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Verwaltungsbehörden 22.06.1990 90.342
22. Juni 1990Deutsch10 min
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22. Juni 1990 1281 Interpellation Widmer creazione della competenza a livello federale. Com'è noto, nel 1983, i Cantoni hanno negato tale competenza alla Confederazione. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.342 Interpellation Widmer Reformen bei der militärischen Ausbildung Réforme de l'instruction à l'armée Wortlaut der Interpellation vom 8. Februar 1990 Im Anschluss an die Armeeabstimmung erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen: - Ist der Bundesrat mit mir der Meinung, dass die hohe Jastimmenzahl nicht allein mit der veränderten Weltlage erklärt werden kann? -Teilt der Bundesrat die Meinung des derzeitigen Ausbildungschefs, wonach der Ausbildung auf Kosten der Bewaffnung mehr Gewicht zukommen sollte («Brückenbauer» vom 6. Dezember 1989)? - Ist der Bundesrat bereit, eine ernsthafte Reform der Armee an die Hand zu nehmen, eine Reform nicht technischer Natur, sondern eine Reform, die dem einzelnen Wehrmann, dem Individuum, grössere Bedeutung beimisst? - Ist der Bundesrat bereit, meine im Jahr 1967 erstmals geäusr serten Vorstellungen, wonach die Rekrutenschulen zu Schulen einer allgemeinen Erwachsenenbildung auszubauen seien (Zeitschrift «Reformatio» Juli 1967), in Erwägung zu ziehen? - Ist der Bundesrat bereit, meine im Namen und im Auftrag der Schweizerischen Offiziersgesellschaft im Jahre 1961 eingereichten Vorschläge zu einer umfassenden Lösung des Problems der Schiess- und Uebungsplätze, die vom damaligen Ausbildungschef unterstützt, jedoch vom Bundesrat abgelehnt wurden, wieder aus der Schublade zu ziehen? - Ist der Bundesrat bereit, die Grundgedanken meiner in den Jahren 1966-1968 im Inf Rgt27 veranlassten Ausbildungsreform wieder aufzugreifen? - Ist der Bundesrat willens, in unserer Armee das passive Herumstehen zu bekämpfen, dafür in der Ausbildung selbständiges Denken und Handeln zu fördern und sichtbaren Leistungswillen grosszügig zu belohnen? Texfe de l'interpellation du 8 février 1990 Suite à la votation sur l'initiative populaire «Pour une Suisse sans armée», je me permets de poser au Conseil fédéral les questions suivantes: - Pense-t-il comme moi que le grand nombre de oui en faveur de la suppression de l'armée n'est pas dû uniquement au fait que la situation internationale a changé? - Partage-t-il l'avis du chef de l'instruction qui pense que l'instruction devrait avoir plus de poids que l'armement (cf. «Brückenbauer» du 6 décembre 1989)? - Est-il disposé à opérer une réforme sérieuse de l'armée, qui ne serait pas de nature technique mais qui accorderait plus d'importance au soldat, à l'individu? - Est-il prêt à prendre en considération l'idée que j'ai développée pour la première fois en 1967 (cf. «Reformatio» de juillet 1967) et selon laquelle les écoles de recrues devraient devenir des écoles de formation générale des adultes? - Va-t-il sortir des oubliettes les propositions que je lui ai faites en 1961, en mon nom propre, mais aussi sur mandat de la Société suisse des officiers, propositions qui visaient à résoudre les problèmes posés par les places de tir et les places d'exercice, que le chef de l'instruction d'alors avait soutenues mais que lui, Conseil fédéral, avait refusées? - Est-il disposé à reprendre les idées maîtresses de la réforme de l'instruction dont j'avais été l'auteur au régiment d'infanterie 27 de 1966 à 1968? - Est-il prêt à combattre la passivité dans l'armée, à encourager en revanche dans l'instruction la réflexion et les actes, enfin à récompenser généreusement la volonté manifeste de servir? Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1990
Erwägungen
1.
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Zahl der Jastimmen vom 26. November 1989 zur Volksinitiative für eine Schweiz ohne Armee nicht allein mit der veränderten Weltlage erklärt werden kann. Ebenso entscheidend waren wohl der in den letzten Jahren eingetretene gesellschaftliche Wertewandel, das veränderte Empfinden der Bedrohung in der Bevölkerung sowie nicht zuletzt Vorbehalte gegen die heutige Armee, die in einer relativ hohen Zahl von «Denkzettel»-Stimmen zum Ausdruck kamen.
2.
Der Bundesrat hält es für unerlässlich, dass der militärischen Ausbildung und Erziehung in Zukunft vermehrt Gewicht beigemessen werden muss. Diese Schwergewichtsverlagerung geht zwangsläufig zu Lasten anderer Bereiche.
3.
Die Reformbestrebungen für die «Armee 95» befassen sich vor allem mit der Neustrukturierung der Armee und deren Einsatz. Nicht weniger wichtig sind aber die vom Interpellanten erwähnten menschlichen Aspekte und Fragen des Dienstbetriebs, wo ebenfalls Verbesserungen möglich und notwendig sind. Ihre Realisierung muss allerdings zeitlich nicht parallel zur Armeereform erfolgen. Die Stellung des einzelnen Armeeangehörigen, seine persönliche Verantwortung, Korpsgeist und Kameradschaft sollen gefördert werden. Die vom Ausbildungschef der Armee eingesetzte Arbeitsgruppe (Kommission Schoch), die dem Chef des EMD bis Jahresende Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen hat, befasst sich mit diesen Fragen.
4.
Im Rahmen des Reformprojekts «Armee 95» werden neue Rekrutenschul-Modelle geprüft. Diese gehen aber - im Gegensatz zu den vom Interpellanten im Jahre 1967 skizzierten Vorstellungen - eher in Richtung einer Verkürzung der Rekrutenschule bei gleichzeitigem Stoffabbau für die Verbandsausbildung. Nichtmilitärische Themen werden eher noch weniger in die Stoffprogramme der Schulen aufgenommen werden können. Dabei unterschätzt der Bundesrat die Bedeutung der staatsbürgerlichen Erziehung und Ausbildung der jungen Wehrpflichtigen keineswegs. Diese kann jedoch auch in Zukunft nicht in erster Linie Sache der Armee sein.
5.
Der Bericht einer Kommission der Schweizerischen Offiziersgesellschaft vom 30. Januar 1962 zum Problem der Schiess- und Uebungsplätze der Armee war seinerzeit ein wertvoller Diskussionsbeitrag. Er bestätigte in den wesentlichen Punkten die damalige Planung des EMD und die verwaltungsinternen Bestrebungen zur Sicherstellung des erforderlichen militärischen Uebungsraums. Seither ist es dem EMD dank des Verständnisses der Behörden zahlreicher Kantone und Gemeinden und mit Unterstützung der eidgenössischen Räte gelungen, mehrere grosse und kleinere Schiess- und Uebungsplätze durch Kauf oder Verträge sicherzustellen. Die Armee hat aber im selben Zeitraum noch mehr Ausbildungsplätze verloren, und der optimalen Ausnützung des zur Verfügung stehenden Uebungsraums werden immer engere Grenzen gesetzt. Die Anstrengungen auf diesem Gebiet sind deshalb eine Daueraufgabe, wobei heute das Schwergewicht auf der Erhaltung und Verbesserung der vorhandenen Plätze und - unter Berücksichtigung -- 1 of 3 -Interpellation Blatter 1282 N 22 juin 1990 der Anliegen des Umweltschutzes - der Optimierung der Ausnützung liegt. 6./7. Die Reformbestrebungen für die «Armee 95» und die Arbeiten der Kommission Schoch verfolgen das Ziel, das Leistungsprinzip und die Eigenverantwortlichkeit des einzelnen Armeeangehörigen im Rahmen des im Dienstreglement definierten Begriffs der Disziplin zu fördern. Sie liegen damit durchaus auf der Linie der vom Interpellanten schon vor
25.
Jahren geäusserten Auffassung. Le président: Lïnterpellateur n'est pas satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.502 Interpellation Loretan GSoA. Aufruf zur Massendienstverweigerung Refus collectif du service militaire. Appel du GSsA Wortlaut der Interpellation vom 23. März 1990 Eine Vollversammlung der GSoA hat am 18. März 1990 beschlossen, es sei ein Aufruf zur Massendienstverweigerung im Rahmen der Gesamtverteidigung auszuarbeiten. Mit diesem Beschluss entlarvt sich die GSoA selbst. Sie ist offensichtlich fest entschlossen, unsere demokratischen Spielregeln zu missachten. Obwohl sich Volk und Stände klar für die Notwendigkeit der militärischen Landesverteidigung ausgesprochen haben, sollen Mitbürgerinnen und Mitbürger nunmehr systematisch angehalten werden, Schritte in die Illegalitätzutun. Wie beurteilt der Bundesrat diese Aktion, und welche Massnahmen gedenkt er vorzukehren? Texte de l'interpellation du 23 mars 1990 A l'occasion de son assemblée pionière qui s'est tenue le 18 mars 1990, le GSsA a décidé de préparer un appel au refus collectif de servir dans le cadre de la défense générale. Par cette résolution, le GSsA s'est trahi lui-même. Manifestement, il est fermement décidé à bafouer les règles du jeu démocratique. Bien que le peuple et les cantons se soient dits clairement favorables à la nécessité d'une défense nationale militaire, les citoyennes et citoyens seront désormais incités systématiquement à entrer dans l'illégalité. Comment le Conseil fédéral juge-t-il cette action et quelles mesures compte-t-il prendre? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Aregger, Auer, Biel, Bonny, Bühler, Burckhardt, Büttiker, Cavadini, Couchepin, Coutau, Dietrich, Dubois, Eggly, Eisenring, Eppenberger Susi, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Friderici, Früh, Giger, Gros, Guinand, Gysin, Hess Otto, Hess Peter, Houmard, Jeanneret, Jung, Kohler, Kühne, Leuba, Nebiker, Neuenschwander, Portmann, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Rutishauser, Schmidhalter, Schule, Schwab, Spoerry, Stucky, Weber-Schwyz, Wellauer, Widrig, Wyss Paul, Zölch, Zwingli (50) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Juni 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 juin 1990 Nach Artikel 276 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches wird mit Gefängnis bestraft, «wer öffentlich zum Ungehorsam gegen militärische Befehle, zur Dienstverletzung, zur Dienstverweigerung oder zum Ausreissen auffordert». Diese Widerhandlungen gelten als politische Delikte und unterliegen als solche der Bundesgerichtsbarkeit. Deren gerichtliche Verfolgung setzt gemäss Artikel 105 des Bundesstrafprozesses die Ermächtigung des Bundesrates voraus, welche in früheren gleichgelagerten Fällen bisher stets erteilt wurde. Die Durchführung des Verfahrens wurde jeweils den kantonalen Straf behörden übertragen. Das Militärstrafgesetz enthält einen gleichlautenden Tatbestand (Art. 98 Ziff. 1), der auf Täter Anwendung findet, die z. B. während des Militärdienstes dem Militärstrafrecht unterstehen. Nach Artikel 84 Ziffer 1 des Zivilschutzgesetzes wird u. a. mit Haft oder Busse bestraft, «wer öffentlich dazu auffordert, sich an Kursen, Uebungen oder anderen Veranstaltungen des Zivilschutzes nicht zu beteiligen oder amtlich angeordnete Massnahmen zu missachten». Die Verfolgung obliegt den Kantonen. Sollte ein Aufruf der GSoA Aufforderungen im Sinhe der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten, wäre er als illegal und mithin als strafbar zu beurteilen. Es handelt sich hier um Offizialdelikte, d. h. die zuständigen Strafverfolgungsbehörden werden gegen die Personen, die sich strafbar gemacht haben (wie Verfasser, aber auch Mitunterzeichner des öffentlichen Aufrufs), von Amtes wegen vorgehen müssen. Der zuständige Richter wird zu entscheiden haben. Unabhängig von diesen rechtlichen Erwägungen stellt der Bundesrat mit Bedauern fest, dass es der in unserem Land üblichen politischen Kultur widerspricht, wenn eine in einer Volksabstimmung unterlegene Minderheit zur Durchsetzung ihrer Ziele den Weg in die Illegalität zu beschreiten gedenkt. Le président: Lïnterpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.410 Interpellation Blatter Kreditkürzungen beim Nationalstrassenbau Routes nationales. Réduction des crédits Wortlaut der Interpellation vom 13. März 1990 Die beschlossenen Kreditkürzungen für den National- und Hauptstrassenbau von 30 Prozent werden unweigerlich Auswirkungen auf die finanzschwachen Rand- und Berggebiete haben. Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:
1.
Vertritt der Bundesrat nicht auch die Auffassung, dass eine so starke Kürzung der Zahlungskredite vor allem die finanzschwachen Rand- und Berggebiete trifft?
2.
Welche Auswirkungen hat diese Kreditkürzung zum Beispiel auf den Ausbau der N 8? Nach jahrzehntelangem Projektieren und Ringen um die beste Linienführung müssen die im Durchgangsverkehr erstickenden Gemeinden endlich entlastet werden.
3.
Warum ist das Finanzdepartement nicht in der Lage, einen allfälligen Mehraufwand der Treibstoffzollrechnung 1990 über die Rückstellungen zu verbuchen? Texte de l'interpellation du 13 mars 1990 La décision de réduire de 30 pour cent les crédits de subventions destinés à la construction des routes nationales et des routes principales aura des conséquences inévitables pour les régions périphériques et les régions de montagne à faible capacité financière.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Widmer Reformen bei der militärischen Ausbildung Interpellation Widmer Réforme de l'instruction à l'armée In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.342 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.06.1990 - 08:00 Date Data Seite 1281-1282 Page Pagina Ref. No 20 018 767 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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