, als die Gegner praktisch keine Mittel hatten, die Vorlage aktiv zu bekämpfen.
3.
Von wesentlicher Bedeutung ist schliesslich der demographische Aspekt. Offensichtlich möchten verschiedene Kreise auf dem Weg vermehrter Einbürgerungen die Ausländerstatistiken beschönigen, um die anhaltende Neueinwanderung zu kaschieren. In den letzten Jahren betrug der Einwanderungsüberschuss jährlich bekanntlich 40 000 bis 60 000 Personen. Der Ausländerbestand erhöhte sich in den Jahren 1984 bis 1995 um etwa 360 000 Personen, dies obwohl im gleichen Zeitrum rund 120000 Personen eingebürgert wurden. Es ist klar, dass man auf diese Weise das Einwanderungsproblem verschleiern möchte. Dies ist jedoch kein Weg, der dazu führen kann, dass sich die Ausländerthematik entschärft. Nötig ist vielmehr, dass der Bundesrat endlich seine jahrzehntealten Stabilisierungsversprechen einhält. Wir lehnen die beantragte Reduktion entschieden ab und sind überzeugt, dass uns das Schweizervolk folgen wird. Wir werden im Falle eines entsprechenden Beschlusses durch das Parlament das Referendum ergreifen und garantieren Ihnen, dass wir auch diese Abstimmung - erinnern Sie sich an die Lockerung der Lex Friedrich! - gewinnen werden. Maspoli Flavio (D, TI): II re è morto, viva il re! E parafrasando è possibile dire, il Paese ha detto no, viva il Parlamento. Ma qui si vuole andare anche un po' oltre, non ci si accontenta più di agevolare la naturalizzazione facilitata, no, qui si vuole agevolare tutto, e secondo me si parte da presupposti sbagliati. Si sente sempre dire, si parla del problema degli stranieri in Svizzera. Orbene, tutti sappiamo che in Svizzera vivono o - scusate - tutti sappiamo che la percentuale di stranieri in Svizzera raggiunge circa il 20 per cento; il 18 per cento è fasullo, comunque diciamo tra il 18 e il 20 per cento. Contrariamente a quanto hanno preteso di sapere le colleghe Bühlmann e Fankhauser, a me non risulta che in Svizzera vi sia questo grande razzismo e vi sia questo grande odio nei confronti degli stranieri. E dunque partiamo da un problema più o meno fasullo per trovare una soluzione più o meno fasulla. Certo quello proposto dal collega Ducret è senza dubbio un tentativo per migliorare certi aspetti, almeno sulla carta, un tentativo nobile, lo riconosco, tentativo nobile, ma non per questo condivisibile in modo incondizionato. Anche perché se noi naturalizziamo persone che non sono integrate non risolviamo un bel niente, ma assolutamente niente, ammesso che il problema vi sia; io parto sempre dal presupposto che il problema non c'è. E a questo proposito, se mi permettete, vorrei raccontarvi una piccola storiella accaduta in America. A New York una maestra di scuola di una classe elementare ha detto: «Smettiamola con questo tremendo discorso tra bianchi e bambini di colore. Non ci sono più i bambini di colore perché adesso siamo tutti blu. E quando rientriamo dalla ricreazione, i blu scuri si siedono dietro e i blu chiari si siedono nei primi banchi.» Ecco, per dire che il problema non lo si risolve cambiando il passaporto. Vi è poi un altro aspetto che a me personalmente, ma penso a tutto il nostro gruppo, da un tremendo fastidio, e qual è questo aspetto: è quello della doppia nazionalità, lo non credo che si possa cambiare mentalità, si possa cambiare la nazionalità così come cambiamo la giacca o la cravatta. Cambiare la nazionalità vuoi dire ragionare, vuoi dire fare un passo importante nella vita di una persona, lo sarei nella posizione ideale: con il nonno napoletano potrei acquisire immediatamente la nazionalità italiana, e con la bisnonna turca molto probabilmente potrei acquisire anche quella di quel paese; e certamente troverei nel vasto parentado qualche germanico, di modo da poter essere anche tedesco. E poi cosa farei alla frontiera? Esibirei quattro passaporti, dicendo al doganiere, scelga lei quello che più preferisce o quello che più le aggrada. Ma l'importante, secondo me, è rispettare tutte le persone indipendentemente dalla nazione dalla quale esse provengono. E a quel momento lì il problema non c'è più, non esiste più, perché è inutile, signora Bühlmann, che continui a raccontare le storie del razzismo, perché se razzisti ci sono, quelli siete voi, perché a noi non da nessun fastidio rispettare qualcuno di un'altra nazionalità, non dobbiamo farlo svizzero prima di parlargli insieme. I discorsi della destra populista, i discorsi della destra che potrebbe avere chissà quale capitale di voti da questo oggetto che stiamo trattando: qui si tratta semplicemente di dire: «Ma cos'è la nazionalità? È qualcosa d'importante? La nazionalità è qualcosa legata alla persona, o è solo un pezzo di carta?» Se la nazionalità è solo un pezzo di carta, allora vendiamola addirittura al chiosco. Ognuno può andare a comprarsi il passaporto. Se la nazionalità però vuoi dire riconoscersi nel paese di cui si esibisce il passaporto, allora non vedo perché bisogna fare tutte queste storie che stiamo facendo adesso. lo ho pieno rispetto del collega che ha presentato questa mozione, so che i suoi intenti sono nobili, l'ho detto anche prima, ma io mi sento veramente qui in grado di appoggiare l'idea del collega Steinemann, e, semmai, nella denegata ipotesi che non dovesse passare la mozione Steinemann, allora voterei contro. Fischer-Seengen Ulrich (R, AG): Die freisinnig-demokratische Fraktion tritt für eine massvolle Reduktion der Wohnsitzfrist für die ordentliche Einbürgerung ein. Deshalb hat sich die Fraktion 1992 für die parlamentarische Initiative Ducret eingesetzt, wobei sie zwar nicht für den damaligen Vorschlag einer Reduktion von 12 auf 6 Jahre, aber für eine solche von
12.
auf 8 Jahre eingetreten ist. In der Zwischenzeit ist allerdings die Ablehnung der erleichterten Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer durch die Stände - nicht durch das Volk - am 12. Juni 1994 erfolgt. Zwar handelt es sich dabei nicht um das gleiche, aber um ein ähnlich gelagertes Problem. Damit hat sich politisch auch die Ausgangslage für die Reduktion der Wohnsitzfrist verändert. In seiner Stellungnahme vom 19. September 1994, also kurz nach dieser Ablehnung, kam auch der Bundesrat zum -- 7 of 15 -4. Oktober 1995 N 2083 Parlamentarische Initiative (Ducret) Schluss, dass die Reduktion der Wohnsitzdauer bei der ordentlichen Einbürgerung zwar wünschbar, dass aber eine solche Vorlage im Moment politisch unklug sei. Die freisinnigdemokratische Fraktion schliesst sich der Argumentation des Bundesrates an. Sie ist zwar nach wie vor der Meinung, dass es sinnvoll sei, eine Reduktion dieser Wohnsitzdauer wenigstens längerfristig anzustreben, zumal ja die Kommissionsmehrheit auf ihren ursprünglichen Antrag zurückgekommen ist und die Frist von 6 auf 8 Jahre erhöht hat, so wie es die FDP-Fraktion seinerzeit beantragt hatte. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass das Ausländerproblem zurzeit sehr, sehr delikat ist. Es macht wenig Sinn, das Problem heute, so kurz nach einer verlorenen Abstimmung, schon wieder zu thematisieren. Wenn wir kurz nach einem negativen Volksentscheid wieder darauf zurückkommen würden, so läge der Vorwurf der Zwängerei sicherlich auf der Hand. Zudem wäre mit einem Referendum zu rechnen, welches zu Auseinandersetzungen mit unschönen Begleiterscheinungen führen würde. Das kann nicht unsere Idee sein. Überdies kommt dazu, dass eine allfällige Ablehnung einer solchen Regelung in einer Volksabstimmung zweifellos negative Auswirkungen auf die Akzeptanz einer liberalen Regelung des freien Personenverkehrs in den bilateralen Verhandlungen mit der EU hätte. Wir sind der Auffassung, der Antrag Leuba hinsichtlich Föderalisierung - um das noch kurz zu erwähnen - sei nicht sinnvoll. Die Rechtsunsicherheit in dieser Frage würde vergrössert, Herr Nebiker hat das Notwendige dazu gesagt. Das Ausländerrecht ist für föderalistische Regelungen wenig geeignet. Unsere Fraktion ist deshalb zur Auffassung gekommen, es sei richtig und sinnvoll, diese Problematik zurzeit ruhen zu lassen und dem Bundesrat in seiner Argumentation zu folgen. Ich möchte aber hier mit aller Deutlichkeit festhalten, dass ein Nichteintreten nicht heissen kann, dass die Freisinnigen in der Ausländerfrage der Politik von Freiheits-Partei und Schweizer Demokraten folgen, auch wenn sie heute, jedenfalls in ihrer Mehrheit, Nichteintreten beantragen. Wir sind ganz einfach der Meinung, der Sache sei besser gedient, wenn wir nicht versuchen, heute schon mit der Brechstange Änderungen herbeizuführen, die in einer Volksabstimmung entweder zum Scheitern verurteilt sind oder dann sicherlich zu unschönen Auseinandersetzungen führen. Deshalb bitte ich Sie, dem Nichteintretensantrag zu folgen. Moser René (A, AG): Die Fraktion der Freiheits-Partei unterstützt selbstverständlich den Nichteintretensantrag der Minderheit Steinemann. Die parlamentarische Initiative aus dem Jahre 1990 ist nach der Volksabstimmung vom letzten Jahr unserer Meinung nach kein Thema mehr. Das hat uns gerade noch gefehlt, dass nach dem Nein vom 12. Juni 1994 quasi durch die Hintertür trotzdem die Erleichterung der Einbürgerung von Ausländern im Gesetz festgeschrieben werden soll! Das wäre staatspolitisch wirklich bedenklich. Ich höre die Kommentare in der Öffentlichkeit jetzt schon: Da würde doch von Taschenspielertricks geredet, wie wir das schon oft erlebt haben. Es würde gesagt: Das Volk oder - in diesem Fall - die Stände sagen nein, das Parlament widersetzt sich dem Abstimmungsausgang und beschliesst das Gegenteil. Aber eben: Was kümmert es den Mond, wenn ihn der Hund anbellt! In der Stellungnahme des Bundesrates, der die Wohnsitzfrist ebenfalls auf zwölf Jahren belassen will, ist zwar zu lesen, dass auch er eine massvolle Reduktion als wünschbar Brachte, dass er es aber angesichts der letzten Volksabstimmung nicht für klug halte, eine Herabsetzung dieser Frist zu beschliessen. Für einmal nimmt der Bundesrat die Signale aus dem Volk wahr und würdigt den Abstimmungsausgang. Warum nun ausgerechnet die Staatspolitische Kommission des Nationalrates im Elfenbeinturm trotzdem eine erleichterte Einbürgerung durchsetzen will, ist mir wirklich schleierhaft. Offenbar liegt der Mehrheit dieser Kommission mehr daran, das Multikulturelle zu fördern, als die Meinung und Entscheidung des Schweizervolkes zu beachten. Die Frage sei doch gestattet, wem denn eigentlich diese Erleichterung der Einbürgerung dienlich ist. Die Beantwortung überlasse ich Ihnen. Das Argument, unsere Nachbarländer hätten kürzere Fristen, ist nicht angebracht. Denn diese haben keinen vergleichbaren Ausländeranteil und müssen demzufolge auch keine Identitätsprobleme befürchten. Dazu kommt noch, dass die Nachbarländer keine Doppelbürgerschaft kennen. Ein Eingebürgerter bei uns muss dagegen nicht auf seine bisherige Staatsangehörigkeit verzichten. Wir sehen - wie es schon Herr Steinemann gesagt hat - keinen Handlungsbedarf. Die heutige Bürgerrechtsregelung ist ausreichend und bedarf keiner Korrektur, auch wenn Frau Bühlmann jedem, der die Grenze überschreitet, das Bürgerrecht anbieten möchte. Wir brauchen auch keine neue Regelung, die möglicherweise darauf abzielt, die verfehlte Asylund Ausländerpolitik der letzten Jahre durch eine schnellere Einbürgerung zu vertuschen. Frau Bühlmann und Frau Fankhauser werfen uns bei jeder Gelegenheit vor, wir seien diejenigen, welche Rassismus schüren; wir seien Brandstifter. Sie sprechen dann einfach vom Boot, aber nicht von dessen Inhalt. Es geht weder um ein Boot noch um einen Tanker, sondern ganz einfach um die Tatsache, dass es in diesem Land einen viel zu hohen Ausländeranteil gibt. Die Fraktion der Freiheits-Partei ist für Nichteintreten. Sollte Eintreten beschlossen werden, wird sie Artikel 15 Absätze 1 und 2 gemäss der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission auf jeden Fall bekämpfen. Und sollte diese unglückliche Gesetzesänderung gar beschlossen werden, so lässt das nächste Referendum grüssen. Was dann das Volk dazu sagt, können Sie sich selbst vorstellen! Leuba Jean-François (L, VD): Le groupe libéral est sans restriction pour l'entrée en matière sur cet objet, et il est aussi sans restriction pour l'abaissement de la durée de séjour en Suisse s'agissant de la demande de naturalisation. On l'a déjà souligné à cette tribune, nos délais sont particulièrement longs. Je rappelle simplement, pour prendre l'exemple des quatre pays qui nous entourent, que l'Autriche et l'Allemagne ont toutes les deux des délais de 10 ans, que l'Italie a un délai de 10 ans, mais de 4 ans pour les ressortissants de l'Union européenne, et que la France a un délai de
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ans. Avec 12 ans, la Suisse est très largement au-delà de tout ce qui se fait en Europe. La nationalité suisse n'est pas quelque chose de tellement extraordinaire par rapport à l'attachement que d'autres peuvent avoir à l'égard de leur propre pays pour qu'on puisse justifier un tel délai. C'est d'autant plus vrai que les autorités de naturalisation cantonales peuvent toujours refuser la naturalisation si, en dépit d'un séjour plus court, l'étranger ne montre pas qu'il est assimilé à nos moeurs et à nos coutumes. Nous devons donc être favorables à cet abaissement de la durée de résidence, en rappelant qu'il n'y a pas de naturalisation automatique en Suisse, comme la connaissent certains pays, que, chez nous, celui qui veut devenir Suisse doit le demander, et que c'est une raison de plus de prêter une oreille attentive à une telle demande. M. Ducret l'a dit à juste titre: nous avons combattu l'extension du droit de vote aux étrangers, parce que nous sommes convaincus que l'acquisition de la nationalité suisse ou le fait d'être Suisse implique non seulement des droits, comme le droit de vote, mais aussi des devoirs, et que ces deux choses vont ensemble. Ce qui découle immédiatement de cette position, c'est que l'on ne doit pas rendre excessivement difficile l'acquisition de la nationalité suisse. Les libéraux ont pris très clairement cette position et, au lendemain de la votation du 12 juin 1994, ils sont intervenus dans plusieurs parlements cantonaux pour demander l'assouplissement des règles cantonales s'agissant de la naturalisation facilitée des jeunes étrangers. Ils l'ont fait d'autant plus facilement qu'en Suisse romande cet objet a passé avec de larges majorités. C'est la raison pour laquelle le groupe libéral vous invite à entrer en matière.
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Initiative parlementaire (Ducret) 2084 N 4 octobre 1995 En ce qui concerne l'article 15, je reviendrai, au moment de la discussion de détail, pour développer ma proposition, mais nous n'avons pas d'hésitation quant à la nécessité d'abaisser la durée de séjour nécessaire pour demander la naturalisation. Les propositions concernant les autres articles ne sont pas ou moins combattues et, dans ces conditions, je ne m'étendrai pas sur cet objet. David Eugen (C, SG), Berichterstatter: Von verschiedenen Votanten ist auf die Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 hingewiesen worden. Diese Abstimmung - das muss hier wiederholt werden - hat folgendes Resultat erbracht: Es waren
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114 158 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für jene Vorlage und 994 457 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gegen jene Vorlage. Zugestimmt haben die Kantone Zürich, Bern, Zug, Freiburg, Basel, Basel-Landschaft, Graubünden, Waadt, Neuenburg, Genf und Jura; die übrigen Kantone haben abgelehnt. Sie entnehmen dieser Darstellung, dass es sich damals - das ist hier jetzt auch einmal festzuhalten, bisher wurde nicht darauf hingewiesen - um eine Verfassungsabstimmung handelte. Das Volk hat eine Verfassungsänderung abgelehnt. Wir stehen hier aber vor einer Gesetzesänderung, und Sie wissen, dass für die Gesetzesänderung die einfache Volksmehrheit gilt. Mit anderen Worten ist mit der Ablehnung der Verfassungsänderung wohl gesagt worden, dass auf Verfassungsstufe keine Änderung vorgenommen werden soll. Aus diesem Volksentscheid - die Volksmehrheit, die Mehrheit der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sprach sich für die Vorlage aus - kann man aber genausogut schliessen, das Volk sei der Meinung, dass auf Gesetzesstufe, also mit einfacher Mehrheit, jene Änderungen vorgenommen werden sollen, die im Rahmen des Gesetzes möglich sind, um die Integration etwas zu verbessern. Man kann also diesen Volksentscheid sehr wohl in dem Sinne auch als Auftrag interpretieren, diese Schritte auf Gesetzesstufe, also unterhalb der Verfassungsstufe, vorzunehmen, wie es Ihnen die Kommissionsmehrheit beantragt. Das möchte ich an die Adresse der Herren Fischer-Seengen, Ruf und Steinemann sagen, die sich ausdrücklich auf das Volk berufen haben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mehrheit des Schweizervolkes, wenn wir die demokratischen Elemente in den Vordergrund stellen, zum Ausdruck gebracht hat, dass in diesem Bereich kleine Schritte angezeigt sind. Was Ihnen hier vorgeschlagen wird, ist nur ein ganz kleiner Schritt. Die entscheidende Hürde für das schweizerische Einbürgerungsrecht das wissen Sie alle - sind die Gemeindeversammlungen, d. h. das demokratische Recht der Gemeinden, in vielen Fällen der Bürgergemeinden, auf der lokalen Ebene frei und in freier Willkür zu befinden, ob sie jemanden in ihr Bürgerrecht aufnehmen wollen. Dieses Recht, das wahrscheinlich das zentrale Element der schweizerischen Bürgerrechtsordnung ist, wird in keiner Weise angetastet. Was wir mit dem Bundesrecht tun, ist nur eines: Wir ermöglichen es jenen Gemeinden in diesem Lande - solche Gemeinden gibt es, es gibt mehr solche Gemeinden als hier dargestellt worden ist -, die im Bereich der Integration einen aktiven Beitrag leisten wollen, diesen Schritt auch zu tun. Nur das will diese Vorlage erreichen. In dem Sinne sind wir von der Kommissionsmehrheit überzeugt, dass wir diesen Schritt in diese Richtung tun müssen. Ein Wort noch zur Statistik: In der Schweiz werden pro Jahr
15000 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Dabei wissen Sie, dass beinahe die Hälfte der Ausländerinnen und Ausländer in diesem Lande schon über zwanzig Jahre hier sind und dass es im Interesse dieses Staates und dieser Gesellschaft absolut notwendig wäre, wenn wir eine bessere Integration ermöglichen könnten. Jene, die sagen, es müssten viele andere Schritte getan werden, es müsse zugewartet werden, oder - wie Herr Fischer-Seengen sagt - wir müssten bei der Personenfreizügigkeit die entscheidenden Schritte tun, sollten die Frage beantworten, wie diese Schritte dann getan werden sollen, wenn sie selbst mit kleinsten Schritten, wie sie nun vorgeschlagen werden, nicht einmal einverstanden sind. Ich frage Herrn Fischer-Seengen und die FDP-Fraktion, wie Sie diesen Schritt tun wollen, wenn Sie nicht einmal mit solchen minimalen, kleinen Teilschritten, wie sie vorgeschlagen werden, einverstanden sind. Sie schaffen doch nicht die Grundlage für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit in Europa, die Sie in der FDP offenbar wünschen, wenn Sie schon zu diesem kleinen Teilschritt, der Ihnen vorgeschlagen wird, nein sagen. Letztes Argument: Es wird gesagt, wir sollten nicht bereits ein Jahr nach der Volksabstimmung wieder über diese Frage sprechen. Ich glaube, wenn die Mehrheit dieses Parlamentes überzeugt ist, dass zur Ausländerpolitik - neben der klaren Begrenzungspolitik, die wir haben und weiterführen müssen - auch eine Integrationspolitik gehört, dann müssen wir zu dieser Überzeugung stehen, wenn solche Entscheide anstehen und sie nicht im Einzelfall von uns weisen. Ich ersuche Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, auf diese Vorlage einzutreten. Borei François (S, NE), rapporteur: Nous allons entendre, tout à l'heure, le représentant du Conseil fédéral qui, et cela ne nous étonne pas, a très peu de courage en matière de politique à l'égard des étrangers, et qui va nous dire d'en rester à la situation actuelle, pour l'essentiel. Je souhaiterais que le Parlement ait un peu plus de courage en la matière et admette qu'en ce qui concerne le droit des étrangers, il est permis de faire quelque chose dans ce pays en direction de l'ouverture. Là, je dirai tout de suite à M. Fischer-Seengen que son argumentation est contradictoire. S'il conclut que, lorsque les cantons ont dit non à une disposition, il faut, pendant un certain nombre d'années, ne plus toucher le droit des étrangers, il ne faut pas espérer le toucher en matière de libre circulation des personnes, si on pense qu'on ne peut le toucher en matière de naturalisation. Le domaine est le même, c'est le domaine délicat de la politique à l'égard des étrangers. Si vous pensez qu'on ne peut pas le toucher sous un aspect, on ne peut pas non plus le toucher sous un autre aspect. On ne peut pas prétendre obtenir quelque chose en la matière. Plusieurs orateurs, MM. Ruf, Steinemann et Moser, ont parlé du non-respect de la volonté populaire. Ils ont déclaré qu'une fois de plus, le peuple pourra dire: «A Berne, ils font comme ils veulent.» Je ne peux pas vous empêcher de répandre des mensonges, et je ne peux pas empêcher un certain nombre de gens, dans ce pays, de croire à vos mensonges. L'objet sur lequel les cantons ont dit non n'est pas en rapport direct avec celui-ci, et surtout le peuple, majoritairement, a dit oui au projet relatif à la naturalisation facilitée des jeunes étrangers, en juin 1994. Le peuple et un certain nombre de cantons ont dit oui. Dans ces cantons, l'avis exprimé par l'Action nationale et par le Parti des automobilistes n'est «Gott sei Dank» pas encore majoritaire. C'est, dans un fédéralisme bien compris, le droit de ces cantons d'être un peu plus ouverts que d'autres à l'égard des étrangers qui résident sur leur territoire: c'est-à-dire abaisser la norme fédérale, permettre à ces cantons, dans un fédéralisme bien compris, où vos idées ne sont pas majoritaires, de résoudre les problèmes comme ils entendent le faire selon leurs sentiments. J'ai entendu, de la part du porte-parole du groupe de l'Union démocratique du centre, l'avis selon lequel la majorité de son groupe se ralliait aux propositions du Conseil fédéral. Cela me réjouit, en ce sens que je constate qu'en matière de politique à l'égard des étrangers, l'axe qui se dessine entre Action nationale, «Auto-Partei» et «SVP» n'est pas soutenu par l'unanimité du groupe de l'Union démocratique du centre. C'est tant mieux; il existe encore une minorité au sein de ce groupe qui essaie d'avoir un certain esprit d'ouverture. Ce qui me désespère par contre, c'est la confusion qui semble régner au sein du groupe radical-démocratique, qui d'abord, visiblement, sur le fond, semble se rallier à cet axe, et puis ensuite, confond les propositions. M. Fischer-Seengen a commencé par dire qu'il se ralliait aux propositions du Conseil fédéral, le Conseil fédéral propose d'entrer en matière, mais ne se rallie pas sur tous les points au projet de la commission, puis ensuite il a dit: «En conséquence, le groupe radical-- 9 of 15 -4. Oktober 1995 N 2085 Parlamentarische Initiative (Ducret) démocratique ne votera pas l'entrée en matière.» Alors il faudrait savoir: ou bien vous votez comme la minorité, emmenée par M. Steinemann, ou bien vous votez les propositions du Conseil fédéral. Mais vous ne pouvez pas dire que vous suivez le Conseil fédéral en votant la proposition de la minorité. Les propositions sont différentes. Je vous invite, au nom de la majorité de la commission, à entrer en matière, à faire ce petit pas vers l'ouverture, c'est-àdire de ramener de 12 ans à 8 ans la norme fédérale. Je vous rappelle que le droit communal de décider en toute liberté d'accorder ou non le droit de cité subsiste dans son entier, que notre pays restera fédéraliste et libre d'accepter, dans chacune de ses communes, les étrangers qu'il souhaite, et seulement ceux qu'il souhaite. Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Moser René (A, AG): Ich möchte mir diese Polemik des welschen Kommissionssprechers in diesem Saal verbeten haben. Er kommt daher, hört nicht einmal richtig zu, was wir gesagt haben oder was insbesondere ich gesagt habe. Ich verbreite keine Lügen, ich habe nicht über das Volk gesprochen, ich habe über die Ausgangslage für die Volksabstimmung gesprochen. Dann sagen Sie noch, Gott sei Dank hätten wir als «Auto-Partei» hier keine Mehrheit - unsere Partei heisst jedoch Freiheits-Partei. Es ist eine Frechheit, hier so aufzutreten und uns zu diskreditieren. Beschränken Sie sich bitte in Zukunft auf Ihre Aufgabe als Kommissionssprecher und machen Sie nicht in Polemik parteipolitischer Natur. Koller Arnold, Bundesrat: Der Bundesrat hat an sich durchaus Verständnis für das Anliegen der Kommissionsmehrheit, die eidgenössische Wohnsitzfrist für die ordentliche Einbürgerung zu reduzieren, denn es trifft in der Tat zu, dass die zwölfjährige Wohnsitzfrist im internationalen Vergleich lang ist. Der Durchschnitt in Europa liegt bei sieben oder acht Jahren. Insbesondere Bewerberinnen und Bewerber aus einem uns verwandten Kulturkreis müssen heute in der Schweiz an sich zu lange auf ihre Einbürgerung warten. Wenn wir aber schon bei internationalen Vergleichen sind, müssen wir der Gerechtigkeit halber auch feststellen, dass natürlich die Schweiz in einem Punkt grosszügiger ist als mehrere europäische Länder, vor allem auch Deutschland. Wir verlangen seit der letzten Revision des Bürgerrechtsgesetzes den Verzicht auf das bisherige Bürgerrecht nicht mehr. Das Verbot des Doppelbürgerrechts haben wir bekanntlich bei der letzten Revision dieses Gesetzes aufgehoben. Die Aufhebung dieses Verbots hat denn auch zu einer wesentlichen Zunahme der Einbürgerungen in unserem Land geführt. Gegenüber den frühen neunziger Jahren mit dem alten Recht ist auch bei den ordentlichen Einbürgerungen heute praktisch eine Verdoppelung der Zahl festzustellen. Wenn der Bundesrat in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 19. September letzten Jahres Bedenken und Widerstand gegen diese Reduktion von zwölf auf acht - damals noch sechs - Jahre angemeldet hat, so, wie gesagt, nicht in erster Linie aus inhaltlichen Gründen. Denn wir im Bundesrat sind der Meinung, dass die Gretchenfrage hier nicht lautet: «Seid Ihr für eine Reduktion von zwölf auf acht Jahre?», sondern: «Wie hältst Du es mit der direkten Demokratie?» Sie kennen die Fakten. Wir haben in den letzten zehn Jahren zweimal Vorlagen betreffend die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten Generation nicht durchgebracht, das letzte Mal eben im Juni des letzten Jahres. Das muss uns, glaube ich, bei der Beratung dieser Vorlage doch zu einigen Gedanken veranlassen. Nach Meinung des Bundesrates besagt eben direkte Demokratie zweierlei: Auf der einen Seite kann eine Ablehnung einer Vorlage durch unser Volk und durch die Stände sicher nicht bedeuten, dass das Thema, das in der Volksabstimmung unterlegen ist, ein für allemal aus Abschied und Traktanden fällt. Unsere Bundesverfassung selber hält ja in Artikel 118 ausdrücklich fest, dass sogar die Verfassung jederzeit geändert werden kann. Und der politische Prozess muss deshalb grundsätzlich offen bleiben. Das ist die eine Seite der direkten Demokratie. Aber- und das ist die zweite Seite - unseres Erachtens verlangt es die politische Klugheit, und ich würde sogar weitergehen und sagen, die politische Kultur der direkten Demokratie verlangt es, dass man einem negativen Volksentscheid im Verlaufe der Zeit auch einen gewissen Respekt entgegenbringt. Das ist der Hauptgrund, weshalb wir uns zum jetzigen Zeitpunkt gegen diese Vorlage wenden. Es ist doch offensichtlich: Wenn damals schon Vorlagen betreffend die erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländern der zweiten Generation, die ja am besten in unser Land integriert sind, Schiffbruch erlitten haben, kann man argumentieren, verfassungsrechtlich gehe es nun um einfache Gesetzgebung, das andere Mal sei es um eine Verfassungsrevision gegangen. Aber Sie sind ein politisches Organ! Und wenn man politisch denkt, ist es nach der Ablehnung der Vorlagen betreffend die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer der zweiten Generation schwierig, ein Jahr später mit einer Vorlage für die erleichterte Einbürgerung nicht nur der besser integrierten, sondern aller Ausländer zu kommen. Es ist deshalb nicht mangelnder Mut, Herr Ducret. Ich habe in diesen Fragen genügend Mut bewiesen, als ich Ihnen beispielsweise den Antrag stellte, die Volksinitiative der Schweizer Demokraten ungültig zu erklären. Hier habe ich kein Defizit an Mut auszugleichen. Unseres Erachtens verlangt es der Respekt vor diesem negativen Entscheid des letzten Jahres, dass wir die Reduktion von zwölf auf acht Jahre nicht vornehmen. Man würde uns das beim Volk mit Sicherheit als undemokratische Zwängerei auslegen. Sie haben es gehört - obwohl auch das für mich nicht entscheidend ist -: Es ist bereits wieder ein Referendum angekündigt, und das Risiko, dass wir auf diesem delikaten Gebiet der Einbürgerung sehr bald vor einem totalen Scherbenhaufen stehen, ist viel zu hoch. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir um so mehr Grund haben, zurzeit von dieser Reduktion abzusehen, als ich schon letztes Jahr nach dem negativen Volksentscheid klar erklärt habe: Jetzt ist es Sache der Kantone, zu handeln. Die Schwierigkeiten, die wir auf dem Gebiete der Einbürgerung in unserem Land haben, stammen vor allem von der Kombination eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Wohnsitzfristen. Das ist die grösste Hürde für eine grosszügigere Einbürgerung. Die Kantone haben die Möglichkeit zu handeln. Die welschen Kantone haben das bekanntlich in Form eines Konkordates schon gemacht. Es ist höchste Zeit, dass jene Kantone, auch der Deutschschweiz, die heute noch kantonale und kommunale Wohnsitzfristen von zehn und mehr Jahren haben, diese Fristen endlich reduzieren. Denn bei der heutigen Mobilität, auch der ausländischen Wohnbevölkerung, ist diese Hürde fast nicht zu nehmen: Man soll nicht nach einem Gemeindeoder Kantonswechsel noch einmal zehn oder zwölf Jahre warten müssen, bis man die Voraussetzungen für die kantonale und kommunale Einbürgerung erfüllt. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass der Respekt vor dem Entscheid des letzten Jahres verlangt, dass wir diesen Entscheid auf der Ebene des Bundesrechts zurzeit akzeptieren - wir werden später in einem grösseren Konzept wieder darauf zurückkommen müssen - und es jetzt in erster Linie Sache der Kantone ist, ihre kantonalen Einbürgerungsgesetze der heutigen interkantonalen Mobilität anzupassen. Der zweite Teil Ihrer Vorlage bereitet diese politischen Schwierigkeiten nicht. Die Wohnsitzfrist für ausländische Kinder eines schweizerischen Elternteils, die das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen, soll dabei herabgesetzt werden. Der Bundesrat ist mit diesem Teil einverstanden, geht es doch hier in erster Linie darum, die Einbürgerungsvoraussetzungen für ausländische Kinder aus der Ehe einer Schweizerin oder eines Schweizers mit einem Ausländer oder einer Ausländerin an diejenigen des ausländischen Ehepartners einer Schweizerin oder eines Schweizers anzupassen. Bei diesem zweiten Teil machen wir keine Opposition. Beim ersten Teil, bei der Reduktion der eidgenössischen Wohnsitzfrist, möchte ich Sie bitten, aus Respekt vor der di-- 10 of 15 -Initiative parlementaire (Ducret) 2086 N 4 octobre 1995 rekten Demokratie in unserem Land dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit nicht zuzustimmen. Ducret Dominique (C, GÈ): Cela fait cinq ans, jour pour jour, que j'ai déposé mon initiative parlementaire. Depuis ce jour, on s'est ingénié à en reporter le débat, comme d'ailleurs celui sur toutes les propositions que j'ai faites en matière de naturalisation. Monsieur le Conseiller fédéral, déjà en 1993, avant la votation populaire, vous n'étiez pas favorable à cette modification. Aujourd'hui, vous invoquez la décision populaire pour justifier votre position. Permettez-moi de sourire! En réalité, le Conseil fédéral était opposé, pratiquement d'entrée de cause, à la réduction proposée. Koller Arnold, Bundesrat: Ich möchte Herrn Ducret einfach sagen, dass wir aus einem ganz bestimmten Grund dagegen waren. Damals hatte für den Bundesrat die erleichterte Einbürgerung der Ausländer der zweiten und dritten Generation erste Priorität. Es ist vollständig unbestritten, dass die grösste Ungerechtigkeit in diesem Lande vor allem darin besteht, dass wir die Angehörigen der zweiten und dritten Generation, die bestens in unser Land integriert sind, im Normalfall nicht erleichtert einbürgern können. Das war das Motiv; es war ein reines Problem der Prioritätensetzung. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) Für den Antrag der Minderheit (Nichteintreten)
15000 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Dabei wissen Sie, dass beinahe die Hälfte der Ausländerinnen und Ausländer in diesem Lande schon über zwanzig Jahre hier sind und dass es im Interesse dieses Staates und dieser Gesellschaft absolut notwendig wäre, wenn wir eine bessere Integration ermöglichen könnten. Jene, die sagen, es müssten viele andere Schritte getan werden, es müsse zugewartet werden, oder - wie Herr Fischer-Seengen sagt - wir müssten bei der Personenfreizügigkeit die entscheidenden Schritte tun, sollten die Frage beantworten, wie diese Schritte dann getan werden sollen, wenn sie selbst mit kleinsten Schritten, wie sie nun vorgeschlagen werden, nicht einmal einverstanden sind. Ich frage Herrn Fischer-Seengen und die FDP-Fraktion, wie Sie diesen Schritt tun wollen, wenn Sie nicht einmal mit solchen minimalen, kleinen Teilschritten, wie sie vorgeschlagen werden, einverstanden sind. Sie schaffen doch nicht die Grundlage für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit in Europa, die Sie in der FDP offenbar wünschen, wenn Sie schon zu diesem kleinen Teilschritt, der Ihnen vorgeschlagen wird, nein sagen. Letztes Argument: Es wird gesagt, wir sollten nicht bereits ein Jahr nach der Volksabstimmung wieder über diese Frage sprechen. Ich glaube, wenn die Mehrheit dieses Parlamentes überzeugt ist, dass zur Ausländerpolitik - neben der klaren Begrenzungspolitik, die wir haben und weiterführen müssen - auch eine Integrationspolitik gehört, dann müssen wir zu dieser Überzeugung stehen, wenn solche Entscheide anstehen und sie nicht im Einzelfall von uns weisen. Ich ersuche Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, auf diese Vorlage einzutreten. Borei François (S, NE), rapporteur: Nous allons entendre, tout à l'heure, le représentant du Conseil fédéral qui, et cela ne nous étonne pas, a très peu de courage en matière de politique à l'égard des étrangers, et qui va nous dire d'en rester à la situation actuelle, pour l'essentiel. Je souhaiterais que le Parlement ait un peu plus de courage en la matière et admette qu'en ce qui concerne le droit des étrangers, il est permis de faire quelque chose dans ce pays en direction de l'ouverture. Là, je dirai tout de suite à M. Fischer-Seengen que son argumentation est contradictoire. S'il conclut que, lorsque les cantons ont dit non à une disposition, il faut, pendant un certain nombre d'années, ne plus toucher le droit des étrangers, il ne faut pas espérer le toucher en matière de libre circulation des personnes, si on pense qu'on ne peut le toucher en matière de naturalisation. Le domaine est le même, c'est le domaine délicat de la politique à l'égard des étrangers. Si vous pensez qu'on ne peut pas le toucher sous un aspect, on ne peut pas non plus le toucher sous un autre aspect. On ne peut pas prétendre obtenir quelque chose en la matière. Plusieurs orateurs, MM. Ruf, Steinemann et Moser, ont parlé du non-respect de la volonté populaire. Ils ont déclaré qu'une fois de plus, le peuple pourra dire: «A Berne, ils font comme ils veulent.» Je ne peux pas vous empêcher de répandre des mensonges, et je ne peux pas empêcher un certain nombre de gens, dans ce pays, de croire à vos mensonges. L'objet sur lequel les cantons ont dit non n'est pas en rapport direct avec celui-ci, et surtout le peuple, majoritairement, a dit oui au projet relatif à la naturalisation facilitée des jeunes étrangers, en juin 1994. Le peuple et un certain nombre de cantons ont dit oui. Dans ces cantons, l'avis exprimé par l'Action nationale et par le Parti des automobilistes n'est «Gott sei Dank» pas encore majoritaire. C'est, dans un fédéralisme bien compris, le droit de ces cantons d'être un peu plus ouverts que d'autres à l'égard des étrangers qui résident sur leur territoire: c'est-à-dire abaisser la norme fédérale, permettre à ces cantons, dans un fédéralisme bien compris, où vos idées ne sont pas majoritaires, de résoudre les problèmes comme ils entendent le faire selon leurs sentiments. J'ai entendu, de la part du porte-parole du groupe de l'Union démocratique du centre, l'avis selon lequel la majorité de son groupe se ralliait aux propositions du Conseil fédéral. Cela me réjouit, en ce sens que je constate qu'en matière de politique à l'égard des étrangers, l'axe qui se dessine entre Action nationale, «Auto-Partei» et «SVP» n'est pas soutenu par l'unanimité du groupe de l'Union démocratique du centre. C'est tant mieux; il existe encore une minorité au sein de ce groupe qui essaie d'avoir un certain esprit d'ouverture. Ce qui me désespère par contre, c'est la confusion qui semble régner au sein du groupe radical-démocratique, qui d'abord, visiblement, sur le fond, semble se rallier à cet axe, et puis ensuite, confond les propositions. M. Fischer-Seengen a commencé par dire qu'il se ralliait aux propositions du Conseil fédéral, le Conseil fédéral propose d'entrer en matière, mais ne se rallie pas sur tous les points au projet de la commission, puis ensuite il a dit: «En conséquence, le groupe radical-- 9 of 15 -4. Oktober 1995 N 2085 Parlamentarische Initiative (Ducret) démocratique ne votera pas l'entrée en matière.» Alors il faudrait savoir: ou bien vous votez comme la minorité, emmenée par M. Steinemann, ou bien vous votez les propositions du Conseil fédéral. Mais vous ne pouvez pas dire que vous suivez le Conseil fédéral en votant la proposition de la minorité. Les propositions sont différentes. Je vous invite, au nom de la majorité de la commission, à entrer en matière, à faire ce petit pas vers l'ouverture, c'est-àdire de ramener de 12 ans à 8 ans la norme fédérale. Je vous rappelle que le droit communal de décider en toute liberté d'accorder ou non le droit de cité subsiste dans son entier, que notre pays restera fédéraliste et libre d'accepter, dans chacune de ses communes, les étrangers qu'il souhaite, et seulement ceux qu'il souhaite. Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Moser René (A, AG): Ich möchte mir diese Polemik des welschen Kommissionssprechers in diesem Saal verbeten haben. Er kommt daher, hört nicht einmal richtig zu, was wir gesagt haben oder was insbesondere ich gesagt habe. Ich verbreite keine Lügen, ich habe nicht über das Volk gesprochen, ich habe über die Ausgangslage für die Volksabstimmung gesprochen. Dann sagen Sie noch, Gott sei Dank hätten wir als «Auto-Partei» hier keine Mehrheit - unsere Partei heisst jedoch Freiheits-Partei. Es ist eine Frechheit, hier so aufzutreten und uns zu diskreditieren. Beschränken Sie sich bitte in Zukunft auf Ihre Aufgabe als Kommissionssprecher und machen Sie nicht in Polemik parteipolitischer Natur. Koller Arnold, Bundesrat: Der Bundesrat hat an sich durchaus Verständnis für das Anliegen der Kommissionsmehrheit, die eidgenössische Wohnsitzfrist für die ordentliche Einbürgerung zu reduzieren, denn es trifft in der Tat zu, dass die zwölfjährige Wohnsitzfrist im internationalen Vergleich lang ist. Der Durchschnitt in Europa liegt bei sieben oder acht Jahren. Insbesondere Bewerberinnen und Bewerber aus einem uns verwandten Kulturkreis müssen heute in der Schweiz an sich zu lange auf ihre Einbürgerung warten. Wenn wir aber schon bei internationalen Vergleichen sind, müssen wir der Gerechtigkeit halber auch feststellen, dass natürlich die Schweiz in einem Punkt grosszügiger ist als mehrere europäische Länder, vor allem auch Deutschland. Wir verlangen seit der letzten Revision des Bürgerrechtsgesetzes den Verzicht auf das bisherige Bürgerrecht nicht mehr. Das Verbot des Doppelbürgerrechts haben wir bekanntlich bei der letzten Revision dieses Gesetzes aufgehoben. Die Aufhebung dieses Verbots hat denn auch zu einer wesentlichen Zunahme der Einbürgerungen in unserem Land geführt. Gegenüber den frühen neunziger Jahren mit dem alten Recht ist auch bei den ordentlichen Einbürgerungen heute praktisch eine Verdoppelung der Zahl festzustellen. Wenn der Bundesrat in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 19. September letzten Jahres Bedenken und Widerstand gegen diese Reduktion von zwölf auf acht - damals noch sechs - Jahre angemeldet hat, so, wie gesagt, nicht in erster Linie aus inhaltlichen Gründen. Denn wir im Bundesrat sind der Meinung, dass die Gretchenfrage hier nicht lautet: «Seid Ihr für eine Reduktion von zwölf auf acht Jahre?», sondern: «Wie hältst Du es mit der direkten Demokratie?» Sie kennen die Fakten. Wir haben in den letzten zehn Jahren zweimal Vorlagen betreffend die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten Generation nicht durchgebracht, das letzte Mal eben im Juni des letzten Jahres. Das muss uns, glaube ich, bei der Beratung dieser Vorlage doch zu einigen Gedanken veranlassen. Nach Meinung des Bundesrates besagt eben direkte Demokratie zweierlei: Auf der einen Seite kann eine Ablehnung einer Vorlage durch unser Volk und durch die Stände sicher nicht bedeuten, dass das Thema, das in der Volksabstimmung unterlegen ist, ein für allemal aus Abschied und Traktanden fällt. Unsere Bundesverfassung selber hält ja in Artikel 118 ausdrücklich fest, dass sogar die Verfassung jederzeit geändert werden kann. Und der politische Prozess muss deshalb grundsätzlich offen bleiben. Das ist die eine Seite der direkten Demokratie. Aber- und das ist die zweite Seite - unseres Erachtens verlangt es die politische Klugheit, und ich würde sogar weitergehen und sagen, die politische Kultur der direkten Demokratie verlangt es, dass man einem negativen Volksentscheid im Verlaufe der Zeit auch einen gewissen Respekt entgegenbringt. Das ist der Hauptgrund, weshalb wir uns zum jetzigen Zeitpunkt gegen diese Vorlage wenden. Es ist doch offensichtlich: Wenn damals schon Vorlagen betreffend die erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländern der zweiten Generation, die ja am besten in unser Land integriert sind, Schiffbruch erlitten haben, kann man argumentieren, verfassungsrechtlich gehe es nun um einfache Gesetzgebung, das andere Mal sei es um eine Verfassungsrevision gegangen. Aber Sie sind ein politisches Organ! Und wenn man politisch denkt, ist es nach der Ablehnung der Vorlagen betreffend die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer der zweiten Generation schwierig, ein Jahr später mit einer Vorlage für die erleichterte Einbürgerung nicht nur der besser integrierten, sondern aller Ausländer zu kommen. Es ist deshalb nicht mangelnder Mut, Herr Ducret. Ich habe in diesen Fragen genügend Mut bewiesen, als ich Ihnen beispielsweise den Antrag stellte, die Volksinitiative der Schweizer Demokraten ungültig zu erklären. Hier habe ich kein Defizit an Mut auszugleichen. Unseres Erachtens verlangt es der Respekt vor diesem negativen Entscheid des letzten Jahres, dass wir die Reduktion von zwölf auf acht Jahre nicht vornehmen. Man würde uns das beim Volk mit Sicherheit als undemokratische Zwängerei auslegen. Sie haben es gehört - obwohl auch das für mich nicht entscheidend ist -: Es ist bereits wieder ein Referendum angekündigt, und das Risiko, dass wir auf diesem delikaten Gebiet der Einbürgerung sehr bald vor einem totalen Scherbenhaufen stehen, ist viel zu hoch. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir um so mehr Grund haben, zurzeit von dieser Reduktion abzusehen, als ich schon letztes Jahr nach dem negativen Volksentscheid klar erklärt habe: Jetzt ist es Sache der Kantone, zu handeln. Die Schwierigkeiten, die wir auf dem Gebiete der Einbürgerung in unserem Land haben, stammen vor allem von der Kombination eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Wohnsitzfristen. Das ist die grösste Hürde für eine grosszügigere Einbürgerung. Die Kantone haben die Möglichkeit zu handeln. Die welschen Kantone haben das bekanntlich in Form eines Konkordates schon gemacht. Es ist höchste Zeit, dass jene Kantone, auch der Deutschschweiz, die heute noch kantonale und kommunale Wohnsitzfristen von zehn und mehr Jahren haben, diese Fristen endlich reduzieren. Denn bei der heutigen Mobilität, auch der ausländischen Wohnbevölkerung, ist diese Hürde fast nicht zu nehmen: Man soll nicht nach einem Gemeindeoder Kantonswechsel noch einmal zehn oder zwölf Jahre warten müssen, bis man die Voraussetzungen für die kantonale und kommunale Einbürgerung erfüllt. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass der Respekt vor dem Entscheid des letzten Jahres verlangt, dass wir diesen Entscheid auf der Ebene des Bundesrechts zurzeit akzeptieren - wir werden später in einem grösseren Konzept wieder darauf zurückkommen müssen - und es jetzt in erster Linie Sache der Kantone ist, ihre kantonalen Einbürgerungsgesetze der heutigen interkantonalen Mobilität anzupassen. Der zweite Teil Ihrer Vorlage bereitet diese politischen Schwierigkeiten nicht. Die Wohnsitzfrist für ausländische Kinder eines schweizerischen Elternteils, die das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen, soll dabei herabgesetzt werden. Der Bundesrat ist mit diesem Teil einverstanden, geht es doch hier in erster Linie darum, die Einbürgerungsvoraussetzungen für ausländische Kinder aus der Ehe einer Schweizerin oder eines Schweizers mit einem Ausländer oder einer Ausländerin an diejenigen des ausländischen Ehepartners einer Schweizerin oder eines Schweizers anzupassen. Bei diesem zweiten Teil machen wir keine Opposition. Beim ersten Teil, bei der Reduktion der eidgenössischen Wohnsitzfrist, möchte ich Sie bitten, aus Respekt vor der di-- 10 of 15 -Initiative parlementaire (Ducret) 2086 N 4 octobre 1995 rekten Demokratie in unserem Land dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit nicht zuzustimmen. Ducret Dominique (C, GÈ): Cela fait cinq ans, jour pour jour, que j'ai déposé mon initiative parlementaire. Depuis ce jour, on s'est ingénié à en reporter le débat, comme d'ailleurs celui sur toutes les propositions que j'ai faites en matière de naturalisation. Monsieur le Conseiller fédéral, déjà en 1993, avant la votation populaire, vous n'étiez pas favorable à cette modification. Aujourd'hui, vous invoquez la décision populaire pour justifier votre position. Permettez-moi de sourire! En réalité, le Conseil fédéral était opposé, pratiquement d'entrée de cause, à la réduction proposée. Koller Arnold, Bundesrat: Ich möchte Herrn Ducret einfach sagen, dass wir aus einem ganz bestimmten Grund dagegen waren. Damals hatte für den Bundesrat die erleichterte Einbürgerung der Ausländer der zweiten und dritten Generation erste Priorität. Es ist vollständig unbestritten, dass die grösste Ungerechtigkeit in diesem Lande vor allem darin besteht, dass wir die Angehörigen der zweiten und dritten Generation, die bestens in unser Land integriert sind, im Normalfall nicht erleichtert einbürgern können. Das war das Motiv; es war ein reines Problem der Prioritätensetzung. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) Für den Antrag der Minderheit (Nichteintreten)
113 Stimmen
45 Stimmen Le président: Trois de nos collègues ont leur anniversaire aujourd'hui. Il s'agit de MM. Hugo Fasel, Josef Kühne et Peter Schmid. Bonne fête à chacun! (Applaudissements) Detailberatung - Discussion par articles Titel Neuer Antrag der Kommission Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz) Änderung vom.... Titre Nouvelle proposition de la commission Loi fédérale sur l'acquisition et la perte de la nationalité suisse (Loi sur la nationalité) Modification du.... Angenommen - Adopté Ingress Neuer Antrag der Kommission Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 44 Absatz 2 der Bundesverfassung, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 9. September 1993 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 19. September 1994, beschliesst: Préambule Nouvelle proposition de la commission L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 44 alinéa 2 de la constitution, vu le rapport de la Commission des institutions politiques du Conseil national du
9 septembre 1993, vu l'avis du Conseil fédéral du 19 septembre 1994, arrête: Angenommen - Adopté Ziff. l Einleitung Neuer Antrag der Kommission Das Bürgerrechtsgesetz vom 29. September 1952 wird wie folgt geändert: Ch. l introduction Nouvelle proposition de la commission La loi fédérale du 29 septembre 1952 sur la nationalité est modifiée comme suit: Angenommen - Adopté Art. 15 Abs. 1,2 Neuer Antrag der Kommission Mehrheit Abs. 1 Das Gesuch um Bewilligung kann der Ausländer stellen, der während insgesamt acht Jahren in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches. Abs. 2 Für die in Absatz 1 erwähnte Frist wird die Zeit, während welcher der Bewerber zwischen seinem vollendeten 10. und
20. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gerechnet. Die insgesamt in der Schweiz verbrachte Zeit muss aber mindestens sechs Jahre betragen. Minderheit (Steinemann, Ruf) Unverändert Antrag des Bundesrates Unverändert Antrag Leuba Abs. 1 Das Gesuch um Bewilligung kann nur der Ausländer stellen, der während insgesamt zwölf Jahren in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches. Die Aufenthaltsdauer von zwölf Jahren kann durch die kantonale Gesetzgebung bis auf acht Jahre verkürzt werden. Abs. 2 Gemäss Antrag der Mehrheit Art. 15 al. 1,2 Nouvelle proposition de la commission Majorité Al. 1 L'étranger peut demander l'autorisation à condition qu'il ait résidé en Suisse pendant huit ans en tout, dont trois au cours des cinq années qui précèdent la requête. Al. 2 Dans le calcul du délai mentionné au alinéa 1er, le temps que le requérant a passé en Suisse entre 10 et 20 ans révolus compte double. La résidence totale doit être d'au moins six ans. Minorité (Steinemann, Ruf) Inchangé Proposition du Conseil fédéral Inchangé Proposition Leuba Al. 1 L'étranger ne peut demander l'autorisation que s'il a résidé en Suisse pendant douze ans, dont trois au cours des cinq années qui précèdent la requête. Le délai de résidence de douze ans peut être réduit par la législation cantonale jusqu'à huit ans. Al. 2 Selon la proposition de la majorité Steinemann Walter (A, SG), Sprecher der Minderheit: Die Entgleisungen, die sich der welsche Kommissionssprecher vor der Abstimmung über das Eintreten in unanständigster Weise erlaubte, qualifizierten ihn selber. Ich werde hier nicht darauf reagieren.
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4. Oktober 1995 N 2087 Parlamentarische Initiative (Ducret) Zu Artikel 15: Ich bitte Sie nochmals, die Voraussetzungen für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts nicht zu verändern und das geltende Recht, nämlich die Frist von zwölf Jahren, beizubehalten, so, wie es der Bundesrat auch möchte. Belassen Sie bitte Artikel 15 Absätze 1 und 2, wie sie bestehen. Die bei der Begründung des Nichteintretensantrages erwähnten Punkte möchte ich nochmals kurz in Erinnerung rufen:
1. Zahlreiche Bewerber, insbesondere Personen aus anderen Kulturkreisen, können sich nach wenigen Jahren Aufenthalt in der Schweiz weder sozial noch kulturell eingliedern teilweise können sie das auch nicht, weil sie das nicht wollen.
2. In der Volksabstimmung von 1994 lehnte die Mehrheit der Kantone erleichterte Einbürgerungen ab. Es ist daher nicht wünschbar, dass eine Parlamentsmehrheit jetzt etwas anderes beschliesst.
3. Die angestrebte Fristenreduktion ist unangebracht, politisch völlig neben der Realität und macht, wie schon angedeutet, ein Referendum sehr wahrscheinlich. Ich erinnere Sie noch einmal daran: Nur um die hohen Ausländerzahlen zu reduzieren, wollen wir keine erleichterte Einbürgerungsvoraussetzung. Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und Artikel 15 Absätze 1 und 2 nicht zu verändern. Leuba Jean-François (L, VD): J'ai présenté tout à l'heure les raisons pour lesquelles on pouvait espérer un raccourcissement de la durée de résidence exigée pour introduire une demande la naturalisation. J'ai voté en septembre 1993 pour la proposition de 8 ans. Mais, depuis, il s'est produit deux événements:
1. Il y a eu le vote du 12 juin 1994 où, sans doute, le peuple a, pour 53 pour cent, dit oui, c'est vrai, mais il s'agissait de la naturalisation facilitée des jeunes étrangers, c'est-à-dire vraiment un problème d'une relative simplicité et pour lequel je me suis d'ailleurs engagé dans la campagne précédant la votation populaire. Néanmoins, le peuple n'a accepté qu'à
53 pour cent et la majorité des cantons ont dit non. C'est un fait dont on doit tenir compte. On nous reprochera, bien sûr, de n'avoir pas fait de campagne pour-j'ai déjà entendu cet argument-, mais il n'y a pas eu de campagne contre non plus. Or, nous savons maintenant très bien que, sur le projet qui nous est présenté, il y aura une campagne contre. Nous le savons de manière sûre et nous voulons nous engager dans ce cul-de-sac. Cela ne me paraît pas raisonnable. Nous avons eu le rejet de l'assouplissement de la lex Friedrich, qui a montré l'extrême résistance des Suisses lorsqu'il s'agit de problèmes concernant les étrangers.
2. Le Conseil fédéral, aujourd'hui, s'oppose clairement au projet présenté. Nous avons entendu qu'une majorité du groupe de l'Union démocratique du centre et une majorité du groupe radical-démocratique s'opposent à cette proposition. Comment voulez-vous avoir le moindre espoir de gagner la votation devant le peuple avec une base de départ aussi fragile? Nous constatons, et nous l'avons constaté lors de la votation populaire du 12 juin 1994, que la Suisse romande est très favorable à un système allégeant la naturalisation des étrangers, alors que ces problèmes rencontrent en revanche une résistance certaine du côté de la Suisse alémanique. C'est la raison pour laquelle je me permets de vous proposer une solution qui devrait nous permettre de sortir de cette impasse. Il est inutile de se lancer contre un mur pour constater simplement que celui-ci est plus solide que celui qui se lance contre. Je fais d'abord remarquer, sur le plan du fédéralisme, que ma proposition présente l'avantage de ne pas être un fédéralisme de blocage, mais d'être un fédéralisme de progrès. Les cantons ont la possibilité d'aller plus loin que le droit fédéral en vigueur ne le prévoit. On nous reproche souvent de dire que le fédéralisme sert seulement à cimenter les structures. Ce n'est pas du tout le cas avec cette solution. C'est véritablement le fédéralisme de l'avenir qui permet aux cantons d'innover, d'essayer des solutions qui ne peuvent pas être admises sur le plan fédéral. Cette solution est parfaitement conforme au droit fédéral. Nous avons un avis de droit de l'Office fédéral de la justice qui précise que si la loi fédérale, elle, donne cette possibilité aux cantons, il n'y a absolument aucun reproche à faire à cette solution. Cette solution aurait l'avantage, d'empêcher pratiquement tout référendum. Pourquoi? parce qu'il est extrêmement difficile de lancer un référendum contre une disposition qui maintient le statu quo et qui laisse simplement les cantons y déroger. Comment veut-on expliquer aux citoyens que la solution qui consiste à maintenir le statu quo et permet aux cantons de choisir des solutions plus avancées et plus originales est impossible? Cela permettra précisément aux cantons qui le souhaitent, puisque nous constatons que la Suisse est divisée sur ce point - je vise ici les cantons romands -, d'améliorer le système par rapport au système actuel. Nous avons le choix entre trois solutions:
1. la solution de la minorité ne change rien;
2. la solution de la majorité, qui aboutit en fin de compte à ce qu'on ne change rien, parce que quand le projet sera rejeté en votation populaire, comme le dit justement le Conseil fédéral, nous serons bloqués partout avec la durée de 12 ans;
3. la solution que je propose permettrait aux cantons qui souhaitent - et il y a des cantons qui le souhaitent de toute évidence - raccourcir cette durée de le faire. J'ai la conviction absolue que les cantons romands feront usage de cette possibilité. J'ai aussi la conviction que cet exemple, donné dans une partie de la Suisse, s'étendra ensuite, parce qu'on verra que ça ne produit pas de catastrophe et qu'on peut fort bien admettre la naturalisation d'étrangers après 8 ans de résidence en Suisse. C'est une politique des petits pas, que l'on peut évidemment critiquer parce qu'elle n'a pas de vue générale. Mais si cette politique des petits pas permet de trouver la solution au problème que nous devons résoudre, en dépit de l'opposition du Conseil fédéral qui ne veut rien changer, c'est véritablement la solution qui nous permet d'améliorer la situation actuelle, de l'améliorer modestement, mais progressivement dans l'ensemble de la Suisse. Encore une fois, il faut être conscient que les arguments du représentant du Conseil fédéral sont pertinents à cet égard. Si nous présentons maintenant ce projet en votation populaire, nous allons vers un échec, j'en ai la conviction. Nous devons absolument éviter cet échec, parce que nous bloquerons alors pendant longtemps la situation. Il y a trop de signes qui montrent que notre peuple n'est pas, dans l'ensemble de la Suisse, d'accord avec une solution de ce genre, pour que nous puissions prendre ce risque. Il n'est pas interdit d'être intelligent, d'être tactique aussi lorsqu'on est devant un tel problème. Il me semble que la majorité veut poursuivre dans la même direction, comme si le peuple n'avait rien dit dans les dernières votations populaires, alors qu'il faut réfléchir, revenir à d'autres solutions qui nous permettent de résoudre progressivement ce problème des étrangers, que nous avons réellement dans notre pays. Je vous prie dès lors d'appuyer ma proposition. Le président: Le groupe socialiste communique qu'il soutiendra la majorité de la commission. David Eugen (C, SG), Berichterstatter: Herr Bundesrat Koller hat hier als Hauptargument angeführt, es gehe um den Respekt vor der direkten Demokratie. Die Mehrheit der Kommission kann diese Betrachtungsweise, die sich auf die Volksabstimmung vom Juni 1994 bezieht, nicht teilen. Unserer Meinung nach geht es um die Gewichtung des damaligen Ständemehrs. Das ist die hier zu beurteilende Frage. Es geht nicht um Respekt oder «Nicht-Respekt» vor der direkten Demokratie. Wir respektieren die direkte Demokratie, nehmen aber zur Kenntnis, dass in dieser Frage eine relativ deutliche Volksmehrheit ja gesagt hat. Wir nehmen ebenfalls zur Kenntnis, dass eine Ständemehrheit nein gesagt hat. Es sind hier also zwei Entscheide abzuwägen, und in der Abwägung dieser Entscheide haben wir uns mehrheitlich für diesen kleinen Schritt auf Gesetzgebungsebene entschieden. Der Bundesrat muss sich auch fragen lassen, und ich möchte diese Fragen hier auch stellen: Welche Schritte werden denn -- 12 of 15 -Initiative parlementaire (Ducret) 2088 N 4 octobre 1995 in diesem Land in dieser Frage überhaupt noch getan? Wann soll hier gegen diese Ablehnungsfront überhaupt irgend etwas unternommen werden? Wann können wir nachher vor dem Volk glaubwürdig eine Europapolitik vertreten, wenn wir jetzt in dieser Frage eine weit vom europäischen Durchschnitt abweichende Regelung auf unabsehbare Dauer beibehalten wollen? Diese Fragen müssen doch vom Bundesrat beantwortet werden. Ich persönlich, das muss ich Ihnen sagen, wäre gerne bereit, auf eine Position des Bundesrates einzuschwenken, die in dieser Frage eine Perspektive aufzeigt. Aber ohne jede Perspektive, ohne jeden Schritt in dieser Frage ist es richtig, wenn wir jetzt der Kommissionsmehrheit in diesem kleinen Schritt, der Ihnen im Entwurf vorgeschlagen wird, folgen. Zum Antrag Leuba: Herr Leuba beantragt Ihnen, dass wir hier die Kantone entscheiden lassen sollen. Die Kommission hatte hier abzuwägen. Auf der einen Seite steht das Argument, dass es um Bundesrecht gehe, und Bundesrecht sollte landesweit gleich angewendet werden. Das ist ein wichtiger Grundsatz, und die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dieser Grundsatz habe den Vorrang. Eine Minderheit in der Kommission, die von Kollege Leuba vertreten worden ist, hat dem zwei Argumente entgegengehalten, nämlich erstens: Mit diesem Antrag von Kollege Leuba respektieren wir das Ständemehr. D. h., genau dieses Argument, das der Bundesrat in allgemeinerer Form vorbringt, würde mit dem Antrag Leuba respektiert. Es würde nämlich den Ständen hier das Recht eingeräumt, diese bundesrechtliche Frist dort zurückzunehmen, wo sie es möchten, und die anderen Stände, die dazu nein sagen, könnten dazu weiterhin nein sagen. Das zweite Argument dieser Minderheit geht dahin, dass einem solchen Schritt, der noch etwas kleiner ist als der Schritt, den Ihnen die Kommissionsmehrheit vorschlägt, mehr Chancen vor dem Volk eingeräumt werden müssten. Das sind die beiden Argumente: auf der einen Seite Bundesrecht für die ganze Schweiz und auf der anderen Seite Respekt vor dem Ständemehr und mehr Chancen vor dem Volk. Die Mehrheit - ich habe es Ihnen gesagt - hat sich dafür entschieden zu sagen: Wir wollen das Bundesrecht in der ganzen Schweiz einheitlich handhaben. Ich persönlich könnte mich auch dem Antrag Leuba anschliessen. Borei François (S, NE), rapporteur: Le Conseil fédéral nous recommande d'être prudents en la matière. La minorité, comme le Conseil fédéral, nous propose de maintenir le droit en vigueur. Je dirais qu'on constate dans ce pays qu'un certain nombre de citoyens ont peur des étrangers et que le Conseil fédéral a peur de ceux qui ont peur, ce qui fait que, plutôt que d'essayer d'avoir le courage d'expliquer une certaine politique, donc au moins de la formuler clairement, le Conseil fédéral essaie plutôt de partager la peur de certains vis-à-vis d'une politique d'ouverture à l'égard des étrangers, et, ce faisant, il torpille toute possibilité d'ouverture, y compris comme le souhaiterait M. Fischer-Seengen, en matière de libre circulation des personnes. Je vous invite donc, au nom de la majorité de la commission, à rejeter la proposition de la minorité et à vous rallier à la solution des 8 ans. M. Leuba fait une proposition et sa manière de la formuler la rend très sympathique. Il parle tout d'abord de situation bloquée où il faut essayer de trouver une solution autre que celles qui s'affrontent. C'est évidemment une bonne tactique que d'essayer de trouver autre chose pour passer entre deux fronts qui semblent se faire face. Il a parlé ensuite de fédéralisme de progrès. Comment ne pas être sensible à ces termes? Je dirais pourtant que nous pourrions nous rallier à la proposition de la majorité de la commission, et laisser à la réflexion de la deuxième Chambre la possibilité de revenir sur la proposition Leuba. Cette proposition vient peut-être un peu tardivement dans le débat devant notre Conseil. La commission n'a pas pu se prononcer à ce sujet. Mais nous avons un système bicaméral: laissons au Conseil des Etats l'opportunité de reprendre cette idée. Je sais, Monsieur Leuba, que trois socialistes - Christiane Brunner, Yvette Jaggi et Bernard Soguel - menacent les trois sièges libéraux au Conseil des Etats, mais on peut espérer pour vous que, dans un des trois cas, ce sera aux radicaux que nous prendrons ce siège et non pas aux libéraux, et qu'il vous restera au moins une personne pour reprendre cette idée au Conseil des Etats. Je voudrais encore brièvement m'excuser auprès de M. Moser. Il est vrai que j'ai parlé du «Parti des automobilistes» et que je n'ai pas utilisé votre nouvelle dénomination. Pour moi, le mot «liberté» est un très grand mot, un très beau mot, et j'ai encore beaucoup de peine pour l'instant à l'utiliser pour qualifier votre formation politique. Koller Arnold, Bundesrat: Zunächst möchte ich kurz auf die Frage von Herrn David eingehen, ob der Bundesrat wirklich der Meinung sei, auf diesem Gebiet sei überhaupt nichts mehr zu tun. Ich habe in meinem Referat klar gesagt, dass ein Nein des Volkes nicht bedeuten kann, dass man ein Thema überhaupt nicht mehr aufgreift. Ich glaube, wir haben das bewiesen. Wir haben vor zehn Jahren bei der erleichterten Einbürgerung der Ausländer der zweiten Generation eine Niederlage erlebt. Nach einigen Jahren haben wir dieses Thema wieder aufgenommen und Ihnen unseres Erachtens eine verbesserte Vorlage unterbreitet. Jetzt haben wir wieder verloren. Der Bundesrat ist durchaus der Meinung - und wir anerkennen, dass wir Einbürgerungsprobleme haben -, dass wir das wieder aufnehmen müssen. Wir werden demnächst sogar das Problem der dritten Ausländergeneration haben. Dort ist der heutige Rechtszustand besonders ungerecht und unbefriedigend. Wir werden Ihnen vor allem für dieses Problem in nicht allzu langer Zeit eine neue Vorlage unterbreiten müssen. Heute sind wir der Meinung, dass die politische Kultur - ich komme noch einmal darauf zurück - in diesem Land verlangt, dass nach einem klar negativen Entscheid, den wir auch nicht allzu juristisch, sondern politisch interpretieren müssen, eine gewisse - erlauben Sie mir diesen Ausdruck - Anstandsfrist einzuhalten ist, bis man erneut mit gleichartigen oder ähnlichen Vorschlägen kommt. Das zur Grundhaltung. Herrn Leuba kommt zweifellos das Verdienst zu, dass er aus diesem Dilemma einen föderalistischen Ausweg sucht. Um seinen Antrag richtig zu würdigen, ist es vielleicht gut, wenn ich noch einmal kurz daran erinnere, dass das schweizerische Einbürgerungsverfahren dreistufig ist. Der Bewerber muss zuerst im Besitz einer eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sein. Diese stellt eine Voraussetzung dafür dar, dass er anschliessend in der Gemeinde und im Kanton eingebürgert werden kann. Das führt bei der heutigen Mobilität zu dieser besonders nachteiligen Kombination und Kumulation von eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen. Auf Bundesebene haben wir jetzt
12 Jahre. Die kantonalen Wohnsitzfristen variieren heute zwischen 2 und 12 Jahren, wobei - das ist ja vor allem sehr nachteilig - die Wohnsitzdauer in einem anderen Kanton oder in einer anderen Gemeinde gewöhnlich nicht angerechnet wird. Eine Ausnahme stellen die welschen Kantone dar, die dieses Konkordat abgeschlossen haben. Deshalb eben die fatale Wirkung, dass vor allem Ausländer, die einen Wohnsitzwechsel vornehmen, für die Einbürgerung wirklich übermässig hohe Hürden zu überwinden haben. Deshalb sagt der Bundesrat, dass nach dem negativen Entscheid vom 12. Juni 1994 jetzt in erster Linie die Kantone und die Gemeinden handeln sollten. Die welschen Kantone haben es gemacht, der Kanton Bern hat es auch in Aussicht gestellt. Ich glaube, das wäre der demokratische Weg. Die Bedenken, die der Bundesrat gegenüber dem Vermittlungsantrag von Herrn Leuba hat, bestehen darin, dass das ganze System dann ungeheuer kompliziert wird und damit Gefahr läuft, vollständig unübersichtlich zu werden; denn dann haben wir verschiedene eidgenössische und daneben noch unterschiedliche kantonale und kommunale Wohnsitzfristen. Wollen Sie das? Wäre es nicht gescheiter, jetzt an die Kantone zu appellieren und in einer nächsten Legislatur wieder auf das Grundsatzproblem auf Bundesebene zurückzukommen? Das ist die Meinung des Bundesrates.
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4. Oktober 1995 N 2089 Parlamentarische Initiative (Ducret) Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag Leuba 111 Stimmen Für den Antrag des Bundesrates/ der Minderheit 38 Stimmen Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit 86 Stimmen Für den Antrag Leuba 63 Stimmen Art. 31 Abs. 2 Neuer Antrag der Kommission Nach Vollendung des 22. Altersjahres kann das Kind ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn es insgesamt drei Jahre in der Schweiz gewohnt hat und seit einem Jahr hier wohnt. Art. 31 al. 2 Nouvelle proposition de la commission Dès l'âge de 22 ans révolus, l'enfant peut former une demande de naturalisation facilitée s'il a résidé en Suisse pendant trois ans en tout et qu'il y réside depuis une année. Angenommen - Adopté Art. 58a Abs. 2, 2bis (neu) Neuer Antrag der Kommission Abs. 2 Ist es mehr als 32 Jahre alt, so kann es ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn es insgesamt drei Jahre in der Schweiz gewohnt hat und seit einem Jahr hier wohnt. Abs. 2bis (neu) Wohnt es im Ausland, so kann es ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn es mit der Schweiz eng verbunden ist. Art. 58 al. 2, 2bis (nouveau) Nouvelle proposition de la commission Al. 2 Dès l'âge de 32 ans révolus, l'enfant peut former une demande de naturalisation facilitée s'il a résidé en Suisse pendant trois ans en tout et qu'il y réside depuis une année. Al. 2bis (nouveau) S'il réside à l'étranger, il peut former une demande de naturalisation facilitée s'il a des liens étroits avec la Suisse. Angenommen - Adopté Ziff. Il Neuer Antrag der Kommission Titel Referendum und Inkrafttreten Abs. 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Abs. 2 Es tritt in Kraft am ersten Tag des zweiten Monats nach dem unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist oder mit seiner Annahme in der Volksabstimmung. Ch. II Nouvelle proposition de la commission Titre Référendum et entrée en vigueur Al. 1 La présente loi est sujette au référendum facultatif. Al. 2 Elle entre en vigueur le premier jour du deuxième mois après l'expiration du délai de référendum non utilisé ou après son acceptation par le peuple. Angenommen - Adopté Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal (Réf.: 1836) Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aguet, Aregger, Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Berger, Bezzola, Borei François, Brügger Cyrill, Bugnon, Bühlmann, Caccia, Caspar-Mutter, Comby, Danuser, Darbellay, de Dardel, David, Deiss, Ducret, Dünki, Eberhard, Eggenberger, Eggly, Epiney, Eymann Christoph, Fankhauser, Fasel Hugo, von Feiten, Frainier, Friderici Charles, Gobet, Goll, Gonseth, Graber, Grendelmeier, Gros Jean-Michel, Gross Andreas, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Heberlein, Herczog, Hess Peter, Hollenstein, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Kühne, Langenberger, Leemann, Lepori Bonetti, Leu Josef, Leuba, Leuenberger Ernst, Loeb François, Maeder, Maitre, Marti Werner, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Nabholz, Narbel, Oehler, Ostermann, Philipona, Robert, Ruffy, Rychen, Sandoz, Savary, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schmidhalter, Schweingruber, Seiler Rolf, Singeisen, Stamm Judith, Steiger Hans, Steinegger, Steiner Rudolf, Strahm Rudolf, Stucky, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Tschuppert Karl, Vollmer, Weder Hansjürg, Wick, Wiederkehr, Wittenwiler, Zbinden, Züger, Zwygart (101) Dagegen stimmen - Rejettent le projet: Allenspach, Binder, Borer Roland, Bürgi, Cavadini Adriano, Dettling, Dreher, Engler, Fehr, Fischer-Seengen, Frey Walter, Fritschi Oscar, Früh, Giezendanner, Giger, Hari, Hegetschweiler, Hess Otto, Hildbrand, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Maspoli, Maurer, Miesch, Moser, Müller, Nebiker, Neuenschwander, Raggenbass, Reimann Maximilian, Rohr, Ruckstuhl, Ruf, Schenk, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann, Vetterli, Wyss William (46) Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Bührer Gerald, Gadient, Pini (3) Stimmen nicht - Ne votent pas: Aubry, Baumberger, Bignasca, Bircher Peter, Bischof, Blocher, Bodenmann, Bonny, Bortoluzzi, Brunner Christiane, Bundi, Camponovo, Carobbio, Cincera, Columberg, Cornaz, Couchepin, Diener, Dormann, Duvoisin, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Gysin, Iten Joseph, Keller Anton, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Mamie, Matthey, Mauch Ursula, Mühlemann, Perey, Pidoux, Poncet, Rechsteiner, Rohrbasser, Rutishauser, Schmid Samuel, Schnider, Segmüller, Sieber, Spielmann, Spoerry, Suter, vakant l, Wanner, Weyeneth, Ziegler Jean, Zisyadis (49) Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1) An den Ständerat - Au Conseil des Etats -- 14 of 15 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (Ducret) Erwerb des Schweizer Bürgerrechts. Aufenthaltsdauer Initiative parlementaire (Ducret) Acquisition de la nationalité suisse. Conditions de résidence In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.257 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1995 - 08:30 Date Data Seite 2076-2089 Page Pagina Ref. No 20 026 127 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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