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Entscheid

90-328

Verwaltungsbehörden 14.06.1990 90.328

14. Juni 1990Deutsch22 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Selbständige Prüfung des Kriteriums der Menschenwürde gemäss Artikel 11 Absatz 2 des Kriegsmaterialgesetzes.

2.

Veröffentlichung der EMD-Statistik über die Ausfuhr von Kriegsmaterial aus der Schweiz.

3.

Ein Kriegsmaterialbegriff der Verordnung entsprechend jenem des Gesetzes - es wurden Differenzen festgestellt.

4.

Eine Prüfung seitens des Bundesrates, ob und wie die Vermittlung von Kriegsmaterial und der Technologietransfer im Rüstungsbereich durch eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes erfasst werden könnten. Das sind die vier Forderungen, hinter die sich der Nationalrat mit der Ueberweisung der Petition stellte. Die ständerätliche GPK hat sich diesen Forderungen angeschlossen. Ich bitte Sie um Zustimmung. Zustimmung -Adhésion #ST# 90.328 Interpellation Iten EMD-Neubauten in Bilten Constructions du D M F à Bilten Wortlaut der Interpellation vom 7. Februar 1990 Ausgelöst durch die Reorganisation im Festungswachtkorps Anfang der 80er Jahre wurden in Glarus bei der damaligen FW Kp 14 etwa 30 Arbeitsplätze wegrationalisiert. Mit «Koberio» versprach das EMD Ersatzarbeitsplätze zu schaffen und traf Abklärungen für einen möglichen Standort des Fest Mat Parks BAGF. Planung und Projektierung dieses Bauvorhabens wurden durch das Bundesamt fürGenie und Festungen (BAGF) in Lachen in Auftrag gegeben. Anfang 1985 zeigte sich, dass der ausgewählte Standort in Bilten für diesen Fest Mat Park wenig geeignet war. In der Folge versuchte man, mit grossem Kostenaufwand den Baugrund zu sichern. Im Frühjahr 1989 ordnete der Direktor BAGF, Div Siegenthaler, einen Baustopp an. Gleichzeitig erhielt ein Ingenieurbüro in Zürich den Auftrag, technische Abklärungen durchzuführen, um definitive Entscheidungsgrundlagen für eine Weiterführung oder für das Abblasen der fragwürdigen Bauübung zu erhalten. Ausgelöst wurde nun die Diskussion in der Oeffentlichkeit durch eine Interpellation im Glarner Landrat. Fragen an den Bundesrat: -Wie gross ist der Zeitverzug, und wird das Bauvorhaben (Hochregallager) wie vorgesehen realisiert? -Wie viele Millionen Franken sind bereits investiert worden, und wie viele Millionen Franken sind dazu noch notwendig? - Wieviel soll das ganze Bauvorhaben kosten? - Ist der Bundesrat bereit abzuklären, ob mit der Ausserdienststellung von technisch veralteten Festungsanlagen ein Verzicht auf den Bau des Fest Mat Parks nicht sinnvoll wäre, da ja weniger Lagerkapazität gebraucht wird als ursprünglich vorgesehen? - Könnte dieses Areal (mit zwei SBB-Gleisanschlüssen) auch eine mögliche Variante für die Standortverschiebung des eidgenössischen Zeughauses in Rapperswil sein, damit wenigstens ein Teil der bereits getätigten Investitionen für das EMD genutzt werden könnte? - Was ist mit dem Personal vorgesehen, das durch das BAGF mit späterem Dienstort Glarus rekrutiert wurde und immer noch rekrutiert wird? - Sind zwangsweise Dienstortversetzungen dieses Personals zu erwarten, oder ist die KMV allenfalls bereit, dieses Personal zu übernehmen? - Ist der Bundesrat bereit abzuklären, ob eine Koordination aller in der Linth-Ebene tätigen militärischen Verwaltungsstellen notwendig ist, um einerseits alle künftigen militärischen Bedürfnisse offenzulegen und andererseits die raumplanerischen Aspekte rechtzeitig berücksichtigen zu können, aber auch eine Personalsituation zu schaffen, die das Klima für die Artillerieschiessen mit Pz-Haubitzen bei der Zivilbevölkerung merklich verbessert? Texte de l'interpellation du 7 février 1990 A la suite de la réorganisation du corps des gardes-fortifications qui a eu lieu au début des années 80, environ 30 emplois ont été supprimés dans l'ancienne cp GF14, à des fins de rationalisation. Le Département militaire fédéral a promis de compenser ces pertes en créant des emplois grâce au «Groupe de coordination pour le maintien des emplois dans les entreprises du DMF des régions de montagne (Koberio)» et a fait rechercher un emplacement où il serait possible d'installer le parc mat fort OFGF. L'Office fédéral du génie et des fortifications (OFGF) a donné mandat à une entreprise de Lachen de procéder à la planification et à l'élaboration de ce projet de construction. Au début de 1985, il est apparu que l'emplacement choisi à Bilten ne convenait pas pour le parc en question.

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14.

Juni 1990 405 Interpellation Iten Par la suite, on a tenté à grands frais d'affermir le terrain. Au printemps 1989, le div. Siegenthaler, directeur de l'OFGF, a ordonné la suspension des travaux. Simultanément, un bureau d'ingénieurs zurichois a reçu mandat de procéder à une enquête technique destinée à fournir les éléments permettant de prendre une décision définitive sur la poursuite de ces travaux ou l'abandon de ce projet contestable. La discussion publique fait suite à une interpellation déposée au Grand Conseil de Glaris. Questions adressées au Conseil fédéral: - Combien y a-t-il de retard en l'occurence? Le projet (entrepôt et rayons) sera-t-il réalisé comme prévu? - Combien de millions de francs a-t-on déjà investis et combien de millions seront encore nécessaires? - Combien la construction coûtera-t-elle au total? - Le Conseil fédéral est-il prêt à déterminer s'il ne serait pas judicieux, en mettant hors service des ouvrages de défense désuets, de renoncer aussi à construire le parc mat fort, puisque la capacité de stockage requise est inférieure à celle qui avait été prévue initialement? - Ce terrain (qui a deux raccordements au réseau des CFF) pourrait-il, le cas échéant, servir de nouvel emplacement à l'arsenal de Rapperswil, afin que le DMF puisse tirer profit, au moins partiellement, des investissements déjà consentis? - Que compte-t-on faire du personnel que l'OFGF a déjà engagé et continue à engager pour travailler plus tard à Glaris? - Doit-on s'attendre à ce que ce personnel soit nécessairement transféré ou l'IMG est-elle éventuellement disposée à le reprendre? - Le Conseil fédéral est-il prêt à déterminer s'il s'impose de coordonner tous les services administratifs militaires travaillant dans la vallée de la Linth, de manière à faire apparaître tous les futurs besoins militaires, tout en tenant compte à temps des problèmes que pose l'aménagement du territoire, et en créant, en matière de personnel, une situation qui rende la population civile notablement plus encline à accepter les tirs d'artillerie effectués avec les obusiers blindés? Iten: In meiner Interpellation, die ich lange vor der Schlagzeile im «Blick» vom 15. Mai - «EMD: 26 Millionen im Sumpf verlocht» - eingereicht habe, geht es um die beabsichtigten Neubauten des Materialparkes in Bilten. Es geht mir ebenso um die Information des EMD in dieser Sache und um die Reorganisation des Festungswachtkorps Anfang der achtziger Jahre. Zum Neubau des Materialparkes in Bilten. Mit Bundesbeschlüssen aus den Jahren 1983 und 1986 bewilligte das Parlament Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 48,2 Millionen. Der Materialpark sollte 1989 in Betrieb genommen werden. Es kam nicht dazu, weil die Pfählung erfolglos war. Der Baugrund ist bis zu einer Tiefe von 30 Metern nicht tragfähig. Offenbar sind von den 48,2 Millionen bereits 26,2 Millionen ausgegeben. Obwohl bereits 1983 das Amt für Bundesbauten darauf hinwies, dass der Baugrund setzungsempfindlich sei, liess man sich durch ein privates Ingenieurbüro bestätigen, dass ein Bau möglich sei. Politische Sachzwänge der Neuplanung und eine weitgehende Uebernahme der Projektidee durch das Parlament Hessen das EMD ins Abenteuer rennen. Ich habe dazu einige Fragen gestellt, die mir der EMD-Chef sicher beantworten wird. Ich wiederhole sie hier nicht, ich bin aber sehr interessiert zu vernehmen, ob man das Baugelände anders nutzen kann oder anders nutzen will. Zur Informationspolitik des EMD in dieser Sache. Was mir ebenso missfällt wie die gerügte Fehlplanung ist die Art, wie das EMD in dieser Sache informierte. Schon 1989 hätte der Materialpark bezogen werden können - oder müssen. Man wusste also schon seit Jahren, dass der Bau nicht realisiert werden kann. Trotzdem wurde und wird weiter Personal rekrutiert. Von einer Fehlplanung munkelte man schon lange. Es wurden Gerüchte von einer Millionenpleite herumgeboten, und obwohl 40 bis 50 militärische Personen davon wussten, wurde das Parlament nicht informiert. Sehr lange blieb die Angelegenheit auch dem Chef des EMD verborgen. Anstatt dass man derart wichtige Informationen nach oben weitergegeben hätte, ging man verantwortlicherseits eher den undichten Stellen nach. Das mag mit der hierarchischen Struktur des Militärs zusammenhängen. Ich habe gestern als GPK-Präsident dazu aufgerufen, mit Fehlern ehrlicher und offener umzugehen. Fehler kommen überall vor. Wenn man sie aber nicht rechtzeitig eingesteht, vergrössern sich die Folgen. Das war auch hier der Fall. Und da sie doch ans Tageslicht kommen, sind die Schlagzeilen in den Medien nicht eben schmeichelhaft. Eine restriktive Informationspolitik verunsichert auch die Mitarbeiter und strapaziert ihr Gewissen. Sie beunruhigen die Region. Nicht umsonst kam es in diesem Fall zu Demarchen im Glarner Landrat und beim Regierungsrat. Wie stellt sich Bundesrat Kaspar Villiger die zukünftige Informationspolitik des EMD vor? Wenn man mit Offizieren des mittleren Kaders über diesen Fall spricht, hat man den Eindruck, die Militärangestellten seien sehr schlecht informiert. Bei meinen Recherchen im Fall Bilten sagte mir ein Offizier, jeder koche auf seinem eigenen Herd, niemand wisse, wer was wo und wie vorhabe, jeder laufe hinter dem ändern her. Die Militärverwaltung solle einmal ihre Pläne auf den Tisch legen. Man gebe sich höheren Orts mehr Mühe, herauszufinden, wer Informationen (lies Gerüchte) weitergebe, statt die ständigen Mitarbeiter zu informieren. Es wäre nötig, dass die eidgenössischen Parlamentarier, die Militärkommission oder die GPK einmal das mittlere Kader befragen würden. Ich bitte den Chef des EMD, sich dieser Thematik besonders anzunehmen. Seine offene Art könnte hier viel bewirken und das Klima in der Linth-Ebene verbessern. Zur Reorganisation des Festungswachtkorps stellt sich heute die Frage, ob die militärische Reorganisation des Festungswachtkorps nicht falsch geplant wurde. Ich bitte Bundesrat Villiger, dazu einige Ausführungen zu machen. Das Personal scheint verunsichert. Wie steht es mit der Zukunft unserer Festungen? Nach welchem Konzept werden heute noch Geländeverstärkungen gebaut bzw. abgebrochen? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den zivilen Raumplanungsbehörden? Es gäbe noch weitere Fragen. Ich hoffe, dass sie von der Militärkommission aufgegriffen werden. Zum Schluss möchte ich noch ein anderes Thema kurz streifen: In den «Glarner Nachrichten» vom 6. Februar 1990 entdeckte ich das Bild des Rohbaus eines Dienstgebäudes für die Festungsregion 22. Es entsteht zurzeit im Industriegebiet Kleinlinthli in Näfels. Mich überraschte, dass das Gebäude nur einstöckig ist. Ich frage mich, ob das EMD hier mit dem Boden haushälterisch genug umgeht. Ich weiss aufgrund von Auskünften des Glarner Baudirektors Kaspar Rhyner, der hier im Ständerat ist, dass man dieses Gebiet besser nutzen könnte. Mir scheint, dieser Boden sollte besser ausgenutzt werden. Man hätte dort gewiss eine höhere Nutzung realisieren können. Ich bitte Herrn Bundesrat Villiger um die Beantwortung meiner Fragen. Bundesrat Villiger: Ich kann Ihnen die letzte Frage betreffend Näfels nicht beantworten. Ich bin darüber nicht informiert. Mit meinen 20 000 Mitarbeitern und ich weiss nicht wieviel Hektaren Bauten bin ich leider nicht in der Lage, spontan darauf zu antworten. Ich hoffe, wenn ich ein Amtsjahr mehr hinter mir habe, bis in diese Details gehen zu können. Wir werden Sie über diese Angelegenheit selbstverständlich brieflich informieren. Das Problem, das Sie aufgreifen, ist in der Tat ein unerfreuliches. Ich werde auf die Information zuletzt kommen und Ihnen zuerst die Sachauskünfte zu Ihren verschiedenen Fragen geben. Ich muss das mit einer gewissen Ausführlichkeit machen. In den siebziger Jahren mussten die sechs Festungsmaterialparks, die seit dem Zweiten Weltkrieg bestanden, auf die Betriebe Interlakeri und Sächseln zusammengefasst werden. Beide Betriebe sind heute noch in veralteten und nicht mehr geeigneten Räumlichkeiten untergebracht. Den bestehenden Festungsmaterialparks obliegen heute im Bereich der Kampfund Führungsanlagen folgende Aufgaben: Unterhalt von Geräten, Apparaten und Einrichtungen für den Betrieb von festen Anlagen und für den Werkschutz, Abnahme und Qualitätsprüfung von Spezialmaterial und Lagerung von Spezialmaterial -- 2 of 5 -Interpellation Iten 406 14 juin 1990 mit langer Beschaffungszeit, von Ersatzmaterial und für den Unterhalt. Es werden auch Dienstleistungen angeboten, nicht nur Lagerkapazität. Durch den neuen Festungsmaterialpark sollten alle Tätigkeiten in Bilten konzentriert werden. Dafür bewilligte das Parlament Verpflichtungskredite - Sie haben es erwähnt, Herr Ständerat Iten -von 48,2 Millionen. In Bilten wurden inzwischen die Erschliessung des Areals mit Bahn- und Strassenbrücke erstellt, Kanalisationen und Leitungen ausgeführt und eine Strasse verlegt, Erdbewegungen und Vorbelastungen des Baugeländes vorgenommen und Betonpfähle gerammt. Die Fundation stiess auf grössere Schwierigkeiten als erwartet. Die Ende 1987 gerammten Pfähle weisen aufgrund der Belastungsversuche eine zu geringe Tragfähigkeit auf - das Baugelände wurde zwar vorher von einem Ingenieurbüro geprüft -, um die geforderten Lasten ohne übermässige Setzungen aufzunehmen. Ich muss sagen, dass die vorgesehenen Hochregallager sehr empfindlich sind. Bei auch nur kleinsten Setzungen funktionieren sie sofort nicht mehr. Es handelt sich also um ein überaus empfindliches Projekt. Unabhängige Ingenieure, die mit der Ueberprüfung des Fundationsprojektes, das von privaten, lokal ansässigen Ingenieuren gemacht worden war, beauftragt wurden, bezeichnen dieses Konzept als unzulänglich. Es weist hinsichtlich des Trag- und Setzungsverhaltens Mängel auf. Da die notwendigen Aenderungen nicht nur die Fundation selbst betreffen, sondern auch die Gebäude und damit deren Gebrauchstauglichkeit, ist eine umfassende Ueberarbeitung des Vorhabens unumgänglich. Zu Ihren konkreten Fragen:

1.

Nach der ursprünglichen Planung war vorgesehen, den Materialpark Bilten im Sommer 1989 in Betrieb zu nehmen. Das vom Parlament bewilligte Projekt kann wegen der Fundationsprobleme nicht verwirklicht werden. Der Bau wird nicht mehr fortgesetzt; der nicht mehr benützte Verpflichtungskredit soll abgerechnet werden. Wir haben nicht in den Sand, sondern in den Sumpf gebaut.

2.

Vom gesamten Verpflichtungskredit von 48,2 Millionen sind 26,2 engagiert, davon 13,2 Millionen bezahlt.

3.

Zurzeit ist noch nicht bekannt, was in Bilten realisiert werden kann. Nach der Abrechnung des Verpflichtungskredits für das alte Projekt kommt dieser für weitere Bauten nicht mehr in Frage. In jedem Falle ist die Bewilligung eines neuen Objektkredits durch das Parlament notwendig. Es wird also wieder eine Botschaft auf Sie zukommen.

4.

Die «Armee 95» wird auch im Bereich der Kampf- und Führungsbauten Auswirkungen haben. Die neuen Armeestrukturen werden eine Ueberprüfung der vorhandenen Anlagen nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang wird auch das Logistikkonzeptfür permanente Anlagen überarbeitet werden müssen. Es ist also nicht mehr denkbar, einfach fortzuschreiben. Die in die siebziger Jahre zurückreichenden Anforderungen an den Festungsmaterialpark Bilten sind überholt. Ein neues Projekt für einen Unterhaltsbetrieb von spezifischem Material für Kampf- und Führungsanlagen wird mit einem neuen Pflichtenheft erstellt werden, das dann die Gegebenheiten von «Armee 95» berücksichtigen muss. Um die bisherigen Vorinvestitionen nutzen zu können, soll das Baugelände in Bilten, soweit sinnvoll, in ein neues Projekt einbezogen werden. Ich sage bewusst: soweit sinnvoll. Ich bin mit festen Versprechungen etwas zurückhaltend geworden, weil sich häufig später Umstände ergeben, die deren Erfüllung nicht erlauben. Aber wir werden es versuchen.

5.

Das Gelände in Bilten soll für die Bedürfnisse dieses Unterhaltsbetriebes reserviert bleiben. Die Neuprojektierung eines neuen Betriebes des Bundesamtes für Genie und Festungen wird ohnehin mit den Baubedürfnissen anderer Dienststellen des Militärdepartementes koordiniert werden. Das folgende ausserhalb der Antwort, ganz allgemein: Wir stellen mehr und mehr fest, dass alles, was wir tun, viel vernetzter ist, als man eigentlich gedacht hat. Wir haben das Unterhaltspotential, das Industriepotential, das BAGF; das alles muss viel vernetzter verwaltet werden als bisher. Ich habe gesagt: Wir haben wahrscheinlich Abteilungen, die noch zehn Jahre weitergebaut hätten, wenn die Armee abgeschafft worden wäre, ohne es zu merken! Hier müssen wir versuchen, das alles miteinander koordinierend in Uebereinstimmung zu bringen.

6.

Mit der Reorganisation des Festungswachtkorps war damals eine Verlegung von rund 50 Arbeitsplätzen aus dem Kanton Glarus verbunden. - Ich stelle fest, dass mein Namensvetter, der das alles miterlebt hat, aufmerksam zuhört. - Mit der Ansiedlung des neuen Festungsmaterialparks in Bilten wäre dieser Ausgleich an Arbeitsplätzen für den Kanton Glarus, den man im Rahmen von Koberio schaffen wollte, weitgehend möglich gewesen. Im Hinblick auf die Neubauten in Bilten sind zurzeit 23 Stellen für den Unterhalt von Festungsmaterialien in Glarus und Bilten bewilligt. 17 Leute haben dort bereits ihren Wohnsitz. Sie sind überwiegend im Unterhaltsbetrieb und in der Abnahmestelle für Qualitätsprüfungen von festungsspezifischem Material tätig.

7.

Die beiden Bereiche Unterhalt und Qualitätsprüfungen werden mit den vorhandenen und den neuen Kampfführungsanlagen an Bedeutung noch zunehmen. Aus diesem Grunde stellt sich die Frage einer Versetzung des Personals an einen ändern Dienstort oder in ein anderes Bundesamt an sich nicht.

8.

Die Frage betreffend die Linth-Ebene hat damit nicht direkt zu tun. Die raumwirksamen Tätigkeiten des Eidgenössischen Militärdepartementes und der Armee werden gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung in den Grundlagen, Konzepten, Sachplänen und Bauvorhaben des Bundes, der sogenannten Uebersicht, offengelegt. Die Koordination dieser Tätigkeiten mit den Kantonen erfolgt über das Instrument des kantonalen Richtplans. Die im Linth-Gebiet liegenden Stellungsräume für Artillerieschiessen mit Panzerhaubitzen sind in den betreffenden kantonalen Richtplänen enthalten. Die Richtpläne der Kantone Schwyz und Glarus sind genehmigt. Derjenige des Kantons St. Gallen ist zur Genehmigung durch den Bundesrat eingereicht. Es ist also noch nichts passiert. Mit der Ausarbeitung und Nachführung der kantonalen Richtpläne sowie der Offenlegung der übrigen raumrelevanten Tätigkeiten durch das EMD sind die Voraussetzungen gegeben, um eine dauernde Koordination mit den Kantonen zu gewährleisten. Bevor ich zwei Bemerkungen zur Information mache, noch eine Bemerkung zu einem grundsätzlichen Problem: Man hat vor einigen Jahren mit einer gewissen Euphorie das Koberio-Projekt geschaffen und gesagt, wir möchten in den Berggebieten, wo wir vor allem üben können, auch mehr Arbeitsplätze und Verdienst bringen. In der Zwischenzeit hat sich die ganze Entwicklung aus technischen Gründen gegenläufig ergeben. Die Elektronisierung der Armee führt dazu, dass einfachere Arbeiten, die sich für das Berggebiet eignen, weniger anfallen, und die ändern kommen eben mehr in die Ballungsgebiete. Man hat z. B. versucht, im Berner Oberland eine elektronische Werkstatt einzurichten, aber man findet dort keine Elektroniker. Das ist zumindest sehr schwierig. Mit der Bestandesreduktion wird auch die Logistik überarbeitet werden. Es wirkt sich eher ein Druck in Richtung Rationalisierung aus. Das widerspricht wiederum der regionalpolitischen Zielsetzung, eigentlich weg von den Zentren zu gehen. Mit der europäischen Integration werden 'wir vermehrt gezwungen werden, in der Submission, im Einkauf, in die Breite zu gehen und nicht Einkauf mit Regionalpolitik zu vermischen. Das führt das Departement in sehr schwierige Zielkonflikte. Ich kann nur sagen, wir werden alles daransetzen, den Koberio-Gedanken auch in die laufenden Restrukturierungen einzubauen, aber wir werden nicht immer alle Zielkonflikte völlig optimal zu lösen vermögen. Das ist im Moment eines meiner grössten Probleme. Die ersten wissenschaftlichen Grundlagen sind jetzt geschaffen worden. Sie sind sehr interessant. Aber sie umzubauen in realisierbares Handeln beim Druck auf die Budgets, ist gar nicht so einfach. Ich komme zur Information: Ich selber habe mich sehr geärgert, dass ich eigentlich zufällig über Herrn Nationalrat Kühne von Bilten erfahren habe, der mich gefragt hat: «Was ist da eigentlich los?» Ich bin dann der Sache nachgegangen. Das passierte im letzten Jahr.

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14.

Juni 1990 407 Interpellation Uhlmann Dann hat man mich informiert. Ich habe den Generalstabschef in einem trockenen Brief, ganz «sec», gebeten, mir alles offenzulegen und Massnahmen zu treffen. Wir haben dann den Baustopp verfügt, weil man gesehen hat, dass es keinen Sinn hat, hier weiterzumachen. Wir haben aber, wenn ich mich recht erinnere, die zuständigen Kommissionen sofort informiert. Also die parlamentarische Information über die Kommissionen ist zeitgerecht erfolgt. Ich erinnere mich nicht mehr genau, wie es damals mit der Oeffentlichkeit stand. Aber die parlamentarische Information ist erfolgt. Dass es nun plötzlich im «Blick» zu einer Explosion kam, ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass Skandale im EMD natürlich ohnehin ein beliebtes Thema von Schlagzeilen in der Tagespresse geworden sind. Ich habe das wahrscheinlich selber verursacht. Ich war eingeladen an einen sehr guten Anlass der Sarganserländer Talgemeinschaft. Da gab es eine breite Diskussion, und irgendein Mitbürger hat mich gefragt, wie das dort stünde. Ich habe ihm natürlich etwas zu offen, wie ich manchmal bin, einfach gesagt, wir hätten dort in den Sumpf gebaut - ich habe es etwas derber auf Schweizerdeutsch gesagt, es sei eine nicht besonders schöne Sache. Das ist dann bruchstückhaft über die regionale Presse irgendwo hingekommen und hat zu der leichten Bewegung Ihres Adrenalinspiegels, Herr Ständerat Iten, geführt, was ich auch verstehe; aber ich war eigentlich der Meinung, es sei allgemein bekannt, was dort gegangen ist. Sie sprechen ein wichtiges Problem mit der Information generell an: Wir haben 20 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich habe es Ihnen gesagt, wir haben viele Aemter mit einer gewissen Selbständigkeit. Die ganze Information ist mir eine gewisse Sorge. Sie wird häufig auch zu Recht kritisiert, obschon wohl die Tagesinformation zu dem, was ständig passiert, in meinem Departement nicht besser und nicht schlechter als anderswo funktioniert. Aber wir bemühen uns hier um Verbesserungen. Ich bemühe mich auch, meine Mitarbeiter informationsbewusster zu machen. Ich bin mir bewusst: Information ist ja nicht nur Information nach aussen, sondern ist auch Information im Departement selber, nach unten und nach oben. Da haben wir alles andere als einen idealen Stand erreicht. Aber ich versuche, durch direkte Besammlungen des Kaders meine Information direkter hinunterzugeben. Ich bitte meine Mitarbeiter, mir auch das Unangenehme zu sagen. Wenn einer in guten Treuen einen Fehler gemacht hat und mir das meldet, stelle ich mich auch öffentlich vor diesen Mann. Aber wenn der Fehler versteckt oder vertuscht wird, wenn man ihn nicht zugibt und mit Umgehungen und mit Mätzchen versucht, Halblösungen zu finden, um ihn zu verbergen, was auch schon vorgekommen ist, dann vertrage ich das nicht. Vor solche Leute stelle ich mich auch nicht. Iten: Mein Adrenalinspiegel ist an sich immer noch recht hoch. Ich bin zwar befriedigt von der Antwort, aber ich bin nicht befriedigt, wie die Sache gelaufen ist. Ich bin aber Herrn Bundesrat Villiger sehr dankbar, dass er erklärt hat, dass er die Informationspolitik intern und extern anschauen will. Ich bin sehr verwundert, dass der Projektleiter, Herr Siegenthaler, Sie nicht sofort orientiert hat, sondern dass Sie auf einem ändern Wege zur Information kommen mussten. #ST# 90.439 Interpellation Uhlmann GSoA. Aufruf zur Dienstverweigerung der Gesamtverteidigung GSsA. Appel à l'objection à la défense générale Wortlaut der Interpellation vom 20. März 1990 Die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) bereitet offensichtlich einen allgemeinen Aufruf vor, den Dienst im Rahmen der Gesamtverteidigung unseres Landes zu verweigern. Dieser Aufruf zur Verletzung der verfassungsmässigen Pflichten erfolgt, nachdem das Schweizervolk mehrfach Vorlagen zur Dienstverweigerung abgelehnt hat, eine neue Vorlage in Behandlung ist und nachdem das Schweizervolk sich in der Volksabstimmung vom 26. November 1989 mit klarer Mehrheit zur Existenz einer Armee bekannt hat. Das Vorgehen der GSoA zeugt gewiss nicht von einem fein ausgebildeten Demokratieverständnis, wirft jedoch auch Fragen der Legalität bzw. Illegalität auf. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beurteilung folgender Fragen:

1.

Beurteilt der Bundesrat den öffentlichen Aufruf - sollte er zustande kommen - zur Verweigerung einer verfassungsmässigen Pflicht als illegal und mithin strafbar?

2.

Wenn ja, gedenkt der Bundesrat gegen die Autoren oder gegen eventuelle Mitunterzeichner des Aufrufes strafrechtlich vorzugehen, und wie? Texte de l'interpellation du 20 mars 1990 Le «Groupement Suisse sans armée» (GSsA) s'apprête à lancer un appel à l'objection au service à accomplir dans le cadre de la défense générale de notre pays. Cet appel à refuser une obligation imposée par la constitution, fait suite au rejet par le peuple, de plusieurs projets relatifs au refus du service militaire et alors qu'un nouveau projet est en préparation et que le peuple suisse s'est déclaré à une nette majorité, lors de la votation du 26 novembre 1989, en faveur du maintien de notre armée. La façon d'agir du GSsA, qui ne fait pas preuve d'un sens démocratique très développé, pose aussi des problèmes sérieux quant à sa légalité ou plutôt son illégalité. Je prie donc le Conseil fédéral de se prononcer sur les questions suivantes:

1.

Considère-t-il que l'appel public à refuser d'accomplir un devoir constitutionnel est illégal et par conséquent punissable s'il était effectivement lancé?

2.

Dans l'affirmative, envisage-t-il d'engager des poursuites pénales contre les auteurs de l'appel et contre les cosignataires? Comment entend-il procéder en l'occurence? Mitunterzeichner- Cosignataires: Gadient, Seiler, Zimmerli (3) Uhlmann: Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, bekannt unter der Abkürzung GSoA, hat am 18. März 1990 an ihrer Vollversammlung in Solothurn beschlossen, einen Aufruf zur Dienstverweigerung im Rahmen der Gesamtverteidigung auszuarbeiten. Sie können dies in verschiedenen Presseartikeln nachlesen, u. a. auch in einem der «Neuen Zürcher Zeitung« vom 20. März 1990. Meine Fragen an den Bundesrat sind klar: Würde, falls die GSoA diesen öffentlichen Aufruf tatsächlich lancieren sollte, er vom Bundesrat als illegal und strafbar angesehen? Wenn ja, wie würde der Bundesrat strafrechtlich gegen die Autoren und gegen eventuelle Mitunterzeichner des Aufrufes vorgehen? Ich möchte meine Interpellation noch mit einigen Worten begründen:

1. Die GSoA hat mit dieser Absichtserklärung in Solothurn klar bewiesen, dass sie den am 26. November 1989 demokratisch gefällten Entscheid des Schweizervolkes, die Schweizer Armee beizubehalten, nicht respektiert; denn der Aufruf zur

1. Die GSoA hat mit dieser Absichtserklärung in Solothurn klar bewiesen, dass sie den am 26. November 1989 demokratisch gefällten Entscheid des Schweizervolkes, die Schweizer Armee beizubehalten, nicht respektiert; denn der Aufruf zur

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Iten EMD-Neubauten in Bilten Interpellation Iten Constructions du DMF à Bilten In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.328 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1990 - 08:00 Date Data Seite 404-407 Page Pagina Ref. No 20 018 902 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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