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Entscheid

90-303

Verwaltungsbehörden 21.06.1991 90.303

21. Juni 1991Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

6.

Efta-Staaten abgeschlossen werden könnte, als auch während der späteren Abstimmungskampagne. Die Frage der beiden Motionäre nach einer Anpassung der Parlamentsorgane an diese und mögliche spätere Aufgaben ist somit sehr berechtigt. Zurzeit werden die Europafragen vor allem in folgenden sieben parlamentarischen Kommissionen und Delegationen behandelt (alle mit einem gemeinsamen Sekretariat): - Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Nationalrates (23 Mitglieder) - Wirtschaftskommission des Nationalrates (23 Mitglieder) - Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Ständerates (11 Mitglieder) - Aussenwirtschaftskommission des Ständerates (11 Mitglieder) - Delegation beim Europarat (8 Nationalräte und 4 Ständeräte, total 12 Mitglieder) - Delegation bei der Efta (3 Nationalräte und 2 Ständeräte, total 5 Mitglieder) - Delegation für die Beziehungen zum Europäischen Parlament (6 Nationalräte und 4 Ständeräte, total 10 Mitglieder). Diese Situation bietet den Vorteil, dass eine grosse Zahl von Ratsmitgliedern sich mit Fragen der europäischen Integration beschäftigt, wodurch die Sensibilisierung der Bevölkerung gefördert wird. Andererseits sind eine gewisse Verzettelung der Kräfte und ein unterschiedlicher Informationsstand der Interessierten nicht zu vermeiden. Das Büro hat die Meinung der betroffenen zwei Kommissionen und drei Delegationen zu dieser Frage eingeholt. Einig sind sich diese Gremien über die Notwendigkeit einer vermehrten Koordination, die über den Austausch von Protokollen und die Organisation von gemeinsamen Seminaren hinausgehen sollte. Die Kommissionen und Delegationen stimmen auch darin überein, dass es nötig ist, unseren Magistraten, Unterhändlern und Experten die Aufgabe zu erleichtern, indem vermieden wird, dass sie vor verschiedenen parlamentarischen Ausschüssen dieselben Probleme mehrmals darlegen müssen. Lieber die Art der Strukturen gehen indessen die Meinungen auseinander: - Die Idee der Schaffung einer Kommission oder Delegation für Europafragen findet nur begrenzte Unterstützung und wird von den befragten Kommissionen und Delegationen abgelehnt. Das Büro hält deshalb nicht an dieser Idee fest. - Zur Diskussion gestellt wurde eine Vereinigung der beiden Delegationen zur Efta bzw. zum Europäischen Parlament. Die betroffenen Delegationen wenden sich aber gegen diese Lösung. - Die Delegation beim Europarat schlägt vor, die drei Delegationen administrativ zu einer Einheit zusammenzufassen und daraus drei Sektionen (Europarat/Efta/Europäisches Parlament) zu bilden, die sich mit der betreffenden internationalen Organisation beschäftigen würden. Es bestände eine ähnliche Struktur, wie sie die GPK hat, d. h., die 27 Kommissionsmitglieder würden sich dreimal jährlich zu einer gemeinsamen Kommissionssitzung zusammenfinden, um über die jeweiligen Aktivitäten zu berichten und um die Standpunkte zu koordinieren. Das Büro unterstützt die Bestrebungen zur verstärkten Zusammenarbeit aller parlamentarischen Organe, die sich mit der Europafrage beschäftigen. Eine bessere Koordination ist ebenfalls vom Bundesrat gewünscht. In einem Zeitpunkt rascher Veränderungen gilt es indessen, mit den vorhandenen Strukturen bestmögliche Resultate zu erzielen und auf die Bildung neuer Organe zu verzichten. Das Büro gibt deshalb der Lösung einer administrativen Zusammenfassung der bestehenden drei Delegationen den Vorzug. Der Ständerat müsste einer solchen Lösung auch zustimmen. Das Büro sieht im übrigen vor, das Abkommen über den Beitritt zum EWR - analog zum Freihandelsabkommen mit der EG 1972-der Wirtschaftskommission (WK) und der Kommission für auswärtige Angelegenheiten (AAK) zur Vorberatung zuzuteilen, da dieses Geschäft sowohl wirtschaftliche als auch aussenpolitische Aspekte enthält. Das Büro beantragt, die Motionen insofern abzulehnen, als sie die Bildung einer neuen Kommission oder einer Delegation der WK und der AAK verlangen. Das Büro ist indessen bereit, die Vorstösse als Postulate entgegenzunehmen. Es wird - in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Organ des Ständerates und mit den drei betroffenen Delegationen - rasch einen Reglementsentwurf vorlegen, der eine Delegation für Europafragen bestehend aus den bisherigen drei Delegationen (Europarat/Efta/Europäisches Parlament) vorsieht. Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Ueberweisung der Motion in der Form eines Postulates. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.303 Motion Portmann Ausschuss für Europabelange Délégation aux affaires européennes Wortlaut der Motion vom 5. Februar 1990

1.

Das Büro wird beauftragt, einen «Ausschuss für Europabelange» zu bilden. Diesem mögen der Präsident und eine repräsentative Anzahl von Mitgliedern sowohl der Kommission für auswärtige Angelegenheiten als auch der Wirtschaftskommission angehören. Dieser Ausschuss berät die europarelevanten Geschäfte insbesondere im Lichte von Artikel 85 Ziffer 5 und 6 unserer Verfassung mit den Vertretern des Bundesrates vor und verabschiedet sie zuhanden der über solche Geschäfte vereint tagenden beiden Kommissionen.

2.

Ferner wird das Büro beauftragt, mit demjenigen des Ständerates Verhandlungen darüber aufzunehmen, ob und wie sich ein koordiniertes Zusammenwirken mit einem entsprechenden ständerätlichen Gremium im Lichte von Artikel 85 Ziffer 5 und 6 unserer Verfassung ratsübergreifend institutionalisieren lässt. Texte de la motion du 5 février 1990

1.

Le Bureau est chargé de constituer une «délégation aux affaires européennes», dont feraient partie le président ainsi qu'un nombre adéquat de membres de la Commission des affaires étrangères et de la Commission des affaires économiques. Cette délégation examinerait au préalable avec les représentants du Conseil fédéral les objets relevant de la politique européenne, notamment à la lumière de l'article 85 chiffres 5 et 6 de notre constitution, et les transmettrait aux deux commissions réunies pour traiter ces questions.

2.

En outre, le Bureau est chargé d'entamer des pourparlers avec le Bureau du Conseil des Etats afin d'étudier la possibilité d'institutionnaliser une action coordonnée avec un organe du Conseil des Etats à la lumière de l'article 85 chiffres 5 et 6 de notre constitution. Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Bürgi, David, Dormann, Dünki, Eisenring, Engler, Fäh, Hänggi, Hildbrand, Maeder, Oester, Reimann Maximilian, Widmer, Widrig, Wiederkehr, Zbinden Hans, Zwygart (18)

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21.

Juni 1991 N 1303 Motion der grünen Fraktion Schriftliche Begründung - Développement par écrit West-, Mittel- und Osteuropa wandeln sich rasant. Das Parlament kann seine Pflichten nach Artikel 85 Ziffer 5 und 6 unserer Verfassung nur erfüllen, wenn es seinen Arbeitsrhythmus ohne Verzug den umwälzenden Ereignissen anpasst. Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten und die Wirtschaftskommission dürfen in den europäischen Belangen nicht mehr zuwarten, bis der Bundesrat ihnen berichtet, welche Vorkehren er bereits getroffen habe. Der Bundesrat nimmt seine Europapolitik nach Artikel 102 Ziffer 8 und 9 unserer Verfassung nurdann zeit- und sachgerecht wahr, wenn er seine Aktionen und Reaktionen jederzeit mit dem zuständigen politischen Fachausschussfür Aussen- und Wirtschaftspolitik der beiden Parlamentskammern abstimmen kann. Ein solches, den Verhältnissen angepasstes Vorgehen ist dann richtig, wenn die Ausschüsse repräsentativ sind und zusammen mit den Vertretern des Bundesrates - ratsübergreifend agieren. Schriftliche Stellungnahme des Büros zu den Motionen 89.768 und 90.303 vom 2. März 1990 Siehe Stellungnahme zu Motion 89.768 hiervor Rapport écrit du Bureau concernant les motions 89.768 et 90.303 du 2 mars 1990 Voir rapport sur la motion 89.768 ci-devant Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Ueberweisung der Motion in der Form eines Postulates. Ueberwiesen als Postulat-Transmis comme postulat #ST# 91.3077 Motion der grünen Fraktion Vertretung der Fraktionen in der Delegation beim Europarat Motion du groupe écologiste Représentation des groupes au sein de la délégation auprès du Conseil de l'Europe Wortlaut der Motion vom 20. März 1991 Da die Europapolitik für die Schweiz von erstrangiger Bedeutung ist, müssen alle parlamentarischen Fraktionen unbedingt durch eines ihrer Mitglieder über Information aus erster Hand verfügen. Zu diesem Zweck wird das Büro des Nationalrates aufgefordert, eine zusätzliche Bestimmung zu Artikel 1 des Bundesbeschlusses über die Delegation der Bundesversammlung beim Europarat vorzuschlagen, damit jede in der Bundesversammlung vertretene Fraktion das Recht auf mindestens ein Mitglied in der Delegation hat. Texte de la motion du 20 mars 1991 La politique européenne ayant pris une importance primordiale pour la Suisse, il est essentiel que tous les groupes parlementaires puissent disposer d'une information de première main par le biais d'un de leurs membres. A cette fin, le Bureau du Conseil national est prié de présenter une proposition d'adjonction à l'article premier de l'arrêté fédéral concernant la délégation de l'Assemblée fédérale auprès du Conseil de l'Europe, afin que chaque groupe représenté à l'Assemblée fédérale ait droit à un membre au moins au sein de la délégation. Sprecher-Porte-parole: Rebeaud Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Büros vom 31. Mai 1991 Die schweizerische Bundesversammlung ist in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates seit 1963 durch eine Delegation von 8 Nationalräten und 4 Ständeräten vertreten. Seit 1963 setzte sich die Delegation politisch wie folgt zusammen: 3 Freisinnige, 3 Christdemokraten, 3 Sozialdemokraten und 1 Vertreter der SVP (bis 1975, seither 2), 1 Liberaler (bis 1975) und 1 Vertreter des Landesrings. Die Bestimmung von Artikel 1 Absatz 3 des Bundesbeschlusses über die Delegation der Bundesversammlung beim Europarat, wonach die Fraktionen eine Vertretung, die ihrer Stärke in der Bundesversammlung entspricht, erhalten, und die Möglichkeit gemäss Artikel Ssexies Absatz 3 GVG, wonach «für die Bestellung der Kommissionen sich kleinere Fraktionen ähnlicher politischer Richtung miteinander verbinden können», wurden damit eingehalten. Die Motion verlangt, dass alle Fraktionen in der Delegation vertreten sein müssen. Dies würde es einer Fraktion mit dem Minimalbestand von 5 Mitgliedern erlauben, ein Mitglied in die Sköpfige NR-Europaratsdelegation abzuordnen, während dies sonst nur bei Kommissionen von mindestens etwa 30 Mitgliedern möglich ist. Eine automatische Vertretung jeder Fraktion - unabhängig von deren Grosse - in der Delegation würde somit der Bestimmung betreffend Vertretung gemäss Stärke der Fraktion widersprechen. Wenn dieses Vorgehen für die Delegation beim Europarat angewandtwürde, müsste es auf andere Kommissionen und Delegationen ausgeweitet werden. Das Büro kann deshalb diesen Vorschlag nicht unterstützen. Die Vertretung in der Europaratsdelegation muss im Zusammenhang mit der Vertretung in den anderen Europadelegationen gesehen werden. Zurzeit sind die kleinen Fraktionen in diesen Delegationen wie folgt vertreten: - Europarat: eine Vertreterin des Landesrings (NR) - Efta: ein Liberaler (NR) - Beziehungen zum Europäischen Parlament: ein Vertreter der Grünen (NR), ein Liberaler (SR) Die Kommission «Parlamentsreform» schlägt vor, die Mitglieder der drei Europadelegationen aus den Mitgliedern der Kommissionen für auswärtige Angelegenheiten auszuwählen, um eine bessere Koordination zwischen dieser Kommission und den Europadelegationen zu gewährleisten (vgl. Bericht Nr. 90.228 vom 16. Mai 1991, Ziffer 103 und Gesetzesänderung C). Auf diese Weise sollen die Informationsbedürfnisse aller Fraktionen besser als bisher befriedigt werden können. Nach Inkrafttreten der vorgesehenen Reformen wird es Aufgabe der Organe des im Herbst 1991 zu wählenden Parlaments sein, für eine angemessene Vertretung der Fraktionen in den bestehenden und in der allenfalls nach unserer Annäherung an die Europäische Gemeinschaft (EWR-Vertrag) zu schaffenden Europadelegation zu sorgen. Rapport écrit du Bureau du 31 mal 1991 L'Assemblée fédérale est représentée depuis 1963 au sein de l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe par une délégation composée de 8 conseillers nationaux et de 4 conseillers aux Etats. Depuis 1963, sa composition a été la suivante: 3 radicaux,

3.

démocrates-chrétiens, 3 socialistes, 1 membre de l'Union démocratique du Centre jusqu'en 1975, puis 2 membres UDC dès cette date, un libéral jusqu'en 1975 et un indépendant. L'exigence de l'article premier, alinéa 3, de l'arrêté fédéral concernant la délégation auprès du Conseil de l'Europe qui prévoit que «les groupes ont une représentation qui correspond à leur importance au sein de l'Assemblée fédérale» et la possibilité laissée par l'article Ssexies, alinés 3 LREC selon laquelle -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Portmann Ausschuss für Europabelange Motion Portmann Délégation aux affaires européennes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.303 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1991 - 08:00 Date Data Seite 1302-1303 Page Pagina Ref. No 20 020 024 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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