Lexipedia

Entscheid

90-503

Verwaltungsbehörden 19.09.1991 90.503

19. September 1991Deutsch24 min

Source admin.ch

Erwägungen

4.

Adhésion au traité sur l'EEE, puis révision totale de la constitution Le Conseil fédéral estime judicieux de procéder de la matière suivante: en premier lieu, il convient de négocier le traité instituant l'EEE, de le soumettre à approbation et de procéder aux adaptations de l'ordre juridique suisse qui lui seront nécessairement liées. En cas de décision positive concernant l'adhésion à un traité sur l'EEE, le Conseil fédéral pourra présenter un projet de nouvelle Constitution fédérale compatible avec les principes européens: conformément aux lignes directrices de l'Assemblée fédérale, le texte principal contiendra la mise à jour du droit actuel, tandis que les variantes proposeront des innovations institutionnelles. La révision totale permettra de tenir compte du contexte global et des interdépendances, de corriger les défauts de la constitution en vigueur et d'adapter le droit constitutionnel aux réalités de notre époque. Ce processus garantit en outre la souplesse nécessaire: actuellement, la négociation d'un traité instituant l'EEE constitue la priorité. Le Conseil fédéral conserve toutefois d'autres options, ainsi qu'il l'a souligné dans son rapport du 24 août 1988 sur l'intégration européenne. Le même processus pourrait s'appliquer si les résultats de la négociation n'étaient pas satisfaisants et si une adhésion à la CE entrait alors en ligne de compte. Si, au contraire, le choix se portait sur la solution d'un rapprochement échelonné avec la CE, la révision totale de la Constitution fédérale pourrait alors s'effectuer conformément aux lignes directrices de l'Assemblée fédérale. Partant de ces considérations, le Conseil fédéral est prêt à accepter l'intervention sous forme de postulat. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat. #ST# 90.503 Motion Nabholz Totalrevision der Bundesverfassung. Einsetzung eines Verfassungsrates Révision totale de la constitution. Création d'une assemblée constituante Wortlaut der Motion vom 23. März 1990 Der Bundesrat wird angesichts des in unserem Land brüchiger gewordenen staatspolitischen Grundkonsenses, der tiefgreifenden Veränderungen in Europa und der zu erwartenden Auswirkungen europäischer Integrationsfortschritte auf die schweizerische Staatsstruktur beauftragt, a. der Bundesversammlung in Nachachtung des Bundesbeschlusses vom 3. Juni 1987 beförderlich den Entwurf zu einer neuen Bundesverfassung zu unterbreiten; b. in einer vorangehenden Partialrevision unverzüglich die Möglichkeit zu schaffen, einen mit der Totalrevision der Bundesverfassung betrauten Verfassungsrat einzusetzen. Texfe de la motion du 23 mars 1990 Le Conseil fédéral est chargé, eu égard à la remise en question du consensus politique de base dans notre pays, aux événements qui bouleversent l'Europe et aux effets probables de l'intégration européenne sur les structures de notre Etat, a. de soumettre au plus vite à l'Assemblée fédérale le projet d'une nouvelle constitution, en se conformant à l'arrêté fédéral du 3 juin 1987; b. de procéder sans retard à une révision partielle préalable afin de créer la base constitutionnelle nécessaire à l'institution d'une assemblée constituante chargée de la révision totale de la constitution. Mitunterzeichner - Cosignataires: Antille, Aubry, Auer, Bremi, Buttiker, Couchepin, Dubois, Eppenberger Susi, Fäh, Martin, Mauch Rolf, Mühlemann, Müller-Meilen, Petitpierre, Pnilipona, Pini, Salvioni, Scheidegger, Schule, Segond, Wanner, Wyss Paul (22) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In Entlehnung des vor gut 25 Jahren vom Staatsrechtler Max Imboden geprägten Begriffs ist heute ein «helvetisches Malaise» zu diagnostizieren. Der gesellschaftliche und strukturelle Wandel, die Umweltproblematik und die enormen politischen Herausforderungen eines enger zusammenrückenden Europas sind ebenso Stichworte dazu wie.die Erschütterung des Vertrauens weiter Bevölkerungskreise in die staatlichen Institutionen. Vor diesem Hintergrund muss der Totalrevision der Bundesverfassung neues Gewicht und erhöhte Priorität eingeräumt werden. Sie sollte darum ohne Verzug und mit neuer Kraft weiterverfolgt werden. Dies böte die Chance, die auseinanderdriftenden Kräfte zusammenzubringen, den abbröckelnden nationalen Grundkonsens zu stärken, die mittelund langfristige Politik grundsätzlich zu überdenken und die Innovationsfähigkeit unseres politischen Systems zu verbessern. Die mit einer Grundreform verbundene staatliche und gesellschaftliche «Psychoanalyse» kann überdies dazu beitragen, Verkrampfungen zu lösen und Verzerrungen im Gefüge der staatlichen Gewalten zu beseitigen. Nicht zu vernachlässigen ist die Chance, welche mit solcher in die Zukunft gerichteter Grundsatzarbeit verbunden ist; sie hilft mit, eine gesellschaftliche und politische «Ambiance» entstehen zu lassen, welche die Lösung der grossen anstehenden Probleme zu erleichtern hilft. Unser Parlament ist Unbestrittenermassen überlastet, und man muss sich ernsthaft fragen, ob es neben den ordentlichen Aufgaben in der Lage ist, zusätzlich noch eine Grundreform des Verfassungsrechts durchzuführen. Es drängt sich daher auf, in Anlehnung an das ermutigende Vorgehen in mehreren Kantonen die Möglichkeit zu schaffen, einen speziell für die Verfassungsreform zu wählenden Verfassungsrat einzusetzen, wobei die föderalistische Staatsstruktur berücksichtigt werden muss.. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1990

1. In seinem Bericht vom 6. November 1985 hat der Bundesrat ausführlich dargelegt, warum er eine Totalrevision der Bundesverfassung für notwendig hält. Es sind in erster Linie die vielfältigen formalen und inhaltlichen Mängel, welche sich nur in einer Gesamtreform kohärent beheben lassen. Daneben eignet sich der gemeinsame Neubau der staatlichen Fundamente in ganz besonderer Weise, den schweizerischen Staatsgedanken neu zu beleben und zu festigen -wie sich der Bundesrat schon in seinem Bericht ausgedrückt hat. Die Bundesversammlung hat mit Bundesbeschluss vom S.Juni 1987 die Totalrevision der Bundesverfassung beschlossen; der Entwurf des Bundesrats soll «das geltende geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht nachführen, es verständlich darstellen, systematisch ordnen sowie Dichte und Sprache vereinheitlichen». Die neuen Vorgaben unterscheiden sich wesentlich von den bisherigen Ansätzen und erfordern aufwendige Abklärungen. Nach der Legislaturplanung sollen Entwurf und Botschaft «dem Parlament voraussichtlich in der Legislaturperiode 1991-1995 unterbreitet werden». Die Motion verlangt, dass der Entwurf zu einer neuen Bundesverfassung «beförderlich» zu unterbreiten sei. Der Bundesrat möchte vor überstürztem Handeln warnen. Gerade die europäischen Herausforderungen zwingen zu einem schrittweisen Vorgehen. Die Abstimmung über den Beitritt zum EWR-Ver-- 1 of 5 -19. September 1991 N 1577 Motion Nabholz trag soll im Jahre 1992 durchgeführt werden. Der komplexe Inhalt des EWR-Vertrags und seine Auswirkungen auf die innerstaatliche Rechtsordnung werden umfangreiche und anspruchsvolle Probleme stellen. Wer gleichzeitig mit dem Beitritt zum EWR-Vertrag auch die Totalrevision der Bundesverfassung verwirklichen will, würde beide Vorlagen gefährden. Und was geschieht, wenn Volk und Stände der europagerechten Totalrevision zustimmen, den Beitritt zum EWR-Vertrag aber ablehnen würden? Oder umgekehrt: dem Beitritt zustimmen und die Totalrevision ablehnen? Wir stünden vor einem Scherbenhaufen. Der Bundesrat erachtet folgendes Vorgehen für sinnvoll: Zuerst soll ein EWR-Vertrag ausgehandelt, genehmigt und die damit notwendige verbundene Anpassung der schweizerischen Rechtsordnung vollzogen werden. Nach einem positiven Entscheid über den Beitritt zu einem EWR-Vertrag kann der Bundesrat eine europagerechte Vorlage für eine neue Bundesverfassung unterbreiten: der Haupttext wird - nach den Leitlinien der Bundesversammlung - das geltende Recht nachführen, und die Varianten werden institutionelle Neuerungen zur Diskussion stellen. Die Totalrevision wird erlauben, den Gesamtzusammenhang und die Querbezüge zu beachten, die Mängel der geltenden Bundesverfassung zu beheben und das Verfassungsrecht der Wirklichkeit anzupassen. Ein solches Vorgehen sichert zudem die notwendige Flexibilität: Zurzeit stehen die Verhandlungen über einen EWR-Vertrag im Vordergrund. Der Bundesrat hält sich aber auch andere Optionen offen, wie er bereits in seinem Integrationsbericht vom 24. August 1988 unterstrichen hat. Sollte das EWR-Verhandlungsergebnis nicht befriedigen und ein EG-Beitritt erwogen werden, so könnte das gleiche Vorgehen gewählt werden. Sollte hingegen eine schrittweise Annäherung an die EG vorgezogen werden, so könnte - nach einem solchen Entscheid - die Totalrevision der Bundesverfassung entsprechend den Richtlinien der Bundesversammlung unternommen werden.

1. In seinem Bericht vom 6. November 1985 hat der Bundesrat ausführlich dargelegt, warum er eine Totalrevision der Bundesverfassung für notwendig hält. Es sind in erster Linie die vielfältigen formalen und inhaltlichen Mängel, welche sich nur in einer Gesamtreform kohärent beheben lassen. Daneben eignet sich der gemeinsame Neubau der staatlichen Fundamente in ganz besonderer Weise, den schweizerischen Staatsgedanken neu zu beleben und zu festigen -wie sich der Bundesrat schon in seinem Bericht ausgedrückt hat. Die Bundesversammlung hat mit Bundesbeschluss vom S.Juni 1987 die Totalrevision der Bundesverfassung beschlossen; der Entwurf des Bundesrats soll «das geltende geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht nachführen, es verständlich darstellen, systematisch ordnen sowie Dichte und Sprache vereinheitlichen». Die neuen Vorgaben unterscheiden sich wesentlich von den bisherigen Ansätzen und erfordern aufwendige Abklärungen. Nach der Legislaturplanung sollen Entwurf und Botschaft «dem Parlament voraussichtlich in der Legislaturperiode 1991-1995 unterbreitet werden». Die Motion verlangt, dass der Entwurf zu einer neuen Bundesverfassung «beförderlich» zu unterbreiten sei. Der Bundesrat möchte vor überstürztem Handeln warnen. Gerade die europäischen Herausforderungen zwingen zu einem schrittweisen Vorgehen. Die Abstimmung über den Beitritt zum EWR-Ver-- 1 of 5 -19. September 1991 N 1577 Motion Nabholz trag soll im Jahre 1992 durchgeführt werden. Der komplexe Inhalt des EWR-Vertrags und seine Auswirkungen auf die innerstaatliche Rechtsordnung werden umfangreiche und anspruchsvolle Probleme stellen. Wer gleichzeitig mit dem Beitritt zum EWR-Vertrag auch die Totalrevision der Bundesverfassung verwirklichen will, würde beide Vorlagen gefährden. Und was geschieht, wenn Volk und Stände der europagerechten Totalrevision zustimmen, den Beitritt zum EWR-Vertrag aber ablehnen würden? Oder umgekehrt: dem Beitritt zustimmen und die Totalrevision ablehnen? Wir stünden vor einem Scherbenhaufen. Der Bundesrat erachtet folgendes Vorgehen für sinnvoll: Zuerst soll ein EWR-Vertrag ausgehandelt, genehmigt und die damit notwendige verbundene Anpassung der schweizerischen Rechtsordnung vollzogen werden. Nach einem positiven Entscheid über den Beitritt zu einem EWR-Vertrag kann der Bundesrat eine europagerechte Vorlage für eine neue Bundesverfassung unterbreiten: der Haupttext wird - nach den Leitlinien der Bundesversammlung - das geltende Recht nachführen, und die Varianten werden institutionelle Neuerungen zur Diskussion stellen. Die Totalrevision wird erlauben, den Gesamtzusammenhang und die Querbezüge zu beachten, die Mängel der geltenden Bundesverfassung zu beheben und das Verfassungsrecht der Wirklichkeit anzupassen. Ein solches Vorgehen sichert zudem die notwendige Flexibilität: Zurzeit stehen die Verhandlungen über einen EWR-Vertrag im Vordergrund. Der Bundesrat hält sich aber auch andere Optionen offen, wie er bereits in seinem Integrationsbericht vom 24. August 1988 unterstrichen hat. Sollte das EWR-Verhandlungsergebnis nicht befriedigen und ein EG-Beitritt erwogen werden, so könnte das gleiche Vorgehen gewählt werden. Sollte hingegen eine schrittweise Annäherung an die EG vorgezogen werden, so könnte - nach einem solchen Entscheid - die Totalrevision der Bundesverfassung entsprechend den Richtlinien der Bundesversammlung unternommen werden.

2. Verfassungsrat Die Motion verlangt, es sei unverzüglich ein Verfassungsrat einzuführen. Nach dem geltenden Verfassungsrecht ist es Sache der Bundesversammlung, die neue Verfassung zu beraten. Wollte man einen Verfassungsrat damit betrauen, so müsste vorgängig die Bundesverfassung geändert werden. Im Bund konnte sich bis heute die Institution des Verfassungsrats nicht durchsetzen. Alle entsprechenden Vorstösse bei der Ausarbeitung der Bundesverfassung von 1848 und später in der Bundesversammlung (1934,1942,1946) blieben erfolglos. Die meisten Kantone kennen die Institution des Verfassungsrats. Die neuen Verfassungen der Kantone Obwalden, Aargau, Uri, Basel-Landschaft, Solothurn und Jura sind von einem Verfassungsrat erarbeitet worden, während in den Kantonen Nidwaiden, Tessin, Glarus, Thurgau und Bern das kantonale Parlament die Totalrevision unternommen hat. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 6. November 1985 über die Totalrevision der Bundesverfassung die mögliche Ausgestaltung und die damit verbundenen Vor- und Nachteile eines Verfassungsrats ausführlich dargestellt. Alles hängt davon ab, ob der Verfassungsrat im Bund aus einer oder zwei Kammern bestehen soll, ob für seine Wahl auf Unvereinbarkeiten verzichtet werden kann, nach welchem Verfahren er zu wählen ist und wieviele Mitglieder er zählen soll. Bei der Beratung des Berichts vom 6. November 1985 haben die Kommissionen beider Räte die Frage gründlich diskutiert. Beide sind dem Bundesrat gefolgt und haben beschlossen, erst über die Einführung eines Verfassungsrats zu entscheiden, wenn Entwurf und Botschaft zu einer neuen Bundesverfassung vorliegen. Die Bundesversammlung wird dann verlässlicher die zusätzliche Belastung abschätzen und zudem beurteilen können, ob es - gerade nach einem Beitritt zum EWR-Vertrag - möglich ist, die bedeutenden Gesetzgebungsarbeiten von der Verfassungsgebung zu trennen. Doch hat der Bundesrat bereits in seinem Bericht vom 6. November 1985 betont, dass dieser Entscheid im freien und ausschliesslichen politischen Ermessen der Bundesversammlung liegt. Der Bundesrat ist aufgrund dieser Ueberlegungen bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsident: Wir behandeln die drei Vorstösse betreffend Totalrevision der Bundesverfassung gemeinsam. Zbinden Hans: Es ist recht schwierig, in fünf Minuten die halbherzige Bereitschaft des Bundesrats, die Bundesverfassung total zu revidieren, und zwar nicht nur formal, sondern auch inhaltlich, abzuhandeln. Ich muss meine Argumentation holzschnittartig vorbringen. Ich kann das nicht ziseliert tun. Wenn man nicht einen blinden Fleck hat bzw. wenn er nicht allzu gross ist, muss man feststellen, dass die Schweiz seit Beginn des Bundesstaates noch nie in einer so prekären Situation war wie heute. Der Wandel im Verlauf der letzten drei, vier Jahre, innenpolitisch und aussenpolitisch, führt dazu, dass sich die Schweiz international eine neue Rolle zulegen muss. Gleichzeitig muss sie sich ein neues Selbstverständnis schaffen. Um einen historischen Vergleich zu nehmen: Die heutige Situation ähnelt derjenigen von damals, an der Schwelle des

16. Jahrhunderts, als in Europa eine Art kopernikanische Wende veranlasst wurde - weil man mit Schmerz feststellen müsste, dass sich nicht die Sonne um die Erde dreht, sondern die Erde um die Sonne. Wir sind nicht mehr der Bauchnabel der Welt, sondern wir sind sehr abhängig von der globalen Umgebung. Die schweizerische Bevölkerung ist grosso modo recht verunsichert in dieser Situation. Sie hat keine Instanz, die in dieser Situation hilft, Entwürfe unterbreitet und Visionen zur Verfügung stellt, die auch Hoffnung vermitteln. Weil jetzt wieder ein Bundesrat anwesend ist, möchte ich auch sagen: In diesem geistigen Vakuum übernimmt der Bundesrat wirklich keine Führungsrolle. Der Bundesrat ist in der zentralen Frage, in der Europafrage - das zeigt sich ganz deutlich zaghaft, zaudernd. Er spricht babylonisch, mit sieben verschiedenen Stimmen; denken Sie an die Neat-Frage, auch da hüllt er sich in Schweigen. Der Bundesrat ist im Moment völlig auf Tauchstation gegangen und nicht mehr in der Lage, der schweizerischen Bevölkerung irgendeine hoffnungversprechende Richtung anzugeben. Mit einem Bild: Ich habe ab und zu das Gefühl, der Bundesrat ist wie ein Wegweiser, der völlig rotiert. In diesem Vakuum ist es nun wichtig, dass von Parlamentsseite her Druck ausgeübt wird. Die Kulturschaffenden haben sich hier in der Schweiz mehr oder weniger verabschiedet, wenn es darunrgeht, Visionen zu entwickeln. Ich bin der Meinung, dass nun das Parlament den Bundesrat zwingen muss, seine Führungsrolle und seine Wegweiserrolle neu zu definieren. In diesem Vakuum entwickelt z. B. Herr Fritz Leutwyler als ehemaliger Nationalbankpräsident Visionen, indem er aufzeigt, wie eine Schweiz dereguliert aussehen soll. Er sagt, wie ein schweizerischer Beitritt zur EG selektiv, nutzenoptimierend aussehensoll. Aber ich bin der Meinung, dass das nicht die bedeutenden Visionen sind, sondern dass im öffentlichen Interesse Gegensteuer gegeben werden muss, z. B. in den Fragen der Weltoffenheit. Oder wie kann man z. B. verhindern, Herr Bundesrat, dass wir in Richtung einer «Zweidrittelsgesellschaft» abgleiten? Oder was können Sie unternehmen, damit der technologische Fortschritt die soziale und gesellschaftliche Entwicklung nicht völlig präformiert? Zum Schluss: Ich bin der Meinung, dass es aus diesem Malaise heraus nur zwei Wege gibt. Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, diesbezüglich auf den Bundesrat Druck auszuüben. Entweder kommt der Druck, wie Jacques Pilet es sagt, von unten - er nennt das eine Art sittsame Revolution, einen Umbruch von unten her, weil wir oben nicht in der Lage sind, ein Konzept für eine friedliche Zukunft zu entwickeln -, oder aber wir können es anders machen: Wir sind bereit, über eine Totalrevision Ideen zu entwickeln und diese dem Volk zum Dialog vorzulegen.

-- 2 of 5 --

Motion Nabholz 1578 N 19 septembre 1991 In dem Sinne plädiere ich dafür, dass wir die eingereichte Fraktionsmotion als Motion in dieser Härte belassen. Es geht nicht an, dass der Bundesrat in dieser Situation praktisch mit Abblendlicht in die Zukunft hineinfährt. Thür: In Europa sind atemberaubende Veränderungen im Gange. Da verändern sich Kulissen, die noch vor zwei Jahren als weitgehend unverrückbar schienen. Die Schweiz selber steht inmitten dieses Strudels und dennoch hat man den Eindruck, hier sei alles seltsam starr und unverrückbar. Man kann es überall lesen, und gescheite Köpfe sprechen von der grössten Identitätskrise, in welcher sich dieses Land seit der Existenz des Bundesstaates befindet. Die grüne Fraktion ist der Auffassung, dass man heute anerkennen muss, dass durch die jüngsten innenpolitischen Veränderungen und Ereignisse und auch angesichts der grossen europäischen Herausforderungen grundsätzliche institutionelle Revisionen notwendig werden. Zwar haben wir am 3. Juni 1987 in einem Bundesbeschluss beschlossen, dem Bundesrat den Auftrag zu erteilen, eine formelle Revision der Bundesverfassung an die Hand zu nehmen. Er soll das geltende geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht nachführen, es verständlich darstellen und systematisch ordnen. Das ist der Auftrag von 1987. Wir sind der Auffassung, dass dieser damals erteilte Auftrag nicht mehr genügt. Heute geht es nicht mehr nur um Verfassungskosmetik, heute geht es um eine Revision unserer Grundlagen an Haupt und Gliedern. Ich meine deshalb, dass in Ergänzung zu den Beschlüssen von 1987 unser Auftrag an den Bundesrat ergänzt und eine inhaltliche, nicht nur formelle Totalrevision der Bundesverfassung verlangt werden muss. Nur so kann garantiert werden, dass auch nach dem Jubiläumsjahr eine zusammenführende Klammer in diesem Staat bestehen bleibt. Eine Klammer, welche die immer mehr auseinanderstrebenden Kräfte zusammenhält, eine gemeinsame Vision entwickelt und welche garantiert, dass die notwendigen, grundlegenden Diskussionen über unsere Institutionen auch geführt werden. Wenn Sie die Antwort des Bundesrates zu den verschiedenen Motionsvorschlägen studiert haben, stellen Sie fest, dass der Bundesrat eigentlich auch diese Absicht hat beziehungsweise diese Notwendigkeit auch erkennt, nur will er das schön gemächlich an die Hand nehmen: zuerst efnmal die grossen Entscheide fällen, was die europäische Integration betrifft, und dann hinterher unsere Verfassung den europäischen Gegebenheiten anpassen. Wir sind der Meinung, dass das genau der falsche Weg ist. Wenn man in einem solchen Prozess steht, muss man die Diskussion um die Grundlagen unseres Staates gleichzeitig führen. Man kann nicht warten, bis alles schon feststeht und dann im Stil einer Verfassungskosmetik noch europäisches Recht in unsere Verfassung hineinschreiben. Das muss anders laufen. Weil der Bundesrat in dieser Frage eine andere Gangart wählen will, muss von unserer Seite ein verbindlicher Auftrag zur inhaltlichen Totalrevision der Bundesverfassung erteilt werden; wir können uns deshalb nicht mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Umwandlung in ein Postulat zufriedengeben. Im bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, diesen Vorstoss wirklich als Motion zu überweisen. Mme Antille: J'interviens ici à la place de Mme Nabbolz, absente aujourd'hui pour raison de deuil. Mesdames, Messieurs, pourquoi, alors que la Suisse est confrontée à de nombreux problèmes, à tant d'orientations à établir, de défis à relever, venir aujourd'hui encore charger le bateau avec la révision de la constitution. Eh bien, justement parce que notre pays se trouve à une période charnière, parce que la Suisse doit définir sa place et le rôle qu'elle entend jouer face à l'Europe et au reste du monde; c'est le moment de se donner les moyens de réviser notre constitution. Celle-ci ne nous permet pas, aujourd'hui, de régler l'intégration de notre pays dans le contexte européen. L'actuelle constitution a été remarquablement conçue pour un peuple tourné essentiellement vers une vocation agricole. Mais l'évolution de notre société industrielle tournée, elle, vers l'extérieur, a besoin d'une constitution qui vive avec son temps. Le droit constitutionnel en vigueur correspond de moins en moins à la réalité que nous vivons. Les arguments en faveur de la révision totale de la constitution ayant déjà été développés par les motionnaires précédents et par des rapports écrits, je n'y reviendrai pas. C'est sur le deuxième point de la motion de Mme Nabholz que je voudrais insister. Ce deuxième point demande de procéder sans retard à une révision partielle, afin de créer la base constitutionnelle nécessaire à la création d'une assemblée constituante chargée de la révision totale de constitution. Il serait démentiel de demander à l'Assemblée fédérale d'entreprendre cette révision. Les travaux actuels et futurs des parlementaires sont suffisamment lourds pour ne pas les charger davantage. Plusieurs de nos cantons ont révisé leur constitution en désignant une constituante, et cette façon de procéder leur ont donné satisfaction. Dès lors, pourquoi ne pas suivre cette voie. Entreprendre une telle tâche est un acte fondamental, axé sur l'avenir, absolument nécessaire pour repenser les grands principes de la politique du futur et de rendre notre système politique plus souple et plus adaptable. Dans sa réponse écrite, le Conseil fédéral a très justement dit qu'il appartenait aux Chambres fédérales de se prononcer sur l'opportunité d'entreprendre cette réforme ou pas, et de dire ensuite qui doit accomplir ce travail. Je vous engage donc à soutenir la motion de Mme Nabholz comme un acte de volonté de donner à ce pays les instruments d'une politique d'avenir. Bundesrat Koller: Ueber die Totalrevision der Bundesverfassung wäre sehr viel zu sagen. Ich bin froh, dass der Schweizerische Juristenverein diese Frage in 14 Tagen an seiner Jahrestagung auch ausdrücklich behandeln wird. Herr Zbinden, hier wird es mir nur möglich sein - neben dem Verweis auf unsere schriftlichen Stellungnahmen -, auf die wenigen Argumente einzugehen, die jetzt vorgetragen worden sind. Sie machen geltend, der Bundesrat stehe nur halbherzig hinter dieser Totalrevision. Wenn Sie unsere schriftliche Antwort gesehen haben, stellen Sie fest, dass wir bereits jetzt wesentlich über das hinausgehen, was uns das Parlament im Jahre 1987 als Auftrag mitgegeben hat. Wenn der Vorwurf der Halbherzigkeit überhaupt eine Berechtigung hätte, würde er auf das Parlament zutreffen. Aber der Bundesrat anerkennt, dass sich heute viele Probleme akzentuiert haben, dass ganz neue Probleme aufgekommen sind, grundlegende Probleme für unser Land. Grundlegende neue Fragen verlangen selbstverständlich auch grundlegende neue Antworten. Dafür ist sicher die Verfassung der richtige Ort. Wir haben deshalb in unserer schriftlichen Antwort auch aufgeführt, dass gegenüber 1987 vor allem zwei neue Probleme die Frage der Totalrevision der Bundesverfassung in einem neuen Licht erscheinen lassen. Einmal ist es die Herausforderung der europäischen Integration. Herr Zbinden, wenn Sie hier auf dem Gebiete der europäischen Integration dem Bundesrat vorwerfen, wir seien führungsschwach oder erfüllten unsere Führungsrolle nicht, muss ich feststellen: Auch der Bundesrat hat sehr bedauert, dass die Verhandlungen über den Europäischen Wirtschaftsraum nicht vor den Sommerferien abgeschlossen werden konnten. Ich sage Ihnen das ganz offen. Diese Verlängerung der Verhandlungen hat tatsächlich eine gewisse Schwächung dieser Vorlage gebracht; der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass sie ein mögliches Mittel zur Teilhabe an dieser europäischen Vision ist. Aber weil wir wesentliche Interessen zu vertreten hatten, haben wir schliesslich in diesen harten Verhandlungen die Verlängerung über die Sommerpause hinaus in Kauf nehmen müssen. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir die Politik des Bundesrates auf diesem Gebiet nicht abschliessend formulieren können, solange diese Verhandlungen nicht abgeschlossen sind. Was aber die Frage der Verfassung betrifft, steht eindeutig fest, dass die total revidierte Bundesverfassung eine europafähige Bundesverfassung sein muss. Dass wir beim Vorgehen ein zweiphasiges Verfahren wählen, liegt in der Natur der Sache, vor allem in den beschränkten Ressourcen sowohl des Parlamentes wie der Verwaltung. Mit meinen weiteren Ausführungen kann ich zugleich dem -- 3 of 5 -19. September 1991 N 1579 Jura. Persönliche Vorstösse Vorwurf von Herrn Thür begegnen, der Bundesrat gehe diese Frage etwas gemächlich an. Wenn das eintritt, was ich immer noch hoffe, dass der EWR-Vertrag zustande kommt, werden wir Ihnen für nächstes Jahr ein Programm vorlegen, dass Sie nur noch hören und staunen werden. Man kann uns diesbezüglich in keiner Weise vorwerfen, dass wir die notwendigen Arbeiten nicht vorantreiben würden. Dieses Anpassungsprojekt, das die Verwaltung unter dem Titel «Eurolex» schon sehr weit getrieben hat, wird bedeuten, dass mit grossier Wahrscheinlichkeit zur Realisierung des EWR-Vertrages eine Teilrevision der Bundesverfassung nötig sein wird und dass wir mit Ihnen zusammen rund 60 Bundesgesetze zu ändern haben. Das wird, zusammen mit der Ueberzeugungsarbeit dem Volk gegenüber, eine derartige Gewaltsanstrengung sein, dass auch Herr Thür nicht mehr von Gemächlichkeit sprechen wird, das kann ich Ihnen schon heute garantieren. Ein weiteres Moment, das zweifellos das Problem der Totalrevision in einem neuen Licht erscheinen lässt, ist die Einsicht in die Notwendigkeit institutioneller Reformen. Der Bundesrat ist zurzeit intensiv damit beschäftigt, diese Frage näher zu prüfen und Ihnen im Hinblick auf entsprechende parlamentarische Initiativen die nötigen Vorschläge zu unterbreiten. Sobald der Bundesrat im Besitz der Vorschläge der Kommission Eichenberger ist, wird er in Klausur gehen, um Ihnen entsprechende Vorschläge unterbreiten zu können. Es kann keineswegs mehr die Rede davon sein, dass sich diese total revidierte Bundesverfassung in der Nachführung des geltenden Verfassungsrechtes erschöpfen würde. Neben den vorhin aufgezählten kategorischen Imperativen sind wir überzeugt, dass sich auch der Zeitgeist geändert hat, dass die Voraussetzungen heute wieder günstiger sind als Mitte der achtziger Jahre, als uns das Parlament seinen sehr bescheidenen Auftrag erteilt hat. Wenn ich aber trotzdem für beide Motionen die Ueberweisung als Postulat beantrage, so deshalb, weil wir in der Vergangenheit einiges gelernt haben. Wir möchten in bezug auf die inhaltliche Gestaltung dieser Neuerungen die nötige Handlungsfreiheit bewahren. Wenn wir die Geschichte der Totalrevision der Bundesverfassung rückblickend etwas kritisch beleuchten, müssen wir heute feststellen, dass leider der Entwurf aus dem Jahre 1977 nur in zwei Punkten keine Chance hatte: Es war das Verhältnis Bund/Kantone, und es war die Frage der Wirtschaftsordnung. Es zeigt sich, dass die Totalrevision der Bundesverfassung auch sehr viel Augenmass verlangt. Aus diesem Grund möchten wir in bezug auf den Inhalt dieser Neuerungen die nötige Handlungsfreiheit bewahren. Deshalb beantragen wir Annahme als Postulat und nicht als Motion, denn Motionen werden bei uns verbindlichen Aufträgen gleichgesetzt. Ich komme zur Motion von Frau Nabholz, deren Begründung von Frau Antille vorgetragen wurde. Es geht um die Frage, ob wir der Totalrevision der Bundesverfassung noch eine Partialrévision vorschieben sollten, wonach ein Verfassungsrat diese Totalrevision zu betreuen hätte. Der Bundesrat findet das nicht zweckmässig. Die Frage eines Verfassungsrates oder die Beratung durch das Parlament sollen nach Meinung des Bundesrates dann entschieden werden, wenn wir Ihnen den entsprechenden Entwurf einer total revidierten Bundesverfassung unterbreiten. Ich bin überzeugt: Wenn ein ausformulierter Entwurf vorliegen wird, werden beide Räte viel leichter entscheiden können, ob sie sich die Arbeit «Totalrevision der Bundesverfassung» auch noch zumuten können, ob sie das politisch wollen oder ob sie es aus politischen oder aus Gründen der Arbeitsüberlastung vorziehen, einen Verfassungsrat einzusetzen, um die Bundesverfassung total zu revidieren. Anlässlich des Auftrages im Jahre 1987 haben sich beide Räte nach ausführlicher Diskussion ausdrücklich für dieses Vorgehen entschieden. Wir sollten jetzt nicht davon abweichen. Aus diesem Grund nehmen wir diese Motion auch nur in Form eines Postulates entgegen. Motion 90.440 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 56 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 36 Stimmen Motion 90.450 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 56 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 38 Stimmen Motion 90.503 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 58 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 41 Stimmen #ST# 89.704 Interpellation Aubry Einmischung des Kantons Jura in die Angelegenheiten des Kantons Bern Ingérence du canton du Jura dans le canton de Berne Diskussion - Discussion Siehe Seite 803 hiervor - Voir page 803 ci-devant 89.712 Interpellation Rychen Jurapolitik: Wiedervereinigung Politique jurassienne de réunification Diskussion - Discussion Siehe Seite 804 hiervor - Voir page 804 ci-devant 91.3076 Motion Spielmann Selbstbestimmungsrecht für das jurassische Volk Droit à l'autodétermination du peuple jurassien Wortlaut der Motion vom 19. März 1991 Das Bundesgericht, dem die Jura-Frage vorgelegt worden war, hat dem Kanton Jura die Legitimation abgesprochen, gegen die Resultate der Abstimmung über das Selbstbestimmungsrecht des Juras Rekurs einzulegen.

-- 4 of 5 --

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Nabholz Totalrevision der Bundesverfassung. Einsetzung eines Verfassungsrates Motion Nabholz Révision totale de la constitution. Création d'une assemblée constituante In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.503 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.09.1991 - 08:00 Date Data Seite 1576-1579 Page Pagina Ref. No 20 020 313 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 5 of 5 --