90-311
Verwaltungsbehörden 22.06.1990 90.311
22. Juni 1990Deutsch9 min
Source admin.ch
Interpellation Iten 1276 N 22 juin 1990 Ergänzend ist festzuhalten, dass Informationen und Erkenntnisse über Parlamentarier grundsätzlich in gleicherweise bearbeitet wurden wie solche über andere Personen. Die Karten der Parlamentarier wurden für die Dauer deren Amtszeit aus der Hauptregistratur entfernt und im Büro eines Sachbearbeiters der Bundespolizei separat unter Verschluss gehalten, um jeglichen Missbrauch sie betreffender Daten auszuschliessen. Die Bearbeitung der Karten erfolgte durch diesen Beamten selber oder unter seiner Kontrolle. Die Karten standen ausser dem Chef der Bundespolizei grundsätzlich niemandem für Konsultationen zur Verfügung. Karten von ehemaligen Parlamentariern gelangten wieder zurück in die Hauptregistratur. Wurde ein Mitglied der eidgenössischen Räte als Initiant eines parlamentarischen Vorstosses erfasst, hatte der Ficheneintrag ausschliesslich Geschäftskontrollcharakter und war das Fundmittel für die bearbeiteten Unterlagen in den Sammeldossiers (mehr als die Hälfte der Einträge auf Parlamentarierfichen stammen aus der Verwaltungskorrespondenz, aus Presse/Medien-Berichten oder erfolgten aufgrund von an die Bundesanwaltschaft gerichteten Begehren). Heute stehen die Karten von Parlamentariern unter der Obhut des Sonderbeauftragten und sind wieder in der Hauptregistratur integriert. Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.311 Interpellation Iten Zivilschutz. Reduktion der Kontrollen der Alarmsirenen Sirènes d'alarme de la protection civile. Réduction des contrôles Wortlaut der Interpellation vom 6. Februar 1990 Der Bundesrat wird angefragt, ob er nicht auch der Meinung ist, dass die gesamtschweizerischen Kontrollen der Alarmsirenen mittels Probealarm erheblich und unverzüglich reduziert oder gänzlich ersetzt werden sollten. Texte de l'interpellation du 6 février 1990 Le Conseil fédéral est invité à dire s'il ne serait pas favorable à ce que l'on réduise notablement et sans délai, voire que l'on supprime totalement, les exercices de contrôle des sirènes de la protection civile dans l'ensemble de la Suisse. Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Tatsache, dass diese Kontrollübungen derart häufig stattfinden, bewirkt eine Gewöhnung der Bevölkerung daran, dass nur ein Probealarm stattfindet. Für einen allfälligen Ernstfall könnte dies zu Fehlreaktionen und damit kontraproduktiven Resultaten führen. Die Sensibilität der Bevölkerung darf nicht durch zu häufige Probeversuche abgestumpft werden. Am 7. Februar 1990 findet erneut eine gesamtschweizerische Kontrolle der Alarmsirenen statt. Der dabei unüberhörbare Heulton wird von grossen Teilen der Bevölkerung als Belästigung, ja gar als ärgerlich empfunden. Dies trägt ohne Zweifel dazu bei, das ohnehin nicht sonderlich gute Image des Zivilschutzes in der Bevölkerung noch zu verschlechtern. Vor allem ältere Menschen und Kinder werden durch diesen Heulton häufig verängstigt und verunsichert. Es ist beim heutigen Stand der Technik erstaunlich, dass Kontrollen, ob die Alarmsirenen funktionieren, nicht auch auf andere Weise vorgenommen oder simuliert werden können, ohne dass die Anlagen auch tatsächlich voll eingeschaltet werden müssen. In diesem Zusammenhang wäre es auch interessant vom Bundesrat zu erfahren, wie hoch sich die Gesamtkosten eines Probealarms (inkl. Vorausankündigungen in den Medien) effektiv belaufen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1990 Das Alarmierungsnetz wurde im wesentlichen in den Jahren 1980 bis 1988 aufgebaut. 1988 wurde die Durchführung der Probealarme verbindlich vorgeschrietjen. Ziel der Probealarme ist ein Dreifaches. In erster Linie geht es darum, die technische Betriebsbereitschaft des Sirenennetzes zu überprüfen, das sowohl mit elektromechanischen als auch mit elektronischen und pneumatischen Sirenen arbeitet. Im weitern sollen damit die Sirenenwarte auf ihre Aufgabe geschult werden. Schliesslich kann die Bevölkerung mit den Probealarmen auf die Bedeutung der Sirenenzeichen und des durch sie auszulösenden Verhaltens aufmerksam gemacht werden. Dem Entscheid, den Probealarm zweimal jährlich durchzuführen, liegt die Sorge zugrunde, die Funktionstüchtigkeit des Alarmierungsnetzes ebenso bei winterlichen wie bei sommerlichen Verhältnissen sicherzustellen. Auf diese Weise ist es möglich, allfällige Defekte frühzeitig zu erkennen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Störfälle meistens als Folge einer Aenderung des Stromversorgungsnetzes in - vielfach privaten Gebäuden auftreten, auf denen Sirenenanlagen montiert sind. In unseren Nachbarländern, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, in Frankreich und in Oesterreich werden aus den gleichen Gründen -teils monatlich, teils wöchentlich - Probealarme durchgeführt. Verschiedene schweizerische Gemeinden praktizieren dies auch für den Feueralarm. Der sogenannte stille Alarm ermöglicht zwar die Kontrolle des Zustandes der elektrischen Leitung bis zu dem in der Regel im Erdgeschoss installierten Sirenenschalter. Er bietet aber keine Gewähr dafür, dass die Sirenenanlage als Ganzes funktionstüchtig ist. Die Probealarme bewirken keine zusätzlichen Kosten. Bei den dabei eingesetzten Informationsmitteln handelt es sich um solche, die ganz allgemein zur Information der Bevölkerung benötigt werden. Radio und Fernsehen strahlen die Informationsmitteilungen zu den Probealarmen kostenlos aus. Das mit der Durchführung der Probealarme betreute Personal, d. h. die Sirenenwarte, kommt seiner Aufgabe im Rahmen der Pflichtdienstleistung nach. Nachdem das Alarmierungssystem heute weitgehend spielt und sich der Wissensstand der Bevölkerung über die Alarmierung und die damit verbundenen Verhaltensregeln spürbar verbessert hat, wird zurzeit von den zuständigen Behörden geprüft, ob die Zahl der Probealarme auf einen Alarm je Jahr reduziert werden kann, ohne dass damit die technische Betriebsbereitschaft des Systems gefährdet würde. Eine Neuregelung könnte zutreffendenfalls zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft gesetzt werden. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
Interpellation Iten 1276 N 22 juin 1990 Ergänzend ist festzuhalten, dass Informationen und Erkenntnisse über Parlamentarier grundsätzlich in gleicherweise bearbeitet wurden wie solche über andere Personen. Die Karten der Parlamentarier wurden für die Dauer deren Amtszeit aus der Hauptregistratur entfernt und im Büro eines Sachbearbeiters der Bundespolizei separat unter Verschluss gehalten, um jeglichen Missbrauch sie betreffender Daten auszuschliessen. Die Bearbeitung der Karten erfolgte durch diesen Beamten selber oder unter seiner Kontrolle. Die Karten standen ausser dem Chef der Bundespolizei grundsätzlich niemandem für Konsultationen zur Verfügung. Karten von ehemaligen Parlamentariern gelangten wieder zurück in die Hauptregistratur. Wurde ein Mitglied der eidgenössischen Räte als Initiant eines parlamentarischen Vorstosses erfasst, hatte der Ficheneintrag ausschliesslich Geschäftskontrollcharakter und war das Fundmittel für die bearbeiteten Unterlagen in den Sammeldossiers (mehr als die Hälfte der Einträge auf Parlamentarierfichen stammen aus der Verwaltungskorrespondenz, aus Presse/Medien-Berichten oder erfolgten aufgrund von an die Bundesanwaltschaft gerichteten Begehren). Heute stehen die Karten von Parlamentariern unter der Obhut des Sonderbeauftragten und sind wieder in der Hauptregistratur integriert. Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.311 Interpellation Iten Zivilschutz. Reduktion der Kontrollen der Alarmsirenen Sirènes d'alarme de la protection civile. Réduction des contrôles Wortlaut der Interpellation vom 6. Februar 1990 Der Bundesrat wird angefragt, ob er nicht auch der Meinung ist, dass die gesamtschweizerischen Kontrollen der Alarmsirenen mittels Probealarm erheblich und unverzüglich reduziert oder gänzlich ersetzt werden sollten. Texte de l'interpellation du 6 février 1990 Le Conseil fédéral est invité à dire s'il ne serait pas favorable à ce que l'on réduise notablement et sans délai, voire que l'on supprime totalement, les exercices de contrôle des sirènes de la protection civile dans l'ensemble de la Suisse. Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Tatsache, dass diese Kontrollübungen derart häufig stattfinden, bewirkt eine Gewöhnung der Bevölkerung daran, dass nur ein Probealarm stattfindet. Für einen allfälligen Ernstfall könnte dies zu Fehlreaktionen und damit kontraproduktiven Resultaten führen. Die Sensibilität der Bevölkerung darf nicht durch zu häufige Probeversuche abgestumpft werden. Am 7. Februar 1990 findet erneut eine gesamtschweizerische Kontrolle der Alarmsirenen statt. Der dabei unüberhörbare Heulton wird von grossen Teilen der Bevölkerung als Belästigung, ja gar als ärgerlich empfunden. Dies trägt ohne Zweifel dazu bei, das ohnehin nicht sonderlich gute Image des Zivilschutzes in der Bevölkerung noch zu verschlechtern. Vor allem ältere Menschen und Kinder werden durch diesen Heulton häufig verängstigt und verunsichert. Es ist beim heutigen Stand der Technik erstaunlich, dass Kontrollen, ob die Alarmsirenen funktionieren, nicht auch auf andere Weise vorgenommen oder simuliert werden können, ohne dass die Anlagen auch tatsächlich voll eingeschaltet werden müssen. In diesem Zusammenhang wäre es auch interessant vom Bundesrat zu erfahren, wie hoch sich die Gesamtkosten eines Probealarms (inkl. Vorausankündigungen in den Medien) effektiv belaufen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1990 Das Alarmierungsnetz wurde im wesentlichen in den Jahren 1980 bis 1988 aufgebaut. 1988 wurde die Durchführung der Probealarme verbindlich vorgeschrietjen. Ziel der Probealarme ist ein Dreifaches. In erster Linie geht es darum, die technische Betriebsbereitschaft des Sirenennetzes zu überprüfen, das sowohl mit elektromechanischen als auch mit elektronischen und pneumatischen Sirenen arbeitet. Im weitern sollen damit die Sirenenwarte auf ihre Aufgabe geschult werden. Schliesslich kann die Bevölkerung mit den Probealarmen auf die Bedeutung der Sirenenzeichen und des durch sie auszulösenden Verhaltens aufmerksam gemacht werden. Dem Entscheid, den Probealarm zweimal jährlich durchzuführen, liegt die Sorge zugrunde, die Funktionstüchtigkeit des Alarmierungsnetzes ebenso bei winterlichen wie bei sommerlichen Verhältnissen sicherzustellen. Auf diese Weise ist es möglich, allfällige Defekte frühzeitig zu erkennen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Störfälle meistens als Folge einer Aenderung des Stromversorgungsnetzes in - vielfach privaten Gebäuden auftreten, auf denen Sirenenanlagen montiert sind. In unseren Nachbarländern, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, in Frankreich und in Oesterreich werden aus den gleichen Gründen -teils monatlich, teils wöchentlich - Probealarme durchgeführt. Verschiedene schweizerische Gemeinden praktizieren dies auch für den Feueralarm. Der sogenannte stille Alarm ermöglicht zwar die Kontrolle des Zustandes der elektrischen Leitung bis zu dem in der Regel im Erdgeschoss installierten Sirenenschalter. Er bietet aber keine Gewähr dafür, dass die Sirenenanlage als Ganzes funktionstüchtig ist. Die Probealarme bewirken keine zusätzlichen Kosten. Bei den dabei eingesetzten Informationsmitteln handelt es sich um solche, die ganz allgemein zur Information der Bevölkerung benötigt werden. Radio und Fernsehen strahlen die Informationsmitteilungen zu den Probealarmen kostenlos aus. Das mit der Durchführung der Probealarme betreute Personal, d. h. die Sirenenwarte, kommt seiner Aufgabe im Rahmen der Pflichtdienstleistung nach. Nachdem das Alarmierungssystem heute weitgehend spielt und sich der Wissensstand der Bevölkerung über die Alarmierung und die damit verbundenen Verhaltensregeln spürbar verbessert hat, wird zurzeit von den zuständigen Behörden geprüft, ob die Zahl der Probealarme auf einen Alarm je Jahr reduziert werden kann, ohne dass damit die technische Betriebsbereitschaft des Systems gefährdet würde. Eine Neuregelung könnte zutreffendenfalls zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft gesetzt werden. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Iten Zivilschutz. Reduktion der Kontrollen der Alarmsirenen Interpellation Iten Sirènes d'alarme de la protection civile. Réduction des contrôles In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.311 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.06.1990 - 08:00 Date Data Seite 1276-1276 Page Pagina Ref. No 20 018 762 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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