90-488
Verwaltungsbehörden 22.06.1990 90.488
22. Juni 1990Deutsch5 min
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22. Juni 1990 N 1263 Postulat Jaeger #ST# 90.488 Postulat Bär Vermittlungsgeschäfte und Exporte von Abfällen. Verbot Exportation et trafic des déchets. Restrictions Wortlaut des Postulates vom 23. März 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen so zu ergänzen, dass der Export von schweizerischen Abfällen und Vermittlungsgeschäfte von ausländischen Abfällen durch Firmen mit Sitz in der Schweiz in jene Länder verboten werden, welche nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Entsorgungsanlagen verfügen. Texte du postulat du 23 mars 1990 Le Conseil fédéral est prié de compléter les normes légales de manière à interdire l'exportation de déchets suisses, ainsi que la négociation de l'écoulement de déchets étrangers par des entreprises sises en Suisse, à destination de pays ne disposant pas des connaissances et installations requises. Mitunterzeichner-Cosignataires: Fierz, Gardiol, Leutenegger Oberholzer, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Stocker (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es ist bewährte Praxis der Verwaltung, keine Exporte von Sondermüll in die Entwicklungsländer zu bewilligen. Bezüglich radioaktiver Abfälle ist eine restriktive Regelung im neuen Strahlenschutzgesetz vorgesehen, die allerdings Schlupflöcher aufweist. Der Export gewöhnlicher Abfälle ist nicht geordnet, und die Probleme betreffend Vermittlungsgeschäfte durch Schweizer Firmen hat der Bundesrat in Beantwortung der Einfachen Anfrage 89.1095 dargestellt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die restriktive Handhabung des Abfallexports und der Vermittlungsgeschäfte rechtlich klar festgeschrieben werden. Neu spricht auch die EG-Verträglichkeit dafür. Die EG hat sich gegenüber den Mitgliedern der Lome-Konvention zu einem Ausfuhrverbot gefährlicher Abfälle, inklusive radioaktiver Abfälle, verpflichtet. Zudem steht ein Exportverbot in alle Entwicklungsländer (nicht nur die Mitglieder der Lome-Konvention) zur Diskussion, seit im Mai 1989 das Europäische Parlament einen entsprechenden Antrag an die EG-Kommission gestellt hat. Mit der Formulierung der «erforderlichen Kenntnisse und Entsorgungsanlagen» sind neben den Entwicklungsländern insbesondere auch die Staaten in Osteuropa anvisiert. Für die restriktive Regelung sprechen natürlich auch die Gefahren, die durch den Transport hervorgerufen werden. In diesem Sinne sollte die Schweiz rasch ein möglichst umfassendes Exportverbot von Abfällen im Rahmen der Sondermüll-Konvention von Basel anmelden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 23. Mai 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 23 mai 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.321 Postulat Jaeger Verkehrssicherheit Sécurité du trafic Wortlaut des Postulates vom 7. Februar 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Einführung der folgenden Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen:
Erwägungen
1.
Fahrausweis auf Probe, d. h. Abgabe eines provisorischen Fahrausweises für die ersten Jahre mit Entzug bei mangelnder Weiterbildung oder bei gewichtigen Verstössen;
2.
Punktesystem für Führerausweisentzug;
3.
Senkung des zulässigen Blutalkoholgehalts auf 0,5 Promille. Texte du postulat du 7 février 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner l'opportunité d'introduire les mesures suivantes visant à accroître la sécurité du trafic:
1.
Permis de conduire à l'essai, à savoir remise, pour les premières années, d'un permis provisoire, qui pourra être retiré si son titulaire ne se perfectionne pas suffisamment ou qu'il contrevient gravement à la loi sur la circulation routière.
2.
Système de points pour le retrait du permis de conduire.
3.
Abaisser à 0,5 pour mille le taux d'alcool admis dans le sang. Mitunterzeichner- Cosignataires: Günter, Maeder, Oester, Weder-Basel,Zwygart (5) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Allgemein Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Anzahl der Verletzten und Toten im Strassenverkehr seit 1970 zurückgegangen ist. Diese erfreuliche Entwicklung dürfte auf Massnahmen wie Tempolimiten und Gurtenobligatorium zurückzuführen sein. Diese Entwicklung scheint jedoch zu stagnieren. Es sind deshalb zusätzliche Massnahmen angebracht. Zu den einzelnen Massnahmen:
1.
Fahrausweis auf Probe Die Unfallhäufigkeit steigt (nach einem kurzen Abfallen) bis zum vierten Jahr nach Erwerb des Führerausweises. Offensichtlich überschätzen «Neufahrer» ihre Fähigkeiten. Ein provisorischer Führerausweis hätte sowohl eine direkte Wirkung (Eliminierung ungeeigneter Fahrer) als auch eine indirekte psychologische.
2.
Punktesystem Ein Punktesystem würde zur Verkehrsdisziplin beitragen. Fahrer mit hohem Risiko würden drastischer als bisher gewarnt.
3.
Senkung Blutalkoholgehalt Während die Zahl der Verletzten im Strassenverkehr 1970 bis 1986 um 16 Prozent abgenommen hat, nahm die Zahl der Verletzten durch Unfälle, die durch Alkohol verursacht wurden, um 54 Prozent zu. Bei den Toten beträgt die Abnahme allgemein 39 Prozent, bei den «Alkohol-Unfällen» aber nur 22 Prozent. Eine Verschärfung der Limite dürfte (zusammen mit den Massnahmen 1 und 2) zu mehr Zurückhaltung beim Fahren nach Alkoholgenuss führen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 25. April 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 25 avril 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Bär Vermittlungsgeschäfte und Exporte von Abfällen. Verbot Postulat Bär Exportation et trafic des déchets. Restrictions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.488 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.06.1990 - 08:00 Date Data Seite 1263-1263 Page Pagina Ref. No 20 018 740 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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