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Entscheid

90-505

Verwaltungsbehörden 13.12.1991 90.505

13. Dezember 1991Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die ökologischen Landbaumethoden werden an der Abteilung Landwirtschaft der ETH Zürich in allen Instituten lehr- und forschungsmässig bearbeitet In der Lehre wird das gesamte Spektrum von den extensiven bis zu den intensiven Produktionsweisen berücksichtigt, wobei auch die ökologischen Zusammenhänge behandelt werden. Im Rahmen eines ergänzenden Lehrangebotes werden besondere Probleme des biologischen Landbaues fallmässig diskutiert (Betriebsumstellungen, Marktaspekte, Tierhaltungsformen, ethische Probleme usw.) und im Rahmen von Semester-, Diplom-und Doktorarbeiten bearbeitet. Im Bereich Phytomedizin (Entomologie, Phytopathologie, Herbologie) fördern Lehre und Forschung umweltschonende Landbaumethoden. Eine Verstärkung der Forschung über ökologische Fragen wird als notwendig erachtet Ob dies mit der Schaffung einer Professur, die den gesamten Fachbereich betreuen soll, der richtige Weg ist, wird indessen bezweifelt Mit der Verstärkung einzelner Fachgebiete wie z. B. die Besetzung der vorgesehenen Professur für Herbologie kann dem Anliegen besser entsprochen werden, da die Herbologie eine wesentliche Komponente des umweltschonenden Pflanzenbaues darstellt

2.

Die Ausbildung in ökologischen Landbaumethoden ist an den landwirtschaftlichen Techniken und Berufsschulen mit der Einführung freiwilliger Fächer an die Hand genommen worden. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat bereits im Jahre 1988 einen Lehrplan für die Fächer «Oekologie» und «Biologischer Landbau» herausgegeben. Er findet Anwendung in zahlreichen Landwirtschaftsschulen. Zurzeit werden Lehrmittel für diese Stufe erarbeitet, welche den Unterricht unterstützen. Bei der nächsten Revision des Landwirtschaftsgesetzes ist vorgesehen, dem Anliegen der Motionäre in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.

3.

Der Bundesrat ist bereit, angemessene finanzielle Mittel für Forschungsprojekte im Bereich ökologischer und biologischer Landbaumethoden an Hochschulen, Forschungsanstalten sowie im Rahmen der Forschungstätigkeit anerkannter privater Organisationen zur Verfügung zu stellen. Es wird jedoch von Fall zu Fall zu prüfen sein, ob die Forschungsprojekte in qualitativer Hinsicht genügen, Gewähr für eine sachgerechte und effiziente Bearbeitung geboten ist und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Beim heutigen Stand der Abklärungen kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat-Transmis comme postulat #ST# 90.505 Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Landwirtschaftspolitik Motion du groupe radical-démocratique Politique agricole Wortlaut der Motion vom 23. März 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, zur Beseitigung der strukturellen landwirtschaftlichen Ueberproduktion und der damit verbundenen Erschwernisse bei der Realisierung der einkommenspolitischen Ziele der Agrarpolitik gesetzliche Grundlagen für die beiden folgenden Instrumentarien zu schaffen:

1.

Oeffentliche Direktzahlungen an Produzenten als Gegenleistung für umweltgerechte Produktionsverfahren im Rahmen der «Oberziele» der Agrarpolitik. Die Bemessungskriterien sind dabei nach regionalen, betriebs- und produktionsstrukturellen Gesichtspunkten auszugestalten. Die Finanzierung dieser Direktzahlungen ist in erster Linie durch Einsparungen als Folge des Abbaus von Ueberproduktion sicherzustellen.

2.

Festsetzung von Qualitäts- und Bewirtschaftungskriterien als Rahmenbedingungen eines Vorzugspreissystems für Erzeugnisse von optimaler Qualität auis ökologischer und damit umweltgerechter Produktion. Solche Preise müssen durch Vereinbarungen zwischen der Produktionsstufe (Produzentenorganisationen) und der Handelsistufe (namentlich Grossverteilerorganisationen) gesichert werden. Texte de la motion du 23 mars 1990 Afin d'éliminer la surproduction agricole structurelle et les difficultés qui en résultent pour réaliser les objectifs fixés pour les revenus dans la politique agricole, le Conseil fédéral est chargé de proposer des bases légales régissant les deux instruments suivants:

1.

Paiements directs des pouvoirs publics aux producteurs, en contre-partie de modes de production respectueux de l'environnement dans le cadre des «objectifs suprêmes» de la politique agricole. Les critères d'évaluation seront fixés en tenant compte des aspects régionaux ainsi que des structures d'exploitation et de production. Le financement de ces paiements directs sera assuré en premier lieu par les économies réalisées du fait de l'élimination de la surproduction.

2.

Système de prix préférentiels, fondé sur des critères d'exploitation et de qualité, pour les produits d'une qualité optimale obtenus selon un procédé écologique et donc respectueux de l'environnement. De tels prix doivent être garantis par des conventions passées entre les organisations de producteurs et celles de la vente (notamment les grands distributeurs). Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1990 Die Motion der FDP-Fraktion verlangt neue gesetzliche Grundlagen für Direktzahlungen in der Landwirtschaft sowie für die «Festsetzung von Qualitäts- und Bewirtschaftungskriterien als Rahmenbedingungen eines Vorzugspreissystems für Erzeugnisse von optimaler Qualität aus ökologischer und damit umweltgerechter Produktion». Die in der Motion angesprochenen Themen sind auch im Bericht der vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement eingesetzten Kommission Direktzahlungen behandelt worden. Der Bundesrat wird den Bericht, der nun vorliegt, prüfen und hierauf dem Parlament, soweit nötig, eine Anpassung der Rechtsgrundlagen vorschlagen. Ob die Begehren der Motion in der vorliegenden Form verwirklicht werden können, kann zurzeit noch nicht gesagt werden. Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1990 La motion du groupe radical-démocratique demande la création de nouvelles bases légales devant régir le versement de paiements directs aux exploitations agricoles. Ces bases devront aussi permettre de fixer les critères de qualité et d'exploitation utilisés dans un système de prix préférentiels pour les produits de qualité optimale, obtenus selon un procédé écologique et donc respectueux de l'environnement. Les questions abordées dans la motion sont aussi traitées dans le rapport de la Commission des paiements directs, instituée par le Département fédéral de l'économie publique. Le Conseil fédéral prendra connaissance du rapport qui lui a été -- 1 of 3 -13. Dezember 1991 2485 Motion Mauch Rolf soumis et, au besoin, proposera au Parlement d'adapter les bases légales correspondantes. Pour l'heure, il n'est pas encore possible de préciser s'il sera donné suite à la motion dans la forme exigée. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat Ueberwiesen aïs Postulat - Transmis comme postulat #ST# 91.3298 Motion Mauch Rolf Initiative für gesamteuropäischen Freihandelsraum Création d'une grande zone européenne de libre-échange Wortlaut der Motion vom 19. September 1991 Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich die Initiative zum Aufbau eines das gesamte Europa-vom Atlantik bis zum Ural - umfassenden Freihandelsraumes zu ergreifen. fexfe de la motion du 19 septembre 1991 Le Conseil fédéral est chargé de prendre sans retard une initiative en faveur de la création d'une zone de libre-échange englobant l'Europe entière de l'Atlantique à l'Oural. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit EG und Efta verhandeln seit längerer Zeit intensiv über Ziel, Art und Modalitäten der Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Ein solcher sollte die bisherigen Mitgliedländer der EG und der Efta umfassen, also vereinfacht ausgedrückt, die mehr oder weniger industrialisierten Staaten des bisher als «freies Westeuropa» umschriebenen Raums. Auf dem Weg zu diesem Ziel zeigen sich sowohl beträchtliche sachliche und politische Probleme und Widerstände als auch neue ausserordentliche, bisher nicht für möglich gehaltene Veränderungen in Mittel- und Osteuropa, welche die gesamte Entwicklung Europas im Rahmen der Weltordnung wie auch die anvisierten bzw. neu anzuvisierenden Ziele in einem völlig neuen Licht erscheinen lassen. Bezüglich der westeuropäischen Wirtschaftsländer ist an die im wesentlichen unterschiedlichen Zielsetzungen des EG-Wirtschaftsblocks mit (macht-)politischen Wertvorstellungen einerseits und die politisch freiheitlich, selbständig und unabhängig strukturierten Staaten der Efta andererseits zu erinnern. Schon aufgrund der bisher gegebenen Verhältnisse scheint eine Einigung der beiden Staatengruppen bzw. die geforderte Unterwerfung der Efta-Staaten unter die EG-Rechtsnormen ohne Mitspracherecht ein zurzeit noch absolut Ungewisses Unterfangen zu sein. Schon allein aus schweizerischer, innenpolitischer Sicht dürfte die auf Erhaltung der staatlichen Selbständigkeit und Unabhängigkeit gegründete Haltung des Souveräns, wie sie anlässlich des 700-Jahr-Jubiläums in grosser Breite und repräsentativ zum Ausdruck kam, bei realistischer Betrachtungsweise einer Eingliederung unter den monolithischen und zentralistischen, nicht demokratischen und föderalistischen Aufbau der EG, der sich seinerseits nicht substantiell ändern wird und kann, unüberwindbare Hindernisse in den Weg stellen. Darüber hinaus bilden durch das Hinzukommen der früheren DDR als neue deutsche Bundesländer die Unsicherheit über die Form der Assoziierung derost-mitteleuropäischen Staaten sowie Instabilität und Entwicklungsbedürftigkeit der südlichen EG-Staaten selbst Unsicherheitsfaktoren, die von der EG (noch) nicht bewältigt sind. Schliesslich stellen die neuesten Entwicklungen im Osten Europas bisher völlig unbekannte, nicht einkalkulierte und noch nirgends abschliessend durchdachte, mächtige Faktoren dar, welche alle bisherigen Konstellationen als nicht mehr gültig erscheinen lassen, aber unausweichlich bewältigt werden müssen. Das fordert zweifellos einen lang andauernden Prozess in der zeitlichen Grössenordnung von mindestens einer Generation. Während nämlich EG-Westeuropa einer politischen Vereinheitlichung (wenigstens oberflächlich-verbal) und einer umfassend marktgerichteten Wirtschaftsordnung zustrebt, läuft im Osten Europas gerade der gegenteilige Prozess ab: Unabhängigerklärung und Verselbständigung von zunehmend mehr Nationalstaaten mit einer angestrebten Autonomisierung der Wirtschaft gegenüber dem bisherigen zentralen Machtkoloss UdSSR. Dieser Gegensatz zwischen dem politischen Koloss auf tönernen Füssen mit Zentral-Brüssel auf der einen und der buchstäblich vitalen Notwendigkeit des Auf- und Ausbaus einer liberalen Marktwirtschaft auf der anderen Seite lahmt gegenwärtig und wohl noch auf einige Zeit die dringend notwendige wirtschaftliche Weiterentwicklung. Politik und Wirtschaft entwickeln sich nicht im Gleichschritt Das ist aber auch nicht nötig; ein grosser Wirtschaftsraum setzt nicht einen gleich grossen einheitlichen Staat voraus, sondern auch viele autonome Einzelstaaten können sich in einem nach den Regeln der Marktwirtschaft funktionierenden Freihandelsraum zusammenfinden. Politische Blockierung verhindert die wirtschaftliche Dynamik nicht - darf sie nicht verhindern. Die Schweiz ist aufgerufen, die drohende bzw. absehbare Blockierung des wirtschaftlichen Liberalisierungs- und Aufbauprozesses in Europa durch innovatives, konstruktives Tätigwerden zu überwinden und den Anstoss für die wirtschaftliche europäische Weiterentwicklung bei nationaler staatlicher Selbständigkeit der Völker zu geben. Analog zur Liberalisierung des weltweiten Handels im Rahmen des Gatt ist deshalb - über die Brüsseler Wirtschafts-, Währungs- und politische Union hinaus und davon im Prinzip unabhängig - der Rahmen für einen gesamteuropäischen Freihandelsraum zu schaffen. In Marktwirtschaft und Freihandel liegt die Zukunft für einen breit abgestützten Wohlstand und gesicherte Vollbeschäftigung im gesamten Europa Nur so wird es gelingen, allen Europäern - auch den jungen Staaten und ihren wirtschaftlich unterentwickelten Bevölkerungen - die notwendigen Impulse zu verleihen und die befürchteten Erschütterungen zu vermeiden. Andernfalls geht Europa schweren Zeiten entgegen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. November 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 novembre 1991 Der Bundesrat teilt nicht alle Einschätzungen über die europäische Architektur, die in der Begründung zur vorliegenden Motion wiedergegeben sind. Der Bundesrat ist andererseits im wesentlichen einverstanden mit der Idee der Motion: für ihn ist die Ausarbeitung von Handelsverträgen, die bis zum Freihandel mit den mittel- und osteuropäischen Staaten führen sollen, ein prioritäres Ziel. Das Ziel ist verfolgt worden, seit die Staaten jener Region den Uebergang zu einem demokratischen, pluralistischen und marktwirtschaftlichen System begonnen haben. Gegenwärtig werden im Rahmen der Efta Verhandlungen geführt, die zum Abschluss von Freihandelsverträgen für Industrieprodukte mit Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei führen sollen. Diese Verträge umfassen nicht nur den Güterhandel, sondern auch andere Bereiche wie die öffentlichen Märkte, die Staatsbeihilfen und das geistige Eigentum. Ein asymmetrischer Zollabbau wird nach einer Uebergangszeit (10 Jahre) zum Freihandel führen. Sobald die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erfüllt sind, könnte diese Vorge-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Landwirtschaftspolitik Motion du groupe radical-démocratique Politique agricole In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.505 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1991 - 08:00 Date Data Seite 2484-2485 Page Pagina Ref. No 20 020 724 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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