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Entscheid

90-411

Verwaltungsbehörden 02.10.1991 90.411

2. Oktober 1991Deutsch14 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

in Zusammenarbeit mit den Kantonen den Einstieg in Drogenkonsum und Drogenabhängigkeit durch umfassende prophylaktische Massnahmen, insbesondere durch entsprechende Hilfe an Eltern, Lehrer, Ausbildner und an die Jugendlichen selbst sowie durch Reduktion des Drogenangebots, zu vermindern;

2.

die Betreuung von Drogenabhängigen mit dem längerfristigen Ziel der Drogenabstinenz und Wiedereingliederung in Gesellschaft und Arbeitswelt zu verstärken;

3.

den Kampf gegen alle Formen des Drogenhandels wirksam zu intensivieren;

4.

die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Produktion und Handel mit Drogen auszubauen. Ausserdem sollen verschiedene in der politischen und öffentlichen Diskussion um die Drogenpolitik häufig verwendete Begriffe klar definiert werden. Texfe de la motion du 2 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres une révision de la loi fédérale sur les stupéfiants et éventuellement des autres dispositions légales en la matière afin d'atteindre les objectifs suivants:

1.

limiter, en collaboration avec les cantons, la consommation de la drogue et la dépendance par des mesures prophylactiques générales, en particulier par une aide appropriée aux parents, aux enseignants, aux éducateurs et aux jeunes euxmêmes, ainsi que par la réduction de l'offre de drogue;

2.

prendre soin des personnes dépendantes en vue de les faire parvenir à long terme à une abstinence totale et clé les réintégrer dans la société et dans le monde du travail;

3.

intensifier la lutte contre toutes les formes de commerce de drogue;

4. développer la collaboration internationale en vue de lutter contre la production et le commerce de la drogue. De plus, il y a lieu de définir clairement certaines notions souvent évoquées dans les discussions politiques et publiques portant sur la lutte contre la drogue. Frau Spoerry unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Am 13. März 1990 reichten Ständerat Bühler und Nationalrat Zwingli gleichlautende Motionen ein, in denen sie eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes verlangten. In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat, die Motion Bühler in ein Postulat umzuwandeln, da eine Gesetzesrevision nicht zwingend sei, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Die Motion wurde am 2. Oktober 1990 mit 16 zu 1 Stimmen vom Ständerat angenommen. Am 24. Juni hörte die Kommission mehrere Fachleute aus verschiedenen Regionen und verschiedener Richtung sowie zwei ehemalige Drogenabhängige zu Drogenproblemen an. Die Fachleute unterstrichen nachdrücklich, dass es eine einzige gute Lösung für die Bewältigung der Probleme nicht gebe. Die Anhörung zeigte, dass die schweizerische Drogenpolitik über keine klare Konzeption verfügt und Widersprüche aufweist. Darüber hinaus existiert zwischen Bund und Kantonen und zwischen den Kantonen selbst keine Koordination. Des weiteren waren sich alle Experten einig, dass bestimmte Massnahmen ohne internationale Koordination nur schwer ergriffen werden können. Aus den Beratungen in der Sitzung vom 21. August 1991 ergab sich klar, dass künftig auf Bundesebene eine zusammenhängende Drogenpolitik formuliert werden muss. Es ist notwendig, eine Konzeption auszuarbeiten und Zielefestzulegen. Es muss angestrebt werden, die bestehenden Widersprüche zu beseitigen und milden Kantonen zusammenzuarbeiten. Die Kommission hat bereits am 22. November 1989 in Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Rechsteiner (87.232) eine Motion angenommen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament so schnell wie möglich eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Bereich der Drogenbekämpfung zu unterbreiten. Der Nationalrat hat die Motion am 26. September 1990 überwiesen; die Kommission des Ständerates hat den gleichen Antrag am 16. August 1991 gestellt. Die Nationalratskommission hatte mit ihrer eigenen Motion keinen bestimmten Weg in der Drogenpolitik vorgeschlagen, sondern den Entscheid über die zu wählende Stossrichtung bewusst dem Bundesrat überlassen, wobei dieser die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Drogenbericht berücksichtigen soll. Daraus ergab sich die Frage, wie die Motion Bühler zu interpretieren sei, da sie in ihrem Punkt 2 gewisse Optionen vorwegzunehmen scheint. Wenn sie in einem weiten Sinne interpretiert wird, dürfte sie die laufenden Bemühungen im Be,reich der Prévention und der Forschung, einschliesslich die kontrollierte Drogenabgabe während einer Versuchsphase, nicht gefährden. Die Kommission erachtet diese weite Interpretation als notwendig. Ein wichtiger Punkt der Motion ist für die Kommission auch die Notwendigkeit einer Klarstellung der im Zusammenhang mit Drogenfragen verwendeten Begriffe. Die Auseinandersetzung mit der Drogenproblematik zeigt, dass unterschiedliche Interpretationen vorkommen, was die politischen Entscheide erschwert. Mme Spoerry présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: Le 13 mars 1990, M. Bühler, conseiller aux Etats, et M. Zwingli, conseiller national, ont déposé une motion identique demandant la révision de la loi fédérale sur les stupéfiants. Dans sa réponse, le Conseil fédéral a proposé de transformer la motion Bühler en postulat car une réforme de la législation n'est pas indispensable pour atteindre les buts visés. Cette motion a été acceptée par 16 voix contre 1 au Conseil des Etats le 2 octobre 1991.

4. développer la collaboration internationale en vue de lutter contre la production et le commerce de la drogue. De plus, il y a lieu de définir clairement certaines notions souvent évoquées dans les discussions politiques et publiques portant sur la lutte contre la drogue. Frau Spoerry unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Am 13. März 1990 reichten Ständerat Bühler und Nationalrat Zwingli gleichlautende Motionen ein, in denen sie eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes verlangten. In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat, die Motion Bühler in ein Postulat umzuwandeln, da eine Gesetzesrevision nicht zwingend sei, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Die Motion wurde am 2. Oktober 1990 mit 16 zu 1 Stimmen vom Ständerat angenommen. Am 24. Juni hörte die Kommission mehrere Fachleute aus verschiedenen Regionen und verschiedener Richtung sowie zwei ehemalige Drogenabhängige zu Drogenproblemen an. Die Fachleute unterstrichen nachdrücklich, dass es eine einzige gute Lösung für die Bewältigung der Probleme nicht gebe. Die Anhörung zeigte, dass die schweizerische Drogenpolitik über keine klare Konzeption verfügt und Widersprüche aufweist. Darüber hinaus existiert zwischen Bund und Kantonen und zwischen den Kantonen selbst keine Koordination. Des weiteren waren sich alle Experten einig, dass bestimmte Massnahmen ohne internationale Koordination nur schwer ergriffen werden können. Aus den Beratungen in der Sitzung vom 21. August 1991 ergab sich klar, dass künftig auf Bundesebene eine zusammenhängende Drogenpolitik formuliert werden muss. Es ist notwendig, eine Konzeption auszuarbeiten und Zielefestzulegen. Es muss angestrebt werden, die bestehenden Widersprüche zu beseitigen und milden Kantonen zusammenzuarbeiten. Die Kommission hat bereits am 22. November 1989 in Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Rechsteiner (87.232) eine Motion angenommen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament so schnell wie möglich eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Bereich der Drogenbekämpfung zu unterbreiten. Der Nationalrat hat die Motion am 26. September 1990 überwiesen; die Kommission des Ständerates hat den gleichen Antrag am 16. August 1991 gestellt. Die Nationalratskommission hatte mit ihrer eigenen Motion keinen bestimmten Weg in der Drogenpolitik vorgeschlagen, sondern den Entscheid über die zu wählende Stossrichtung bewusst dem Bundesrat überlassen, wobei dieser die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Drogenbericht berücksichtigen soll. Daraus ergab sich die Frage, wie die Motion Bühler zu interpretieren sei, da sie in ihrem Punkt 2 gewisse Optionen vorwegzunehmen scheint. Wenn sie in einem weiten Sinne interpretiert wird, dürfte sie die laufenden Bemühungen im Be,reich der Prévention und der Forschung, einschliesslich die kontrollierte Drogenabgabe während einer Versuchsphase, nicht gefährden. Die Kommission erachtet diese weite Interpretation als notwendig. Ein wichtiger Punkt der Motion ist für die Kommission auch die Notwendigkeit einer Klarstellung der im Zusammenhang mit Drogenfragen verwendeten Begriffe. Die Auseinandersetzung mit der Drogenproblematik zeigt, dass unterschiedliche Interpretationen vorkommen, was die politischen Entscheide erschwert. Mme Spoerry présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: Le 13 mars 1990, M. Bühler, conseiller aux Etats, et M. Zwingli, conseiller national, ont déposé une motion identique demandant la révision de la loi fédérale sur les stupéfiants. Dans sa réponse, le Conseil fédéral a proposé de transformer la motion Bühler en postulat car une réforme de la législation n'est pas indispensable pour atteindre les buts visés. Cette motion a été acceptée par 16 voix contre 1 au Conseil des Etats le 2 octobre 1991.

Lors d'une audition le 24 juin 1991, la commission avait déjà entendu plusieurs experts de différentes régions et de différentes tendances ainsi que deux anciens toxicomanes sur les problèmes de la drogue. Les experts ont expressément souligné qu'il n'existe pas une bonne et unique solution assurant la résolution du problème. L'audition a montré que la politique de la drogue en Suisse n'a -- 1 of 3 -Motion du Conseil des Etats. Politique de la drogue 1800 N 2 octobre 1991 pas de concept précis et qu'elle présente des contradictions. D'autre part, il n'y a pas de coordination entre la Confédération et les cantons ainsi qu'entre les cantons eux-mêmes. Les experts étaient tous d'accord pour dire qu'il sera difficile de prendre certaines mesures sans coordination internationale. Il est clairement ressorti des débats de la séance de commission du 21 août 1991 qu'il faut dorénavant définir, au niveau de la Confédération, une politique cohérente. Il est nécessaire d'établir un concept et de se fixer des buts. Il faut essayer d'éliminer les contradictions existantes et travailler en collaboration avec les cantons. La commission a déjà accepté le 22 novembre 1989 une motion en rapport avec l'initiative parlementaire Rechsteiner (87.232) qui charge le Conseil fédéral de soumettre au Parlement aussi vite que possible une révision de la loi fédérale sur les stupéfiants dans le domaine de la lutte contre la drogue. Le Conseil national l'a transmise le 26 septembre 1990 et la commission du Conseil des Etats a fait la même proposition le

16 août 1991. Dans sa propre motion, la commission du Conseil national n'avait pas proposé un chemin à suivre pour la politique de la drogue mais avait sciemment laissé au Conseil fédéral le choix de la direction, laquelle doit prendre en considération les résultats de la procédure de consultation touchant aux problèmes de la drogue. Par la suite, elle s'est demandée comment il fallait interpréter la motion (Bühler) du Conseil des Etats puisqu'elle donne, au point 2, une certaine option à la politique de la drogue. Si elle est interprétée de manière large, elle ne mettra pas en péril les efforts qui sont en cours, soit les projets dans le domaine de la prévention et de la recherche, y compris la distribution de drogue sous contrôle durant une phase d'essai. La commission estime qu'une interprétation large est nécessaire. Pour la commission, un point important de la motion est aussi la nécessité de clarifier les concepts utilisés dans le domaine de la politique de la drogue. L'analyse des problèmes de la drogue montre qu'il existe différentes interprétations. Il est ainsi plus difficile de prendre des décisions politiques. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt mit 17 zu 2 Stimmen, die Motion zu überweisen. Proposition de la commission La commission propose par 17 voix contre 2 de transmettre la motion. Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Rechsteiner: Der Presse können wir heute entnehmen, dass der Bundesrat gemäss Aussagen von Bundespräsident Cotti an der Drogenkonferenz offenbar keine Revision des Betäubungsmittelgesetzes vorzulegen beabsichtigt. Ich bin sehr erstaunt über diese Mitteilung, die das Parlament der Presse entnehmen muss. Sie können sich erinnern, dass wir im Nationalrat unlängst eine Motion verabschiedet haben, welche eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes in Richtung des Drogenberichtes verlangt hat. Der Ständerat hat dieser Motion ebenfalls zugestimmt. Das Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen hat eine mehrheitlich zustimmende Haltung zu diesem Drogenbericht ergeben. Ich bin sehr erstaunt darüber, dass Bundespräsident Cotti offenbar eine andere Haltung vertritt, obwohl eine Motion ein verbindlicher Rechtsetzungsauftrag ist. Bundespräsident Cotti: Ich kann Ihnen aufgrund der näheren Abklärungen, die besonders in den letzten Monaten stattgefunden haben, und aufgrund der gestrigen allgemeinen und breiten Drogenkonferenz eine Mitteilung machen, die es mir in gewissem Sinne erlaubt, die Haltung, die der Bundesrat vor dem Ständerat eingenommen hat, etwas zu ändern. Gestern fand die erste Drogenkonferenz statt, an der alle Kantone vertreten waren; ferner waren auch die betroffenen interkantonalen Gremien sowie der Schweizerische Städteverband vertreten. Es hat sich herausgestellt - ich richte dies besonders an die Adresse der Präsidentin der Kommission und an die Kommission selbst -, dass der Wille zum Handeln sowohl bei den Kantonen wie beim Bund tatsächlich die Oberhand über jede ideologische Begutachtung dieser Problematik gewinnt. Der Präsident der Drogenkommission war ebenfalls anwesend. Die alten bestehenden oder vermeintlichen Gräben zwischen den Landesteilen scheinen sich gegenüber diesem Willen zum Handeln zu schliessen. Ich konnte feststellen, dass die neue Drogenpolitik, der neue Einsatz des Bundes, von den Kantonen getragen wird. Dieser Einsatz wurde schon im Frühjahr mitgeteilt. Wir arbeiten zurzeit an der Entwicklung der verschiedenen Zielvorgaben. Wenn ich den Inhalt der Motion lese, kann ich feststellen, dass Bundesrat und Kantone im Sinne der hier erwähnten Zusammenarbeit alle in dieser Motion enthaltenen Elemente zurzeit bearbeiten. Kein einziges Element ist im gestern besprochenen Programm nicht enthalten. Ich muss nur hinzufügen, dass sich alle diese Elemente durchaus ohne Revision des Geset•zes rechtfertigen lassen und realisiert werden können, bis auf Punkt 4, die internationale Zusammenarbeit. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat eine Gesetzesrevision in Richtung Unterzeichnung einzelner internationaler Konventionen bringen wird, von denen die Schweiz als einziges europäisches Land allzulange fernblieb. Ich erkläre, dass ich die Motion mit dem Hinweis annehme, dass nur dort eine Gesetzesänderung und eine rechtliche Grundlage geschaffen werden muss, wo die heutige ungenügend ist. Ich erwähne die gestern lange diskutierten wissenschaftlichen Versuche, die sicher auch in irgendeiner Form in dieser Motion subsumiert sind. Zu diesen Versuchen brauchen wir überhaupt keine Gesetzesänderung; wir können sie realisieren und sind daran, es zu tun, auch ohne Gesetzesrevision. In diesem Sinne kann ich die Motion annehmen. Frau Spoerry, Berichterstatterin: Ich danke Herrn Bundespräsident Cotti für seine Ausführungen. Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Kantone sich bemühen, ihre Drogenpolitik besser zu koordinieren, und dass man auf dem Wege ist, heute bestehende Widersprüche abzubauen. Ich glaube, dass ich im Namen der Kommission sprechen darf, wenn ich sage, dass wir die Motion Bühler bzw. die Motion unseres Kollegen Zwingli so verstehen, dass nur diejenigen Gesetzesänderungen vorgenommen werden sollen, die notwendig sind, um die bisherige Drogenpolitik den neuen Erfordernissen anzupassen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die gezielte, kontrollierte Drogenabgabe im Sinne von Versuchen aufgrund der heutigen Gesetzgebung möglich ist. Aber eine Lücke besteht offensichtlich bei der Koordination auf internationaler Ebene, wo eine verstärkte Zusammenarbeit dringend notwendig ist. Die Kommission und die von der Kommission angehörten Experten sind einhellig der Meinung, dass nachhaltige Erfolge in der Drogenpolitik ohne internationale Koordination kaum zu erzielen sind. Die Schaffung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ist daher dringend notwendig. Wir danken Herrn Bundespräsident Cotti, wenn er unsere Motion in diesem Sinne annimmt. Wir bitten den Rat, die Motion zu unterstützen. Ueberwiesen - Transmis -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Ständerates (Bühler) Koordinierte Drogenpolitik Motion du Conseil des Etats (Bühler) Politique coordonnée de la drogue In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.411 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.10.1991 - 08:00 Date Data Seite 1799-1800 Page Pagina Ref. No 20 020 347 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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