90-437
Verwaltungsbehörden 20.09.1990 90.437
20. September 1990Deutsch16 min
Source admin.ch
20. September 1990 635 Postulat Gadient Huber: Ich bitte Sie, dem Vorstoss von Herrn Miville in der Form der Motion zuzustimmen. Ich lasse mich von folgenden Ueberlegungen leiten. Ich attestiere Herrn Miville, dass er uns mit ausserordentlichem Geschick ein primär lokales Problem seines Lebensraum'es vorgetragen hat. Wir haben uns im Zusammenhang mit dem Flugplatz im Elsass an den Kosten beteiligt, wir kennen das Problem des Zivilschutzes in Ihrem Kanton, und wir wissen auch, welche Grundhaltung eingenommen wurde gegenüber Energieproduktionsanlagen unmittelbar an den Grenzen. Ich muss Ihnen aber sagen, dass das Problem auch ein allgemeines ist. Das erleben wir sogar in Flächenkantonen. Herr Bundesrat Villiger kennt fraglos die sogenannte Schützenmatte in Lenzburg, wo seit der Zeit des Vorderladers oder noch früher geschossen wird. Lieber dieses Gebiet ist im Zusammenhang mit der Schiesstätigkeit eine Umweltverträglich-keitsprüfung durchgeführt worden. Es sind ganz erhebliche rechtliche Probleme aufgetreten, die sogar zu einer Einstellung der Schiesstätigkeit an diesem traditionellen Ort führen könnten. Wir stehen vor der Frage: Ausserdienstliche Schiesspflicht an ungünstigen und an relativ günstigen Orten weiterführen, ja oder nein? Wir müssen eindeutig antworten: Ja- aber mit den nötigen Lärmschutzmassnahmen. Es ist situativ zu entscheiden, welche Lärmschutzmassnahmen anzubringen sind, wo sie anzubringen sind. Ich bin der Meinung, obwohl der Anfang meines Votums anders getönt hat - es ginge darum, den Hintergrund vielleicht etwas herauszuarbeiten -, dass das Problem eben nicht nur ein lokales, sondern ein generelles ist. Weil es ein generelles ist und weil wir der Meinung sind, dass an der ausserdienstlichen Schiesspflicht festgehalten werden muss, würde ich Ihnen empfehlen, dem Vorstoss von Herrn Miville in der Form der Motion zuzustimmen. Ruesch: Es tut Herrn Bundesrat Villiger leid, dass er diese Motion ablehnen muss. Ich begreife, dass es ihm leid tut. Aber uns muss es nicht leid tun, diese Motion zu unterstützen, erheblich zu erklären und zu überweisen. Der Nationalrat hat ein Zeichen gesetzt zugunsten des ausserdienstlichen Schiesswesens, indem er alle Vorstösse abgelehnt hat, die dieses ausserdienstliche Schiesswesen erledigen wollten. Und ich meine, der Ständerat hat heute die Gelegenheit, nachzudoppeln und das zu unterstützen, was der Nationalrat bereits getan hat. Persönlich bin ich als ehemaliger Truppenkommandant vom Wert dieses ausserdienstlichen Schiesswesens immer noch überzeugt, und zwar nicht nur wegen der Ausbildung, sondern auch wegen der Integrationswirkung in der Truppe. Dieses Zeichen dürfen wir setzen. Wir sind nicht an den Finanzplan des Bundesrates gebunden. Wir werden uns dann später über die Kredite unterhalten. Ich bitte Sie, im Interesse unserer Schützen und der Umwelt Herrn Miville zuzustimmen. Bühler: Auch ich bin der Meinung, dass die Motion erheblich erklärt werden soll. Ich habe aber eine Detailfrage. Wir haben alles Interesse daran, dass Schiessplätze regionalisiert werden. Besteht eine Möglichkeit, dass insbesondere regionale Schiessplätze eine solche Unterstützung oder Subvention erhalten? Wenn ja, haben wir zwei Ziele erreicht, nämlich dass nicht überall und an jedem Ort geschossen werden muss und Lärm produziert wird, sondern dass wir das ganze regionalisieren können. Ich glaube, die Motion schliesst nicht aus, dass nicht in jedem Falle eine Subvention für den Lärmschutz bei Schiessanlagen gesprochen werden muss, sondern dass man hier differenziert vorgehen kann. Miville: Ich danke eigentlich für die Diskussion, die hier stattgefunden hat. Ich möchte Herrn Bundesrat Villiger noch folgendes sagen: Der erste Teil seiner Ausführungen war eine Erklärung, dass die Gesetze in diesem Land das und das vorschreiben und 12-S dass die Verordnungen so und so formuliert sind; dass das immer so gewesen sei. Also eine Argumentation de lege lata, wie die Juristen sagen. Mir geht es hier um die /ex ferenda: Wo sich Zustände als unhaltbar, als mehr und mehr unhaltbar erweisen, ist das Parlament aufgerufen, die entsprechenden Bestimmungen zu ändern. Deshalb reiche ich eine Motion ein und unter keinen Umständen ein Postulat. Der zweite Teil seiner Ausführungen betraf die finanzielle Seite: Da habe ich nun Verständnis für Sie, Herr Bundesrat Villiger, wenn ich an diefinanzielle Belastung des Bundes denke. Das kann mich aber von meiner Absicht nicht abbringen, weil ich dieses Anliegen als durch und durch gerechtfertigt erachte. Das alles verbinde ich nun noch mit dem Wunsch, dass im Bunde nie für Dümmeres Geld ausgegeben wird als für das, was ich hier beantrage. Bundesrat Villiger: Noch eine kurze Bemerkung: Herr Miville hat mit seiner letzten Bemerkung recht, aber ich würde bestreiten, dass das im EMD der Fall ist. Ich habe gehört, was hier gesagt worden ist. Sie sind natürlich völlig frei zu beschliessen, wie Sie wollen. Herr Miville hat sicher recht, wenn er die Form der Motion wählt für sein Anliegen, denn es braucht eine Gesetzesänderung. Herr Ruesch hat mit leisem Lächeln gesagt, er würde dann beim Budget wieder daran denken. Ich denke dann auch wieder daran. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man neuen Anliegen, die populär sind, in den beiden Räten relativ häufig zustimmt. Wenn dann aber in Form des Budgets und des Finanzplans die Rechnung präsentiert wird, tönt es häufig anders, und unter dem Titel der Opfersymmetrie und der pauschalen Reduktion werden dann Dinge betroffen, die vielleicht noch wichtiger wären als das, was man vorher bewilligt hat. Ich würde also, wenn ich das den Herren Ruesch, Huber und Miville sagen darf, im Falle Ihrer Zustimmung zur Motion Miville sehr intensiv auch mit Ihrer Gnade bei den Budgetverhandlungen rechnen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 32 Stimmen (Einstimmigkeit) #ST# 90.437 Postulat Gadient Schaffung eines Bundesamtes für Kommunikation Création d'un office fédéral de la communication Wortlaut des Postulates vom 20. März 1990 Kommunikations- und Medienpolitik stehen im Umbruch. In den letzten Jahren ist ein beeindruckendes Gesetzgebungsprogramm eingeleitet und zum Teil verabschiedet worden. Zu denken ist an den Verfassungsartikel 55bis betreffend Radio und Fernsehen, verschiedene Bundesbeschlüsse im Medienbereich und an den Entwurf des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen. Aehnliches gilt für den Kommunikationsbereich, wo das Fernmeldegesetz das 1922 in Kraft gesetzte Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetz ablösen soll und eine neue europakonforme Fernmeldeordnung geschaffen werden muss. Der Vollzug dieser Erlasse, die eine Oeffnung und Liberalisierung bringen, ist mit zahlreichen arbeitsintensiven Aufgaben verbunden. Beide Bereiche, Telekommunikation und elektronische Medien, sind eng miteinander verknüpft.
-- 1 of 3 --
Protection du tracé des voies navigables. 636 20 septembre 1990 Heute werden die Aufgaben im Medien- und Telekommunikationsbereich von wenigen Leuten im Generalsekretariat des EVED bewältigt. Dies war bisher äusserst rationell und zweckmässig. Mit Blick auf die kommenden Aufgaben genügt diese rudimentäre Organisationsstruktur nicht mehr. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, die Errichtung eines Bundesamtes für Kommunikation zu prüfen. Texte du postulat du 20 mars 1990 La politique des médias et de la communication est en mutation. Ces dernières années, um imposant programme législatif a vu le jour et a été partiellement approuvé. Preuves en sont l'article 55bis de la constitution relatif à la radio et à la télévision, divers arrêtés fédéraux dans le domaine des médias et le projet de loi fédérale sur la radio et la télévision. Le domaine de la communication connaît une situation semblable, en ce sens que la loi de 1922 réglant la correspondance télégraphique et téléphonique doit être remplacée par une loi sur les télécommunications et s'accompagnera d'une nouvelle réglementation des télécommunications plus conforme aux normes européennes. L'exécution de cette législation, visant l'ouverture et la libéralisation, implique de nombreuses et lourdes tâches. Les deux domaines, télécommunications et médias électroniques, sont intimement liés. Les tâches relevant des médias et des télécommunications sont assumées par un nombre restreint de collaborateurs du Secrétariat général du DFTCE. Cette solution était parfaitement rationnelle et appropriée. Dans la perspective des tâches futures, cette structure organisationnelle rudimentaire ne suffit plus. Le Conseil fédéral est dès lors prié d'examiner la possibilité de créer un office fédéral de la communication. Mitunterzeichner-Cosignataires: Seiler, Uhlmann, Zimmerli (3) Gadient: Die Begründung meines Postulates ist im wesentlichen im aufliegenden Text enthalten. Das Gesetzgebungsprogramm der letzten Jahre im Kommunikations- und medienpolitischen Bereich erreicht einen erheblichen Umfang. Ich erinnere an das soeben verabschiedete Radio- und Fernsehgesetz, an das in der Kommissionsberatung befindliche Fernmeldegesetz, aber auch an verschiedene Bundesbeschlüsse im Medienbereich und schliesslich an den Verfassungsartikel 55bis. Dem Bundesrat und dem EVED werden in diesen Erlassen zahlreiche Aufgaben zusätzlich aufgebürdet. Der Vollzug dieser Gesetzgebung, aber auch die sich vollziehende Liberalisierung werden sich nicht mit den heute verfügbaren Organisationsstrukturen und personellen Ressourcen bewältigen lassen. Die Aufgaben im Medien- und Telekommunikationsbereich werden heute von wenigen Leuten im Generalsekreariat des EVED wahrgenommen. Dank ungewöhnlichem Einsatz und entsprechendem Können war das Pensum bis heute zu bewältigen, aber mit Blick auf die auf uns zukommenden Aufgaben kann eine derart rudimentäre Organisationsstruktur sicherlich nicht mehr genügen. Im Zuge der Beratung des Fernmeldegesetzes zeichnet sich in der Kommission eine strikte Trennung ab zwischen hoheitlichen und betrieblichen Befugnissen. Eine solche Regelung setzt wiederum und in ganz besonderem Masse voraus, dass das EVED zwingend über ein entsprechendes Führungsinstrument verfügen muss. Gerade weil auch im Fernmeldegesetz, und dann in der Folge im Vollzug desselben, die bundesrätliche und départementale Mitwirkung eine erhebliche Ausweitung erfahren wird, kam die Kommission bereits in diesem Stadium zum Schluss, dass mit der Schaffung eines Bundesamtes für Kommunikation nicht zugewartet werden soll. Die Kommission für die Beratung des Fernmeldegesetzes beauftragte dann an ihrer Sitzung vom 11. September die Verwaltung einstimmig, eine entsprechende Uebergangsbestimmung im Fernmeldegesetz selber auszuarbeiten und vorzulegen, damit das Bundesamt ohne Zeitverzug in diesem Erlass vorgesehen werden kann. Zu diesem Zeitpunkt war das Postulat, das wir heute behandeln, bereits traktandiert, aber- Herr Kommissionspräsident Kündig stimmt darin mit mir überein, ich spreche also mit seinem Einverständnis - dessen Ueberweisung wird die Kommission und auch den Bundesrat darin bestärken, eine entsprechende Regelung im Fernmeldegesetz vorzusehen. Sie werden demnach schon kurzfristig die Gelegenheit haben, bei der betreffenden Gesetzesberatung den definitiven Entscheid zu treffen. In diesem Sinne ersuche ich Sie höflich, das Postulat zu überweisen. Bundesrat Ogi: Ich kann mich kurz fassen. Sie wissen, dass im Kommunikationssektor eine grosse Dynamik festzustellen ist. Sie wissen auch, dass zwei grosse Gesetze in der parlamentarischen Beratung sind: das Radio- und Fernsehgesetz einerseits und das Fernmeldegesetz andererseits. In beiden Gesetzen werden uns verschiedene Aufgaben zugeteilt. Es wird nicht mehr möglich sein, mit einer Handvoll Mitarbeiter all diese Aufgaben, die aus diesen beiden Gesetzen herauswachsen, zu übernehmen. Ich bitte Sie deshalb, das Postulat zu überweisen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 87.035 Freihaltung der Wasserstrassen Protection du tracé des voies navigables. Bericht des Bundesrates vom 15. April 1987 (BBIII, 457) Rapport du Conseil fédéral du 15 avril 1987 (FF II, 466) Beschluss des Nationalstes vom 19. September 1989 Décision du Conseil national du 19 septembre 1989 Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport M. Flückiger, rapporteur: En 1916, le Conseil fédéral a reçu mandat de désigner les voies navigables et les cours d'eau qui pourraient être aménagés aux fins de la navigation et de prendre «les mesures nécessaires pour que la navigabilité des sections de cours d'eau désignées par lui ne soit pas compromise par des constructions ou par une modification artificielle du lit». Il a rempli ce mandat en 1923. En effet, l'arrêté du Conseil fédéral, du 4 avril 1923, contient une liste de ces cours d'eau. Il s'agit du Rhin, de Baie au lac de Constance; de l'Aar, depuis son embouchure dans le Rhin jusqu'au lac de Neuchâtel; de la section de cours d'eau du lac de Bienne au lac de Thoune. Par la suite, la sauvegarde des voies navigables a fait périodiquement l'objet d'interventions parlementaires. Le Conseil fédéral a fait rapport sur la situation du moment en 1956,1965et1971. En 1973, les Chambres fédérales ont transmis une motion exigeant qu'une loi sur la protection du tracé des voies navigables soit édictée, que des négociations portant sur l'aménagement du Rhin supérieur soient ouvertes, et que d'autres projets d'aménagement de voies navigables soient étudiés. Le Conseil fédéral ordonna la préparation du projet de loi requis mais interrompit ensuite les travaux préliminaires en prévision de la conception globale suisse des transports qui aurait dû inclure la navigation. Dans la conception globale publiée en 1977, on a notamment proposé d'aménager le cours du Rhin de Baie jusqu'à l'embouchure de l'Aar. En revanche, l'aménagement de l'Aar jusqu'au lac de Neuchâtel avait été considéré comme inutile.
Protection du tracé des voies navigables. 636 20 septembre 1990 Heute werden die Aufgaben im Medien- und Telekommunikationsbereich von wenigen Leuten im Generalsekretariat des EVED bewältigt. Dies war bisher äusserst rationell und zweckmässig. Mit Blick auf die kommenden Aufgaben genügt diese rudimentäre Organisationsstruktur nicht mehr. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, die Errichtung eines Bundesamtes für Kommunikation zu prüfen. Texte du postulat du 20 mars 1990 La politique des médias et de la communication est en mutation. Ces dernières années, um imposant programme législatif a vu le jour et a été partiellement approuvé. Preuves en sont l'article 55bis de la constitution relatif à la radio et à la télévision, divers arrêtés fédéraux dans le domaine des médias et le projet de loi fédérale sur la radio et la télévision. Le domaine de la communication connaît une situation semblable, en ce sens que la loi de 1922 réglant la correspondance télégraphique et téléphonique doit être remplacée par une loi sur les télécommunications et s'accompagnera d'une nouvelle réglementation des télécommunications plus conforme aux normes européennes. L'exécution de cette législation, visant l'ouverture et la libéralisation, implique de nombreuses et lourdes tâches. Les deux domaines, télécommunications et médias électroniques, sont intimement liés. Les tâches relevant des médias et des télécommunications sont assumées par un nombre restreint de collaborateurs du Secrétariat général du DFTCE. Cette solution était parfaitement rationnelle et appropriée. Dans la perspective des tâches futures, cette structure organisationnelle rudimentaire ne suffit plus. Le Conseil fédéral est dès lors prié d'examiner la possibilité de créer un office fédéral de la communication. Mitunterzeichner-Cosignataires: Seiler, Uhlmann, Zimmerli (3) Gadient: Die Begründung meines Postulates ist im wesentlichen im aufliegenden Text enthalten. Das Gesetzgebungsprogramm der letzten Jahre im Kommunikations- und medienpolitischen Bereich erreicht einen erheblichen Umfang. Ich erinnere an das soeben verabschiedete Radio- und Fernsehgesetz, an das in der Kommissionsberatung befindliche Fernmeldegesetz, aber auch an verschiedene Bundesbeschlüsse im Medienbereich und schliesslich an den Verfassungsartikel 55bis. Dem Bundesrat und dem EVED werden in diesen Erlassen zahlreiche Aufgaben zusätzlich aufgebürdet. Der Vollzug dieser Gesetzgebung, aber auch die sich vollziehende Liberalisierung werden sich nicht mit den heute verfügbaren Organisationsstrukturen und personellen Ressourcen bewältigen lassen. Die Aufgaben im Medien- und Telekommunikationsbereich werden heute von wenigen Leuten im Generalsekreariat des EVED wahrgenommen. Dank ungewöhnlichem Einsatz und entsprechendem Können war das Pensum bis heute zu bewältigen, aber mit Blick auf die auf uns zukommenden Aufgaben kann eine derart rudimentäre Organisationsstruktur sicherlich nicht mehr genügen. Im Zuge der Beratung des Fernmeldegesetzes zeichnet sich in der Kommission eine strikte Trennung ab zwischen hoheitlichen und betrieblichen Befugnissen. Eine solche Regelung setzt wiederum und in ganz besonderem Masse voraus, dass das EVED zwingend über ein entsprechendes Führungsinstrument verfügen muss. Gerade weil auch im Fernmeldegesetz, und dann in der Folge im Vollzug desselben, die bundesrätliche und départementale Mitwirkung eine erhebliche Ausweitung erfahren wird, kam die Kommission bereits in diesem Stadium zum Schluss, dass mit der Schaffung eines Bundesamtes für Kommunikation nicht zugewartet werden soll. Die Kommission für die Beratung des Fernmeldegesetzes beauftragte dann an ihrer Sitzung vom 11. September die Verwaltung einstimmig, eine entsprechende Uebergangsbestimmung im Fernmeldegesetz selber auszuarbeiten und vorzulegen, damit das Bundesamt ohne Zeitverzug in diesem Erlass vorgesehen werden kann. Zu diesem Zeitpunkt war das Postulat, das wir heute behandeln, bereits traktandiert, aber- Herr Kommissionspräsident Kündig stimmt darin mit mir überein, ich spreche also mit seinem Einverständnis - dessen Ueberweisung wird die Kommission und auch den Bundesrat darin bestärken, eine entsprechende Regelung im Fernmeldegesetz vorzusehen. Sie werden demnach schon kurzfristig die Gelegenheit haben, bei der betreffenden Gesetzesberatung den definitiven Entscheid zu treffen. In diesem Sinne ersuche ich Sie höflich, das Postulat zu überweisen. Bundesrat Ogi: Ich kann mich kurz fassen. Sie wissen, dass im Kommunikationssektor eine grosse Dynamik festzustellen ist. Sie wissen auch, dass zwei grosse Gesetze in der parlamentarischen Beratung sind: das Radio- und Fernsehgesetz einerseits und das Fernmeldegesetz andererseits. In beiden Gesetzen werden uns verschiedene Aufgaben zugeteilt. Es wird nicht mehr möglich sein, mit einer Handvoll Mitarbeiter all diese Aufgaben, die aus diesen beiden Gesetzen herauswachsen, zu übernehmen. Ich bitte Sie deshalb, das Postulat zu überweisen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 87.035 Freihaltung der Wasserstrassen Protection du tracé des voies navigables. Bericht des Bundesrates vom 15. April 1987 (BBIII, 457) Rapport du Conseil fédéral du 15 avril 1987 (FF II, 466) Beschluss des Nationalstes vom 19. September 1989 Décision du Conseil national du 19 septembre 1989 Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport M. Flückiger, rapporteur: En 1916, le Conseil fédéral a reçu mandat de désigner les voies navigables et les cours d'eau qui pourraient être aménagés aux fins de la navigation et de prendre «les mesures nécessaires pour que la navigabilité des sections de cours d'eau désignées par lui ne soit pas compromise par des constructions ou par une modification artificielle du lit». Il a rempli ce mandat en 1923. En effet, l'arrêté du Conseil fédéral, du 4 avril 1923, contient une liste de ces cours d'eau. Il s'agit du Rhin, de Baie au lac de Constance; de l'Aar, depuis son embouchure dans le Rhin jusqu'au lac de Neuchâtel; de la section de cours d'eau du lac de Bienne au lac de Thoune. Par la suite, la sauvegarde des voies navigables a fait périodiquement l'objet d'interventions parlementaires. Le Conseil fédéral a fait rapport sur la situation du moment en 1956,1965et1971. En 1973, les Chambres fédérales ont transmis une motion exigeant qu'une loi sur la protection du tracé des voies navigables soit édictée, que des négociations portant sur l'aménagement du Rhin supérieur soient ouvertes, et que d'autres projets d'aménagement de voies navigables soient étudiés. Le Conseil fédéral ordonna la préparation du projet de loi requis mais interrompit ensuite les travaux préliminaires en prévision de la conception globale suisse des transports qui aurait dû inclure la navigation. Dans la conception globale publiée en 1977, on a notamment proposé d'aménager le cours du Rhin de Baie jusqu'à l'embouchure de l'Aar. En revanche, l'aménagement de l'Aar jusqu'au lac de Neuchâtel avait été considéré comme inutile.
-- 2 of 3 --
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Gadient Schaffung eines Bundesamtes für Kommunikation Postulat Gadient Création d'un office fédéral de la communication In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.437 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.09.1990 - 08:00 Date Data Seite 635-636 Page Pagina Ref. No 20 019 193 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --