90-567
Verwaltungsbehörden 05.10.1990 90.567
5. Oktober 1990Deutsch12 min
Source admin.ch
5. Oktober 1990 N 1931 Interpellation Blatter
Erwägungen
77.
Prozent auf Südamerika, zu 7 Prozent auf Südostasien und zu 16 Prozent auf Afrika.
2.
Der Bundesrat hat folgende Möglichkeiten, auf internationaler Ebene mitzuwirken, damit der Zerstörung der Tropenwälder Einhalt geboten werden kann: a. Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zugunsten der Tropenwalderhaltung, wie: - verstärkte Beteiligung in geeigneten Fällen an einer schrittweisen Entschuldung von Drittländern als Gegenleistung für Bemühungen, entsprechende Gebiete tropischer Regenwälder dauerhaft unter Schutz zu stellen; - Einwirkung auf internationale Entwicklungsbanken und auf die Exportrisikogarantieprojekte. b. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit durch Projekte, die auf eine Verminderung des Druckes auf den Wald abzielen. Im Vordergrund stehen Projekte zur Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität, der Schaffung von Arbeitsplätzen ausserhalb des Primärsektors und zur Reduzierung des Bevölkerungswachstums. c. Förderung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Forstsektor. Zurzeit gibt die Schweiz jährlich etwa 30 bis
35.
Millionen Franken aus für Forstprojekte, die vorwiegend den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Naturwäldern, die Durchführung von Aufforstungen sowie die Unterstützung im Bereich von Forschung und Ausbildung beinhalten. d. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit în jenen Gremien, welche die Erhaltung des Tropenwaldes sowie die Förderung der Waldbestände, insbesondere im Rahmen integrierter forst- und landwirtschaftlicher Nutzung, unterstützen. Dabei sind namentlich folgende Organisationen zu erwähnen: - Tropenwaldaktionsplan der FAO. Dieser Plan bildet die beste Voraussetzung für die zukünftige Verwirklichung eines ganzheitlichen Lösungsansatzes. - Unterstützung der internationalen Tropenholzorganisation (Itto) bei den Bemühungen, Kriterien für eine nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung der Tropenwälder aufzustellen und umzusetzen. - Mitarbeit am Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Unep). - Beteiligung an internationalen Konventionen auf dem Gebiete des Naturschutzes.
3.
Der Bundesrat ist bemüht, die verfügbaren Möglichkeiten zum Schutz der Tropenwälder wie bis anhin auch in Zukunft voll auszuschöpfen. Insbesondere wird er im Hinblick auf die Bereitstellung genügender Finanzmittel die Mitfinanzierung eines weltweiten Umweltfonds, der auch zur Erhaltung der Tropenwälder beitragen kann, in Betracht ziehen. Gleichzeitig wird er die Weiterentwicklung aufmerksam verfolgen und neue Lösungsansätze prüfen. In den nächsten Jahren finden wichtige internationale Konferenzen statt, die auch dem Thema Tropenwald gewidmet sind (Weltklimakonferenz 1990, Weltforstkongress 1991, Uno-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992). Die Schweiz wird aktiv an diesen Konferenzen teilnehmen. Sie wird die Bestrebungen für die Errichtung von völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen zum weltweiten Schutz der Wälder unterstützen. Die Uno-Konferenz über Umwelt und Entwicklung von 1992 dürfte zum Abschluss von Konventionen über die Klimaänderungen und über die biologische Vielfalt führen. Diese würden auch den Bereich der Tropenwaldnutzung abdecken. Die Schweiz nimmt in den zuständigen Uno-Gremien aktiv an den Vorbereitungen teil, die im Hinblick auf diese Konventionen getroffen werden. Anlässlich des vergangenen Weltwirtschaftsgipfels in Houston ist sogar eine besondere Kommission über die Tropenwälder erörtet worden. Die Schweiz würde sich an entsprechenden internationalen Arbeiten beteiligen.
4.
Der Bundesrat ist selbstverständlich bereit, das Parlament und die Oeffentlichkeit über die Aktivitäten der Schweiz zugunsten der Tropenwalderhaltung zu informieren. Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.567 Interpellation Blatter Entsorgung von Personal-Computern, EDV-Anlagen und TV-Geräten Elimination des ordinateurs et des téléviseurs Wortlaut der Interpellation vom 18. Juni 1990 Die Zunahme von Personal-Computern ist nach wie vor ausserordentlich hoch. Praktisch jeder Arbeitsplatz im Dienstleistungsbereich wird heute mit einem PC-Bildschirmgerät ausgerüstet. Die Leistungen und technischen Ausstattungen werden laufend verbessert und die Preise immer günstiger so dass die Geräte in Zukunft rasch ersetzt werden. Die Frage stellt sich brennend: Wohin mit den alten Geräten? Eine ähnliche Situation haben wir auch auf dem Televisionsund Videomarkt. Neue Fernsehsysteme HDTV (High Definition Tele Vision) werden in den nächsten Jahren auf den Markt kommen. HDTV- lebt vom grossen Bild. Testversuche beginnen bei den Fussballweltmeisterschaften in Italien. Die heute üblichen TV-Geräte sind alle für HDTV zu klein. Es braucht daher nicht nur völlig neue Fernsehgeräte, sondern auch grössere Bildschirme. Ein gigantischer Wettbewerb um die Eroberung der Weltmärkte wird einsetzen (Unterhaltungsindustrie Japan/Europa). Die SRG macht bereits Testversuche mit mobilen HDTV Aufnahmewagen und plant vereinzelt HDTV-Koproduktionen mit ausländischen Fernsehanstalten. Obwohl die ersten Geräte voraussichtlich erst 1995 marktmässig eingesetzt werden, stellt sich gerade hier die Frage der Entsorgung. Ich habe am 8. Dezember 1988 im Namen der CVP-Fraktion eine Motion eingereicht für die Entsorgung von Sonderabfällen. Die Motion wurde in der Zwischenzeit von beiden Räten gutgeheissen. Ich stelle dem Bundesrat daherfolgende Fragen:
1.
Teilt der Bundesrat meine Feststellung, dass in den nächsten Jahren die Zahl von alten wertlosen Personal-Computern sowie Televisionsgeräten ganz gewaltig ansteigen wird?
2.
Sind in diesen Bildschirmgeräten Problemstoffe und Sonderabfälle vorhanden?
3.
Wenn bei der Entsorgung dieser Geräte Probleme entstehen könnten, so sollte man heute schon die Produzenten in die Pflicht der Entsorgung nehmen. Wäre es möglich, bei jedem verkauften Gerät in der Schweiz vom Lieferanten eine vorgezogene Entsorgungsgebühr zu verlangen? Texte de l'interpellation du 18 juin 1990 Les micro-ordinateurs ont envahi notre vie. Rares sont ceux qui, dans le secteur tertiaire, n'en sont pas équipés. Mais bien vite un ordinateur est remplacé par un autre, plus puissant, mieux équipé et moins cher. D'où la question: Que faire des anciens appareils? Le même problème se pose avec les téléviseurs et les magnétoscopes. Dans quelques années, on verra apparaître sur le marché des téléviseurs à haute définition. Les premiers tests viennent d'être faits à l'occasion de la retransmission des matchs de la coupe du monde de football. On sait aujourd'hui que les téléviseurs actuels seront trop petits pour la haute définition. Il faudra donc les remplacer. Il s'ensuivra une gigantesque bataille entre les constructeurs japonais et les constructeurs européens. A l'heure actuelle, la SSR procède à des essais avec des voitures mobiles de prise de vue spécialement équipées pour la télévision à haute définition et elle envisage diverses coproductions avec des télévisions étrangères. Les premiers téléviseurs à haute définition ne devraient faire leur apparition que vers 1995, mais ici encore se pose le problème de l'élimination des vieux appareils démodés. J'ai déposé le 8 décembre 1988, au nom du groupe PDG, une motion sur l'élimination des déchets spéciaux, motion que les deux Chambres ont adoptée.
-- 1 of 3 --
Interpellation Nabholz 1932 N 5 octobre 1990 Je pose aujourd'hui au Conseil fédéral les questions suivantes:
1.
Pense-t-il, lui aussi que, le nombre de vieux ordinateurs et de téléviseurs passés de mode va faire un bond fantastique dans les années qui viennent?
2.
Tous ces appareils et notamment leurs écrans contiennentils des substances présentant certains risques (déchets spéciaux)?
3.
Si l'élimination de ces appareils devait s'avérer problématique, il faudrait imposer dès à présent des obligations adéquates aux fabricants. Serait-il possible d'exiger en Suisse du vendeur de tout appareil qu'il s'acquitte à l'avance d'une taxe d'élimination? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bürgi, David, Dormann, Hari, Iten, Keller, Kühne, Ruckstuhl, Seiler Hanspeter, Widrig (10) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1990
1. Angesichts der raschen Zunahme des Einsatzes von Personal-Computern am Arbeitsplatz und zuhause ist zweifellos damit zu rechnen, dass in Zukunft die Zahl der zu entsorgenden Personal-Computer und EDV-Anlagen ansteigt. Infolge der schnell fortschreitenden technischen Entwicklung auf diesem Sektor muss davon ausgegangen werden, dass nicht in erster Linie die Lebensdauer eines Gerätes dessen Einsatzdauer bestimmt, sondern ebenso auch die Tatsache, dass diese Geräte nach kurzer Zeit technisch veralten und durch neuere Ausführungen ersetzt werden. Sogar Modeströmungen oder Prestigeüberlegungen dürften beim Entscheid über eine Neuanschaffung eine Rolle spielen. Bei den TV-Geräten ist der Markt heute bereits bis zu einem gewissen Grad gesättigt. Der Kaufeines neuen Gerätes ist vielfach Ersatz eines bereits vorhandenen Apparates. Eine wesentliche Zunahme der zu entsorgenden TV-Geräte wäre allerdings zu erwarten, wenn auch hier infolge technischer Neuentwicklungen (z. B. HDTV-Technologie) der Bestand rasch erneuert würde. Der hohe Preis von HDTV-Geräten und die mangelnde Kompatibilität mit den heutigen Fernsehnormen machen dies in den nächsten Jahren eher unwahrscheinlich; vermutlich wird das HDTV erst gegen das Jahr 2000 beim Konsumenten den Durchbruch schaffen.
1. Angesichts der raschen Zunahme des Einsatzes von Personal-Computern am Arbeitsplatz und zuhause ist zweifellos damit zu rechnen, dass in Zukunft die Zahl der zu entsorgenden Personal-Computer und EDV-Anlagen ansteigt. Infolge der schnell fortschreitenden technischen Entwicklung auf diesem Sektor muss davon ausgegangen werden, dass nicht in erster Linie die Lebensdauer eines Gerätes dessen Einsatzdauer bestimmt, sondern ebenso auch die Tatsache, dass diese Geräte nach kurzer Zeit technisch veralten und durch neuere Ausführungen ersetzt werden. Sogar Modeströmungen oder Prestigeüberlegungen dürften beim Entscheid über eine Neuanschaffung eine Rolle spielen. Bei den TV-Geräten ist der Markt heute bereits bis zu einem gewissen Grad gesättigt. Der Kaufeines neuen Gerätes ist vielfach Ersatz eines bereits vorhandenen Apparates. Eine wesentliche Zunahme der zu entsorgenden TV-Geräte wäre allerdings zu erwarten, wenn auch hier infolge technischer Neuentwicklungen (z. B. HDTV-Technologie) der Bestand rasch erneuert würde. Der hohe Preis von HDTV-Geräten und die mangelnde Kompatibilität mit den heutigen Fernsehnormen machen dies in den nächsten Jahren eher unwahrscheinlich; vermutlich wird das HDTV erst gegen das Jahr 2000 beim Konsumenten den Durchbruch schaffen.
2. Generell können in elektronischen Geräten verschiedene Problemstoffe wie halogenierte Flammschutzmittel, Schwermetalle oder Galliumarsenid enthalten sein. Lieber die spezifische Zusammensetzung einzelner Geräte bestehen nur lückenhafte Kenntnisse. Je nach Hersteller und Baujahr sind die Anteile der genannten Problemstoffe, aber auch zum Beispiel der verwendeten Kunststoffsorten, stark verschieden. Die lückenhaften Kenntnisse sind darauf zurückzuführen, dass die meisten in der Schweiz abgesetzten Geräte importiert werden und Informationen der Hersteller deshalb nur schwer zu erhalten sind. Zudem sind die Hersteller selber oft nur schlecht im Bild über die Stoffe, die in den von ihnen verwendeten Bauteilen vorkommen. Nach den Bestimmungen der Stoffverordnung unterstehen auch die Importeure von Elektronikgeräten der Pflicht zur Selbstkontrolle. Damit soll als präventive Massnahme die Umweltverträglichkeit beurteilt werden, bevor Geräte auf den Markt gelangen. Die Importeure sind dazu ihrerseits auf Angaben der Hersteller angewiesen und deshalb aus den oben genannten Gründen oft klar überfordert. Sie verfügen in der Regel auch nicht über die nötigen Fachkenntnisse und Laboreinrichtungen, die ihnen eine selbständige Beurteilung der Umweltrelevanz der in den Geräten enthaltenen Stoffe erlauben würde. Ohne detailliertere Kenntnisse über die stoffliche Zusammensetzung ist es nur schwer möglich, die optimalen Verwertungs- oder Behandlungsverfahren für alte Geräte auszuarbeiten. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Importeuren und Händlern, der Abfallwirtschaft und den behördlichen Fachstellen ist deshalb dringend nötig und wird auch von den interessierten Kreisen gewünscht. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) hat die entsprechenden Kontakte bereits aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird das Buwal die Importeure auch gezielt zu verstärkten Abklärungen auffordern, zum Beispiel über die Verwendung von Galliumarsenid anstelle des in der Entsorgung unproblematischen Siliziums als Halbleitermaterial. Als wesentliche Massnahme drängt sich die Ausarbeitung von Vorschriften über die Kennzeichnung von elektronischen Geräten auf.
3. Neben den Lücken in der Stoffkenntnis besteht das Hauptproblem der Entsorgung von Elektronikgeräten darin, dass diese auf den Markt gebracht werden, ohne dass im voraus die Verantwortung für die Entsorgung festgelegt ist. Weder die Rücknahme der Geräte noch die Finanzierung der Behandlung sind heute geregelt. Sollte sich aufgrund besserer Stoffkenntnisse die Vermutung bestätigen, dass die umweltgerechte Verwertung und Behandlung der genannten elektronischen Geräte in spezialisierten Anlagen erfolgen muss, werden die entsprechenden Massnahmen für Rücknahme und Finanzierung unter Einbezug der Branche zu treffen sein. Die von den Interpellanten angeregte vorgezogene Entsorgungsgebühr könnte ein geeignetes Instrument für die verursachergerechte Finanzierung der Behandlung darstellen. Die Schaffung der dafür nötigen gesetzlichen Grundlage wird im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates für die Aenderung des Umweltschutzgesetzes vorgeschlagen. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.579 Interpellation Nabholz Statistische Angaben zum Drogenkonsum Consommation de stupéfiants. Statistique Wortlaut der Interpellation vom 5. Juni 1990 Nimmt der Konsum illegaler Drogen zu, oder bleibt er stabil? Welche Altersgruppen sind vor allem betroffen? Welche Bedeutung haben die neuen Drogen, zum Beispiel Kokain? Antworten auf derartige Fragen wären für die Schweiz ausserordentlich wichtig, soll in der Zukunft eine sachlichere Drogenpolitik formuliert und deren Wirksamkeit beurteilt werden können. Der «Drogenbericht» des Jahres 1983 enthielt noch ausführliche Zahlen zu der Häufigkeit und Entwicklung des Drogenkonsums, übrigens auch hinsichtlich legaler Drogen und Medikamente. Im neuen Bericht der Subkommission «Drogenfragen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission» (1989) heisstes nun: «Seither ist vor allem im Bereich des Drogenkonsums und der Konsummuster nur spärlich neues Datenmaterial dazugekommen, so dass sich die Beurteilung der aktuellen Situation zwangsläufig auf unvollständige Grundlagen abstützt» (Seite 20). Sicher ist die Erhebung solcher Daten nicht einfach, methodische Probleme stellen sich. Umgekehrt kann es nicht angehen, dass wir in unserem Land keine Zahlen zum Beispiel über den Kokainkonsum und die Verbreitung der «neuen Drogen» oder aber von Schnüffelkonsum bei Jugendlichen haben. Ich frage den Bundesrat deshalb an, -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Blatter Entsorgung von Personal-Computern, EDV-Anlagen und TV-Geräten Interpellation Blatter Elimination des ordinateurs et des téléviseurs In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.567 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1990 - 08:00 Date Data Seite 1931-1932 Page Pagina Ref. No 20 019 082 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --