90-396
Verwaltungsbehörden 03.03.1992 90.396
3. März 1992Deutsch5 min
Source admin.ch
3. März 1992 281 Interpellation Reimann Maximilian di sentire il nostro inno, dico almeno: ascoltiamolo a mezzanotte. Bundesrat Ogi: Zunächst zu Herrn Maspoli: Auch mir hat natürlich bei den Olympischen Spielen in Albertville die Schweizerhymne gefehlt; sie wurde leider nur einmal gespielt. Wir dürfen uns nicht von diesen Enttäuschungen leiten lassen, sondern wir müssen diese Motion im Detail ansehen. Der Motionär, Herr Ruf, will den Bundesrat beauftragen, die SRG-Konzession und die Rundfunkverordnung so zu ergänzen, dass in allen Radio- und Fernsehprogrammen schweizerischer Veranstalter einmal täglich die Schweizer Nationalhymne ausgestrahlt wird. Obwohl der vorgeschlagene Weg rechtlich nicht gangbar scheint - so haben es mir wenigstens die Juristen gesagt -, ist das Anliegen von Herrn Nationalrat Ruf durchaus verständlich. Denn möglicherweise vernachlässigen wir unsere Symbole zu stark, vernachlässigen wir die emotionale Ebene. Ich verstehe, dass viele Bürgerinnen und Bürger dies als Defizit empfinden. Auch ich hätte persönlich nichts dagegen, wenn die Nationalhymne an Radio und Fernsehen etwas häufiger zu hören wäre. Das hat nichts mit Hurrapatriotismus oder gar mit Nationalismus zu tun, sondern vielmehr mit dem Gefühl der Zusammengehörigkeit, mit nationalem Zusammenhalt, was gerade in diesen bewegten Zeiten besonders wichtig wäre oder wichtig ist Dennoch ist die Forderung, die Radio- und Fernsehveranstalter zur regelmässigen Ausstrahlung der Nationalhymne zu verpflichten, abzulehnen, dies aus formaljuristischen Gründen. Es ist nun einmal so. Als Nichtjurist müsste ich fast sagen: Auch hier haben die Juristen das letzte Wort. Es ist also keine pauschale Ablehnung. Es ist einfach die Trennlinie zwischen SRG und Politik. Denn eine solche Weisung oder Auflage des Bundesrates wäre ein Eingriff in die in Artikel 55bis Absatz 3 der Verfassung garantierte Programmautonomie. Sie wäre also klar und deutlich verfassungswidrig. Es muss deshalb den einzelnen Veranstaltern überlassen bleiben, inwieweit sie dem an sich berechtigten Anliegen Rechnung tragen wollen. Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
Erwägungen
16.
Stimmen
65.
Stimmen #ST# 90.396 Interpellation Oehler SRG-Gebührenpolitik. Masslos Redevances radio et télévision. Revendications démesurées de la SSR Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1990, Seite 1311 - Voir année 1990, page 1311 Präsident: Herr Oehler ist nicht im Saal. Andere Wortbegehren liegen nicht vor. Damit ist die Interpellation erledigt #ST# 90.489 Interpellation Reimann Maximilian SRG. Gebührenerhöhung. Ueberprüfung der Strukturen, Fichen-Einsicht SSR. Hausse des redevances, réexamen des structures et droit de regard sur les fichiers Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1990, Seite 1314-Voir année 1990, page 1314 Reimann Maximilian: Am Datum meiner Interpellation-sie ist nun fast zwei Jahre alt - ersieht man die signifikante Entwicklung, die seither in Sachen elektronische Medien in unserem Lande stattgefunden hat. War im Frühling 1990 noch von der damals bevorstehenden Gebührenerhöhung die Rede, so steht uns bereits die nächste Runde an noch höheren Gebühren bevor. Wurde damals noch die Forderung nach einer Strukturreform der SRG erhoben, so ist diese heute zumindest auf nationaler Ebene bereits verwirklicht. Und wurden damals gewisse Informationssendungen der SRG der einseitigen Parteinahme und Linkslastigkeit bezichtigt, so haben wir jüngst von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz die Beweise hierfür geliefert bekommen. Ich denke an die krassen Konzessionsverletzungen durch das Fernsehen DRS im Zusammenhang mit bürgerlichen Politikern; die Namen Blocher, Wagner oder Egloff zeugen davon. Ich möchte ergänzen, dass diese Fälle nur die Spitze des Eisbergs sind. In vielen anderen Fällen waren die Programm-Macher raffiniert genug und überschritten die Grenzen der Illegalität nicht Jüngstes Beispiel hier: der anwaltschaftliche «Rundschau»-Beitrag über die Flugzeugbeschaffungsvorlage von letzter Woche. Meine damalige Interpellation basierte auf der Erkenntnis, dass breite Kreise unserer Bevölkerung nicht mehr bereit sind, für ein Produkt stets höhere Gebühren zu bezahlen, das im Informationsbereich in ein gesellschaftspolitisches Spektrum abdriftet, das mit der pluralistischen Zusammensetzung unseres Volkes nicht mehr viel gemeinsam hat. Wenn private Radioprogramme den mit Gebühren finanzierten SRG-Programmen je länger, je mehr den Rang ablaufen, wenn die SRG-Fernsehprogramme nur noch von einer Minderheit unserer Bevölkerung zur Kenntnis genommen werden wollen, kann doch mit dieser Institution irgend etwas nicht mehr stimmen. In dieser Situation rief ich mit meinem Vorstoss die Landesregierung auf den Plan. Ich darf heute mit Genugtuung feststellen, dass der Bundesrat gehandelt hat Es ist weitgehend Ihr Verdienst, Herr Bundesrat Ogi, dass die Strukturreform so rasch an die Hand genommen wurde. Es ist weitgehend Ihr Verdienst, dass demnächst neue Köpfe an die Spitze der SRG-Trägerschaft treten und versuchen werden, die SRG als Unternehmen zu führen und - um die bundesrätlichen Worte zu zitieren-«Unzulänglichkeiten.... auf seilen der Programmschaffenden zu verhindern». In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals klar und deutlich festhalten, dass sich mein Vorstoss nie gegen die SRG als Ganzes, gegen die SRG-Belegschaft als Ganzes oder gegen die SRG-Programme als Ganzes gerichtet hat Er nahm lediglich zwei Dinge aufs Korn:
1.
die per saldo eindeutige Linkslastigkeit der SRG-Informationssendungen;
2.
die in verschiedenen Bereichen mangelhafte Ausgabendisziplin bei der SRG. Da die SRG aber an der Schwelle einer neuen Epoche steht, mit neuer Struktur, neuer Gesetzesgrundlage und alsbald auch neuer Konzession und neuem Leistungsauftrag, ist es zweckmässiger, mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken, statt -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Oehler SRG-Gebührenpolitik. Masslos Interpellation Oehler Redevances radio et télévision. Revendications démesurées de la SSR In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.396 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 281-281 Page Pagina Ref. No 20 020 975 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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