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Entscheid

90-486

Verwaltungsbehörden 05.10.1990 90.486

5. Oktober 1990Deutsch7 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

die rechtliche Anerkennung des nach den Richtlinien der Vereinigung Schweizerischer biologischer Landbauorganisationen (VSBLO) praktizierten biologischen (ökologischen) Landbaus;

2.

den Schutz dessen pflanzlicher und tierischer Produkte über die rechtliche Anerkennung der Bezeichnung «aus biologischem Anbau« und der Knospen-Kollektivmarke der VSBLO;

3.

die Ausrichtung von Beiträgen, insbesondere zur Abgeltung der Umweltleistungen der biologisch wirtschaftenden Betriebe. Texte de la motion du 23 mars 1990 Le Conseil fédéral est chargé de compléter la législation sur l'agriculture de manière à promouvoir les cultures biologiques (écologiques) et la conversion volontaire des exploitations agricoles. Ces objectifs seront atteints de la manière suivante:

1.

La Confédération reconnaîtra dans sa législation l'agriculture biologique (écologique) qui est pratiquée selon les directives arrêtées par l'Association suisse des organisations de l'agriculture biologique (ASOAB);

2.

La Confédération protégera les produits d'origine végétale et animale en les reconnaissant juridiquement sous l'appellation de «produits de l'agriculture biologique» ainsi que par la marque déposée «Bourgeon» de l'ASOAB;

3. Elle versera des subsides afin, notamment, d'indemniser les exploitations pour la contribution qu'elles apportent à la sauvegarde de l'environnement en pratiquant une agriculture biologique. Mitunterzeichner- Cosignataires: Blatter, David, Engler, Mari, Keller, Kühne, Nussbaumer, Ruckstuhl, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Stamm, Widrig (12) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In den 1980 gegründeten Vereinigung Schweizerischer Biologischer Landbauorganisationen (VSBLO) sind alle acht Produzentenorganisationen, d. h. alle Schweizer Biobauern zusammengeschlossen. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Kontrolle und Erteilung der rechtlich geschützten Kollektivmarke (sog. Knospe) für Produkte, die nach den Richtlinien der VSBLO angebaut werden. Diese Richtlinien werden periodisch den neuesten Erkenntnissen angepasst. In der Schweiz garantiert einzig diese Kollektivmarke die aus dem biologischen Anbau stammende Herkunft. Eine Anerkennung der Bezeichnung «aus biologischem Anbau» und des Knospen-Markenzeichens würde demnach die Konsumentinnen und Konsumenten vor den bekannten Missbräuchen schützen und gleichzeitig den Biolandbau stärken. In der offiziellen Landwirtschaftspolitik sind heute Bestrebungen im Gang, durch die Förderung der sogenannten Integrierten Produktion (lP) die Umweltbelastungen der Landwirtschaft zu reduzieren. Aufgrund seines hohen ökologischen Wirkungsgrades trägt der biologische Landbau sehr viel zur Schonung unserer Umwelt bei. Diese Spitzenstellung des biologischen Landbaus innerhalb der umweltschonenden Produktionsmethoden hat heute schon dazu geführt, dass Erkenntnisse aus der Forschung und Erfahrungen mit dem praktischen biologischen Anbau auch in der konventionellen und integriert arbeitenden Landwirtschaft genutzt werden. Diese Leaderfunktion kann aber nur beibehalten werden, wenn viele Betriebe ihre Produktion umstellen. Die Umstellung eines Betriebes auf biologischen Anbau nimmt in der Regel zwei bis maximal fünf Jahre in Anspruch. Sie ist erst abgeschlossen, wenn die Erzeugnisse weitgehend frei von Rückständen aus der früheren Produktion sind. Während der Umstellungszeit muss der Produzent Einkommensverluste hinnehmen. Er darf die Produkte noch nicht unter der kollektiven Schutzmarke zu einem höheren Preis verkaufen. Gleichzeitig sinken aber die Erträge, weil auf den Einsatz der üblichen Hilfsstoffe verzichtet werden muss. Im weiteren hat der Landwirt erhebliche Mehrarbeit sowie Zeit für die Fortbildung zu investieren. Ausserdem fallen Kosten für die Umrüstung von Gerätschaften an. In witterungsbedingten Extremjahren haben Biobauern eher unter Einkommenseinbussen zu leiden als konventionell wirtschaftende Landwirte. Eine staatliche Unterstützung soll in dieser Phase, im Sinne einer Ueberbrückungshilfe, dazu beitragen, finanzielle Engpässe zu verhindern. Untersuchungen der Forschungsanstaltfür Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon (FAT) zeigen, dass die Naturalerträge im biologischen Landbau um 10 bis 15 Prozent unter denjenigen konventioneller Betriebe liegen. Da die Produkte aber meistens zu einem höheren Preis verkauft werden können, erreichen die Biobetriebe trotzdem ein ähnliches Einkommensniveau. Der durch die umweltschonende Produktion verursachte höhere Arbeitsaufwand führt aber zu einem um 10 bis

3. Elle versera des subsides afin, notamment, d'indemniser les exploitations pour la contribution qu'elles apportent à la sauvegarde de l'environnement en pratiquant une agriculture biologique. Mitunterzeichner- Cosignataires: Blatter, David, Engler, Mari, Keller, Kühne, Nussbaumer, Ruckstuhl, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Stamm, Widrig (12) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In den 1980 gegründeten Vereinigung Schweizerischer Biologischer Landbauorganisationen (VSBLO) sind alle acht Produzentenorganisationen, d. h. alle Schweizer Biobauern zusammengeschlossen. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Kontrolle und Erteilung der rechtlich geschützten Kollektivmarke (sog. Knospe) für Produkte, die nach den Richtlinien der VSBLO angebaut werden. Diese Richtlinien werden periodisch den neuesten Erkenntnissen angepasst. In der Schweiz garantiert einzig diese Kollektivmarke die aus dem biologischen Anbau stammende Herkunft. Eine Anerkennung der Bezeichnung «aus biologischem Anbau» und des Knospen-Markenzeichens würde demnach die Konsumentinnen und Konsumenten vor den bekannten Missbräuchen schützen und gleichzeitig den Biolandbau stärken. In der offiziellen Landwirtschaftspolitik sind heute Bestrebungen im Gang, durch die Förderung der sogenannten Integrierten Produktion (lP) die Umweltbelastungen der Landwirtschaft zu reduzieren. Aufgrund seines hohen ökologischen Wirkungsgrades trägt der biologische Landbau sehr viel zur Schonung unserer Umwelt bei. Diese Spitzenstellung des biologischen Landbaus innerhalb der umweltschonenden Produktionsmethoden hat heute schon dazu geführt, dass Erkenntnisse aus der Forschung und Erfahrungen mit dem praktischen biologischen Anbau auch in der konventionellen und integriert arbeitenden Landwirtschaft genutzt werden. Diese Leaderfunktion kann aber nur beibehalten werden, wenn viele Betriebe ihre Produktion umstellen. Die Umstellung eines Betriebes auf biologischen Anbau nimmt in der Regel zwei bis maximal fünf Jahre in Anspruch. Sie ist erst abgeschlossen, wenn die Erzeugnisse weitgehend frei von Rückständen aus der früheren Produktion sind. Während der Umstellungszeit muss der Produzent Einkommensverluste hinnehmen. Er darf die Produkte noch nicht unter der kollektiven Schutzmarke zu einem höheren Preis verkaufen. Gleichzeitig sinken aber die Erträge, weil auf den Einsatz der üblichen Hilfsstoffe verzichtet werden muss. Im weiteren hat der Landwirt erhebliche Mehrarbeit sowie Zeit für die Fortbildung zu investieren. Ausserdem fallen Kosten für die Umrüstung von Gerätschaften an. In witterungsbedingten Extremjahren haben Biobauern eher unter Einkommenseinbussen zu leiden als konventionell wirtschaftende Landwirte. Eine staatliche Unterstützung soll in dieser Phase, im Sinne einer Ueberbrückungshilfe, dazu beitragen, finanzielle Engpässe zu verhindern. Untersuchungen der Forschungsanstaltfür Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon (FAT) zeigen, dass die Naturalerträge im biologischen Landbau um 10 bis 15 Prozent unter denjenigen konventioneller Betriebe liegen. Da die Produkte aber meistens zu einem höheren Preis verkauft werden können, erreichen die Biobetriebe trotzdem ein ähnliches Einkommensniveau. Der durch die umweltschonende Produktion verursachte höhere Arbeitsaufwand führt aber zu einem um 10 bis

20 Prozent tieferen Arbeitsverdienst. In abgelegenen Regionen, wo die speziellen Vermarktungsstrukturen für Nahrungsmittel aus biologischem Anbau fehlen, kann der Landwirt keine höheren Preise erzielen. Eine Ausdehnung des biologischen Landbaus in diesen Regionen kann also nur erfolgen, wenn der Bauer eine angemessene Abgeltung für seine Leistungen zur Erhaltung der Lebensgrundlagen erhält. Die Tatsache, dass Landwirte, die Leistungen im Sinne des Allgemeinwohls erbringen, Einkommenseinbussen in Kauf nehmen müssen, sollte nicht weiter geduldet werden. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann dies mindestens teilweise korrigiert werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 août 1990 Die in der Motion angesprochenen Themen sind auch im Bericht der vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement eingesetzten Kommission Direktzahlungen behandelt worden. Der Bundesrat wird den Bericht, der nun vorliegt, prüfen und hierauf dem Parlament, soweit nötig, eine Anpassung der Rechtsgrundlagen vorschlagen. Ob die Begehren der Motion in der vorliegenden Form verwirklicht werden können, kann zurzeit noch nicht gesagt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Dormann Anerkennung des biologischen Landbaus Motion Dormann Légitimation de l'agriculture biologique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.486 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1990 - 08:00 Date Data Seite 1905-1905 Page Pagina Ref. No 20 019 046 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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