90-474
Verwaltungsbehörden 07.06.1990 90.474
7. Juni 1990Deutsch5 min
Source admin.ch
7. Juni 1990 N 917 Interpellation Spielmann dies noch keineswegs, dass internationale Krisenlagen ein für allemal ausbleiben werden. Vorsorgliche Massnahmen einzelner Firmen zur vorübergehenden Sitzverlegung behalten deshalb weiterhin ihren Sinn. Je nach Lageentwicklung könnten auch weitere Länder als Ziel vorsorglicher Sitzverlegungen in Frage kommen.
Erwägungen
6.
In nächster Zeit sind keine Aenderungen geplant. In Artikel 61 sieht das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung vom 8. Oktober 1982 ausdrücklich vor, dass der vom Interpellanten erwähnte Bundesratsbeschluss so lange Gültigkeit behalten wird, bis eine besondere Gesetzgebung über den Schutz von Vermögenswerten in Kraft treten wird. Leuenberger-Solothurn: Herr Bundilässt sich entschuldigen; er hat heute an der Beerdigung des früheren Aussenministers Spühler teilgenommen. Herr Bund! hat mich gebeten, hier zu erklären, dass er wünscht, über diese Interpellation diskutieren zu können; er wünscht, dass die Diskussion von Ihnen jetzt beschlossen, aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben würde, wie das üblich ist und in diesem Rat häufig angewendet wird. Er hat mich auch gebeten, in einigen Sätzen zu sagen, worum es ihm geht: Herr Bundi hat herausgefunden, dass seit 1985 zwischen der Schweiz und Kanada ein vertrauliches Abkommen, ein sogenanntes «mémoire d'entente» besteht, das schweizerischen Unternehmen im Falle eines Notstandes die Möglichkeit böte, kurzfristig ihren Rechtssitz nach Kanada zu verlegen. In diesem Zusammenhang hat Herr Bundi eine Reihe von Fragen aufgeworfen, von deren Beantwortung er nicht unbedingt befriedigt ist, und er möchte darüber diskutieren können, wenn er und andere auch anwesend wären. In diesem Sinn stelle ich Ihnen Antrag, jetzt Diskussion zu beschliessen, sie aber auf später zu verschieben. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Dagegen Minderheit #ST# 90.474 Postulat Fischer-Hägglingen Selbstbestimmungsrecht der baltischen Staaten Droit d'autodétermination des pays baltes Wortlaut des Postulates vom 22.März 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden diplomatischen Mitteln, insbesondere im Rahmen der KSZE, einzusetzen, dass der Wille der baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland auf nationale Unabhängigkeit durchgesetzt werden kann und diese Länder auf friedlichem Weg in die europäische Staatengemeinschaft aufgenommen werden können. Texte du postulat du 22 mars 1990 Le Conseil fédéral est invité à utilisertous les moyens diplomatiques à sa disposition, notamment ceux qui s'inscrivent dans le cadre de la ÒSCE, afin que la volonté d'indépendance nationale des pays baltes - Lituanie, Lettonie et Estonie - puisse s'imposer et que ces pays s'intègrent pacifiquement au concert des nations européennes. Mitunterzeichner-Cosignataires: Basler, Berger, Biel, Bühler, Daepp, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Walter, Graf, 17-N Gysin, Hänggi, Hess Otto, Hösli, Luder, Massy, Mauch Rolf, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nabholz, Nebiker, Neuenschwander, Reichling, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Rutishauser, Rychen, Schwab, Seiler Hanspeter, Tschuppert, Wanner, Wyss William, Zölch, Zwingli (33) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Schweiz hat nach dem Ersten Weltkrieg die Unabhängigkeit der baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland anerkannt und mit diesen Staaten auch diplomatische Beziehungen bis zur Annexion im Jahre 1940 durch die UdSSR unterhalten. Die Schweiz hat die Einverleibung dieser drei Republiken in die Sowjetunion aufgrund des Zusatzprotokolls zum Molotow-Ribbentrop-Pakt nie anerkannt. Die drei Länder, die zum europäischen Kulturkreis gehören, haben in den letzten Monaten zu verschiedenen Malen ihrem Willen nach nationaler Unabhängigkeit Ausdruck gegeben, insbesondere bei den ersten freien Parlamentswahlen. Zudem hat das vom Volk gewählte Parlament von Litauen die Unabhängigkeit des Landes erklärt. Die Schweiz hat sich in der Vergangenheit immer wieder für das Selbstbestimmungsrecht der Völker eingesetzt und die Unabhängigkeitsbestrebungen der Völker Afrikas, Asiens und Amerikas unterstützt. Es gilt nun auch das Selbstbestimmungsrecht derjenigen Völker Europas nachhaltig zu unterstützen, die nach nationaler Unabhängigkeit trachten. Die Schweiz ist mit den übrigen europäischen Staaten aufgerufen, den baltischen Staaten zu helfen, damit sie auf friedlichem Weg und unter Einbezug der nationalen Interessen der Sowjetunion die Unabhängigkeit erhalten. Als besonders geeignetes Forum betrachte ich die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 16. Mai 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 16 mail 990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.494 Interpellation Spielmann Internationale Konvention betreffend Telekommunikation Respect de la Convention internationale des télécommunications Wortlaut der Interpellation vom 23. März 1990 Die zunehmende Bedeutung der Telekommunikation zur Wahrung des Friedens sowie zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung führte am 6. November 1982 zur Unterzeichnung der Konvention von Nairobi, welche die Schweiz 1985 ratifizierte. Die Konvention hat zum Ziel, friedliche Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Völkern zu fördern. Seit mehreren Jahren prüfen die Vereinigten Staaten die Möglichkeit eines gegen Kuba gerichteten Fernsehprogramms. Im Februar und Mai 1989 bewilligten das Repräsentantenhaus und der Senat einen Kredit von 32 Millionen Dollar, um 1990 und 1991 ein antikubanisches Fernsehprogramm zu finanzieren. Dieser Beschluss stellt einen schweren Verstoss gegen zahlreiche Bestimmungen der Konvention von Nairobi dar, der beide Staaten zugestimmt haben; ausserdem bedeutet er einen verhängnisvollen Schritt auf einen Aetherkrieg hin. Ich bitte den Bundesrat, bei den Vereinigten Staaten zu intervenieren und von ihnen die Einhaltung der internationalen Uebereinkommen und des Völkerrechts zu fordern.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Fischer-Hägglingen Selbstbestimmungsrecht der baltischen Staaten Postulat Fischer-Hägglingen Droit d'autodétermination des pays baltes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.474 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.06.1990 - 15:00 Date Data Seite 917-917 Page Pagina Ref. No 20 018 649 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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