90-389
Verwaltungsbehörden 22.06.1990 90.389
22. Juni 1990Deutsch11 min
Source admin.ch
22. Juni 1990 N 1291 Interpellation Müller-Meilen den berechtigten Interessen der Ostschweiz nicht genügend Rechnung getragen wurde. Ich frage daher den Bundesrat an, ob der im Zusammenhang mit der Neat geplante Ausbau und die Neugestaltung des Anschlusses an die Neat in der Ostschweiz genügen, um den allenfalls zu erwartenden Mehrverkehr an Personen und Gütern aus Nord- und Mitteleuropa (z. B. über die Linie Berlin-München) zu bewältigen. Texte de l'interpellation du 23 mars 1990 L'ouverture réjouissante de l'Est ainsi que la réunification rapide des deux Etats allemands aura une influence sur la politique des transports en Europe et particulièrement en Suisse. L'ouverture des frontières devrait entraîner entre autres une augmentation du trafic des voyageurs et des marchandises. C'est pourquoi se posent actuellement des questions concernant le développement de notre réseau de communications, questions qui, en l'occurence, n'étaient jusqu'il y a peu de temps pas ou peu prises en ligne de compte. A cet égard, je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:
Erwägungen
1.
Le Conseil fédéral dispose-t-il déjà, ou va-t-il disposer dans peu de temps de données permettant de déterminer s'il y a lieu de s'attendre à une augmentation importante du trafic de voyageurs et de marchandises en provenance d'Europe du Nord et de l'Est vers la Suisse?
2.
Le trafic ferroviaire allemand est traditionnellement orienté d'est en ouest. La réunification allemande va avoir entre autres conséquences la réouverture de l'axe nord-sud Berlin-Munich, ce qui est particulièrement intéressant pour la Suisse, qui entretient des liens économiques étroits avec l'Allemagne. Le Conseil fédéral a-t-il réfléchi aux conséquences que pourrait entraîner cette réouverture dans le domaine des transports, ceci en particulier pour la Suisse orientale?
3.
Les cantons de Suisse orientale ont critiqué dernièrement l'insuffisance de leurs raccordements avec la NTFA. Ils ont regretté particulièrement que le Conseil fédéral n'ait pas pris suffisamment en compte leurs intérêts légitimes en optant pour la variante du tunnel de base du Saint-Gothard. A cet égard, je demande au Conseil fédéral si le développement et la réalisation de nouveaux raccordements à la NTFA en Suisse orientale suffiront pour absorber l'augmentation du trafic des voyageurs et des marchandises en provenance de l'Europe de l'Est et du Nord, en particulier par la ligne Berlin-Munich? Mitunterzeichner - Cosignataires: David, Kühne, Ruckstuhl, Widrig (4) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1990
1.
So zentral die verkehrsgeographische Lage der Schweiz im Alpenraum und im Nord-Süd-Verkehr ist, so unbedeutend erscheint sie dagegen im Verkehr zwischen Ost- und Westeuropa. Die Schweiz liegt zwischen den grossen Ost-West-Transversalen, die nördlich und südlich unserer Grenzen verlaufen. Einzig die Achse Wien/München-Ostschweiz-Genf-Frankreich führt durch unser Land. Das Transitvolumen über diese Route ist zurzeit bescheiden. Mit dem europäischen Binnenmarkt und der Oeffnung Osteuropas dürfte die Ost-West-Achse durch unser Land aufgewertet werden. Aufgrund der Verkehrswegeplanung unserer Nachbarländer sowie der Bevölkerungsverteilung in dem die Schweiz umgebenden Raum ist aber kaum mit einem wesentlichen Anstieg des künftigen Anteils der Schweiz am Ost-West-Verkehr zu rechnen. Auch der alpenquerende Verkehr der Oststaaten mit Italien dürfte nur zu einem kleinen Teil durch unser Land führen. Er ist heute unbedeutend und läuft insbesondere über die Pontebbana (Salzburg-Villach-Udine-Triest und Wien-Villach-Venedig) und in geringerem Ausmass über den Brenner. Im Verkehr zwischen der DDR und den italienischen Regionen Lombardei, Piémont und Ligurien können auch schweizerische Alpenübergänge in Frage kommen. Von Bedeutung für den künftigen Transitverkehr durch unser Land sind folgende Verbindungen aus der DDR, die zu leistungsfähigeren Verkehrsachsen ausgebaut werden sollen: Berlin-Frankfurt-Basel und Berlin-Stuttgart-Zürich. Die dritte auszubauende Verkehrsachse Berlin-Leipzig-München ist auf den Brenner-Uebergang ausgerichtet. Die Oeffnung Osteuropas führt zu einer engeren wirtschaftlichen Verflechtung mit Westeuropa und damit auch zu einer Zunahme des Verkehrs in unserem Land. Die Konturen der Wirtschaftsentwicklung in Osteuropa sind aber noch zu wenig erkennbar, um heute schon Prognosen über die Verkehrsentwicklung zu erstellen.
2.
Im Zusammenhang mit der Botschaft über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale hat das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement eine Studie über die Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs aus dem süddeutschen Raum und des Binnenverkehrs in der Ostschweiz in Auftrag gegeben. Untersucht werden die Auswirkungen der künftigen Verkehrsnachfrage unter den Bedingungen des bundesrätlichen Konzeptes der neuen schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale, der geltenden Regelung über Gewichtslimite und Nachtfahrverbot für Lastwagen und der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes. Geprüft werden die Auswirkungen mit und ohne Brenner-Basislinie. Der Zeithorizont der Studie erstreckt sich bis zum Jahre 2010. Die Ergebnisse stehen im Sommer 1990 zur Verfügung.
3.
Der Bundesrat hat am 28. Juni 1989 gleichzeitig mit seinem Grundsatzentscheid für die Gotthard-Basislinie beschlossen, die Ostschweiz möglichst gut ins Transitkonzept der neuen Eisenbahn-Alpentransversale anzuschliessen. Zu diesem Zwecke hat das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Machbarkeitsstudien über mögliche Eisenbahn-Linienführungen aus der Ostschweiz Richtung Arth-Goldau und für den Korridor im St. Galler Rheintal in Auftrag gegeben. Welche Projekte zur Realisierung vorgeschlagen werden, ist aufgrund einer umfassenden Zweckmässigkeitsprüfung und Wirtschaftlichkeitsanalyse abzuklären. Die unter Ziffer 2 erwähnte Studie über die künftige Verkehrsnachfrage bildet dafür eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Der Verkehr Berlin-München-ltalien aber führt in erster Linie über die Brennerachse. Ob der allenfalls zu erwartende Mehrverkehr mit den Oststaaten langfristig zusätzliche Ausbauten in der Ostschweiz erfordern wird, kann heute nicht vorausgesagt werden. Unser Bahnsystem ist aber ausbaubar, wenn sich aufgrund der Nachfrageentwicklung weitere Leistungssteigerungen aufdrängen. Der Bundesrat hat am 23. Mai 1990 zuhanden der eidgenössischen Räte die Botschaft über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale verabschiedet. Mit diesem Alpentransit-Beschluss hat er ein Basis-System für den Transitverkehr gutgeheissen, welches im Baukastenprinzip der zukünftigen Nachfrage angepasst werden kann. Le président: L'interpellatrice est satisfaite de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.389 Interpellation Müller-Meilen Geheimhaltung und Oeffentlichkeit Redéfinition du droit du secret Wortlaut der Interpellation vom 7. März 1990 Im Zusammenhang mit der Flehen-Affäre hat der Bundesrat die «Herstellung von vollständiger Transparenz» im Zusammenhang mit der «Wiedergewinnung von verlorenem Ver-- 1 of 3 -Interpellation Eisenring 1292 N 22 juin 1990 trauen» als eines seiner Ziele genannt. Längerfristig wird es unerlässlich sein, das Geheimhaltungsrecht neu zu fassen und seine sehr unterschiedliche Anwendung in der Bundesverwaltung auf konkretere Richtlinien hin auszurichten und zu harmonisieren.
1.
Ist der Bundesrat bereit, engere Klassifizierungsvorschriften zu erlassen, um die Geheimhaltung auf das Nötige zu beschränken und den Wildwuchs zu eliminieren?
2.
Ist er bereit, die in der Antwort auf eine Einfache Anfrage Jelmini 1987 in Aussicht gestellte Neuordnung der Klassifizierung der Akteneinsicht und der Auskunftserteilung in eigener Kompetenz nach der Fichen-Affäre nun zu erlassen und dem Parlament, falls sich dies als nötig erweisen sollte, Gesetzesänderungen vorzuschlagen?
3.
Bis wann rechnet der Bundesrat mit der Realisierung einer Aenderung der Rechtspraxis? Texte de l'interpellation du 7 mars 1990 En rapport avec l'affaire des fichiers, le Conseil fédéral s'est donné entre autres objectifs «la transparence totale» afin de «regagner la confiance perdue». A long terme, il sera indispensable de redéfinir le droit du maintien du secret, afin de remédier aux différences d'interprétation au sein de l'administration fédérale. Ceci pourra être réalisé en établissant des directives concrètes qui harmoniseront les pratiques en vigueur:
1.
Le Conseil fédéral est-il disposé à énoncer des directives plus strictes sur ce que doivent contenir les fiches, afin de ne laisser secret que l'essentiel et d'éliminer les renseignements superflus?
2.
Est-il prêt, après le scandale des fichiers, à ordonner ce qu'il avait laissé entrevoir dans la réponse qu'il avait donnée au député Jelmini en 1987, à savoir qu'il réorganiserait le classement et l'accès aux dossiers? Est-il également disposé, si nécessaire, à proposer au Parlement des modifications de la loi?
3.
Quelle est l'estimation du Conseil fédéral quant au temps nécessaire pour modifier la pratique du droit? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bereits 1981 hat der Ständerat eine Motion Binder und 1982 der Nationalrat eine Motion Jelmini überwiesen, die die Geheimhaltung auf das Notwendige beschränken und die Bundesverwaltung transparenter machen wollen. Es wurde darauf eine Arbeitsgruppe «Oeffentlichkeit und Geheimhaltung» eingesetzt, die sich während dreier Jahre mit diesen Fragen auseinandersetzte. In einem Schlussbericht machte sie konkrete Vorschläge, die angesichts der Bewältigung der Fichen-Affäre eine neue Aktualität erhalten haben. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Klassifizierung schlug sie beispielsweise eine Neuordnung in einem bundesrätlichen Erlass vor. Mehrheitlich wurde die Streichung von Artikel 293 des Strafgesetzbuches und die Revision der Artikel 86 und 196 des Militärstrafgesetzes empfohlen. Diese und die weiteren Vorschläge sollten nun aus den Schubladen der Bundeskanzlei hervorgeholt, auf ihre Tauglichkeit hin geprüft und wenn möglich realisiert werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1990
1.
Ende 1988 hat die Bundeskanzlei eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ihr den Auftrag erteilt, die Vorschriften über die Klassifizierung von Akten im zivilen Verwaltungsbereich zu überarbeiten und einen Entwurf für eine Verordnung im Sinne der Empfehlungen der Arbeitsgruppe «Oeffentlichkeit und Geheimhaltung» (EJPD) vorzulegen. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeiten mit jenen des Eidgenössischen Militärdepartementes koordiniert, das seinerseits infolge der Motion Binder das gesamte Geheimhaltungskonzept im militärischen Bereich überarbeitet und inzwischen eine entsprechende Verordnung erlassen hat. Die Arbeitsgruppe wird demnächst einen Entwurf in die Aemterkonsultation geben, der die gegenwärtigen. Vorschriften vereinfacht, indem er namentlich die Kategorien und die Gründe der Klassifizierung einschränkt und genauer umschreibt. Die Befugnisse zur Klassifizierung werden in Zukunft einer höheren Ebene zustehen, als dies heute der Fall ist. Die Aufhebung und die zeitliche Beschränkung der Klassifizierung sowie deren Kontrolle werden genau geregelt. Ausserdem sind Vorschriften für die praktische Umsetzung und die einheitliche Anwendung vorgesehen.
2.
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe «Oeffentlichkeit und Geheimhaltung» zu den medienrelevanten Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes werden bei der Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens mit der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches zusammengelegt.
3.
Die Vorschläge der Arbeitsgruppe «Oeffentlichkeit und Geheimhaltung», wonach der Zugang zu den Verwaltungsakten und das Recht auf Information in einer Verordnung geregelt werden sollen, sind auf grosse Vorbehalte gestossen. Es wurden namentlich rechtliche Bedenken geltend gemacht und Zweifel an der Anwendbarkeit geäussert. Der Bundesrat hat deshalb die Bundeskanzlei beauftragt, Alternativlösungen vorzuschlagen. Ein entsprechender Entwurf ist inzwischen in die Aemterkonsultation gegeben, aber seinerseits mit Vorbehalten aufgenommen worden. Offen sind namentlich die Rolle und die Zuständigkeit der Informationsdienste.
4.
Es ist vorgesehen, die neuen Erlasse auf den 1. Januar 1991, gleichzeitig mit denjenigen des Militärdepartements, in Kraft zu setzen. Müller-Meilen: Die Antwort auf meine Interpellation zur Geheimhaltung und Oeffentlichkeit gibt mir Anlass zu zwei Bemerkungen: Befriedigt bin ich, dass Bundeskanzlei und Bundesrat in dieser Frage endlich zum Handeln übergehen und eine neue, engere Klassifizierung der vertraulichen und geheimen Akten in Aussicht nehmen, die schon längst dringend ist. Die heutige Regelung entzieht viel zu viele Akten der Oeffentlichkeit. Nicht befriedigt bin ich, dass dieses Handeln so lange auf sich warten liess. Bereits Mitte der achtziger Jahre lag der Bericht der Arbeitsgruppe «Oeffentlichkeit und Geheimhaltung» vor. Hätten die Bundeskanzlei und die anderen Instanzen rascher gehandelt, so wäre ein wesentlicher Teil der Führungsaufgabe im Grenzbereich der Fichenaffäre zeitgerecht an die Hand genommen und vielleicht wären sogar manche Karteien angesichts der neuen Vorschriften rechtzeitig ausgeschaltet worden. Etwas mehr Initiative wäre gerade in diesem Bereich angezeigt gewesen. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 89.816 Interpellation Eisenring Beziehungen zum Fürstentum Liechtenstein Relations avec la Principauté de Liechtenstein Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1989 Der bevorstehende Beitritt Liechtensteins zur Uno muss eine generelle Ueberprüfung unserer staatsvertraglichen Beziehungen zum Fürstentum zur Folge haben, insbesondere da die Schweiz bisher im Prinzip auch die diplomatischen Interessen Liechtensteins im Ausland wahrnimmt und die Schweiz aufgrund eines klaren Volksentscheides auf unbestimmte Zeit hinaus kaum Mitglied der Uno sein dürfte. Auch die wirtschafts- und währungspolitischen Bindungen zum Fürstentum sollten unter den heutigen und künftigen Bedingungen umfassend überprüft und allenfalls neu geordnet werden.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Müller-Meilen Geheimhaltung und Oeffentlichkeit Interpellation Müller-Meilen Redéfinition du droit du secret In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.389 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.06.1990 - 08:00 Date Data Seite 1291-1292 Page Pagina Ref. No 20 018 779 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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