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Entscheid

90-350

Verwaltungsbehörden 04.10.1990 90.350

4. Oktober 1990Deutsch33 min

Source admin.ch

Erwägungen

61.

Stimmen

72.

Stimmen #ST# 90.350 Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Entkoppelung von Hypothekar- und Mietzinsen Motion du groupe radical-démocratique Loyers a l'abri des taux hypothécaires Wortlaut der Motion vom 8. Februar 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, baldmöglichst eine Vorlage zur Abänderung der einschlägigen mietrechtlichen Bestimmungen in OR und Nebenerlassen mit dem Ziel zu unterbreiten, die volkswirtschaftlich und sozial schädliche Koppelung von Hypothekarzinsen und Mietzinsen aufzuheben. Dies bedingt, dass die einseitige Ausrichtung der Mieterschutzgesetzgebung auf die Kosten, z. B. auf den Hypothekarzins, durch eine vermehrte Ausrichtung auf den Markt ersetzt wird. Es versteht sich, dass auch sonst alle Anstrengungen zu unternehmen sind, um den Markt zu normalisieren. Dabei sind soziale Sicherungen vorzusehen, um eine unverhältnismässige Belastung besonders der einkommensschwachen Mieter zu vermeiden. Der Bundesrat wird beauftragt, in diesem Sinne eine Revision der Bestimmungen gegen Missbräuche zu unterbreiten. Texte de la motion du 8 février 1990 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre le plus tôt possible une proposition visant à modifier les dispositions en matière de droit de bail figurant dans le CO et les actes législatifs complémentaires afin de supprimer le lien qui existe entre les taux hypothécaires et les loyers, lien nuisible sur le plan économique et sur le plan social. Pour ce faire, il faudra que la législation sur la protection des locataires, qui est unilatéralement axée sur les coûts, notamment sur les taux hypothécaires, soit remplacée par une législation orientée davantage vers le marché. Il va de soi que, par ailleurs, tout doit être mis en oeuvre pour normaliser le marché. Il conviendra notamment de prévoir des garanties sociales pour éviter, tout particulièrement, que les personnes de condition modeste ne paient des loyers disproportionnés par rapport à ce qu'elles gagnent. Le Conseil fédéral est chargé de soumettre une révision des mesures contre les abus dans le secteur locatif.

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Motion du groupe radical-démocratique 1856 N 4 octobre 1990 Sprecher-Porte-parole: Gysin Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Oktober 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er octobre 1990 Der Bundesrat teilt die Auffassung der FDP-Fraktion, dass Eingriffe in das Zinsgefüge kein probates Mittel zur Lösung der Wohnungsproblematik darstellen und dass starre Mietpreiskontrollen zu negativen Auswirkungen auf dem Wohnungsmarkt führen. Immerhin möchte er dazu folgendes bemerken.

1.

Gerade weil man die negativen Folgen der Preiskontrolle kennt, hat man im schweizerischen Mieterschutz mit der Missbrauchsverhütung einen anderen Weg gewählt. Es trifft deshalb nicht zu, dass heute faktisch eine Kostenmiete gilt. Die Kaufkraftsicherung und Verzinsung des Eigenkapitals, die Orts- und Quartiersüblichkeit sowie die Ueberwälzbarkeit der effektiven Kosten sichern den Eigentümern ausreichende Erträge. Der Mietzinsindex steigt auch bei den Altwohnungen in der Regel stärker als die allgemeine Teuerung. Unangemessene Einkommensbeschränkungen der Hauseigentümer gibt es nicht. Es ist zu erwarten, dass die Miete aufgrund der angespannten Marktlage verschiedenenorts noch höher liegen würde, wenn keine Begrenzungsvorschriften existierten.

2.

Es besteht kein gesetzlich verordneter Zusammenhang zwischen Mieten und Hypothekarzinsen. Wo der Markt Preiserhöhungen nicht akzeptiert, lassen sich grundsätzlich keine Kostensteigerungen auf die Abnehmer überwälzen. Die Koppelung beschleunigt daher nicht den Preisanstieg, sondern sie bindet diesen auf ein Niveau zurück, das tiefer liegt als der gegenwärtig erzielbare Marktpreis. Wer für freie Märkte und damit für die Abschaffung der Ueberwälzungsformel plädiert, nimmt ein höheres Mietpreisniveau in Kauf.

3.

Der Zusammenhang zwischen Hypothekarzins und Mietzins ist keine Erfindung der Missbrauchsgesetzgebung. Jeder Bauherr eines Mehrfamilienhauses berechnet seit jeher bei der Festsetzung der Mietzinse zunächst einmal, wieviel er haben muss, um seine Auslagen und eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zu erhalten. Da bleibt ihm gar nichts anderes übrig, als eine Kostenzusammenfassung zu erstellen. Bei dieser Bruttorenditenberechnung erweisen sich die Zinskosten für Fremd- und für Eigenkapital als bedeutendster Posten. Sie machen etwa 70 Prozent aus. Die übrigen Positionen, nämlich Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Rückstellungen für den laufenden Unterhalt und Verwaltungskosten treten mit einem Anteil von 30 Prozent an Bedeutung zurück. Bei dieser Sachlage ist klar, dass der Hypothekarzinssatz immer eine bedeutende Rolle bei der Mietzinsberechnung spielt.

4.

In Uebereinstimmung mit der Motion ist die schweizerische Wohnungspolitik seit jeher hauptsächlich angebotsorientiert. Daraus folgt auch das im internationalen Vergleich relativ liberale Mietrecht. Die Ausrichtung auf das Angebot ist aber ein Grund, dass nicht ausschliesslich auf «Wohngeld» bzw. individuelle Mietzinshilfen abgestellt werden kann. Wie zahlreiche Studien belegen, haben individuelle Mietzinszuschüsse, abgesehen vom finanziellen Grossaufwand, in angespannten Märkten eher Mietpreis- als Angebotserhöhungen zur Folge.

5.

Die vollkommene Freigabe der Preisbildung kommt heute auf dem Wohnungsmarkt aus politischen Gründen wohl kaum in Frage. Daher sind zwangsläufig Kostenkriterien festzulegen, die den obersten Rahmen für Preiserhöhungen abstecken. Bezüglich der Detailregelung sind jedoch Modifikationen denkbar. Nachdem durch Aufnahme eines Artikels 34septies in die Bundesverfassung der Bund beauftragt war, Vorschriften zur Vermeidung von Missbräuchen im Mietwesen zu erlassen, hatte der Gesetzgeber die Aufgabe zu definieren, was Missbrauch ist. Er bestimmt unter anderem, dass Mietzinse in der Regel nicht missbräuchlich sind, wenn sie durch Kostensteigerungen begründet sind. In der Verordnung führte der Bundesrat unter anderem aus, ein Missbrauch liege dann nicht vor, wenn bei einer Hypothekarzinserhöhung um 1/4 Prozent der Mietzins um höchstens 3,6 Prozent erhöht werde. Hieraus hat sich in der Praxis ein unerwünschter Automatismus entwickelt, indem die Mehrzahl der Vermieter und Hauseigentümer jede Erhöhung des Hypothekarzinssatzes dazu benutzte, den höchstzulässigen Ueberwälzungssatz auszuschöpfen. Dies hat den Bundesrat nunmehr veranlasst, die diesbezügliche Verordnungsbestimmung zu überarbeiten und den höchstzulässigen Ueberwälzungssatz um 1 Prozent zu senken. Begründet wird diese Aenderung damit, dass bei einer Erhöhung der Hypothekarzinssätze der Vermieter nicht automatisch berechtigt sein soll, ebenfalls den Zinssatz des Eigenkapitals entsprechend zu erhöhen und diese Erhöhung gleichzeitig auf die Mieten zu überwälzen. Diese Betrachtungsweise und die sich daraus ergebenden Folgerungen sind nicht neu. Sie werden von verschiedenen liberalen Oekonomen immer wieder vertreten. Sie zwingen auch dazu, die Mietzinsproblematik und insbesondere neu sich bildende Ueberwälzungsmechanismen immer wieder zu prüfen und zu überdenken.

6. Während drei Sitzungen wurden zwischen Mieter- und Vermieterverbänden sowie Organisationen, die ähnliche Interessen wahrnehmen, verhandelt, um einen gesamtschweizerischen Rahmenmietvertrag abzuschliessen. Im Vordergrund stand dabei das Anliegen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung bezüglich der Mietzinse zu finden. Die Verhandlungen wurden bis zum Vorliegen der ersten Erfahrungen des revidierten Miet- und Pachtrechts ausgesetzt. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Konjunkturfragen beauftragt, die Auswirkungen gesetzlicher und faktischer Bindungen auf den Teuerungsverlauf zu klären und Alternativen zu diesen Bindungen (z. B. Hypothekarzins und Mieten) auszuarbeiten. Angesichts der vierten Hypothekarzinsrunde innert weniger als zwei Jahren beantragt der Bundesrat dem Parlament die Verabschiedung eines dringlichen Bundesbeschlusses über Teuerungsbekämpfungsmassnahmen im Bereiche der Hypothekarzinsen. Damit sollen die Hypothekarzinsen vorübergehend der Preisüberwachung unterstellt werden. Die Auswirkungen von Hypothekarzinserhöhungen sollen dadurch für die betroffenen Mieter und Eigentümer gemildert werden. Aufgrund dieser Ausführung hält der Bundesrat dafür, dass der Vorstoss nicht in der verbindlichen Form der Motion, sondern als Postulat angenommen werden soll. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Gysin: Die eingereichte Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion ist keineswegs ein fertiges Rezept, sondern erst einmal eine Richtungsangabe. Sie ist übrigens im Zusammenhang zu sehen mit der ebenfalls traktandierten freisinnigen Interpellation, zu der Herr Schule Stellung genommen hat. In ihr ging es um die Frage, ob die Finanzierung der Hypothekarkredite von den Zinsen der Sparanlagen abgelöst werden kann. Eine andere Finanzierung der Hypotheken würde die Zinsaufschläge wesentlich mildern und damit die Auswirkungen des Hypothekarzinses entschärfen. Das ist ein Aspekt, bereits ein sehr wichtiger. Die Motion beschlägt aber einen ganz anderen Aspekt von noch weit grösserer und von grundsätzlicher Bedeutung. Ich stehe dazu, dass wir von der Kostenmiete, die wir teils rechtlich und teils in der Praxis heute haben, mehr und mehr abrücken wollen. Auch wenn der Bundesrat in seiner Antwort das etwas anders sieht, haben wir faktisch heute eine Kostenmiete. Und die Bindung von Mieten an die Kostenentwicklung führt dazu, dass bei höheren Kosten eben die Mieten erhöht werden. Eine Bindung an die Kosten verweist ja den Vermieter auf diesen Weg, der Tendenz nach wenigstens, denn längst nicht alle Vermieter machen davon vollen Gebrauch. Durch die neuen Massnahmen in der Missbrauchsgesetzgebung werden die Vermieter leider gezwungen, davon Gebrauch zu -- 2 of 5 -4. Oktober 1990 N 1857 Motion der FDP-Fraktion machen. Man darf daher nicht erstaunt sein, dass höhere Hypothekarzinsen höhere Mieten auslösen. Man darf schon gar nicht erstaunt sein von einer Seite, die die Kostenmiete so heftig befürwortet, wie wir das von den Vorrednern gehört haben. Solange man für die Hypothekarzinsen nicht eine neue Finanzierungsart findet, ist es auch daneben - wie die Vorredner Rechsteiner und Leuenberger Moritz ausgeführt haben -, ein Einfrieren dieser Zinse oder eine andere Manipulation zu fordern. Man kann sie - eine neue Finanzierungsart vorbehalten - nicht vom ganzen Kreditmarkt lösen. Uebrigens würde man mit einer solchen Isolierung auch die Kreditpolitik der Nationalbank durchkreuzen. Wir haben alle an der Erhöhung der Hypothekarzinseh nicht die geringste Freude. Sie sind z. B. auch für die vielen Eigentümer von Einfamilienhäusern eine Belastung. Aber deswegen darf man nicht Forderungen erheben, die so tun, als ob es keine wirtschaftlichen Zusammenhänge gäbe. Das sollte sich auch ein Exponent des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes merken. Heute ist die Koppelung Miete/Hypothekarzins gesetzlich verordnet. Will man von dieser Regelung abkommen, gibt es nur eine Alternative: keine Bindung mehr der Miete an die Kosten (oder jedenfalls schrittweiser Abbau dieser Bindung) und Uebergang zur marktgemässen Bildung des Mietpreises. Hier unterscheiden wir uns grundsätzlich von der Motion Leuenberger. Man hat vorher auch den Einwand gehört, der Markt funktioniere ja nicht, und man gebe den Mieter darum schutzlos irgendwelchen Erhöhungen preis. Es sei hier deutlich festgehalten, dass die grosse Mehrzahl der Mieter durchaus erträgliche Mieten zahlt. Das ist nachweisbar, das ist belegbar. Die Knappheit und das Ungleichgewicht beziehen sich vor allem auf die zur Neuvermietung gelangenden Wohnungen. Hier fehlt es am Marktausgleich. Wir haben in unserer Motion beantragt, das Wohnungsangebot durch eine der Nachfrage entsprechende Erschliessung von Bauland zu fördern, und dies verbunden mit Bauverdichtung, die Boden spart. Dieser Weg muss unbedingt beschritten werden, um den Ausgleich der Marktkräfte herzustellen. Die heutige Begründung der freisinnigen Motion nimmt diese Forderung im letzten Absatz auf. Sie ist eine der Bedingungen, damit man von der gesetzlichen Kostenmiete nach und nach abgehen kann - nach und nach, habe ich gesagt. Deshalb spricht die freisinnige Motion von einem schrittweisen Vorgehen. Aber es muss nun so rasch als möglich damit begonnen werden. Wir anerkennen allerdings und geben es offen zu, dass der Uebergang nicht einfach und nicht in jedem Fall schmerzlos sein wird oder sein kann. Die freisinnige Motion befürwortet darum eine soziale Absicherung dieses Uebergangs. Man denkt z. B. an einen Wohngeldbeitrag in Härtefällen. Für sich allein betrachtet wäre das Wohngeld nicht zu befürworten. Aber nach der freisinnigen Motion handelt es sieh nicht um eine prinzipielle und endgültige Neuerung, sondern um eine sinnvolle, nötige Begleitmassnahme des Uebergangs von der Kostenmiete zur Marktmiete. Das ist etwas gänzlich anderes als die sonst etwa vorgeschlagenen Mietkostenabzüge, diese Abzüge, auf die auch der Bundesrat in seiner Antwort auf unsere Motion eingeht. Ich kann Ihnen hier mitteilen, dass der Ständerat heute morgen eine Kommissionsinitiative überwiesen hat, die genau in diese Richtung des sozialen Auffangs zielt, wie wir das in unserer Motion fordern. Sie sehen also, unsere Motion hat bereits in der anderen Kammer Wirkung gezeitigt. Unser Ziel ist letzten Endes eine Normalisierung des Wohnungsmarktes, welche die Schwierigkeiten, die heute bestehen, am wirksamsten behebt. Die Marktmiete anstelle der Kostenmiete, verbunden mit einer sozialen Abfederung, ist in diesem Rahmen eine konsequente Umstellung. Der Bundesrat geht in seiner Antwort auf die Motion auf Seite 4 auch darauf ein, dass er das Bundesamt für Konjunkturfragen beauftragen will, die Auswirkungen gesetzlicher und faktischer Bindungen auf den Teuerungsverlauf zu klären und Alternativen zu diesen Bindungen - z. B. Hypothekarzins und Mieten - auszuarbeiten. Diese löbliche Absicht des Bundesrates ist hundertprozentig zu unterstützen. Wir schlagen Ihnen darum vor, unserer Motion zuzustimmen. Wir halten an der Motion fest und sind mit der unverbindlichen Ueberweisung als Postulat, wie es der Bundesrat vorschlägt, nicht einverstanden. Leuenberger Moritz: Die Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion und meine haben praktisch den gleichen Titel, aber einen vollkommen anderen Inhalt. Ich muss Ihnen beantragen, diese Motion auch als Postulat abzulehnen. Wir kennen in der Schweiz traditionellerweise im Prinzip die Kostenmiete. Die Kostenmiete ist durch den Ausdruck «Ortsund Quartiersüblichkeit» und letztere ihrerseits durch die generelle Begrenzung des Missbrauchs durchbrochen. Also soll ein Vermieter im Prinzip einen Mietzins verlangen können, der ihm eine gewisse Rendite garantiert und die Deckung der Kosten sichert, die er für die Wohnung hat. Durchbrochen wird das Prinzip durch die Möglichkeit, einen Mietzins orts- und quartiersüblichen Mietzinsen anzupassen. Jene Vermieter, die sich freiwillig an die Kostenmiete halten - insofern vom Mieterverband immer wieder als anständige Vermieter gelobt werden -, ermöglichen es, dass die Mehrzahl der Schweizer eben relativ günstig wohnt. Das ist ja das, was die freisinnige Fraktion andernorts auch immer betont oder der Hauseigentümerverband sagt. Man sagt dann zum Teil, dieser Preis sei sozial gesehen zu günstig, wenn man mit jungen Familien vergleiche, die in einen Neubau gehen müssen. Es ist aber eine Tatsache, dass man - wenn man die Durchschnittszahlen ansieht - manchmal staunt, wie gering durchschnittlich die Ausgaben der Schweizer für die Miete, gemessen am Haushaltsbudget, sind. Wenn wir nun vom heutigen Prinzip zu einem freien Markt übergehen, dann wird das bei einem Leerwohnungsbestand von unwesentlich über Null bedeuten, dass diese günstigen Mieten in Altwohnungen einfach dem freien Lauf nach oben ausgesetzt wären. Ich behaupte nicht, alle Vermieter würden davon Gebrauch machen. Aber wenn Spekulanten günstige Altbauwohnungen wegen dieser Möglichkeit der Erhöhung erwerben, bedeutet dies, dass die bisher günstigen Wohnungspreise ganz enorm steigen. Im Prinzip kann man einen freien Markt wünschen, das kann eine Idealvorstellung sein, aber das soll eine solche bleiben. Beim Boden, bei den Wohnungen kann nicht zur radikalen Tat geschritten werden. Das wäre eine Katastrophe für die Mietzinsgestaltung und damit aber auch für die Teuerungsentwicklung in der Schweiz überhaupt. Wenn die freisinnige Fraktion sagt: Wir wollen soziale Sicherheit, und denjenigen Leuten, die unter die Räder kommen, helfen wir dann schon, dann heisst das im Klartext: Diese hohe Miete wird direkt dem Hauseigentümer, dem Eigentümer des Bodens, bezahlt. Wir kennen das im Prinzip jetzt schon bei den Ergänzungsleistungen der AHV. Ich kenne eine sehr anständige Vermieterin und eine Mieterin. Die Vermieterin ist damals, als die Hypothekarzinsen runtergingen, auch mit den Mieten runtergegangen. Die Mieterin musste beim Bezug der Ergänzungsleistungen der AHV immer Rechenschaft ablegen. Als sie dort hingegangen ist und gesagt hat, die Miete sei runter, wurde ihr gleich auch die Ergänzungsleistung zur AHV in entsprechendem Umfange gestrichen. Die Vermieterin sagt sich doch: Dann mache ich von meinen Rechten Gebrauch, der Staat bezahlt ja der armengenössigen Mieterin die Differenz ohnehin. Im Klartext heisst das: Der Gewinn aus dem Boden fliesst in private Hände, aber den Verlust aus dem Boden sollen, wenn es Sozialfälle gibt, die Steuerzahler berappen. Solange wir gleichzeitig den Mehrwert des Bodens, der durch planerische Investitionen des Staates entsteht, nicht abschöpfen, können wir doch eine solche Lösung, wie sie die freisinnige Fraktion einführen will, nicht einführen. Ich beantrage Ihnen daher Ablehnung von Postulat und Motion. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je tiens tout d'abord à vous exprimer ma profonde gratitude pour l'unanimité de vos avis sur le logement, pour le fait que la même vérité règne d'ici à cette extrémité du Parlement et que vous m'avez, par l'unani-- 3 of 5 -Motion du groupe radical-démocratique 1858 N 4 octobre 1990 mité de ces avis, facilité la tâche, éclairé la route. Le Conseil fédéral, après vous avoir entendus, sait enfin où il doit aller. En réalité, si j'avais à comparer ce débat à un match de football, je dirais qu'on y a davantage pratiqué le verrou que l'offensive et que, en réalité, cela montre bien qu'il y a une si étonnante diversité dans vos thèses que la tâche de préparation d'un projet cohérent, d'un grand projet de logements par le Conseil fédéral, sera véritablement une tâche qui s'apparente un peu à la résolution du problème de la quadrature du cercle. Mais enfin, nous irons avec la force que nous avons, et si je n'ai pu accepter ce soir aucune motion, et si je n'ai rejeté aucune proposition, c'est bien parce qu'il y a un matériau d'une étonnante richesse et d'une grande diversité à retenir de votre débat. En ce qui concerne plus particulièrement la motion radicale, je précise, pour l'information du Conseil national, à M. Gysin, que l'initiative parlementaire que le Conseil des Etats a mise sur orbite ce matin reprend en effet un certain nombre des principes dont vous vous réclamez. Je me permets d'attirer votre attention sur le fait qu'au départ elle est conçue pour s'appliquer sur une durée de deux ans. Elle n'oriente donc pas une politique du long terme en matière de logement, elle se limite d'entrée de cause aune durée d'application prenant fin en 1992. Si nous demandons que cette motion soit traitée sous la forme d'un postulat, ce n'est pas par esprit de symétrie, mais c'est parce que, réellement, cette motion, qui nous invite au découplage, ne peut pas être acceptée en tant que telle. On peut en adopter le principe, comme je l'ai précisé lors du débat, mais le découplage doit s'accompagner d'un certain nombre de mesures de flanquement et d'accompagnement qui n'ont pas été étudiées dans toutes leurs conséquences et dans toutes leurs fins. L'Office fédéral des questions conjoncturelles, en liaison avec l'Office fédéral du logement, est en train d'étudier cela. Accepter aujourd'hui le découplage, c'est proclamer un principe sans en connaître réellement toutes les retombées importantes. Or, nous devons faire cela de façon sérieuse. La seconde raison est celle-ci, Monsieur Gysin. Ce retour légitime au marché qui, on l'a répété, n'est pas encore réalisé, tant s'en faut, peut-il s'accommoder d'un abandon detoute disposition de protection des locataires contre les abus? Peut-il abandonner toute la protection sociale qui a été mise en place? Si l'on dit non à cette question - on ne peut pas dire autre chose par quel autre dispositif, peut-être moins contraignant, moins mécanique que celui de la liaison entre les taux hypothécaires et les loyers, peut-on le remplacer? Personne, jusqu'à maintenant, ne me l'a dit. On étudie précisément la solution. C'est une seconde raison pour affirmer que le principe est tout à fait compréhensible, que dans l'état actuel du marché il ne peut pas s'accomplirsans autre, et que nous pourrons dire oui à une telle intention lorsque toutes les mesures qui doivent l'accompagnerauront été examinées minutieusement. Si j'accepte la motion, cela signifie que nous irons dans cette direction, mais que nous risquons bien d'y laisser quelques plumes, et avec nous les propriétaires ou les locataires, ou les deux, que sais-je. Cela n'est pas très sage. Enfermez-moi dans un postulat, c'est une cage dorée, et nous en ferons usage. Ne m'imposez pas une motion! Le président: Le groupe radical-démocratique, par la voix de M. Gysin, tient à maintenir sa proposition sous forme de motion. Le Conseil fédéral vous demande de la transformer en postulat. M. Moritz Leuenberger combat même le postulat. Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für Ueberweisung als Postulat 76 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 55 Stimmen Definitiv - Définitivement Für Ueberweisung des Postulates 73 Stimmen Dagegen 51 Stimmen Schluss der Sitzung um 19.05 Uhr La séance est levée à 19 h 05 -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Entkoppelung von Hypothekar- und Mietzinsen Motion du groupe radical-démocratique Loyers a l'abri des taux hypothécaires In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.350 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1990 - 15:00 Date Data Seite 1855-1858 Page Pagina Ref. No 20 019 024 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

6. Während drei Sitzungen wurden zwischen Mieter- und Vermieterverbänden sowie Organisationen, die ähnliche Interessen wahrnehmen, verhandelt, um einen gesamtschweizerischen Rahmenmietvertrag abzuschliessen. Im Vordergrund stand dabei das Anliegen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung bezüglich der Mietzinse zu finden. Die Verhandlungen wurden bis zum Vorliegen der ersten Erfahrungen des revidierten Miet- und Pachtrechts ausgesetzt. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Konjunkturfragen beauftragt, die Auswirkungen gesetzlicher und faktischer Bindungen auf den Teuerungsverlauf zu klären und Alternativen zu diesen Bindungen (z. B. Hypothekarzins und Mieten) auszuarbeiten. Angesichts der vierten Hypothekarzinsrunde innert weniger als zwei Jahren beantragt der Bundesrat dem Parlament die Verabschiedung eines dringlichen Bundesbeschlusses über Teuerungsbekämpfungsmassnahmen im Bereiche der Hypothekarzinsen. Damit sollen die Hypothekarzinsen vorübergehend der Preisüberwachung unterstellt werden. Die Auswirkungen von Hypothekarzinserhöhungen sollen dadurch für die betroffenen Mieter und Eigentümer gemildert werden. Aufgrund dieser Ausführung hält der Bundesrat dafür, dass der Vorstoss nicht in der verbindlichen Form der Motion, sondern als Postulat angenommen werden soll. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Gysin: Die eingereichte Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion ist keineswegs ein fertiges Rezept, sondern erst einmal eine Richtungsangabe. Sie ist übrigens im Zusammenhang zu sehen mit der ebenfalls traktandierten freisinnigen Interpellation, zu der Herr Schule Stellung genommen hat. In ihr ging es um die Frage, ob die Finanzierung der Hypothekarkredite von den Zinsen der Sparanlagen abgelöst werden kann. Eine andere Finanzierung der Hypotheken würde die Zinsaufschläge wesentlich mildern und damit die Auswirkungen des Hypothekarzinses entschärfen. Das ist ein Aspekt, bereits ein sehr wichtiger. Die Motion beschlägt aber einen ganz anderen Aspekt von noch weit grösserer und von grundsätzlicher Bedeutung. Ich stehe dazu, dass wir von der Kostenmiete, die wir teils rechtlich und teils in der Praxis heute haben, mehr und mehr abrücken wollen. Auch wenn der Bundesrat in seiner Antwort das etwas anders sieht, haben wir faktisch heute eine Kostenmiete. Und die Bindung von Mieten an die Kostenentwicklung führt dazu, dass bei höheren Kosten eben die Mieten erhöht werden. Eine Bindung an die Kosten verweist ja den Vermieter auf diesen Weg, der Tendenz nach wenigstens, denn längst nicht alle Vermieter machen davon vollen Gebrauch. Durch die neuen Massnahmen in der Missbrauchsgesetzgebung werden die Vermieter leider gezwungen, davon Gebrauch zu -- 2 of 5 -4. Oktober 1990 N 1857 Motion der FDP-Fraktion machen. Man darf daher nicht erstaunt sein, dass höhere Hypothekarzinsen höhere Mieten auslösen. Man darf schon gar nicht erstaunt sein von einer Seite, die die Kostenmiete so heftig befürwortet, wie wir das von den Vorrednern gehört haben. Solange man für die Hypothekarzinsen nicht eine neue Finanzierungsart findet, ist es auch daneben - wie die Vorredner Rechsteiner und Leuenberger Moritz ausgeführt haben -, ein Einfrieren dieser Zinse oder eine andere Manipulation zu fordern. Man kann sie - eine neue Finanzierungsart vorbehalten - nicht vom ganzen Kreditmarkt lösen. Uebrigens würde man mit einer solchen Isolierung auch die Kreditpolitik der Nationalbank durchkreuzen. Wir haben alle an der Erhöhung der Hypothekarzinseh nicht die geringste Freude. Sie sind z. B. auch für die vielen Eigentümer von Einfamilienhäusern eine Belastung. Aber deswegen darf man nicht Forderungen erheben, die so tun, als ob es keine wirtschaftlichen Zusammenhänge gäbe. Das sollte sich auch ein Exponent des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes merken. Heute ist die Koppelung Miete/Hypothekarzins gesetzlich verordnet. Will man von dieser Regelung abkommen, gibt es nur eine Alternative: keine Bindung mehr der Miete an die Kosten (oder jedenfalls schrittweiser Abbau dieser Bindung) und Uebergang zur marktgemässen Bildung des Mietpreises. Hier unterscheiden wir uns grundsätzlich von der Motion Leuenberger. Man hat vorher auch den Einwand gehört, der Markt funktioniere ja nicht, und man gebe den Mieter darum schutzlos irgendwelchen Erhöhungen preis. Es sei hier deutlich festgehalten, dass die grosse Mehrzahl der Mieter durchaus erträgliche Mieten zahlt. Das ist nachweisbar, das ist belegbar. Die Knappheit und das Ungleichgewicht beziehen sich vor allem auf die zur Neuvermietung gelangenden Wohnungen. Hier fehlt es am Marktausgleich. Wir haben in unserer Motion beantragt, das Wohnungsangebot durch eine der Nachfrage entsprechende Erschliessung von Bauland zu fördern, und dies verbunden mit Bauverdichtung, die Boden spart. Dieser Weg muss unbedingt beschritten werden, um den Ausgleich der Marktkräfte herzustellen. Die heutige Begründung der freisinnigen Motion nimmt diese Forderung im letzten Absatz auf. Sie ist eine der Bedingungen, damit man von der gesetzlichen Kostenmiete nach und nach abgehen kann - nach und nach, habe ich gesagt. Deshalb spricht die freisinnige Motion von einem schrittweisen Vorgehen. Aber es muss nun so rasch als möglich damit begonnen werden. Wir anerkennen allerdings und geben es offen zu, dass der Uebergang nicht einfach und nicht in jedem Fall schmerzlos sein wird oder sein kann. Die freisinnige Motion befürwortet darum eine soziale Absicherung dieses Uebergangs. Man denkt z. B. an einen Wohngeldbeitrag in Härtefällen. Für sich allein betrachtet wäre das Wohngeld nicht zu befürworten. Aber nach der freisinnigen Motion handelt es sieh nicht um eine prinzipielle und endgültige Neuerung, sondern um eine sinnvolle, nötige Begleitmassnahme des Uebergangs von der Kostenmiete zur Marktmiete. Das ist etwas gänzlich anderes als die sonst etwa vorgeschlagenen Mietkostenabzüge, diese Abzüge, auf die auch der Bundesrat in seiner Antwort auf unsere Motion eingeht. Ich kann Ihnen hier mitteilen, dass der Ständerat heute morgen eine Kommissionsinitiative überwiesen hat, die genau in diese Richtung des sozialen Auffangs zielt, wie wir das in unserer Motion fordern. Sie sehen also, unsere Motion hat bereits in der anderen Kammer Wirkung gezeitigt. Unser Ziel ist letzten Endes eine Normalisierung des Wohnungsmarktes, welche die Schwierigkeiten, die heute bestehen, am wirksamsten behebt. Die Marktmiete anstelle der Kostenmiete, verbunden mit einer sozialen Abfederung, ist in diesem Rahmen eine konsequente Umstellung. Der Bundesrat geht in seiner Antwort auf die Motion auf Seite 4 auch darauf ein, dass er das Bundesamt für Konjunkturfragen beauftragen will, die Auswirkungen gesetzlicher und faktischer Bindungen auf den Teuerungsverlauf zu klären und Alternativen zu diesen Bindungen - z. B. Hypothekarzins und Mieten - auszuarbeiten. Diese löbliche Absicht des Bundesrates ist hundertprozentig zu unterstützen. Wir schlagen Ihnen darum vor, unserer Motion zuzustimmen. Wir halten an der Motion fest und sind mit der unverbindlichen Ueberweisung als Postulat, wie es der Bundesrat vorschlägt, nicht einverstanden. Leuenberger Moritz: Die Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion und meine haben praktisch den gleichen Titel, aber einen vollkommen anderen Inhalt. Ich muss Ihnen beantragen, diese Motion auch als Postulat abzulehnen. Wir kennen in der Schweiz traditionellerweise im Prinzip die Kostenmiete. Die Kostenmiete ist durch den Ausdruck «Ortsund Quartiersüblichkeit» und letztere ihrerseits durch die generelle Begrenzung des Missbrauchs durchbrochen. Also soll ein Vermieter im Prinzip einen Mietzins verlangen können, der ihm eine gewisse Rendite garantiert und die Deckung der Kosten sichert, die er für die Wohnung hat. Durchbrochen wird das Prinzip durch die Möglichkeit, einen Mietzins orts- und quartiersüblichen Mietzinsen anzupassen. Jene Vermieter, die sich freiwillig an die Kostenmiete halten - insofern vom Mieterverband immer wieder als anständige Vermieter gelobt werden -, ermöglichen es, dass die Mehrzahl der Schweizer eben relativ günstig wohnt. Das ist ja das, was die freisinnige Fraktion andernorts auch immer betont oder der Hauseigentümerverband sagt. Man sagt dann zum Teil, dieser Preis sei sozial gesehen zu günstig, wenn man mit jungen Familien vergleiche, die in einen Neubau gehen müssen. Es ist aber eine Tatsache, dass man - wenn man die Durchschnittszahlen ansieht - manchmal staunt, wie gering durchschnittlich die Ausgaben der Schweizer für die Miete, gemessen am Haushaltsbudget, sind. Wenn wir nun vom heutigen Prinzip zu einem freien Markt übergehen, dann wird das bei einem Leerwohnungsbestand von unwesentlich über Null bedeuten, dass diese günstigen Mieten in Altwohnungen einfach dem freien Lauf nach oben ausgesetzt wären. Ich behaupte nicht, alle Vermieter würden davon Gebrauch machen. Aber wenn Spekulanten günstige Altbauwohnungen wegen dieser Möglichkeit der Erhöhung erwerben, bedeutet dies, dass die bisher günstigen Wohnungspreise ganz enorm steigen. Im Prinzip kann man einen freien Markt wünschen, das kann eine Idealvorstellung sein, aber das soll eine solche bleiben. Beim Boden, bei den Wohnungen kann nicht zur radikalen Tat geschritten werden. Das wäre eine Katastrophe für die Mietzinsgestaltung und damit aber auch für die Teuerungsentwicklung in der Schweiz überhaupt. Wenn die freisinnige Fraktion sagt: Wir wollen soziale Sicherheit, und denjenigen Leuten, die unter die Räder kommen, helfen wir dann schon, dann heisst das im Klartext: Diese hohe Miete wird direkt dem Hauseigentümer, dem Eigentümer des Bodens, bezahlt. Wir kennen das im Prinzip jetzt schon bei den Ergänzungsleistungen der AHV. Ich kenne eine sehr anständige Vermieterin und eine Mieterin. Die Vermieterin ist damals, als die Hypothekarzinsen runtergingen, auch mit den Mieten runtergegangen. Die Mieterin musste beim Bezug der Ergänzungsleistungen der AHV immer Rechenschaft ablegen. Als sie dort hingegangen ist und gesagt hat, die Miete sei runter, wurde ihr gleich auch die Ergänzungsleistung zur AHV in entsprechendem Umfange gestrichen. Die Vermieterin sagt sich doch: Dann mache ich von meinen Rechten Gebrauch, der Staat bezahlt ja der armengenössigen Mieterin die Differenz ohnehin. Im Klartext heisst das: Der Gewinn aus dem Boden fliesst in private Hände, aber den Verlust aus dem Boden sollen, wenn es Sozialfälle gibt, die Steuerzahler berappen. Solange wir gleichzeitig den Mehrwert des Bodens, der durch planerische Investitionen des Staates entsteht, nicht abschöpfen, können wir doch eine solche Lösung, wie sie die freisinnige Fraktion einführen will, nicht einführen. Ich beantrage Ihnen daher Ablehnung von Postulat und Motion. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je tiens tout d'abord à vous exprimer ma profonde gratitude pour l'unanimité de vos avis sur le logement, pour le fait que la même vérité règne d'ici à cette extrémité du Parlement et que vous m'avez, par l'unani-- 3 of 5 -Motion du groupe radical-démocratique 1858 N 4 octobre 1990 mité de ces avis, facilité la tâche, éclairé la route. Le Conseil fédéral, après vous avoir entendus, sait enfin où il doit aller. En réalité, si j'avais à comparer ce débat à un match de football, je dirais qu'on y a davantage pratiqué le verrou que l'offensive et que, en réalité, cela montre bien qu'il y a une si étonnante diversité dans vos thèses que la tâche de préparation d'un projet cohérent, d'un grand projet de logements par le Conseil fédéral, sera véritablement une tâche qui s'apparente un peu à la résolution du problème de la quadrature du cercle. Mais enfin, nous irons avec la force que nous avons, et si je n'ai pu accepter ce soir aucune motion, et si je n'ai rejeté aucune proposition, c'est bien parce qu'il y a un matériau d'une étonnante richesse et d'une grande diversité à retenir de votre débat. En ce qui concerne plus particulièrement la motion radicale, je précise, pour l'information du Conseil national, à M. Gysin, que l'initiative parlementaire que le Conseil des Etats a mise sur orbite ce matin reprend en effet un certain nombre des principes dont vous vous réclamez. Je me permets d'attirer votre attention sur le fait qu'au départ elle est conçue pour s'appliquer sur une durée de deux ans. Elle n'oriente donc pas une politique du long terme en matière de logement, elle se limite d'entrée de cause aune durée d'application prenant fin en 1992. Si nous demandons que cette motion soit traitée sous la forme d'un postulat, ce n'est pas par esprit de symétrie, mais c'est parce que, réellement, cette motion, qui nous invite au découplage, ne peut pas être acceptée en tant que telle. On peut en adopter le principe, comme je l'ai précisé lors du débat, mais le découplage doit s'accompagner d'un certain nombre de mesures de flanquement et d'accompagnement qui n'ont pas été étudiées dans toutes leurs conséquences et dans toutes leurs fins. L'Office fédéral des questions conjoncturelles, en liaison avec l'Office fédéral du logement, est en train d'étudier cela. Accepter aujourd'hui le découplage, c'est proclamer un principe sans en connaître réellement toutes les retombées importantes. Or, nous devons faire cela de façon sérieuse. La seconde raison est celle-ci, Monsieur Gysin. Ce retour légitime au marché qui, on l'a répété, n'est pas encore réalisé, tant s'en faut, peut-il s'accommoder d'un abandon detoute disposition de protection des locataires contre les abus? Peut-il abandonner toute la protection sociale qui a été mise en place? Si l'on dit non à cette question - on ne peut pas dire autre chose par quel autre dispositif, peut-être moins contraignant, moins mécanique que celui de la liaison entre les taux hypothécaires et les loyers, peut-on le remplacer? Personne, jusqu'à maintenant, ne me l'a dit. On étudie précisément la solution. C'est une seconde raison pour affirmer que le principe est tout à fait compréhensible, que dans l'état actuel du marché il ne peut pas s'accomplirsans autre, et que nous pourrons dire oui à une telle intention lorsque toutes les mesures qui doivent l'accompagnerauront été examinées minutieusement. Si j'accepte la motion, cela signifie que nous irons dans cette direction, mais que nous risquons bien d'y laisser quelques plumes, et avec nous les propriétaires ou les locataires, ou les deux, que sais-je. Cela n'est pas très sage. Enfermez-moi dans un postulat, c'est une cage dorée, et nous en ferons usage. Ne m'imposez pas une motion! Le président: Le groupe radical-démocratique, par la voix de M. Gysin, tient à maintenir sa proposition sous forme de motion. Le Conseil fédéral vous demande de la transformer en postulat. M. Moritz Leuenberger combat même le postulat. Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für Ueberweisung als Postulat 76 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 55 Stimmen Definitiv - Définitivement Für Ueberweisung des Postulates 73 Stimmen Dagegen 51 Stimmen Schluss der Sitzung um 19.05 Uhr La séance est levée à 19 h 05 -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Entkoppelung von Hypothekar- und Mietzinsen Motion du groupe radical-démocratique Loyers a l'abri des taux hypothécaires In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.350 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1990 - 15:00 Date Data Seite 1855-1858 Page Pagina Ref. No 20 019 024 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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