90-324
Verwaltungsbehörden 22.03.1991 90.324
22. März 1991Deutsch5 min
Source admin.ch
Motion Feigenwinter 758 22 mars 1991 #ST# 90.324 Motion Eisenring Produktionsbeschränkungen im inländischen Getreidebau Céréales indigènes. Limitation de la production Wortlaut der Motion vom 7. Februar 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, der inländischen Produktion von Brot- und Futtergetreide, die sich rasant einer Ueberschussproduktion nähert, die erforderliche Beachtung zu schenken und rechtzeitig im Hinblick auf die Ernte 1991 Massnahmen zu treffen oder vorzuschlagen, um die Produktion auf einem finanzpolitisch und aussenwirtschaftlich tragbaren Niveau zu stabilisieren. Texte de /a motion du 7 février 1990 Le Conseil fédéral est chargé d'accorder toute son attention à la production indigène de céréales panifiables et fourragères, qui menace de devenir rapidement excédentaire, et de proposer, voire de prendre à temps les mesures qui s'imposent en prévision de la récolte de 1991, afin de stabiliser la production à un niveau acceptable du point de vue de la politique financière et de celui du commerce extérieur. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit • Die inländische Brot- und Futtergetreideproduktion ist in den letzten beiden Jahren zufolge massiver Intensivierung und Flächenausdehnung dramatisch gestiegen. Der Selbstversorgungsgrad schnellte allein in zwei Jahren von 65 auf über
Erwägungen
80.
Prozent. Diese Entwicklung geht rasant auf eine Ueberproduktion zu, sind doch für 1990 die Anbauflächen für Brot- und Futtergetreide insgesamt erheblich erweitert worden. Diese Entwicklung widerspricht den Stillhaltevereinbarungen der Schweiz im Gatt und wird deren Verhandlungsposition ernsthaft in Frage stellen und beeinträchtigt schliesslich die Interessen der Gesamtwirtschaft. Die aufgezeigte Entwicklung ist auch finanzpolitisch nicht länger tragbar. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Getreidebaus aus Förderungsmassnahmen, entgangenen Grenzabgaben usw. dürften schon 1989 die stolze Summe von 750 Millionen Franken erreicht haben. Die Entwicklung auf eine Ueberproduktion hin ist zudem nicht im Interesse der Landwirtschaft, werden doch damit zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit der Verwertung anderer inländischer Produkte geschaffen. Eine Stabilisierung des Selbstversorgungsgrades im Getreidebau drängt sich auf. In der öffentlichen Diskussion wurden bereits Vorschläge gemacht, wie dies realisiert werden könnte, ohne dass unbedingt das landwirtschaftliche Einkommen tangiert werden müsste (z. B. Grünbrache usw.). Nötigenfalls sind flächenbezogene Produktionsbeschränkungen einzuführen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1991 Die Produktion von Brot- und Futtergetreide ist seit 1987 tatsächlich stark gestiegen, nachdem sie zwischen 1984 und 1987 abnehmende Tendenz aufwies. Die starke Zunahme ist aber nur zu einem geringen Teil auf die grössere Fläche (plus
11.
Prozent) zurückzuführen. Sehr günstige klimatische Bedingungen und bessere Anbaumethoden haben zu hohen Hektarerträgen geführt. Der Bundesrat hat mit seinen Preisbeschlüssen für die Ernte 1990 und 1991 unmittelbar reagiert, indem er die Uebernahmegarantie für Brotgetreide zum vollen Preis auf 450 000 Tonnen beschränkte, während vorher die Preisgarantie für die gesamten Brotgetreideablieferungen galt. Die Verwertungskosten für die die garantierte Menge von 450 000 Tonnen überschreitenden Ablieferungen müssen infolgedessen durch die Produzenten selbst übernommen werden. Dementsprechend mussten den Produzenten 1990 rund 10 Franken je 100 kg abgeliefertes Getreide belastet werden. Parallel dazu wurden die Anbauprämien (Grundprämien) für Körnermais um 28 und für das übrige Futtergetreide um 9 Prozent gekürzt. Zur langfristigen Stabilisierung der Produktion hat der Bundesrat am 21. Januar 1991 eine Botschaft über Lenkungsmassnahmen im Pflanzenbau verabschiedet. In dieser Botschaft wird vorgeschlagen, das Landwirtschaftsgesetz und das Getreidegesetz zu ändern. Mit den vorgeschlagenen Aenderungen werden die Rechtsgrundlagen zur Ausrichtung von Beiträgen für die Stillegung von Ackerflächen, eine extensive Getreideproduktion und eine extensive Nutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die Ausrichtung von betriebs- oder flächengebundenen Ausgleichsbeiträgen an Stelle der poduktbezogenen Beiträge in Gebieten mit erschwerten Produktionsbedingungen geschaffen. Dazu kommt nebst der Beteiligung der Produzenten an den Verwertungskosten eine Beschränkung der Preis- und Uebernahmegarantie beim Brotgetreide. Die Landwirtschaft soll mit diesen Massnahmen veranlasst werden, einen standortgerechteren und weniger intensiven Ackerbau zu betreiben, die Produktionsmenge zu stabiliseren und ganz allgemein umweltschonender zu produzieren. Die Kosten dieser Massnahmen können zum grösseren Teil durch den Wegfall produktbezogener Beiträge kompensiert werden. Der Bundesrat hat somit das Anliegen des Motionärs bereits in konkrete Massnahmen umgesetzt. Die Motion ist damit erfüllt und kann abgeschrieben werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben. \ Abgeschrieben - Classé #ST# 90.513 Motion Feigenwinter EWR und Schweizer Text! l industrie L'industrie suisse des textiles face à l'Espace économique européen Wortlaut der Motion vom 5. Juni 1990 Die Verhandlungen um den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tangieren auch die Interessen der schweizerischen Textilindustrie in hohem Masse. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen,
1.
das Problem des passiven Veredlungsverkehrs (PTV) in befriedigender Weise zu lösen bzw. dafür zu sorgen, dass der Ursprungsbegriff auf alle Waren des PTV, welche zwischen der EG und der Efta zirkulieren, ausgedehnt wird;
2.
bei den EWR-Verhandlungen auch für die Textilindustrie mit • Nachdruck auf ein alternatives Wertkriterium für den Ursprung zu insistieren, d. h. auf eine einfache und umfassende Ursprungsregel, die für alle industriellen Erzeugnisse Geltung haben könnte;
3.
die Abfertigung an der Schweizer Grenze zu erleichtern mittels Ursprungsbestätigung auf den Exportfakturen, Stichprobenkontrollen und Gebührenfreiheit der Grenzabfertigung.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Eisenring Produktionsbeschränkungen im inländischen Getreidebau Motion Eisenring Céréales indigènes. Limitation de la production In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.324 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1991 - 08:00 Date Data Seite 758-758 Page Pagina Ref. No 20 019 757 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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