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Entscheid

90-507

Verwaltungsbehörden 22.03.1991 90.507

22. März 1991Deutsch7 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Ist es dem Bundesrat bekannt, dass mit dem aus dem Jahre 1988 stammenden Sparbeschluss von 1,5 Millionen Franken für den Reinigungsdienst der allgemeinen Bundesverwaltung absolut fragwürdige, sozialpolitisch unerwünschte und alles andere als effizienzfördernde Wirkungen erzielt werden?

2.

Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine unter dem Titel «Effizienz» angeordnete Sparmassnahme ihren Zweck verfehlt, wenn im Vollzug von allen Beteiligten übereinstimmend festgestellt wird, dass damit in einem ganzen Verwaltungszweig (AFB, Hausmeister, Aufräumerinnen) bürokratische Blüten gezüchtet und vor allem Konfusion, Unruhe, Spannungen, Verbitterung und Unzufriedenheit resultieren?

3.

Ist der Bundesrat - frei von jedem Prestigedenken - bereit, diese vor und im Vollzugsversuch stehende Sparübung zu sistieren, neu zu überdenken und allenfalls definitiv fallenzulassen? Texte de l'interpellation du 5 juin 1990 Au titre de diverses mesures d'économie et d'augmentation du rendement, on a ordonné que le service de nettoyage de l'administration fédérale économise 1,5 million de francs, bien qu'il fut clair dès le début que cela entraînerait d'énormes difficultés et des frais administratifs élevés. Les efforts de mise en oeuvre par l'Office des constructions fédérales ont montré nettement que cette mesure avait de nombreuses conséquences négatives, tant pour les nettoyeuses que pour les concierges et les services administratifs responsables, en raison notamment des problèmes suivants: pression à la diminution des heures de travail et des salaires, multiplication intolérable des tâches, défaillance de l'organisation, insatisfaction, tensions physiques et psychiques angoissantes pour nombre de personnes touchées. Tous les travailleurs concernés ont à juste titre émis de graves doutes quant au bien-fondé de cette économie forcée. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Sait-il que l'ordre imparti au service de nettoyage de réaliser des économies de 1,5 million, qui date de 1988, a des répercussions sociales indésirables et que le résultat est tout autre qu'un accroissement du rendement?

2.

N'est-il pas aussi d'avis que cette mesure ordonnée par souci d'«efficience», loin d'atteindre son but, ne fait qu'augmenter les tracasseries bureaucratiques et semer la confusion, l'inquiétude, l'amertume et le mécontentement dans tout un secteur administratif: fonctionnaires de l'Office des constructions fédérales, concierges, et «femmes de ménage»?

3.

Est-il prêt, toute fierté mise à part, à suspendre les mesures déjà prises ou encore prévues, au titre de cet effort d'économie, à les réexaminer, et le cas échéant à y renoncer définitivement? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Borei, Braunschweig, Brügger, Carobbio, Danuser, Fankhauser, Hafner Ursula, Jeanprêtre, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Longet, Matthey, Mauch Ursula, Meizoz, Neukomm, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stappung, Ulrich, Zbinden Hans (25) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 décembre 1990

1. Das EDI entschied am 24. März 1988 zur Kosteneinsparung die Unterhaltsreinigung anstatt wöchentlich nur noch jede zweite Woche durchzuführen. Daraus sollte eine Kostenreduktion von 1,5 Millionen Franken resultieren. Dieser Entscheid wurde zwar in der Anfangsphase in Kreisen der Betroffenen kritisiert. Seitdem aber die verantwortlichen Hausmeister - so die Direktion des Amtes für Bundesbauten - sämtliche Reinigungsflächen einer neuen Vorgabe-Zeitberechnung unterzogen haben, sei eine gute Akzeptanz dieser Auftragserfüllung festzustellen und die Projekt-Realisierung verlaufe zügig. Dies wurde vom Generalsekretär des EDI an einer kürzlichen Hausmeistertagung bestätigt. Die Herabsetzung des Intervalls für die Grundreinigung ermöglichte eine jährliche Aufwandeinsparung von potentiell 5600 Reinigungsstunden pro Monat. Zudem weist die neue Berechnungsgrundlage den Vorteil auf, dass alle zu reinigenden Flächen einheitlichen Beurteilungskriterien unterzogen wurden. Frühere differenzierte Betrachtungsweisen wurden eliminiert. Ursprünglich war geplant, die Sparvorgabe von 1,5 Millionen Franken innert vier Jahren zu realisieren. Von diesem Zeitrahmen wurde nach Verhandlungen mit den Personalverbänden, an denen der Interpellant als VPOD-Vertreter selbst teilnahm, abgewichen. Es wurde indessen vereinbart, nach zwei Jahren, also am 1. Oktober 1991, zu prüfen, wie es dannzumal um die Realisierung stehen wird. Das Amt für Bundesbauten meldete dem Departement bereits im Herbst dieses Jahres, dass die Vorgabe von 1,5 Millionen Franken schon bereits zu 95 Prozent erreicht sei und bis in einem Jahr die Zielvorgabe ganz realisiert werde.

1. Das EDI entschied am 24. März 1988 zur Kosteneinsparung die Unterhaltsreinigung anstatt wöchentlich nur noch jede zweite Woche durchzuführen. Daraus sollte eine Kostenreduktion von 1,5 Millionen Franken resultieren. Dieser Entscheid wurde zwar in der Anfangsphase in Kreisen der Betroffenen kritisiert. Seitdem aber die verantwortlichen Hausmeister - so die Direktion des Amtes für Bundesbauten - sämtliche Reinigungsflächen einer neuen Vorgabe-Zeitberechnung unterzogen haben, sei eine gute Akzeptanz dieser Auftragserfüllung festzustellen und die Projekt-Realisierung verlaufe zügig. Dies wurde vom Generalsekretär des EDI an einer kürzlichen Hausmeistertagung bestätigt. Die Herabsetzung des Intervalls für die Grundreinigung ermöglichte eine jährliche Aufwandeinsparung von potentiell 5600 Reinigungsstunden pro Monat. Zudem weist die neue Berechnungsgrundlage den Vorteil auf, dass alle zu reinigenden Flächen einheitlichen Beurteilungskriterien unterzogen wurden. Frühere differenzierte Betrachtungsweisen wurden eliminiert. Ursprünglich war geplant, die Sparvorgabe von 1,5 Millionen Franken innert vier Jahren zu realisieren. Von diesem Zeitrahmen wurde nach Verhandlungen mit den Personalverbänden, an denen der Interpellant als VPOD-Vertreter selbst teilnahm, abgewichen. Es wurde indessen vereinbart, nach zwei Jahren, also am 1. Oktober 1991, zu prüfen, wie es dannzumal um die Realisierung stehen wird. Das Amt für Bundesbauten meldete dem Departement bereits im Herbst dieses Jahres, dass die Vorgabe von 1,5 Millionen Franken schon bereits zu 95 Prozent erreicht sei und bis in einem Jahr die Zielvorgabe ganz realisiert werde.

2. Der Bundesrat bewertet aufgrund seiner Informationen und der erzielten Resultate die Situation anders als der Interpellant. Er hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 1990 im Rahmen eines Umsetzungsbeschlusses EFFI-QM-BV «Gebäudereinigung, Hausmeisterdienst, Gärtnerei und Betriebe» den Sparbeschluss vom 24. März 1988 bestätigt.

3. Nein. Der Bundesrat hat am 3. Dezember 1990 nach eingehender Vernehmlassung entschieden, dieses EFFI-QM-BV-Projektfertig umzusetzen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Vollmer Unerträgliche Vollzugsfolgen eines Sparbeschlusses Interpellation Vollmer Effets pervers d'une mesure d'économie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.507 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1991 - 08:00 Date Data Seite 773-773 Page Pagina Ref. No 20 019 781 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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