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Entscheid

90-397

Verwaltungsbehörden 18.09.1990 90.397

18. September 1990Deutsch29 min

Source admin.ch

Erwägungen

54.

vom Bund anerkannten Regionen aufgrund ihrer Entwicklungskonzepte rund 3500 Infrastrukturprojekte mit zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen im Gesamtbetrag von mehr als

1.

Milliarde Franken unterstützt werden. Das dadurch mitfinanzierte Bauvolumen beträgt 6,5 Milliarden Franken. Durch diese gemeinsamen Bemühungen von Bund und Kantonen konnten Strukturverbesserungen erzielt werden. Im gesamten Berggebiet ist in der jüngsten Vergangenheit eine positive Bevölkerungsentwicklung zu verzeichnen. Dennoch bestehen in zahlreichen Bereichen nach wie vor erhebliche Disparitäten zwischen wirtschaftlich schwächeren und besser situierten Regionen. Dies gilt nicht zuletzt für die Qualität des Arbeitsplatzangebotes. Die zunehmenden Anforderungen an die Regionalpolitik des Bundes zeigen, dass weiterhin grosse Anstrengungen nötig sind. In den letzten Jahren ist die Beanspruchung der Investitionshilfe stark angestiegen; ein Zeichen für den echten Bedarf nach dieser Massnahme. Allein im Jahre 1989 wurden 443 neue Gesuche im Gesamtbetrag von rund 200 Millionen Franken eingereicht. Gegenwärtig sind bei der für den Vollzug des IHG zuständigen Bundesstelle noch mehr als 360 Gesuche im Ausmass von ebenfalls annähernd 200 Millionen Franken hängig. Schon die Erledigung der pendenten Gesuche beansprucht einen wesentlichen Teil der noch vorhandenen Fondsmittel. Dazu kommt, dass die Teuerung eine zusätzliche Verknappung der real verfügbaren Mittel bewirkt. Für die Zukunft zeichnen sich schliesslich neue Infrastrukturbedürfnisse im Berggebiet ab, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen werden (Telekommunikation, Anstrengung zur Erweiterung der Branchenpalette, verbessertes Angebot für den Sommertourismus). Die in zahlreichen Regionen in Angriff genommene Ausarbeitung der regionalen Entwicklungskonzepte der zweiten Generation bestätigt diese Tendenzen. Die Förderung des Infrastrukturausbaus ist eine langfristige Aufgabe, zu deren Erfüllung auch für die Zukunft ausreichende Investitionshilfemittel bereitgestellt werden müssen. Die noch vorhandenen Fondsmittel reichen dazu nicht mehr aus. Eine weitere Aufstockung des Investitionshilfefonds ist unumgänglich; andernfalls müssten die Darlehenszusicherungen in den kommenden Jahren so stark reduziert werden, dass die weitere zielgerichtete Realisierung der Entwicklungskonzepte in Frage gestellt wäre. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1990 Die Infrastrukturförderung des Bundes aufgrund des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete ist eine regionalpolitisch taugliche und für die Berg- und Randgebiete unentbehrliche Massnahme. Die Lebensbedingungen in diesen Regionen konnten dadurch spürbar verbessert werden. Trotzdem zeigt die Nachfrage nach Investitionshilfe aufgrund des immer noch bestehenden Rückstands an öffentlichen Einrichtungen und Anlagen steigende Tendenz. Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung des Motionärs. Er ist sich der Verantwortung des Bundes den Berg- und Randregionen gegenüber bewusst und erachtet deshalb die vom Motionär vorgebrachten Anliegen als gerechtfertigt. Wenn der Bundesrat trotzdem die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt, geschieht dies aus budgetären Ueberlegungen. Die Vorbereitung des Budgets hat sich an gesamtheitlichen Grundsätzen zu orientieren.

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Motion Steinegger 1404 N 18 septembre 1990 Im gegenwärtigen Zeitpunkt ist es dem Bundesrat daher nicht möglich, dem Anliegen die von der Motion geforderte Priorität zuzusichern. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Steinegger: Ich möchte an der Motion festhalten. Der Bundesrat schlägt eine Ueberweisung als Postulat vor. Ich habe keinen Betrag gefordert, sondern ich verlange lediglich eine angemessene Aufstockung dieses Investitionshilfefonds. Sie sehen wieder einmal, dass die Bedürfnisse des Berggebietes es erfordern, dass sich der Parteipräsident mit dem eigenen Bundesrat anlegt. Ich möchte meinen Antrag in vier Punkten kurz begründen.

1.

Was will die Motion? Mit ihr soll der Bundesrat verpflichtet werden, eine Vorlage zu unterbreiten, um weitere Einlagen in den Investitionshilfefonds zu tätigen. Sie würden sich dabei auf das Bundesgesetz über die Investitionshilfe stützen.

2.

Was ist diese Investitionshilfe? Mit der Investitionshilfe wird die Infrastruktur im Berggebiet gefördert. Es steht die Idee dahinter, dass man im Berggebiet eine angemessene, vergleichbare Infrastruktur erhalten soll: Wasser, Abwasser usw.

3.

Diese Investitionshilfe muss weitergeführt werden. Der Investitionshilfefonds wurde zunächst mit 500 Millionen Franken dotiert. Es handelt sich um einen Fonds de roulement. Es werden also rückzahlbare Darlehen gewährt. 1984 ist dieser Fonds mit 300 Millionen Franken aufgestockt worden. Als ich die Motion im März 1990 einreichte, bin ich davon ausgegangen, dass auf 1992 eine weitere Einlage notwendig wäre. In der Zwischenzeit hat sich die Lage weiter zugespitzt. Gegenwärtig liegen zirka 400 pendente Gesuche im Gesamtbetrag von über 225 Millionen Franken vor. Das zuständige Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga) hat deshalb vorgesehen, die Zusicherungskredite-ümiten für 1990 und 1991 auf je 80 Millionen Franken zu erhöhen. Wenn Sie meiner Motion nicht zustimmen würden, müsste für die Jahre 1992 und 1993dieZusicherungsquoteaufje40 Millionen Franken gesenkt werden. Die Gesuche, die dann nicht mehr bewilligt werden könnten, würden Ende 1991 auf über

300.

Millionen ansteigen. Es gibt die verschiedensten Gründe, welche zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Investitionshilfekredite geführt haben. Ich möchte darauf nicht eintreten.

4.

Ich möchte betonen, dass es sich bei der Investitionshilfe um das zentrale und wichtigste Instrument der Regionalpolitik handelt. Dieses Instrument muss weiterhin seine Wirkung haben. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zur Motion. Der Ständerat hat in der Junisession einer gleichlautenden Motion Gadient mit 27 zu 0 Stimmen zugestimmt. Ich meine deshalb, dass der Bundesrat seinen Widerstand eigentlich aufgeben sollte. Im Ernst kann ja auch der Bundesrat nicht behaupten, dass man auf eine Aufstockung dieser Investitionshilfekredite verzichten könnte. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Motion. Aregger: Ich unterstütze die Ueberweisung der Motion Steinegger. Seit es das Investitionshilfegesetz für das Berggebiet gibt, bin ich Mitglied des Vorstandes unserer Entwicklungsregion. Ich habe am regionalen Entwicklungskonzept mitgearbeitet. An unzähligen Sitzungen habe ich solche Investitionshilfegesuche beurteilen helfen, und ich bin davon überzeugt, dass das IHG ein ausserordentlich wichtiges Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung im Berggebiet ist. Mit diesem Fonds de roulement konnte man Finanzierungserleichterungen gewähren. Die Rückzahlungen sind jeweils mit den Empfängern dieser Finanzierungshilfe vereinbart worden. Das hat immer ohne Schwierigkeiten geklappt. In letzter Zeit haben sich Engpässe abgezeichnet, indem der Fonds durch die Teuerung an Realwert verlor, indem der Fonds Aufstockungsbedürfnisse entwickelt hat. Nun ist ein Kreisschreiben des Biga vom 4. September eingetroffen. Dieses Kreisschreiben hat in den Entwicklungsregionen eine schockierende Wirkung gehabt, offenbart es doch drastische finanzielle Liquiditätsprobleme. Das Kreisschreiben erwähnt zwar Massnahmen 1990/1991, die aber für 1992/ 1993 verhängnisvolle Folgen hätten. Das Kreisschreiben stellt eine Reduktion dieser Hilfe von drastischem Ausmass in Aussicht, und das ausgerechnet in einer Hochzinsphase, welche diese Hilfe doppelt nötig macht. Die Liquiditätskrise ist in den Regionen als eine sehr deprimierende Tatsache zur Kenntnis genommen worden. Sie führt dazu, dass ausgerechnet im Jahre 1991 - 700 Jahre Eidgenossenschaft! - ein derart nützliches Finanzierungsinstrument, das sich beim Abbau von Ungleichheiten zwischen Berg- und Talgebiet als sehr effizient und nützlich erwiesen hat, quasi in sich zusammenfällt. Deshalb bitte ich Sie, die Motion Steinegger als Motion zu überweisen und nicht gemäss Antrag des Bundesrates als Postulat. Columberg: Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion als Motion zu überweisen. Herr Bundesrat, die Situation ist äusserst prekär; ich würde meinen, sie ist dramatisch. Wir stehen praktisch vor dem Zusammenbruch unserer Berggebietsförderung. Vor 15 Jahren wurde das Investitionshilfegesetz in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz wurde als die Perle des Massnahmenbündels zugunsten der Berggebiete bezeichnet und letztes Jahr entsprechend gefeiert. Kernstück dieses Gesetzes sind die Investitionshilfedarlehen, die zur Restfinanzierung wichtiger Vorhaben im infrastrukturellen Bereich dienen. Es sind keine Subventionen, sondern Darlehen, und sie dienen der Restfinanzierung. Wenn diese Mittel fehlen, können Projekte vielfach nicht ausgeführt werden. Im August haben wir auf Umwegen erfahren, dass für dieses Jahr keine Darlehen mehr ausgerichtet werden können. Die Kasse sei leer. Ich bin zwar Mitglied dieser berühmten beratenden Kommission des Bundesrates, von der Herr Bonny sprach und von der Sie, Herr Bundesrat, sprachen. Man fand es aber nicht für nötig, die Mitglieder dieses Gremiums über diese dramatische Situation des Fonds zu informieren. Ich habe durch einen kantonalen Beamten vor einigen Tagen zufällig von diesem Kreisschreiben Kenntnis erhalten. Als Mitglied dieser beratenden Kommission habe ich nicht einmal eine Kopie erhalten. Herr Bundesrat, ich hatte vorgesehen, Ihnen meine Demission einzureichen und Sie zu bitten, diese Kommission aufzulösen, wenn man diese Mitglieder so ernst nimmt, wie das in diesem Fall geschehen ist. Dem Vernehmen nach - alles dem Vernehmen nach - sind heute rund 400 Gesuche im Gesamtbetrag von über 225 Millionen Franken pendent. Dieser gewaltige Ueberhang ist auf eine äusserst starke Zunahme der Gesuche zurückzuführen, für die anscheinend folgende Faktoren verantwortlich sind:

1.

Die Streichung der Bundessubventionen für Alters- und Pflegeheime und die dadurch bewirkte sprunghafte Zunahme der Gesuche aus dem Gesundheitswesen.

2.

Die bekannte Teuerung im Bauwesen.

3.

Die massive Erhöhung bei den Bau-, respektive bei den Hypothekarzinsen. Wenn die Motion nicht überwiesen würde und die Zusicherungslimiten nicht wesentlich erhöht werden, müssen drastische Kürzungen verfügt werden. Das wertvolle Instrument der Restfinanzierung wird aus den Fugen geraten, wird nicht mehr funktionieren, was unabsehbare Folgen für die Berg- und Randregionen haben wird. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat Delamuraz, unverzüglich eine Botschaft für eine Erhöhung dieses Fonds um einige hundert Millionen ausarbeiten zu lassen, damit diese Vorlage in der nächsten Frühjahrssession behandelt werden kann. Herr Steinegger spricht in seiner Motion noch vom Zeitpunkt ab 1992. Ich verstehe diese Begründung, weil er die Motion ja im März eingereicht hat. Inzwischen hat sich die Situation derart verschlimmert, dass 1992 zu spät wäre. Herr Bundesrat, wir haben hier bei Sitzungsbeginn das schöne grüne Buch erhalten, wo wesentliche Ausführungen zur Regionalpolitik enthalten sind. U. a. wird hier offiziell geschrieben, die gesamte Analyse mache deutlich, dass weitere -- 2 of 6 -18. September 1990 N 1405 Motion Steinegger Anstrengungen auf regionalpolitischer Ebene nötig seien, um das von zahlreichen naturräumlichen und wirtschaftlichen Faktoren benachteiligte Berggebiet in seiner Entwicklung nachhaltig zu stärken. Der Bundesrat hat verschiedentlich wunderschöne Ausführungen zur Förderung des Berggebietes gemacht. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, lassen Sie Ihren schönen Worten auch Taten folgen. M. Etique: Je voudrais tout d'abord faire observer que la LIM est souvent le seul moyen dont peuvent disposer certaines régions défavorisées pour se doter et pour financer des infrastructures nécessaires à l'amélioration de leur qualité de vie, et indispensables pour améliorer leur attractivité.'La LIM est un des plus beaux outils que le fédéralisme suisse ait mis en place pour réaliser une nécessaire solidarité entre les différentes régions du pays. Mes préopinants l'ont relevé et y ont insisté, la situation du fonds d'aide aux investissements est une situation quasi dramatique; elle est intenable et elle appelle des mesures d'urgence. Alors que nous nous apprêtons à fêter le 700e anniversaire de la Confédération suisse, il serait d'autant plus dommage, et ce, en des temps où des forces centrifuges menacent la solidarité et la cohésion nationales, que la LIM ne dispose pas des fonds et des moyens nécessaires pour accomplir son indispensable mission qui est celle de réaliser un meilleur équilibre régional, ceci non seulement dans l'intérêt des moins bien lotis, mais dans l'intérêt bien compris du pays tout entier. Souvent M. le conseiller fédéral Delamuraz déclare: «L'édifice helvétique est une construction fragile qui nécessite des soins attentifs de tous les jours». Eh bien, cette solidarité régionale qui se manifeste à travers la LIM va dans le sens des préoccupations qu'exprimé souvent M. Delamuraz. Enfin, de bonnes infrastructures constituent des conditionscadres nécessaires au développement harmonieux de notre économie. Veillons à ne pas les affaiblir à un moment où de nouveaux défis lui sont posés, notamment dans une Europe où les régions ne pourront jouer leur rôle nouveau que si elles sont fortes et disposent des moyens nécessaires à leur mission. Seiler Hanspeter: Das Berggebiet kommt heute reichlich zur Sprache, wie Sie feststellen können. Scheinbar liegen auch entsprechende Gründe vor. Als Kollege Steinegger seine Motion im Frühling einreichte, wusste er wohl kaum, dass der zuständigen Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung im Laufe dieses Jahres die Mittel ausgehen würden. Das bereits erwähnte Kreisschreiben vom 4. September hat in den betroffenen Kantonen und vor allem in den 54 Regionen mindestens grosse Bestürzung ausgelöst. Die Regionsorgane haben etwas Mühe zu verstehen, dass man erst dann reagiert, wenn man faktisch vor leeren Kassen steht. Die aufgeführten Gründe dazu waren ja bestimmt schon früher bekannt. Nun zur Sache: Investitionshilfe ist das Kernstück schweizerischer Regionalpolitik. Investitionshilfe nach dem IHG ist keine Subvention, sondern eine Finanzierungshilfe in Form zinsgünstiger und rückzahlbarer Darlehen. Ich könnte mir kaum vorstellen, welche Situation in den Regionen bestünde, wenn man in diesen Berggebieten von 19 Kantonen das Instrument der Investitionshilfe nicht gehabt hätte. Entweder hätte man die dringenden Infrastrukturaufgaben nicht lösen können oder die Gemeinwesen hätten sich hoffnungslos verschuldet und dem Bürger eine enorme Steuerbelastung auferlegt. Die wirtschaftlichen Unterschiede hätten sich weiter vergrössert. In beiden Fällen wäre wohl eine verstärkte Entleerungstendenz mit mehrfach kumulierter Negativwirkung die Folge. Ich anerkenne gerne, dass in der Vergangenheit gewisse Erfolge erzielt wurden, dass die Bevölkerungsabwanderung gestoppt werden konnte und die peripheren Regionen von der allgemeinen guten Wirtschaftsentwicklung profitieren konnten. Es ist mir bei dieser Gelegenheit auch ein Anliegen, den Verantwortlichen im Bund, dem Parlament, Herrn Bundesrat Delamuraz und seinen Mitarbeitern, für das bisher bekundete Entgegenkommen, die Solidarität mit den finanzschwachen Gemeinden und die gewährte Unterstützung bestens zu danken. Die Alarmglocke aber, die das Biga mit dem erwähnten Kreisschreiben geläutet hat, ist bestimmt ernst zu nehmen; sie bestätigt, dass die Motion Steinegger nötig ist. Es ist ja bekannt, dass das Berggebiet aufgrund der bekannten Standortnachteile und gegebener MonoStrukturen heute noch krisenanfälliger ist als das schweizerische Mittelland. Und es ist eindeutig erwiesen, dass ohne Infrastrukturförderung jegliche andere Form von Förderungsmassnahmen keine Wirkung erzielen kann. Gerade im Bereich der Infrastrukturförderung liegt die grosse Stärke der Investitionshilfe. Im Gegensatz zu vielen Spezialgesetzgebungen wird die Investitionshilfe nicht sektoral, sondern gesamtheitlich eingesetzt. Wenn nun dieses in jeder Hinsicht wertvolle Instrument wirksam bleiben soll, wenn man dieses gute Werk nicht auf halbem Wege stehenlassen will, so braucht es ein Weiterführen und braucht es ein Aufstocken der Fondsgelder. Ohne Fondsäufnung wäre nicht nur die Investitionshilfe, sondern mithin die gesamte Regionalpolitik der Schweiz in Frage gestellt. Ich bitte Sie also, den Vorstoss Steinegger unbedingt als Motion zu überweisen. Den Bundesrat bitte ich, bis diese Motion wirksam wird - das dürfte 1992,1993 werden -, für die entstandenen Lücken in den verbleibenden zwei bis drei Jahren entsprechende Massnahmen zu treffen. Frau Uchtenhagen: Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion Steinegger zu unterstützen. Ich war seinerzeit bei der Schaffung des Gesetzes über die Investitionshilfe für Berggebiete Kommissionsmitglied, und eines der ganz grossen Anliegen war die Kontinuität der Regionalpolitik. Deswegen haben wir damals gegen den Willen des Bundesrates einen Fonds de roulement geschaffen, der, wenn der Stand einmal hoch genug ist, automatisch durch das Rückfliessen der Investitionshilfebeiträge wieder aufgestockt und daher selbsttragend wird. Dieses Ziel ist nie erreicht worden, und zwar, weil man zweimal bei Sparübungen die Zeit gestreckt hat, um diesen Fonds aufzubauen, aber auch immer wieder versucht hat, bei Budgetkürzungen auch diese Positionen zu kürzen. Wenn Regionalpolitik sinnvoll sein soll, muss sie ein langfristiges Anliegen sein. Für einen föderalistischen Staat ist Regionalpolitik sehr, sehr wichtig. Denn nur eine einigermassen ausgeglichene Wirtschaftsstruktur schafft die Bedingungen, die wir staatspolitisch für unser Regierungssystem brauchen. Ich bin also sehr dafür, dass man aufstockt, damit man endlich diesen Fonds de roulement hat und die Regionalpolitik sich quasi automatisch finanziert. Ich darf aber doch noch zwei kleine Bitten anbringen. Ich weiss, dass die Zuständigen und Verantwortlichen das selber wissen.

1.

Man muss sich immer wieder klar machen, dass Infrastrukturausgaben unter Umständen zwar die Bauwirtschaft beschäftigen, aber der Region nicht unbedingt qualitative Verbesserungen bringen, inbesondere werden damit keine Arbeitsplätze geschaffen. Man muss also vielleicht vermehrt Richtung qualitative Förderung gehen und schauen, dass die Investitionsbeiträge nicht nur das Bauen und die Infrastruktur, die in weiten Gegenden bereits ausgebaut ist, fördern.

2.

Wir erleben in diesem Rat immer wieder - ich bin ein typisches Beispiel dafür -, wie sich Agglomerationsvertreter sehr vehement für die regionale Wirtschaftsförderung, für die Randgebiete, für die Berggebiete, auch für die Bergbauern usw. einsetzen. Ich möchte den zuständigen Herren und wenigen Damen aus diesem Gebiet aber doch sagen: Vielleicht sollten sie sich gelegentlich auch einmal milden Problemen derAgglomeration -den Problemen der weiten Bevölkerungsschichten der Arbeitnehmer, die es vielleicht in vielen Bereichen leichter, aber in vielen, vielen anderen auch schwerer haben -auseinandersetzen und auch unsere Anliegen gelegentlich unterstützen. Aber hier geht es um die regionale Wirtschaftsförderung. Ich bitte Sie also, die Motion Steinegger zu unterstützen. On. Pini: lo ritengo di poter portare, con molto convincimento, l'appoggio e il sostegno delle regioni di montagna del Ticino, alla mozione del collega Steinegger per tre considerazioni:

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Motion Steinegger 1406 N 18 septembre 1990 Nel 1979 il predecessore dell'ori. Delamuraz, il consigliere federale Honegger, quando commentava la mia mozione tendente a coprire i servizi degli interessi passivi sulle somme anticipatamente versate da parte dei comuni per opere che poi sono sussidiate da parte della LIM, avvertiva questo Consiglio che inevitabilmente un giorno avremmo dovuto, o si avrebbe dovuto, ritoccare l'insieme del palinsesto finanziario della LIM. Nata nel 1975, la LIM e l'attuale ordinamento di legge in vigore, ivi compreso la sostanza del capitale d'investimento, hanno fatto il loro corso negli anni '80. Questa è la prima considerazione. Un esperimento di 15 anni, ed io ritengo che per questa prima considerazione, al termine del quindicennio, il Consiglio federale, senza nessun complesso di eventualmente errare, possa rivedere l'aspetto della struttura portante del finanziamento delle regioni di montagna. Seconda considerazione: L'esodo da parte delle regioni di montagna verso gli agglomerati urbani del piano è in aumento. La statistica ticinese recente -1989/90 - dice per esempio che da noi, nel mio cantone, è in aumento l'esodo da parte delle popolazioni delle valli verso gli agglomerati urbani. E' un trend negativo, è una tendenza per cui noi non possiamo fare miracoli per fermarla; ma dobbiamo, tuttavia fare tutto il possibile per poterla almeno calmare. Terza ed ultima considerazione: II rincaro. L'on Steinegger, in marzo ha presentato questa mozione. E in marzo già si avvertivano quelle che erano le spinte del rincaro. Ma l'on. Steinegger, che non è un profeta, non poteva immaginare il rincaro di oggi, autunno 1990, con la crisi del Golfo, con quello che conosciamo riguardo il costo del denaro ecc. ecc. A maggior ragione, oggi, questo aspetto rilevato dalla mozione dell'on. Steinegger a pagina 2 dev'essere ritenuto; a mio modo di vedere, da parte del Consiglio federale. Proprio per l'aspetto specifico del rincaro, tutta la struttura portante del finanziamento delle regioni di montagna deve essere rivista nel senso richiesto dalla mozione Steinegger. Ecco perché io chiedo a questo Consiglio di approvarla. Lanz: Ich möchte nicht wiederholen, was die Herren Steinegger, Aregger usw. Gescheites zu diesem Problem gesagt haben. Warum ich mich an Sie wende, hat einen anderen, einen bestimmten Grund. Ich hatte das Vergnügen, mich als Mitglied einer humanitären Organisation in Sachen Investitionen im Berggebiet zu beteiligen. Und als Mitglied der nationalrätlichen Kommission für die Verlängerung des Bundesgesetzes über Investitionen und Betriebshilfe in der Landwirtschaft habe ich mich sehr intensiv mit diesem Problem befasst und längere Gespräche mit den zuständigen landwirtschaftlichen Kreditkassen geführt. Als Mitglied dieser Kommission möchte ich mich an Sie wenden, nicht an den Herrn Bundesrat, sondern an Sie, meine Kolleginnen und Kollegen. Die ständerätliche Kommission und der Ständerat haben das Gesetz über Investitionskredite behandelt und gestern verabschiedet. Die ständerätliche Kommissionsmehrheit hat seinerzeit beantragt, dass Investitionskredite und Betriebshilfe so einzusetzen seien, dass unter anderem auch die naturnahe Bewirtschaftung gefördert werde. Das war die Meinung der ständerätlichen Kommissionsmehrheit. Der Ständerat hat diese Fassung abgelehnt. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen schriftlich geben, dass dieses Problem wieder in unseren Rat kommen wird. Wenn wir Sozialdemokraten jetzt wie ein Mann hinter dieser Motion stehen, denken Sie dann bitte auch an unsere Anliegen. Ich danke Ihnen heute schon dafür. Büttiker: Ich bin für die Unterstützung der Motion Steinegger. Wir müssen im grösser werdenden Europa unsere wirtschaftlich schwächeren Regionen durch eine gezielte Regionalpolitik stärken, durch eine kluge Wirtschaftsförderung, die auch auf ordnungspolitische Bedenken Rücksicht nimmt. Dies ist zum Beispiel im solothurnischen Thal hervorragend gelungen, indem durch eine vorbildliche Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden, den Kantonen und den Gemeinden und nicht zuletzt dank des IHG der wirtschaftliche Einbruch Anfang der siebziger Jahre aufgefangen werden konnte. Es ist gelungen, mit einem Entwicklungskonzept 1 die monokulturartigen Industriebetriebe im Thal zu korrigieren und mit einem Entwicklungskonzept 2 - das vor kurzem auf die Beine gestellt wurde - und dank der IHG-Beiträge eine gesunde Entwicklung dieser Region einzuleiten. Zusammenfassend kann man sagen: Es ist nicht allein wegen, aber nicht zuletzt dank dieser Unterstützung des Bundes gelungen, in dieser strukturschwachen Region, in einem kompakten Raum, im Zusammenhang mit der Bevölkerung mindestens teilweise einen wirtschaftlichen Beschäftigungseinbruch zu verhindern. In diesem Sinne möchte ich Ihnen beliebt machen, den Vorstoss Steinegger als Motion zu überweisen. Frau Haering Binder: Lassen Sie mich ganz kurz einige kritische Bemerkungen anbringen. Auch ich bin Mitglied der beratenden Kommission des Bundesrates für regionale Wirtschaftsförderung. Auch ich bin frustriert darüber, dass wir als Kommissionsmitglieder nicht rechtzeitig und nicht direkt über den Stand dieser Wirtschaftsförderung orientiert wurden. Und auch ich unterstütze den Vorstoss von Herrn Steinegger und bitte Sie, ihn in der Form der Motion zu überweisen. Aber ich mag nicht in diesen eintönigen Chor nach mehr Geld im Berggebiet einstimmen, und dies aus zwei Gründen:

1.

Nur Finanzhilfe und nur Infrastrukturbauten im Berggebiet schaffen keine langfristigen Arbeitsplätze in diesen Regionen. Sie fördern im wesentlichen die Bauwirtschaft, und dies nicht nur im Berggebiet, sondern ebenfalls im Unterland. Sie stabilisieren die Wirtschaftsstruktur des Berggebiets nicht.

2.

Die wirksamste Berghilfe würde in den Grossagglomerationen des Unterlandes ansetzen. Hier, in den Wasserköpfen, muss gebremst werden, wenn in den Berggebieten strukturelle Veränderungen ermöglicht werden sollen. Mit dem Beschluss des Bundesrates, den öffentlichen Agglomerationsverkehr ebenfalls mit Treibstoffgeldern zu finanzieren und damit zu fördern, haben Sie allerdings vor kurzem gerade das Gegenteil davon gemacht. Die Kommission für regionale Wirtschaftsförderung hat sich entsprechend, aber leider erfolglos, dagegen gewehrt. Wenn Sie also wirklich etwas für die Wirtschaftsstruktur im Berggebiet und nicht nur für die Bauwirtschaft tun wollen, müssen sie die Regionalpolitik konsequent durchführen, und das heisst: sie muss alle Regionen betreffen. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Comme vous l'avez vu, le Conseil fédéral, dans sa réponse écrite à la motion de M. Steinegger, demande de transformer celle-ci en postulat. Il avait eu naturellement la même réponse à la motion Gadient au Conseil des Etats, où l'opinion du Conseil fédéral n'avait été suivie par aucun député. C'est une motion adoptée à l'unanimité de la petite Chambre qui a été avancée sur un plateau d'argent au Conseil fédéral. Je n'aurai pas d'illusions trop considérables aujourd'hui et je sens bien que le courant est favorable à reconnaître la motion et à la transmettre en tant que telle au Conseil fédéral. Cependant, j'aimerais vous mettre en garde contre le danger de méthodes un peu expéditives qui consistent à vouloir prendre des options sur les budgets futurs, alors même qu'une politique financière cohérente doit, à un moment donné, pouvoir faire le point, appréhender l'ensemble de la question et, ensuite, ordonner les priorités en fonction des moyens. Je constate tout de même que si le Conseil fédéral, avec la complicité du Parlement, n'avait pas conduit une politique rigoureuse en matière de bugets publics, ceux-ci connaîtraient un taux de croissance absolument déraisonnable qui serait lui-même une contribution irresponsable à la cherté et à l'inflation. Or, dans ces budgets, tout est prioritaire: l'aide à la montagne, la construction des routes nationales, 700 millions de francs pour le désendettement des pays du tiers-monde. Enfin, tout cela se tient et vous devinez bien qu'il faut se livrer, à un moment donné, à un arbitrage portant sur l'ensemble de la question. Donc, une option consistant à dire qu'il y aura nécessairement priorité aux crédits pour la montagne, par rapport aux autres fonctions, ne me paraît pas une bonne solution. C'est la -- 4 of 6 -18. September 1990 N 1407 Arbeitslosenversicherungsgesetz. Revision raison pour laquelle le Conseil fédéral plaide pour la transformation en postulat. Quant au fonds, je considère sans doute l'instrument dont nous disposons ici, afin d'aider aux investissements dans les régions de montagne, comme un instrument qui n'est pas celui des bons sentiments que l'on devrait porter aux montagnards mais comme l'expression d'un acte d'équité, de solidarité active, d'un acte d'harmonie. Telles sont les caractéristiques de cette politique. Que cette politique, selon certains d'entre vous, ne soit pas assez richement dotée et que l'assèchement graduel de ce fonds pour la LIM soit sujet à des préoccupations, je le comprends parfaitement. Je ne souhaiterais moi aussi rien d'autre que de renforcer la dotation de ce fonds pour pouvoir faire en moins de temps un peu plus de choses en matière d'investissements dans les zones de montagne. Mais, ne me faites pas dire que la politique à l'égard de la montagne est une politique de discours seulement et non une politique d'actes. Je constate qu'au titre de la LIM, près de 100 millions de francs irrigueront l'année prochaine les régions de montagne pour les équipements collectifs: 56 millions au budget, plus une bonne quarantaine qui reviendront des amortissements achevés. Je constate que, en outre, nous venons de discuter de l'amélioration aux logements en zone de montagne. Vous avez là un autre instrument qui vient compléter celui dont nous parlons maintenant. Je constate que le troisième secteur d'aide à la montagne sont les aides pour l'agriculture de montagne qui s'ajoutent, elles aussi, à ces montants. Ne dites donc pas que nous sommes en train de ronronner avec des discours, qu'il n'y a que des symboles et pas d'actes. Il y a là une réalité substantielle et je suis prêt à suivre ceux qui souhaitent l'augmenter encore. C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral accepte le postulat. Pourtant, j'aimerais qu'il soit quand même dit équitablement ce qui a déjà été fait, et ce qui continue à l'être, en faveur de la montagne. Pour terminer, je regrette que la commission consultative n'ait semble-t-il pas tenu le rythme que d'aucuns auraient souhaité qu'elle tienne. J'observe cependant que la question de la motion Steinegger, déposée au début du mois de mars de cette année, a été évoquée en commission lors de sa séance du

28.

mars. Je ne sais si les honorables préopinants n'ont pas participé à cette séance ou s'ils en ont perdu le souvenir, mais en me recommandant pour que le rythme des séances soit plus soutenu à l'avenir, je leur fais observer qu'à la séance du

28.

mars il a bel et bien été question de la motion de M. Steinegger. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Motion 119 Stimmen Für Ueberweisung als Postulat 8 Stimmen #ST# 89.062 Arbeitslosenversicherungsgesetz. Revision Loi sur l'assurance-chômage. Révision Botschaft und Gesetzentwurf vom 23. August 1989 (BBIIII, 377) Message et projet de loi du 23 août 1989 (FF III, 369) Beschluss des Ständerates vom 7. März 1990 Décision du Conseil des Etats du 7 mars 1990 Kategorie l, Art. 68 GRN - Catégorie l, art. 68 RCN Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Allenspach, Berichterstatter: Das Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982 hat sich nach übereinstimmender Meinung bewährt. Der Kerngehalt dieses Gesetzes wird deshalb durch die beantragte Revision nicht in Frage gestellt. Die Revision wurde eingeleitet, weil sich erstens aufgrund der gemachten Erfahrungen administrative Vereinfachungen aufdrängen, weil zweitens die finanzielle Selbstbeteiligung des Arbeitgebers bei Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen herabgesetzt werden sollte, damit diese beiden Instrumente besser zum Tragen kommen, und weil drittens die Frage der Behandlung der wetterbedingten Arbeitsausfälle im Arbeitslosenversicherungssystem überprüft werden musste. Die Revisionsvorlage ist im Ständerat gut aufgenommen worden. Als Erstrat hat er sich -von wenigen Ausnahmen abgesehen - den bundesrätlichen Revisionsanträgen angeschlossen. Die Diskussionen in der nationalrätlichen Kommission waren gewissermassen ein Spiegelbild der ständerätlichen Erörterungen. Die Kommissionsmehrheit folgte praktisch vollumfänglich den Beschlüssen des Ständerates. Die wichtigsten der in der Kommission erörterten Revisionsvorschläge betrafen folgende Punkte:

1.

Das zivilstandsunabhängige Taggeld: Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes bestimmt, dass das volle Taggeld bei Ledigen

70.

Prozent, bei Verheirateten und Unterstützungspflichtigen

80.

Prozent des versicherten Verdienstes beträgt. Der Bundesrat schlägt neu ein vereinheitlichtes Taggeld für alle von

80.

Prozent vor. Ständerat und nationalrätliche Kommission stimmen dieser Heraufsetzung des Taggeldes der ledigen Arbeitslosen von 70 auf 80 Prozent zu.

2.

Die Degression des Taggeldes: Gemäss Artikel 22 Absatz 3 des Gesetzes wird das Taggeld nach Bezug von 85 Taggeldern um 5 Prozent und nach Bezug von 170 Taggeldern noch einmal um 5 Prozent gekürzt, um den Arbeitslosen damit ein Zeichen zu geben und auch um sanften Druck auszuüben, damit sie sich um eine Arbeit bemühen. Diese Taggelddegression ist verschiedentlich kritisiert worden. Bundesrat und Ständerat halten an ihr fest. Sie haben aber den Personenkreis, der von der Degression ausgenommen ist, erweitert. Eine Herabsetzung des Taggeldes wird bei bescheidenen Taggeldern, bei über 45jährigen Arbeitslosen und bei Invaliden überhaupt nicht vorgenommen. Der Bundesrat kann zudem bei andauernder Arbeitslosigkeit allgemein oder für besonders hart getroffene Versichtertengruppen weitere Ausnahmen vorsehen. Die nationalrätliche Kommission hat sich dem Bundesrat und dem Ständerat angeschlossen. Sie tritt grundsätzlich für Beibehaltung der Taggelddegression ein. Sie will aber den Bundesrat ermächtigen, Härtefälle zu vermeiden und zusätzliche Gruppen von schwer vermittelbaren Arbeitslosen von der Degression ausnehmen zu können. Da hier ein Minderheitsantrag vorliegt, wird diese Frage den Rat ebenfalls beschäftigen.

3.

Der Taggeldanspruch: Das Gesetz stellt in Artikel 27 eine Beziehung zwischen Versicherungsdauer und dem Taggeldanspruch her. Wer länger Beiträge bezahlt hat, kann im Falle von Arbeitslosigkeit auch länger Taggelder beziehen. Dieser Grundsatz wurde in der Kommission von keiner Seite in Frage gestellt. Der Bundesrat will an den bisherigen Höchstansprüchen festhalten; der Ständerat vertritt die gleiche Auffassung. Er hat aber die Kompetenz des Bundesrates, bei andauernder erheblicher Arbeitslosigkeit eine höhere Anzahl Taggelder festzusetzen als gesetzlich vorgesehen, noch ausgeweitet. Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission hat sich vollumfänglich dem Ständerat angeschlossen. Eine Kommissionsminderheit will indessen die Taggeldbezugsdauer generell wesentlich erhöhen, zum Teil nahezu verdoppeln. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.

4.

Karenztag zu Lasten der Arbeitgeber: Sowohl bei Kurzarbeits- als auch bei Schlechtwetterentschädigungen hat der Arbeitgeber neben den Sozialversicherungsprämien monatlich noch einen vollen Karenztag zu seinen eigenen Lasten zu übernehmen. Diese finanzielle Selbstbeteiligung hat offensichtlich viele Arbeitgeber veranlasst, auf Kurzarbeit oder Schlechtwetterentschädigung zu verzichten und statt dessen Entlassungen vorzunehmen. Die sozialen Folgen von Entlassungen sind weit schwerwiegender als jene von Kurzarbeit -- 5 of 6 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Steinegger Investitionshilfe für Berggebiete Motion Steinegger Aide aux investissements dans les régions de montagne In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.397 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.09.1990 - 08:00 Date Data Seite 1403-1407 Page Pagina Ref. No 20 018 961 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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