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Verwaltungsbehörden 24.09.1990 90.540
24. September 1990Deutsch16 min
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24. September 1990 667 Postulat Gadient Ständerat, von 1861 bis 1872 Bundesrat und von 1875 bis 1879 Bundesrichter. Ich glaube, Dubs wusste, wovon er schrieb. Was er nicht wissen konnte: dass seine Analyse auch heute, über 100 Jahre später, von unverminderter, brennender Aktualität ist. Der Bundesrat tat und tut sich schwer mit seiner eigenen Reform, obwohl er vom Parlament immer wieder zur Remedur aufgefordert wurde, zuletzt vor vier Jahren mit einer Motion, die er zuerst nur als Postulat entgegennehmen wollte und die das Parlament als Motion überwiesen hat. Der Bundesrat brauchte pikanterweise bis heute, bis heute vormittag, um erste, zaghafte Beschlüsse zu fassen. Ist das nicht der beste Beweis dafür, dass der Bundesrat als Kollegium grosse Mühe bekundet, seinen eigenen Reformbedarf zu erkennen und echte Verbesserungen der Führungstätigkeit in die Wege zu leiten? Alle bisherigen Reformschritte, auch die heutigen übrigens, betrafen und betreffen die Stufen unterhalb des Kollegialorgans. Man delegierte Geschäfte nach unten, man verbesserte Verfahrensabläufe, man richtete Stabstellen ein, man führte neue Titel ein, man veränderte die Departementalstruktur. Aber der Bundesrat selbst blieb und bleibt unangetastet und somit letztlich das Grundproblem unseres Regierungssystems, nämlich die Doppelbelastung der einzelnen Bundesräte als Mitglieder des Kollegiums und als Departementsvorsteher. Was dringend not tut, ist die entschiedene Aufwertung dieses Kollegiums der obersten vollziehenden und leitenden Behörde, wie es die Bundesverfassung so schön ausdrückt. Dabei geht es nicht primär um die Entlastung des einzelnen Bundesrates, sondern um eine Umlastung zugunsten des Führungsgremiums. Das Geschäftsverkehrsgesetz sagt klipp und klar, dass die Regierungstätigkeit den Vorrang vor allen anderen Funktionen des Bundesrates hat. Das ist geltendes Recht - aber Realität ist es nicht. Um in diesem Sinne regieren zu können, braucht es verfügbare Zeit- und alle Bundesräte klagen darüber, sie hätten sie nicht-, braucht es schöpferische Müsse, braucht es innere Distanz, braucht es sensible Fühler für gesellschaftliche Probleme und Entwicklungen, braucht es Frühwarnsysteme zur Problemerkennung und Problemerfassung. Es braucht aber in dieser vielzitierten Zeit des Umbruchs mehr denn je auch die Konfrontation mit Alternativen, mit dem Ungewohnten, mit dem heute vielleicht noch Utopischen. Ich wünschte dem Bundesrat in dieser schwierigen Zeit neben einer hochqualifizierten Verwaltung, über die er ja verfügt, regelmässige Auseinandersetzungen mit Vordenkern, Nachdenkern und Querdenkern; denn dieses Ausbrechen aus den herkömmlichen Denk- und Verwaltungsstrukturen schafft den Nährboden für kreatives und zukunftsgerichtetes Handeln. Die grossen Unternehmungen unseres Landes haben aufgrund des veränderten Umfeldes praktisch alle ihre Führungsstruktur reformiert, den Entwicklungen angepasst und gerade auch die oberste Leitungsebene verändert. Es liegt am Bundesrat, aber auch an uns, mit derselben Offenheit und Reformbereitschaft auch die Führungsstruktur der Unternehmung Schweiz auf die Erfordernisse der Zeit auszurichten. Ueber die Beschlüsse, die der Bundesrat heute gefasst hat, werden wir später diskutieren; ich gehe nicht darauf ein. Was mich aber betrübt hat, ist die Feststellung in der Pressemitteilung, es würden sich zurzeit keine institutionellen Reformen aufdrängen; erst später sei der Bundesrat bereit, Aenderungen zu prüfen, «falls sich das politische Umfeld, z. B. infolge einer Beteiligung der Schweiz am europäischen Integrationsprozess, grundlegend verändern sollte». Was muss sich denn noch alles ändern? Ich komme um den Eindruck nicht herum, dass der Bundesrat vor lauter Tagesgeschäften Mühe hat, das hier Wesentliche zu erkennen und danach zu handeln, deshalb sieht er auch seine eigene Reformbedürftigkeit nicht. Lässt hier - etwas boshaft gefragt - nicht der berühmte Baron von Münchhausen grüssen? Wenn wir in den nächsten Jahren etwas realisieren wollen, müssen wir heute mit der Arbeit beginnen. Warten auf Europa bringt überhaupt nichts, weil die internationale Belastung der Landesregierung so oder so zunehmen wird, ob wir in einem EWR oder in einer EG mittun, oder ob wir andere Formen der Mitwirkung wählen. Auch der Führungsbedarf im Innern wird so oder so zunehmen. Ich bedaure, dass der Bundesrat einmal mehr den Mut nicht gehabt hat, heute Weichen zu stellen, zumindest einmal positiv zu sagen, dass er mehr tun will - wobei ich nochmals betone, dass ich nicht konkret kritisieren will, was heute an sehr zaghaften Schritten beschlossen worden ist. In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat, nochmals selbstkritisch über die Bücher zu gehen, und ich hätte es eigentlich begrüsst - ich bitte um Entschuldigung, Herr Bundeskanzler, das ist nicht an Ihre Adresse gerichtet -, wenn bei diesem wichtigen Geschäft der Bundespräsident anwesend gewesen wäre. Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, den beiden parlamentarischen Initiativen 90.229 und 90.231 Folge zu geben. Zustimmung-Adhésion #ST# 90.540 Postulat Gadient Neue Organisations- und Führungsstrukturen auf Bundesebene Réforme des structures d'organisation et de direction au niveau fédéral Wortlaut des Postulates vom 7. Juni 1990 In nahezu allen Sektoren der eidgenössischen Sachpolitik haben sich die Aufgaben und Anforderungen an den Staat, die Landesregierung und die Verwaltung grundlegend gewandelt. Der staatliche Führungs- und Organisationsbereich hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten, so dass in den letzten Jahren vermehrt Schwachstellen sichtbar geworden sind. Vordergründiges Symptom einer in weiten Teilen ungenügenden Organisations- und Führungsstruktur auf Bundesebene ist die Ueberlastung von Bundesrat, Verwaltung und Parlament. Verschiedene Bestrebungen zur Parlaments- und Regierungsreform zielen darauf ab, mit isolierten Einzelmassnahmen Abhilfe zu schaffen. Den Ursachen und der tatsächlichen Dimension des Anliegens wird aber damit nicht genügend Rechnung getragen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, eine umfassende Ueberprüfung und Analyse der einschlägigen Organisationsund Führungsstrukturen auf Bundesebene vorzunehmen und einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Hauptziel soll es sein, Voraussetzungen zu schaffen, die es den Bundesräten erlauben, ihre Tätigkeit vermehrt auf die eigentliche Führungsarbeit zu konzentrieren. Sie sollen darüber hinaus die notwendigen Freiräumefür kreatives und prospektives Denken erhalten. Der Bericht soll unter Berücksichtigung organisatorischer, administrativer, personeller und technischer Belange Reformvorschläge aufzeigen, die auf allen Stufen der Bundesverwaltung eine auf die aktuellen Erfordernisse ausgerichtete Führungsarbeit gewährleisten. Es ist insbesondere auch zu prüfen, inwieweit die bestehende Departementseinteilung und -aufteilung, die Zahl der Departemente und die Departementslogistik einer Anpassung bedürfen. Einer Prüfung bedarf auch die Frage, wie die technisch-administrative Departementsführung neu gestaltet werden kann. Der Bericht soll Varianten möglicher Lösungswege aufzeigen. Darüber hinaus sind Reformvorschläge, soweit sie Aspekte einer Parlamentsreform berühren, mit dieser zu verknüpfen. Texte du postulat du 7 juin 1990 Dans pratiquement tous les secteurs de la politique fédérale, les tâches incombant à l'Etat, au gouvernement et à l'administration ainsi que les exigences auxquelles ces organismes 16-S -- 1 of 4 -Postulat Gadient 668 24 septembre 1990 doivent satisfaire ont fondamentalement évolué. Le domaine touchant à l'organisation et à la direction de l'Etat n'ayant pas évolué au même rythme, des lacunes de plus en plus fréquentes sont apparues ces dernières années. Le fait que le Conseil fédéral, l'administration et le Parlement soient surchargés traduit de manière évidente les insuffisances souvent constatées au niveau des structures d'organisation et de direction sur le plan fédéral. Divers efforts en vue de réformer le Parlement et le gouvernement visent à remédier à cette situation moyennant des mesures isolées, mais ils ne tiennent pas suffisamment compte des causes et de la dimension effective du problème. Pour ces motifs, le Conseil fédéral est invité à réexaminer de manière exhaustive les structures d'organisation et de direction et de présenter un rapport à ce sujet. Il convient essentiellement de créer des conditions permettant aux conseillers fédéraux de se concentrer davantage sur des activités de direction et de disposer du temps nécessaire pour développer leur pensée créative et prospective. Tout en tenant compte des aspects organisationnels, administratifs, humains et techniques, ce rapport doit indiquer des propositions de réforme visant à garantir, à tous les échelons de l'administration fédérale, un exercice des fonctions de direction qui réponde aux impératifs actuels. Il faudra notamment examiner dans quelle mesure il serait judicieux de modifier la structure des départements, la répartition de leurs tâches ainsi que leur nombre et leur logistique. Enfin, il conviendra de se demander comment la direction départementale pourrait être réaménagée sur les plans technique et administratif. Le rapport souhaité devrait indiquer diverses solutions envisageables. En outre, les propositions de réforme devraient tenir compte des aspects d'une réforme parlementaire qui seraient éventuellement concernés. Mitunterzeichner-Cosignataires: Seiler, Uhlmann, Zimmerli (3) Gadient: In meinem Vorstoss wird die Ueberlastung von Bundesrat, Verwaltung und Parlament als vordergründiges Symptom einer in weiten Teilen ungenügenden Organisationsund Führungsstruktur auf Bundesebene bezeichnet, um damit sichtbar zu machen, dass die Ursachen tiefer liegen. Das Postulat beauftragt bewusst den Bundesrat, die in Frage stehende Ueberprüfung vorzunehmen, denn das Parlament hat dazu weder die Sachkompetenz noch die instrumentalen Möglichkeiten. Das Parlament ist durchaus in der Lage, die Arbeit des Bundesrates im Auge zu behalten und zu intervenieren, wenn dies erforderlich sein sollte. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die Bundesräte bei der Suche nach Lösungen aktiv und kontinuierlich mitwirken. Die Grundlage muss ihre départementale und kollegiale Bundesratserfahrung sein, die sie nur selber in die Sachdiskussion konstruktiv einbringen können. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch im Bundesrat selber solche Anliegen wiederholt diskutiert worden sind, so dass auf entsprechende Materialien und auch auf Stellungnahmen früherer Bundesräte zurückgegriffen werden kann. Soeben ist eine Botschaft über die Teilrevision des Verwaltungsorganisationsgesetzes auf den Tisch des Hauses gelegt worden. Ich verdanke diese Arbeit, die ich als wertvollen Aufbruch zur Reform begrüsse. Sie trägt aber andererseits doch einen Widerspruch in sich selber, wenn einerseits auf die Notwendigkeit der Reformen hingewiesen wird und andererseits die Beschränkung auf diese paar wenigen schnell greifenden Massnahmen erfolgt. Eine umfassende Analyse der Organisations- und Führungsstrukturen auf Bundesebene fehlt einstweilen. Hauptziel muss es sein, Voraussetzungen zu schaffen, die es den Bundesräten erlauben, ihre Tätigkeit vermehrt auf die eigentliche Führungsarbeit zu konzentrieren. Sie sollen darüber hinaus die notwendigen Freiräume für kreatives und prospektives Denken erhalten. Der Bericht soll unter Berücksichtigung organisatorischer, administrativer, personeller und technischer Belange Reformvorschläge aufzeigen, die auf allen Stufen der Bundesverwaltung eine auf die aktuellen Erfordernisse ausgerichtete Führungsarbeit gewährleisten. Es ist insbesondere auch zu prüfen, inwieweit die bestehende Departementseinteilung und -aufteilung, die Zahl der Departements und die Departementslogistik einer Anpassung bedürfen. Einer Prüfung bedarf auch die Frage, wie die technisch-administrative Departementsführung neu gestaltet werden kann. Der Bericht soll Varianten möglicher Lösungswege aufzeigen. Darüber hinaus sind Reformvorschläge, soweit sie Aspekte einer Parlamentsreform berühren, mit dieser zu verknüpfen. Mit anderen Worten: Es geht genau um jene in der heute vorgelegten Botschaft erwähnten, tiefgreifenden Reformen, die jedoch eigentlich ohne plausiblen Grund nun auf die lange Bank geschoben werden. Herr Rhinow hat sich soeben mit diesem Problemkreis auseinandergesetzt, verbunden mit dem Hinweis, dass die Zeit nach der Klärung der Situation rund um die europäische Integration keineswegs abzuwarten sei. Eine Bemerkung noch zum weiteren Vorgehen betreffend Einbezug der Parlamentarier: Die Parlamentarier können sicher konsultativ beigezogen werden, aber diese verfügen - das muss auch einmal in aller Form gesagt werden - in aller Regel nicht über das nötige Fach- und Sachwissen, das für eine solche Arbeit unabdingbar ist. Als das vorliegende Postulat eingereicht worden ist, lagen lediglich die parlamentarischen Initiativen Rhinow vor. Soweit es sich um die Regierungsreform handelt, die ich mit dem Postulat angehe, werden darin Vorschläge als Modelle erwähnt. Aus dem textlichen Hinweis - das heisst u. a., dass sich diese Modelle nicht als abschliessend verstehen - ist abzuleiten, dass eine weitergehende Prüfung erfolgen soll. Aus der schriftlichen Begründung sodann, die wir leider erst vor relativ kurzer Zeit zusammen mit dem Bericht der Kommission erhielten, geht hervor, wie und in welcher Richtung der Initiant seinen Vorstoss versteht. Er hat heute auch noch die bezüglichen Klarstellungen vorgenommen und seine Ueberlegungen entsprechend untermauert. Die Begründung geht in der Tat weit über den Initiativtext hinaus und zielt nun vermehrt im Sinne des vorliegenden Postulats auf die strukturelle Ebene. Gemessen an der Bedeutung des Anliegens ist Wert zu legen auf die sorgfältige Erarbeitung von Entscheidungsvoraussetzungen - wir stimmen hier in den Ueberlegungen durchaus überein -, wie das im Postulatstext hervorgehoben wird. Der Initiativtext- also die vier Punkte - ist, mindestens grammatikalisch interpretiert, bereits stark auf Einzelmassnahmen ausgerichtet, insbesondere auf solche personeller Art. Der Bundesrat hat sich mit dem einschlägigen Problemkreis, wie Herr Buser soeben umfassend dargelegt hat, wiederholt befasst, auch mit den Vorschlägen, die er heute in der Botschaft konkretisiert, damals allerdings noch unter dem Titel Generaldirektoren, Staatssekretäre und Erweiterung des Kollegiums. Die Aufgabe der parlamentarischen Staatssekretäre sah man als Vertreter der Departementschefs in Kommissionen und vor dem Parlament, und dies mit voller Vertretungslegitimation des jeweiligen Departementsvorstehers. Man hat damals jedoch klargestellt, dass der Departementschef persönlich départementale Führungsarbeit zu leisten habe, insbesondere im Zielbereich und bei der Bestimmung der Prioritäten, und dass die persönliche Mitwirkung im Bundesrat bei sämtlichen Geschäften zwingend sein dürfte, wie auch die Präsenz im Parlament. Dieser Konflikt scheint mir in der eben aufgelegten Botschaft ~ ich habe sie allerdings nur diagonal durchlesen können ~ noch nicht ausgetragen. Man signalisierte damals zudem die Notwendigkeit, die Schwergewichtsdepartemente aufzugliedern, eventuell unter Schaffung neuer Departemente. Heute wird diese Notwendigkeit kurzerhand und ohne eine meines Erachtens hinreichend fundierte Begründung negiert. Umfassendes Material in dieser Angelegenheit liegt vor. Wir haben auch wiederholt darüber diskutiert. Die einschlägige Dokumentation ist in jahrelanger Arbeit zum Teil durch Spezialisten zusammengetragen worden, so dass nunmehr die nötigen Strategien von den Departementen und vom Bundesrat nach entsprechender Analyse ohne Zweifel entwickelt werden können. Es geht also nicht darum, dass wieder Unternehmungsberatungsfirmen eingeschaltet werden mit diesbezüg-- 2 of 4 -24. September 1990 669 Parlamentarische Initiative (Büro des Ständerates) liehen Aufträgen. Ich glaube, dass die hausinternen Kräfte die Aufgaben ohne weiteres bewältigen können, unter Beizug allenfalls hervorragender Kenner unserer institutionellen Einrichtungen, der Verwaltung und der Verwaltungsabläufe, und es durchaus ausreichen dürfte, wenn man eine entsprechende Kommission formiert. Im Sinne eines ersten Schrittes ist die in der heutigen Botschaft bereits konkret anvisierte Flexibilisierung sicher vertretbar. Wenn man im Bereich der Generalsekretariate, der Pressechefs und in der näheren Entourage der Departementschefs die Vorzüge der privatwirtschaftlichen Regelung der Anstellungsverhältnisse anstrebt, mehr Bewegung, grössere Verantwortlichkeitsbereiche schaffen und die Vertretung der Bundesräte in den Kommissionen ermöglichen will, dann sind das Massnahmen, die alle ohne Zweifel in die richtige Richtung zielen; aber sie müssen ausgewogen sein und eingebettet werden in ein gesamtheitliches Konzept, und wir dürfen nicht bei den erwähnten Sofortmassnahmen stehenbleiben. Ich habe übrigens - das muss ich sagen - in der Botschaft auch Hinweise darüber vermisst, wie man dann die Beamten zu stellen gedenkt, die man offenbar in das privatrechtliche Anstellungsverhältnis überführen will und die damit rechnen müssen, dass sie vielleicht beim nächsten Departementsvorsteher nicht mehr persona grata sein werden. Ich glaube, das gehört zur Fairness gegenüber den Leuten, von denen man auch erheblichen Mehreinsatz und erhebliche Mehrverantwortung erwartet. Das Postulat will mehr als nur Sofortmassnahmen und zielt auf eine umfassende Erarbeitung und Ausgestaltung zeitgemässer Führungsstrukturen auf allen Stufen der Verwaltung, soweit die bezügliche Arbeit nicht bereits in letzter Zeit abgeschlossen wurde oder im Gange befindlich ist. Die Botschaft enthält die Begründung dafür, zum Teil rudimentär, aber in den wesentlichen Zügen ist sie heute vorhanden. Sie bleibt aber bei den für mich spärlichen Sofortmassnahmen stehen. Die Teilrevision des Verwaltungsorganisationsgesetzes wird eine erste Gelegenheit bieten, die zur Diskussion stehenden Führungsstrukturen zu evaluieren. Die Ueberweisung des Postulats bringt nicht nur die Notwendigkeit zur Fortsetzung des Reformprogrammes zum Ausdruck, sondern zeigt gleichzeitig auch, dass es bei den heute in Aussicht genommenen Massnahmen nicht sein Bewenden haben darf und dass ein weiteres Zuwarten bis nach Klärung der Situation rund um die europäische Integration weder nötig noch zu verantworten ist. Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen. Bundeskanzler Buser: Wie ich bereits in meinen Ausführungen zu den beiden parlamentarischen Initiativen dargelegt habe, ist der Bundesrat bereit, das Postulat von Herrn Ständerat Gadient entgegenzunehmen. Ich darf noch zwei Bemerkungen anfügen: Was die Ausführungen sowohl von Herrn Rhinow zur Regierungsreform als auch von Herrn Gadient zu seinem Postulat betrifft, können Sie versichert sein, dass der Bundespräsident sie in reinster Form durch mich zur Kenntnis erhalten wird, wenn er heute auch nicht selber anwesend sein konnte. Ich hoffe, dass er bei einer späteren Sitzung selbst dabei sein kann. Die Flexibilisierung, Herr Ständerat Gadient, auf die Sie hinweisen, ist ein besonderes Statut, ähnlich jenem der persönlichen Mitarbeiter der Bundesräte, man denkt an ein Mittelding zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Vertrag, also nicht an eine rein privatrechtliche Anstellung. Der Bundesrat hat heute lediglich seine Absicht bekanntgeben können, weil der entsprechende Verordnungstext noch nicht definitiv ausgearbeitet vorliegt, aber er wird ebenfalls in absehbarer Zeit kommen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.236 Parlamentarische Initiative (Büro des Ständerates) Entschädigungen für Parlamentarier. Bundesbeschluss. Aenderung Initiative parlementaire (Bureau du Conseil des Etats) Indemnités parlementaires. Arrêté fédéral. Modification Herr Cavelty unterbreitet im Namen des Büros den folgenden schriftlichen Bericht: Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21quater des Geschäftsverkehrsgesetzes die Entwürfe zu einer Revision des Bundesbeschlusses vom 18. März 1988 zum Entschädigungsgesetz (Beilage 1) sowie einen erläuternden Bericht (Beilage 2). Wir unterbreiten diesen Bericht gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme. Beilage 1 Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz (Entwurf) vom.... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 14 Absatz 1 des Entschädigungsgesetzes vom 8. März 1988) beschliesst: Ziff. l Der Bundesbeschluss vom 18. März 1988 zum Entschädigungsgesetz wird wie folgt geändert: Art. 2 Taggeld Das Taggeld beträgt 300 Franken und wird für jeden Arbeitstag ausgerichtet. Art. 3 Mahlzeiten- und Uebernachtungsentschädigung Abs. 1 Die Mahlzeitenentschädigung beträgt 85 Franken pro Tag, die Uebernachtungsentschädigung 130 Franken. Ziff. II Referendum und Inkrafttreten Abs. 1 Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht jedoch aufgrund von Artikel 14 Absatz 1 des Entschädigungsgesetzes vom 18. März 1988 nicht dem Referendum. Abs. 2 Er tritt am 15. Oktober 1990 in Kraft. Beilage 2 Erläuterungen des Büros
Erwägungen
1.
Tragweite der Revision Bei der letzten Aenderung des Entschädigungsgesetzes und des entsprechenden Bundesbeschlusses im März 1988 standen die Erhöhung der Jahresentschädigung von 16500 auf
30.
000 Franken und die Heraufsetzung der Uebernachtungsentschädigung (von 70 auf 120 Franken) im Vordergrund. Das Arbeitsentgelt (250 Franken) und die Mahlzeitenentschädigung (70 Franken) wurden letztmals am 1. Januar 1984 erhöht. Damals erreichte der Konsumentenpreisindex 102,5 Punkte. Im August 1990 lag er bei 122,3 Punkten. Die Teuerung beträgt also 19,3 Prozent. Die Uebernachtungsentschädigung ist am I.Juli 1988 auf
120.
Franken erhöht worden. Seither ist eine Teuerung von ungefähr 9 Prozent zu verzeichnen. Das Büro erachtet es als gerechtfertigt, die Entschädigungen der Teuerung anzupassen. Es schlägt deshalb vor, die verschiedenen Beträge wie folgt festzulegen: Arbeitsentgelt: Fr. 300 ( + 20%) Mahlzeitenentschädigung: Fr. 85(+21,4%)
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Gadient Neue Organisations- und Führungsstrukturen auf Bundesebene Postulat Gadient Réforme des structures d'organisation et de direction au niveau fédéral In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.540 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.09.1990 - 18:15 Date Data Seite 667-669 Page Pagina Ref. No 20 019 207 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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