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Entscheid

90-345

Verwaltungsbehörden 04.10.1990 90.345

4. Oktober 1990Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Wie beurteilt er die Hintergründe des extremen Zinsanstieges in der Schweiz?

2.

Wieweit ist aus Sicht des Bundesrates die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank, wieweit sind andere Faktoren dafür verantwortlich?

3.

Wie wertet der Bundesrat das bestehende binnenwirtschaftliche wie importierte Inflationspotential, und wie lautet das bundesrätliche Konzept zur Aufrechterhaltung bzw. Wiedergewinnung der Preisstabilität?

4.

Sieht der Bundesrat einen direkten oder indirekten Zusammenhang des Zinsanstieges mit den akuten Problemen des Finanzplatzes Schweiz, dessen Konkurrenzfähigkeit und internationale Stellung sich markant verschlechtert hat? Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung des Aussenwertes des Schweizerfrankens und die schweizerische Zinsentwicklung im internationalen Vergleich?

5.

Welche konkreten Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um eine möglichst langfristige und zinsgünstige Finanzierung der Hypotheken zu erreichen? Wieweit können Anlagemittel aus der Sozialversicherung, insbesondere der beruflichen Vorsorge, verstärkt zur langfristigen Hypothekarfinanzierung eingesetzt werden? Kann das bewährte Instrument der Pfandbriefe in dieser Richtung ausgebaut und allenfalls durch geeignete, beispielsweise fiskalische Massnahmen gefördert werden? Wie beurteilt der Bundesrat die Einführung einer gesetzlichen Amortisationspflicht der Hypotheken zur Sicherung genügender Mittel für die kostengünstige Finanzierung des laufenden Wohnungsbaus? Texte de l'interpellation du 8 février 1990 Même comparé aux taux des autres pays, le niveau des taux d'intérêt en Suisse a connu une augmentation particulièrement marquée depuis le printemps 1988. A ce propos, nous posons les questions suivantes au Conseil fédéral:

1.

Comment explique-t-il cette hausse massive des taux d'intérêt en Suisse?

2.

Dans quelle mesure estime-t-il que cette hausse est imputable à la politique monétaire pratiquée par la Banque nationale suisse, et dans quelle mesure à d'autres facteurs?

3.

Comment le Conseil fédéral évalue-t-il les risques d'inflation actuels, qu'ils soient suisses ou importés, et comment compte-t-il maintenir ou rétablir la stabilité des prix?

4.

Le Conseil fédéral voit-il un rapport direct ou indirect entre cette hausse des taux d'intérêt et les problèmes aigus que connaît la place financière suisse, dont la compétitivité et la position sur le plan international se sont considérablement détériorées? Comment juge-t-il l'évolution de la valeur extérieure du franc suisse et la hausse des taux d'intérêt en Suisse par rapport aux autres pays?

5.

Quelles possibilités concrètes le Conseil fédéral envisaget-il en vue de favoriser un financement des hypothèques aussi durable et avantageux que possible? Dans quelle mesure des fonds de placement provenant des assurances sociales, notamment de la prévoyance professionnelle, peuvent-ils être affectés de manière accrue au financement à long terme des hypothèques? L'instrument éprouvé que constitue la lettre de gage peut-il être développé dans ce sens et, le cas échéant, favorisé par exemple par des mesures fiscales adéquates? Comment le Conseil fédéral jugerait-il l'introduction d'une loi imposant l'amortissement des hypothèques afin d'assurer des moyens suffisants pour le financement avantageux des constructions de logements en cours? Sprecher-Porte-parole: Schule Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1990

1.

Zunächst gilt es zu beachten, dass im Frühling 1988 das Zinsniveau insbesondere im kurzfristigen Bereich ausserordentlich tief war. Die Gründe lagen in der Stärketendenz des Schweizerfrankens gegen Ende 1987 und in der eher grosszügigen Geldmengenpolitik der Schweizerischen Nationalbank. Das Verhalten der Nationalbank war einerseits durch den erwarteten höheren Bedarf an liquiden Mitteln im Zeichen des Börsenkrachs vom Oktober 1987 gerechtfertigt und durch die Schwierigkeiten geprägt, im ersten Semester 1988 das Geldangebot gegenüber den Banken dem überraschend starken Nachfragerückgang anzupassen. Dieser ergab sich als Folge der neuen Liquiditätsvorschriften und des neuen Interbank-Zahlungssystems. Eine Normalisierung der Zinsen trat im zweiten Semester 1988 nur langsam ein, weil in dieser Zeit wichtige Referenzgrössen, so die Rendite in konkurrierenden Anlagewährungen, steigende Tendenz aufwiesen. Gekennzeichnet war diese Periode zudem durch eine markante Abschwächung des Schweizerfrankens, die sich ungünstig auf die Preise importierter Güter auswirkte und der ohnehin schon kräftigen Wirtschaftentwicklung in der Schweiz über die Exporte noch zusätzlich Auftrieb verlieh. Im ersten Semester 1989 wurde der Zinsanstieg insbesondere im kurzfristigen Bereich durch eine betont restriktive Geldpolitik der Nationalbank noch akzentuiert, zu der sie sich durch die ausgeprägte Schwäche des Schweizerfrankens gegenüber der DM und entsprechende Inflationsbefürchtungen in der Schweiz veranlasst sah. Ein Teil der Unterschreitung des Geldmengenziels für 1989 ist allerdings der verringerten Geldnachfrage der Banken zuzurechnen. Den ausgeprägten Veränderungen der kurzfristigen Zinsen konnten sich die Zinsen im längerfristigen Bereich, und hier insbesondere der Hypothekarzins, nicht entziehen. Hatten die Umschichtungen auf der Passivseite der Bilanz die meisten Banken im ersten Halbjahr 1988 meist noch zu einer Senkung der Hypothekarzinsen um 1/4 Prozent veranlasst, ergab sich dann aus der stagnierenden bis rückläufigen Tendenz der Spareinlagen bei gleichzeitig stark expandierender Kreditnachfrage in rascher Folge ein Ansteigen dieses Zinssatzes. Aufgrund der stabilitätspolitisch unglücklichen, institutionalisierten Regelungen führte dies bei den Mieten und dem Konsumentenpreisindex zu einem starken und ruckartigen Anstieg.

2.

Betrachtet man den Anstieg der kurzfristigen Zinsen, so erscheint für deren Veränderung hauptsächlich die Geldpolitik der Nationalbank als verantwortlich. Ueber die induzierten Umschichtungen der Bankeinlagen sowie über die Auswirkungen auf den Wechselkurs, die Inflationsrate und das Wirtschaftswachstum hat die Politik der Nationalbank auch zum allerdings weniger ausgeprägten Anstieg der langfristigen Zinsen beigetragen. Hier gilt es aber zu berücksichtigen, dass sich angesichts der fortschreitenden üeberalisierung der Kapitalmärkte und abnehmender Inflations- und Wechselkursrisiken die einheimische Zinsentwicklung nicht mehr so stark von jener im Ausland abkoppeln lässt. Neben der Geldpolitik haben aber auch die Inflationserwartungen einen Einfluss auf die Höhe des Zinsniveaus. Wird ein Anstieg der Teuerung erwartet, steigen die Nominalzinsen.

3.

Das wichtigste und wirksamste Mittel der Inflationsbekämpfung ist eine restriktive Geldpolitik. Der von der Nationalbank seit fast 2 Jahren geführte Restriktionskurs wird über kurz oder lang zu einem Rückgang der Teuerung in der Schweiz führen. Erfahrungsgemäss dauert es jedoch 2 bis 3 Jahre, bis sich die Geldpolitik in niederigeren Inflationsraten niederschlägt. Normalerweise führt die restriktive Geldpolitik zuerst zu einer Aufwertung des Schweizerfrankens und damit zu einer Massigung des Preisauftriebs bei den Auslandgütern, während die binnenwirtschaftliche Inflation wesentlich langsamer auf die Massnahmen der Nationalbank reagiert. Dies scheint auch gegenwärtig der Fall zu sein. Dank einer markanten Höherbewertung des Frankens seit Anfang 1990 hat sich die Teuerung bei den Auslandgütern deutlich verflacht. Als Folge der Krise im Mittleren Osten haben sich allerdings die Erdölpreise massiv erhöht. Von der Binnenwirtschaft gehen nach wie vor kräftige Teuerungsimpulse aus, die durch die Indexmechanismen insbesondere bei den Mieten verstärkt werden. Allerdings dürfte sich auch der binnenwirtschaftliche Teuerungsanstieg im Zuge der erwarteten Abflachung des schweizerischen Wirtschaftswachstums wieder massigen und sich im kommenden Jahr zu rückbilden.

4.

Dynamische Finanzmärkte sind eine wichtige Vorausset-

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4.

Oktober 1990 N 1849 Motion Rechsteiner zung für das gute Funktionieren einer modernen Wirtschaft. Obwohl sich der schweizerische Finanzplatz in einer grundsätzlich gesunden Verfassung befindet, scheint er in den letzten Jahren etwas von seinem Glanz verloren zu haben. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass ausländische Finanzplätze, insbesondere jene ausserhalb Europas, an Attraktivität gewonnen haben. Als Folge der Schaffung des EG-Binnenmarktes dürfte dem schweizerischen Finanzplatz auch aus Westeuropa zusätzliche Konkurrenz erwachsen. Banken und Behörden sind deshalb angesprochen, die internationale Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken. Dazu gehören eine konsequente Inflationsbekämpfung, eine Verstärkung des Wettbewerbs unter den inländischen Banken sowie eine Reform des inländischen Börsenwesens und der Stempelsteuer. Wir sind indes überzeugt, dass der schweizerische Finanzplatz auch unter geänderten Rahmenbedingungen seine internationale Konkurrenzfähigkeit wird behaupten können.

5.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die langfristige Hypothekarfinanzierung, von kurzen Perioden abgesehen, problemlos und zu meist günstigen Bedingungen abgewickelt werden konnte. In den letzten Jahren sind verschiedene Vorschläge unterbreitet worden, wie die Zinsfluktuationen gemildert, die Anfangsbelastung reduziert oder die Gelder der Sozialversicherung die bereits bisher einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Finanzierung von Hypothekardarlehen geleistet haben - verstärkt für den Wohnungsbau nutzbar gemacht werden können (z. B. Vorschläge zur Verwendung der Altersguthaben; Schaffung von Emissionszentralen für spezifische Wohnbauanleihen). Es fehlt somit nicht an Vorschlägen. Umstritten ist jedoch, inwieweit der Bund einzelne Massnahmen gesetzlich durchsetzen soll. Ein wachsender Konsens zeichnet sich bei der Verwendung der Vorsorgegelder. Im Zusammenhang mit der dritten Säule wurde auf Anfang dieses Jahres eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Bezüglich der zweiten Säule sind die Abklärungen noch im Gange. Bei anderen Massnahmen herrscht grössere Zurückhaltung gegenüber staatlichen Obligatorien. Dies gilt auch bezüglich der Verpflichtung der Vorsorgeeinrichtung zur Gewährung von Hypothekardarlehen. Eine solche wäre sowohl aus verfassungsrechtlichen wie praktischen Gründen problematisch. Prüfenswert ist die Frage, inwieweit durch Liberalisierung der Pfandbriefgesetzgebung institutionelle Anleger noch verstärkt ins Hypothekargeschäft einbezogen werden können. Gleiches gilt für die Vorschläge zur Schaffung eines Sekundärmarktes für Hypotheken oder zur Einführung gesetzlicher Amortisationspflichten. Die letztgenannte Frage war bereits wiederholt Gegenstand von Abklärungen, die indes mit der Verflüssigung des Kapitalmarktes jeweils im Sande verliefen. Zur Erörterung der anstehenden Fragen haben erste Kontakte zwischen der Bankiervereinigung und den zuständigen Bundesstellen stattgefunden. Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die meisten Vorschläge weniger zu einer Verbilligung des Hypothekarkredites als zu einer verbesserten Alimentierung des Hypothekarmarktes und zu einer Verstetigung der Zinsbelastung führen. Schule: Wir haben im Februar Fragen zum extremen Zinsanstieg gestellt, haben auf die Frage der Geldpolitik der Nationalbank und auf den Zusammenhang mit dem Finanzplatz Schweiz hingewiesen und haben dargelegt, dass eine zinsgünstige Finanzierung der Hypotheken nun dringend anzustreben sei. Der Bundesrat hat in seiner schriftlichen Antwort ausweichend geantwortet; er hat dann im August diese drastischen Massnahmen zur dringlichen Hypothekarzinsüberwachung beschlossen. Hätte er die Fragen so aufgenommen, wie wir sie verstanden haben, dann wären wir um diese unselige Uebung herumgekommen. Ich muss mich leider als von der Antwort nicht befriedigt erklären. #ST# 89.508 Motion Rechsteiner Einführung der Mietzinskontrolle Instauration du contrôle des loyers Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1989 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten umgehend einen dringlichen Bundesbeschluss für die Einführung einer Mietzinskontrolle auf der Basis der Kostenmiete, unter Ausschluss übersetzter Anlagekosten, zu unterbreiten. Mietzinserhöhungen sollen dabei nur aufgrund der tatsächlichen und ausgewiesenen Kosten zulässig sein. Die Verzinsung des Eigenkapitals ist auf den Zinssatz der ersten Hypothek zu beschränken. Die Ueberwälzung von Anlagekosten soll höchstens bis zum zulässigen Ertragswert zugelassen werden. Texte de la motion du 15 juin 1989 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre sans délai aux Chambres fédérales un arrêté urgent instituant un contrôle des loyers sur la base des coûts et excluant le report de coûts d'investissement surfaits. Seules seront autorisées les hausses de loyer justifiées par un accroissement effectif et avéré des coûts. La rémunération du capital propre sera calculée exclusivement en fonction du taux de l'hypothèque en premier rang. Le report des frais d'investissement ne pourra se faire que jusqu'à concurrence de la valeur de rendement autorisée. Mitunterzeichner-Cosignataires: Carobbio, Leuenberger Moritz, Mauch Ursula, Meizoz (4) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Wohnungsmietzinse sind angesichts der durchgeführten, der angekündigten und der noch bevorstehenden Mietzinserhöhungen für breite Kreise untragbar geworden. Bodenpreis• explosion, Spekulation mit Wohnbauten und die sprunghafte Erhöhung der Hypothekarzinsen rufen nach einem dringlichen Handeln des Gesetzgebers. Der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor übersetzten Mietzinsen im heutigen Recht (Bundesbeschluss über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen, der unverändert ins ordentliche Recht überführt werden soll) ist ungenügend. Die erneute - befristete - Einführung einer Mietzinskontrolle (Bewilligungspflicht für Mietzinserhöhungen) erweist sich als unumgänglich. Die Motion fordert die Einführung der Mietzinskontrolle auf der Basis der Kostenmiete. Der Vermieter soll nur noch die ihm tatsächlich erwachsenden und ausgewiesenen Kosten überwälzen dürfen. Uebersetzte Anlagekosten haben unberücksichtigt zu bleiben, wobei die Grenze beim zulässigen Ertragswert liegen soll. Für die Ueberwälzung der Hypothekarzinsen ist ein Maximalsatz vorzusehen. Durch die Kontrolle ist sicherzustellen, dass dem Mieter nicht weitergegebene Kostensenkungen berücksichtigt werden. Die Verzinsung des Eigenkapitals ist auf den Zinssatz der ersten Hypothek zu beschränken, wobei der Zinssatz der Kantonalbanken massgebend sein soll. Die Ueberwälzung der Teuerung auf die Mietzinse (Art. 15 Abs. 1 Bst. d BMM in Verbindung mit Art. 11 VMM) hat zu entfallen, erhält das investierte Eigenkapital doch mittel- oder längerfristig in der Regel ohnehin eine hohe oder übersetzte Realrendite. Für die Dauer der Mietzinskontrolle sind zudem die marktbezogenen Erhöhungsgründe ausser Kraft zu setzen (insbesondere Art. 15 Abs. 1 Bst. a BMM). Ebenso ist der Ueberwälzungssatz von Artikel 10 Absatz 1 VMM herabzusetzen, der sich heute nicht mehr rechtfertigen lässt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion Anstieg des schweizerischen Zinsniveaus Interpellation du groupe radical-démocratique Hausse des taux d'intérêt In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.345 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1990 - 15:00 Date Data Seite 1847-1849 Page Pagina Ref. No 20 019 020 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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